Betriebliches Eingliederungsmanagement

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1 Starker Service. Starke Firma. Firmenservice Betriebliches Eingliederungsmanagement Es begrüßt Sie: Ute Heitzer Hagen, Inhalte Übersicht Einstieg: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Gesetzliche Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten Nutzen Implementierung des BEM Erfolgkriterien Strukturen und Prozesse Hinweise zum Datenschutz Beratungsangebot der DRV Westfalen zum BEM Firmenservice plus der DRV Westfalen im Handlungsfeld BEM 1 1

2 Inhalte Übersicht Einstieg: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Gesetzliche Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten Nutzen Implementierung des BEM Erfolgkriterien Strukturen und Prozesse Hinweise zum Datenschutz Beratungsangebot der DRV Westfalen zum BEM Firmenservice plus der DRV Westfalen im Handlungsfeld BEM 2 2 Betriebliches Eingliederungsmanagement Ursprung Mit der Novellierung des SGB IX im Jahre 2004 wurde das Betriebliche Eingliederungsmanagement als unternehmerische Aufgabe gesetzlich verankert 84, SGB IX, Absatz 2 3 3

3 BEM darum geht es! Der BEM-Fall ist festgestellt Arbeitsunfähigkeit überwinden Erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen Arbeitsplatz erhalten Präventionsstrategien für alle ableiten 7 7 Nutzen des BEM als Präventionsstrategie win win win Betrieb Beschäftigter Sozialversicherung Kosteneinsparung durch Senkung der AU-Fälle und -Zeiten Produktivitätssteigerung durch gesunde, leistungsfähige Mitarbeiter Wettbewerbsvorteile Mehr Gesundheit, Wohlbefinden Gesunde Arbeitsbedingungen Sicherung der Erwerbsfähigkeit und des Erhalts des Arbeitsplatzes Erhalt der Beitragszahler Kostenersparnis bei weniger Rehamaßnahmen 8 8

4 Betriebliches Eingliederungsmanagement Gesetzestext Prävention (...) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig klärt der Arbeitgeber mit dem BR/PR bei sbm mit der SBV mit Zustimmung und Beteiligung der/des Betroffenen die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden, mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter AU vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. (...) Soweit erforderlich wird der Werks-oder Betriebsarzthinzugezogen. Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagementssowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Datenhinzuweisen. Kommen Leistungen zur Teilhabe (...) in Betracht, werden vom Arbeitgeber die örtlichen gemeinsamen Servicestellen oder (...) das Integrationsamthinzuge- zogen. (...) Die zuständige Interessenvertretungim Sinne des 93, (...) können Klärung verlangen. Sie wachen darüber, dass der Arbeitgeber die ihm (...) obliegenden Verpflichtungen erfüllt. (...) 9 9 Fazit Gesetzlich festgelegt... Gestaltungsspielraum bietet sind die Akteure: Muss : Arbeitgeber Darf : alle Arbeitnehmer Kann : Betriebsrat und weitere... im Bereich Akteure: wer genau? wann?... sind die Ziele: Arbeitsunfähigkeit überwinden erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen den Arbeitsplatz erhalten... die Zielerreichung: was bedarf es, was muss wer tun, um die Ziele zu erreichen?... ist die Pflicht zur Aufklärung: über die Ziele (im Einzelfall) über den Umgang mit den erfassten Daten Nicht explizit geregelt ist: das übergeordnete Ziel (Prävention) der konkrete Datenschutz ist der spätest mögliche Startzeitpunkt: 6 Wochen innerhalb eines Jahres... der tatsächliche Startzeitpunkt 10

5 Inhalte Übersicht Einstieg: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Gesetzliche Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten glichkeiten Nutzen Implementierung des BEM Erfolgkriterien Strukturen und Prozesse Hinweise zum Datenschutz Beratungsangebot der DRV Westfalen zum BEM Firmenservice plus der DRV Westfalen im Handlungsfeld BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement Erfolgskriterien 1. Gute Vorbereitung Strukturen aufbauen, Prozesse definieren 2. Engagierte und qualifizierte BEM-Beauftragte und -Beteiligte 3. Vertrauen Transparenz, Datenschutzkonzept 4. Unterstützer Vernetzung 12 12

6 Betriebliches Eingliederungsmanagement Strukturen 13 Verfahrensablauf definieren (inkl. Arbeits- und Dokumentationshilfen) Festlegung der Beteiligten (BEM-Beauftragter/Vertretung, BEM-Team, erweitertes BEM-Team) Qualifizierung des BEM-Teams/der BEM-Beteiligten (gesetzliche Grundlagen, Verfahrensabläufe, Verantwortlichkeiten, Kenntnisse über Unterstützungsmöglichkeiten,...) Kommunikationskonzept/ Marketing (Informationswege, allgemeine Informationen für alle, zielgruppenspezifische Informationen z.b. für Führungskräfte) Datenschutzkonzept (Datenerhebung, Datenlagerung, Zugangsberechtigungen für Daten, Veröffentlichung des Konzepts) Identifikation der BEM-Fälle (Wer? Wie? Wann?) 13 Betriebliches Eingliederungsmanagement Prozessablauf - Beispiel Start BEM-Fall ist festgestellt Erstkontakt mit dem Mitarbeiter Personalabteilung Personalabteilung oder BEM-Beauftragter Erstgespräch BEM-Beauftragter oder BEM-Team und MA Fallbesprechung Maßnahmen vereinbaren BEM-Team (und MA) BEM-Beauftragter oder BEM-Team und MA Maßnahme nicht erfolgreich Maßnahmen umsetzen Bewertung der Maßnahme BEM-Beauftragter und MA, ggf. weitere BEM-Beauftragter oder BEM-Team mit MA 14 Ende 14

