Unterbringungssituation von Asylbewerbern im Landkreis Karlsruhe - Sachstandsbericht

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1 Erster Landesbeamter Dezernat IV Az.: ELB; IV Sitzungsvorlage 19/2015 Unterbringungssituation von Asylbewerbern im Landkreis Karlsruhe - Sachstandsbericht TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 2 Jugendhilfe- und Sozialausschuss öffentlich 1 Anlage Prognoseschreiben Asylanträge Beschlussvorschlag Der Jugendhilfe- und Sozialausschuss nimmt von der aktuellen Entwicklung der Unterbringung von Asylbewerbern im Landkreis Karlsruhe Kenntnis. I. Sachverhalt 1. Aktuelle Entwicklung Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat mit Schreiben vom mitgeteilt, dass für 2015 bundesweit mit insgesamt Flüchtlingen und Asylbewerbern zu rechnen ist. Damit wird sich die Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber gegenüber dem Vorjahr vervierfachen. Es ist davon auszugehen, dass die Zahlen weiter steigen werden. Das Integrationsministerium geht deshalb davon aus, dass dieses Jahr Menschen Zuflucht in Baden-Württemberg suchen werden sind bis Ende August in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes angekommen. Demzufolge wird Baden- Württemberg im letzten Drittel des Jahres über Menschen neu aufnehmen müssen. Der Aufnahmedruck auf den Landkreis nimmt daher weiter deutlich zu. Das Landratsamt hat sich schon seit Juni / Juli darauf eingestellt, einmal mehr seine Aufnahmekapazitäten in den Gemeinschaftsunterkünften zeitnah und in erheblichem Umfang auszubauen, um auch kurzfristig deutlich mehr Menschen pro Monat aufnehmen zu können als ursprünglich geplant. Ein geordnetes Vorgehen hierbei wird allerdings immer schwieriger. Denn die Augustprognose war nach Februar ( ) und Mai ( ) bereits die dritte Prognose im laufenden Jahr; sie liegt fast doppelt so hoch wie die erst drei Monate zuvor vorhergesagte Zahl.

2 2. Einrichtung von weiteren Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Karlsruhe Maßnahmen 2015 und Ausblick 2016 Gleichwohl ist es im Landkreis Karlsruhe bisher gelungen, die Unterbringung von Asylbewerbern in Notlösungen wie Sporthallen oder Zelten zu vermeiden. Um dies auch weiterhin sicherzustellen, müssen bis Ende des Jahres 2015 mindestens Pla tze zur Unterbringung von Flu chtlingen und Asylbewerbern im Landkreis Karlsruhe bereitgestellt werden. Die monatlichen Zugangszahlen sind im September erstmalig über 500 Personen gestiegen. Der Monatsverlauf lässt eine weitere Zunahme in dem letzten Quartal 2015 erwarten. Zum verfu gte der Landkreis Karlsruhe u ber Unterbringungspla tze in 27 Einrichtungen. Im letzten Quartal, sind weitere 14 Unterkünfte mit mit rund Unterbringungspla tzen konkret in der Umsetzung. Weitere 14 Standorte mit ungefa hr Pla tzen sind in konkreter Vorbereitung. Bis Ende 2017 sind die ab vorgesehenen 7 qm Wohnfläche pro Asylbewerber ausgesetzt worden. Es gelten daher weiterhin die 4,5 qm pro Asylbewerber. Beim Aufbau der Gemeischaftsunterkünfte rücken auch sogenannte Kombimodelle mit den Gemeinden immer stärker in den Mittelpunkt. Hier wird in einem Baukörper sowohl Plätze für die Gemeinschaftsunterkunft wie auch für die Anschlussunterbringung geschaffen. Das System ist dabei fexibel und bietet auch Vorteile im Rahmen der Integration in den Städten und Gemeinden. Desweiteren wird der Landkreis zentral alle Angebote an den Landkreis von Einzelwohnungen sammeln und versuchen diese anzumieten. Untergebracht werden in diesen Wohnungen Asylbewerber die bereits in einer Gemeinschaftsunterkunft längere Zeit leben. Diese Wohnungen kann dannn in die Anschlussunterbringung von den Städten und Gemeinden übernommen werden. Über den aktuellen Umsetzungstand bei den Unterkunftsplätzen wird in der Sitzung berichtet. 3. Erstaufnahmeeinrichtungen im Landkreis Karlsruhe Um die Erstaufnahmekapazitäten des Landes kurzfristig aufzustocken hat das Regierungspräsidium Karlsruhe seit Ende Juli mehrere bedarfsorientierte Erstaufnahmeeinrichtungen (BEA) im Landkreis eingerichtet. Zunächst wurden Gebäude der neuen Landesfeuerwehrschule in Bruchsal belegt. Die für 200 Personen vorgesehene Einrichtung war zeitweise mit über 600 Personen belegt. Inzwischen ist die Belegung wieder reduziert. Wann diese BEA aufgelöst wird, ist aber offen. In Philippsburg-Huttenheim sind über 400 Personen in einer landeseigenen Gewerbehalle untergebracht (Kapazität: 500). Auch hier ist nicht absehbar, wann diese BEA aufgegeben werden kann. Im August waren in einer Halle der Messe Karlsruhe auf dem Gebiet der Stadt Rheinstetten zeitweise 450 Personen einquartiert. Seit dem ist das ehemalige Kantinengebäude auf dem Gelände des KIT Campus Nord mit einer Kapazität von 500 Unterbringungsplätzen als BEA eingerichtet. Seite 2

