SEMINAR. Alles Wichtige für das Jahr Referentenleitfaden

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1 SEMINAR Alles Wichtige für das Jahr 2014 Referentenleitfaden

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3 3 Inhalt Vorwort Sozialversicherung Werte der Sozialversicherung Rechengrößen Beitragsbemessungsgrenzen Entgeltgrenzen für geringfügig Beschäftigte Geringverdienergrenze für Auszubildende und Praktikanten Beitragssätze in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung Umlageversicherung, Insolvenzgeldumlage, Künstlersozialabgabe Beitragszuschuss zur freiwilligen und privaten Krankenversicherung Beitragszuschuss zur privaten Pflegeversicherung Höchstkrankengeld Grenzwerte für Familienversicherung und Versorgungsbezüge Sachbezugswerte Termine für Beitragsnachweis und Beitragszahlung Hinzuverdienstgrenzen in der Rentenversicherung Gleitzone, Faktor F Beitragsrecht Änderungen bei den Minijobbern Exkurs: GKV Monatsmeldungen bei Minijobs und Mehrfachbeschäftigten Entgeltbescheinigungsverordnung Beitragserstattung bei Mehrfachbeschäftigten bei Überschreiten der JAEG Betriebliche Altersversorgung Beitragsrechtliche Behandlung Exkurs: Betriebliche Altersversorgung Melderecht - Vorverlegung der Abgabefrist für Jahresmeldungen Versicherungsrecht Obligatorische Anschlussversicherung bei Überschreiten der JAEG Exkurs: Obligatorische Anschlussversicherung in der GKV ab Merkmale einer hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit Arbeitsunterbrechungen ohne Entgelt Förderung von EU-Praktikanten Wichtiges in Kürze Erstattung der Entgeltfortzahlungskosten bei Organ- und Gewebespende Betreuungsgeld und betriebliche/ betrieblich unterstützte Kinderbetreuung Einsatz von Zeitarbeitnehmern SEPA Umstellung der Überweisungsdaten SEPA-Zahlungsverkehrsinstrumente Steuerrecht Reisekostenrecht Entwicklungen beim Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungs-, Reiseneben- und Umzugskosten Nicht lohnsteuerbarer Arbeitslohn... 91

4 4 Vorwort Herzlich willkommen zum Arbeitgeber-Seminar Alles Wichtige für das Jahr 2014! Die Änderungen des letzten Jahres bei den Minijobs haben noch ihre Nachwirkungen ins Jahr Welche Regelungen für Sie in Ihrem Personalbüro von Wichtigkeit sind, darüber möchten wir Sie in diesem Seminar informieren. Aktuell ist in diesem Jahr vor allem die Neuregelung zum Abgabetermin der Jahresmeldungen. Anhand der Behandlung praktischer Fragen möchten wir Ihnen die Arbeit erleichtern. Natürlich erhalten Sie auch die obligatorischen Werte der Sozialversicherung. Neben den klassischen Themen der Sozialversicherung stellen wir Ihnen auch das SEPA-Verfahren vor. Entwicklungen im Steuer- und Arbeitsrecht runden dieses Seminar ab. Zur Vertiefung einiger Themen haben wir in diesem Jahr Exkurse zu ausgewählten Themen eingebaut. Diese sollen Ihnen mit vielen Beispielen die Arbeit in der Praxis erleichtern. Durch Ihre Anregungen und den direkten Kontakt zu Ihnen verbessern wir unsere Produkte ständig und passen sie so genau Ihren Bedürfnissen an. Wir danken Ihnen für die erfolgreiche Zusammenarbeit im vergangenen Jahr und möchten weiterhin Ihr Ansprechpartner in allen sozialversicherungsrechtlichen Belangen sein. Im Rahmen eines Seminars ist es nicht möglich, alle denkbaren Einzelfälle darzustellen. Wenn sich aus der täglichen Praxis weitergehende Fragen ergeben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Arbeitgeberbetreuung Ihrer Krankenkasse. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihre Krankenkasse Hinweise für die Referentinnen und Referenten Der Ihnen vorliegende Referentenleitfaden unterscheidet sich in seinem Umfang von den Unterlagen für die Seminarteilnehmer. Um Ihnen die Zuordnung der Texte und Folien zu den Inhalten der Teilnehmerunterlage zu erleichtern, haben wir die Textbestandteile, die nicht in den Teilnehmerunterlagen enthalten sind, mittels eines Banners farblich hervorgehoben. Die Redaktion

