Ausbildungsstatistik Stand: 31. Oktober Übersicht über die Ergebnisse der Ersten Juristischen Prüfung im Jahre 2013 (neues Recht) 1)
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- Willi Stieber
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1 Übersicht über die Ergebnisse der Ersten Juristischen Prüfung im Jahre 2013 (neues Recht) 1) Erfolgreiche Kandidaten Notenverteilung bei den erfolgreichen Kandidaten sehr gut gut voll ausreichend Baden-Württemberg ,4 5 0,5 62 6, , , ,1 Bayern 2) 3) ,4 11 0,7 94 5, , , ,2 Berlin 2) 3) ,1 3 0,5 47 7, , , ,3 Brandenburg 2) 3) ,2 0 0,0 5 2, , , ,3 Bremen ,5 0 0,0 4 3, , , ,6 Hamburg 2) 3) 4) ,0 1 0,2 27 6, , , ,8 Hessen ,3 3 0,6 26 4, , , ,9 Mecklenburg-Vorpommern ,5 0 0,0 6 4, , , ,3 Niedersachsen 2) 5) ,2 0 0,0 33 5, , , ,2 Nordrhein-Westfalen 2) 3) 6) ,8 2 0,1 90 5, , , ,9 Rheinland-Pfalz 3) ,4 2 0,5 22 5, , , ,5 Saarland 2) 3) ,1 1 0,7 8 5, , , ,6 Sachsen 3) ,0 1 0,4 9 4, , , ,9 Sachsen-Anhalt 3) ,7 0 0,0 5 5, , , ,3 Schleswig-Holstein 2) ,4 0 0,0 7 3, , , ,9 Thüringen 2) ,2 0 0,0 7 3, , , ,8 Zusammen ,9 29 0, , , , ,4 1) Berücksichtigt sind nur die im Erhebungsjahr abgeschlossenen Ersten Juristischen Prüfungen. 2) Es wurden alle Prüflinge, einschließlich jener, die das Prüfungsverfahren zur Notenverbesserung absolviert haben, einbezogen. 3) Für die Erhebung der Ergebnisse ist der Zeitpunkt der Beendigung des Prüfungsverfahrens der Tag, an dem der Bescheid über die Feststellung des Gesamtergebnisses erlassen worden ist. 4) Hierin sind die Kandidaten der Bucerius Law School enthalten. 5) In Niedersachsen haben 169 Kandidaten nach der alten Prüfungsordnung (NJAG 2003) und 393 Kandidaten nach dem NJAG 2009 das Examen bestanden. 6) In Nordrhein-Westfalen sind in den Angaben 292 Notenverbesserer enthalten. Anl 1 1. Jur. Prüfung neu
2 1) 2) Übersicht über die Ergebnisse der staatlichen Pflichtfachprüfung im Jahre 2013 (neues Recht) Geprüfte Kandidaten Von den geprüften Kandidaten bestanden bestanden mit der Note bestanden nicht Sp 5 sehr gut gut voll ausreichend Sp 19 dar. endgültig nicht bestanden Baden-Württemberg 3) , , ,8 7 0,5 47 3, , , , , ,8 70 5,2 Bayern 3) 4) , , ,1 6 0,3 66 2, , , , , , ,8 Berlin 5) , , ,6 0 0,0 24 2, , , , , ,9 36 4,4 Brandenburg 5) , , ,2 0 0,0 3 0,9 27 8, , , , ,3 16 4,9 Bremen , , ,5 1 0,6 3 1, , , , , ,6 7 3,9 Hamburg 3) 4) 5) 6) , , ,0 0 0,0 22 4, , , , , ,9 13 2,3 Hessen 7) , , ,3 2 0,3 19 2, , , , , ,3 45 6,3 Mecklenburg-Vorpommern , , ,8 0 0,0 4 2,0 14 7, , , , , ,4 Niedersachsen 3) 4) 8) , , ,5 1 0,1 20 2, , , , , ,0 17 2,2 Nordrhein-Westfalen 3) 4) , , ,2 5 0,2 90 3, , , , , , ,4 Rheinland-Pfalz 3) , , ,6 2 0,4 22 4, , , , , ,3 26 4,7 Saarland 3) 4) , , ,0 1 0,5 8 4,4 16 8, , , , ,4 11 6,0 Sachsen , , ,7 0 0,0 11 3,0 34 9, , , , ,1 21 5,8 Sachsen-Anhalt 5) , , ,0 0 0,0 6 4, , , , , ,0 5 4,1 Schleswig-Holstein 3) 4) 9) , , ,6 0 0,0 5 1, , , , , ,1 14 5,2 Thüringen 4) 5) , , ,5 0 0,0 3 1, , , , , ,0 13 4,9 Zusammen , , ,8 25 0, , , , , , , ,1 1) Zu den Prüfungsleistungen siehe nachfolgende Zusammenstellung, zu Anl 1a. 2) Berücksichtigt sind die im Erhebungsjahr isoliert abgeschlossenen Staatlichen Pflichtfachprüfungen. 