PV-Meldepflichten Merkblatt für Anlagenbetreiber und Eigenversorger

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "PV-Meldepflichten Merkblatt für Anlagenbetreiber und Eigenversorger"

Transkript

1 PV-Meldepflichten Merkblatt für Anlagenbetreiber und Eigenversorger Bundesverband Solarwirtschaft e.v. 1. Auflage 2

2 Impressum Stand: Herausgeber: BSW Bundesverband Solarwirtschaft e. V., Berlin, Autoren: Rechtsanwalt Dr. Jochen Fischer Rechtsanwalt Dr. Benjamin Tschida Anwaltsbüro [Gaßner, Groth, Siederer & Coll.] Energieforum Berlin Berlin Tel Fax berlin@ggsc.de Mitarbeit BSW-Solar: Manuel Battaglia BSW Bundesverband Solarwirtschaft e. V., Berlin, in Kooperation mit Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll., 3

3 Haftungshinweis Die Publikation wurde mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Da Fehler jedoch nie auszuschließen sind und die Inhalte Änderungen unterliegen können, weisen wir auf Folgendes hin: Die Autoren und der Herausgeber. übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der in diesem Leitfaden/Anwendungshilfe bereitgestellten Informationen. Für Schäden materieller oder immaterieller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen, oder durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen unmittelbar oder mittelbar verursacht werden, ist eine Haftung der Autoren und des Herausgebers ausgeschlossen, sofern ihm nicht nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden zur Last gelegt werden kann. BSW Bundesverband Solarwirtschaft e. V. Lietzenburger Str Berlin Telefon +49 (0) Telefax +49 (0) info@bsw-solar.de Bitte beachten Sie, dass der BSW Bundesverband Solarwirtschaft e.v. keine telefonische Beratung durchführt. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW-Solar) ist mit rund Mitgliedsunternehmen die Interessenvertretung der Solarbranche in Deutschland. Als starke Gemeinschaft von Unternehmen agiert der BSW-Solar als Informant und Vermittler im Aktionsfeld zwischen Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit. Er vertritt die gemeinsamen Unternehmerinteressen entlang der solaren Wertschöpfungskette. Der BSW-Solar nimmt entscheidenden Einfluss auf die Schaffung und Sicherung geeigneter politischer Rahmenbedingungen für ein stabiles Wachstum und damit für Investitionssicherheit in der gesamten Branche. Ziel ist es, die Solarenergie zu einer tragenden Säule der Energiewirtschaft auszubauen. 4

4 Inhaltsverzeichnis Meldepflichten für Anlagenbetreiber und Letztverbraucher nach dem EEG... 6 A. Meldefristen... 6 I. Zum 28. Februar Meldepflichten für sämtliche Betreiber von EEG-Anlagen Meldung der Eigenversorgung durch Anlagenbetreiber Meldung der für die Berechnung der EEG-Umlage relevanten Daten durch Anlagenbetreiber als Eigenversorger... 8 II. Zum 31. Mai... 8 B. Weitere Meldepflichten... 8 C. Fallbeispiele... 9 Hauptfall... 9 Abwandlung 1: Abwandlung 2:

5 Meldepflichten für Anlagenbetreiber und Letztverbraucher nach dem EEG Im Rahmen des EEG unterliegen Anlagenbetreiber Meldepflichten. Ein Verstoß gegen diese Meldepflichten ist i. d. R. sanktionsbehaftet. Soweit ersichtlich, bestehen keine zeitlichen Einschränkungen der Meldepflichten oder anderweitige Übergangsbestimmungen. Die Meldepflichten gelten daher auch für Bestandsanlagen unabhängig vom Datum der Inbetriebnahme. A. Meldefristen Das EEG sieht als Meldefristen den 28. Februar (I.) und den 31. Mai (II.) eine jeden Jahres vor: I. Zum 28. Februar Das EEG unterscheidet Meldepflichten für Anlagenbetreiber und solche für Anlagenbetreiber als Eigenversorger. Wann Wann? 1. Meldepflichten für sämtliche Betreiber von EEG-Anlagen Sämtliche Betreiber von EEG-Anlagen a) stellen dem Netzbetreiber alle für die Endabrechnung des jeweils vorangegangenen Kalenderjahres erforderlichen Daten (d.h. die im vorangegangen Kalenderjahr erzeugte und eingespeiste Energiemenge, die Leistung der PV-Anlage etc.) anlagenscharf zur Verfügung, Wer? Was? 71 Nr. 1 EEG b) melden, wenn und in welchem Umfang für den in der Anlage erzeugten und durch ein Netz der allgemeinen Versorgung geleiteten Strom o o eine Stromsteuerbefreiung vorgelegen hat (einschließlich diesbezüglicher Änderungen) und Regionalnachweise ausgestellt worden sind, wenn die EEG- Förderung gesetzlich festgelegt ist. 71 Nr. 2a) EEG 71 Nr. 2b) EEG Der Wortlaut des 71 Nr. 2 EEG sieht keine Frist für Mitteilungen über Stromsteuerbefreiungen und Regionalnachweise vor. 6

6 Es wird jedoch vertretenen, dass auch hier die Frist des 28. Februar einzuhalten ist. Sicherheitshalber sollten diese Meldepflichten daher bis zum 28. Februar erfüllt werden. Verstoßen Anlagenbetreiber gegen ihre Meldepflichten nach 71 Nr. 1 EEG, verlieren sie ihren Vergütungsanspruch. Sanktionen 52 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EEG Die Folgen eines Verstoßes gegen 71 Nr. 2 EEG sind nicht ausdrücklich geregelt. Wegen 53b, c EEG könnte es sich um Vergütungsvoraussetzungen handeln, mit der Folge, dass bei einem Verstoß gegen Mitteilungspflichten der Anspruch auf EEG-Vergütung entfällt. Ein Verstoß gegen 71 Nr. 2a EEG ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu ,00 geahndet werden kann, wenn die Meldung der Stromsteuerbefreiung nicht bis zum erfolgt ist. 86 Abs. 1 Nr. 1 a, Abs. 2 EEG 2. Meldung der Eigenversorgung durch Anlagenbetreiber Anlagenbetreiber, die zugleich Eigenversorger sind, übermitteln dem Netzbetreiber Wer? a) seit wann Eigenversorgung vorliegt, b) die installierte Leistung der betriebenen Stromerzeugungsanlage, c) alle Umstände, die dazu führen, dass sich die EEG-Umlage verringert oder entfällt. Was? 74a Abs. 1, 61g Abs. 1 EEG Entfällt oder verringert sich die EEG-Umlage für den Stromverbrauch eines Stromspeichers oder für Speicherverluste, sind diese Angaben dem Netzbetreiber zum 28. Februar des Folgejahres mitzuteilen. 61k Abs. 4 EEG Die Meldepflicht nach (a)-(c) entfällt, wenn die Daten dem Netzbetreiber offenkundig bekannt sind oder Eigenversorgung aus Solaranlagen mit höchstens 7 KW stattfindet. 74a Abs. 1 EEG 7