3 Das Land hat dem Landkreistag zugesagt, die Erstaufnahmeeinrichtungen wie schon in anderen Fällen (z. B. Stadt Karlsruhe oder Zollernalbkreis) bei der Zuteilung von Flüchtlingen und Asylbewerbern mindernd zu berücksichtigen. Bisher wurde dem Landratsamt Karlsruhe allerdings stets eine unverminderte Zahl an Asylbewerbern zugeteilt. 4. Soziale Betreuung In den Gemeinschaftsunterkünften werden pro 100 Asylbewerberplätze 3,5 Personalstellen geschaffen. Die Betreuung im Landkreis wird bislang durch ein Betreuungsteam (Heimleitung, soziale Betreuung, Hausmeister) sichergestellt. In engem Verbund mit dem Bürgerschaftlichen Engagement, den politischen Gemeinden und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege ist es bislang gelungen, die von Anwohnern in Informationsveranstaltungen geäußerten Befürchtungen (fehlende Sicherheit, fehlende Ordnung, steigende Kriminalitätsrate, Lärmbelästigung) nach der Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkünfte weitgehend zu zerstreuen. Die Zahl der ehrenamtlichen Helfer wächst weiter und dürfte inzwischen bei mehr als 800 Personen landkreisweit liegen. Beim Caritasverband Bruchsal, beim Caritasverband Ettlingen und beim Diakonischen Werk wurden auf Initiative der Verbände jeweils 0,5 Koordinatorenstellen für das Bürgerschaftliche Engagement eingerichtet. Die Landkreisverwaltung beabsichtigt, mit den beteiligten Verbänden Absprachen dahingehend, möglichst flächendeckend Ansprechpartner für die einzelnen Kommunen zu vereinbaren, um den berechtigten Wünschen der ehrenamtlichen Helfer nach Information, Koordination und Fortbildung zeitnah gerecht werden zu können. Die Landkreisverwaltung wird der kommunalen Arbeitsgruppe Asyl fu r die na chste Sitzung am Eckpunkte eines Betreuungskonzeptes vorlegen, die sich nicht nur auf die Betreuung in Gemeinschaftsunterkünften, sondern auch in der Anschlussunterbringung beziehen. Mit Blick auf die steigende Zahl von Asylbewerbern, die im Jahr 2016 in die Anschlussunterbringung wechseln werden (voraussichtlich mehr als Personen) wird es darauf ankommen, dass auch die Städte und Gemeinden im Rahmen ihrer Möglichkeiten kommunale Strukturen aufbauen. Das Land hat in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Integration über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (VwV- Integration) vom u. a. geregelt, Personal zur sozialen Beratung und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund zu fördern. Eine Reihe von Gemeinden haben entsprechende Anträge gestellt und nutzen bereits die Möglichkeit Integrationsbeauftragte bei der Begleitung und Unterstu tzung von Menschen mit Migrationshintergrund, insbesondere Asylbewerbern, einzusetzen. Im Schwerpunkt wird es in der Anschlussunterbringung darum gehen, die Zusammenarbeit zwischen der Landkreisverwaltung (zuständig für die flüchtlingsspezifischen Aufgabenfelder), der Gemeinde (Förderung der Integration), den bürgerschaftlich Engagierten und den Verbänden so zu organisieren, dass die soziale und berufliche Integration bestmöglich gelingen kann. Seite 3

