Juli 2014 Cyber-Mobbing

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1 Juli 2014 Cyber-Mobbing Wann spricht man von Cyber-Mobbing? In diversen Beispielen wird erklärt, welche Situation auf dem Schulhof und im Internet zu Cyber-Mobbing gezählt werden, welche rechtlichen Konsequenzen dieses Handeln haben kann und wie du dich verhalten solltest, wenn dir ein Cyber-Mobbing-Fall auffällt.

2 Was ist Cyber-Mobbing? Unter Mobbing versteht man ein aggressives Verhalten, mit dem man anderen Personen mit Absicht psychischen oder körperlichen Schaden zufügen will. Der oder die Betroffene wird hierbei über einen längeren Zeitraum beleidigt und schikaniert, bis es sich nicht mehr wehren kann oder will. Im Gegensatz zum klassischen Mobbing, das auf eine reale Täter-Opfer-Interaktion beschränkt ist, ist das Cyber-Mobbing (auch Cyber-Bullying genannt) universeller und dauerhaft. Die TäterInnen gehen nicht direkt auf ihre Opfer zu, sondern nutzen anonym das Internet oder ihre Smartphones um ihre Opfer zu ärgern, beleidigen und schikanieren. Dadurch, dass die Beleidigungen im Internet verbreitet werden, sind sie einem großen Publikum zugänglich und somit schnell unkontrollierbar. Was ist neu am Cyber-Mobbing? 1. TäterInnen können unbekannt bleiben. In sozialen Netzwerken ist es sehr einfach, sich sogenannte Fake-Profile zu erstellen, die man zum Mobbing nutzen kann, ohne dass das Opfer auf den ersten Blick erkennt, wer sich hinter diesem Profil verbirgt. 2. Selbst das eigene Zuhause schützt das Opfer nicht vor Cyber-Mobbing, weil TäterInnen rund um die Uhr über das Internet oder das Handy angreifen können. 3. Aus einem einzigen Täter/ einer einzigen Täterin werden sehr schnell MittäterInnen. Durch die Verbreitung im Internet löst sich oft eine Welle der Beleidigungen aus. Jeder, der auch beleidigt, den Status liked oder teilt, macht sich zur/zum TäterIn. 4. Durch mehrere MittäterInnen wird Cyber-Mobbing schnell zu einem unkontrollierbaren Problem. Nachrichten, Bilder und Beleidigungen können sich so schnell verbreiten, dass es keine Möglichkeit mehr gibt, diese für immer zu löschen und das Mobbing zu stoppen. Cyber-Mobbing 2

3 Ab wann werde ich selbst zur/zum TäterIn und was sind die rechtlichen Konsequenzen? In Deutschland gibt es bisher kein Gesetz, das Cyber-Mobbing als solches bestraft. Jedoch sind einzelne Handlungen innerhalb des Cyber-Mobbings strafbar. Einige werden in den folgenden Beispielen erklärt (nicht alle Beispiele sind direkt mit Cyber-Mobbing verbunden, könnten an deiner Schule aber trotzdem zum Problem werden). Beispiel 1: Beleidigung Szenario: Ein/e MitschülerIn wird anonym angerufen und beleidigt. Oder jemand postet gemeine Dinge auf ihre/seine Pinnwand oder schreibt ihr/ihm Nachrichten, wie Du fette Sau!, Du bist so hässlich usw. Beleidigungen können übrigens auch durch Fotomontagen oder das Zeigen des Stinkefingers erfolgen. Rechtliche Konsequenz: Beleidigungen werden nach dem des deutschen Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe (Gefängnisstrafe) bis zu einem Jahr geahndet. Kommt noch eine Tätigkeit dazu, wie zum Beispiel Schlagen, dann kann die Freiheitsstrafe auf bis zu 2 Jahre steigen! Beispiel 2: Bedrohung Szenario: Ein Mädchen in deiner Schule ist in letzter Zeit immer ängstlich und ganz still geworden. Als du sie fragst, was mit ihr los sei, erzählt sie dir, dass sie seit Tagen Nachrichten per Chat oder Handy bekommt wie Wir werden dich kriegen!, Du wirst dein blaues Wunder noch erleben, Pass auf dem Nachhauseweg lieber auf, ich beobachte dich und schlage zu, wenn du es nicht erwartest. Rechtliche Konsequenz: Die Androhung von Gewalt oder einer schweren Straftat (Verbrechen) wird im StGB nach dem Paragraphen 241 mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft. Beispiel 3: Ausspähen von Daten Szenario: Ein Junge, den du aus der Schule kennst, fährt morgens mit dir im Bus und sitzt zufällig neben dir. Du willst gerade deine Facebook-Seite checken und gibst dein Passwort ins Handy ein. Der Junge neben dir sieht deine Angabe und merkt sich das Passwort. Am Nachmittag merkst du dann, dass jemand Angaben über dich auf Facebook geändert, Posts eingestellt, komische Fotos hochgeladen und Nachrichten in deinem Namen geschrieben 1 Dieser Verweis und alle folgenden Verweise auf Paragraphen des Strafgesetzbuches, Kunsturhebergesetzes oder Bundesschutzgesetzes sind vereinfacht und auszugsweise dargestellt. Um weitere und genauere Informationen zu erhalten, kannst du die Seite besuchen. Cyber-Mobbing 3

