Das Netzwerk. Eine Übersicht. Struktur. Arbeitsweise. über. und. des. Matthias Brandt, Vorsitzender Netzwerk Kinderschutz Müritz
|
|
- Gert Hafner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Das
2 Das Netzwerk über Eine Übersicht Struktur und Arbeitsweise des 2
3 Kinderschutz mit System ein Netzwerk gem. Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz KKG ) (Artikel 1 Bundeskinderschutzgesetz vom ) 3
4 Aufbau Netzwerk Kinderschutz Müritz strategische Ebene operative Ebene Arbeitskreise Folie 1 4
5 vorbehalten zu aktuell zu durch Kinderschutz durch / in Aufbau Netzwerk Kinderschutz Müritz strategische Ebene Arbeitskreise zu operative Ebene I. Gesellschaft II. Familie und 1. Öffentliche Einrichtungen (Tagespflege + Kita/Hort + Schule + Kinderhäuser) 2. Sonstige Einrichtungen (Betreuung + Beratung + Freizeit) 1. Eltern und Verwandte 2. Soziales Umfeld (Freunde + Nachbarn + Arbeitsumfeld) A. staatliche Einrichtungen (Politik + Verwaltung + Polizei + Justiz) B. Gesundheitsschutz (Gesundheitsamt + Kliniken + Ärzte) C. Wissensvermittlung (Fortbildung + Darstellung/Präsentation) D. Prävention I.1. A./B. Kinderschutz in öffentlichen Einrichtungen (Schwerpunkt Kita) I./II.A./B. (Kinder)Schutz der körperlichen, geistigen und seelischen Unversehrtheit (Schwerpunkt sexueller Missbrauch) Definitionen / Beschreibungen / Handlungsmuster / Schnittstellen + Verfahren bei Verdachtsfällen / bei Netzwerkpartnern + häusliche Gewalt + Sucht / Psychische Erkrankungen + Beratungsangebote / Präventionsprojekte + Hilfe-/Beschwerdeverfahren I./II.B. Gesundheit ist Kinderschutz (Schwerpunkte Eltern-Kind-Beziehung, Lebensführung, Sozialberatung) Folie 2 5
6 Aufbau Einbindung VNK MSE ( ) VerbundNetzwerkKinderschutz Mecklenburgische SeenplattE strategische Ebene Kreisstadt Neubrandenburg Region Demmin Region Neustrelitz Region Waren (Müritz) Netzwerk Kinderschutz Netzwerk Kinderschutz Netzwerk Kinderschutz operative Ebene ( ) ( ) ( ) ( ) Folie 3 6
7 Netzwerkpartner ( 3 KKG) XVIII. Familiengerichte XVII. Familienbildungsstätten XIX. Angehörige der Heilberufe XVI. Einrichtungen und Dienste zum Schutz gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen V. Sozialämter VII. Schulen IV. Gesundheitsämter XV. Einrichtungen und Dienste zur Müttergenesung 9a KiföG M-V Personensorgeberechtigte VIII. Polizei und Ordnungsbehörden Netzwerke Kinderschutz nach dem KKG III. gem. 75 III SGB XII gebundene Einrichtungen und Dienste IX. Agenturen für Arbeit X. I. Einrichtungen und Dienste der öffentlichen Jugendhilfe XIV. Schwangerschaftsberatungen II. Einrichtungen und Dienste der freien Jugendhilfe XIII. Beratungsstellen für soziale Problemlagen VI. Gemeinsame Servicestellen Krankenhäuser XI. Sozialpädiatrische Zentren XII. Frühförderstellen Folie 1 7
8 Netzwerkpartner (Stand März 2014) XVIII. Familiengerichte Matthias Brandt, Dieter Hoppe XVII. Familien- Bildungsstätten Isa Rahn XIX. Angehörige der Heilberufe XVI. Einrichtungen und Dienste zum Schutz gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen Sabine Jonitz XX. 9a KiföG M-V Personensorgeberechtigte Manja Jahns VI. Gemeinsame Servicestellen V. Sozialämter Reinhard Sander VII. Schulen Jürgen Schumacher, Ute Schmidt, Petra Schabbel IV. Gesundheitsämter Dr. Simone Herrlich XXI. Kita Karin Hoffmann VIII. Polizei und Ordnungsbehörden Jens Fischler Netzwerk Kinderschutz Müritz Vorsitz: Matthias Brandt, Sabine Jonitz, Ansprechpartner: Annette Callies, Antje Luxenburger XV. Einrichtungen und Dienste zur Müttergenesung III. gem. 75 III SGB XII gebundene Einrichtungen und Dienste XXII. Politik XIV. Schwangerschaftsberatungen Bärbel Knoll I. Öffentliche Jugendhilfe Marion Schild, Antje Luxenburger, Annette Callies, Ute Sengebusch, Monika Görne II. freie Jugendhilfe Kornelia Hennek, Jens Kamin, Dörte IIchmann IX. Agenturen für Arbeit Katrin Kriehn XIII. Beratungsstellen für soziale Problemlagen Susanne Kröpsky X. Krankenhäuser Kathrin Kintzel, Katja Müther XI. Sozialpädiatrische Zentren XII. Frühförderstellen Liane Ahrens Folie 2 8
9 Netzwerkarbeit Im Mittelpunkt der Netzwerkarbeit stehen: gegenseitiges Kennenlernen (wer macht was wie), Verständigung über Zuständigkeiten, Kompetenzen, Schnittstellen, aber auch Grenzen (Rechtslage), gemeinsame Sprache finden (Begriffsbestimmungen), gemeinsame Ziele formulieren, Instrumente, Kommunikationswege festlegen, Kontaktpersonen benennen / kennen, Wissensvermittlung und Fortbildung im Kinderschutz, Informationsaustausch und Öffentlichkeitsarbeit. 9