5 5 Werte der Sozialversicherung 2014* bundesweit Allgemeiner Beitragssatz KV 15,5 % Ermäßigter Beitragssatz KV 14,9 % Pauschalbeitrag KV (geringfügig entlohnte Beschäftigungen) Pauschalbeitrag KV (geringfügig entlohnte Beschäftigungen Privathaushalt) 13,0 % 5,0 % Beitragssatz PV 2,05 % Beitragssatz PV Kinderlose 2,30 % Beitragssatz RV 18,9 % Pauschalbetrag RV (geringfügig entlohnte Beschäftigungen) Pauschalbeitrag RV (geringfügig entlohnte Beschäftigungen Privathaushalt) 15,0 % 5,0 % Beitragssatz Arbeitsförderung 3,0 % Insolvenzgeldumlage 0,15 % Künstlersozialabgabe 5,2 % alte Bundesländer neue Bundesländer Jahr EUR Monat EUR Jahr EUR Monat EUR Bezugsgröße KV/PV , , , ,00 Bezugsgröße RV/AlV , , , ,00 Beitragsbemessungsgrenze KV/PV , , , ,00 Beitragsbemessungsgrenze RV/AlV , , , ,00 Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche RV , , , ,00 Jahresarbeitsentgeltgrenze (allgemein) , , , ,50 Jahresarbeitsentgeltgrenze (Bestandsfälle PKV) , , , ,00 Geringfügigkeitsgrenze 450,00 450,00 Höchstbeitrag Rentenversicherung (18,9 %) 1.124,55 945,00 Höchstbeitrag Arbeitsförderung (3,0 %) 178,50 150,00 Beitragshöchstzuschüsse / Höchstbeitrag Höchstbeitrag AG-Zuschuss inkl. Sonderbeitrag 0,9 % monatlich EUR monatlich EUR Krankenversicherung (allgemein 15,5 %) 627,75 295,65 Krankenversicherung (ermäßigt 14,9 %) 603,45 283,50 83,03 41,51 93,15 41,51 21,26 Krankengeld Höchstbeträge Tag EUR (brutto) Tag EUR (netto) ohne PV-Zuschlag 94,50 83,18 mit PV-Zuschlag 94,50 83,42 * vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen

6 6 Bezugsgrößen 2014 Werte in EUR West Ost Bezugsgröße in der Kranken- und Pflegeversicherung jährl , ,00 mtl , ,00 Bezugsgröße in der Renten- und Arbeitslosenversicherung jährl , ,00 mtl , ,00 Stand Alles Wichtige für das Jahr 2014 Versicherungspflichtgrenzen Werte in EUR Jahresarbeitsentgeltgrenze, allgemein Jahresarbeitsentgeltgrenze, besonders* jährlich monatlich jährlich monatlich , , , , , , , ,50 *Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für Arbeitnehmer, die am wegen Überschreitens der damaligen Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung (Vollversicherung) versichert waren. Stand Alles Wichtige für das Jahr 2014