4 5. Vermittlung von Sprachkenntnissen Die Vermittlung von Sprachkenntnissen erfolgt aktuell im Bereich der Grundversorgung (in den Gemeinschaftsunterkünften) auf ehrenamtlicher Basis, für Kinder im Alter bis zu 6 Jahren im Rahmen der Betreuung in einer Kindertagesstätte bzw. betreuten Spielgruppe, für Kinder und Jugendliche (6 bis 21 Jahre) in Regelschulen bzw. beruflichen Schulen (VAB-O), für junge Erwachsene von 21 bis 25 Jahren, idealer Weise in beruflichen Schulen (s. Ziffer 6), für Erwachsene ab 25 Jahren durch punktuelle Sprachkursangebote (unter Einbeziehung der Volkshochschulen). Der Anteil der unter 25-Jährigen in den 20 Gemeinschaftsunterkünften des Landratsamtes Karlsruhe liegt bei etwa 50 %. In der Medieninformation vom hat das Ministerium für Integration Baden- Württemberg mitgeteilt, dass der Ministerrat beschlossen habe, Flüchtlingen den frühzeitigen Erwerb der deutschen Sprache ermöglichen und damit Zugangshürden zum deutschen Arbeitsmarkt abbauen zu wollen. Das Land beabsichtigt, rd. 4,4 Mio. einzusetzen. Nach telefonischer Mitteilung des Integrationsministeriums läge der Anteil für den Landkreis Karlsruhe bei rd Aufgrund der rasant steigenden Flüchtlingszahlen bestand bislang keine Möglichkeit, die ersten Überlegungen für ein Sprachkonzept mit allen Netzwerkpartnern abzustimmen. Aktuell wird geklärt, inwieweit die Anbieter von Sprachkursen kurzfristig weitere Kapazitäten schaffen können, um auch im Rahmen der Integrationskurse Asylbewerber zu fördern. 6. Schulunterricht für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Die speziell an den beruflichen Schulen eingerichteten VAB-O-Klassen (Vorqualifizierungsjahr Arbeit / Beruf ohne Deutschkenntnisse) haben seit Pfingsten ihre Arbeit aufgenommen. Aktuell können Asylbewerber bis zum 25. Lebensjahr dort unterrichtet werden. Dies wird nun ab dem Schuljahr 2015/2016 bei der Eröffnung von neuen Klassen angestrebt werden. Seite 4

5 Zudem ist vorgesehen, dass das Bündnis Übergang Schule Beruf im Landkreis Karlsruhe erweitert wird um die berufliche Ausbildung von Asylbewerbern bis 25 Jahre zu öffnen. Die ersten Projekte wie das Modell Mode (Migration ohne deutschsprachige Erfahrung) an der Albert-Einstein-Schule dienen hierbei als gelungene Ansatzpunkte und zeigen die neuen Möglichkeiten auf. 7. Anschlussunterbringung Vollzug 2015 Bisher gelingt die Anschlussunterbringung auch im laufenden Jahr. Die Städte und Gemeinden haben bis Anfang September 359 Personen in die Anschlussunterbringung übernommen. Weitere 208 Plätze wurden dem Landratsamt gemeldet. Bis Ende des Jahres sollten daher die voraussichtlich benötigten 600 Anschlussunterbringungen tatsächlich verwirklicht werden können Es ist aber auch weiterhin unbedingt notwendig, dass Plätze in den Gemeinschaftsunterkünften geräumt werden, sobald die Voraussetzungen für einen Auszug vorliegen, und die Städte und Gemeinden die Asylbewerber und Flüchtlinge zur Anschlussunterbringung ohne jeden zeitlichen Verzug aufnehmen. Nur so wird auch die Anschlussunterbringung ihren notwendigen Beitrag zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen leisten können. Es ist daher auch unverändert und dringend notwendig, dass Städte und Gemeinden dafür Sorge tragen, die benötigten Plätze zur Anschlussunterbringung ausreichend und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Insbesondere erforderliche planerische und bauliche Maßnahmen müssen unverzüglich in die Wege geleitet werden, damit die Unterbringungsmöglichkeiten in den nächsten Monaten auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Hierbei ist zu beachten, dass die Anzahl der für die Anschlussunterbringung zu schaffenden Plätze mit dem Ausbau der vorläufigen Unterbringung in den nächsten Jahren deutlich ansteigen wird. Für 2016 geht die Verwaltung inzwischen von mindestens Anschlussunterbringungen im Landkreis aus mit weiter deutlich steigender Tendenz in den Folgejahren. II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen Die finanzielle Abgeltung der entstehenden Kosten fu r die Unterbringung von Asylbewerbern ist nach wie vor ungewiss. Eine Zahlung der anerkannten Kosten von 6,1 Mio. fu r 2014, die als Ertrag im Haushalt 2015 vorgesehen waren, sind aktuell noch nicht erfolgt. Seite 5

6 Der Regelungsentwurf für die Pauschalierung erstattet die Ertüchtigungskosten nicht den Landkreisen, die frühzeitig Bestandsimmobilien zur Anmietung ertüchtigt haben, sondern verteilt die tatsächlichen Kosten auf alle Landkreise, auch auf diejenigen, die solche Aufwendungen 2014 nicht hatten. Dies würde für den Landkreis Karlsruhe eine Nachzahlung von 4 Mio. erbringen. Dies ha tte zur Folge, dass die tatsa chlichen und anerkannten Kosten durch das Land Baden-Württemberg nicht vollständig erstattet werden. Nach derzeitigem Stand verbleiben rund 2 Mio., die der Landkreis aus kommunalen Mitteln aufbringen muss. III. Zuständigkeit Der Jugendhilfe- und Sozialausschuss ist nach 4 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe für das Aufgabengebiet der Migrationsbetreuung zuständig und wird über die aktuelle Entwicklung bei der Unterbringung von Asylbewerbern informiert. Seite 6

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