Information für Betreuungspersonen
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- Mina Falk
- vor 7 Jahren
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1 Information für Betreuungspersonen (Tagesmütter, Tagesväter, Kinderfrauen, Babysitter, Notfallbetreuungen) ElternService AWO Hannover AWO Jugendhilfe und Kindertagesstätten ggmbh Körtingsdorfer Weg 8, Hannover Telefon 0511 / und 0511 / Fax 0511 / hannover@elternservice-awo.de
2 ElternService AWO - Familie und Beruf miteinander verbinden Betreuungspersonen gesucht! Beratung und Vermittlung von Kinderbetreuung Der ElternService AWO berät und informiert die Mitarbeiter seiner Partnerunternehmen in allen Fragen der Kinderbetreuung und vermittelt ihnen individuelle und qualifizierte Kinderbetreuungen, wie z.b. Plätze in Kindertagesstätten, bei Tagesmüttern, Babysitter, Kinderfrauen, Au-pairs und Notbetreuung in Ausnahmesituationen. Mit seinem Angebot möchte der ElternService AWO Berufstätigen eine bessere Balance zwischen Familie und Beruf ermöglichen. Immer mehr Unternehmen erkennen die Vorteile einer familienbewussten Personalpolitik und unterstützen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Fragen der Kinderbetreuung. Der ElternService AWO versteht sich als Partner von Unternehmen in der Umsetzung dieser familienbewussten Personalpolitik. Für die Vermittlung von Kinderbetreuung sucht der ElternService AWO regelmäßig Tagespflegepersonen (Tagesmütter, Tagesväter), Kinderfrauen, Babysitter und Notfallbetreuungen. Der ElternService AWO legt großen Wert auf die Vermittlung und den Einsatz von qualifiziertem Betreuungspersonal. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen die gesetzlichen Auflagen erfüllen. Wenn Sie an einer Zusammenarbeit mit dem ElternService AWO interessiert sind und sich durch uns vermitteln lassen möchten, senden Sie uns bitte den beiliegenden Fragebogen ausgefüllt zurück. Wir melden uns bei Ihnen. Ihre Daten werden natürlich vertraulich behandelt. Der Fragebogen wird nicht an Dritte oder Eltern, die eine Betreuung für Ihr Kind suchen weitergegeben. Wir würden uns freuen, wenn Sie mit uns zusammenarbeiten würden. Kindertagespflege Kindertagespflege ist eine individuelle und familiäre Form der Kinderbetreuung. Im Kinder- und Jugendhilfegesetz ist die Kindertagespflege als eigene Betreuungsform anerkannt, die durch geeignete Tagespflegepersonen geleistet wird und der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern dient. Tagespflegepersonen betreuen als Tagesmütter oder Tagesväter im eigenen Haushalt oder in angemieteten Räumen Kinder, deren Eltern berufstätig sind. Tagespflege ist eine selbstständige Tätigkeit. Im Folgenden wird der im allgemeinen Sprachgebrauch übliche Begriff Tagesmutter sinngleich für Tagespflegeperson gebraucht. Die Aufgabe einer Tagesmutter besteht vor allem darin, dem Tageskind durch ihre Persönlichkeit und erzieherische Kompetenz eine sichere Beziehung und einen stabilen Betreuungsrahmen zu bieten. Die Tagespflegeperson fördert, bildet und erzieht das einzelne Kind individuell und arbeitet dabei mit den Eltern zusammen. Die Förderung des Kindes orientiert sich am Alter und Entwicklungsstand des Kindes, seinen sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, an seiner Lebenssituation und seinen Bedürfnissen und Interessen. Tagesmütter betreuen maximal fünf, in der Regel bis zu drei fremde Kinder. Das ermöglicht ihnen, auf die Bedürfnisse des einzelnen Kindes sehr intensiv einzugehen. Der familiär geprägte soziale Bezugsrahmen bleibt für jedes betreute Kind überschaubar und bietet gute Voraussetzungen für die persönliche und soziale Entwicklung des Kindes. Auch im Hinblick auf die Betreuungszeiten ermöglicht die Kindertagespflege flexible und individuelle Lösungen. So greifen beispielsweise allein erziehende Eltern mit Schicht, Wochenend- oder Nachtdiensten gern auf Tagesmütter zurück, um eine gute Betreuung ihres Kindes während ihrer Arbeitszeiten sicher zu stellen.