10 Gremiensitzungen des Netzwerkes und der Arbeitsgruppen Netzwerk: : 4 Termine im (Gründungs)Jahr, - seit 2012: 2 Termine im Jahr - Leitung: durch die/den Vorsitzende/n - Ort: in der Regel Landratsamt Standort Waren - Dauer: in der Regel 2 bis 3 Stunden - zu: Regel- und Schwerpunktthemen (Einrichtung der Arbeitsgruppen; sexualisierte Gewalt gegen Kinder; Frühe Hilfen, insbesondere Familienhebammen; Bundeskinderschutzgesetz, Netzwerk- und Kinderschutzarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte / VNK MSE) Arbeitsgruppen: - seit 2012: 4 Termine im Jahr - Leitung: durch die Vorsitzenden - Dauer: 2 bis 3 Stunden 10
11 Fazit Netzwerk Kinderschutz Müritz und KKG das Netzwerk Kinderschutz Müritz wird den gesetzlichen Anforderungen des KKG (ergänzt durch das KiföG M-V) gerecht die insbesondere erforderlichen Netzwerkpartner sind einbezogen, es wirken weitere wichtige Netzwerkpartner mit das Jugendamt hat im Bereich der verbindlichen Zusammenarbeit Kooperationsvereinbarungen mit den Netzwerkpartnern die geschaffene Struktur ist gesetzeskonform und gewährleistet eine gute Arbeitsfähigkeit die Geheimnisträger sind von ihrem (äußeren) Loyalitätskonflikt befreit 11
12 aktuelle Aufgaben Stärkung des Kinderschutzes an der Müritz (Wieder)Einsetzung einer / von Familienhebammen in der Netzwerkregion Unterstützung der Geheimnisträger bei der Gestaltung der Übermittlung von Informationen bei Kindeswohlgefährdung (Beseitigung auch des inneren Loyalitätskonflikts) laufende Aktualisierung der Netzwerkpartner eine Übersicht des Angebots- und Aufgabenspektrums der Netzwerkpartner ist zu erstellen und laufend zu aktualisieren strukturelle Fragen der Angebotsgestaltung und entwicklung sowie Verfahren im Kinderschutz werden in Arbeitsgruppen aufbereitet und im Netzwerk geklärt bzw. abgestimmt die wesentlichen Arbeitsergebnisse werden laufend veröffentlicht 12
13 unser begleitendes Bewusstsein für funktionierenden Netzwerk-Kinderschutz Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ein Fortschritt, Zusammenarbeiten ein Erfolg. Henry Ford 13
14 Danke für die Aufmerksamkeit Ansprechpartner: Matthias Brandt Direktor des Amtsgerichts Amtsgericht Waren (Müritz) Zum Amtsbrink Waren (Müritz) Tel 03991/ Fax 03991/ matthias.brandt@ag-waren.mv-justiz.de 14
Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards
Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Hans Leitner Geschäftsführer Start ggmbh Leiter der Fachstelle
MehrII. Fachtag Frühe Hilfen Gemeinsam wachsen! Workshop: Stand und Entwicklung Netzwerke Früher Hilfen in Niedersachsen
II. Fachtag Gemeinsam wachsen! Workshop: Stand und Entwicklung Netzwerke Früher Hilfen in Niedersachsen 2016 Seite -1- Was ist ein soziales Netzwerk? primäre oder persönliche Netzwerke: Familie und Verwandtschaft
MehrEntwurf eines Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
Entwurf eines Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Von der Vereinbarung zum wirklichen Leben Dr. Sigrid A. Bathke Vortrag im Rahmen
MehrDas (neue) Bundeskinderschutzgesetz Kinderschutz in multiprofessioneller Verantwortung
Das (neue) Bundeskinderschutzgesetz Kinderschutz in multiprofessioneller Verantwortung Dr. Susann Burchardt, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
MehrProf. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein
Gliederung zur Veranstaltung Aktuelle Gesetzesänderungen im Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht und ihre Auswirkungen auf die Suchthilfe im Rahmen der Suchttherapietage 2014 in Hamburg am 12.6.2014,
MehrAktivitäten und Planungen der Fachstelle Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz. Petra Franke, Kinderschutz und Netzwerkkoordination
Aktivitäten und Planungen der Fachstelle Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz Petra Franke, Kinderschutz und Netzwerkkoordination Das Bundeskinderschutzgesetz trat am 01. Januar 2012 in Kraft
MehrGelingende Kooperation im Kinderschutz. - Aus Fehlern lernen -
Gelingende Kooperation im Kinderschutz - Aus Fehlern lernen - Christine Gerber, Jugend- & Sozialamt Frankfurt NZFH/DJI 15. Oktober 2014 Kooperation & Vernetzung als zentrale Strategie zur Qualitätsentwicklung
MehrWo stehen wir in Sachsen-Anhalt bei der Verknüpfung zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen?
