Anlage zum Geschäftsbericht ERGO Lebensversicherung AG Anhang Überschussbeteiligung

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1 2011 Anlage zum Geschäftsbericht ERGO Lebensversicherung AG Anhang Überschussbeteiligung

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3 ERGO Lebensversicherung AG Anhang Überschussbeteiligung

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5 Inhaltsverzeichnis 2 Erläuterungen zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer 6 6 Bestandsgruppe Kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter 30 Bestandsgruppe Risikoversicherungen 34 Bestandsgruppe Rentenversicherungen 76 Bestandsgruppe Berufsunfähigkeitsversicherungen 81 Bestandsgruppe Pflegerentenversicherungen 85 Bestandsgruppe Rentenversicherungen nach AltZertG 89 Bestandsgruppe Kollektiv-Kapitalversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter 122 Bestandsgruppe Bausparrisikoversicherungen 123 Bestandsgruppe Übrige Kollektiv-Versicherungen 171 Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen nach AltZertG 179 Bestandsgruppe Fondsgebundene Lebensversicherungen 202 Bestandsgruppe Fondsgebundene Lebensversicherungen nach AltZertG 211 Bestandsgruppe Auslandsgeschäft 213 Abrechnungsverband Kapital 220 Abrechnungsverband Kapital mit BU 224 Abrechnungsverband Kapitalversicherungen mit Gewinnbeteiligung, Gruppenversicherungen nach Einzeltarifen 227 Abrechnungsverband Kleinleben 228 Abrechnungsverband Risiko 229 Abrechnungsverband Erlebensfall 230 Abrechnungsverband Rentenversicherungen mit Gewinnbeteiligung, Gruppenversicherungen nach Einzeltarifen 231 Abrechnungsverband BU 232 Abrechnungsverband Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Gewinnbeteiligung 233 Abrechnungsverband Pflegerenten 234 Abrechnungsverband Kollektiv 237 Abrechnungsverband Kapital-, Renten- und Pensionsversicherungen nach Sondertarifen mit Gewinnbeteiligung 243 Abrechnungsverband FLV 244 Tarifverzeichnis

6 2 Erläuterungen zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Entstehung der Überschüsse Damit zu jedem Zeitpunkt der Versicherungsdauer die vereinbarten Versicherungsleistungen erbracht werden können, bilden wir Deckungsrückstellungen, die mit vorsichtigen Annahmen über den Zins (sogenannter garantierter Rechnungszins), die Kosten und den Risikoverlauf berechnet werden. Die für diese Rückstellungen erforderlichen Mittel werden angelegt und erbringen Kapitalerträge. Aus den Kapitalerträgen, den angelegten Mitteln und den Beiträgen werden die zugesagten Versicherungsleistungen erbracht sowie die Kosten für Abschluss und Verwaltung der Verträge gedeckt. Je größer die Erträge aus den Kapitalanlagen sind, je weniger vorzeitige Versicherungsfälle eintreten und je kostengünstiger wir arbeiten, desto größer sind dann entstehende Überschüsse, die wir in Form der Überschussbeteiligung überwiegend an unsere Kunden weitergeben. Die Überschussbeteiligung besteht aus laufenden Überschussanteilen und gegebenenfalls einem einmaligen Schlussüberschussanteil sowie bei Vertragsbeendigung oder Rentenübergang sowie im Rentenbezug der Beteiligung an den Bewertungsreserven. Wenn und soweit eine Neubewertung der Deckungsrückstellung vorgenommen werden muss, kann die einzelne Versicherung an Stelle der sich aus den genannten n ergebenden Überschussanteile zusätzliche Zuführungen zur Deckungsrückstellung in entsprechender Höhe erhalten. Die vereinbarte Überschussbeteiligung kann dann so lange ausgesetzt bzw. reduziert werden, bis die Deckungsrückstellung erreicht ist, die auch in Zukunft ausreichende Sicherheitsmargen für die Erfüllung der zugesagten Leistung enthält. Erhält eine einzelne Versicherung keine Überschussanteile, weil der Überschussanteilsatz in diesem Jahr null ist, wird so lange keine zusätzliche Zuführung zur Deckungsrückstellung vorgenommen, bis der Überschussanteilsatz wieder positiv ist. Anteile an den Bewertungsreserven, die einer einzelnen Versicherung im Rentenbezug zugeteilt werden, können weiterhin für eine zusätzliche Zuführung zur Deckungsrückstellung verwendet werden. Um eine entstehungsgerechte Überschussbeteiligung zu gewährleisten, haben wir gleichartige Versicherungen in Bestandsgruppen oder Abrechnungsverbände zusam mengefasst und teilweise nach engeren Gleichartigkeitskriterien Gewinnverbände gebildet. Die Zusammenfassung erfolgt im Wesentlichen in Abhängigkeit von der Risikoart (beispielsweise kapitalbildende Lebensversicherung, Risikolebensversicherung, Rentenversicherung), dem Geschäftsbereich (Einzel- oder Kollektivversicherung) und der Tarifgeneration. Verwendung der Überschüsse Einen Teil der jährlichen Überschüsse verwenden wir bei allen kapitalbildenden Lebensversicherungen und Rentenversicherungen für eine Direktgutschrift. Der Direktgutschriftsatz wird jährlich vom Vorstand festgelegt. Die Direktgutschrift wird auf die laufende Zinsüberschussbeteiligung angerechnet. Soweit der im Geschäftsjahr erwirtschaftete und für die Versicherungsnehmer bestimmte Überschuss nicht für die Direktgutschrift benötigt wird, wird er der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) zugeführt. Die Mittel der RfB dürfen wir grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung unserer Kunden verwenden. Die RfB enthält mindestens die Überschussanteile, die im folgenden Geschäftsjahr über die Direktgutschrift hinaus planmäßig den Versicherungsnehmern gutgeschrieben werden, sowie die Beträge zur Finanzierung der Schlussüberschussanteile und der Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven. Überschussanteile Die im folgenden Geschäftsjahr fälligen laufenden Überschussanteile setzen sich in der Regel aus verschiedenen Teilen zusammen. Die einzelnen Teile unterscheiden sich im Überschussanteilsatz und in der Bemessungsgröße. Die werden vom Vorstand jährlich festgelegt. Die Bemessungsgrößen für die Überschussanteile hängen u. a. vom Tarif, der vereinbarten Versicherungsdauer, der abgelaufenen Dauer sowie dem Alter und Geschlecht der versicherten Person ab. Der Grund- oder Beitragsüberschussanteil wird im Verhältnis zur maßgebenden Größe für den Risiko- bzw. Kostenüberschuss (z. B. Versicherungssumme, Beitragssumme, Jahresbeitrag), der Zinsüberschussanteil im Verhältnis zur maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (z. B. Deckungskapital, Rückkaufswert, Beitragssumme), der

