Regionaler Gesundheitsreport Hessen. Hessisches Ministerium für Soziales und Integration. und

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1 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration und Kassenärztliche Vereinigung Hessen Regionaler Gesundheitsreport 2014 Gesundheitliche und pflegerische Versorgung Daten - Fakten - Ausblicke Hessen

2 Impressum Herausgeber Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Dostojewskistraße Wiesbaden und Kassenärztliche Vereinigung Hessen Georg-Voigt-Str Frankfurt Redaktion Ralf Pillok (Hessisches Ministerium für Soziales und Integration) Ellen Körting (Hessisches Ministerium für Soziales und Integration) Janine Schneider (Hessisches Ministerium für Soziales und Integration) Esther Walter (verantwortlich, Hessisches Ministerium für Soziales und Integration) Matthias Brittner (Kassenärztliche Vereinigung Hessen) Judith Nüdling (Kassenärztliche Vereinigung Hessen) Analyse und Kartografie Kassenärztliche Vereinigung Hessen Datenbasis Berechnung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, soweit nicht anders angegeben Kartengrundlage 2014, Lutum + Tappert Foto Titel Druck Statistisches Landesamt Wiesbaden, April 2014

3 Inhaltsverzeichnis I. Zusammenfassung a. Überblick über die Gesundheitseinrichtungen in Hessen b. Ist-Zustand und Szenario 2020 c. Megatrends im Gesundheitswesen d. Unterstützungsleistungen II. Bevölkerungsprognose III. Die neue Bedarfsplanung ein Überblick IV. Hausärztliche Versorgung a. Versorgungsgrade der hausärztlichen Mittelbereiche b. Anzahl und räumliche Verteilung der Arztsitze c. Altersstruktur der Ärzteschaft d. Erreichbarkeit von Arztpraxen e. Szenario 2020 V. Wohnortnahe fachärztliche Versorgung a. Definition der Arztgruppen b. Versorgungsgrad c. Anzahl und räumliche Verteilung der Arztsitze d. Altersstruktur der Ärzteschaft e. Patientenströme - Mitversorgungseffekte f. Erreichbarkeit von Arztpraxen g. Szenario 2020 VI. Apotheken a. Überblick über die Apotheken in Hessen b. Altersstruktur der Apotheker (Betriebsinhaber) c. Prognose des Nachfolgebedarfs bis 2025 VII. Krankenhäuser a. Überblick über die Versorgungsgebiete b. Leistungsdaten je Versorgungsgebiet und Hessen insgesamt im Jahr 2012 c. Leistungsdaten im Zeitverlauf in Hessen d. Leistungsdaten der Fachabteilungen im Zeitverlauf in Hessen e. Anzahl der Ermächtigungen in Krankenhäusern 1

4 VIII. Pflege a. Entwicklung der Pflegebedürftigkeit b. Pflegestützpunkte c. Pflegedienste und Pflegeheime d. Zukünftiger Bedarf an Pflegefachkräften in der Altenhilfe e. Demografie bedingter Erweiterungsbedarf an Pflegefachkräften in der Altenhilfe f. Altersbedingter Ersatzbedarf an Pflegefachkräften in der Altenhilfe g. Entwicklung der Demenzerkrankungen IX. Zur Datenerhebung im ambulanten Bereich 2

5 Landkreise in Hessen 3

6 I. Zusammenfassung a. Überblick über die Gesundheitseinrichtungen in Hessen b. Ist-Zustand und Szenario 2020 Hausärztliche Versorgung Derzeit verteilen sich insgesamt Hausärzte an Standorten in Hessen, wovon im Jahr 2015 altersbedingt voraussichtlich 716 eine Nachfolge suchen werden, in 2017 sind es bereits Hausärzte und in 2020 sind es voraussichtlich Hausärzte, wenn die Hausärzte ihre Praxis mit 65 Jahren abgeben. Wohnortnahe fachärztliche Versorgung Aktuell gibt es in Hessen 403 zugelassene Augenärzte, wovon bereits im Jahr Ärzte das entspricht 17% ihre Praxis mit 65 Jahren schließen könnten. In den weiteren zwei Jahren bis 2017 könnten 89 Augenärzte im Alter von 65 Jahren ihre Praxis schließen, und in 2020 bereits 4