Wo stehen wir in bei der Verknüpfung zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen? Fachtag Moritz braucht Hilfe Entwicklungschancen für Kinder mit fetalem Alkoholsyndrom am 18.04.2013 in Magdeburg Ilona Oesterhaus
MehrNetzwerkarbeit im Kinderschutz in Brandenburg an der Havel. Entwicklungsverlauf und Perspektiven
Netzwerkarbeit im Kinderschutz in Brandenburg an der Havel Entwicklungsverlauf und Perspektiven Das Bundeskinderschutzgesetz beauftragt den öffentlichen Träger der Jugendhilfe, ein Netzwerk Kinderschutz
MehrGood practice vor Ort. Aufbau von Beratungsnetzwerken für junge Familien am Beispiel der Netzwerke Frühe Hilfen
Good practice vor Ort Aufbau von Beratungsnetzwerken für junge Familien am Beispiel der Netzwerke Frühe Hilfen Gesund ins Leben Netzwerk Junge Familie 2. Netzwerkkongress 03. Juli 2012, Berlin Überblick
MehrFrühe Hilfen. Umsetzung der Bundesinitiative im Landkreis Hildesheim. Niedersächsische Kinderschutzkonferenz
Frühe Hilfen Umsetzung der Bundesinitiative im Landkreis Hildesheim Niedersächsische Kinderschutzkonferenz 02.04.2014 in Hannover Ulrich Wöhler Florian Hinken Dezernent für Soziales, Jugend, Sport und
MehrLandkreis Mecklenburgische Seenplatte http://www.vnkinderschutz.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte http://www.vnkinderschutz.lk-mecklenburgische-seenplatte.de Fachveranstaltung für Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte an Schulen : Kinderschutz macht Schule
MehrBundeskinderschutzgesetz (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG vom 22. Dezember 2011)
Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten am 1. Januar 2012 Neue Anforderungen für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien Hans Leitner Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg Start ggmbh
MehrKinderkliniken und Fru he Hilfen
Kinderkliniken und Fru he Hilfen Andreas Oberle Kinder- und Jugendarzt Olgahospital Pädiatrie 1 Sozialpädiatrisches Zentrum Was habe ich vorbereitet? Definitionen / Epidemiologie Rückblick Rechtliche Aspekte
Mehr1. Zielsetzung und Aufgaben von Arbeitsgemeinschaften. 78 SGB VIII formuliert die Zielsetzung für Arbeitsgemeinschaften:
1 von 5 Grundsatzpapier Arbeitsgemeinschaften nach 78 SGB VIII sowie Darstellung weiterer übergreifend arbeitender Arbeitskreise, Steuerungsgruppen etc. gem. Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 30.8.2016
MehrAuftaktveranstaltung. Netzwerk Frühe Hilfen im Landkreis Hildesheim
Dokumentation Auftaktveranstaltung Netzwerk Frühe Hilfen im Landkreis Hildesheim 13.03.2013 Landkreis Hildesheim Dezernat 4 INHALT Seite Vorbemerkung... 2 1. Netzwerkentwicklung Frühe Hilfen... 3 2. Frühe
MehrF I S. Fach- und Familieninformationssystem Frühe Hilfen (FIS) Niedersachsen. Angebote Früher Hilfen transparent gestalten und weiterentwickeln
F I S Fach- und Familieninformationssystem (FIS) Niedersachsen Angebote r transparent gestalten und weiterentwickeln Martina Botzke & Marie Dröschel GEBIT Münster GmbH & Co. KG Agenda Bestandserhebung
MehrWorkshop 3 Praktisch vorgestellt: Netzwerke für Kinderschutz und Frühe Hilfen Landkreis Leipzig und Landkreis Zwickau
Workshop 3 Praktisch vorgestellt: Netzwerke für Kinderschutz und Frühe Hilfen Landkreis Leipzig und Landkreis Zwickau 8. Fachtag Gesund Aufwachsen Seelische Gesundheit stärken. Von Anfang an! 30. September
MehrBundeskinderschutzgesetz
Bundeskinderschutzgesetz Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Sandra Eschweiler Köln, 29. Februar 2012 Arbeitstagung für Fachberaterinnen und Fachberater von Tageseinrichtungen
MehrMultiprofessionelle Kooperationen mit Akteur_innen des Gesundheitswesens im Kontext Früher Hilfen Ein Forschungsbericht
Multiprofessionelle Kooperationen mit Akteur_innen des Gesundheitswesens im Kontext Früher Hilfen Ein Forschungsbericht Fachforum Kooperationen im Bereich Früher Hilfen im Rahmen des 20. Kongresses Armut
MehrVon der Vereinbarung zum wirklichen Leben
Anschluss erreichen Das neue Bundeskinderschutzgesetzt und kommunale Präventionsketten Von der Vereinbarung zum wirklichen Leben Die Inhalte des Vortrages stützen sich zum Teil auf Sigrid Bathke Entwurf
MehrNetzwerkarbeit. für Kinder psychisch erkrankter Eltern
Netzwerkarbeit für Kinder psychisch erkrankter Eltern Gliederung Ausgangslage im Kreis Mettmann Kooperation Erwachsenenpsychiatrie mit Jugendhilfe Kooperationsvereinbarungen Teilnahme am Modellprojekt
MehrFachveranstaltung: Kinderschutz macht Schule- erfolgreich nur im Tandem. 25. März 2015 Marion Schild - stellvertretende Jugendamtsleiterin
Fachveranstaltung: Kinderschutz macht Schule- erfolgreich nur im Tandem 25. März 2015 Marion Schild - stellvertretende Jugendamtsleiterin Gliederung 1. Allgemeines 2. Vereinbarungen zum Kinderschutz im
Mehr1 3 0 4 0 6 0 9 0 9 0 9 0 7 0 8 0 1 0 2 0 7 0 6 0 9 0 0 0 5 0 6 0 9 0 6 0 0 0 0. 0 1. 0 1 0 8 0 6 0 6 0 9 0 5 0 6 0 4 0 7 0 8 0 6 0 7 0 4 0 8 0 6 0 6 0 6 0 3 0 2 0 9 0 2 0 1 0 6 0 8 0 4 0 7 0 5 0 5 0 8
Mehr2. Greifswalder Studientag Kindeswohlgefährdung: Erkennen, gesetzliche Grundlagen und Vorgehen 27. Mai 2015 Marion Schild - stellvertretende
2. Greifswalder Studientag Kindeswohlgefährdung: Erkennen, gesetzliche Grundlagen und Vorgehen 27. Mai 2015 Marion Schild - stellvertretende Jugendamtsleiterin Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Gliederung
MehrKinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule
Kinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule Forum Jugendhilfe Schule am 26.11.2013 11.12.2013 Folientitel unter Menüpunkt Ansicht/Fußnote einfügen Seite 1 Gesetz zur Stärkung eines aktiven
MehrWie funktioniert. 8a SGB VIII / 4 KKG?