7 Im Falle eines Verstoßes gegen 74a Abs. 1 EEG wird eine um 20 Prozentpunkte erhöhte EEG-Umlage fällig. Sanktionen 61 g Abs. 2 EEG 3. Meldung der für die Berechnung der EEG-Umlage relevanten Daten durch Anlagenbetreiber als Eigenversorger Anlagenbetreiber als Eigenversorger, die der Pflicht zur Zahlung der (anteiligen) EEG-Umlage unterliegen, melden die für die Berechnung der EEG-Umlage erforderlichen Angaben (u.a. umlagepflichtige Strommengen). Im Falle eines Verstoßes gegen 74a Abs. 2 EEG wird die volle EEG-Umlage fällig. Wer? Was? 74a Abs. 2 EEG Sanktionen 61 g Abs. 1 EEG Der Anlagenbetreiber muss diese für die Berechnung der EEG-Umlage notwendigen Informationen zudem zum gleichen Zeitpunkt (28.2.) zusätzlich der Bundenetzagentur übermitteln. Dafür muss sich der Anlagenbetreiber der von der Bundesnetzagentur bereitgestellten Formularvorlagen bedienen. B. Weitere Meldepflichten Zusätzlich zu den genannten Meldepflichten ggü. den Netzbetreibern bestehen weitere Meldepflichten z. B. zum Anlagenregister gegenüber der Bundesnetzagentur. Die dort geregelten Registrierungsvoraussetzungen sind i.d.r. drei Wochen nach der Erteilung einer Genehmigung bzw. der Inbetriebnahme der Anlage zu erfüllen. Ein Verstoß gegen die- Bundesnetzagentur 76 EEG Im Jahr werden seitens der Bundesnetzagentur ausnahmsweise Datenmeldungen, die erst zum bei der Bundesnetzagentur eingehen, als nicht verspätet angesehen. II. Zum 31. Mai Anlagenbetreiber als Eigenversorger, deren Netzbetreiber ein Übertragungsnetzbetreiber ist, erfüllen ihre hinsichtlich der Eigenversorgung und der EEG-Umlage bestehenden Meldepflichten (siehe oben A. I. 2. und 3.) bis spätestens zum 31.5 eines jeden Jahres. 74a Abs. 2, 61g, Abs. 2,61 k Abs. 4 EEG 6 EEG, 3 ff. AnlRegV 8

8 se Pflichten kann mit einer Geldbuße bis zu belegt werden. Die von der Bundesnetzagentur bereitgestellten Formulare müssen verwendet werden. C. Fallbeispiele Hauptfall Der Betreiber einer EEG-Anlage mit mehr als 7 kwp, höchstens jedoch 10 kwp verbraucht den dort hergestellten Strom vollständig selbst. Der jährliche Stromverbrauch beträgt höchstens 10 MWh. Eine EEG-Umlage ist für den in dieser Anlage erzeugten Strom nicht zu entrichten ( 61a Nr. 4 EEG ). Die Anlage erhält keine EEG-Förderung. Eine Stromsteuerbefreiung wird nicht in Anspruch genommen. Bestehen Meldepflichten? Es besteht keine Meldepflicht nach Maßgabe des 71 Nr. 1 EEG. Der Anlagenbetreiber erhält als Eigenversorger keine EEG- Förderung. Eine Endabrechnung ist nicht erforderlich. Hierfür erforderliche Daten müssen nicht mitgeteilt werden. Es besteht keine Meldepflicht nach Maßgabe des 71 Nr. 2 EEG Der Anlagebetreiber nimmt weder eine Stromsteuerbefreiung noch eine EEG-Vergütung in Anspruch. Es besteht eine Meldepflicht nach 74a Abs. 1 EEG für Eigenversorger (s.o.). Dies folgt aus dem Wortlaut der Vorschrift. Demnach ist dem Netzbetreiber u.a. mitzuteilen, aus welchem Grund die EEG- Umlage entfällt. Zu den weiteren Details siehe oben. Unerheblich ist daher, dass der in der Anlage erzeugte Strom von der EEG- Umlage befreit ist. Es besteht keine Mitteilungspflicht nach Maßgabe des 74a Abs. 2 EEG. 9

9 Die Voraussetzungen der Vorschrift sind nicht erfüllt, der Anlagenbetreiber unterliegt als Eigenversorger mit einer Anlage bis 10 kwp nicht der (anteiligen) EEG-Umlage. Die Meldepflicht besteht i. d. R. ggü. dem Anschlussnetzbetreiber. Ob die Meldung bis zum oder bis zu erfolgen hat, hängt davon ab, ob es sich dabei um einen Verteiler- oder einen Übertragungsnetzbetreiber handelt. Im Grundsatz gilt, dass Anlagenbetreiber, die Dritte mit Solarstrom versorgen (Lieferung), die Angaben beim Übertragungsnetzbetreiber machen müssen ( 61 Abs.1 S.1). Abwandlung 1: Bei einer Anlage mit höchstens 7 kw bestehen keine Meldepflichten. Abwandlung 2: Bei der im Hauptfall beschriebenen Anlage handelt es sich um eine Bestandsanlage, die vor dem 01. August 2014 in Betrieb genommen wurde und als der Eigenversorgung dienend von der EEG-Umlage befreit ist ( 61c bzw. für Anlagen vor dem 01. September d EEG ). Die Anlage erhält keine EEG-Förderung. Auch in diesem Fall besteht wie im Hauptfall nur die Meldepflicht nach Maßgabe des 74a Abs. 1 EEG. Abwandlung 3: Ist im Hauptfall eine (verringerte) EEG-Umlage zu entrichten, weil z.b. die installierte Leistung mehr als 10 kwp beträgt, sind die Meldepflichten des 74a Abs. 1 und 2 EEG (siehe oben A. I. 2. und 3.) zu erfüllen. Abwandlung 4: Der Anlagenbetreiber verbraucht hier nicht sämtlichen in der Anlage erzeugten Strom selbst, sondern speist Teile in ein Netz der allgemeinen Versorgung und erhält dafür eine EEG-Vergütung. 10

10 In allen Fallkonstellationen besteht für die Ermittlung des Vergütungsanspruches der Höhe nach (zusätzlich) eine Meldepflicht nach Maßgabe des 74 Nr. 1 und ggfs. Nr.2 EEG (siehe oben A.I.1) Hinweis: Die Bundesnetzagentur hat ein neues Web-Formular für die Mitteilungen der Eigenversorgung und des sonstigen selbst erzeugten Letztverbrauchs bereitgestellt und ihre entsprechenden Web-Seiten zu dem Thema an das EEG angepasst. 11

11 BSW-Solar Mitgliedschaft Bitte zurückfaxen an oder per Post: BSW Bundesverband Solarwirtschaft e.v. Lietzenburger Str Berlin Hiermit erklären wir unseren Beitritt zum BSW Solar (Schnuppermitgliedschaft) 1. Wir treten als ordentliches Mitglied dem BSW-Solar bei Die Mitgliedschaft ist in den ersten vier Monaten ab Bestätigung des Antrag durch den BSW-Solar beitragsfrei. Die Schnuppermitgliedschaft beinhaltet für diesen Zeitraum alle Rechte eines ordentlichen BSW-Mitglieds, davon ausgenommen sind lediglich das Recht auf Teilnahme an Mitgliederversammlungen und das Ausüben des Stimmrechts. Wird die Schnuppermitgliedschaft nicht innerhalb der ersten vier Monate schriftlich gekündigt, geht diese in eine reguläre BSW- Mitgliedschaft mit allen Rechten und Pflichten über. Die Kosten der Mitgliedschaft orientieren sich dann an meinem solartechnischen Umsatz (der Mittelwert aus den Umsätzen der letzten drei Jahre) und betragen jährlich mindestens 297,- EUR (siehe beigefügte Beitragsbemessungsgrundlage). Hierzu erhalte ich nach Ablauf der Schnuppermitgliedschaft ein Formular zur Ermittlung der umsatzabhängigen Beitragseinstufung, wenn ich meine Schnuppermitgliedschaft zuvor nicht fristgerecht gekündigt haben sollte. Für Banken, Versicherungen, Rechtsanwälte und Dienstleister gelten abweichend fixe Beiträge, die der BSW-Beitragsordnung zu entnehmen sind (Zusendung auf Anfrage). 2. Daten des Antragstellers Firmierung Ansprechpartner Straße PLZ, Ort Telefon Fax Internet Unternehmen aus EU-Staaten (außer Deutschland), bitte UST-ID angeben Welcher themenbezogene Newsletter soll bezogen werden? Photovoltaik/Batteriespeicher Solarthermie Datum, Unterschrift Handlungsbevollmächtigter

