Mitglieder-Info aus und für Bayern

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1 Mitglieder-Info aus und für Bayern Aktuelle Nachrichten und Veranstaltungshinweise 25. Februar 2015 Aktuelle wichtige Detailinformationen zum KULAP Liebe Bioland-Bäuerinnen und Bauern, das Interesse am Öko-KULAP ist groß. Die KULAP-Antragsstellung ist noch bis 27. Februar 2015 möglich. Wie in jeder neuen Programmplanung gibt es bei einer Neuauflage von Programmen Feinjustierungsbedarf in der konkreten betrieblichen Umsetzung. Bei den Landwirtschaftsämtern konnten in der kurzen Zeit nicht immer alle Detailfragen geklärt werden. Teilweise sind noch Fragen offen und die Betriebe warten auf deren Beantwortung, bevor sie sich endgültig für die Maßnahme verpflichten. Wichtige noch offene Fragen zum KULAP konnten die bayrischen Bio-Verbände in der Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern (LVÖ Bayern) mit dem Staatsministerium für Landwirtschaft StmELF klären. In diesem Schreiben geben wir Ihnen die uns vom Ministerium aktuell vorliegenden Informationen weiter. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Ihren Erzeugerring-Berater. Viele Bio-Betriebe standen bereits zu Beginn der Antragsfrist in den Startlöchern, um endlich das lang erwartete neue KULAP unterzeichnen zu können. Neu-Umsteller auf Biolandbau müssen für die Umstellung den gesamten Betrieb auf den Prüfstand stellen. Damit für Betriebe, die sich jetzt zur Umstellung entschlossen haben, die Antragsfrist nicht zu früh zu Ende geht, sollte die Antragsfrist bis Ende März verlängert werden. Der LVÖ Vorstand forderte daher in seiner Sitzung am 24. Februar 2015 eine Verlängerung der Antragsfrist beim Landwirtschaftsministerium bis Ende März Anbei finden Sie ein Rundschreiben der bayrischen Bio-Verbände in der LVÖ mit den aktuellen wichtigen Detailinformationen zum KULAP und die Pressemitteilung der LVÖ mit der Forderung der Antragsfristverlängerung. Ich wünschen Ihnen alles Gute! Herzliche Grüße Ihr Josef Wetzstein Bioland Landesvorsitzender Bayern Impressum Herausgeber: Redaktion: Bioland e. V., Bayern, Auf dem Kreuz 58, Augsburg,Tel. 0821/ , Fax 0821/ , Josef Wetzstein, Katja Gilbert Bioland direkt: Die kostenlose Bioland-Info-Nummer

2 Rundschreiben an die bayerischen Bio-Verbands-Betriebe ÖKO-KULAP DETAILFRAGEN IM ÜBERBLICK Liebe Bio-Bäuerinnen und Bauern, offene Fragen zum KULAP konnten wir mit dem Staatsministerium für Landwirtschaft StmELF noch klären. In diesem Schreiben geben wir Ihnen die uns vom Ministerium aktuell vorliegenden Informationen weiter. Bitte beachten Sie: Der Antragszeitraum endet am Freitag, 27. Februar Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Ihren Erzeugerring-Berater. Freundliche Grüße Josef Wetzstein (LVÖ-Vorstandsvorsitzender, Bioland-Landesvorsitzender) Hubert Heigl (stellvertretender LVÖ-Vorstandsvorsitzender, Naturland-Landesvorsitzender) Franz Obermeyer (stellvertretender LVÖ-Vorstandsvorsitzender, Demeter-Vorstand) Franz Strobl (stellvertretender LVÖ-Vorstandsvorsitzender, Biokreis-Vorsitzender) 1. Verwendung der Nutzungscodes NC 422 und NC 941 für Kleegras Bei NC 422 muss die landwirtschaftliche Verwertung als Hauptnutzung überwiegend erfolgen. Ein Verbringen des Aufwuchses (N-Transfer, Kompostierung) auf eigene Flächen ist aber keine landwirtschaftliche Nutzung. Lediglich bei dem NC 941 sind N-Transfer und Kompostierung zulässig. 2. Programmteil Verzicht auf Intensivfrüchte B 39 (Ackerbau in wassersensiblen Gebieten Wichtig! Die Gebietskulissen wurden während des Antragszeitraums am 12. Januar 2015 nochmal verändert. Bitte überprüfen Sie nochmals die entsprechend bereits beantragte Gebietskulisse, da falls Flächen aus der Kulisse genommen wurden, ist dies rückforderungsrelevant. Bei neu hinzugekommenen Flächen ergeben sich neue Kombinationsmöglichkeiten. 3. Nutzung des Aufwuchses beim Programmteil Winterbegrünung B35 und B36 Bei B35 ist eine Nutzung möglich, bei B36 erst nach dem , sofern die Nutzung der Wildzwischenfrüchte überhaupt sinnvoll ist. Seite 1 von 3