WORKSHOP 4 Wie funktioniert 8a SGB VIII / 4 KKG? 8a SGB VIII 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (4) 1 In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem
MehrEntwicklung der Frühen Hilfen in Sachsen-Anhalt
Entwicklung der Frühen Hilfen in Sachsen-Anhalt 5. Netzwerkkonferenz im Salzlandkreis 25. November 2015, Salzland Center Staßfurt Marcel E. Christoph Landeskoordinierungsstelle im Zentrum Frühe Hilfen
MehrNetzwerkstrukturen für Frühe Hilfen in Bremen und Bremerhaven. Tagung Frühe Hilfen Wien, Dr. Barbara Baumgärtner
Netzwerkstrukturen für Frühe Hilfen in Bremen und Bremerhaven Tagung Frühe Hilfen Wien, Dr. Barbara Baumgärtner Ablauf 1. Ausgangssituation 2. Grundlagen für Netzwerkbildung 3. Strukturen und Prozesse
MehrI. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.
MehrMuster Kooperationsvereinbarung
Muster Kooperationsvereinbarung zum Netzwerk Frühe Hilfen/Kinderschutz im Landkreis/in der kreisfreien Stadt Namen an dieser Stelle aufführen und ggf. Logo/Wappen einfügen Präambel Zunehmend heterogene
MehrLokales Netzwerk Kinderschutz im Landkreis Mansfeld-Südharz. Einführung
Lokales Netzwerk Kinderschutz im Landkreis Mansfeld-Südharz Einführung Der Fall Kevin - K. geboren am 23.01.2004 - KM war drogenabhängig und substituiert, HIV-positiv, Hepatitis C, insgesamt 7 Jahre Haft,
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
12.11.2015 L 296/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1986 R KOMMISSION vom 11. November 2015 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung
MehrDURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2014) XXX draft DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom XXX zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen
MehrDas Bundeskinderschutzgesetz
Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch, der Vortrag enthält nicht den abschließenden Stand! Das Bundeskinderschutzgesetz Ein Überblick zum Gesetzgebungsverfahren Andreas Hopmann, LVR-Landesjugendamt Landesjugendamt
MehrNetzwerk Kinderschutz im Land Berlin und Umsetzung in Pankow. BA Pankow Jug KS
Netzwerk Kinderschutz im Land Berlin und Umsetzung in Pankow BA Pankow Jug KS 2-2010 1 Jugendamt hat im Kinderschutz einen doppelten Auftrag Beratung und Hilfe Zunächst sollen vor allem die Eltern in der
MehrWo stehen die Frühen Hilfen?
Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Wo stehen die Frühen Hilfen? Gesetzliche Verankerung und Finanzierung 17.Kongress Armut und Gesundheit PRÄVENTION WIRKT 9.-10.März 2012 TU Berlin 1 Übersicht 1. Frühe Hilfen
MehrHilfen für Familien mit Diabetes in schwierigen Situationen
Hilfen für Familien mit Diabetes in schwierigen Situationen Schwerpunkte der sozialpädagogischen Beratung in der Ambulanz Dipl.- Soz. Cornelia Prescher Sana Klinikum Berlin Lichtenberg Sozialpädiatrisches
MehrElternschaft und psychische Erkrankung- wie kann das gelingen?