12 Es gilt die nachfolgend abgedruckte Beitragsordnung für Hersteller, Händler, Zulieferer, Handwerker etc. Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Mitgliedsbeitrages ist das Umsatzmittel der letzten drei Jahre. Umsatz im Solarbereich bis Jahresbeitrag Umsatz im Solarbereich bis Jahresbeitrag Umsatz im Solarbereich bis Jahresbeitrag 0,75 Mio Mio Mio ,25 Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio Mio * 85 Mio Mio *) Höchstbeitrag Bei unterjähriger Mitgliedschaft berechnen wir den Jahresbeitrag anteilig. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist mit einer Frist von 6 Monaten jeweils zum Ende des Kalenderjahres möglich. Mit Ihrem Beitrag machen Sie nicht nur die erfolgreiche Arbeit des BSW-Solar möglich, sondern unterstützen auch den Dachverband der Erneuerbaren-Energie-Branche BEE, dessen Mitglied der BSW-Solar ist. Die Interessen der Solarbranche werden vom BSW-Solar in Präsidium und Vorstand des Bundesverbandes Erneuerbare Energie vertreten.

Muster- Dachnutzungsvertrag

Muster- Dachnutzungsvertrag Muster- Dachnutzungsvertrag für Photovoltaik-Anlagen Eine Publikation des BSW Bundesverband Solarwirtschaft e. V. Impressum Stand: Juni 2013 Herausgeber: BSW Bundesverband Solarwirtschaft e. V., Berlin,

Mehr

22. Fachgespräch der Clearingstelle EEG: Eigenversorgung mit Strom aus Anlagen i.s.d. EEG

22. Fachgespräch der Clearingstelle EEG: Eigenversorgung mit Strom aus Anlagen i.s.d. EEG 22. Fachgespräch der Clearingstelle EEG: Eigenversorgung mit Strom aus Anlagen i.s.d. EEG Die EEG-Umlage auf die Eigenversorgung aus Sicht des BDEW, LL.M. Fachgebietsleiterin EEG, BDEW www.bdew.de EEG-Umlage

Mehr

1. Einleitung. 2. Gesetzliche Grundlagen

1. Einleitung. 2. Gesetzliche Grundlagen 1. Einleitung Gemäß 77 Abs. 1 des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare- Energien-Gesetz EEG 2014) sind Netzbetreiber und Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, auf ihren

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG für das Jahr 2015

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG für das Jahr 2015 Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG für das Jahr 2015 EEG-Einspeisungen im Jahr 2015 Netzbetreiber (VNB): WSW Netz GmbH Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10001781 Netznummer der Bundesnetzagentur: 01

Mehr

Bericht der Stadtwerke Pfarrkirchen nach 77 Abs. 1 Satz 2 EEG 2014 betreffend die EEG-Einspeisung im Jahr 2015

Bericht der Stadtwerke Pfarrkirchen nach 77 Abs. 1 Satz 2 EEG 2014 betreffend die EEG-Einspeisung im Jahr 2015 Bericht der Stadtwerke Pfarrkirchen nach 77 Abs. 1 Satz 2 EEG 2014 betreffend die EEG-Einspeisung im Jahr 2015 Netzbetreiber (VNB): Stadtwerke Pfarrkirchen Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur: 10000417

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Stadtwerke Baden-Baden Waldseestraße 24 76530 Baden-Baden Abt. EDM / Netzzugang Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Registrier-/ Kundennummer: 1. Anlagenbetreiber/in Vorname, Name bzw. Firmenname Telefon Fax Straße, Hausnummer PLZ Ort E-Mail 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) Straße, Hausnummer PLZ Ort Gemarkung,

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 für das Kalenderjahr Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU): Stadtwerke Velbert GmbH

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 für das Kalenderjahr Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU): Stadtwerke Velbert GmbH Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 für das Kalenderjahr 2014 Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU): Stadtwerke Velbert GmbH Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur (BNetzA): 20002525 - Regelverantwortliche(r)

Mehr

- Lippstadt, 28.08.2015

- Lippstadt, 28.08.2015 Ansprechpartner: Frau Sonja Rappold Tel.: 02941/28 29 230 Frau Hannah Meister Tel.: 02941/28 29 241 Email: Netznutzung@stadtwerke-lippstadt.de - Lippstadt, 28.08.2015 EEG-Umlage für die Eigenversorgung:

Mehr

Die Pflicht der Zahlung der EEG-Umlage für den Eigenversorger ergibt sich aus 61 des EEG 2014.

Die Pflicht der Zahlung der EEG-Umlage für den Eigenversorger ergibt sich aus 61 des EEG 2014. KWK-Anlagenleistung von 1,15 bis 10,0 kw Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2014 Für das Netzgebiet der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (e-netz Südhessen) sind wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG für das Kalenderjahr 2015

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG für das Kalenderjahr 2015 Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 1 für das Kalenderjahr 2015 Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU): Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG - Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur (BNetzA):

Mehr

Bericht der Stadtwerke Leipzig GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014

Bericht der Stadtwerke Leipzig GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 Bericht der Stadtwerke Leipzig GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2014 Elektrizitätsversorgungsunternehmen: Stadtwerke Leipzig GmbH Betriebsnummer des Elektrizitätsversorgungsunternehmens:

Mehr

EEG- Umlagepflicht bei Eigenversorgung

EEG- Umlagepflicht bei Eigenversorgung EEG- Umlagepflicht bei Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) 2014 E-Werk Mittelbaden 25. November 2015 Folie 1 60 EEG-Umlage für Elektrizitätsversorgungsunternehmen Belieferung Dritter 61 EEG-Umlage für Eigenversorger

Mehr

vorrangig an Halle Netz Einleitung

vorrangig an Halle Netz Einleitung Bericht gemäß 777 Abs. 1 Gesetz Nach dem EEG ist der Netzbetreiber verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung E von Strom aus erneuerbaren Energien (EEG-Anlagen) Der Strom wird entweder an den Netzbetreiber (1a)

Mehr

EEG-Novelle Empfehlungen von BSW-Solar und DIHK zu solarer Eigenerzeugung und solarem Direktverbrauch.

