Praxis & Recht. Die Abmahnung im Arbeitsrecht - ein Überblick. Informationsveranstaltung am 14. Juni Referent:
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- Manuela Meinhardt
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1 Praxis & Recht Die Abmahnung im Arbeitsrecht - ein Überblick Informationsveranstaltung am 14. Juni 2016 Referent: Martin Schwickrath stellv. Hauptgeschäftsführer AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v
2 106 GewO Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v
3 Die inhaltliche Festlegung der Arbeitspflicht umfasst die einzelne Tätigkeit (also was gearbeitet werden soll und wie) Reihenfolge, in der die Tätigkeiten zu leisten sind Begleitumstände, wie z.b. das Tragen von Dienstkleidung AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v
4 Die Ausgestaltung der Arbeitszeit umfasst: Beginn und Ende der Arbeitszeit (aber nicht: Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit) Überstunden Pausen Geteilte Dienste etc AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v
5 10 Die Festlegung des Arbeitsortes beinhaltet: Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des Betriebes In welchem Betrieb oder auf welcher Baustelle gearbeitet wird Umsetzungen, z.b. bei Spannungen zwischen Arbeitnehmern AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v
6 Direktionsrecht wird eingeschränkt durch: Arbeitsvertrag, z.b. Tätigkeit, Arbeitsort, Lage der Arbeitszeit Betriebsvereinbarung, z.b. Lage der Arbeitszeit, Überstunden, Versetzung Tarifvertrag, z.b. Arbeitszeitgestaltung, Arbeit im Rahmen der Tarifgruppe Gesetz, z.b. Arbeitszeitgesetz, gesetzes- oder sittenwidrige Anweisungen sind unbeachtlich, z.b. Nichteinhaltung Ruhezeiten oder Überschreiten der täglichen Höchstarbeitszeit Billiges Ermessen, d.h. keine Willkür AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v
7 314 BGB Abs. 2 Satz 1 Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v
8 Welche Pflichtverstöße können abgemahnt werden? 1. Leistungsbereich 2. Vertrauensbereich AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v
9 17 1. Verstöße im Leistungsbereich Hauptpflichten Arbeitsbummelei verspätete Arbeitsaufnahme Überziehen von Pausen fehlerhaftes Arbeiten Nichtbefolgen von Arbeitsanweisungen Nebenpflichten verspätete Krankmeldung nicht rechtzeitige Vorlage AUB Ausübung nicht genehmigter Nebentätigkeit AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v
10 Betriebsbereich Störung der Betriebsordnung wie Verstoß gegen Rauch- oder Alkoholverbot Störung des Betriebsfriedens wie Tätlichkeiten gegenüber Mitarbeitern Störung des Betriebsablaufes AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v
11 2. Verstöße im Vertrauensbereich Straftaten zu Lasten des Arbeitgebers z.b. Diebstahl, Unterschlagung oder Arbeitszeitbetrug Wettbewerb im bestehenden Arbeitsverhältnis Schwere Beleidigungen oder Tätlichkeiten gegenüber dem Arbeitgeber AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v
12 (Beispiel: fehlerhafte Abmahnung) Abmahnung Sehr geehrte Frau Meier, während der Arbeitszeit haben Sie keine private Post mit dem firmeneigenen Computer zu erledigen. Aus diesem Grunde mahnen wir Sie mit diesem Schreiben ab. Die firmeneigenen Arbeitsmittel sind nur für betriebliche Zwecke zu verwenden. Eine private Nutzung, insbesondere während der Arbeitszeit, hat zu unterbleiben. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v
13 (Beispiel: fehlerhafte Abmahnung) Abmahnung Sehr geehrter Herr Schulz, am Freitag, den 24. Januar 2014 sind Sie erst um Uhr im Betrieb erschienen. Ihr Arbeitsvertrag und gesetzliche Bestimmungen verpflichten Sie dazu, ein Fernbleiben von Ihrem Arbeitsplatz umgehend Ihrem Arbeitgeber bekanntzugeben. Da Sie diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, sprechen wir hiermit eine Abmahnung aus. Bei wiederholtem Vorkommen müssen Sie mit einer Kündigung rechnen. Mit freundlichen Grüßen AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v
14 Die drei Funktionen der Abmahnung. Hinweisfunktion Sachverhalt Rügefunktion Aufforderung Warnfunktion Kündigungsandrohung AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v
