Rainer Hahnewald Landesamt für Messund Eichwesen Brandenburg. 10. / 11. Mai 2005 EMATEM-Seminar Berlin 1
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1 Rainer Hahnewald Landesamt für Messund Eichwesen Brandenburg 10. / 11. Mai 2005 EMATEM-Seminar Berlin 1
2 Inhaltsübersicht Was ist Marktüberwachung? Marktüberwachung und Theorie Marktüberwachung und Praxis Marktüberwachung und bisherige Erfahrungen 5. Effizienz der Marküberwachung bei Wärmezählern Marktüberwachung vor der Inbetriebnahme Überwachung bei der Verwendung MID Schlussfolgerungen 10. / 11. Mai 2005 EMATEM-Seminar Berlin 2
3 Met r ologische Über wachung (Prinzipien der metrologischen Überwachung, OIML D 9, Entwurf 4, Februar 2003) Metrologische Überwachung national geregelt Marktüberwachung Qualitätsüberwachung nach nationalen und EWG Vorschriften nach EG- Vorschriften Messgeräteverwender Überwachung Neue Geräte Geräte in Verwendung Private Prüfer / Prüfdienste 10. / 11. Mai 2005 EMATEM-Seminar Berlin 3
4 Die Lebenszyklen eines eichpflichtigen Messgerätes Tätigkeit der Eichbehörden Konformitätserklärung (Ersteichung) des Herstellers (Nach-) Eichung Herstellung Bauart- Zulassung Entwurf Ersteichung beim Verwender Inverkehr bringen Inbetrieb -nahme Nachschau, Inspektion Verwendung n. Eichgültigkeit 10. / 11. Mai 2005 EMATEM-Seminar Berlin 4
5 Marktüberwachung - T heorie - Artikel 8 MID - Inverkehrbringen und Inbetriebnahme - (2) Die Mitgliedstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Messgeräte nur dann in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen werden dürfen, wenn sie den Anforderungen dieser Richtlinie genügen. 10. / 11. Mai 2005 EMATEM-Seminar Berlin 5
6 Marktüberwachung - T heorie - Verbesserte Umsetzung der Richtlinie des neuen Konzepts Mitteilung der EU-Kommission v [COM(2003) 240 final] Richtiges Verhältnis zwischen Kontrollen vor und nach dem Inverkehrbringen hängt vom Richtlinienbereich ab Abschnitt 2.5 Durchsetzung und Marktaufsicht Phasen (unter 2.5.4) vor dem Inverkehrbringen im Verkehr befindlich vor der Inbetriebnahme in Betrieb befindlich ZIEL: hochwertiges effizientes System (unter 3. Schlussfolgerungen) 10. / 11. Mai 2005 EMATEM-Seminar Berlin 6
7 Marktüberwachung - Praxis (1) - Probleme: ψ Kein wirkungsvoller Schutz mit Repressivsystem ψ Inverkehrbringen nicht-konformer Messgeräte kann nicht verhindert werden ψ Korrekturmaßnahmen kommen eigentlich zu spät ψ Bei Gaszählern, Elektrizitätszählern, Wasserzählern, Wärmezählern und Großwaagen Repressivprüfung nur mit hohem Aufwand möglich 10. / 11. Mai 2005 EMATEM-Seminar Berlin 7
8 Marktüberwachung - Praxis (2) - Probleme: ψ Unterschiedliche Auffassungen über Grundlegende Anforderungen ψ Aufwändiges Suchen bei unbekanntem Aufstellungsort ψ Bei ausländischen Messgeräten kaum Zugriff möglich ψ Bei langer Prüfgültigkeitsdauer können Messgeräte lange unrichtig in Verwendung sein. Wärmezähler 5 Jahre 10. / 11. Mai 2005 EMATEM-Seminar Berlin 8
9 Marktüberwachung - bisherige Erfahrungen (1) - ψ Wegen hoher Kosten nur eingeschränkte Marktüberwachung ψ Marktüberwachung deckt Fehler zu spät auf ψ Der Aufwand zur Abstellung von Mängeln bei inländischen Herstellern groß bei ausländischen Herstellern sehr, sehr hoch ψ Rückrufaktionen der Hersteller kosten diesen sehr viel Geld 10. / 11. Mai 2005 EMATEM-Seminar Berlin 9