EEG-Novelle Empfehlungen von BSW-Solar und DIHK zu solarer Eigenerzeugung und solarem Direktverbrauch. EEG-Novelle 2014 Empfehlungen von BSW-Solar und DIHK zu solarer Eigenerzeugung und solarem Direktverbrauch. Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist am 1. August 2014 in Kraft getreten. Am

Mehr

Bericht gemäß 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014

Bericht gemäß 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 Bericht gemäß 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Einspeisungen im Jahr 2015 Netzbetreiber (VNB). EUROGATE Technical Services GmbH Senator-Borttscheller-Str. 1 27568 Bremerhaven EUROGATE Technical Services GmbH

Mehr

Bericht gemäß 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014

Bericht gemäß 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 Bericht gemäß 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Endabrechnung für das Jahr 2015 Netzbetreiber (VNB): EWE NETZ GmbH Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10001846 Netznummer der Bundesnetzagentur: 1 Vorgelagerter

Mehr

Musterstromliefervertrag

Musterstromliefervertrag Musterstromliefervertrag für die Lieferung von Photovoltaik-Strom und Muster-Stromrechnung Eine Publikation des BSW Bundesverband Solarwirtschaft e. V. Impressum Stand: Juni 2013 Herausgeber: BSW Bundesverband

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Bitte zurücksenden an: Syna GmbH Team Einspeiser Ludwigshafener Str. 4 65929 Frankfurt am Main Kontakt: Einspeiser-Team Telefon: 069 8088 0022 Telefax: 069 3107-2553 E-Mail: einspeiser@syna.de Erklärung

Mehr

Einführung. Grundsatz der EEG-Umlagepflicht. auch für Eigenversorgung. Grundsatz der EEG-Umlagepflicht. Newsletter-Abo

Einführung. Grundsatz der EEG-Umlagepflicht. auch für Eigenversorgung. Grundsatz der EEG-Umlagepflicht. Newsletter-Abo NEWSLETTER ERNEUERBARE ENERGIEN AUGUST 2014 Eigenstromnutzung aus EEG-Anlage nach 1.8.2014 Was müssen Bestandsanlagen nach dem neuen EEG 2014 beachten Einführung Seit 1. August 2014 gilt das EEG 2014 nicht

Mehr

Zählernummer: Zählerstand am: kwh. Eigenerzeugungszähler (Überschusseinspeisung mit Eigenerzeugungszähler) Zählernummer: Zählerstand am: kwh

Zählernummer: Zählerstand am: kwh. Eigenerzeugungszähler (Überschusseinspeisung mit Eigenerzeugungszähler) Zählernummer: Zählerstand am: kwh Betreiberwechsel Die Betreibererklärung vom ist für die EEG-Anlage am Standort: Vertragsnummer (alt) unterzeichnet worden: Anlagenbetreiber (neu): tritt mit Wirkung ab dem in alle Rechte und Pflichten

Mehr

Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen

Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen 1. Anlagenanschrift 2. Anlagenbetreiber Name, Vorname bzw. Firmenname...... Telefon Fax... Mobil E-Mail 3. Zustellanschrift (sofern von oben abweichend von 2) 4.

Mehr

EEG Eigenstromprivileg für die Energieerzeugung aus Abfällen. Dr. Gernot-Rüdiger Engel Kassel, 30. April 2015

EEG Eigenstromprivileg für die Energieerzeugung aus Abfällen. Dr. Gernot-Rüdiger Engel Kassel, 30. April 2015 EEG Eigenstromprivileg für die Energieerzeugung aus Abfällen Dr. Gernot-Rüdiger Engel Kassel, 30. April 2015 1 Wer Kartoffeln aus dem eigenen Garten isst, muss dafür auch keine Mehrwertsteuer zahlen. Peter

Mehr

Ausfüllhilfe für den Erhebungsbogen "Netzbetreiber - EEG-Umlage" Version 2015_1, Stand vom

Ausfüllhilfe für den Erhebungsbogen Netzbetreiber - EEG-Umlage Version 2015_1, Stand vom Ausfüllhilfe für den Erhebungsbogen "Netzbetreiber - EEG-Umlage" Version 2015_1, Stand vom 14.04.2016 Die Netzbetreiber (Verteilernetzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber) haben gegenüber der Bundesnetzagentur

Mehr

EEG-Umlage bei Überschusseinspeisung und Stromsteuerbefreiung

EEG-Umlage bei Überschusseinspeisung und Stromsteuerbefreiung 2. Biogasfachtagung Thüringen 2016 am in Stadtroda EEG-Umlage bei Überschusseinspeisung und Stromsteuerbefreiung M.Sc. Georg Friedl Referatsleiter Mitgliederservice, Fachverband Biogas e.v. Agenda EEG-Umlage

Mehr

Der Rechtsrahmen für die Eigenversorgung mit Strom. Fachgespräch der Clearingstelle EEG 23. September 2015 Dr. Guido Wustlich, Referatsleiter III B 2

Der Rechtsrahmen für die Eigenversorgung mit Strom. Fachgespräch der Clearingstelle EEG 23. September 2015 Dr. Guido Wustlich, Referatsleiter III B 2 Der Rechtsrahmen für die Eigenversorgung mit Strom Fachgespräch der Clearingstelle EEG 23. September 2015 Dr. Guido Wustlich, Referatsleiter III B 2 Eine Vorbemerkung Warum ist die Regelung zur Eigenversorgung

Mehr

n mit Vergütung des eing Zuschlag, Erstattung vermiedener Netz Umlage für Selbstverbrauch SO IST IHRE KWK-GUTSCHRIFT GUTSCHRIFT AUFGEBAUT

n mit Vergütung des eing Zuschlag, Erstattung vermiedener Netz Umlage für Selbstverbrauch SO IST IHRE KWK-GUTSCHRIFT GUTSCHRIFT AUFGEBAUT n mit Vergütung des eing SO IST IHRE KWK-GUTSCHRIFT GUTSCHRIFT AUFGEBAUT 1 Gutschriftenanschrift An diese Adresse erhalten Sie die Gutschrift zugesandt. Diese kann vom tatsächlichen Anlagenbetre Anlagenbetreiber

Mehr

Photovoltaik in der Praxis Das neue EEG 2014. 7. Jahrestagung Kommunaler Energie-Dialog Sachsen. Anja Assion

Photovoltaik in der Praxis Das neue EEG 2014. 7. Jahrestagung Kommunaler Energie-Dialog Sachsen. Anja Assion WWW.GOETZE.NET Photovoltaik in der Praxis Das neue EEG 2014 7. Jahrestagung Kommunaler Energie-Dialog Sachsen Anja Assion Rechtsanwältin, Petersstraße 15, 04109 Leipzig AGENDA 1. Gesetzgebungsprozess 2.

Mehr

Solarstromspeicher-Preismonitor Deutschland

Solarstromspeicher-Preismonitor Deutschland Solarstromspeicher-Preismonitor Deutschland Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar) und Intersolar Europe Ergebnisse 1. Halbjahr 2013 erhoben von: und: Übersicht 2 A. Methodik 1. Systematik/Hintergründe

Mehr

Das neue EEG 2014 am Beispiel der Windenergie

Das neue EEG 2014 am Beispiel der Windenergie Das neue EEG 2014 am Beispiel der Windenergie 1 I. Ziele und Grundsätze 1.) Ausbauziele EEG 2012-35% spätestens bis zum Jahr 2020-50% spätestens bis zum Jahr 2030-65% spätestens bis zum Jahr 2040 und -

Mehr

Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen

Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen 1. Angaben zum Anlagenbetreiber 1.1 Anschrift des Anlagenbetreibers Nachname/Firma: Vorname: Straße / HS-Nr.: PLZ: Telefon: Mobil: Ort: Fax: e-mail: 1.2 Zustellanschrift

Mehr

Liste Gute-Unternehmen.de

Liste Gute-Unternehmen.de Liste Gute-Unternehmen.de Gute-Unternehmen.de Status Quo: Selbsterklärung komplette Bearbeitung der elf Themen Beschreibung von mindestens 10 Maßnahmen Festlegung von Verantwortlichkeiten, Zeiten und Kontrolle

Mehr

Holz im Strommarkt - Was geht im EEG 2016 noch?