3 Schritte zur Kindertagespflege Wenn Sie sich für die Aufnahme eines Tageskindes interessieren, sollten Sie zunächst mit Ihrer gesamten Familie darüber reden. Das Kind wird für einen Teil des Tages ein weiteres Mitglied Ihrer Familie. Wie wird sich die Aufnahme des Tageskindes auf jedes Ihrer Familienmitglieder auswirken? Möglicherweise wird die Belastung für die Familie, z.b. durch mehr Hausarbeit wachsen. Die Organisation des Haushalts muss wahrscheinlich umgestellt werden. Die Hauptbezugsperson für das Tageskind, meistens die Tagesmutter, ist eventuell stärker an das Haus gebunden. Auch die Frage, welches Kind (Alter, Geschlecht, Nationalität, soziales Umfeld usw.) Sie aufnehmen wollen, wird Sie beschäftigen. Besprechen Sie diese Fragen mit der gesamten Familie, bevor Sie sich für die Aufnahme eines Tageskindes entscheiden. Persönliche Voraussetzungen Sie sind gerne mit Kindern zusammen. Sie haben Freude an der Erziehungsaufgabe und der Förderung von Kindern. Sie haben schon Erfahrung in der Erziehung eigener oder anderer Kinder. Sie sind zuverlässig und belastbar. Sie fühlen sich auch schwierigen und konfliktreichen Situationen mit Tageskindern oder deren Eltern gewachsen. Sie haben grundlegende Kenntnisse über Spiel- und Beschäftigungsangebote, um die altersgemäße Entwicklung von Kindern zu fördern. Sie haben an Qualifizierungskursen für Tagesmütter teilgenommen oder erklären sich zur Teilnahme bereit. Sie sind bereit, mit den Eltern Erziehungsfragen partnerschaftlich abzustimmen. Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse. Sie sind mindestens 18 Jahre alt. Räumlichkeiten und Ausstattung Falls Sie Tageskinder in eigenen Räumlichkeiten betreuen, sollten diese folgenden Anforderungen genügen: In der Wohnung gibt es genügend Platz für die gewünschte Anzahl betreuter Kinder. Es sollte festgelegt sein, wo die Kinder spielen dürfen und wo nicht. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung eines Kinderzimmers je nach Alter Ihres Kindes erhebliche Irritationen und Eifersucht hervorrufen kann. Es gibt Rückzugsmöglichkeiten und Privatsphäre für das einzelne Kind, z. B. eine Kuschelecke. Es sind Schlafmöglichkeiten für die Kinder vorhanden. Die Räumlichkeiten sind sauber und in gutem Zustand. Die Wohnung ist nicht überfüllt, die Kinder können sich frei bewegen. Es gibt gut erreichbare Spielmöglichkeiten im Außenbereich. Spielzeug, Bücher und Materialien, die die Kinder ihrem Alter entsprechend motivieren und anregen, sind vorhanden. Die Wohnung ist entsprechend dem Alter der Kinder kindersicher gestaltet (z.b. Steckdosenschutz, Sicherungsmaßnahmen gegen Stürze, Putzmittel, Medikamente und Feuerquellen dürfen für Kinder nicht erreichbar sein) Bei Vorhandensein von Haustieren müssen Hygiene und Sicherheit gewährleistet sein. In der Wohnung wird während der Betreuung nicht geraucht. Zeitliche Voraussetzungen Klären Sie bereits im Vorfeld, an welchen Wochentagen und zu welchen Zeiten Sie tätig sein wollen. Berücksichtigen Sie dabei Ihr eigenes Haushalts- und Zeitmanagement sowie die Belange Ihrer Familie. Da die Anfragen von Eltern alle Wochentage und jede beliebige Zeit am Tag umfassen können, ist es gut, wenn Sie Ihr zeitliches Angebot klar benennen können. Ihre längerfristigen zeitlichen Planungen sollten das Ziel haben, den von Ihnen betreuten Kindern zumindest innerhalb der ersten drei Lebensjahre einen Betreuungswechsel zu ersparen.