15 6 Hinweisfunktion / Sachverhaltsschilderung Soll Ist Vergleich Was sollte der AN tun? Was hat der AN getan? Welche Folgen hat die Abweichung gehabt? Wie sollte der AN etwas tun? Wie hat es der AN getan? Welche Folgen hat die Abweichung gehabt? Wie sollte der AN sich verhalten? Wie hat der AN sich verhalten? Was ist daraufhin passiert? AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v
16 Beispiel für kurze Sachverhaltsschilderung Sehr geehrter Herr..., in der Woche vom 02. Februar bis 06. Februar 2015 waren Sie zum Frühdienst eingeteilt. Mithin war für Sie um 7.00 Uhr Arbeitsbeginn. Sie haben die Arbeit am 02. Februar 2015 jedoch erst um 7.15 Uhr, am 03. Februar 2015 um 7.10 Uhr und am 04. Februar 2015 sogar erst um 7.30 Uhr aufgenommen. Sie sind also allein in dieser Woche dreimal zu spät gekommen AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v
17 Beispiel für ausführliche Sachverhaltsschilderung Sehr geehrter Herr..., wie Ihnen aus der Ihnen bei Beginn Ihrer Tätigkeit in unserem Hause ausgehändigten Arbeitsplatzbeschreibung sowie der Beschreibung des Arbeitsvorganges an Ihrem Arbeitsplatz, welche Ihnen im Rahmen der Zertifizierung nach der ISO 9001 ausgehändigt worden ist, bekannt ist, ist das von Ihnen zu erstellende Werkstück zunächst mittels der an Ihrem Arbeitsplatz vorhandenen CNC-Drehbank zu bearbeiten, anschließend zu reinigen, sodann mit den am Arbeitsplatz vorhandenen Messgeräten auf korrekte Maße zu überprüfen und dann im Tauchbad zu versenken, um anschließend zur Weiterbearbeitung an den nächsten Arbeitsplatz transportiert zu werden. Am 12. Februar 2015 musste Ihr Vorarbeiter Herr Müller bei einer Beobachtung der von Ihnen zu verrichtenden Tätigkeiten jedoch feststellen, dass Sie über einen Zeitraum von mindestens einer halben Stunde mehr als 8 bearbeitete Werkstücke ohne jegliche Reinigungsmaßnahme und Kontrollmessungen sowie ohne Durchführung des Tauchbades zur Weiterbearbeitung freigegeben haben. Dies hat dann zu erheblichen Qualitätsmängeln dergestalt geführt, dass AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v
18 Beispiel für Rügefunktion Mit Ihrem Verhalten haben Sie gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen. Wir sind nicht bereit, ein solches Verhalten zu dulden und fordern Sie hiermit auf, Ihren arbeitsvertraglichen Pflichten zukünftig ordnungsgemäß nachzukommen, insbesondere die jeweiligen Arbeitszeiten einzuhalten und die Arbeit pünktlich aufzunehmen AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v
19 Beispiel für Rügefunktion Durch Ihr Verhalten haben Sie nicht nur gegen Ihre arbeitsvertragliche Pflicht zur unverzüglichen Anzeige einer Arbeitsunfähigkeit verstoßen, sondern darüber hinaus auch Ihre sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz ergebende Ver-pflichtung zu unverzüglicher Anzeige der Erkrankung verletzt. Wir sind nicht bereit, ein solches Verhalten zu dulden und fordern Sie daher auf, Ihren arbeitsvertraglichen und gesetz-lichen Pflichten zukünftig ordnungsgemäß nachzukommen, insbesondere Erkrankungen unverzüglich bei der hierfür zuständigen Mitarbeiterin, Frau Ines Müller, anzuzeigen AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v
20 Beispiel für fehlerhafte Warnfunktion Im Wiederholungsfalle behalten wir uns die Einleitung arbeitsrechtlicher Schritte vor oder Beim nächsten Verstoß müssen Sie mit Konsequenzen rechnen AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v
21 Standardformulierung für Warnfunktion Sollten sich Vorfälle der oben genannten Art wiederholen, sehen wir uns gezwungen, weitere arbeitsrechtliche Schritte bis hin zum Ausspruch einer Kündigung einzuleiten AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v
22 Beispiel für Abmahnung bei Verletzung der Anzeigepflicht Abmahnung Sehr geehrter Herr Meier, am 20. Januar 2015 hätten Sie um Uhr Ihre Arbeit im Betrieb aufnehmen müssen. Sie sind jedoch weder zur Arbeit erschienen, noch haben Sie sich bei der hierfür zuständigen Mitarbeiterin, Frau Ines Müller, telefonisch gemeldet, um uns über Ihr Fernbleiben zu unterrichten. Durch Ihr Verhalten haben Sie nicht nur gegen Ihre arbeitsvertragliche Pflicht zur unverzüglichen Anzeige einer Arbeitsverhinderung verstoßen, sondern darüber hinaus auch Ihre sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz ergebende Verpflichtung zu unverzüglicher Anzeige einer Erkrankung verletzt. Wir sind nicht bereit, ein solches Verhalten zukünftig hinzunehmen und fordern Sie daher auf, Ihren arbeitsvertraglichen und gesetzlichen Pflichten in Zukunft ordnungsgemäß nachzukommen, insbesondere Erkrankungen unverzüglich bei der hierfür zuständigen Mitarbeiterin Müller anzuzeigen. Sollten Sie dieser Pflicht zukünftig wieder nicht nachkommen, so müssen Sie mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen. Unterschrift AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v