Holz im Strommarkt - Was geht im EEG 2016 noch? Holz im Strommarkt - Was geht im EEG 2016 noch? 16. Fachkongress für Holzenergie, Augsburg 6. Oktober 2016 Holz im Strommarkt - Was geht im EEG 2016 noch? EEG 2017 noch? (BT-DrS 18/8832) öorp# 16. Fachkongress

Mehr

Kundendatenblatt für PV-Anlagen

Kundendatenblatt für PV-Anlagen (Seite 1 von 6) 1. Angaben zum Anlagenbetreiber 1.1. Anschrift des Anlagenbetreibers Ansprechpartner (,Vorname) Telefon Mobil* Fax* E-Mail* * freiwillige Angabe 1.2. Postanschrift (sofern von 1.1 abweichend)

Mehr

Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderungshöhe von Windenergie-Anlagen nach dem EEG 2014 (Inbetriebnahme ab

Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderungshöhe von Windenergie-Anlagen nach dem EEG 2014 (Inbetriebnahme ab Registrier-/Kundennummer: 1. Anlagenbetreiber/in Vorname, Name bzw. Firmenname Telefon Fax Straße, Hausnummer PLZ Ort E-Mail 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) Straße, Hausnummer PLZ Ort Gemarkung,

Mehr

Berliner Energietage Neue Entwicklungen bei der Vermarktung von Solarstrom

Berliner Energietage Neue Entwicklungen bei der Vermarktung von Solarstrom Berliner Energietage Neue Entwicklungen bei der Vermarktung von Solarstrom Rechtliche Hindernisse und mögliche Anreize Rechtsanwalt Dr. Jochen Fischer Rechtsanwalt Dr. Jochen Fischer Rechtliche Hindernisse

Mehr

1. Einleitung. 2. Gesetzliche Grundlagen

1. Einleitung. 2. Gesetzliche Grundlagen 1. Einleitung Gemäß 52 Abs. 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 25. Oktober 2008 BGBl. I S. 2074 (Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2012), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Zurück an: regionetz GmbH Telefon: 02403/701-5830 NM-D / Einspeisung Fax: 02403/701-5000 Zum Hagelkreuz 16 Email: einspeisung@regionetz.de 52249 Eschweiler Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- konventionellen

Mehr

EEG-Novelle 2014. Empfehlungen von BSW-Solar und DIHK zu solarer Eigenerzeugung und solarem Direktverbrauch.

EEG-Novelle 2014. Empfehlungen von BSW-Solar und DIHK zu solarer Eigenerzeugung und solarem Direktverbrauch. EEG-Novelle 2014 Empfehlungen von BSW-Solar und DIHK zu solarer Eigenerzeugung und solarem Direktverbrauch. Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) tritt am 1. August 2014 in Kraft. Am 8. April

Mehr

Leistungsbeziehungen und Leistungsgegenstand; Konkretisierung der Leistungsbeziehungen durch 12b Abs. 4 StromStV

Leistungsbeziehungen und Leistungsgegenstand; Konkretisierung der Leistungsbeziehungen durch 12b Abs. 4 StromStV POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, Postfach 1308, 53003 Bonn Bundesfinanzdirektionen nachrichtlich: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung HAUSANSCHRIFT BEARBEITET VON

Mehr

3.2 Technische Angaben zur Umsetzung von 9 Abs. 1 EEG 2014 bei Anlagen mit einer Leistung ab 100 kw

3.2 Technische Angaben zur Umsetzung von 9 Abs. 1 EEG 2014 bei Anlagen mit einer Leistung ab 100 kw Registrier-/ Kundennummer: 1. Anlagenbetreiber/in Vorname, Name bzw. Firmenname Telefon Fax Straße, Hausnummer PLZ Ort E-Mail 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) Straße, Hausnummer PLZ Ort Gemarkung,

Mehr

Clearingstelle EEG 18. Fachgespräch Das EEG 2014

Clearingstelle EEG 18. Fachgespräch Das EEG 2014 Das EEG 2014 Klärungsbedarf aus Sicht der Netzbetreiber Assessor jur. Christoph Weißenborn / BDEW Berlin, 23. September 2014 www.bdew.de Eintritt in die verpflichtende Direktvermarktung Verpflichtende

Mehr

15. Berliner Energietage am 19.05.2014 Vorschläge für ein neues EEG

15. Berliner Energietage am 19.05.2014 Vorschläge für ein neues EEG 15. Berliner Energietage am 19.05.2014 Vorschläge für ein neues EEG Wie halten wir es mit dem Eigenverbrauch? Rechtsanwalt Dr. Jochen Fischer Rechtsanwalt Dr. Jochen Fischer Wir halten wir es mit dem Eigenverbrauch?

Mehr

Aktuelle Änderungen im EEG und der Solarförderung Rechtliche Grundlagen neuer Geschäftsmodelle beim Ausbau von PV- Gemeinschaftsanlagen

Aktuelle Änderungen im EEG und der Solarförderung Rechtliche Grundlagen neuer Geschäftsmodelle beim Ausbau von PV- Gemeinschaftsanlagen Kanzlei für Bau- und Energierecht Aktuelle Änderungen im EEG und der Solarförderung Rechtliche Grundlagen neuer Geschäftsmodelle beim Ausbau von PV- Gemeinschaftsanlagen RA Stefan Flaig Freitag, 1. Januar

Mehr

BSW Bundesverband Solarwirtschaft e.v., Berlin, www.solarwirtschaft.de in Kooperation mit Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll., www.ggsc.

BSW Bundesverband Solarwirtschaft e.v., Berlin, www.solarwirtschaft.de in Kooperation mit Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll., www.ggsc. Stand: August 2014 Herausgeber: BSW Bundesverband Solarwirtschaft e. V., Berlin, www.solarwirtschaft.de Autoren: Rechtsanwalt Dr. Jochen Fischer Rechtsanwältin Alexandra Pyttlik Anwaltsbüro [Gaßner, Groth,

Mehr

Meldungen von Anlagenbetreibern an die Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH

Meldungen von Anlagenbetreibern an die Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH Bericht gemäß 52 Abs. 1 EEG - EEG-Einspeisungen im Jahr 2012 Netzbetreiber (VNB): Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10001071 Netznummer der Bundesnetzagentur: 1

Mehr

Referentenentwurf eines Gesetzes zur A nderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wa rme-kopplung und zur Eigenversorgung

Referentenentwurf eines Gesetzes zur A nderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wa rme-kopplung und zur Eigenversorgung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Referat III B 2 Scharnhorststr. 34-37 10115 Berlin Düsseldorf, 4. Oktober 2016 524/617 Per E-Mail: buero-iiib2@bmwi.bund.de Referentenentwurf eines Gesetzes

Mehr

Bericht nach 52 Abs. 1 EEG

Bericht nach 52 Abs. 1 EEG Bericht nach 52 Abs. 1 EEG EEG-Einspeisungen im Jahr 2012 Netzbetreiber (VNB): Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: Netznummer der Bundesnetzagentur: Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB): Stadtwerke

Mehr

Die Pflicht der Zahlung der EEG-Umlage für den Eigenversorger ergibt sich aus 61 des EEG 2014.