7 Erläuterungen zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer 3 im Verhältnis zum angesammelten Überschussguthaben, der Todesfall- oder Risikoüberschussanteil im Verhältnis zum Risikobeitrag festgesetzt. Die laufenden Überschussanteile werden in Abhängigkeit vom Tarif entweder zum Jahrestag des Ver sicherungsbeginns oder zum im Kalenderjahr gut geschrieben. Vertragsabhängig sind für die einzelnen Teile der laufenden Überschussbeteiligung eventuell Wartezeiten in Abhängigkeit von der Versicherungsdauer zu beachten. Diese können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen. Bei Vertragsbeendigung bzw. bei Beendigung der Aufschubzeit kann ein Schlussüberschussanteil fällig werden. Mit dem einmaligen Schlussüberschussanteil werden die Kunden an solchen Überschüssen beteiligt, die nicht schon durch die laufenden Überschussanteile zugeteilt werden. Der Schlussüberschussanteil kann sich für die Tarifgenerationen und teilweise auch für Gewinnverbände in der Gültigkeit und in der Bemessungsgröße unterscheiden. So ist er für Tarifgenerationen ab 2008, in den Gewinnverbänden VF, VG und VK sowie in den Gewinnverbänden FG und FN für Tarifgenerationen ab 2005 für das im Kalenderjahr beginnende Versicherungsjahr gültig. Die Bemessungsgröße ist der Betrag, der sich aus der Ansammlung der jährlichen Zuführungen zur Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals ergibt. Bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung vor Ablauf wird nach einer Wartezeit eine gegebenenfalls reduzierte Schlussüberschussbeteiligung gewährt. Im Gewinnverband D innerhalb des Abrechnungsverbands Kapitalversicherungen mit Gewinnbeteiligung, Gruppenver siche rungen nach Einzeltarifen, im Gewinnverband G sowie bei Tarifgenerationen vor 2005 der Gewinnverbände FG und FN gilt als Bemessungsgröße der Ansammlungsbetrag der Zinsen auf das überschussberechtigte Deckungskapital, die fällige Bonussumme oder die fällige Leistung aus Zinsüberschussanteil-Guthaben. Der Schlussüberschussanteil ist für das im Kalenderjahr beginnende Versicherungsjahr gültig. Bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung vor Ablauf wird nach einer Wartezeit eine reduzierte Schlussüberschussbeteiligung gewährt. Für die übrigen Tarife der Tarifgenerationen vor 2008 gilt der Schlussüberschussanteil für das Kalenderjahr und wird im Verhältnis zur tarifabhängigen Bemessungsgröße (z. B. Versicherungssumme, Todesfallsumme, Beitragssumme, Kapitalabfindung) festgesetzt. Der Verhältnissatz hängt vom Zeitpunkt und dem Grund der Vertragsbeendigung sowie von der vereinbarten und der abgelaufenen Versicherungsdauer ab. Bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung vor Ablauf wird der Schlussüberschussanteil frühestens gewährt, wenn das Kalenderjahr, in dem der Ver sicherungsbeginn liegt, bereits abgelaufen ist. Verwendung der Überschussanteile Je nach Vereinbarung mit dem Versicherungsnehmer können die laufenden Überschussanteile verwendet werden zur Erhöhung der versicherten Leistungen durch Bildung zusätzlicher beitragsfreier Versicherungsleistungen (Bonus / Anlageversicherung). zur verzinslichen Ansammlung. zur Anlage in Fondsanteilen. zur Verrechnung mit den Beiträgen. Dadurch reduziert sich der in dem entsprechenden Jahr zu zahlende Beitrag. zur Barausschüttung. zur Bildung einer Überschussrente (nur bei einigen Rententarifen). Dabei werden die laufenden Überschüsse nach Rentenbeginn in eine beitragsfreie, ein Jahr andauernde Leibrente umgewandelt bzw. eine zur Zuteilung von Zinsüberschussanteilen versicherungstechnisch gleichwertige Erhöhung der Versicherungsleistungen ermittelt. Die Überschussrente wird zusammen mit der garantierten Rente ausgezahlt. Die jeweils mögliche Verwendungsform der Überschussanteile ist tarifabhängig und in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen festgelegt. Beteiligung an den Bewertungsreserven Ab werden bei überschussberechtigten Verträgen, die dem deutschen Versicherungsvertragsgesetz unterliegen, die Versicherungsnehmer direkt an den Bewertungsreserven der ERGO Lebensversicherung AG beteiligt. Hierzu wird die Höhe der Bewertungsreserven monatlich ermittelt und der auf die einzelnen überschussberechtigten Verträge entfallende Anteil nach einem verursachungsorientierten Verfahren zugeordnet. Die Höhe der dem einzelnen Vertrag zugeordneten Anteile an Bewertungsreserven entspricht dem Verhältnis aus Gesamtsumme der auszahlungsfähigen Bewertungsreserven und Summe der individuellen Bewertungsfaktoren aller Versicherungen, multipliziert mit dem individuellen Bewertungsfaktor des einzelnen Versicherungsvertrages und dem gesetzlichen Zuteilungsfaktor von 50 %. Zum beträgt die Gesamtsumme der auszahlungsfähigen Bewertungsreserven und die Summe der individuellen Bewertungsfaktoren aller Versicherungen Hieraus ergibt sich ein