7 1. Sozialversicherung 1.1 Werte der Sozialversicherung tragsbemessungsgrenzen (BBG) in der Sozialversicherung gibt es eine Reihe von Rechengrößen, Beitragszahlung und Leistungsansprüche orientieren. Diese Rechengrößen werden in jedem Jahr den aktuellen wirtschaftlichen Rahmendaten angepasst. Grundlage ist jeweils die vorangegangene Entwicklung der Löhne und Gehälter Rechengrößen 2014 Bezugsgrößen Folie RL1 Die Bezugsgröße ist das gerundete Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr. Sie dient der Festsetzung einer Reihe von Rechenwerten im Beitrags- und Leistungsrecht der Versicherungsträger, z. B. bei der Bemessung freiwilliger Krankenversicherungsbeiträge und der Feststellung einer Familienversicherung. Aufgrund der guten Konjunkturlage stiegen die Löhne und Gehälter im Bezugszeitraum um rd. 2,8 Prozent in den alten und 2,4 Prozent in den neuen beträgt die Bezugsgröße 2014 daher bundeseinheitlich ,00 EUR jährlich (2.765,00 EUR im Monat). Dieser Wert gilt auch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung der alten Bundesländer. In den neuen Ländern ist in der Renten- und Arbeitslosenversicherung ein jährlicher Betrag von ,00 EUR (2.345,00 EUR monatlich) zu berücksichtigen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind krankenversicherungsfrei und damit auch nicht in der ßiges Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Dabei ist zwischen der allgemeinen und der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze zu unterscheiden. Folie RL2 Die Bruttogehälter sind im Jahr 2012 gegenüber dem Vorjahr um ca. 2,8 Prozent gestiegen. Für das Jahr 2014 ergibt sich daraus die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze von ,00 EUR (2013: ,00 EUR). Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für 2014 beträgt ,00 EUR (2013: ,00 EUR) und gilt für Arbeitnehmer, die am wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren. Bei der privaten Krankenversicherung muss es sich um eine Vollkrankenversicherung handeln. Solange das Arbeitsentgelt der Betroffenen diese Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, bleiben sie krankenversicherungsfrei. Sowohl bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen als auch bei Neueinstellungen ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze vorliegen. Daher haben Sie als Arbeitgeber Ihre neuen Mitarbeiter stets zu fragen, ob sie am wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer Krankheitskostenvollversicherung versichert waren. Sofern ein Arbeitnehmer zu diesem Personenkreis gehört, ist er krankenversicherungsfrei, solange sein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitneh- tig war. Bitte nehmen Sie die entsprechenden Nachweise zu den Entgeltunterlagen (z. B. Bescheinigung des privaten Krankenversicherungsunternehmens über das Bestehen einer privaten Krankheitsvollversicherung).

8 8 Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) 2014 Werte in EUR alte Bundesländer neue Bundesländer monatlich jährlich monatlich jährlich Kranken- und Pflegeversicherung 4.050, , , ,00 Renten- und Arbeitslosenversicherung 5.950, , , ,00 Stand Alles Wichtige für das Jahr 2014 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 2014 regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt höchstens 450,00 EUR Beitragssätze bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen Krankenversicherung 13,0 % Rentenversicherung 15,0 % Beschäftigung im Privathaushalt, Krankenversicherung Beschäftigung im Privathaushalt, Rentenversicherung 5,0 % 5,0 % Stand Alles Wichtige für das Jahr 2014

9 1.1.2 Beitragsbemessungsgrenzen Folie RL3 Die Beiträge zur Sozialversicherung werden grundsätzlich nach dem Arbeitsentgelt der Versicherten/des Versicherten berechnet. Übersteigt das Arbeitsentgelt aber einen Höchstbetrag, wird es der Beitragsberechnung nur bis zu dieser Höhe zugrunde gelegt. Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt also den maximalen Betrag, von dem Beiträge erhoben werden. Die Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken- und wert von 4.050,00 EUR bundeseinheitlich angehoben. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung gibt es getrennte Beitragsbemessungsgrenzen in den alten und in den neuen Bundesländern. In den alten Bundesländern steigen die Beitragsbemessungsgrenzen 2014 von monatlich 5.800,00 EUR auf 5.950,00 EUR. In den neuen Bundesländern (2013: 4.900,00 EUR) Entgeltgrenze für geringfügige Beschäftigte Folie RL4 Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt seit dem vor, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt im Monat nicht mehr als 450,00 EUR beträgt. Für Arbeitnehmer in Minijobs, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind (als Mitglied oder Familienversicherter), sind vom Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung zu entrichten. Zur Rentenversicherung sind Pauschalbeiträge zu entrichten, wenn der Beschäftigte in der gesetzlichen Rentenversicherung ver- befreit ist. Die für 2014 unveränderten Beitragssätze betragen zur Krankenversicherung 13,0 % und zur Rentenversicherung 15,0 %. Wird die geringfügig entlohnte Beschäftigung ausschließlich in Privathaushalten ausgeübt und umfasst Tätigkeiten, die sonst gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden, beträgt der Pauschalbeitragssatz zur Kranken- und Rentenversicherung jeweils 5 %. Die Pauschalbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden von der Minijob-Zentrale direkt an den Gesundheitsfonds gezahlt. Die Arbeitgeber haben den Arbeitnehmer-Fragebogen bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen, in dem der Beschäftigte unter anderem über weitere Beschäftigungen Auskunft gibt, zwingend zu ihren Entgeltunterlagen zu nehmen. Dieser Fragebogen muss auch eine Bestätigung enthalten, wonach der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Aufnahme weiterer Beschäftigungen anzuzeigen hat. Der auf bereitgestellte Personalfragebogen steht Ihnen in der aktuellen Fassung zur Verfügung.

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