Die Pflicht der Zahlung der EEG-Umlage für den Eigenversorger ergibt sich aus 61 des EEG 2014. PV-Anlagenleistung von 7,7 bis 10,0 kwp Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2014 Für das Netzgebiet der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (e-netz Südhessen) sind wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung

Mehr

Hinweise zur Registrierungspflicht gemäß 6 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) Im März 2015. Guten Tag,

Hinweise zur Registrierungspflicht gemäß 6 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) Im März 2015. Guten Tag, EWE NETZ GmbH Postfach 25 01 26015 Oldenburg Sie erreichen uns: * EWE NETZ GmbH Cloppenburger Straße 302 26133 Oldenburg ' Tel. 0800-393 6389 Fax 0441-4808 1195 @ info@ewe-netz.de www.ewe-netz.de Kundennummer:

Mehr

Die richtige Berechnung der Einspeisevergütung bei Biomasseanlagen

Die richtige Berechnung der Einspeisevergütung bei Biomasseanlagen Die richtige Berechnung der Einspeisevergütung bei Biomasseanlagen Januar 2005 Paluka Sobola & Partner Neupfarrplatz 10 93047 Regensburg Tel. 0941 58 57 1-0 Fax 0941 58 57 1-14 info@paluka.de www.paluka.de

Mehr

WSW Netz GmbH. Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG. EEG-Einspeisungen im Jahr Vorbemerkung. 2. Grundsystematik. 3.

WSW Netz GmbH. Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG. EEG-Einspeisungen im Jahr Vorbemerkung. 2. Grundsystematik. 3. WSW Netz GmbH Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG EEG-Einspeisungen im Jahr 212 Netzbetreiber (VNB): WSW Netz GmbH Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 11781 Netznummer der Bundesnetzagentur: 1 Vorgelagerter

Mehr

Direktvermarktung und Überschusseinspeisung Barnabas Kittlaus Stadtwerke München. PV-Betreiberkonferenz

Direktvermarktung und Überschusseinspeisung Barnabas Kittlaus Stadtwerke München. PV-Betreiberkonferenz Direktvermarktung und Überschusseinspeisung Barnabas Kittlaus Stadtwerke München PV-Betreiberkonferenz 08.04.2016 Agenda Agenda Die Stadtwerke München Energiewirtschaftlicher Hintergrund der Direktvermarktung

Mehr

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG2014 Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG - Entwicklung Stromeinspeisungsgesetz (1991) Erneuerbare-Energien-Gesetz (2000) Erneuerbare-Energien-Gesetz (2004) Erneuerbare-Energien-Gesetz (2009) Erneuerbare-Energien-Gesetz

Mehr

Hinweisblatt Stromzähler. für stromkostenintensive Unternehmen Stand:

Hinweisblatt Stromzähler. für stromkostenintensive Unternehmen Stand: Hinweisblatt Stromzähler für stromkostenintensive Unternehmen Stand: 23.06.2017 Hinweisblatt Stromzähler 2 Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Fassung des Hinweisblattes werden einige Klarstellungen

Mehr

Antrag zur Mitgliedschaft bei den heartleaders

Antrag zur Mitgliedschaft bei den heartleaders Antrag zur Mitgliedschaft bei den heartleaders JA, ich möchte Teil des heartleaders-netzwerkes sein und die Wirtschaft verändern! Ich beantrage die Mitgliedschaft als Trainer, Berater, Coach (Monatsbeitrag

Mehr

Photovoltaik-Anlagen nach EEG. Erläuterungen zu Zählung und Abrechnung

Photovoltaik-Anlagen nach EEG. Erläuterungen zu Zählung und Abrechnung Photovoltaik-Anlagen nach EEG Erläuterungen zu Zählung und Abrechnung September 2016 Vier Einspeise-Arten 1. Volleinspeisung (ab 10 kwp nur bis zum 31.3.2012) Die durch die PV-Anlage erzeugten Strom-Mengen

Mehr

ABN. Vertrag. Vertrag. Vertragsgegenstand. Summenaufstellung je Vertragszeitraum. zwischen GEMA. Koordination Außendienst

ABN. Vertrag. Vertrag. Vertragsgegenstand. Summenaufstellung je Vertragszeitraum. zwischen GEMA. Koordination Außendienst Vertrag ABN Ihre Vertrag zwischen Kundennummer 2001324113 Ihre Vertragsnummer 11873797 Postfach 80 07 67 81607 München nachstehend "" genannt und Dummy Partner VGG e.v. Rosenheimer Str. 11 nachstehend

Mehr

Anlagenart/Energieträger. Straße. kwp PLZ. kva Flur. Ort. Flurstückk. EEG und. Betreiber. ferngesteuerte. ist gemäß. EWR Netz GmbH NG_S_193_07 14

Anlagenart/Energieträger. Straße. kwp PLZ. kva Flur. Ort. Flurstückk. EEG und. Betreiber. ferngesteuerte. ist gemäß. EWR Netz GmbH NG_S_193_07 14 Datenblatt Messkonzepte EEG/KWKG G Standort der Anlage Angabe zur Anlage A Betreiber Anlagenart/Energieträger Straße gesamte Modulleistung kwp PLZ Ort gesamte Wechselrichterleistung kva Flur Flurstückk

Mehr

Wasserkraftnutzung im EEG Ein Überblick

Wasserkraftnutzung im EEG Ein Überblick Wasserkraftnutzung im EEG 2014 Ein Überblick Florian Weh 1 Wasserkraft - gespeicherte Sonnenenergie Florian Weh 2 Wasserkraftpotenziale in BRD und Weltweit Quelle: BMWi Aus heutiger Sicht ist eine Verdopplung

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen für Energieeinspeiser und Netzbetreiber

Rechtliche Rahmenbedingungen für Energieeinspeiser und Netzbetreiber Rechtliche Rahmenbedingungen für Energieeinspeiser und Netzbetreiber 1 15.04.2011 Inhalt: Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH in Bautzen Energieträgermix Erneuerbare Energien in Bautzen Erneuerbare-Energien-Gesetz

Mehr

Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG EEG-Einspeisungen im Jahr 2008

Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG EEG-Einspeisungen im Jahr 2008 Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG EEG-Einspeisungen im Jahr 28 Netzbetreiber (VNB): Energie Waldeck-Frankenberg GmbH Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 1523 Netznummer der Bundesnetzagentur: 1 Vorgelagerter

Mehr

Photovoltaikanlagen mit Selbstverbrauch

Photovoltaikanlagen mit Selbstverbrauch Photovoltaikanlagen mit Selbstverbrauch Neben der Variante der Volleinspeisung des Solarstroms wird seit dem 01.01.2009 auch der Selbstverbrauch des Solarstroms gefördert. Hierbei erhält der Anlagenbetreiber

Mehr

Solarstrom-Vergütungen im Überblick. 1. Inbetriebnahme der Anlage ab

Solarstrom-Vergütungen im Überblick. 1. Inbetriebnahme der Anlage ab Solarenergie-Förderverein Deutschland e.v. Dies ist die Druckversion dieses Artikels. zurück zur normalen Artikelansicht vom 07.02.2006, aktualisiert am 31.01.2014, SFV: Solarstrom-Vergütungen im Überblick