3 4. Vielfältige Fruchtfolge B 44/ 45/ 46 Frage Welche Anforderungen bestehen an die Leguminosen-Gemenge? Es muss gewährleistet sein, dass der Nicht-Leguminosenanteil (Getreide) untergeordnet ist und lediglich als Stützfrucht dient. Wie wird der Getreideanteil in der Fruchtfolge rechnerisch ermittelt wenn Kleegras mit NC 941 gemeldet ist? z.b. 100 ha gesamt mit 20 ha Kleegras als NC 941. Der NC 941 zählt mit zur Ackerfläche. In dem genannten Beispiel werden für die Berechnung der Ober- und Untergrenzen der einzelnen Hauptfrüchte die 100 ha herangezogen. Welche Folgen hat es für die Bewertung des Fruchtfolgeprogramms insgesamt wenn eine Kultur im Fruchtwechsel nicht gelingt? Was muss der Landwirt in dem Fall unternehmen dokumentieren. Es haben sich gegenüber der letzten Förderperiode keine großen Neuerungen des Sachstandes ergeben. Jede Änderung, die Auswirkung auf Förderkriterien, Verpflichtungen und sonstigen Auflagen hat, ist dem zuständigen AELF unverzüglich und im Fall höherer Gewalt bis spätestens innerhalb 15 Arbeitstagen mitzuteilen (vgl. AUM-Merkblatt Abschnitt A Nr. 10). 5. Unterschreitung von maximal 30 Prozent der gemeldeten Flächen bei den Programmen B25, B35, B36, B37, B38, B47 Bei diesen Programmen im KULAP muss bei der Antragstellung der Flächenumfang gemeldet werden, der dann nochmals bis zum 15. Mai (Abgabe Mehrfachantrag) angepasst werden kann. Die Unterschreitung von mehr als 30 Prozent der gemeldeten Fläche stellt einen Auflagenverstoß dar, der im jeweiligen Einzelfall gemäß Sanktionsmatrix für die Agrarumweltmaßnahmen nach Ausmaß, Schwere, Dauer und Häufigkeit sanktioniert wird. Daher ist es durchaus ratsam, die gemeldete Fläche unter dem anzusetzen, was eigentlich geplant ist, da der Umfang ja immer um 50% (mit vollen Prämien) ausgeweitet werden kann. Seite 2 von 3

4 6. B 57 Streuobst und Kombinierbarkeit mit B10 Können die Programme B10 und B57 über den NC 822 (Streuobst (ohne Wiesen-/Ackernutzung) kombiniert werden, so dass beide Prämien auf einer Fläche in Anspruch genommen werden können? B57 kann auf NC 822 beantragt werden (Streuobst (ohne Wiesen-/Ackernutzung). Bei NC 822 bleibt jedoch eine Mindestbewirtschaftung notwendig (mind. jährliches Mulchen). Bei NC 822 werden 273 ausgezahlt (wie Acker-/Grünlandnutzung). Die Kombination ist damit möglich: B10 (273 /ha) plus B57 (8 /Baum). 7. Sonderkündigungsrecht bei Kombinationen mit altem A11 Gibt es für die Programme, die mit dem alten A11 kombiniert wurden und jetzt noch weiterlaufen würden, auch ein Sonderkündigungsrecht? (Kombinierte Verträge alte AUM? Kombinierte Verträge alte VNP?) Öko-Betriebe haben in einem laufenden Programm Öko-Landbau A11 ein Sonderkündigungsrecht und können zum neuen Programm Öko-Landbau B10 wechseln. Andere Maßnahmen aus den Agrarumweltmaßnahmen aus dem alten KULAP müssen bis zum Ende der 5-jährigen Verpflichtung eingehalten werden. 8. VNP: Schnittzeitpunkt (Mähnutzung) Die Maßnahme Ökologischer Landbau B10 ist mit den VNP extensive Mähnutzung (Schnittzeitpunkt) H21, H22/F23, H23/F23 voll kombinierbar, wenn die jeweilige Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt dies positiv beurteilt. Beide Prämien werden in voller Höhe bezahlt. 9. Programmkombinationen mit B10 Wenn bei Kombinationen von B10 mit Einzelprogrammen bei den Agrarumweltmaßnahmen noch offene Fragen das sind, ob sie zum Betriebsablauf passen oder nicht, können sie jetzt trotzdem beim KULAP-Antrag mit beantragt werden. Es besteht die Möglichkeit, die Einzelprogramme bis zum 15. Mai (Mehrfachantrag) wieder raus zu nehmen. Seite 3 von 3