8 4 Wert von (gerundet) 0, , der mit dem aktuellen Bewertungsfaktor des jeweiligen Versicherungsvertrages und dem gesetzlichen Zuteilungsfaktor von 50 % multipliziert wird. Nicht enthalten in den genannten Größen sind laufende Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Pflegerenten, laufende Alters- und Hinterbliebenenrenten der ehemaligen Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG der Tarifgenerationen vor 2008 sowie einige Gruppenversicherungsverträge und Verträge mit eigener Gewinnabrechnung, da diesen jeweils eigene Bewertungsreserven zugeordnet werden. Zu beachten ist, dass die genannten Größen nur für den Stichtag gelten. Bewertungsreserven können im Laufe eines Jahres starke Schwankungen aufweisen. Für den einzelnen Vertrag gelten daher bei einem abweichenden Zuteilungszeitpunkt andere Werte. Bei Vertragsbeendigung innerhalb der Aufschubzeit bzw. bei Beendigung der Aufschubzeit wird der für diesen Zeitpunkt ermittelte Betrag zugeteilt. Fondsanteile sind unmittelbar an der Wertentwicklung des jeweiligen Fonds beteiligt und erhalten daher keine zusätzliche Beteiligung an den Bewertungsreserven. Bei laufenden Alters-, Hinterbliebenen- und Waisenrenten wird die Beteiligung an den Bewertungsreserven jährlich wie oben beschrieben ermittelt und anteilig zur Erhöhung der versicherten Leistungen verwendet. Wenn und soweit eine Neubewertung der Deckungsrückstellung vorgenommen werden muss, erhält die einzelne Versicherung an Stelle der jährlichen Anteile an den Bewertungsreserven zusätzliche Zuführungen zur Deckungsrückstellung in entsprechender Höhe. Die Zuteilung jährlicher Anteile an den Bewertungsreserven wird so lange ausgesetzt bzw. reduziert, bis die Deckungsrückstellung erreicht ist, die auch in Zukunft ausreichende Sicherheitsmargen für die Erfüllung der zugesagten Rente enthält. Bei Fälligkeit einer vereinbarten Kapitalleistung werden ebenfalls die Bewertungsreserven anteilig zugeteilt. Bis zum Abschluss der technischen Umsetzung des verursachungsorientierten Verfahrens auch für Versicherungen im Alters- und Hinterbliebenenrentenbezug sowie für en auf Hinterbliebenenrente zu laufenden Altersrenten der ehemaligen Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG bis einschließlich Tarifgeneration 2007 erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven für diese Versicherungen durch eine angemessene Erhöhung des Zinsüberschussanteils. Bei der Festlegung der Höhe wird insbesondere die aktuelle Bewertungsreservensituation berücksichtigt. Auch bei laufenden Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Pflegerenten sowie bei Erwerbsminderungsrenten wird der Zinsüberschussanteil um eine pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven erhöht. Die angegebenen für die Zuteilung 2012 berücksichtigen dabei die Bewertungsreserven des Geschäftsjahres Schlussüberschussberechtigte kapitalbildende Lebensversicherungen und Rentenversicherungen erhalten für die Beteiligung an den Bewertungsreserven einen Mindestbetrag (Sockelbeteiligung). Ausgenommen davon sind Pflege renten-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeitsund Erwerbsminderungsversicherungen. Die Sockelbeteiligung wird bei kapitalbildenden Lebensversicherungen und Rentenversicherungen in der Aufschubzeit mit der gleichen Bemessungsgröße berechnet wie die Schlussüberschussbeteiligung. Für Versicherungen der ehemaligen Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG bis einschließlich der Tarifgeneration 2007 ist diese in Prozent des Schlussüberschussanteils festgesetzt. Bei laufenden Alters-, Hinterbliebenen- und Waisenrenten wird die Sockelbeteiligung wie der Zinsüberschussanteil ermittelt und verwendet. Erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven über das verursachungsorientierte Verfahren und ist die Sockelbeteiligung höher als die jährlichen Anteile an den Bewertungsreserven, so wird die Differenz mit gegebenenfalls zukünftigen, die Sockelbeteiligung übersteigenden Anteilen an den Bewertungsreserven verrechnet. Die Sockelbeteiligung kann für eine zusätzliche Zuführung zur Deckungsrückstellung verwendet werden, wenn und soweit eine Neubewertung der Deckungsrückstellung vorgenommen werden muss Für 2012 erhalten alle in Betracht kommenden kapitalbildenden Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, die nicht zum in 2010 von der Victoria Lebensversicherung AG übertragenen Kollektivbestand der betrieblichen Altersvorsorge gehören, eine Direktgutschrift in Höhe von [3,6-i] % ihres maßgebenden Guthabens, falls der jeweilige Rechnungszins i nicht größer als 3,6 % ist. Andernfalls erfolgt keine Direktgutschrift. Es wird jedoch höchstens der Zinsüberschussanteil des jeweiligen Jahres gewährt. Ist bei Versicherungen, die in den Abrechnungsverbänden geführt werden, der Überschussanteil aus der Direktgutschrift in den ersten sechs Versicherungsjahren größer als der laufende Überschussanteil des jeweiligen Jahres, so wird der Wert aus der Direktgutschrift gewährt. Für 2012 erhalten alle in Betracht kommenden kapitalbildenden

9 Erläuterungen zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer 5 Lebensversicherungen und Rentenversicherungen des in 2010 von der Victoria Lebensversicherung AG übertragenen Kollektivbestands der betrieblichen Altersvorsorge eine Direktgutschrift in Höhe des Zinsüberschussanteils. Die Direktgutschrift wird zum gleichen Zeitpunkt wie der laufende Überschussanteil fällig und in gleicher Weise verwendet. Die Direktgutschrift wird auf die im folgenden Abschnitt genannten laufenden Überschussanteile angerechnet. Die für das 2012 beginnende Versicherungsjahr oder für das Kalenderjahr 2012 bzw. für Zuteilungen am oder am Jahrestag der Versicherung sind im folgenden Abschnitt zusammengestellt. Dabei bedeuten t n Beitragszahlungsdauer, Versicherungsdauer oder Aufschubzeit. Bei Versicherungen einiger Tarifgenerationen mit Vertragsänderungen oder planmäßiger Erhöhung der Versicherungsleistung wird eine durchschnittliche Dauer zugrunde gelegt. n Dauer bis zum Beginn der Zuwachsphase, m abgelaufene Versicherungsdauer oder Aufschubzeit, x / y Eintrittsalter für Männer und Frauen, z M F Renteneintrittsalter, Überschussanteilsatz für einen Mann als hauptversicherte Person, Überschussanteilsatz für eine Frau als hauptversicherte Person, MM, FF, MF Überschussanteilsatz für zwei Männer bzw. zwei Frauen bzw. einen Mann und eine Frau als versicherte Personen.

10 6 Bestandsgruppe Kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter Gewinnverband Großleben (12) Tarife KAP , Garantierter Rechnungszins 1,75 % Zinsüberschussanteil Versicherungen gegen Einmalbeitrag 1,25 % des überschussberechtigten Deckungskapitals sonstige Versicherungen 2,05 % Versicherungen gegen Einmalbeitrag 3 % des angesammelten Überschussguthabens sonstige Versicherungen 3,8 % Grundüberschussanteil 1 1 % des überschussberechtigten Beitrags Risikoüberschussanteil Zuführung zur Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung M / MM: F / F M 5 % 3 % 4,5 % Versicherungen gegen Einmalbeitrag 0,3 + 0,065 n % höchstens 1,15 % sonstige Versicherungen 0,35 % Schlussüberschussanteil 2 des Risikobeitrags des überschussberechtigten Deckungskapitals zuzüglich der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung und ggf. des Ansammlungsguthabens Versicherungen gegen Einmalbeitrag 50 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung sonstige Versicherungen 10 % 2 Versicherungen gegen Einmalbeitrag 50 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung sonstige Versicherungen 90 % Tarif KAP Garantierter Rechnungszins 1 % Zinsüberschussanteil 2,8 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 3,8 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 1 1 % des überschussberechtigten Beitrags Risikoüberschussanteil Zuführung zur Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung M / MM: F / F M 5 % 3 % 4,5 % des Risikobeitrags 0,35 % des überschussberechtigten Deckungs kapitals zuzüglich der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung und ggf. des Ansammlungsguthabens Schlussüberschussanteil 2 10 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung 2 90 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung 1 Versicherungen gegen Einmalbeitrag erhalten keinen Grundüberschussanteil. 2 Der Schlussüberschussanteil und die werden bei Tod oder Ablauf fällig, sofern die Versicherung mindestens zehn Jahre oder ein Drittel der Versicherungsdauer bestanden hat. Bei Tod werden ein verminderter Schlussüberschussanteil und eine verminderte Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