Elternschaft und psychische Erkrankung- wie kann das gelingen? Institut für Gesundheitsforschung und Soziale Psychiatrie Diplom-Sozialpädagogin Doktorandin der Universität Dresden Katholische Hochschule
MehrRheingau-Taunus-Kreis. Netzwerk Frühe Hilfen und Kooperation im Kinderschutz
Rheingau-Taunus-Kreis Netzwerk Frühe Hilfen und Kooperation im Kinderschutz Dokumentation der Auftaktveranstaltung Region Idsteiner Land am 02.07.2014 2014 Inhalt 1. Vorbemerkung... 3 2. Aufbau Netzwerk
MehrFachtagung ICH BIN DANN MAL WEG. Suizidprävention und Krisenintervention in der Pubertät im Kontext des Kinderschutzes
Fachtagung ICH BIN DANN MAL WEG. Suizidprävention und Krisenintervention in der Pubertät im Kontext des Kinderschutzes 13. Mai 2014 Marion Schild - stellvertretende Jugendamtsleiterin 1. Gewichtige Anhaltspunkte
MehrJugendämtern in Hansestadt und Landkreis Lüneburg. Schulen in Hansestadt und Landkreis Lüneburg
Vereinbarung zwischen den Jugendämtern in Hansestadt und Landkreis Lüneburg und den Schulen in Hansestadt und Landkreis Lüneburg zur Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit des Kinderschutzes 07.2014
MehrNetzwerk Frühe Hilfen / Kinderschutz Kreis Borken Köln
Kreis Borken Köln Zur Struktur und Organisation des Netzwerkes - Entstehung des Netzwerkes (1) - Auftrag zum Aufbau eines Sozialen Frühwarnsystems durch den JHA (12/2006) Beginn mit der Zielgruppe Schwangere
MehrMotivation im Betrieb
LUTZ VON ROSENSTIEL Motivation im Betrieb Mit Fallstudien aus der Praxis ROSENBERGER FACHVERLAG LEONBERG IX Vorbemerkung zur 11. Auflage Vorbemerkung zur 10. Auflage Empfehlungen für den Leser Zielsetzung
MehrKinderschutz im Dialog
Kinderschutz im Dialog Kinderschutz in Erziehungsstellen Zwischen Verantwortung und Sensibilität 17.5.2011 in Köln Übersicht der Themen Spannungsfeld zwischen Wahrnehmen und Handeln Herausforderungen in
MehrEmpfehlungen des Beirates Koordinierungszentrum Kinderschutz zur Bestandserhebung
Empfehlungen des Beirates Koordinierungszentrum Kinderschutz zur Bestandserhebung Die Beiratsmitglieder Gesundheitshilfe: Herr Dr. Heine Evangelisches Krankenhaus Oldenburg Herr Prof. Korenke Kinderklinik
MehrKinderschutz durch Berufsgeheimnisträger Beratungsanspruch und Voraussetzungen für die Datenübermittlung
Kinderschutz durch Berufsgeheimnisträger Beratungsanspruch und Voraussetzungen für die Datenübermittlung Monheim am Rhein, 5. Juni 2013 Gliederung Ausrichtung des Kinderschutzes Veränderungen in den letzten
MehrKinderschutz im ÖGD am Beispiel des Münchner Modells der Früherkennung und Frühen Hilfen fürpsychosozial
Kinderschutz im ÖGD am Beispiel des Münchner Modells der Früherkennung und Frühen Hilfen fürpsychosozial hoch belastete Familien 5. LGL Kongress für den Öffentlichen Gesundheitsdienst 14. Mai 2013 in München
MehrKonzeption Frühe Hilfen. im Landkreis Ludwigslust-Parchim
Konzeption Frühe Hilfen im Landkreis Ludwigslust-Parchim Fortschreibung 2014 / 2015 Gliederung 1. Einleitung 1.1. Daten zum Landkreis 1.2. Rechtsgrundlage 1.3. Aktuelle Situation 2. Netzwerke 2.1. Ziel
MehrSeelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und deren Familien nachhaltig fördern - Bildung eines Kinder- und Jugendpsychiatrischen Verbundes
Seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und deren Familien nachhaltig fördern - Bildung eines Kinder- und Jugendpsychiatrischen Verbundes Landesinitiative Starke Seelen MGEPA Projektpartnerschaft
MehrDie Wiesbadener Vereinbarung
Melanie Junk Die Wiesbadener Vereinbarung Zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII Inhalt Organisatorischer Rahmen Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung im Spiegel der
MehrDigital-Technik. Grundlagen und Anwendungen. Teil IV
Digital-Technik Grundlagen und Anwendungen Teil IV Übersicht 10-11 10 Zeitabhängige binäre Schaltungen 10.1 B i s t a b i l e Kippstufen (Flipflops) 10.2 Zeitablaufdiagramme 1 0. 3 M o n o s t a b i l
MehrBundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Gerd Steiner Fachbereich Familie und Jugend Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) Wesentliche Neuerungen / Änderungen
Mehr8. BILDANHANG. Abb. 1: Giovanni Paciarelli, Plan des Fußbodens des Doms von Siena, 1884, Siena, Museo Dell Opera.
I 8. BILDANHANG Abb. 1: Giovanni Paciarelli, Plan des Fußbodens des Doms von Siena, 1884, Siena, Museo Dell Opera. Abb. 2: Abbildung des Hexagons unter der Kuppel mit Blick in den Altarraum (Isaakopfer
MehrLandratsamt Karlsruhe Fachbereich III - Jugendamt
1 Frühe Hilfen des Ziele: Die Lücke zwischen Hebamme und Kindergarten schließen niedrigschwellig, aufsuchend, mobil Aufbau einer positiven Beziehung zum Baby, Abbau von Verunsicherungen Vermittlung von
MehrSchulsozialarbeit. Soziale und familiäre Problemlagen machen vor keiner Schule halt
Schulsozialarbeit Soziale und familiäre Problemlagen machen vor keiner Schule halt Definition der Schulsozialarbeit Jugendhilfe in der Schule Sozialpädagogisches Angebot Ganzheitliche lebensweltbezogene
MehrPsychisch erkrankte Eltern. Entwicklungsrisiko für betroffene Kinder?