7 126, was dann bei den ausgeschiedenen Augenärzten einen Prozentsatz von 31% ausmachen würde. In der Gynäkologie können aktuell 806 zugelassene Ärzte in Hessen gezählt werden. In 2015 kann bereits ein Nachfolgebedarf von 14% und in 2017 von 19% errechnet werden. Schaut man sich das Jahr 2020 an und geht davon aus, dass die niedergelassenen Ärzte ihre Praxis mit 65 Jahren schließen, so besteht bis dahin ein Bedarf an 219 Gynäkologen, das macht einen Prozentsatz von 27% aus. In der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde können zum jetzigen Zeitpunkt 302 zugelassene Ärzte in Hessen nachgewiesen werden. Hier ist der Nachfolgebedarf in 2015 mit 38 Ärzten noch nicht sehr hoch, bis zum Jahr 2020 steigt der Bedarf jedoch auf 80 Ärzte dies macht einen Prozentsatz von 26% aus. In Hessen gibt es zurzeit 452 zugelassene Kinder- und Jugendärzte. Bei der Prognose für den Nachfolgebedarf bis 2020 bei einer Praxisabgabe mit 65 Jahren konnte für 2015 ein Rückgang um 57 Ärzte, in 2017 um 89 Ärzte und im Jahr 2020 um 149 Kinder- und Jugendärzte errechnet werden. Das bedeutet in 2020 einen prozentualen Rückgang um 33% der bestehenden niedergelassenen Ärzte. Der Facharztbereich der Urologie ist aktuell in Hessen durch 200 zugelassene Ärzte vertreten. Bis zum Jahr 2020 werden nach den Prognosen 61 Ärzte ihre Praxis schließen, womit ein Rückgang von 31% verzeichnet werden kann. Pflege Die Anzahl der Pflegebedürftigen (65 und mehr Jahre) in Hessen wird von rund im Jahr 2011 auf fast im Jahr 2020 und somit um 14% steigen. Ein ähnliches Bild ergibt sich für Pflegebedürftige in stationärer Dauerpflege. Hier wird die Anzahl von fast im Jahr 2011 um rund 12 % auf ca steigen. Im Jahr 2011 gab es hessenweit einen Beschäftigtenstand von insgesamt Altenpfleger/innen in den Einrichtungen der Altenhilfe (in Vollzeitäquivalenten). Für das Jahr 2020 ergibt sich ein Bedarf von , für 2025 von und für 2030 von Altenpfleger/innen. Dieser zukünftige, durch die wachsende Anzahl an pflegebedürftigen Menschen hervorgerufene Bedarf lässt sich mit dem Beschäftigtenbestand von 2011 alleine nicht bewältigen. Es muss zu einer Erweiterung des Beschäftigtenbestandes kommen, wenn die pflegerische Versorgung auch in Zukunft konstant gehalten werden soll. Für ganz Hessen ergibt sich ein Erweiterungsbedarf an Altenpfleger/innen für 2020, Altenpfleger/innen für 2025 und Altenpfleger/innen für Gemessen am Beschäftigtenstand in 2011 entspricht dies einem Erweiterungsbedarf von 37% im Prognose-Zeitraum. 5