11 7 Bestandsgruppe Kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter (Fortsetzung) Gewinnverband Großleben (12) (Fortsetzung) Tarife KAP Garantierter Rechnungszins 1,75 % Zinsüberschussanteil 2,05 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 3,8 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 1 1 % des überschussberechtigten Beitrags Risikoüberschussanteil M: Zuführung zur Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung 5 % 3 % des Risikobeitrags 0,35 % des überschussberechtigten Deckungs kapitals zuzüglich der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung und ggf. des Ansammlungsguthabens Schlussüberschussanteil 2 10 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung 2 90 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung Gewinnverband DANV (12) Garantierter Rechnungszins 1,75 % Zinsüberschussanteil 2,05 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 3,8 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 1 % des überschussberechtigten Beitrags Risikoüberschussanteil M: Zuführung zur Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung 4 % 3 % des Risikobeitrags 0,35 % des überschussberechtigten Deckungs kapitals zuzüglich der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung und ggf. des Ansammlungsguthabens Schlussüberschussanteil 2 10 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung 2 90 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung Gewinnverband VB (12) Garantierter Rechnungszins 1,75 % Zinsüberschussanteil 2,05 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 3,8 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 1 % des überschussberechtigten Beitrags Risikoüberschussanteil M: Zuführung zur Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung 5 % 3 % des Risikobeitrags 0,35 % des überschussberechtigten Deckungs kapitals zuzüglich der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung und ggf. des Ansammlungsguthabens Schlussüberschussanteil 2 10 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung 2 90 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung 1 Versicherungen gegen Einmalbeitrag erhalten keinen Grundüberschussanteil. 2 Der Schlussüberschussanteil und die werden bei Tod oder Ablauf fällig, sofern die Versicherung mindestens zehn Jahre oder ein Drittel der Versicherungsdauer bestanden hat. Bei Tod werden ein verminderter Schlussüberschussanteil und eine verminderte Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

12 8 Bestandsgruppe Kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter (Fortsetzung) Gewinnverband Großleben (10) Tarife KAP , Zinsüberschussanteil Versicherungen gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab sonstige Versicherungen vor dem letzten Versicherungsjahr sonstige Versicherungen im letzten Versicherungsjahr Versicherungen gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab sonstige Versicherungen vor dem letzten Versicherungsjahr sonstige Versicherungen im letzten Versicherungsjahr 0,75 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 1,55 % 1,75 % 3 % des angesammelten Überschussguthabens 3,8 % 4 % Grundüberschussanteil 1 1 % des überschussberechtigten Beitrags Risikoüberschussanteil Zuführung zur Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung Versicherungen gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab vor dem letzten Versicherungsjahr Versicherungen gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab im letzten Versicherungsjahr sonstige Versicherungen vor dem letzten Versicherungsjahr sonstige Versicherungen im letzten Versicherungsjahr Schlussüberschussanteil 2 Versicherungen gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab M / MM: F / F M 5 % 3 % 4,5 % 0,3 + 0,065 n % höchstens 1,15 % 0,3 + 0,065 n % höchstens 1,55 % 0,35 % 0,55 % sonstige Versicherungen 10 % 2 Versicherungen gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab sonstige Versicherungen 90 % Tarif KAP Garantierter Rechnungszins 1 % Zinsüberschussanteil des Risikobeitrags des überschussberechtigten Deckungskapitals zuzüglich der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung und ggf. des Ansammlungsguthabens 50 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung 50 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung vor dem letzten Versicherungsjahr 2,8 % des überschussberechtigten Deckungskapitals im letzten Versicherungsjahr 3 % 1 Versicherungen gegen Einmalbeitrag erhalten keinen Grundüberschussanteil. 2 Der Schlussüberschussanteil und die werden bei Tod oder Ablauf fällig, sofern die Versicherung mindestens zehn Jahre oder ein Drittel der Versicherungsdauer bestanden hat. Bei Tod werden ein verminderter Schlussüberschussanteil und eine verminderte Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

13 9 Bestandsgruppe Kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter (Fortsetzung) Gewinnverband Großleben (10) (Fortsetzung) Tarif KAP (Fortsetzung) vor dem letzten Versicherungsjahr 3,8 % des angesammelten Überschussguthabens im letzten Versicherungsjahr 4 % Grundüberschussanteil 1 1 % des überschussberechtigten Beitrags Risikoüberschussanteil Zuführung zur Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung M / MM: F / F M 5 % 3 % 4,5 % des Risikobeitrags vor dem letzten Versicherungsjahr 0,35 % des überschussberechtigten Deckungs kapitals zuzüglich der im letzten Versicherungsjahr 0,55 % Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung und ggf. des Ansammlungsguthabens Schlussüberschussanteil 2 10 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung 2 90 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung Gewinnverband DANV (10) Zinsüberschussanteil vor dem letzten Versicherungsjahr 1,55 % des überschussberechtigten Deckungskapitals im letzten Versicherungsjahr 1,75 % vor dem letzten Versicherungsjahr 3,8 % des angesammelten Überschussguthabens im letzten Versicherungsjahr 4 % Grundüberschussanteil 1 % des überschussberechtigten Beitrags Risikoüberschussanteil M: Zuführung zur Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung 4 % 3 % des Risikobeitrags vor dem letzten Versicherungsjahr 0,35 % des überschussberechtigten Deckungs kapitals zuzüglich der im letzten Versicherungsjahr 0,55 % Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung und ggf. des Ansammlungsguthabens Schlussüberschussanteil 2 10 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung 2 90 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung Gewinnverband VB (10) Zinsüberschussanteil vor dem letzten Versicherungsjahr 1,55 % des überschussberechtigten Deckungskapitals im letzten Versicherungsjahr 1,75 % vor dem letzten Versicherungsjahr 3,8 % des angesammelten Überschussguthabens im letzten Versicherungsjahr 4 % 1 Versicherungen gegen Einmalbeitrag erhalten keinen Grundüberschussanteil. 2 Der Schlussüberschussanteil und die werden bei Tod oder Ablauf fällig, sofern die Versicherung mindestens zehn Jahre oder ein Drittel der Versicherungsdauer bestanden hat. Bei Tod werden ein verminderter Schlussüberschussanteil und eine verminderte Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

14 10 Bestandsgruppe Kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter (Fortsetzung) Gewinnverband VB (10) (Fortsetzung) Grundüberschussanteil 1 % des überschussberechtigten Beitrags Risikoüberschussanteil M: Zuführung zur Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung 5 % 3 % des Risikobeitrags vor dem letzten Versicherungsjahr 0,35 % des überschussberechtigten Deckungs kapitals zuzüglich der im letzten Versicherungsjahr 0,55 % Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung und ggf. des Ansammlungsguthabens Schlussüberschussanteil 1 10 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung 1 90 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung Gewinnverband Großleben (08) Tarife KAP , Zinsüberschussanteil vor dem letzten Versicherungsjahr 1,55 % des überschussberechtigten Deckungskapitals im letzten Versicherungsjahr 1,75 % vor dem letzten Versicherungsjahr 3,8 % des angesammelten Überschussguthabens im letzten Versicherungsjahr 4 % Grundüberschussanteil 2 1 % des überschussberechtigten Beitrags Risikoüberschussanteil Zuführung zur Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung M / MM: F / F M 5 % 3 % 4,5 % des Risikobeitrags vor dem letzten Versicherungsjahr 0,35 % des überschussberechtigten Deckungs kapitals zuzüglich der im letzten Versicherungsjahr 0,55 % Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung und ggf. des Ansammlungsguthabens Schlussüberschussanteil 1 10 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung 1 90 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung Tarife KAP , Zinsüberschussanteil vor dem letzten Versicherungsjahr 1,55 % des überschussberechtigten Deckungskapitals im letzten Versicherungsjahr 1,75 % vor dem letzten Versicherungsjahr 3,8 % des angesammelten Überschussguthabens im letzten Versicherungsjahr 4 % Grundüberschussanteil 0,5 % des überschussberechtigten Beitrags Risikoüberschussanteil M / MM: F / F M 5 % 3 % 4,5 % des Risikobeitrags 1 Der Schlussüberschussanteil und die werden bei Tod oder Ablauf fällig, sofern die Versicherung mindestens zehn Jahre oder ein Drittel der Versicherungsdauer bestanden hat. Bei Tod werden ein verminderter Schlussüberschussanteil und eine verminderte Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt. 2 Versicherungen gegen Einmalbeitrag erhalten keinen Grundüberschussanteil.