Mehr

Impuls zur Mieterstrom-VO gem. 95 EEG 2017 Definition, Markteintrittsbarrieren, Potenziale und Vorschläge

Impuls zur Mieterstrom-VO gem. 95 EEG 2017 Definition, Markteintrittsbarrieren, Potenziale und Vorschläge Impuls zur Mieterstrom-VO gem. 95 EEG 2017 Definition, Markteintrittsbarrieren, Potenziale und Vorschläge Markus Meyer Leiter Politik BSW-Solar AG 3 Plattform Strommarkt, BMWi, den 22.09.2016 Bundesverband

Mehr

wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Referentenentwurf

wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Referentenentwurf Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Referat III B 2 Übergreifendes Energierecht, Erneuerbare- Energien-Gesetz Scharnhorststr. 34-37 10115 Berlin Düsseldorf, 25. November 2014 524/617 vorab per

Mehr

Hinweisblatt Stromzähler für den Nachweiszeitraum ab dem 31.03.2015 für stromkostenintensive Unternehmen Stand: 28.04.2016

Hinweisblatt Stromzähler für den Nachweiszeitraum ab dem 31.03.2015 für stromkostenintensive Unternehmen Stand: 28.04.2016 Hinweisblatt Stromzähler für den Nachweiszeitraum ab dem 31.03.2015 für stromkostenintensive Unternehmen Stand: 28.04.2016 Hinweisblatt Stromzähler 2 Sehr geehrte Antragssteller, mit dieser Fassung des

Mehr

ABN. Vertrag. Vertrag. Vertragsgegenstand. Summenaufstellung je Vertragszeitraum. zwischen GEMA. Koordination Außendienst

ABN. Vertrag. Vertrag. Vertragsgegenstand. Summenaufstellung je Vertragszeitraum. zwischen GEMA. Koordination Außendienst Vertrag ABN Ihre Vertrag zwischen Kundennummer 2001324113 Ihre Vertragsnummer 11873817 Postfach 80 07 67 81607 München nachstehend "" genannt und Dummy Partner VGG e.v. Rosenheimer Str. 11 nachstehend

Mehr

Perspektiven der Solarenergie in der Hauptstadtregion

Perspektiven der Solarenergie in der Hauptstadtregion Perspektiven der Solarenergie in der Hauptstadtregion Cottbus, 28. August 2014 28.08.14, David Wortmann 0 Agenda 1. Kurzvorstellung BEN 2. Solarenergie in der Hauptstadtregion 1. Status quo 2. Perspektiven

Mehr

ABN. Vertrag. Vertrag. Vertragsgegenstand. Summenaufstellung je Vertragszeitraum. zwischen GEMA. Koordination Außendienst

ABN. Vertrag. Vertrag. Vertragsgegenstand. Summenaufstellung je Vertragszeitraum. zwischen GEMA. Koordination Außendienst Vertrag ABN Ihre Vertrag zwischen Kundennummer 2001324113 Ihre Vertragsnummer 11873805 Postfach 80 07 67 81607 München nachstehend "" genannt und Dummy Partner VGG e.v. Rosenheimer Str. 11 nachstehend

Mehr

REFE-VORSCHRIFT 1 ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE BEGRÜNDUNG

REFE-VORSCHRIFT 1 ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE BEGRÜNDUNG REFE-VORSCHRIFT 1 ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE BEGRÜNDUNG 1. 5 Nr. 12 Die Definition des Eigenversorgers sollte präzisiert werden. eigener Vorschlag: Im Sinne dieses Gesetzes ist Eigenversorger jede natürliche

Mehr

EEG 2014 und Anlagenregisterverordnung Gültig ab 01.08.2014

EEG 2014 und Anlagenregisterverordnung Gültig ab 01.08.2014 EEG 2014 und Anlagenregisterverordnung Gültig ab 01.08.2014 Winfried Brunner Allgäuer Überlandwerk GmbH Netzservice Bernhard Kappeler Allgäuer Kraftwerke GmbH Agenda 1. Entwicklung der EEG-Anlagen 2. EEG

Mehr

PV- PV Vergütungen Novellierung des EEG 1 Manuel Weber

PV- PV Vergütungen Novellierung des EEG 1 Manuel Weber PV-Vergütungen Vergütungen Novellierung des EEG 1 Manuel Weber Gliederung Einführung PV-Anlagen Vergütungsansprüche Eigenverbrauchsvergütung Ersatz von PV-Anlagen Degression Novelle 2010 Novelle 2012 aktuelle

Mehr

Informationen zur Registrierungspflicht für Bestandsanlagen gemäß 16 Abs. 3 Satz 1 AnlRegV

Informationen zur Registrierungspflicht für Bestandsanlagen gemäß 16 Abs. 3 Satz 1 AnlRegV Informationen zur Registrierungspflicht für Bestandsanlagen gemäß 16 Abs. 3 Satz 1 AnlRegV Information über Registrierungspflicht für Bestandsanlagen gemäß 16 Abs. 3 Satz 1 AnlRegV - Betreiber von vor

Mehr

Antrag auf Eintragung in das Immobiliardarlehensvermittlerregister gemäß 11 a GewO

Antrag auf Eintragung in das Immobiliardarlehensvermittlerregister gemäß 11 a GewO Firma / IHK-Kundennummer IHK Reutlingen IDV Hindenburgstraße 54 72762 Reutlingen Antrag auf Eintragung in das Immobiliardarlehensvermittlerregister gemäß 11 a GewO für juristische Personen (z. B. GmbH,

Mehr

3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013

3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013 3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013 Neuerungen 2013 für Einspeiseanlagen BDEE Klaus Radßuweit Version / Übersicht Meldung an die Bundesnetzagentur

Mehr

EEG 2014 Erste Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis

EEG 2014 Erste Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis EEG 2014 Erste Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis Dr. Thomas Heineke Die Bewertungen der EEG-Reform sind unterschiedlich. Die einen sehen es so 09.10.2014 2 und die anderen so 09.10.2014 3 1. Regelförderung:

Mehr

Novellierung der Solarstromvergütung Was ändert sich zum ?

Novellierung der Solarstromvergütung Was ändert sich zum ? Stand: 24. August 2010 Novellierung der Solarstromvergütung Was ändert sich zum? Die Novellierung der Solarstromvergütung zum ändert kurzfristig die Rahmenbedingungen für Investitionen in Photovoltaikanlagen.

Mehr

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom (Mieterstromgesetz) vom

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom (Mieterstromgesetz) vom Stand: 30.03.2017 Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom (Mieterstromgesetz) vom 17.03.2017 von Bundesverband Bioenergie e.v. (BBE) Deutscher Bauernverband e.v.

