Aufschulung von der Pflege-Assistenz zur Pflege-Fach-Assistenz (PFA-Aufsch-01)
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- Alexandra Egger
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1 Aufschulung von der Pflege-Assistenz zur Pflege-Fach-Assistenz (PFA-Aufsch-01) Die Aufschulung von der Pflege-Assistenz zur Pflege-Fachassistenz beinhaltet Unterrichtseinheiten sowie 530 Stunden Praktikum und wird in berufsbegleitender Form angeboten. Tätigkeitsbereich Tätigkeiten im Rahmen der Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie: 1. standardisierte diagnostische Programme (z.b. EKG, EEG, BIA, Lungenfunktionstest), 2. Legen und Entfernen von nasogastralen Sonden, 3. Setzen und Entfernen von transurethralen Kathetern, 4. An- und Abschluss von Infusionen bei liegendem periphervenösem Gefäßzugang, ausgenommen Transfusion von Vollblut und/oder Blutbestandteilen, einschließlich der Entfernung des periphervenösen Gefäßzugangs, 5. Anlegen von Miedern, Orthesen und elektrisch betriebenen Bewegungsschienen nach vorgegebener Einstellung. (2) Die Durchführung der pflegerischen Maßnahmen hat nach Anordnung von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zu erfolgen. Im extramuralen Bereich haben Anordnungen schriftlich zu erfolgen. Eine Übermittlung der schriftlichen Anordnung per Telefax oder im Wege automationsunterstützter Datenübertragung ist zulässig, sofern die Dokumentation gewährleistet ist. (3) Die Durchführung der Tätigkeiten im Rahmen der Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie hat im Einzelfall nach schriftlicher ärztlicher Anordnung zu erfolgen. Nach Maßgabe des 15 Abs. 3 kann die Anordnung auch durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege erfolgen. Eine Übermittlung der schriftlichen Anordnung per Telefax oder im Wege automationsunterstützter Datenübertragung ist zulässig, sofern die Dokumentation gewährleistet ist. Voraussetzungen: Positiv absolvierte Ausbildung zur Pflege-Assistenz (vormals Pflegehilfe) Die erfolgreiche Absolvierung der 10. Schulstufe oder eine Berechtigung zur Ausübung der PA (Unter besonderen Bedingungen kann der Direktor eine Bewerbung auch ohne 10. Schulstufe aufnehmen) Die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung. Die zur Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit Die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache Positives Aufnahmegespräch Das Aufnahmegespräch kostet 50 Euro und wird bei positivem Aufnahmeverfahren beim Lehrgang-Start wieder rückvergütet! 1
2 Die Ausbildung ist wie folgt aufgegliedert: Theoretische Ausbildung Stunden Themenfelder Mindest-UE Leistungsfeststellung Grundsätze der professionelle Pflege II 80 Lehrkraft Pflegeprozess II 100 Lehrkraft Zielgruppen- und settinorientierte Beziehungsgestaltung und 160 Lehrkraft Kommunikation Zielgruppen- und settingorientierte Pflege einschließlich 120 Lehrkraft Pflegetechnik (Teil 1) Zielgruppen- und settingorientierte medizinische Diagnostik und 90 Lehrkraft Therapie einschließlich medizinische Pflegetechnik (Teil 1) Zielgruppen- und settingorientierte Pflege einschließlich 120 Kommissionell Pflegetechnik (Teil 2) Zielgruppen- und settinorientierte medizinische Diagnostik und 100 Kommissionell Therapie einschließlich medizinische Pflegetechnik (Teil 2) Kooperation, Koordination und Organisation II 40 Lehrkraft Entwicklung und Sicherung von Qualität II 40 Lehrkraft Lernbereich Training und Transfer II 120 Lehrkraft Modul Schriftliche Arbeit im Fachbereich 100 Lehrkraft Gesamt Praktische Ausbildung Praktikum Fachbereich/Setting Stunden Akutpflege operative und konservative 160 medizinische Fachbereiche Zielgruppenspezifisches Praktikum mobile, ambulante, teilstationäre und 160 stationäre Versorgungsformen Wahlpraktikum mobile, ambulante, teilstationäre und 160 stationäre Versorgungsformen Theorie-Praxistransfer einschließlich Praxisreflexion Lernbereich Training und Transfer (z. B. Fertigkeitentraining, Simulationsverfahren) 50 Gesamt 530 2