15 11 Bestandsgruppe Kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter (Fortsetzung) Gewinnverband Großleben (08) (Fortsetzung) Tarife KAP , (Fortsetzung) Zuführung zur Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung vor dem letzten Versicherungsjahr 0,35 % des überschussberechtigten Deckungs kapitals zuzüglich der im letzten Versicherungsjahr 0,55 % Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung und ggf. des Ansammlungsguthabens Schlussüberschussanteil 1 10 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung 1 90 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung Gewinnverband DANV (08) Zinsüberschussanteil vor dem letzten Versicherungsjahr 1,55 % des überschussberechtigten Deckungskapitals im letzten Versicherungsjahr 1,75 % vor dem letzten Versicherungsjahr 3,8 % des angesammelten Überschussguthabens im letzten Versicherungsjahr 4 % Grundüberschussanteil 1 % des überschussberechtigten Beitrags Risikoüberschussanteil M: Zuführung zur Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung 4 % 3 % des Risikobeitrags vor dem letzten Versicherungsjahr 0,35 % des überschussberechtigten Deckungs kapitals zuzüglich der im letzten Versicherungsjahr 0,55 % Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung und ggf. des Ansammlungsguthabens Schlussüberschussanteil 1 10 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung 1 90 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung Gewinnverband VB (08) Zinsüberschussanteil vor dem letzten Versicherungsjahr 1,55 % des überschussberechtigten Deckungskapitals im letzten Versicherungsjahr 1,75 % vor dem letzten Versicherungsjahr 3,8 % des angesammelten Überschussguthabens im letzten Versicherungsjahr 4 % Grundüberschussanteil 1 % des überschussberechtigten Beitrags Risikoüberschussanteil M: Zuführung zur Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung 5 % 3 % des Risikobeitrags vor dem letzten Versicherungsjahr 0,35 % des überschussberechtigten Deckungs kapitals zuzüglich der im letzten Versicherungsjahr 0,55 % Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung und ggf. des Ansammlungsguthabens 1 Der Schlussüberschussanteil und die werden bei Tod oder Ablauf fällig, sofern die Versicherung mindestens zehn Jahre oder ein Drittel der Versicherungsdauer bestanden hat. Bei Tod werden ein verminderter Schlussüberschussanteil und eine verminderte Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

16 12 Bestandsgruppe Kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter (Fortsetzung) Gewinnverband VB (08) (Fortsetzung) Schlussüberschussanteil 1 10 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung 1 90 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung Gewinnverband Großleben (07) Tarif 2(07) Zinsüberschussanteil 1,55 % des Deckungskapitals 3,8 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 0,04 min(t;21) der Summe der Jahresbeiträge der ersten 30 Versicherungsjahre Schlussüberschussanteil vor dem letzten Versicherungsjahr 0,1 m wobei m 40 im letzten Versicherungsjahr 0,1 n + 0,7 max(0;t 15) + 0,2 max(0;min(n t;n 20)) wobei t n 40 der Versicherungssumme 900 % des Schlussüberschussanteils Tarife 3(07), 3K(07) Zinsüberschussanteil 1,55 % des Deckungskapitals 3,8 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 0,25 min(t;21) der Summe der Jahresbeiträge der ersten 21 Versicherungsjahre Schlussüberschussanteil vor dem letzten Versicherungsjahr im letzten Versicherungsjahr 0,1 m + 0,1 min(m;t;12) + 0,39 min(m;t;7) + 0,5 max(0;min(m;t) 20) + 0,27 max(0;min(m t;20 t)) + 0,31 max(0;min(m t;7 t)) wobei t 30 und m 38 0,13 t + 0,46 min(t;10) + 0,87 max(0;t 20) + 0,4 (n t) + 0,18 max(0;min(n t;30 t)) + 0,1 max(0;min(n t;12 t)) wobei t 32, n 45 und t n der Versicherungssumme 900 % des Schlussüberschussanteils Tarif 3S(07) Zinsüberschussanteil 1,55 % des Deckungskapitals 3,8 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 0,09 min(n';21) der Summe der Jahresbeiträge ohne Stückkosten der ersten 30 Versicherungs jahre vor Beginn der Zuwachsphase 1 Der Schlussüberschussanteil und die werden bei Tod oder Ablauf fällig, sofern die Versicherung mindestens zehn Jahre oder ein Drittel der Versicherungsdauer bestanden hat. Bei Tod werden ein verminderter Schlussüberschussanteil und eine verminderte Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

17 13 Bestandsgruppe Kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter (Fortsetzung) Gewinnverband Großleben (07) (Fortsetzung) Tarif 3S(07) (Fortsetzung) Schlussüberschussanteil vor dem letzten Versicherungsjahr im letzten Versicherungsjahr 0,46 min(m;n') + 0,29 min(m;n';12) + 0,44 max(0;min(m;n') 30) höchstens 24,48 zzgl. 0,6 max(0;m-n') 0,52 n' + 0,23 min(n';20) + 0,85 max(0;n' 30) höchstens 31,16 zzgl. 0,8 max(0;n n') der 1,025-fachen Versicherungssumme 900 % des Schlussüberschussanteils Tarif 5(07) Zinsüberschussanteil 1,55 % des Deckungskapitals 3,8 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 0,25 min(t;21) der Summe der Jahresbeiträge der ersten 21 Versicherungsjahre Schlussüberschussanteil vor dem letzten Versicherungsjahr im letzten Versicherungsjahr 0,1 m + 0,1 min(m;t;12) + 0,4 min(m;t;7) + 0,7 max(0;min(m;t) 20) + 0,27 max(0;min(m t;20 t)) + 0,31 max(0;min(m t;7 t)) wobei t 35 und m 38 0,15 t + 0,45 min(t;10) + 0,92 max(0;t 20) + 0,4 (n t) + 0,18 max(0;min(n t;30 t)) + 0,1 max(0;min(n t;12 t)) wobei t 35, n 45 und t n der 0,95-fachen Termfixsumme 900 % des Schlussüberschussanteils Tarif 10(07) Zinsüberschussanteil 1,55 % des Deckungskapitals 3,8 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 1 der einfachen Beitragssumme Schlussüberschussanteil vor dem letzten Versicherungsjahr 0,1 m + 0,3 min(m;15) + 0,6 min(m;8) höchstens 11,8 im letzten Versicherungsjahr 0,24 n + 0,22 min(n;15) + 0,54 min(n;10) höchstens 15,9 der Versicherungssumme 900 % des Schlussüberschussanteils Tarif WL(07) Zinsüberschussanteil 1,55 % des Deckungskapitals 3,8 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 0,06 min(n;25) der einfachen Beitragssumme ohne Stückkosten