23 Beispiel für Abmahnung bei Verletzung der Nachweispflicht Abmahnung Sehr geehrter Herr Meier, in der Woche vom 19. Januar bis 23. Januar 2015 waren Sie zur Spätschicht eingeteilt. Sie sind jedoch weder am 19. Januar noch an den darauf folgenden Tagen zur Arbeit erschienen. Eine Mitteilung über Ihr Fernbleiben haben Sie uns nicht zukommen lassen. Auch haben Sie uns innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist, nämlich am 4. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit, d.h. am 22. Januar 2015, keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt. Statt dessen haben Sie diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst am 27. Januar 2015 Ihrem Meister übergeben. Mit diesem Verhalten haben Sie gegen Ihre gesetzlichen Nachweispflichten aus 5 Entgeltfortzahlungsgesetz zur rechtzeitigen Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verstoßen, Wir sind nicht bereit, dieses Verhalten zu akzeptieren und fordern Sie hiermit auf, zukünftig Ihrer Nachweispflicht im Krankheitsfall unverzüglich nachzukommen und Ihre Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung spätestens am 4. Tag in der Personalabteilung vorzulegen. Sollten Sie dieser Pflicht zukünftig wieder nicht nachkommen, so müssen Sie mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen. Mit freundlichen AV Grüßen Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v
24 Beispiel für völlig misslungene Abmahnung Abmahnung Sehr geehrter Herr Müller, in der letzten Zeit wurden mehrere Gespräche zwischen Herrn Meier und Ihnen betreffend der Arbeitsintensität und der Ablauforganisation sowie der Informationspflicht bezüglich Ihres Verkaufsgebietes, das durch Postleitzahlen und Gebietsabgrenzungen festgelegt ist, geführt. Ebenso wurde mit Ihnen die Umsatzzielsetzung von ,-- für das ostdeutsche Verkaufsgebiet abgestimmt. Wie Sie wissen, ist das Ergebnis Ihrer Arbeit weit unterhalb der festgelegten Zielsetzung, so dass es uns auf Dauer nicht möglich ist, die entstehenden Kosten für Büro, Reise und Gehalt sowie Fahrzeughaltung aus der Ergebnisrechnung abzugleichen. In mehreren Gesprächen anlässlich der Leipziger Messe, eines Meetings in Lüneburg und in zusätzlichen Telefonaten mit Herrn Meier wurden Sie mehrmals eindringlich darauf hingewiesen, dass das Ergebnis Ihrer Arbeit nicht den festgesetzten Zielen zumindest zur Kostendeckung Ihrer Tätigkeit entspricht AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v
25 Wir weisen Sie daher nochmals darauf hin, dass Sie alles tun sollten, um die vorgegebenen Ziele zu erreichen, verstärkt zu akquirieren, um Neukunden zu gewinnen und die Ihnen zur Verfügung stehenden positive Verkaufshilfen, wie Preislistenkataloge und Mustermaterialien, einzusetzen, um unsere Firma verstärkt am Markt zu präsentieren. Wir erwarten von Ihnen in den nächsten drei Monaten einen deutlichen Trend der Umsatzsteigerung, da es unserem Hause sonst nicht möglich ist, Ihre Planstelle mit den jetzt anfallenden Kosten aufrechtzuerhalten. In diesem Zusammenhang ist es für uns unverständlich, dass Sie bei einem Kunden mit einem potentiellen Jahreskontakt von ca ,-- Fristenverstreichen lassen, indem sie die Kommunikation mit dem Kunden nicht so führen, dass auch die letzte Möglichkeit einer positiven Gestaltung genutzt wird. Aus diesem Grunde mahnen wir Sie ab mit der Maßgabe, bei wiederholtem Fehlverhalten das Arbeitsverhältnis mit Ihnen aufzulösen AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v
26 15a Typische Fehler Zu pauschale Sachverhaltsdarstellung Weglassen der Aufforderung zu zukünftigem Wohlverhalten Fehlende Kündigungsandrohung Sammelabmahnung AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v Schwickrath 2015 ARBEITGEBERVERBAND LÜNEBURG-NORDOSTNIEDERSACHSEN e.v.