Mehr

A. Personenbezogene Angaben

A. Personenbezogene Angaben Erhebungsbogen Pflichtmitglieder Anlage 1 Steuerberaterversorgungswerk Sachsen-Anhalt Körperschaft des öffentlichen Rechts Zum Domfelsen 4 39104 Magdeburg Mitgliedsnummer Wird vom Versorgungswerk vergeben

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG des Netzbetreibers EEG-Einspeisungen im Jahr 2014

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG des Netzbetreibers EEG-Einspeisungen im Jahr 2014 Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG des Netzbetreibers EEG-Einspeisungen im Jahr 2014 Netzbetreiber (VNB): Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur: 10001445 Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB):

Mehr

EEG 2014 Rahmenbedingungen und Marktauswirkungen

EEG 2014 Rahmenbedingungen und Marktauswirkungen EEG 2014 Rahmenbedingungen und Marktauswirkungen KOCOnnect Tag bei der KOCO AG 22. Januar 2015, Dirk Voges LL.M, Legal Director Europe, Yingli Green Energy Europe GmbH DAS EEG 2014 AUF EINEN BLICK 2 Yingli

Mehr

Verkauf von Solarstrom an Dritte

Verkauf von Solarstrom an Dritte Verkauf von Solarstrom an Dritte Dritte vor Ort mit Strom versorgen Vorhaben: Vorort Verbrauch erhöhen und optimieren umgehen der Einspeisung ins öffentliche Netz EEG-Vergütung unrentabel Mietern langfristig

Mehr

23. Windenergietage. Das EEG 2014 ein Überblick über die Neuregelungen für die Windenergie an Land

23. Windenergietage. Das EEG 2014 ein Überblick über die Neuregelungen für die Windenergie an Land www.becklaw.de 23. Windenergietage Das EEG 2014 ein Überblick über die Neuregelungen für die Windenergie an Land Markus Krieger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht beck beck rechtsanwälte

Mehr

Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014

Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 Stand: 01.09.2015 Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2014 Elektrizitätsversorgungsunternehmen:

Mehr

Das digitale Aufklärungs- und Beratungssystem des Zahnärztlichen Fach-Verlags

Das digitale Aufklärungs- und Beratungssystem des Zahnärztlichen Fach-Verlags Gesunde Zähne Prophylaxe Schöne Zähne Ästhetische Zahnheilkunde Das digitale Aufklärungs- und Beratungssystem des Zahnärztlichen Fach-Verlags Schöne Zähne Endodontie Vielen Dank, dass Sie sich für das

Mehr

WMRC EEG. Vorlesung im WS 2011/2012, TU Berlin. Dr. Friedrich Wichert Vorlesung EEG 1. Rechtsanwälte

WMRC EEG. Vorlesung im WS 2011/2012, TU Berlin. Dr. Friedrich Wichert Vorlesung EEG 1. Rechtsanwälte EEG Vorlesung im WS 2011/2012, TU Berlin Dr. Friedrich Wichert Vorlesung EEG 1 Wirtschaftliche Folgen Jahr 1991 (Stromeinspeisungs-gesetz) Eingespeiste Energiemenge in TWh 1,0 50 1992 1,3 80 1993 1,6 100

Mehr

Erläuterungen zum Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur

Erläuterungen zum Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur Erläuterungen zum Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur Ab dem 1. Januar 2009 sind gemäß 16 Abs. 2 S. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die Betreiberinnen und Betreiber

Mehr

BHKW-Kooperationsprojekt, Betriebsführungsvertrag, Erfahrungen. Stefan Böhler

BHKW-Kooperationsprojekt, Betriebsführungsvertrag, Erfahrungen. Stefan Böhler BHKW-Kooperationsprojekt, Betriebsführungsvertrag, Erfahrungen // Ort Datum Name E-Werk Mittelbaden 28. Oktober 2016 Lahr 27.10.2016 Stefan Böhler Folie 1 01.05.2012 00:00:00 01.05.2012 00:45:00 01.05.2012

Mehr

Erläuterungen zum Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur

Erläuterungen zum Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur Erläuterungen zum Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur Ab dem 1. Januar 2009 sind gemäß 16 Abs. 2 S. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die Betreiberinnen und Betreiber

Mehr

Anlage zu Hinweisverfahren 2012_21. Versetzung von PV-Anlagen

Anlage zu Hinweisverfahren 2012_21. Versetzung von PV-Anlagen Anlage zu Hinweisverfahren 2012_21 Versetzung von PV-Anlagen Fragestellung 1. Was gilt nach dem EEG 2009 bzw. dem EEG 2012 hinsichtlich des Inbetriebnahmezeitpunktes, des Vergütungsanspruchs und des Vergütungszeitraums

Mehr

Stellungnahme zum Entwurf einer Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV-E)

Stellungnahme zum Entwurf einer Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV-E) Stellungnahme zum Entwurf einer Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV-E) - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 14.12.2016 den Entwurf einer Marktstammdatenregisterverordnung

Mehr

Photovoltaik EEG 2009 Kernergebnisse

Photovoltaik EEG 2009 Kernergebnisse Photovoltaik EEG 2009 Kernergebnisse Stand: November 2008 Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar) EEG 2009 Vergütung/Degression 2 Schnellere Absenkung der Solarstromvergütung ab 2009 Bisher: 5%

Mehr

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Nümbrecht - Elternbeitragssatzung -

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Nümbrecht - Elternbeitragssatzung - Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Nümbrecht - Elternbeitragssatzung - Aufgrund des 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Entwicklung der EEG-Anlagen in München

Entwicklung der EEG-Anlagen in München Entwicklung der EEG-Anlagen in München -5 Impressum Herausgeberin: Referat für Gesunheit und Umwelt Landeshauptstadt München Bayerstraße 8 a 8335 München Sachgebiet Energie, Klimaschutz, Förderprogramm

Mehr

STELLUNGNAHME. I. Erzeugungseinheiten mit Pflicht zur Direktvermarktung und tranchierter Vermarktung (Ziffer 2.1. der ergänzenden Hinweise)

STELLUNGNAHME. I. Erzeugungseinheiten mit Pflicht zur Direktvermarktung und tranchierter Vermarktung (Ziffer 2.1. der ergänzenden Hinweise) STELLUNGNAHME Festlegungsverfahren der BNetzA zur Anpassung der Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom) an die zum 01.08.2014 in Kraft getretenen Änderungen des EEG (Az. BK6-14-110) - Die Bundesnetzagentur

Mehr

Ihr Partner für die Direktvermarktung. Transparent. Marktgerecht. Ohne Umwege.

Ihr Partner für die Direktvermarktung. Transparent. Marktgerecht. Ohne Umwege. Ihr Partner für die Direktvermarktung. Transparent. Marktgerecht. Ohne Umwege. Wind- und Solarenergie Direktvermarktung www.clens.eu Clean Energy Sourcing Das Unternehmen Kennzahlen 213 78.. Konzernumsatz

Mehr

ANFORDERUNGEN AN BESTANDSANLAGEN NACH DEM EEG 2014

ANFORDERUNGEN AN BESTANDSANLAGEN NACH DEM EEG 2014 ANFORDERUNGEN AN BESTANDSANLAGEN NACH DEM EEG 2014 30.09.2014 Energie Regulierung & Governmental Affairs Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des EEG 2014 am 01.08.2014 ist das bislang geltende EEG 2012

Mehr

SÜC Energie und H 2 O GmbH

SÜC Energie und H 2 O GmbH Einspeisemanagement bei EEG- und KWK-Anlagen im Netzgebiet der SÜC Energie und H 2 O GmbH Allgemeines Nach 9 Nr.1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der ab 1. Januar 2017 geltenden Fassung müssen (1)

Mehr

PV Marktdaten Update Februar 2016

PV Marktdaten Update Februar 2016 Stand 31.03.2016 Alle Angaben ohne Gewähr 1 Vorwort zur Datenerhebung Februar 2016 ➊ Monatliche Veröffentlichung der PV- Meldezahlen Die Bundesnetzagentur veröffentlicht gemäß dem Erneuerbare- Energien-

Mehr