18 14 Bestandsgruppe Kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter (Fortsetzung) Gewinnverband Großleben (07) (Fortsetzung) Tarif WL(07) (Fortsetzung) Schlussüberschussanteil vor dem letzten Versicherungsjahr M: im letzten Versicherungsjahr M: 0,32 m + 0,18 min(m;25) + 0,13 min(m;10) höchstens 19,88 0,32 m + 0,18 min(m;25) + 0,11 min(m;10) höchstens 20 0,53 n + 0,1 min(n;33) höchstens 26,62 0,5 n + 0,11 min(n;30) + 0,04 max(0;min(n 14;16)) höchstens 26,44 der Versicherungssumme 900 % des Schlussüberschussanteils Gewinnverband DANV (07) Tarif L(07) Zinsüberschussanteil 1,55 % des Deckungskapitals 3,8 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 0,06 min(n;35) der 0,4-fachen Summe der Jahresbeiträge ohne Stückkosten der ersten 30 Versicherungsjahre Schlussüberschussanteil vor dem letzten Versicherungsjahr im letzten Versicherungsjahr 0,55 m + 0,15 min(m;28) + 0,17 max(0;min(m 10;18)) höchstens 28,16 0,65 n + 0,05 min(n;32) + 0,25 max(0;min(n 5;27)) höchstens 36,3 der Versicherungssumme 900 % des Schlussüberschussanteils Tarif LS(07) Zinsüberschussanteil 1,55 % des Deckungskapitals 3,8 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 0,06 min(n;35) der 0,4-fachen Summe der Jahresbeiträge ohne Stückkosten der ersten 35 Versicherungsjahre vor Beginn der Zuwachsphase Schlussüberschussanteil vor dem letzten Versicherungsjahr 0,6 min(m;n') + 0,05 min(m;n';40) + 0,2 min(m;n';10) zzgl. 0,75 max(0;m-n') im letzten Versicherungsjahr 0,65 n' + 0,2 min(n';40) zzgl. 0,8 (n n') der Versicherungssumme 900 % des Schlussüberschussanteils

19 15 Bestandsgruppe Kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter (Fortsetzung) Gewinnverband VB (07) Zinsüberschussanteil 1,55 % des Deckungskapitals 3,8 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 1,5 der Versicherungssumme Schlussüberschussanteil vor dem letzten Versicherungsjahr im letzten Versicherungsjahr 0,1 m + 0,17 min(m;17) + 0,53 min(m;10) 0,1 n + 0,25 min(n;20) + 0,45 min(n;12) der Versicherungssumme 900 % des Schlussüberschussanteils Gewinnverband Großleben (04) Tarife 2(04), 3(04), 3K(04) Garantierter Rechnungszins 2,75 % Zinsüberschussanteil 1 % des Rückkaufswerts bei beitragspflichtigen Versicherungen 0,95 % des Deckungskapitals bei beitragsfreien Versicherungen 3,7 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 0,04 min(t;21) der Summe der Jahresbeiträge der ersten 30 Versicherungsjahre Schlussüberschussanteil vor dem letzten Versicherungsjahr M: im letzten Versicherungsjahr M: 0,39 min(m;t) + 0,08 min(m;t;9) + 0,17 max(0;min(m;t) 15) + 0,49 max(0;m t) + 0,09 max(0;min(m t;m 20)) wobei t 35 und m 40 0,4 min(m;t) + 0,07 min(m;t;9) + 0,09 max(0;min(m;t) 20) + 0,49 max(0;m t) + 0,13 max(0;min(m t;m 25)) wobei t 35 und m 40 0,47 t + 0,13 max(0;t 15) + 0,15 max(0;t 25) + 0,55 (n t) + 0,2 max(0;min(n t;n 20)) wobei t 35, n 40 und t n 0,47 t + 0,08 max(0;t 20) + 0,25 max(0;t 30) + 0,55 (n t) + 0,3 max(0;min(n t;n 25)) wobei t 35, n 40 und t n der Versicherungssumme 900 % des Schlussüberschussanteils Tarif 3S(04) Garantierter Rechnungszins 2,75 % Zinsüberschussanteil 1 % des Rückkaufswerts bei beitragspflichtigen Versicherungen 0,95 % des Deckungskapitals bei beitragsfreien Versicherungen 3,7 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 0,015 min(n';21) der Summe der Jahresbeiträge ohne Stückkosten der ersten 30 Versicherungs jahre vor Beginn der Zuwachsphase

20 16 Bestandsgruppe Kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter (Fortsetzung) Gewinnverband Großleben (04) (Fortsetzung) Tarif 3S(04) (Fortsetzung) Schlussüberschussanteil vor dem letzten Versicherungsjahr M: im letzten Versicherungsjahr M: 0,39 min(m;n') + 0,08 min(m;n';9) + 0,17 max(0;min(m;n') 15) höchstens 17,77 zzgl. 0,7 max(0;m-n') 0,4 min(m;n') + 0,07 min(m;n';9) + 0,09 max(0;min(m;n') 20) höchstens 15,98 zzgl. 0,7 max(0;m-n') 0,47 n' + 0,13 max(0;n' 15) + 0,15 max(0;n' 25) höchstens 20,55 zzgl. 0,8 (n n') 0,47 n' + 0,08 max(0;n' 20) + 0,25 max(0;n' 30) höchstens 18,9 zzgl. 0,8 (n n') der 1,025-fachen Versicherungssumme 900 % des Schlussüberschussanteils Tarif 5(04) Garantierter Rechnungszins 2,75 % Zinsüberschussanteil 1 % des Rückkaufswerts bei beitragspflichtigen Versicherungen 0,95 % des Deckungskapitals bei beitragsfreien Versicherungen 3,7 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 0,04 min(t;21) der Summe der Jahresbeiträge der ersten 30 Versicherungsjahre Schlussüberschussanteil vor dem letzten Versicherungsjahr M: im letzten Versicherungsjahr M: 0,39 min(m;t) + 0,08 min(m;t;9) + 0,17 max(0;min(m;t) 15) + 0,49 max(0;m t) + 0,09 max(0;min(m t;m 20)) wobei t 35 und m 40 0,4 min(m;t) + 0,07 min(m;t;9) + 0,09 max(0;min(m;t) 20) + 0,49 max(0;m t) + 0,13 max(0;min(m t;m 25)) wobei t 35 und m 40 0,47 t + 0,13 max(0;t 15) + 0,15 max(0;t 25) + 0,55 (n t) + 0,2 max(0;min(n t;n 20)) wobei t 35, n 40 und t n 0,47 t + 0,08 max(0;t 20) + 0,25 max(0;t 30) + 0,55 (n t) + 0,3 max(0;min(n t;n 25)) wobei t 35, n 40 und t n der 0,95-fachen Termfixsumme 900 % des Schlussüberschussanteils