4 hat. Schnell wird dir klar, dass es der Junge vom Bus war, denn zusätzlich erzählt er private Dinge über dich, die sonst keiner weiß. Rechtliche Konsequenz: Das Ausspähen von persönlichen Daten und der unbefugte Zugang zu deinen - oder Facebook-Accounts wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft. Das besagt der Paragraph 202a des StGB. Beispiel 4: Erpressung Szenario: Ein älterer Junge fotografiert einen jüngeren Jungen nach dem Schwimmunterricht beim Umziehen. Er sagt ihm, er werde das Bild an MitschülerInnen verschicken oder es bei Facebook hochladen, wenn er ihm nicht 50 Euro zahlt. Rechtliche Konsequenz: 253 des StGB bestraft Personen, die andere erpressen mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe. Beispiel 5: Nachstellung (Stalking) Szenario: Ein Junge wird in der Schule über mehrere Wochen immer wieder von mehreren MitschülerInnen gehänselt und beleidigt. Dies passiert über Facebook, über ICQ und auch auf dem Nachhauseweg. Rechtliche Konsequenz: 238 bestraft die TäterInnen je nach Schwere des Tathergangs mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, wenn sich das Opfer in seiner Lebensführung durch das Stalken eingeschränkt fühlt. Das kann zum Beispiel sein, wenn sich das Opfer nicht mehr alleine an bestimmte Orte traut oder psychisch so angeschlagen ist, dass es die Schule wechseln muss, weil es die Situation nicht mehr erträgt. Beispiel 6: Gewaltdarstellung Szenario: Vor der Schule prügeln sich zwei Jungen sehr heftig. Einer deiner Mitschüler holt sein Smartphone raus und macht ein Video davon. Weil nicht all seine Freunde mitbekommen haben, wie der Schwächere geschlagen und getreten wurde, postet er das Video auf Facebook und schickt es an seine Freunde per WhatsApp weiter. Rechtliche Konsequenzen: Im StGB besagt der 131, dass das Herstellen, also das Aufzeichnen von Gewaltvideos, strafbar ist. Natürlich darf dein Mitschüler dieses Video auch nicht verbreiten, vor allem nicht an Jugendliche (14 bis 18 Jahre) oder Kinder (bis einschließlich 13 Jahre). Dieses Gesetz bezieht sich aber nicht nur auf selbsthergestellte Filmchen, wie in diesem Beispiel, sondern auch auf Videos von YouTube oder anderen Portalen. Wer sich diese Videos, die zwar öffentlich im Internet zu finden sind, herunterlädt und an minderjährige Freunde verschickt, macht sich auch strafbar! Auch hier kann man mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. Cyber-Mobbing 4

5 Beispiel 7: Verletzung des Rechts am eigenen Bild Szenario: Im Internet hat jemand ein peinliches Foto einer Mitschülerin/eines Mitschülers gepostet oder es über WhatsApp an andere MitschülerInnen verschickt, um sich über ihn lustig zu machen. Die Person, die auf dem Foto zu erkennen ist, möchte aber nicht, dass dieses Bild an die Öffentlichkeit gelangt, weil es ihr zu privat ist (zum Beispiel im Bikini am Strand), zu peinlich oder einfach unangenehm. Rechtliche Konsequenz: 33 des Kunsturhebergesetzes verbietet es dir, Bilder von anderen Personen zu veröffentlichen, wenn diese dir keine Erlaubnis erteilt haben. Dies gilt für die ausgedruckte Form aber auch für die digitale Form wie im oben genannten Beispiel. Wer sich nicht daran hält, kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden. Beispiel 8: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen Szenario: Eine Gruppe von vier Mädchen hat es auf eine Mitschülerin abgesehen. Als dieses Mädchen in der Pause auf die Toilette geht, stürmen die Mädchen rein, halten ihr Smartphone unter der Kabinentür durch und machen ein Foto von ihr auf der Toilette. Rechtliche Konsequenz: Die Privatsphäre den Mädchens wird durch das Eindringen der Mädchen in die Toilette verletzt. Durch die Bildaufnahme wird ihr höchstpersönlicher Lebensbereich verletzt. Dies wird nach 201a des StGB mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft. Beispiel 9: Weitergabe / Verbreitung pornografischer Inhalte Szenario: Du bekommst ein pornografisches Bild oder einen pornografischen Film in einem Chat, in einer SMS oder WhatsApp Nachricht geschickt und schickst es an deine minderjährigen Freunde (alle unter 18 Jahre) weiter. Rechtliche Konsequenz: Im StGB wird das Weiterschicken pornografischer Inhalte innerhalb des Paragraphen 184 verboten. Auch wenn du es nicht direkt an deine Freunde verschickst, sondern zum Beispiel in eine Facebook-Gruppe oder ein Forum postet, machst du dich strafbar, weil du nie weißt, wer zukünftig auf dieses Bild zugreifen kann (dies nennt sich Verbreitung ). Dies wird mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet. Beispiel 10: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer bzw. jugendpornografischer Inhalte Szenario: Ein Paar, das du aus dem Verein kennst, hat sich getrennt. Weil das Mädchen nun sauer auf ihren Ex-Freund ist, verschickt sie selbsterstellte Nacktbilder von ihm oder seinem Penis an seine Klassenkameraden und Freunde. Rechtliche Konsequenz: Ist der Ex-Freund 14 Jahre alt oder älter (bis 18), dann macht sich das Mädchen strafbar im Sinne von 184c des StGB, das die Verbreitung, den Erwerb und Cyber-Mobbing 5