3 Aufschulung von der Pflege-Assistenz zur Pflege-Fach-Assistenz berufsbegleitend von 13. März 2017 bis 24. September 2018 Gesamt: Theoriestunden grundsätzlich in Blöcken zu 50 UE von Samstag bis Mittwoch 1 März 2017 Mo-Fr 50 UE Jänner 50 UE April 50 UE Februar 50 UE Juni 50 UE März 50 UE Juli 50 UE April 50 UE August 50 UE April/Mai 50 UE September 50 UE Mai 50 UE Sept./Okt. 50 UE Juni 50 UE Okt./Nov. 50 UE Juli 50 UE November 50 UE Juli/August 50 UE Dezember 50 UE August 50 UE Jänner 2018 Mo-Mi 30 UE September Sa-Di 40 UE Gesamt UE Die Unterrichtszeit beginnt um 08:30 Uhr und endet um 17:30 Uhr Eine Anwesenheit der Theoriemodule ist die Voraussetzung für die Zulassung zu den Einzelprüfungen als auch zur kommissionellen Abschlussprüfung! Voraussichtliche kommissionelle Diplomprüfung: Voraussichtliche Diplomverleihung:
4 ANMELDEFORMULAR Hiermit melde ich mich verbindlich bei der EMG Akademie für Gesundheit zur berufsbegleitenden Aufschulung von der Pflege-Assistenz zur Pflege-Fach-Assistenz (PFA-Aufsch-01) an. Teilnehmer: Kurskosten inkl. Prüfungsgebühr: 5.800,00 (USt-frei gem. 6 (1) Z 11 UStG) Theoriestunden, 530 Praktikumsstunden von 13. März 2017 bis 24. September 2018 Vor- und Nachname: Soz.Vers/Geb.Dat.: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon/Mobil: Rechnungsadresse: Name: Anschrift: UID Nummer bei Firma Telefon/ Fax: Ort, Datum: Anmeldung unter: Per Post: EMG Akademie für Gesundheit ; 8401 Kalsdorf, Waldweg 6 Fax: +43 (0) Teilnehmer sowie Rechnungsträger bestätigen mit der Unterschrift, die im Anhang befindlichen AGB s gelesen, verstanden und akzeptiert Unterschrift Vertragspartner/Rechnungsträger firmenmäßige Zeichnung Unterschrift Teilnehmer 4
5 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Anmelderichtlinien Wir haben bei unseren Lehrgängen begrenzte Teilnehmerzahlen, daher erfolgt die Reservierung der Teilnehmerplätze in der Reihenfolge der Anmeldeeingänge. Anmeldeschluss ist jeweils 7 Tage vor Beginn der Lehrgänge. Anmeldungen erfolgen ausschließlich mit unserem Vordruck und sind nach Unterfertigung rechtsverbindlich. Formulare können Sie aus unserer Homepage entnehmen. Programm-, Preisänderungen: Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Beim Großteil der angebotenen Veranstaltungen ist ein Teilnehmer-Minimum gefordert. Wird dieses unterschritten, kann die Veranstaltung abgesagt werden. 2. Zahlungsbedingungen Die Teilnahmegebühr überweisen Sie bitte umgehend nach Erhalt der Rechnung. Bei Versäumnis von Zahlungsfristen behalten wir uns, abgesehen von der Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung, auch die außergerichtliche Geltendmachung unserer Forderungen durch einen Anwalt oder durch ein Inkassobüro vor. Wir sind berechtigt, die dabei zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen.eine Teilnahme an Lehrgängen ist nur möglich, wenn am ersten Kurstag eine Zahlungsbestätigung vorgelegt wird. 3. Teilzahlungsvereinbarung Besteht eine individuelle schriftliche Teilzahlungsvereinbarung werden bei Zahlungsverzug 30 Euro Mahngebühr sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12% p. a. verrechnet. 4. Stornogebühr Im Falle einer Verhinderung ist eine schriftliche Stornierung erforderlich. Diese ist bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos. Nach dieser Frist wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 Prozent der Teilnahmegebühr, bei Nichterscheinen zur Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Das Einsetzen eines Ersatzteilnehmers ist möglich. 5. Prüfungen Der Ablauf der jeweiligen Lehrgänge ist durch die jeweils gültige Lehrgangsordnung bestimmt. Nach bestandenen Prüfungen und dem Erfüllen der vorausgesetzten Anforderungen wird ein Zeugnis mit der jeweilig erreichten Qualifikation ausgestellt. Vortragsänderungen sind aufgrund der langfristigen Planung möglich. Beim Großteil der angebotenen Lehrgänge ist ein Teilnehmerminimum gefordert. Wird dieses unterschritten, kann ein Ausbildungsvorhaben abgesagt werden. Alle Lehrgänge können nur vorbehaltlich mit der Genehmigung des Landeshauptmannes abgehalten werden. 6. Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel häufig nur in einer geschlechtsspezifischen Formulierung ausgeführt. Selbstverständlich stehen alle Veranstaltungen beiden Geschlechtern gleichermaßen offen. 7. Grundsätzliches Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder nicht durchführbar sein oder nach erfolgtem Vertragsabschluss unwirksam oder nicht durchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit aller anderen Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. 5
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