Vertrag Nr. : 135. Anlage Preisvereinbarung für die Versorgung im Bereich der Biofeedbacktherapie

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1 Anlage vereinbarung für die Versorgung mit Inkontinenzhilfen Hilfsmittel zum Training des Beckenbodens zum Vertrag Nr. : 135 Anlage vereinbarung für die Versorgung im Bereich der Biofeedbacktherapie zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V zwischen Vertragspartner und der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse in Düsseldorf - vertreten durch den Vorstand - Leistungserbringergruppenschlüssel - AC/TK:

2 Anlage vereinbarung für die Versorgung mit Inkontinenzhilfen Hilfsmittel zum Training des Beckenbodens zum Umfang und Vergütung der Versorgung in Pauschalen: 1 vereinbarung der Pauschalen Art der Pauschale KZ netto Brutto**** Hilfsmittelpositionsnummer Genehmigungspflicht LZ* Pauschale Biofeedbackgeräte*** Monat 1-3 stehen. Indikation: Stressinkontinenz weibliche/männliche, Stuhlinkontinenz, ggf. auch bei Obstipation im Sinne einer "outlet obstraction" (Anismus). Regelmäßig vorausgegangen sein muss eine fachurologische/ggf. gynäkologische bzw. proktologische Diagnostik und eine nachvollziehbar dokumentiert aussichtsreich verlaufende Testphase in der Arztpraxis oder Spezialambulanz. Kontraindikation: Im Fall einer Stuhlinkontinenz nicht operativ rekonstruierter Analsphinkter. Obstipation aufgrund einer Colonpassagestörung. Eine schriftliche medizinsiche Begründung des Verordners zur Notwendigkeit ist dem Genehmigungsantrag beizufügen ,00 178,50 ja 3 2

3 Anlage vereinbarung für die Versorgung mit Inkontinenzhilfen Hilfsmittel zum Training des Beckenbodens zum Art der Pauschale KZ netto Brutto**** Hilfsmittelpositionsnummer Genehmigungspflicht LZ* Pauschale Biofeedbackgeräte *** Monat 4-6 stehen. Eine schriftliche medizinsiche Begründung des Verordners zur Notwendigkeit ist dem Genehmigungsantrag beizufügen. Pauschale Biofeedbackgeräte*** Monat 7-12 stehen. Eine schriftliche medizinsiche Begründung des Verordners zur Notwendigkeit ist dem Genehmigungsantrag beizufügen. Mechanische Druckaufnahmesysteme (incl. aller Verbrauchsmaterialien und Austauschelektroden) 09 80,00 95,20 ja ,00 95,20 ja 6 08/09 175,00 208,25 nein Trainingsgewichte 08/09 125,00 148,75 nein 12 3

4 Anlage vereinbarung für die Versorgung mit Inkontinenzhilfen Hilfsmittel zum Training des Beckenbodens zum * LZ = Laufzeit/Gewährleistung in Monaten ** Genehmigungspflicht nein = gilt nicht für Heimbewohner *** Es können nur Geräte zum Einsatz kommen, die über eine Auslesefunktion verfügen und durch den Verordner vor einer Anschlussverordnung prüfbar sind. Das Ausleseprotokoll (Nachweis der regelmäßigen Nutzung) ist dem Antrag auf eine Folgeversorgung beizufügen. Produkte, die in diesen Pauschalen vertraglich geregelt sind, können nicht zusätzlich durch weitere Verträge oder Regelungen gegenüber der AOK abgerechnet werden. Davon ausgenommen sind die Produkte der Notfallversorgung gemäß 128 SGB V. **** Der ist Netto vereinbart zuzüglich der jeweils gültigen MwSt. 4

5 Anlage vereinbarung für die Versorgung mit Inkontinenzhilfen Hilfsmittel zum Training des Beckenbodens zum 2 Laufzeit und Kündigung (1) Die Anlage tritt am in Kraft. Die Anlage kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden, frühestens ein Jahr nach Abschluss des Vertrages. Eine Kündigung des Vertrages schließt automatisch eine Kündigung der Anlagen mit ein. (2) Mit Inkrafttreten dieser Anlage werden bisher bestehende Vertragsregelungen gegenstandslos. (3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Anlage einschließlich bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Abreden bestehen nicht. (4) Die produktgruppenspezifischen Anlagen 5 können nach Maßgabe der dort dazu getroffenen Regelungen und Fristen gesondert gekündigt werden, wobei die Regelungen dieses Vertrages davon unberührt bleiben. (5) Sofern sich aufgrund von Rahmenempfehlungen nach 127 Absatz 6 SGB V Änderungen ergeben, verständigen sich die Vertragspartner über die sich daraus auf diese Anlage ergebenden Auswirkungen und setzen diese schnellstmöglich um. 3 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Anlage unwirksam sein oder werden bzw. Lücken enthalten, so wird die Gültigkeit dieser Anlage im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, etwaige unwirksame oder undurchführbare Vertragsbestimmungen bzw. vorhandene Lücken zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem Sinn und Zweck dieser Anlage am Nächsten kommen. Dies gilt insbesondere im Falle von aufsichtsrechtlichen Interventionen. Vertragspartner AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse Ort/Datum/Stempel/Unterschrift Datum/Unterschrift 5

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