27 AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v
28 Übungsfall Abmahnung Sehr geehrter Herr M., Sie kamen in den letzten Monaten wie folgt zu spät: Uhr Uhr Uhr Uhr. Indem Sie sich nicht an den für Sie geltenden Arbeitsbeginn halten, verstoßen Sie in erheblichem Umfang gegen Ihre Pflichten als Arbeitnehmer. Dies missbilligen wir ganz entschieden. Sie sind vielmehr verpflichtet, um 5.00 Uhr Ihre Arbeit aufzunehmen. Bei der Wiederholung einer derartigen oder ähnlichen Pflichtverletzung, nämlich Nichteinhalten der angeordneten Arbeitszeit, müssen Sie mit einer Kündigung rechnen. Wir hoffen in Zukunft auf Ihr pflichtgemäßes Verhalten. Unterschrift AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v
29 Fortsetzung Übungsfall Vor dieser Abmahnung hatte der Arbeitnehmer M. bereits 5 weitere Abmahnungen wegen verspäteter Arbeitsaufnahme erhalten, und zwar mit Schreiben vom , vom , vom , vom , vom sowie vom FRAGE Wie muß nun die nächste Abmahnung gefasst sein, wenn der Arbeitnehmer am um 26 Minuten, am um 39 Minuten, am um 1 Stunde 13 Minuten, am um 2 Stunden 9 Minuten sowie am um 31 Minuten zu spät zur Arbeit erschienen ist, wenn nach der auszusprechenden Abmahnung tatsächlich eine Kündigung folgen soll? AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v
30 Lösung Übungsfall Abmahnung Sehr geehrter Herr M., Sie kamen an den folgenden Tagen zu spät zur Arbeit, und zwar am: um 5.26 Uhr um 5.39 Uhr um 6.13 Uhr um 7.09 Uhr um 5.31 Uhr. Indem Sie sich nicht an den für Sie geltenden Arbeitsbeginn halten nämlich um 5.00 Uhr - verstoßen Sie in erheblichem Umfang gegen Ihre Pflichten als Arbeitnehmer. Dies missbilligen wir ganz entschieden. Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass wir Sie bezüglich dieser Pflichtverstöße schon mehrmals rügen und auch abmahnen mussten. Eine Wiederholung einer derartigen oder ähnlichen Pflichtverletzung wird für Sie ernsthafte Konsequenzen nämlich die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses haben. Wir müssen Sie dringendst darauf hinweisen, dass Sie endlich einen pünktlichen Arbeitsbeginn einhalten. Zu einem Dauerzustand wollen wir diese Pflichtverletzungen nicht werden lassen. Dies ist unsere letztmalige Abmahnung; wir hoffen in Zukunft auf Ihr pflichtgemäßes Verhalten. Unterschrift AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v
31 Beispiel für den klassischen Aufbau einer Abmahnung Abmahnung Sehr geehrte., wir müssen Sie bedauerlicherweise bereits zum wiederholten Male* - an die Einhaltung Ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten erinnern und Ihnen eine Abmahnung erteilen. Sie sind / haben am. (Genaue Sachverhaltsschilderung erforderlich!) Durch dieses Verhalten haben Sie gegen die Ihnen aus dem Arbeitsverhältnis obliegende Verpflichtung zum.. (hier den Pflichtverstoß nennen, wie z.b. pünktlichen Dienstantritt oder ordnungsgemäße Erbringung der Arbeitsleistung) verstoßen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir nicht gewillt sind, ein solches Verhalten zu dulden und fordern Sie auf, sich zukünftig Ihren vertraglichen Verpflichtungen entsprechend zu verhalten, insbesondere.(hier die einzuhaltende Pflicht nennen, z.b. ihren Dienst pünktlich anzutreten oder ihre Arbeitsleistung ordnungsgemäß zu erbringen) AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v
32 Fortsetzung Beispiel klassischer Aufbau Sollten sich Vorfälle der oben genannten Art wiederholen, sehen wir uns gezwungen, weitere arbeitsrechtliche Schritte bis hin zum Ausspruch einer Kündigung gegebenenfalls auch fristlos einzuleiten. Ein Durchschlag dieser Abmahnung wurde in die Personalakten genommen und dem Betriebsrat zur Kenntnis übersandt - *)...., den (Firma) *) Nichtzutreffendes streichen! Ich bestätige hiermit den Empfang der Abmahnung und erkenne diese als zutreffend an. Datum, Unterschrift Arbeitnehmer AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v
33 AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v
34 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v
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