3) In den Angaben ist die sämtlicher geprüfter Kandidaten einschließlich der Wiederholer, der Teilnehmer zur Notenverbesserung und der durchgefallenen Kandidaten einbezogen. 4) In Bayern sind in den Angaben 356 Notenverbesserer enthalten. In Hamburg sind in den Angaben 105 Notenverbesserer enthalten. In Niedersachsen sind in den Angaben 66 Notenverbesserer enthalten. In Nordrhein-Westfalen sind in den Angaben 436 Notenverbesserer enthalten. Im Saarland sind in den Angaben 23 Notenverbesserer enthalten. In Schleswig-Holstein sind in den Angaben 35 Notenverbesserer enthalten. In Thüringen sind in den Angaben 41 Notenverbesserer enthalten. 5) Es wurden alle Prüflinge, einschließlich jener, die das Prüfungsverfahren zur Notenverbesserung absolviert haben, einbezogen. 6) Hierin sind die Kandidaten der Bucerius Law School enthalten. 7) In den Angaben ist die der geprüften Kandidaten und der Wiederholer enthalten. 8) In Niedersachsen sind 188 Kandidaten nach der alten Prüfungsordnung (NJAG 2003) und 584 Kandidaten nach dem NJAG 2009 geprüft worden. 9) In Schleswig-Holstein haben 8 Notenverbesserer die Prüfung nicht bestanden. Anl 1a Staatliche Prüfung neu
3 Ausbildungsstatistik Stand: 31.Oktober 2014 Art und Gewichtung der in der staatlichen Pflichtfachprüfung zu erbringenden Leistungen (nach neuem Recht) 1) Baden-Württemberg Bayern Berlin 2) Brandenburg 2) Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen (nach NJAG 2003) Niedersachsen (nach NJAG 2009) 3) Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Art der Leistung Anteil Gesamtnote: - 6 Klausuren 70 - mündliche Prüfung 30-6 Klausuren 75 - mündliche Prüfung 25-7 Klausuren 63 - mündliche Prüfung 37 - Aktenvortrag 13 - Prüfungsgespräch 24-7 Klausuren 63 - mündliche Prüfung 37 - Aktenvortrag 13 - Prüfungsgespräch 24-6 Klausuren 2/3 - mündliche Prüfung 1/3-6 Klausuren minütiger Kurzvortrag und Prüfungsgespräch 25-6 Klausuren 2/3 - mündliche Prüfung 1/3-6 Klausuren 70 - mündliche Prüfung 30-6 Klausuren 60 - mündliche Prüfung 30 - Vortrag 10-6 Klausuren 64 - mündliche Prüfung 36-6 Klausuren 60 - mündliche Prüfung 30 - Vortrag 10-6 Klausuren 2/3 - mündliche Prüfung 1/3-6 Klausuren 70,59 - mündliche Prüfung 29,41-5 Klausuren 67 - Prüfungsgespräch 20 - Vortrag 13-6 Klausuren 60 - mündliche Prüfung 30 - Vortrag 10-6 Klausuren 2/3 - mündliche Prüfung 1/3-6 Klausuren 65 - mündliche Prüfung 35 1) Das Gesamtergebnis der Ersten Juristischen Prüfung setzt sich zu 70 vom Hundert aus dem Ergebnis der bestandenen staatlichen Pflichtfachprüfung und zu 30 vom Hundert aus dem Ergebnis der bestandenen universitären Schwerpunktbereichsprüfung zusammen. 2) Die Länder Berlin und Brandenburg haben ein Gemeinsames Prüfungsamt in Berlin. 3) Nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG 2009) ist bei der staatlichen Pflichtfachprüfung der Vortrag weggefallen. zu Anl 1a Art und Gewichtung