6 Besitz von jugendpornografischen Schriften verbietet. Wenn der Penis eines Jungen oder die Scheide eines Mädchens im Bildmittelpunkt abgebildet ist, dann ist ein jugendpornografisches Bild! Allein schon das Herstellen dieser Fotos, auch wenn der Junge zu diesem Zeitpunkt damit einverstanden war, ist strafbar. Es dürfen nämlich keine sexuellen Bilder oder Filme von Jugendlichen erstellt und schon gar nicht verbreitet, also weitergeschickt werden. Dies kann mit einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft werden. Ist der Exfreund aber sogar noch unter 14 Jahre alt, dann handelt es sich hierbei um ein Kind. In diesem Fall tritt der 184b des StGB in Kraft, was mit einer Gefängnisstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren geahndet wird! Beispiel 11: Sexueller Missbrauch von Kindern Szenario: Angenommen, die oben in Beispiel 10 genannten Bilder werden nun an Kinder, also alle unter 14 Jahren geschickt. Rechtliche Konsequenz: Diese Straftat zählt schon zum sexuellen Missbrauch von Kindern. Festgehalten wird das im 176 des StGB. Sexueller Missbrauch muss nämlich nicht immer eine körperliche Handlung sein! Das Vorzeigen von pornografischen Schriften (Bilder, Filme) an Kinder ist sexueller Missbrauch und wird mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren geahndet. Dies gilt natürlich auch in digitaler Form, also per WhatsApp, im Chat oder einer Nachricht! Die rechtlichen Konsequenzen betreffen uns Jugendliche doch sowieso nicht und sind Auslegungssache Vielleicht hört ihr von euren MitschülerInnen diese Aussage ab und zu. Aber diese Aussage stimmt nicht ganz. Denn generell wird bei einer Straftat, begangen von einem Jugendlichen (14-21 Jahre) auf Basis des Strafgesetzbuch (StGB) beurteilt, aber im Rahmen des Jugendstrafrechts verurteilt. Dies bedeutet, dass nicht Geld- und Freiheitsstrafen, also Gefängnisstrafen verhängt werden, sondern zum Beispiel Arbeitsstunden, Trainingsmaßnahmen und in äußersten Fällen (Wochenend-)Arreste verordnet werden. Dabei ist auch zu beachten, dass ebenfalls das Handeln von Kindern unter 14 Jahren ( 19 StGB) nicht folgenlos bleibt. Denn bereits ab 7 Jahren können Kinder zivilrechtlich haftbar gemacht werden. Auch als Minderjährige/r muss man für sein Verhalten Verantwortung zeigen! Cyber-Mobbing 6

7 So grausame Dinge würde ich doch aber nie tun Es macht sich nicht nur die direkte Täterin/ der direkte Täter strafbar, sondern auch all diejenigen, die dabei helfen die peinlichen oder illegalen Fotos zu verbreiten. Im Internet kommt es sehr schnell zu einer Bewegung, die durch das Teilen bestimmter Fotos oder Videos das Cyber-Mobbing verstärkt und verschlimmert. Viele nutzen die Anonymität des Internets und beteiligen sich (bewusst oder unbewusst) am Cyber-Mobbing; zum Beispiel durch das Klicken auf Gefällt mir oder durch einen Kommentar. Sehr schnell wird man so zur Mittäterin/zum Mittäter, auch wenn man gar nicht wusste, dass das Posten eines peinlichen Bildes von MitschülerInnen schon Teil einer längeren Mobbing Phase war! Was kann ich tun, wenn ich Cyber-Mobbing erkenne? Wenn du bemerkst, dass es einem/er FreundIn oder einem/er MitschülerIn nicht gut geht, dann frage was sie/ihn bedrückt und ermutige sie/ihn, sich jemandem anzuvertrauen. Versucht nicht, dass Problem alleine zu lösen. Cyber-Mobbing 7

8 Impressum und Copyright: ECPAT Deutschland e.v Alfred-Döblin-Platz Freiburg Tel.: info@ecpat.de V.i.s.d.P.: Mechtild Maurer AutorIn und Redaktion: Daria Zamarlik This publication has been produced with the financial support of the DAPHNE Programme of the European Union. The contents of this publication are the sole responsibility of ECPAT and can in no way be taken to reflect the views of the European Commission. With financial support from the DAPHNE Programme of the European Union Cyber-Mobbing 8

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