4 Schon ab dem ersten Kind erforderlich: die Tagespflegeerlaubnis Für die Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater ist eine Tagespflegerlaubnis notwendig. Nach 43 SGB VIII brauchen Sie eine Tagespflegeerlaubnis, wenn Sie ein fremdes Kind in Ihrer Wohnung oder in von Ihnen angemieteten Räumen (also außerhalb der Wohnung des Kindes) mehr als 15 Stunden pro Woche und länger als drei Monate gegen Entgelt betreuen. Die Pflegeerlaubnis brauchen Sie nicht, wenn Sie als Betreuungsperson sprich Kinderfrau - in den Haushalt der Kinder gehen und die Kinder dort betreuen. Die Tagespflegeerlaubnis wird für maximal fünf Kinder für einen Zeitraum von fünf Jahren erteilt. Als Voraussetzung dazu werden im Gesetz die persönliche und fachliche Eignung sowie kindgerechte Räumlichkeiten genannt. Vor der Erteilung der Pflegerlaubnis wir eine Eignungsprüfung durchgeführt. Diese Eignungsprüfung beinhaltet u. a. ein persönliches Gespräch ein Hausbesuch zum Nachweis der kindgerechten Räumlichkeiten die Vorlage eines Polizeilichen Führungszeugnisses für die Tagespflegeperson und ggf. für den Ehe- bzw. Lebenspartner (die Ausstellung des Polizeilichen Führungszeugnisses zur Beantragung der Tagespflegeerlaubnis ist kostenlos). die Vorlage eines ärztlichen Attestes über die gesundheitliche Eignung zur Betreuung von Kindern der Nachweis eines Kurses in Erster Hilfe am Kind Nachweis über die Teilnahme an Qualifizierungs- oder Ausbildungskursen in der Kindertagespflege Die Tagespflegeerlaubnis wird beim zuständigen Jugendamt beantragt (siehe Anhang). Tagesmütter - Ausbildung Für die Tagespflegeerlaubnis ist die Teilnahme an einer Qualifizierung für Tagesmütter/Tagesväter notwendig. Die Tagesmütterausbildung umfasst in der Regel 160 Stunden. Die Kurse werden von den Jugendämtern oder freien Trägern wie z.b. der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Tagespflegevereinen oder Volkshochschulen angeboten. Fragen Sie bei uns oder den verschiedenen Trägern nach wann Sie an einer Ausbildung teilnehmen können (Anschriften siehe Anhang). Kinderfrau Kinderfrauen betreuen fremde Kinder im Haushalt der Kinder bzw. der Eltern. Für diese Betreuungsform ist keine Pflegeerlaubnis notwendig. Jedoch sollten Sie im Interesse des Kinder über die gleichen Anforderungen und persönlichen Voraussetzungen verfügen wie Tagesmütter/-väter. Kinderfrauen sind in der Familie angestellt und üben einen Minijob oder eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus. Babysitter Babysitting ist eine familienergänzendes stundenweises Betreuungsverhältnis von Kleinkindern und Säuglingen im Haushalt des Kindes bzw. der Eltern. Babysitting wird von den Eltern meist spontan und unregelmäßig in den Nachmittagsstunden oder auch am Abend benötigt, es kann aber auch eine gute und zuverlässige Möglichkeit für Eltern sein, an regelmäßigen Terminen (z.b. Sport u.ä.) teilzunehmen. Persönliche Voraussetzungen Das Mindestalter um als Babysitter tätig zu sein ist 16 Jahre. Babysitter sollten Freude an der Betreuung von Kindern haben und zuverlässig und verantwortungsvoll sein. Außerdem sollten sie an einer Ausbildung für Babysitter teilgenommen haben oder bereit sein, daran teilzunehmen. Ausbildungen für Babysitter Die AWO bietet Ausbildungen für Babysitter an. Unsere Babysitter Ausbildung dauert insgesamt 10 Stunden (fünf Termine mit jeweils 2 Stunden). Sie beinhaltet folgende Themen: Grundkenntnisse Pädagogik und Psychologie, Entwicklung des Kindes Ernährung und Säuglingspflege Die Bedeutung des Spiels, Einschlafrituale, altersgerechte Spiele, Lieder, Reime und Kinderbücher