4 Übersicht über die Ergebnisse der universitären Schwerpunktbereichsprüfung im Jahre 2013 (neues Recht) 1) Geprüfte Kandidaten Von den geprüften Kandidaten bestanden Sp 5 sehr gut gut bestanden mit der Note voll bestanden nicht dar. endgültig nicht bestanden Baden-Württemberg , , ,5 49 4, , , , ,9 31 2,7 8 25,8 5 0,4 Bayern , , , , , , , ,0 12 0,7 5 41,7 0 0,0 Berlin , , ,6 34 4, , , ,5 62 8,8 53 7, ,6 4 0,6 Brandenburg , , ,9 9 3, , , , ,8 15 5, ,7 3 1,0 Bremen , , ,1 7 5, , , ,6 11 8,7 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Hamburg , , ,3 20 4, , , ,1 29 7,1 3 0,7 2 66,7 2 0,5 Hessen , , ,1 40 7, , , ,5 36 7,0 30 5, ,3 1 0,2 Mecklenburg-Vorpommern , , ,7 10 7, , , , , , ,1 7 5,1 Niedersachsen , , ,9 20 4, , , ,4 41 9,2 10 2,2 7 70,0 0 0,0 Nordrhein-Westfalen , , ,6 48 3, , , , ,7 78 4, ,0 7 0,4 Rheinland-Pfalz , , ,5 19 3, , , , , , ,2 9 1,8 Saarland , , ,0 6 4,7 11 8, , , ,1 6 4,7 3 50,0 1 0,8 Sachsen , , ,7 9 4, , , , ,3 0 0,0 0 #DIV/0! 0 0,0 Sachsen-Anhalt , , ,6 5 4, , , , ,7 0 0,0 0 #DIV/0! 0 0,0 Schleswig-Holstein , , ,1 18 7, , , , , , ,6 2 0,9 Thüringen , , ,3 13 7, , , ,6 12 6,9 2 1,1 1 50,0 0 0,0 Zusammen , , , , , , , , , ,4 41 0,5 ausreichend Sp 19 1) Berücksichtigt sind alle im Erhebungsjahr abgelegten universitären Prüfungen. Anl 1b abgel. Uni. Prüfung neu
5 Übersicht über die Ergebnisse der Ersten Juristischen Staatsprüfung im Jahre 2013 (altes Recht) 1) Geprüfte Kandidaten Von den geprüften Kandidaten bestanden bestanden mit der Note voll sehr gut gut Sp Baden-Württemberg 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0, Bayern 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0, Berlin 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0, Brandenburg 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0, Bremen ,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0, , , Hamburg 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0, Hessen 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0, Mecklenburg-Vorpommern 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0, Niedersachsen ,0 2 33, ,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 1 16,7 1 16,7 4 66,7 1 25, Nordrhein-Westfalen 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0, Rheinland-Pfalz 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0, Saarland 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0, Sachsen 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0, Sachsen-Anhalt 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0, Schleswig-Holstein 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0, Thüringen 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0, Zusammen ,0 2 20, ,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 1 10,0 1 10,0 8 80,0 5 62, ausreichend bestanden nicht Sp 19 wurden wiederholt geprüft dar. nicht bestanden dar. zur Notenverbesserung nicht erreicht 1) Zu den Prüfungsleistungen siehe nachfolgende Zusammenstellung, zu Anl 1c. Anl 1c 1. Jur. Staatspr. alt
6 Art und Gewichtung der in der Ersten Juristischen Staatsprüfung zu erbringenden Leistungen (nach altem Recht) Baden-Württemberg Bayern Berlin 1) Brandenburg 1) Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Art der Leistung Anteil Gesamtnote: - 7 Aufsichtsarbeiten 70 - mündliche Prüfung 30-7 Aufsichtsarbeiten 75 - mündliche Prüfung 25-9 Aufsichtsarbeiten 60 - mündliche Prüfung 40-9 Aufsichtsarbeiten 9/13 - mündliche Prüfung 4/13-5 Aufsichtsarbeiten 45 - Hausarbeit 30 - mündliche Prüfung 25 - Hausarbeit 24-3 Aufsichtsarbeiten 36 - mündliche Prüfung 40 - Hausarbeit 1/3-4 Aufsichtsarbeiten 1/3 - mündliche Prüfung 1/3-8 Aufsichtsarbeiten 2/3 - mündliche Prüfung 1/3 - Hausarbeit 