Grundsätze der Planfeststellung. Informationen zum Ablauf des Verfahrens Referentin Katrin Vietzke Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

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1 Grundsätze der Planfeststellung Informationen zum Ablauf des Verfahrens Referentin Katrin Vietzke Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

2 I. Anlass des Planfeststellungsverfahrens II. Ablauf des Verfahrens III. Beteiligte am Verfahren IV. Rechtswirkungen der Planfeststellung Planfeststellung

3 I. Anlass eines Planfeststellungsverfahrens (PFV) Ein PFV ist nur für besondere Bauvorhaben durchzuführen, u.a. für bedeutende Straßen (1. Ordnung) Das Verfahren ist für den Bau der TVO notwendig, um eine Baugenehmigung zu erhalten und Rechtssicherheit zu erlangen die Kosten zu kontrollieren und das Verfahren zu konzentrieren (der Planfeststellungsbeschluss ersetzt einzelne behördliche Entscheidungen) Planfeststellung

4 II. Ablauf des Verfahrens ist im Berliner Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt. ( 72 ff VwVfG) Antragstellung mit Planunterlagen Öffentliche Auslegung 1-monatige Frist für Einwendungen Nicht öffentliche Erörterung Planfeststellung/Ablauf

5 II. Ablauf des Verfahrens ist im Berliner Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt. ( 72 ff VwVfG) Weiterleitung der Stellungnahmen Planfeststellungsbeschluss Zustellung und öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses Planfeststellung/Ablauf

6 Voruntersuchungen wofür? Bisher vorliegende Unterlagen dienten der Untersuchung der: grundsätzlichen Machbarkeit und verkehrlichen Notwendigkeit der politischen Willensbildung sowie der Sicherung der Finanzierung Voruntersuchungen

7 Bisher vorliegende Unterlagen verkehrliche Analyse im Stadtraum zwischen B 1/5 und B 96 a sowie Stadtgrenze und Treskowallee (April 2008) Machbarkeitsstudie zur TVO (Dezember 2009) verkehrliche Untersuchung (Dezember 2009) Vorliegende Unterlagen

8 Bisher vorliegende Unterlagen Untersuchung der Vierstreifigkeit / fachliche Bewertung der Stellungnahmen zur Machbarkeitsstudie (Januar 2011) vertiefende Untersuchung zu Anbindungen aus Marzahn- Hellersdorf (Mai 2013) Vorliegende Unterlagen

9 Aktuelle Planungsschritte objektkonkrete Verkehrsprognose mit Bedarfsfeststellung, verkehrliche Begründung und Entscheidung zum Straßenquerschnitt Bestandserfassung, Kartierung und Erhebungen zur Vorbereitung der Umweltverträglichkeitsprüfung (erforderlich sind Beobachtungen über eine Vegetationsperiode = ein Jahr) Planfeststellung/Ablauf

10 Aktuelle Planungsschritte Überführung der verkehrlichen Untersuchung in eine objektkonkrete verkehrliche Begründung mit ausführlicher Dokumentation der Grundlagendaten und der Berechnungsmethodik Projektumfeldanalyse, vorzeitige Bürgerbefragung Variantenfindung Planfeststellung/Ablauf

11 Nun gilt es: konkretisierte und rechtssichere Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren zu erarbeiten konsensfähige Lösungsansätze weiterzuentwickeln Vertiefte Untersuchung aller Varianten mit einem formalisierten und erprobten Verfahren: F ormalisiertes A bwägungs- und R angordnungsverfahren Planfeststellung/Ablauf

12 Arbeitsschritte Variantenermittlung der Linienführung Für alle sich aufdrängenden Varianten, einschließlich Null-Variante Aufstellung der Beurteilungskriterien zur qualitativen und quantitativen Beschreibung der positiven und negativen Auswirkungen in Bezug auf Verkehr, Straßenbau, Umwelt, Städtebau und Finanzen Planfeststellung / Ablauf / FAR

