Inhalt. IAS 37: Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen
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- Johanna Hausler
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1 Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick Definitionen Anwendungsbereich Wesentliche Inhalte... 5 I. Ansatz einer Rückstellung in der Bilanz... 5 II. Methoden zur Rückstellungsbewertung... 6 III. Einzelfragen zu Rückstellungsverboten Beispiel August /8
2 1. Ziele des Standards im Überblick angemessene Ansatzkriterien sowie angemessene Bewertungsgrundlagen bei der Bilanzierung von Rückstellungen. Sowie ausreichende Informationen für die Bilanzinteressierten im Anhang, um sich eine zutreffendes Bild von der Art, Fälligkeit und Höhe der Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und verschaffen zu können. August /8
3 2. Definitionen Schulden/Verbindlichkeiten: Gegenwärtig bestehende Verpflichtung eines Unternehmens aus Ereignissen der Vergangenheit, erwartungsgemäß mit dem Abfluss von Ressourcen (i.d.r. Zahlungsmitteln) verbunden ist. Rückstellung: Schuld/Verpflichtung, die bezüglich ihrer Höhe oder ihrer Fälligkeit unsicher ist (es können jedoch zumindest Erwartungswerte der Belastung ermittelt werden) Eventualverbindlichkeit: Unterscheidet sich von der Rückstellungen dadurch, dass Die Belastung möglich ist, aber noch nicht besteht oder Ein Ressourcenabfluss unwahrscheinlich (weniger als 50%) ist oder Die Höhe des Schuldbetrags nicht zuverlässig schätzbar ist. : Ein möglicher Vermögenswert, der sich aus unerwarteten Ereignissen der Vergangenheit ergeben hat und einen Ressourcenzufluss möglich erscheinen lässt. Das endgültige Eintreten des Zuflusses hängt jedoch von Faktoren ab, die nicht unter Kontrolle des Unternehmens stehen. August /8
4 3. Anwendungsbereich Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Ausnahmen: Finanzinstrumente (IAS 39), Fertigungsaufträge (IAS 11), Ertragsteuern (IAS 12), Leasingverhältnisse (IAS 17) und Leistungen an Arbeitnehmer (IAS 19) August /8
5 4. Wesentliche Inhalte I. Ansatz einer Rückstellung in der Bilanz Die Frage, ob ein Sachverhalt als Rückstellung (taucht in der Bilanz auf) oder Eventualschuld (taucht nur im Anhang auf) zu behandeln ist, kann an Hand von drei Merkmalen geprüft werden: Start Besteht Verpflichtung auf Grund eines Ereignisses? Nein Mögliche Verpflichtung? Nein Ressourcenabfluss wahrscheinlich? Nein Ressourcenabfluss unwahrscheinlich? Zuverlässige Schätzung? Nein (selten) Nein Passivierung Rückstellung Eventualschuld im Anhang Keine Handlung erforderlich August /8
6 Ob eine Rückstellung endgültig in der Bilanz auszuweisen ist, hängt von der Einordnung als Außen- bzw. Innenverbindlichkeit ab: Unsichere Verbindlichkeiten (der Höhe nach oder zeitlich) Außenverbindlichkeit (Verpflichtungen gegenüber Dritten aus bestehendem Vertragsverhältnis) Innenverbindlichkeit (Verpflichtung des Unternehmens gegenüber sich selbst) Verpflichtungen aus einem Vertrag oder Gesetzesvorschriften (Rechtliche Verbindlichkeit) Verpflichtungen aus Ereignissen der Vergangenheit (Faktische Verbindlichkeit) Passivierungsgebot Passivierungsverbot II. Methoden zur Rückstellungsbewertung Erstbewertung: Der als Rückstellung angesetzte Betrag stellt die bestmögliche Schätzung der Ausgabe dar, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Abschlussstichtag erforderlich ist. (IAS 37.36). Methoden der Rückstellungsbewertung nach allgemeinen Bewertungsvorschriften Risiken und Unsicherheiten Barwert Künftige Ereignisse Erwarteter Abgang Bei der bestmöglichen Schätzung sind die Risiken und Unsicherheiten zu berücksichtigen. (IAS 37.42) Wenn der Zinseffekt wesentlich ist, erfolgt der Ansatz in Höhe des Barwertes. Zinssatz vor Steuern auf Basis aktueller Markterwartungen für spezifische Risiken. (IAS 37.45ff) Sind zu berücksichtigen, wenn ausreichende objektive und substanzielle Hinweise auf deren Eintritt vorliegen (z. B. Preissteigerungen). (IAS 37.48ff) Erträge aus Veräußerung sind nicht zu berücksichtigen. (IAS 37.51ff) August /8
7 Folgebewertung von Rückstellungen Rückstellungshöhe ist zu jedem Bilanzstichtag zu überprüfen und ggf. an aktuelle Entwicklungen anzupassen Rückstellung ist ertragswirksam aufzulösen, wenn der Grund für die Rückstellung entfallen ist Verbrauch der Rückstellung, wenn Auszahlung erfolgt III. Einzelfragen zu Rückstellungsverboten Für folgenden Sachverhalt darf keine Rückstellung gebildet werden: drohende künftige operative Verluste drohende Verluste aus belastenden Verträgen, sofern das Unternehmen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann August /8
8 5. Beispiel Sachverhalt: IFRS-AG gewährt auf die von ihr produzierten Couchgarnituren eine Garantie von zwei hren. Erfahrungsgemäß stellen sich 20% der Couchgarnituren innerhalb der Garantie als schadhaft heraus. Bei rd. 2/3 der defekten Garnituren muss der Federkern überarbeitet werden (Kosten: 100 /Couch). Der Rest der schadhaften Garnituren hat einen Bezugsfehler, welcher zu 50 /Couch behoben werden kann. Insgesamt hat die IFRS-AG Couchgarnituren in 2010 verkauft. Frage: Wie hoch ist der Rückstellungsbetrag für das Geschäftsjahr 2010? Lösung: Voraussetzungen für eine Rückstellungsbildung liegen vor: Verpflichtung (Garantieleistung) aufgrund eines vergangen Ereignisses (Verkauf) Instandsetzung der Couchgarnituren führt zu einem Ressourcenabfluss Höhe der wahrscheinliche Inanspruchnahme kann zuverlässig geschätzt werden Rückstellung für 2010: Couchgarnituren wurden verkauft, von denen 20% defekt sind: 20% von Stück = Stück bei 2/3 von Garnituren Federkerne zu 100 /Stück zu reparieren: voraussichtliche Kosten für IFRS-AG i.h.v Stück * 100 /Stück = bei 1/3 von Garnituren Bezüge zu 50 /Stück zu reparieren: voraussichtliche Kosten für IFRS-AG i.h.v Stück * 50 /Stück = Die IFRS-AG hat in ihrem hresabschluss 2010 einer Rückstellung i.h.v zu bilanzieren. August /8
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