Geisteswissenschaft Jacqueline Sprey Psychisch erkrankte Eltern. Entwicklungsrisiko für betroffene Kinder? Bachelorarbeit Psychisch erkrankte Eltern Entwicklungsrisiko für betroffene Kinder? Jacqueline
MehrFrühe Hilfen: Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes
Frühe Hilfen: Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes Beispiele regionaler Umsetzungen Landeshauptstadt Düsseldorf 1 Die Grundhaltung des Bundeskinderschutzgesetzes ist die Kooperation der Hilfesysteme
MehrNachtrag Nr. 4 zur Satzung der BKK Herford Minden Ravensberg vom 1.1.2009
Nachtrag Nr. 4 zur Satzung der BKK Herford Minden Ravensberg vom 1.1.2009 15 wird wie folgt geändert: 15 Wahltarife Krankengeld Allgemeines I Die Betriebskrankenkasse bietet den in 53 Abs. 6 SGB V genannten
MehrBundeskinderschutzgesetz
LVR Landesjugendamt Bundeskinderschutzgesetz Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Übersicht über die zentralen Änderungen LVR Landesjugendamt Bundeskinderschutzgesetz
MehrFamilien mit einem psychisch kranken Elternteil BruderhausDiakonie Sozialpsychiatrische Hilfen Reutlingen Zollernalb Marion Krieg 22.3.
Familien mit einem psychisch kranken Elternteil BruderhausDiakonie Sozialpsychiatrische Hilfen Reutlingen Zollernalb Marion Krieg 22.3.2012 Ausgangslage Sozialpsychiatrie Landkreis Reutlingen: 280.000
MehrHamburger Landeskonzeptentwurf
Frühe Hilfen Hamburg Hamburger Landeskonzeptentwurf gemäß Artikel 10 der Verwaltungsvereinbarung (VV) zur Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen Gemeinsam vorbereitet
MehrBUND-Chronik Güllehavarien von Juli 2015 bis Juni 2016 Schlampereien, Pech und Pannen - Güllehavarien haben schlimme Folgen für die Wasserqualität
BUND-Chronik Güllehavarien von Juli 2015 bis Juni 2016 Schlampereien, Pech und Pannen - Güllehavarien haben schlimme Folgen für die Wasserqualität 1 https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/6/nav/360/article/14324.html
MehrFrühe Hilfen in Hessen
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Frühe Hilfen in Hessen ZIELE, AUFGABEN, AKTEURE... INHALTSVERZEICHNIS 1. WAS SIND FRÜHE HILFEN? SEITE 2 2. WAS IST DIE BUNDESINITIATIVE FRÜHE HILFEN?
MehrGewalt gegen Kinder ein Leitfaden für Diagnostik, Prävention und Hilfe
Gewalt gegen Kinder ein Leitfaden für Diagnostik, Prävention und Hilfe 15. März 2008 Dr.med. Carsten Wurst Arbeitsgruppe Gewalt gegen Kinder der Landesärztekammer Thüringen Arbeitsgruppe Gewalt gegen Kinder
MehrJugend-RS Nr. 1 /2014 Insoweit erfahrene Fachkraft ( 8a, 8b Abs. 1 SGBVIII und 4 Abs. 2 KKG)
Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen Jugend-RS Nr. 1 /2014 Insoweit erfahrene Fachkraft ( 8a, 8b Abs. 1 SGBVIII und 4 Abs. 2 KKG) Bettina Frank - Berliner Fachrunde
MehrKONGRESS ARMUT UND GESUNDHEIT NETZWERKE FRÜHE HILFEN ZUM STAND DES STRUKTURAUFBAUS IN DEN KOMMUNEN
KONGRESS ARMUT UND GESUNDHEIT NETZWERKE FRÜHE HILFEN ZUM STAND DES STRUKTURAUFBAUS IN DEN KOMMUNEN 17. März 2016, Berlin Ernst-Uwe Küster DJI, Nationales Zentrum Frühe Hilfen 1 Kommunalbefragung im Rahmen
MehrFachtag Lokales Netzwerk Kinderschutz
Fachtag Lokales Netzwerk Kinderschutz 26.11.2012 Dessau-Ro Roßlau Ilona Oesterhaus, Leiterin des Zentrums Frühe Hilfen für f r Familien 1 Gliederung 1. Hintergründe und Inhalt des Landeskinderschutzgesetzes
MehrPROJEKT FAMILIENHEBAMMEN ALS BESTANDTEIL DES REGIONALEN NETZWERKS FRÜHE HILFEN IM LANDKREIS BIBERACH
Thementag II am 9.Juli 2014 in Gültstein: Familienhebammen und Familiengesundheitskinderkrankenpflegerinnen PROJEKT FAMILIENHEBAMMEN ALS BESTANDTEIL DES REGIONALEN NETZWERKS FRÜHE HILFEN IM LANDKREIS BIBERACH
MehrAllgemeine Informationen zum Unternehmen und Organisation
Allgemeine Informationen zum Unternehmen und Organisation I. Adresse Name, Firmierung Straße PLZ. Ort Land Fax Internet Hauptbranche II. Firmenprofil Angebotenes Portfolio Rechtsform Gründungsjahr Tochtergesellschaften
MehrSubstitution und Kindeswohlsicherung in Bremen
BundesDrogenKongress 2012 Seminar 9 Substitution und Kindeswohlsicherung in Bremen Eva Caneiro Alves Psychologische Psychotherapeutin Gesamtleitung Ambulante Bremen ggmbh Gabriele Schoppe Senatorin für
MehrStellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung von: Anonym ja nein. Anlass der Meldung:
Bezirksamt von Berlin Berlineinheitlicher für eine Mitteilung bei eventueller Kindeswohlgefährdung (vgl. AV Kinderschutz Nr. 3. Abs. 1 u. 5) (Für Fachkräfte der RSD) Stellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung
MehrTeam Sozialpädiatrie u. Jugendmedizin
1 Medizinische Beratungsstellen Kinderschutz Dr.Anja Brokate Team Sozialpädiatrie und Fachbereich Jugend 2 NGöGD 5 Kinder- und Jugendgesundheit (1) Die Landkreise und kreisfreien Städte schützen und fördern
MehrDas Bundeskinderschutzgesetz
Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster, FB Sozialwesen Das Bundeskinderschutzgesetz Frühe Hilfen und Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung als interdisziplinäre Herausforderung Vortrag zur 3. Kinderschutzkonferenz
MehrFrühe Hilfen eine erfolgreiche Strategie zur Prävention von Kindeswohlgefährdung?