13 Arbeitsschritte Ermittlung der vertieft zu untersuchenden Varianten (FAR 1) Reduzierung auf handhabbare Anzahl von Varianten Aussortierung unzulässiger Varianten bzw. Zurückstellung von Varianten mit größten Nachteilen, Abwägungsvorgang verbal argumentativ Planfeststellung / Ablauf / FAR

14 Arbeitsschritte Ermittlung der Vorzugsvariante (FAR 2) Vergleich der übrigen Varianten mittels gewichteter Kriterien Abwägungsvorgang jeweils paarweise Ergebnis: Bildung einer Rangfolge Planfeststellung / Ablauf / FAR

15 Ordnungsmatrix für 3 Varianten mit 3 Kriterien Variante V V 1 Flächenbedarf (ha) Kosten (Mio ) Verkehrsentlastung in Wohngebieten % Planfeststellung / Ablauf FAR

16 Ordnungsmatrix für 3 Varianten mit 3 Kriterien Variante V V 1 V 2 Flächenbedarf (ha) Kosten (Mio ) Verkehrsentlastung in Wohngebieten % 10 % Planfeststellung / Ablauf FAR

17 Ordnungsmatrix für 3 Varianten mit 3 Kriterien Variante V V 1 V 2 V 3 Flächenbedarf (ha) Kosten (Mio ) Verkehrsentlastung in Wohngebieten % 10 % 90 % Planfeststellung / Ablauf FAR

18 Ordnungsmatrix für 3 Varianten mit 3 Kriterien Variante V V 1 V 2 V 3 Flächenbedarf (ha) Kosten (Mio ) Verkehrsentlastung in Wohngebieten Vergleich V1 V Vorteil Vorteil 10 % 10 % 90 % Neutral Vergleichssieger: V 1 Planfeststellung / Ablauf FAR

19 Ordnungsmatrix für 3 Varianten mit 3 Kriterien Variante V V 1 V 2 V 3 Flächenbedarf (ha) Kosten (Mio ) Verkehrsentlastung in Wohngebieten Vergleich V1 V2 Vergleich V1 V Vorteil Vorteil Vorteil Vorteil 10 % 10 % 90 % Neutral Nachteil Vergleichssieger: V 1 V 3 Planfeststellung / Ablauf FAR

20 Ordnungsmatrix für 3 Varianten mit 3 Kriterien Variante V V 1 V 2 V 3 Flächenbedarf (ha) Kosten (Mio ) Verkehrsentlastung in Wohngebieten Vergleich V1 V2 Vergleich V1 V3 Vergleich V2 V Vorteil Vorteil Nachteil Vorteil Vorteil Nachteil 10 % 10 % 90 % Neutral Nachteil Nachteil Vergleichssieger: V 1 V 3 V 3 Planfeststellung / Ablauf FAR

21 Ordnungsmatrix für 3 Varianten mit 3 Kriterien Variante V V 1 V 2 V 3 Flächenbedarf (ha) Kosten (Mio ) Verkehrsentlastung in Wohngebieten Vergleich V1 V2 Vergleich V1 V3 Vergleich V2 V Vorteil Vorteil Nachteil Vorteil Vorteil Nachteil 10 % 10 % 90 % Neutral Nachteil Nachteil Vergleichssieger: V 1 V 3 V 3 Variantenrangfolge: V 3 vor V 1 vor V 2 Planfeststellung / Ablauf FAR

22 Antragstellung durch den Vorhabenträger (SenStadtUm, Abteilung Tiefbau) an die Anhörungsbehörde (SenStadtUm, Abteilung Grundsatzangelegenheiten und Recht) Einreichung der Planunterlagen z.b. Erläuterungsbericht mit der Planrechtfertigung, der verkehrlichen Begründung; Lagepläne, Querschnitte; Schalltechnische Berechnungen oder Grunderwerbspläne Planfeststellung / Ablauf

23 Berücksichtigung der Ergebnisse vorhergehender Verfahren z.b. Linienbestimmung oder frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. 25 VwVfG Vorlaufendes objektiv dokumentiertes Verfahren zur Erarbeitung der Planfeststellungsvariante und Beteiligung erforderlich Planfeststellung / Ablauf

