Der wohnungslose Bürger als besonderer Kunde im SGB II

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1 G1 Fachtag - Integration durch Arbeit (auch) für wohnungslose Menschen im SGB II Programmbereich SGB II Oktober 2009 Der wohnungslose Bürger als besonderer Kunde im SGB II

2 Folie 1 G1 GorskiM;

3 Intention SGB II Basis und Auftrag Hilfebedürftigkeit soll durch eine Erwerbstätigkeit - vermieden, beseitigt werden Die Dauer der Hilfebedürftigkeit soll - verkürzt bzw. verringert werden Die Erwerbsfähigkeit soll - erhalten, verbessert oder wiederhergestellt werden Seite 2

4 Definition Erwerbsfähigkeit 8 SGB II Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein Seite 3

5 Betrachtungsweise der besondere Kunde im SGB II Objektivierung der tatsächlichen Bedarfsituation des Einzelnen Betrachtungsweise liegt auf Potentialen des Einzelnen und deren Entwicklungsmöglichkeiten Ganzheitliche Sichtweise unter Einbeziehung aller Netzwerkpartner z. B. Wohnungslosenhilfe Zielsetzung ist Bearbeitung und Abbau von grundlegenden Vermittlungshemmnissen unter Berücksichtigung einer realistischen Zeitschiene Seite 4

6 Handlungsstrategien Existentielle Problematik Leistungsgewährung ist Grundvoraussetzung Sicherstellung steht im Vordergrund Einschaltung des Fallmanagement in Zusammenarbeit mit notwendigen Netzwerkpartnern Wohnungslosenhilfe Suchtberatungsstelle Psycho-soziale Beratungsstellen Einschaltung von Fachdiensten - Ärztlicher Dienst der Bundesagentur für Arbeit Prüfung Erwerbsfähigkeit Prüfung des Leistungsvermögens Seite 5

7 Leistungen nach dem SGB II Markt und Integration Kommunale Leistungen 16 a Nr. 1 4 SGB II Schuldnerberatung Psycho-soziale Beratung Suchtberatung Kontaktaufnahme der Netzwerkpartner durch Fallmanager Regelleistungen zur Integration nach dem SGB II Vermittlungsbudget 16 Abs.1 SGB II i. V. mit 45 SGB III Arbeitsgelegenheiten 16 d SGB II Beschäftigungszuschuss nach 16 e SGB II (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit 46 SGB III) neue Elemente - Gesundheitsprävention Seite 6

8 Vermittlungsbudget nach 45 SGB III ermöglicht gezielte Hilfen zur Anbahnung und Aufnahme einer Beschäftigung Gesetzlich vorgesehene Elemente von 45 SGB III sind: Erweitertes Förderspektrum vom beschränkten Leistungskatalog zur persönlichen Bedarfslage Förderkategorien: Unterstützung von Persönlichkeit, Bewerbung, Mobilität, Arbeitsmittel, Berechtigungen und Nachweise z. B. Friseurbesuch, Waschsalon, Gesundheitszeugnis, Fahrtkostenerstattung für Vorstellungsgespräche Ermessensleistung Seite 7

9 Arbeitsgelegenheiten nach 16 d SGB II Ziele - Herstellung von Beschäftigungsfähigkeit Stabilisierung- Ganzheitliche Betrachtung z.b. Strukturierter Tagesablauf Heranführung an eine Beschäftigung unter Einbeziehung der notwendigen Netzwerkpartner Seite 8

10 Beschäftigungszuschuss 16 e SGB II Arbeitgeber erhalten einen Beschäftigungszuschuss Voraussetzungen langzeitarbeitslos i.s. von 18 SGB III erwerbsfähig i. S. von 8 SGB II Hilfebedürftig i. S. von 9 SGB II Ab 18 Jahren mit besonders schweren Vermittlungshemmnissen Schaffung eines Arbeitsverhältnisses ohne Beiträge zur Arbeitslosenversicherung Mittelfristiger Einsatz für Personen, ohne Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt Seite 9

11 Maßnahmen nach 16 Abs. 1 i.v. m. 46 SGB III Gesetzlich vorgesehene Elemente von 46 SGB III sind vor allem: Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (Aktivierung) Feststellung, Verringerung, Beseitigung von Vermittlungshemmnissen bei einem Träger Gesundheitsprävention Elemente können einzeln oder kombiniert werden Kombinationen eignen sich besonders für Langzeitarbeitslose Seite 10

12 Fazit Es ist eine hochrangig gesellschaftspolitische Aufgabe diesen Bürgerinnen und Bürgern die Chance zu geben, wieder eigenständig ohne Transferleistungen am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen Seite 11

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