Frühe Hilfen eine erfolgreiche Strategie zur Prävention von Kindeswohlgefährdung? Dipl. Psych. Alexandra Sann Fachtag Frühe Hilfen im Landkreis Heidenheim 7. Dezember 2011, Kommunikationszentrum Paul Hartmann
MehrBerufsgruppenübergreifende. Zusammenarbeit. Emine Bodenstein Familienhebamme
Berufsgruppenübergreifende Zusammenarbeit Emine Bodenstein Familienhebamme Wer bin ich? 1997 Examen zur Hebamme, St. Antonius-Kliniken Wuppertal 1997-2008 Hebamme in der Univ.-Frauenklinik Bonn 2009 freiberufliche
MehrZur Durchführung der zahnmedizinischen Basis- und Intensivprophylaxe im Rahmen der Gruppenprophylaxe gemäß 21 Abs. 1 SGB V sind in den kreisfreien
Diie Kreiisarbeiittsgemeiinschafftten ffür Jugendzahnpffllege der LAJ Meckllenburg--Vorpommern e.. V.. Zur Durchführung der zahnmedizinischen Basis- und Intensivprophylaxe im Rahmen der Gruppenprophylaxe
Mehr2,6 Mio. ca In Halberstadt leben. Kinder & Jugendliche in solchen Familien
Gefördert durch 2,6 Mio Kinder & Jugendliche in Deutschland mit mindestens einem Elternteil, der eine Suchtkrankheit aufweist oder süchtige Verhaltensweisen zeigt In Halberstadt leben ca. 1200 Kinder &
MehrA. Persönliche Daten der Ehegatten
A. Persönliche Daten der Ehegatten I. Meine Daten 1. Nachname 2. sämtliche Vornamen 3. Straße (tatsächlicher Wohnsitz) 4. Postleitzahl 5. Ort 6. Staatsangehörigkeit II. Daten des Ehegatten 1. Nachname
Mehr1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft
1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft Netzwerkkoordinatorin Tina Rosenberger 1627 BGB Ausübung der elterlichen Sorge Die Eltern
MehrVerstetigung des medizinischen Kinderschutzes in Sachsen aktueller Projektstand
aktueller Projektstand Dr. rer. medic. Anja Zschieschang, Dipl.-Sozialpäd. Juliane Krüger Dresden 23.11.2016 Arbeitstreffen Kinderschutz im Gesundheitswesen in Sachsen Kooperation LJA Sachsen Modellprojekt
MehrFrühe Hilfen in der Flüchtlingsversorgung
Frühe Hilfen in der Flüchtlingsversorgung Jaqueline Demir Fachtagung am 16.09.2016 Workshop Nr.7 Schwangere und Neugeborene in Flüchtlingsunterkünften 1 Frühe Hilfen Zielgruppe Schwangere und Familien
MehrEmpirische Erkenntnisse und Anforderungen an die Jugendämter/ASD. Dr. Eric van Santen NAVI 6.0 Kooperation des ASD mit anderen Regelsystemen
Empirische Erkenntnisse und Anforderungen an die Jugendämter/ASD Dr. Eric van Santen NAVI 6.0 Kooperation des ASD mit anderen Regelsystemen Landesjugendämter Rheinland und Westfalen / Bundesarbeitsgemeinschaft
MehrRegelhafter Ausbau Frühe Hilfen aus Sicht einer Kommune
Regelhafter Ausbau Frühe Hilfen aus Sicht einer Kommune 07.03.2013 Kongress: Armut und Gesundheit 2013 Ilona Friedrich Fachbereich Jugend, Familie, Senioren und Soziales Frühe Hilfen für Familien im Werra-Meißner-Kreis
MehrBundeskinderschutzgesetz
Bundeskinderschutzgesetz - Inhalte & Empfehlungen zur Umsetzung Jahrestagung der Jugendpflegerinnen und Jugendpfleger im Rheinland Bonn, 16. November 2012 Sandra Eschweiler Bundeskinderschutzgesetz Artikelgesetz
MehrGAIMH Basel Das neue Kinderschutzgesetz in Deutschland Dr. Edelhard Thoms
GAIMH Basel 2012 Das neue Kinderschutzgesetz in Deutschland Dr. Edelhard Thoms Anton: Vater alkoholabhängig, Mutter traumatisiert Emotionale Mangelversorgung von Anton Anton kann in der Schule nicht folgen,
MehrFrühe Hilfen als Ressourcen für die Arbeit der Jobcenter
Frühe Hilfen als Ressourcen für die Arbeit der Jobcenter Netzwerke als Ressource der kommunalen Zusammenarbeit www.gebit-ms.de DIE GEBIT MÜNSTER GEBIT Münster Produktbereiche IT-Unterstützung Sozialer