24 Anhörungsverfahren Öffentliche Auslegung der Planunterlagen für einen Monat durch SenStadtUm, Abt. Tiefbau umgehend nach Prüfung der Unterlagen Möglichkeit für Einwendungen und Stellungnahmen von Betroffenen und Beteiligten Planfeststellung / Ablauf

25 Anhörungsverfahren Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme an die Behörden, deren Aufgabenbereich berührt ist Nicht-öffentliche Erörterung Termin zur Erörterung der fristgerechten Einwendungen der Bürger/innen und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Planfeststellung / Ablauf

26 Abschluss Stellungnahme der Anhörungsbehörde zum Ergebnis der Anhörung Weitergabe aller Stellungnahmen sowie ggf. nicht erledigter Einwendungen an die Planfeststellungsbehörde (SenStadtUm, Abteilung Verkehr) Prüfung der Planunterlagen und des Verfahrensablaufs auf formelle Richtigkeit Planfeststellung / Ablauf

27 Abschluss Zustellung und öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung Planfeststellung / Ablauf

28 III. Beteiligte am Planfeststellungsverfahren Träger des Vorhabens Anhörungsbehörde Planfeststellungsbehörde Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden können Behörden, deren Aufgabenbereich berührt wird Verbände Planfeststellung / Beteiligte

29 IV. Rechtswirkungen der Planfeststellung Der Planfeststellungsbeschluss ist ein Verwaltungsakt. Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt. Planfeststellung / Rechtswirkungen

30 IV. Rechtswirkungen der Planfeststellung Durch die materielle Konzentration sind andere öffentlich-rechtliche Genehmigungen nicht mehr erforderlich. Der Planfeststellungsbeschluss hat eine erhöhte Bestandskraft, d.h. nach Unanfechtbarkeit sind Ansprüche auf Änderung oder Unterlassung des Vorhabens ausgeschlossen. Planfeststellung / Rechtswirkungen

31 Die rechtsgestaltende und abschließende Regelungskraft des Planfeststellungsbeschlusses erfordert eine hohe Qualität der Antragsunterlagen einen sorgsamen Umgang mit allen Einwendungen deren sorgfältige Abwägung eine fehlerfreie Durchführung des Verfahrens Planfeststellung / Rechtswirkungen

32 Was enthält ein Planfeststellungsbeschluss? Teil A Feststellung des Planes (siehe Antragsunterlagen) Festsetzungen, Verpflichtungen, Auflagen und Vorbehalte Wasserrechtliche Erlaubnisse mit Nebenbestimmungen Entscheidungen über Einwendungen Planfeststellung / Rechtswirkungen

33 Was enthält ein Planfeststellungsbeschluss? Teil B Begründungen zu allen technischen Sachverhalten, Abwägungen und Entscheidungen Rechtliche Würdigung Planfeststellung / Rechtswirkungen

34 Worüber wird in der Planfeststellung noch entschieden? Welche Grundstücke werden benötigt? Wie werden die öffentlich-rechtlichen Beziehungen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben gestaltet? (z.b. Baumfällgenehmigung oder wasserbehördliche Erlaubnis) Welche Folgemaßnahmen an anderen Anlagen (z.b. Bahnanlagen) werden notwendig und wie sind die Kosten verteilt? Planfeststellung / Rechtswirkungen

35 Worüber wird in der Planfeststellung noch entschieden? Welche Lärmschutzmaßnahmen sind erforderlich? Welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind erforderlich? Welche Vorkehrungen sind zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf Rechte anderer erforderlich? (z.b. Erschütterungsschutz empfindlicher Werkstätten, Regelungen zur Baudurchführung) Planfeststellung / Rechtswirkungen

36 Worüber wird nicht entschieden? über Entschädigungsfragen, die sich durch die Inanspruchnahme der Grundstücke ergeben. Hierzu gibt es ein nachfolgendes Verfahren des Grunderwerbs. Fragen des Grunderwerbs und der Entschädigung sind vom Gesetz bewusst von der Planfeststellung ausgenommen und den anschließenden Grunderwerbsverhandlungen vorbehalten. Planfeststellung / Rechtswirkungen

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