20-4 Aufsichtsarbeiten 40 - mündliche Prüfung 40 - Hausarbeit 20-5 Aufsichtsarbeiten 40 - mündliche Prüfung 40-8 Aufsichtsarbeiten 2/3 - mündliche Prüfung 1/3-8 Aufsichtsarbeiten 12/17 - mündliche Prüfung 5/17-7 Aufsichtsarbeiten 2/3 - mündliche Prüfung 1/3-7 Aufsichtsarbeiten 63 - mündliche Prüfung mit 3 Pflichtgesprächen 21 1 Pflichtwahlgespräch 16 - Hausarbeit 24-3 Aufsichtsarbeiten 36 - mündliche Prüfung 40-5 Aufsichtsarbeiten 45 - Hausarbeit 27 - mündliche Prüfung oder 28-8 Aufsichtsarbeiten 72 - mündliche Prüfung 28 1) Die Länder Berlin und Brandenburg haben ein Gemeinsames Prüfungsamt in Berlin. zu Anl 1c Art und Gewichtung
7 Übersicht über die Ergebnisse der Zweiten Juristischen Staatsprüfung im Jahre ) Geprüfte Kandidaten 2) Von den geprüften Kandidaten bestanden bestanden mit der Note bestanden nicht voll sehr gut gut Sp Baden-Württemberg , , ,3 1 0,1 19 2, , , ,5 65 9, , Bayern 3) , , ,9 2 0,1 24 1, , , , , , Berlin 4) , , ,7 0 0,0 20 2, , , , , , Brandenburg 4) , , ,2 0 0,0 1 0, , , , , , Bremen 5) , , ,4 0 0,0 2 2, , , , ,3 7 70,0 1 0 Hamburg 5) , , ,3 0 0,0 11 3, , , ,1 35 9, , Hessen , , ,0 0 0,0 9 1, , , , , , Mecklenburg-Vorpommern , , ,7 0 0,0 1 1,4 7 9, , , ,9 8 72,7 7 4 Niedersachsen 3) , , ,4 0 0,0 7 1, , , , , , Nordrhein-Westfalen 3) , , ,5 1 0,0 52 2, , , , , , Rheinland-Pfalz , , ,2 0 0,0 3 0, , , , , , Saarland 3) , , ,3 0 0,0 2 2,5 4 4, , ,3 6 7,4 2 33, Sachsen , , ,9 0 0,0 3 1, , , , , , Sachsen-Anhalt 3) , , ,3 0 0,0 1 1, , , , ,7 9 47, Schleswig-Holstein 5) , , ,1 0 0,0 5 1, , , , , , Thüringen 3) 6) , , ,2 0 0,0 0 0, , , , , ,4 9 3 Zusammen , , ,1 4 0, , , , , , , ) Zu den Prüfungsleistungen siehe nachfolgende Zusammenstellung, Anl 2a. 2) Berücksichtigt sind nur die im Erhebungsjahr abgeschlossenen Prüfungen. 3) In Bayern sind in der Gesamtzahl 96 Notenverbesserer enthalten. In Niedersachsen sind in der Gesamtzahl 87 Notenverbesserer enthalten. In Nordrhein-Westfalen sind in der Gesamtzahl 384 Notenverbesserer enthalten. Im Saarland sind in der Gesamtzahl 2 Notenverbesserer enthalten. In Sachsen-Anhalt sind in der Gesamtzahl 8 Notenverbesserer enthalten. In Thüringen sind in der Gesamtzahl 9 Notenverbesserer enthalten. 4) Es wurden alle Prüflinge, einschließlich jener, die das Prüfungsverfahren zur Notenverbesserung absolviert haben, einbezogen. 5) Die Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein haben ein Gemeinsames Prüfungsamt in Hamburg. 6) In den Spalten 23 und 24 wurden nur die ursprünglich "nicht bestandenen" Prüflinge erfasst. Daneben bestanden von den 9 zur Notenverbesserung angetretenen Prüflingen 4 die Prüfung nicht. ausreichend Sp 19 wurden wiederholt geprüft dar. nicht bestanden Anl 2 Ergebnis 2. Staatsprüfung
8 Art und Gewichtung der in der Zweiten Juristischen Prüfung zu erbringenden Leistungen Baden-Württemberg Bayern Berlin 1) Brandenburg 1) Bremen (GPA) 2) Hamburg (GPA) 2) Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein (GPA) 2) Thüringen Art der Leistung Anteil Gesamtnote: - 8 Klausuren 70 - mündliche Prüfung 30 - Aktenvortrag 6 - Prüfungsgespräch Klausuren 75 - mündliche Prüfung 25-7 Klausuren 60 - mündliche Prüfung 40 - Aktenvortrag 16 - Prüfungsgespräch 24-7 Klausuren 60 - mündliche Prüfung 40 - Aktenvortrag 16 - Prüfungsgespräch 24-8 Klausuren 70 - mündliche Prüfung 30 - Aktenvortrag 8 - Prüfungsgespräch 22-8 Klausuren 70 - mündliche Prüfung 30 - Aktenvortrag 8 - Prüfungsgespräch 22-8 Klausuren 60 - mündliche Prüfung 40 - Aktenvortrag 16 - Prüfungsgespräch 24-8 Klausuren 70 - mündliche Prüfung 30 - Aktenvortrag 6,25 - Prüfungsgespräch 23,75-8 Klausuren 60 - mündliche Prüfung 40 - Aktenvortrag 12 - Prüfungsgespräch 28-8 Klausuren 60 - mündliche Prüfung 40 - Aktenvortrag 10 - Prüfungsgespräch 30-8 Klausuren 70 - mündliche Prüfung 30 - Aktenvortrag 6 - Prüfungsgespräch 24-7 Klausuren 70 - mündliche Prüfung 30 - Aktenvortrag 10 - Prüfungsgespräch 20-9 Klausuren 64,28 - mündliche Prüfung 35,71 - Aktenvortrag 7,14 - Prüfungsgespräch 28,57-8 Klausuren 60 - mündliche Prüfung 40 - Aktenvortrag 10 - Prüfungsgespräch 30-8 Klausuren 70 - mündliche Prüfung 30 - Aktenvortrag 8 - Prüfungsgespräch 22-8 Klausuren 65 - mündliche Prüfung 35 - Aktenvortrag 7 - Prüfungsgespräch 28 1) Die Länder Berlin und Brandenburg haben eines Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt in Berlin. 2) Die Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein haben ein Gemeinsames Prüfungsamt in Hamburg. zu Anl 2 Art und Gewichtung
9 Übersicht über die Ergebnisse der Freiversuche bei der staatlichen Pflichtfachprüfung 2013 (neues Recht) der Kandidaten, die einen Freiversuch unternommen haben Prozentsatz zur aller Kandidaten bestanden darunter bestanden besser als ausreichend nicht bestanden Baden-Württemberg , , , ,0 Bayern , , , ,6 Berlin , , , ,2 Brandenburg , , , ,3 Bremen 73 40, , , ,7 Hamburg , , , ,5 Hessen , , , ,8 Mecklenburg-Vorpommern 41 20, , ,3 9 22,0 Niedersachsen 1) , , , ,2 Nordrhein-Westfalen , , , ,9 Rheinland-Pfalz , , , ,4 Saarland 45 24, , , ,4 Sachsen , , , ,6 Sachsen-Anhalt 50 40, , ,0 7 14,0 Schleswig-Holstein 98 36, , , ,4 Thüringen , , , ,1 Zusammen , , , ,6 1) In Niedersachsen haben 14 Kandidaten nach der alten Prüfungsordnung (NJAG 2003) und 226 Kandidaten nach dem NJAG 2009 einen Freiversuch unternommen. Anl 3 Erg. Freiversuche neu
10 Ausbildungsstatistik Stand: 31.Oktober 2014 Übersicht über die Ergebnisse der Freiversuche bei der Ersten Juristischen Staatsprüfung 2013 (altes Recht) der Kandidaten, die einen Freiversuch unternommen haben Prozentsatz zur aller Kandidaten bestanden darunter bestanden besser als ausreichend nicht bestanden Baden-Württemberg 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Bayern 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Berlin 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Brandenburg 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Bremen 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Hamburg 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Hessen 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Mecklenburg-Vorpommern 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Niedersachsen 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Nordrhein-Westfalen 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Rheinland-Pfalz 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Saarland 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Sachsen 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Sachsen-Anhalt 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Schleswig-Holstein 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Thüringen 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Zusammen 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Anl 3a Erg. Freiversuche alt