21 17 Bestandsgruppe Kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter (Fortsetzung) Gewinnverband Großleben (04) (Fortsetzung) Tarife WL(04), WLK(04) Garantierter Rechnungszins 2,75 % Zinsüberschussanteil 0,95 % des Rückkaufswerts bei beitragspflichtigen Versicherungen 0,95 % des Deckungskapitals bei beitragsfreien Versicherungen 3,7 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 0,05 min(n;25) der Beitragssumme ohne Stückkosten Schlussüberschussanteil vor dem letzten Versicherungsjahr M: im letzten Versicherungsjahr M: 0,51 min(m;t) + 0,06 min(m;t;7) + 0,07 max(0;min(m;t) 15) + 0,27 max(0;m t) + 0,11 max(0;min(m t;25-min(m;t))) + 0,14 max(0;min(m t;10-min(m;t))) wobei t 45 und m 45 0,52 min(m;t) + 0,04 max(0;min(m;t) 10) + 0,33 max(0;m t) + 0,03 max(0;min(m t;25-min(m;t))) + 0,09 max(0;min(m t;15-min(m;t))) wobei t 45 und m 45 0,57 t + 0,07 max(0;t 16) + 0,06 max(0;min(14;t 16)) + 0,42 (n t) + 0,1 max(0;min(n t;20 t)) wobei t n 45 0,52 t + 0,13 max(0;t 10) + 0,45 (n t) + 0,08 max(0;min(n t;13;n 7;20 t)) wobei t n 45 der Versicherungssumme 900 % des Schlussüberschussanteils Tarif WLS(04) Garantierter Rechnungszins 2,75 % Zinsüberschussanteil 0,95 % des Rückkaufswerts bei beitragspflichtigen Versicherungen 0,95 % des Deckungskapitals bei beitragsfreien Versicherungen 3,7 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 0,05 min(n';25) der Beitragssumme ohne Stückkosten bis zum Beginn der Zuwachsphase Schlussüberschussanteil vor dem letzten Versicherungsjahr im letzten Versicherungsjahr 0,27 min(m;n') + 0,13 min(m;n';8) + 0,3 max(0;min(m;n') 15) + 0,06 max(0;min(m;n') 25) höchstens 23,39 0,4 n' + 0,25 max(0;n' 15) + 0,1 max(0;n' 27) höchstens 27,3 der 1,05-fachen Versicherungssumme 900 % des Schlussüberschussanteils

22 18 Bestandsgruppe Kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter (Fortsetzung) Gewinnverband DANV (04) Tarif L(04) Garantierter Rechnungszins 2,75 % Zinsüberschussanteil 1 % des Rückkaufswerts bei beitragspflichtigen Versicherungen 0,95 % des Deckungskapitals bei beitragsfreien Versicherungen 3,7 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 0,02 min(n;35) der Summe der Jahresbeiträge ohne Stückkosten der ersten 30 Versicherungsjahre Schlussüberschussanteil vor dem letzten Versicherungsjahr im letzten Versicherungsjahr 0,2 m + 0,28 min(35;m) + 0,02 min(20;m) + 0,1 max(0;min(10;m 10)) höchstens 19,2 0,35 n + 0,15 min(35;n) + 0,05 max(0;min(25;n 10)) + 0,15 max(0;min(10;n 10)) höchstens 22 der Versicherungssumme 900 % des Schlussüberschussanteils Tarif LS(04) Garantierter Rechnungszins 2,75 % Zinsüberschussanteil 1 % des Rückkaufswerts bei beitragspflichtigen Versicherungen 0,95 % des Deckungskapitals bei beitragsfreien Versicherungen 3,7 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 0,02 min(n;35) der 0,4-fachen Summe der Jahresbeiträge ohne Stückkosten der ersten 35 Versicherungsjahre vor Beginn der Zuwachsphase Schlussüberschussanteil vor dem letzten Versicherungsjahr im letzten Versicherungsjahr 0,37 m + 0,14 min(m;27) + 0,03 min(m;10) 0,42 n + 0,12 min(n;27) + 0,1 max(0;min(12;n 15)) der Versicherungssumme 900 % des Schlussüberschussanteils Gewinnverband Großleben (00) Tarife 2(00), 3(00), 3K(00) Garantierter Rechnungszins 3,25 % Zinsüberschussanteil 0,36 % des Rückkaufswerts bei beitragspflichtigen Versicherungen 0,35 % des Deckungskapitals bei beitragsfreien Versicherungen 0,35 % des angesammelten rechnungsmäßig verzinsten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 0,03 min(t;21) der Summe der Jahresbeiträge der ersten 30 Versicherungsjahre

23 19 Bestandsgruppe Kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter (Fortsetzung) Gewinnverband Großleben (00) (Fortsetzung) Tarife 2(00), 3(00), 3K(00) (Fortsetzung) Schlussüberschussanteil vor dem letzten Versicherungsjahr 0,42 m + 0,08 min(m;11) + 0,29 max(0;m 25) höchstens 18,48 im letzten Versicherungsjahr 0,5 n + 0,3 max(0;n 25) höchstens 20,5 der Versicherungssumme 900 % des Schlussüberschussanteils Tarif 5(00) Garantierter Rechnungszins 3,25 % Zinsüberschussanteil 0,36 % des Rückkaufswerts bei beitragspflichtigen Versicherungen 0,35 % des Deckungskapitals bei beitragsfreien Versicherungen 0,35 % des angesammelten rechnungsmäßig verzinsten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 0,03 min(t;21) der Summe der Jahresbeiträge der ersten 30 Versicherungsjahre Schlussüberschussanteil vor dem letzten Versicherungsjahr 0,42 m + 0,08 min(m;11) + 0,29 max(0;m 25) höchstens 18,48 im letzten Versicherungsjahr 0,5 n + 0,3 max(0;n 25) höchstens 20,5 der 0,95-fachen Termfixsumme 900 % des Schlussüberschussanteils Tarif PLUS / s(00) Garantierter Rechnungszins 3,25 % Zinsüberschussanteil 0,36 % des Rückkaufswerts bei beitragspflichtigen Versicherungen 0,35 % des Deckungskapitals bei beitragsfreien Versicherungen 0,35 % des angesammelten rechnungsmäßig verzinsten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 0,02 min(n;21) der 0,5-fachen Summe der Jahresbeiträge der ersten 30 Versicherungsjahre Todesfallüberschussanteil 20 % des zusätzlichen Risikobeitrags Schlussüberschussanteil vor dem letzten Versicherungsjahr zzgl. 1,3 0,42 m + 0,08 min(m;11) + 0,29 max(0;m 25) höchstens 18,48 im letzten Versicherungsjahr 0,5 n + 0,3 max(0;n 25) höchstens 20,5 der zusätzlichen Todesfallsumme der Erlebensfallsumme 900 % des Schlussüberschussanteils