MehrKontaktstelle PflegeEngagement Marzahn-Hellersdorf
Kontaktstelle PflegeEngagement Marzahn-Hellersdorf Übersicht Gesetzliche Grundlage der Arbeit Umsetzung des 45d SGB XI Zielgruppen und Aufgaben Angebote für Menschen mit Demenz Abgrenzung zu niedrigschwelligen
MehrAbkürzungsverzeichnis... 10
Inhalt Abkürzungsverzeichnis... 10 Vorwort... 13 I. Aufgaben und Funktionen der Raumplanung... 15 1. Gesellschaftliche Funktionen der Raumplanung... 15 2. Leistungen der Raumplanung aus der Perspektive
MehrLandkreis Augsburg. KoKi Netzwerk frühe Kindheit
Landkreis Augsburg KoKi Netzwerk frühe Kindheit Zielgruppen der KoKi im Landkreis Augsburg Eltern und Familien von der Schwangerschaft bis zur Einschulung der Kinder Alle Einrichtungen, Dienste und Berufsgruppen,
MehrFrühe Hilfen in Niedersachsen
Frühe Hilfen in Niedersachsen Vertiefungsbericht im Rahmen der Landesjugendhilfeplanung - Kurzübersicht Hannover, 29.4.2015 www.gebit-ms.de Grundlagen des Vertiefungsberichts Frühe Hilfen Der Vertiefungsbericht
MehrVorstellung der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach 35a SGB VIII
Vorstellung der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach 35a SGB VIII Ingrid Berndt, Uwe Becker, 23.02.2016 Kreisverwaltung Bad Kreuznach Gesetzliche Grundlage des 35a SGB
MehrFrühe Hilfen Netzwerk Lübeck
Frühe Hilfen Netzwerk Lübeck ein Modell Elsbeth Hoeck; Diplom Pädagogin; Mitarbeiterin Frühe Hilfen am Kinderschutz-Zentrum Inhaltsangabe: 1. Frühe Hilfen in Lübeck Beratungsstellen Gesamtübersicht 2.
MehrRolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII
Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII Zusammenarbeit im Kinderschutz Fachvormittag am 26.02.2014 26.02.2014 Siegfried Mutschler-Firl, Psychosozialer Dienst 1 / 15 Gesetzliche
MehrStruktur des. Gemeindepsychiatrischen Verbundes. der Landeshauptstadt Stuttgart
Struktur des Gemeindepsychiatrischen Verbundes der Landeshauptstadt Stuttgart Folie 1 1. Struktur 1.1 Verträge Kooperationsvertrag mit LHS Stuttgart Zusammenschluss aller an der sozialpsychiatrischen Versorgung
MehrEinbeziehung Ehrenamtlicher am Beispiel des PRAXISFORUMS. Ehrenamtliche Vormünder... eine ungenutzte Ressource
Einbeziehung Ehrenamtlicher am Beispiel des PRAXISFORUMS Ehrenamtliche Vormünder... eine ungenutzte Ressource Konzept des Praxisforums Zusammenarbeit der Landesjugendämter in NRW mit Trägern der Jugendhilfe,
MehrRegelhafter Ausbau Frühe Hilfen aus Sicht des Landes Sachsen-Anhalt
Regelhafter Ausbau Frühe Hilfen aus Sicht des Landes Sachsen-Anhalt 18. Kongress Armut und Gesundheit Berlin, 7. März 2013 Ilona Oesterhaus Marcel E. Christoph Landeskoordinierungsstelle im Zentrum Frühe
MehrUmgang mit Kindeswohlgefährdung im Jugendamt
Umgang mit Kindeswohlgefährdung im Jugendamt Carsten Feist, 25. Januar 2010 Definition. Kindeswohlgefährdung ist eine gegenwärtige Gefahr, die mit ziemlicher Sicherheit zu einer erheblichen Schädigung
MehrFrühe Hilfen in Schleswig-Holstein Ziele, Aufgaben und Akteure
Frühe Hilfen in Schleswig-Holstein Ziele, Aufgaben und Akteure Schleswig-Holstein Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung 3 Inhalt Sehr geehrte Damen und Herren, Vorwort der
MehrFetz Frauenberatungs- und Therapiezentrum Stuttgart e.v.
Fetz Frauenberatungs- und Therapiezentrum Stuttgart e.v. Schlossstr. 98 70176 Stuttgart Tel.: 0711/2859002 www.frauenberatung-fetz.de Überblick Das Angebot der Beratungsstelle Fetz e.v. Zahlen zu Gewalt
Mehr