5 Große Nachfrage nach dem Öko-KULAP. Betriebe nutzen gute Perspektiven des Biomarktes. Antragsfrist soll bis Ende März verlängert werden. Das neue bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP), das seit dem 7. Januar 2015 angeboten wird und dessen diesjährige Antragsfrist noch bis zum 27. Februar 2015 läuft, wird von vielen bayerischen Betrieben zur Umstellung ihres Betriebes auf Ökologischen Landbau genutzt. Mit der Initiative BioRegio Bayern 2020 hat die Bayerische Staatsregierung im Jahr 2012 eine Verdoppelung des Ökologischen Landbaus bis 2020 angekündigt. Mit dem seit diesem Jahr vorliegenden neuen KULAP sind attraktive Förderbedingungen für den Ökologischen Landbau vorhanden, darüber hinaus gibt es sehr positive Signale vom Markt. Alles ist auf einem guten Weg zu mehr Ökolandbau in Bayern. Allerdings kommt das Ende der Antragsfrist am 27. Februar für viele Betriebe zu früh, darüber hinaus sind bei den angebotenen Agrarumweltprogrammen teilweise noch offene Fragen zu klären, die für die Betriebe ein Hindernis darstellen. Der LVÖ Vorstand forderte daher in seiner Sitzung am 24. Februar 2015 eine Verlängerung der Antragsfrist beim Landwirtschaftsministerium bis Ende März München, 25. Februar Vielen der etablierten Betriebe des Ökologischen Landbaus standen bereits zu Beginn der Antragsfrist in den Startlöchern, um endlich das lang erwartete neue KULAP unterzeichnen zu können, berichtet LVÖ-Vorsitzender Josef Wetzstein, die Neu-Umsteller auf Ökologischen Landbau müssen für die Umstellung den gesamten Betrieb auf den Prüfstand stellen. Damit für Betriebe, die sich jetzt zur Umstellung entschlossen haben, die Antragsfrist nicht zu früh zu Ende geht, sollte die Antragsfrist bis Ende März verlängert werden, fordert der LVÖ-Vorsitzende. Bei den meisten bestehenden Öko-Betrieben wurden das bisherige KULAP in den letzten Jahren nochmal um ein oder zwei Jahre verlängert. Jetzt gibt es für alle Öko-Betriebe die Möglichkeit, für die kommenden fünf Jahre Neuanträge für das verbesserte Agrarumweltprogramm KULAP zu stellen. Mit der Antragsflut muss die öffentliche Verwaltung zurechtkommen. Wie in jeder neuen Programmplanung gibt es bei einer Neuauflage von Programmen Feinjustierungsbedarf in der konkreten betrieblichen Umsetzung. Hier sind noch Fragen offen und die Betriebe warten auf deren Beantwortung, bevor sie sich endgültig für die Maßnahme verpflichten. Leider wurden hier auch Verunsicherungen an die Betriebe hinausgetragen, weil z.b. bei den Gebietskulissen für das Programm Verzicht auf Intensivfrüchte in der laufenden Antragsphase nochmal Veränderungen vorgenommen wurden. Darüber hinaus konnten bei den Landwirtschaftsämtern weitere Detailfragen in der kurzen Zeit nicht immer geklärt werden, bemängelt Josef Wetzstein das laufende Verfahren. Doch der LVÖ-Vorsitzende nennt auch für diese Herausforderung eine Lösung: Mit einer Verlängerung der Antragsfrist bis Ende März können die offenen Fragen geklärt und Irritationen geheilt werden und wir können weiter mit einer positiven Botschaft neue Betriebe zur Umstellung auf Ökologischen Landbau gewinnen! Seite 1 von 2

6 Ihre Gesprächspartner für Hintergrundgespräche und Interviews sind: Josef Wetzstein, Vorsitzender der LVÖ Bayern: Tel.: 0821/ , Harald Ulmer, Geschäftsführer der LVÖ Bayern: Tel.: 089/ , und auf der Biofach 2015 unter 0172/ V.i.S.d.P.: Harald Ulme ca Zeichen Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e.v. (LVÖ Bayern) Die Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e.v. (LVÖ Bayern) vertritt als Dachverband der Öko-Verbände Bioland, Naturland, Biokreis und Demeter die Interessen des Öko- Landbaus in Bayern. Der Öko-Landbau und die Öko-Lebensmittelwirtschaft in Bayern stehen für mehr als Beschäftigte, mehr als 2.5 Milliarden Euro Jahresumsatz, mehr als landwirtschaftliche Öko- Betriebe auf rund ha Fläche und mehr als Öko-Verarbeitungs- und Handelsbetriebe. Mehr Informationen: Belegexemplar erbeten Mehr Bio in Europa! Nein zur Totalrevision der EU-Ökoverordnung Seite 2 von 2

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