7 Beendigung des BEM-Verfahrens ENDE BEM BEM ist nicht notwendig / Mitarbeiter lehnt ab Start BEM-Fall ist festgestellt Erstkontakt mit dem Mitarbeiter Erstgespräch Keine Maßnahmen möglich ENDE BEM Darüber hinaus kann der Mitarbeiter zu jedem beliebigen Zeitpunkt aus dem BEM aussteigen. Fallbesprechung Maßnahmen vereinbaren Maßnahmen umsetzen Bewertung der Maßnahme 15 zurück Ende 15 Datenschutz im BEM personenbezogene Daten des BEM sind besonders geschützt BEM erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ( 4a (freie und informierte Einwilligung) und 5 (Datengeheimnis) BDSG) und sonstiger Schweigepflichten (z.b. 203 StGB ärztliche Schweigepflicht) Schweigepflicht für Akteure vereinbaren Nur so viele Daten erheben wie erforderlich für ein zielführendes BEM (erforderlich: Daten zur Teilnahme am BEM-Verfahren, Daten zu betriebsbedingten Ursachen, Daten zu Auswirkungen auf die Leistung und Einsatzmöglichkeiten; NICHT erforderlich: Daten zur Krankheitsdiagnose) Gesundheitsdaten dürfen NUR mit Einwilligung des Betroffenen erhoben werden (Die Zustimmung zum BEM-Verfahren darf nicht automatisch gleichgesetzt werden mit der Einwilligung zur Erhebung von Gesundheitsdaten) Datenschutzkonzept unter Einbeziehung eines Sachverständigen zum Datenschutz entwickeln und in die Betriebsvereinbarung aufnehmen 16 16

8 Datenschutz im BEM Die Rolle des Betriebs-/Werksarzt im Spannungsfeld sensibler Datenschutzfragen im BEM: Er unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht Er ist weisungsfrei Er kennt die arbeitsspezifischen Belastungen und kann in Abgleich mit der verbleibenden Leistungsfähigkeit die Auswirkungen gesundheitlicher Einschränkungen kommunizieren ohne Krankheitsdiagnosen zu benennen Aufbewahrung von Daten im BEM Zwei Akten Personalakte Wesentliche Grundinformationen, wie Infoschreiben/ Erstkontakt, Zustimmung/ Ablehnung/Ausstieg, datenschutzrelevante Erklärungen, Abschlussbericht BEM-Akte Gesprächsnotizen oder Protokolle des BEM-/ Integrationsteams Vermerke über Maßnahmen, Protokolle über Arbeitsversuche, Stellungnahmen der Rehaträger, etc. Medizinische Daten Rückgabe an den Betroffenen Falls Aufbewahrung nötig: Verbleib beim Betriebsarzt Die BEM-Akte wird (spätestens 3 Jahre) nach Abschluss der BEM- Maßnahme vernichtet 18 Für jedes Eingliederungsverfahren ist eine eigenständige BEM- Akte anzulegen 18

9 Hinweis Zusammenfassung BEM sollte eine feste Struktur haben. Die Vorgehensweise sollte klar, regelhaft und transparent sein: BEM-Beauftragten/BEM - Team standardisierter Ablauf Hilfsinstrumente: z.b. Anschreiben, Gesprächsleitfäden, Leistungsfähigkeits- und Anforderungsabgleich,...) Vernetzung mit möglichen Unterstützern (intern und extern) Empfehlung: Betriebsvereinbarung zum BEM (Präambel, Zielsetzung, Geltungsbereich, Verfahren - Akteure, Datenschutz, Qualifizierung) 20 20

10 Inhalte Übersicht Einstieg: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Implementierung des BEM Gesetzliche Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten glichkeiten Nutzen Erfolgkriterien Strukturen und Prozesse Hinweise zum Datenschutz Beratungsangebot der DRV Westfalen zum BEM Firmenservice plus der DRV Westfalen im Handlungsfeld BEM Der Firmenservice Gesunde Mitarbeiter... Mitarbeiter Angebot...ist ein kostenloses Beratungs - und Lotsenangebot der Deutschen Rentenversicherung Westfalen. Ziel: Bedarfsgerechte und passgenaue Unterstützung von Betrieben und Unternehmen bei folgenden Themen: Gesundheitsmanagement Demografiemanagement Eingliederungsmanagement Rehamanagement im Einzelfall (Rehafachberatungsdienst) 22 22

11 Firmenservice plus in Westfalen Unterstützungsangebote im Themenkomplex BEM Basisberatung: Information (Gespräch, Vortrag, Medien) BEM WeB-Reha-Verfahren Leistungen zur Teilhabe Intensivierte Beratung: Umsetzungsbegleitung BEM Konzeptionelle Mitgestaltung Implementierung eines BEM-Teams Schulungen/Workshops für verantwortliche Beschäftigte Vernetzung ggf. Einzelfallbetreuung durch RFD Wir möchten uns mit Ihnen auf den Weg machen Fazit Leistungsfähigkeit Arbeitsfähigkeit Gesundheit Krankheit Arbeitsunfähigkeit Erwerbsminderung 24 24

12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wer sein Ziel kennt, findet auch den Weg. Laozi chinesischer Denker Gerne unterstütze ich Sie bei der Implementierung des BEM in Ihrem Unternehmen! Ute Heitzer Betriebsservice Gesunde Arbeit DRV Westfalen

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