11 Zeitreihe über die der im Bundesgebiet erfolgreichen Kandidaten Zeitreihe über die der im Bundesgebiet erfolgreichen Kandidaten Erste Juristische Staatsprüfung / Erste juristische Prüfung Zweite Juristische Staatsprüfung Prüfungen in einstufiger Ausbildung Erste Juristische Staatsprüfung / Erste juristische Prüfung Zweite Juristische Staatsprüfung Prüfungen in einstufiger Ausbildung ab Verkürzung der Referendarzeit von 3 1/2 auf 2 1/2 Jahre 2 ab Verkürzung der Referendarzeit von 2 1/2 auf 2 Jahre 3 ab Verlängerung der Referendarzeit von 2 auf 2 1/2 Jahre 4 ab Verkürzung der Referendarzeit von 2 1/2 auf 2 Jahre 5 ab 1991 ohne Bayern und Rheinland-Pfalz 5 6 Erste juristische Staatsprüfung: Nordrhein-Westfalen: 23 Prüfungsverfahren nach neuem Recht Saarland: 2 Kandidaten nach neuem Recht Zweite juristische Staatsprüfung: Bremen: 41 Kandidaten nach neuer Länderübereinkunft Hamburg: 162 Kandidaten nach neuer Länderübereinkunft Schleswig-Holstein: 175 Kandidaten nach neuer Länderübereinkunft Anl 4 erfolgreiche Kandidaten
12 Gesamtzahl 4 bis 6 Übersicht über die Dauer des Studiums 2013 (Erste Juristische Prüfung - neues Recht -) 1) Die Erste Juristische Prüfung haben erfolgreich abgeschlossen nach... Semestern und mehr Baden-Württemberg ,9 37 3, , , ,7 61 6,5 41 4,3 35 3,7 18 1,9 12 1,3 26 2,8 9,9 10,0 Bayern ,0 0 0,0 19 1, , , , , ,0 81 5,1 46 2,9 41 2,6 11,3 11,0 Berlin ,3 4 0,6 8 1, , , , , ,0 50 8,1 22 3,6 54 8,7 11,5 11,0 Brandenburg ,4 1 0,4 0 0,0 8 3, , , , ,0 17 7,5 6 2,6 22 9,7 11,6 12,0 Bremen ,0 0 0,0 0 0,0 1 1, , , ,6 8 7,8 9 8,7 5 4, ,5 12,8 12,0 Hamburg 2) 3) ,0 0 0,0 1 0,3 6 2, , , , ,0 24 8,2 20 6, ,0 12,2 12,0 Hessen ,0 5 0, ,0 50 9, ,4 52 9,7 53 9,9 39 7,2 30 5,6 22 4,1 43 8,0 11,0 10,0 Mecklenburg-Vorpommern ,0 0 0,0 2 1, ,0 5 3, , ,9 12 9,4 6 4,7 5 3, ,9 11,0 12,0 Niedersachsen 4) ,0 1 0,2 32 5, , , , , ,0 22 3,9 16 2,8 29 5,2 11,6 11,0 Nordrhein-Westfalen , , ,2 24 1, , , , , ,2 64 3, ,4 10,9 11,0 Rheinland-Pfalz ,7 16 3, ,1 25 5, , , ,8 37 8,8 21 5,0 14 3,3 25 5,9 10,8 11,0 Saarland ,0 0 0,0 0 0,0 2 1, , , , ,3 10 6, , ,0 13,0 12,0 Sachsen ,0 0 0,0 2 0, , , ,2 14 6,2 18 8,0 3 1,3 7 3,1 9 4,0 10,8 11,0 Sachsen-Anhalt ,0 0 0,0 1 1,0 2 2, ,4 8 8, ,1 2 2, ,2 1 1, ,1 12,1 11,0 Schleswig-Holstein ,0 0 0,0 2 1, ,0 16 8, ,1 12 6,4 9 4,8 11 5,9 11 5, ,2 11,2 11,0 Thüringen ,0 0 0,0 1 0, , , , ,0 14 6,8 12 5,8 2 1,0 4 1,9 10,9 11,0 Zusammen , , , , , , , , , , ,1 11,1 11,0 durchschn. Semesterzahl Median (Zentralwert) 1) Beinhaltet auch die Dauer des Prüfungsverfahrens. Urlaubssemester werden nicht erfasst (Ausnahmen: Bundesländer Berlin und Brandenburg). 2) Die in Hamburg ansässige Bucerius Law School unterteilt das Studienjahr in Trimester und blieb daher bei der Ermittlung der Studiendauer unberücksichtigt. 