10 Marktüberwachung - bisherige Erfahrungen (2) - ψ Beanstandungsverfahren außerordentlich langwierig ψ Teilweise überhaupt keine Rückmeldung ausländischer Stellen ψ Brüssel interessiert sich für Beanstandungen nicht und greift nicht ein (Schiedsstelle fehlt) 10. / 11. Mai 2005 EMATEM-Seminar Berlin 10
11 Ergebnis einer Schwerpunktaktion - Marktüberwachung von Messsystemen (NAWI & POS) Anzahl aller geprüften Messsysteme = 100 % % Rückgaben wegen Beschaffenheitsprüfung (W aage oder POS) 9% Rückgaben wegen m esstechnischer Mängel der W aage / 11. Mai 2005 EMATEM-Seminar Berlin 11
12 Marktüberwachung bei zu installierenden Messgeräten Konformitätserklärung (Ersteichung) des Herstellers Notwendig aus Effizienzgründen nach der Konformitätserklärung Ersteichung beim Verwender Inverkehr bringen Inbetrieb -nahme 1. vor / nach dem Inverkehrbringen vor der Inbetriebnahme! 10. / 11. Mai 2005 EMATEM-Seminar Berlin 12
13 Marktüberwachung vor der Inbetriebnahme Interesse des Wärme- Versorgungsbetriebes an qualitativ hochwertigen Wärmezählern Interesse des Betreibers an qualitativ hochwertigen Wärmezählern diskriminierungsfreie Annahmeprüfung Mitteilung an die Überwachungsbehörde Interesse des Verbrauchers an qualitativ hochwertigen Wärmezählern diskriminierungsfreie Annahmeprüfung Mitteilung an die Überwachungsbehörde 10. / 11. Mai 2005 EMATEM-Seminar Berlin 13
14 Marktüberwachung vor der Inbetriebnahme (vor der Installation) Annahmeprüfung entsprechend MID MI-004 Schutz des Verbrauchers zertifizierte Prüfeinrichtung und verfahren Stichprobenprüfung durch staatlich anerkannte Prüfstelle durch gesetzliche Regelung sicherstellen, dass die Bauart nach Stichprobenprüfung vor der Installation die wesentlichen Anforderungen nach MID einhält Daten an die Eichbehörde Mitwirkung der Arbeitsgemeinschaft für Wärme und Heizkraftwirtschaft AGFW e. V. erforderlich 10. / 11. Mai 2005 EMATEM-Seminar Berlin 14
15 Überwachung verwendeter Wärmezähler - AGFW e. V. vom Pflicht des Betreibers, ab 300 Stück jährlich 1 % gleicher Bauart auszubauen für diskriminierungsfreie Überprüfung durch Prüfstelle Ergebnisinformation an die Eichaufsichtsbehörde Information der benannten Stelle Einfluss im Rahmen des MID- Konformitätsbewertungsverfahrens auf das QM des Herstellers Information des Messgeräteausschusses der EU (MID Artikel 15) 10. / 11. Mai 2005 EMATEM-Seminar Berlin 15
16 Schlussfolgerungen Die Zusammenarbeit der Überwachungsbehörden der EU-Staaten ist notwendig WELMEC WG 5 erarbeitete bereits einen Leitfaden für die metrologische Überwachung auf der Basis der EU-Richtlinie 90/384/EWG WG 5 beschloss April 2005 die Erarbeitung eines Leitfadens für die Marktüberwachung nach MID ein Internet unterstütztes Informations- und Kommunikationssystem der EU für die Marktüberwachung technischer Produkte ist dringend zu verbessern WELMEC-Ad hoc group : exchange of information Eine EU-Sammelstelle für Auffälligkeiten an Messgeräten sollte auf der Basis eines Intranet (Extranet) entstehen Das Verfahren gegen die Verwendung von Messgeräten, die nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen, sollte in der EU abgestimmt werden 10. / 11. Mai 2005 EMATEM-Seminar Berlin 16
17 Marktüberwachung Wo ist das Messgerät? EU Marktüberwachung Was müssen wir tun? Wer hat das Geld? Wo ist der Schiedsrichter? 10. / 11. Mai 2005 EMATEM-Seminar Berlin 17
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