5 Rechte und Pflichten des Babysitters (Aufsichtspflicht, Verträge, Versicherungen) 1. Hilfe am Kind Fragen Sie bei uns nach, wann und wo die nächste Babysitterausbildung stattfindet. Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vermittlungsdatei Für die Aufnahme in die Vermittlungsdatei und die Vermittlung ist der Nachweis über die Teilnahme an einer Babysitterausbildung Voraussetzung. Außerdem ist auf Verlangen der Eltern mit einem ärztlichen Attest nachzuweisen, dass du gesundheitlich in der Lage bist, als Babysitter zu arbeiten. Notfallbetreuung Manchmal kann es zu Notsituationen bei Eltern kommen und es mangelt an Betreuung für die Kinder. In diesen Fällen versucht der ElternService AWO eine Notfallbetreuung zu organisieren. Die Betreuung findet dann meist im Haushalt der Kinder statt, sie kann aber auch im Haushalt der Notfallbetreuung stattfinden (in diesem Fall gelten die Bestimmungen für Tagesmütter/-väter). Die Betreuungszeit ist dann meisten zeitlich begrenzt du kann auch in den Abendstunden oder am Wochenende liegen. Vermittlung Sobald wir Anfragen von Eltern nach einem Betreuungsverhältnis haben, das zu Ihrem Profil (Übereinstimmung der Betreuungszeiten, passendes Alter des Kindes, Ort usw.) passt, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Sollten wir Sie das erste Mal vermitteln, werden wir vorher ein persönliches Gespräch mit Ihnen führen und Sie in Ihrem Haushalt besuchen, um uns einen Eindruck von den räumlichen Gegebenheiten zu verschaffen. Danach stellen wir den Kontakt zwischen Ihnen und den Eltern her. Die Entscheidung, ob Sie das betreffende Kind betreuen können, liegt allein bei den Eltern. Beratung Vor und während der Kinderbetreuung steht Ihnen der ElternService AWO mit Beratung und Informationen zur Verfügung. Sie bewerben sich beim ElternService AWO Wenn Sie mit dem ElternService AWO zusammenarbeiten möchten und sich für eine Tätigkeit als Tagesmutter, Tagesvater, Kinderfrau, Babysitter oder Notfallbetreuung interessieren, wenden Sie sich bitte an den ElternService AWO Hannover Körtingsdorfer Weg 8, Hannover Telefon 0511 / und 0511 / , Fax 0511 / hannover@elternservice-awo.de. Erforderliche Unterlagen Sie erhalten von uns einen Bewerberbogen, den Sie bitte vollständig ausgefüllt zurücksenden. Fügen Sie dem Bewerberbogen bitte folgende Unterlagen (Kopien) bei: Tagespflegeerlaubnis polizeiliches Führungszeugnis Qualifizierungs- oder Ausbildungskurs in der Kindertagespflege Erste Hilfe am Kind tabellarischer Lebenslauf Ihre Daten werden natürlich vertraulich behandelt. Der Fragebogen wird nicht an Dritte oder Eltern, die eine Betreuung für Ihr Kind suchen weitergegeben. Steht eine Vermittlung an, ist weiterhin ein aktuelles Gesundheitszeugnis erforderlich. Wenn Ihre Unterlagen bei uns vorliegen, nehmen wir Sie in unsere Vermittlungsdatei auf. Wenn Sie nicht mehr als Tagesmutter tätig sein wollen, können Sie Ihre Daten jederzeit wieder aus der Vermittlungsdatei löschen lassen.
6 Tagespflegeerlaubnis Die Tagespflegeerlaubnis können Sie bei den folgenden Stellen beantragen (ausgestellt wird die Tagespflegeerlaubnis dann vom Jugendamt). Stadt Hannover Interessengemeinschaft Tagesmütter e.v. Lister Platz 2, Hannover, Telefon: 0511 / Telefonische Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Freitag: Uhr Mittwoch: Uhr Bürozeiten: Montag Donnerstag: Uhr Freitag: Uhr Familienservicebüro Hannover Kurt-Schumacher-Str. 24, Hannover, Telefon 0511 / , Öffnungszeiten Montag bis Freitag bis Uhr Dienstag und Donnerstag bis Uhr Region Hannover Koordinierungsstelle Kindertagespflege Team Fachdienste für Jugendhilfe, Fachbereich Jugend Haus der Region Hildesheimer Str. 20, Hannover Telefon 0511 / Ausbildungskurse für Tagespflege Tagespflegeausbildungen werden in Hannover von folgenden Trägern angeboten: Arbeiterwohlfahrt, Region Hannover e.v. AWO-Familienbildung Deisterstr., 85 A, Hannover Telefon: 0511/ und , Fax: 0511/ fabi@awo-hannover.de Bürozeiten: Montag - Freitag: Uhr Montag, Dienstag, Donnerstag: Uhr IG Tagesmütter Lister Platz 2, Hannover, Telefon 0511 / Volkshochschule Hannover Theodor-Lessing-Platz 1, Hannover Tel.: 0511 / , Fax: 0511 / Katholische Familienbildungsstätte Goethestr. 31, Hannover, Telefon: 0511 /
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