3) Es handelt sich lediglich um einen Näherungswert, da Hamburg auf das Datum der Meldung zum Staatsexamen für die statistische Erhebung die durchschnittliche Prüfungszeit von einem Semester aufgeschlagen hat. 4) In Niedersachsen haben 169 Kandidaten nach der alten Prüfungsordnung (NJAG 2003) und 393 Kandidaten nach dem NJAG 2009 die Prüfung abgeschlossen. Hinweis: Durch die Neugestaltung des Prüfungsverfahrens mit zwei unabhängigen Teilprüfungen (universitär und staatlich), die es erlaubt beide Prüfungsteile jeweils zu wiederholen, ist es nicht mehr möglich die Erstteilnehmer, die Wiederholer und die Wiederholer zur Notenverbesserung gesondert zu erfassen. Durch eine Tabelle kann der Vielzahl vorstellbarer Prüfungsverläufe nicht mehr Rechnung getragen werden. Die Daten sind daher mit denen der Vorjahre nicht mehr vergleichbar. Anl 5 Dauer des Studiums neu
13 Gesamtzahl Übersicht über die Dauer des Studiums (Staatliche Pflichtfachprüfung neues Recht -) 1) Zur staatlichen Pflichtfachprüfung sind zugelassen worden nach... Semestern *) 4 bis und mehr durchschn. Semesterzahl Baden-Württemberg ,9 37 3, , , ,6 61 6,4 42 4,4 35 3,7 18 1,9 12 1,3 27 2,8 9,9 10,0 Bayern 2) ,0 21 1, , , , , ,7 71 4,6 43 2,8 16 1,0 26 1,7 9,7 9,5 Berlin ,8 9 1, , , , , ,0 52 8,4 21 3,4 19 3,1 33 5,3 10,5 10,0 Brandenburg ,3 0 0,0 9 4, , , , ,2 18 8,0 6 2,7 6 2,7 11 4,9 10,5 10,0 Bremen ,9 1 1, ,1 5 4, ,4 10 9,5 6 5,7 8 7,6 5 4,8 5 4,8 10 9,5 10,8 10,0 Hamburg 3) ,0 1 0,3 6 2, , , , ,0 24 8,2 20 6,8 15 5,1 20 6,8 11,2 11,0 Hessen 4) ,2 2 0, , , ,6 44 8,6 41 8,0 47 9,2 24 4,7 28 5,5 50 9,8 11,0 10,0 Mecklenburg-Vorpommern ,0 2 1, ,0 5 4, , ,2 11 8,8 6 4,8 5 4,0 7 5, ,8 11,0 11,0 Niedersachsen 5) ,0 5 0, , , , , ,3 49 8,2 19 3,2 12 2,0 24 4,0 10,8 10,0 Nordrhein-Westfalen , , ,5 27 1, , , , ,5 73 3,7 61 3, ,3 9,9 8,0 Rheinland-Pfalz 6) ,7 12 2, ,1 25 5, , , ,0 37 8,6 19 4,4 16 3,7 26 6,0 10,8 11,0 Saarland ,0 0 0, ,4 13 9, , , ,3 13 9,6 10 7,4 3 2,2 13 9,6 11,3 11,0 Sachsen ,0 7 3, ,4 17 7, ,6 12 5,5 7 3,2 1 0,5 7 3,2 1 0,5 7 3,2 9,2 8,0 Sachsen-Anhalt 7) ,0 2 2, , , ,9 5 5,4 7 7,5 3 3,2 1 1,1 2 2, ,8 10,3 9,0 Schleswig-Holstein ,0 0 0,0 3 1, ,0 14 7, ,5 12 6,4 8 4,3 11 5,9 12 6, ,6 11,2 10,5 Thüringen ,0 3 1, ,3 6 3, , ,7 12 5,9 12 5,9 6 3,0 0 0,0 5 2,5 9,7 9,0 Zusammen , , , , , , , , , , ,4 10,2 10,0 Median (Zentralwert) 2) 1) Die Dauer des Prüfungsverfahrens wird nicht mitgerechnet. Erfasst wird nur, wer tatsächlich und erfolgreich an der Prüfung teilgenommen hat. Urlaubssemester werden nicht erfasst (Ausnahmen: Berlin und Brandenburg). In Nordrhein-Westfalen bleiben Urlaubssemester nur im Rahmen des Freiversuchs unberücksichtigt. 2) Bayern: Bei der durchschnittlichen Semesterzahl und bei dem Median wurden 0,5 Semester in Abzug gebracht, da dort die Prüfung immer in der zweiten Semesterhälfte beginnt. 3) Die in Hamburg ansässige Bucerius Law School unterteilt das Studienjahr in Trimester und blieb daher bei der Ermittlung der Studiendauer unberücksichtigt. 4) Hessen: Es wurden nur erstmals erfolgreich geprüfte Kandidaten berücksichtigt (ohne Wiederholer, ohne Teilnehmer zur Notenverbesserung). 5) In Niedersachsen sind 135 Kandidaten nach der alten Prüfungsordnung (NJAG 2003) und 460 Kandidaten nach dem NJAG 2009 zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen worden. 6) In den Angaben ist die sämtlicher geprüfter Kandidaten einschließlich der Wiederholer, der Teilnehmer zur Notenverbesserung und der durchgefallenen Kandidaten einbezogen. 