24 20 Bestandsgruppe Kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter (Fortsetzung) Gewinnverband Großleben (00) (Fortsetzung) Tarife WL(00), WLK(00) Garantierter Rechnungszins 3,25 % Zinsüberschussanteil 0,35 % des Rückkaufswerts bei beitragspflichtigen Versicherungen 0,35 % des Deckungskapitals bei beitragsfreien Versicherungen 0,35 % des angesammelten rechnungsmäßig verzinsten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 0,03 min(n;25) der Beitragssumme ohne Stückkosten Schlussüberschussanteil vor dem letzten Versicherungsjahr im letzten Versicherungsjahr 0,53 min(m;t) + 0,13 min(9;m;t) + 0,22 max(0;m t) + 0,09 max(0;min(m t;20 t)) + 0,21 max(0;min(m t;9 t)) wobei t 40 und m 40 0,6 t + 0,08 min(5;t) + 0,35 (n t) + 0,05 max(0;min(n t;20 t)) + 0,15 max(0;min(n t;6 t)) wobei t n 40 der Versicherungssumme 900 % des Schlussüberschussanteils Gewinnverband VB (00) Tarif VB3(00) Garantierter Rechnungszins 3,25 % Zinsüberschussanteil 0,35 % des Deckungskapitals 0,35 % des angesammelten rechnungsmäßig verzinsten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 1 der Versicherungssumme Schlussüberschussanteil vor dem letzten Versicherungsjahr im letzten Versicherungsjahr 0,03 m + 0,29 min(27;m) + 0,17 min(19;m) + 0,23 min(11;m) 0,1 n + 0,3 min(27;n) + 0,1 min(20;n) + 0,22 min(12;n) der Versicherungssumme 900 % des Schlussüberschussanteils Tarif VB5(00) Garantierter Rechnungszins 3,25 % Zinsüberschussanteil 0,35 % des Deckungskapitals 0,35 % des angesammelten rechnungsmäßig verzinsten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 1 der 0,65-fachen Versicherungssumme Schlussüberschussanteil vor dem letzten Versicherungsjahr im letzten Versicherungsjahr 0,03 m + 0,29 min(27;m) + 0,17 min(19;m) + 0,23 min(11;m) 0,1 n + 0,3 min(27;n) + 0,1 min(20;n) + 0,22 min(12;n) der 1,1-fachen Termfixsumme 900 % des Schlussüberschussanteils

25 21 Bestandsgruppe Kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter (Fortsetzung) Gewinnverband Großleben (94) Tarife 2(94), 3(94), 3K(94) Garantierter Rechnungszins 4 % Zinsüberschussanteil 0 % des Rückkaufswerts bei beitragspflichtigen Versicherungen 0 % des Deckungskapitals bei beitragsfreien Versicherungen 0 % des angesammelten rechnungsmäßig verzinsten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 0 der Versicherungssumme Schlussüberschussanteil vor dem letzten Versicherungsjahr im letzten Versicherungsjahr 0,18 min(m;t) + 0,06 max(0;min(m;t) 18) + 0,32 min(m;t;13) + 0,02 max(0;m t) + 0,37 max(0;min(13 t;m t)) 0,5 t + 0,04 max(0;t 14) + 0,32 (n t) + 0,07 max(0;min(14 t;n t)) der Versicherungssumme 900 % des Schlussüberschussanteils Tarif 37(94) Garantierter Rechnungszins 4 % Zinsüberschussanteil 0 % des Rückkaufswerts bei beitragspflichtigen Versicherungen 0 % des Deckungskapitals bei beitragsfreien Versicherungen 0 % des angesammelten rechnungsmäßig verzinsten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 0 der Erlebensfallsumme Todesfallüberschussanteil 65 % des zusätzlichen Risikobeitrags Schlussüberschussanteil vor dem letzten Versicherungsjahr im letzten Versicherungsjahr 0,18 min(m;t) + 0,06 max(0;min(m;t) 18) + 0,32 min(m;t;13) + 0,02 max(0;m t) + 0,37 max(0;min(13 t;m t)) 0,5 t + 0,04 max(0;t 14) + 0,32 (n t) + 0,07 max(0;min(14 t;n t)) der 1,2-fachen Erlebensfallsumme 900 % des Schlussüberschussanteils Tarif 3S(94) Garantierter Rechnungszins 4 % Zinsüberschussanteil 0 % des Rückkaufswerts bei beitragspflichtigen Versicherungen 0 % des Deckungskapitals bei beitragsfreien Versicherungen 0 % des angesammelten rechnungsmäßig verzinsten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 0 der Versicherungssumme vor Beginn der Zuwachsphase

26 22 Bestandsgruppe Kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter (Fortsetzung) Gewinnverband Großleben (94) (Fortsetzung) Tarif 3S(94) (Fortsetzung) Schlussüberschussanteil vor dem letzten Versicherungsjahr im letzten Versicherungsjahr 0,05 min(m;n') + 0,5 min(10;m;n') + 0,07 max(0;min(m;n') 15) zzgl. 0,4 (m-n') 0,39 n' + 0,01 min(15;n') + 0,15 min(10;n') zzgl. 0,45 (n n') der Versicherungssumme 900 % des Schlussüberschussanteils Tarif 3SE30(94) Garantierter Rechnungszins 4 % Zinsüberschussanteil 0 % des Rückkaufswerts bei beitragspflichtigen Versicherungen 0 % des Deckungskapitals bei beitragsfreien Versicherungen 0 % des angesammelten rechnungsmäßig verzinsten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 0 der 0,5-fachen Todesfallsumme Schlussüberschussanteil vor dem letzten Versicherungsjahr 0,38 m + 0,19 min(m;13) der Versicherungssumme im letzten Versicherungsjahr 0,55 n + 0,09 max(0;n 10) + 0,03 max(0;n 20) 900 % des Schlussüberschussanteils Tarif 5(94) Garantierter Rechnungszins 4 % Zinsüberschussanteil 0 % des Rückkaufswerts bei beitragspflichtigen Versicherungen 0 % des Deckungskapitals bei beitragsfreien Versicherungen 0 % des angesammelten rechnungsmäßig verzinsten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 0 der 0,4-fachen Termfixsumme Schlussüberschussanteil vor dem letzten Versicherungsjahr im letzten Versicherungsjahr 0,18 min(m;t) + 0,06 max(0;min(m;t) 18) + 0,32 min(m;t;13) + 0,02 max(0;m t) + 0,37 max(0;min(13 t;m t)) 0,5 t + 0,04 max(0;t 14) + 0,32 (n t) + 0,07 max(0;min(14 t;n t)) der 1,05-fachen Termfixsumme 900 % des Schlussüberschussanteils Tarif 53(94) Garantierter Rechnungszins 4 % Zinsüberschussanteil 0 % des Rückkaufswerts bei beitragspflichtigen Versicherungen 0 % des Deckungskapitals bei beitragsfreien Versicherungen 0 % des angesammelten rechnungsmäßig verzinsten Überschussguthabens

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