7) Es wurden nur die erfolgreich geprüften Kandidaten berücksichtigt. *) Die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung setzt das Bestehen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung nicht voraus. Die staatliche Pflichtfachprüfung kann vor, während oder nach der universitären Schwerpunktbereichsprüfung abgelegt werden. In Thüringen ist Zulassungsvoraussetzung nur, dass der Bewerber noch nicht endgültig in der Schwerpunktbereichsprüfung gescheitert ist ( d. h. entweder Nachweis, dass bestanden ist oder dass noch nicht endgültig gescheitert ist). Ausnahme: Hamburg ( 13 Abs. 1 Nr. 5 HmbJAG). Hinweis: Durch die Neugestaltung des Prüfungsverfahrens mit zwei unabhängigen Teilprüfungen (universitär und staatlich), die es erlaubt beide Prüfungsteile jeweils zu wiederholen, ist es nicht mehr möglich die Erstteilnehmer, die Wiederholer und die Wiederholer zur Notenverbesserung gesondert zu erfassen. Durch eine Tabelle kann der Vielzahl vorstellbarer Prüfungsverläufe nicht mehr Rechnung getragen werden. Die Daten sind daher mit denen der Vorjahre nicht mehr vergleichbar. Anl 5a Dauer staatl.pflfpr.neu
14 Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Zusammen Gesamtzahl 4 bis und mehr b) 3 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 1 33,3 0 0,0 1 33,3 0 0,0 1 33,3 16,3 14,0 a) 1 0 0,0 0 0, ,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 8,0 8,0 b) 6 0 0,0 0 0,0 1 16,7 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 1 16,7 1 16,7 3 50,0 20,5 > 15,0 a) 1 0 0,0 0 0, ,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 8,0 8,0 b) 9 0 0,0 0 0,0 1 11,1 0 0,0 0 0,0 0 0,0 1 11,1 0 0,0 2 22,2 1 11,1 4 44,4 19,1 15,0 a) der geprüften Kandidaten, die sich erstmals zur Prüfung gemeldet und die Prüfung bestanden haben. b) aller geprüften Kandidaten einschließlich Wiederholer - ohne Wiederholer zur Notenverbesserung -. 1) Die Dauer des Prüfungsverfahrens wird nicht mitgerechnet. Übersicht über die Dauer des Studiums (Erste Juristische Staatsprüfung altes Recht -) 1) Zur Ersten Juristischen Staatsprüfung sind zugelassen worden nach... Semestern durchschn. Semesterzahl Median (Zentralwert) Anl 5b Dauer des Studiums alt
15 Übersicht über die der Referendare im Vorbereitungsdienst 2014 Referendare am 1. Januar des Jahres darunter Frauen Baden-Württemberg ,8 Bayern ,6 Berlin ,1 Brandenburg ,0 Bremen ,4 Hamburg ,4 Hessen ,7 Mecklenburg-Vorpommern ,4 Niedersachsen ,8 Nordrhein-Westfalen ,7 Rheinland-Pfalz ,9 Saarland ,5 Sachsen 476 keine Angaben Sachsen-Anhalt ,3 Schleswig-Holstein ,6 Thüringen ,6 Zusammen ,1 Das Bundesland Sachsen hat den Frauenanteil nicht erhoben. Für die -Berechnung sind 100 nur die Länder mit Frauenanteil! Anl 6 Referend i Vorbereitungsd
16 Übersicht über die der eingestellten Referendare 2013 Baden-Württemberg 644 Bayern Berlin 736 Brandenburg 156 Bremen 60 Hamburg 271 Hessen 679 Mecklenburg-Vorpommern 65 Niedersachsen 513 Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz 301 Saarland 63 Sachsen 228 Sachsen-Anhalt 75 Schleswig-Holstein 308 Thüringen 128 Zusammen Anl 7 eingestellte Referendare
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