8 Die einzelnen Regionen Hessens weisen Unterschiede auf. Die Landkreise mit dem relativ höchsten zukünftigen Erweiterungsbedarf sind der Landkreis Offenbach, der Landkreis Darmstadt- Dieburg und der Main-Taunus-Kreis. Hier muss der Beschäftigtenstand um jeweils mehr als 60% erweitert werden. Einen mit 16% eher geringen Erweiterungsbedarf weisen die Landkreise Werra- Meißner und Hersfeld-Rotenburg auf. Der Bestand an Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen in der Altenhilfe betrug im Jahr Vollzeitäquivalente. Schreibt man die Quote von Pflegefachkraft zu Pflegebedürftigen fort, ergeben sich für die Jahre 2020, 2025 und 2030 Bedarfe von insgesamt 6.777, und Vollzeitäquivalenten. Dies führt zu einem Erweiterungsbedarf von 747 Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen für das Jahr 2020, Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger/innen für das Jahr 2025 sowie Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger/innen für das Jahr Im Vergleich zum Jahr 2011 muss der Beschäftigtenstand um 38% erweitert werden. Auch hier ergeben sich allerdings starke regionale Unterschiede. Besonders hohe relative Erweiterungsbedarfe sind im Lahn-Dill-Kreis, im Main-Taunus-Kreis und in der Stadt Darmstadt zu bewältigen. In diesen Regionen entsteht bis 2030 ein Erweiterungsbedarf von jeweils mehr als 60%. Unter 20% liegen die Erweiterungsbedarfe im Rheingau-Taunus-Kreis, im Landkreis Gießen und in der kreisfreien Stadt Offenbach. In den kommenden Jahren wird ein beträchtlicher Teil der derzeit in ambulanten Pflegediensten und stationären Altenpflegeeinrichtungen beschäftigten Pflegefachkräfte altersbedingt aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Von den im Jahr 2011 tätigen Altenpfleger/innen (in Vollzeitäquivalenten) müssen bis zum Jahr 2020, bis zum Jahr 2025 und bis zum Jahr 2030 ersetzt werden. Dies entspricht einem altersbedingten Ersatzbedarf von 61% im gesamten Prognose-Zeitraum. Im regionalen Vergleich treten allerdings Unterschiede zutage, die Altersstruktur der Beschäftigten unterscheidet sich recht stark. In einigen Regionen wird schon kurzfristig ein recht hoher Anteil der Beschäftigten aus dem Beruf ausscheiden, in anderen wird dies erst mittel- oder langfristig der Fall sein. Besonders hoch ist der Ersatzbedarf in Relation zum Beschäftigtenstand im Wetteraukreis und in der Stadt Darmstadt. Dort werden bis zum Jahr 2030 mindestens 80 Prozent der derzeit noch tätigen Altenpfleger/innen ausscheiden. Am niedrigsten liegt der relative Ersatzbedarf in der Stadt Offenbach und den Landkreisen Kassel und Limburg-Weilburg, wo etwa die Hälfte des aktuellen Bestandes in Rente gehen wird. 6 Für die Berufsgruppe der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen in ambulanten Diensten und stationären Altenpflegeeinrichtungen liegt der altersbedingte Ersatzbedarf höher als in der Berufsgruppe der Altenpfleger/innen. Von den derzeit beschäftigten Gesundheitsund (Kinder-)Krankenpfleger/innen müssen bis zum Jahr 2020, bis zum Jahr 2025

9 und bis zum Jahr 2030 im Versorgungssektor der Altenpflege ersetzt werden. Der altersbedingte Ersatzbedarf im Prognose-Zeitraum liegt bei 65%. Im Vergleich der Landkreise und kreisfreien Städte ergeben sich auch für die Berufsgruppe Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen im Versorgungssektor der Altenpflege Unterschiede. In einigen Regionen geht schon bis 2020 ein größerer Teil der Beschäftigten in Rente, in anderen erst in den Folgejahren. Darüber hinaus unterscheiden sich die Gebietskörperschaften hinsichtlich der Höhe des altersbedingten Ersatzbedarfes in Relation zum derzeitigen Beschäftigtenstand: Ausgesprochen hoch ist der altersbedingte Ersatzbedarf im Vogelsbergkreis und im Schwalm-Eder-Kreis, wo 89 bzw. 84% der derzeit noch tätigen Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger/innen im Versorgungssektor der Altenpflege bis 2030 altersbedingt ausscheiden werden. Vergleichsweise gering ist der Ersatzbedarf mit gut 50% in den Landkreisen Hersfeld-Rotenburg und Darmstadt-Dieburg, im Werra-Meißner-Kreis und in der Stadt Kassel. 7

10 c. Megatrends im Gesundheitswesen Folgende Aspekte müssen beim Thema Wiederbesetzung von Arztpraxen berücksichtigt werden: Die Rahmenbedingungen für Ärzte verschlechtern sich zunehmend. Manchen Regionen mangelt es an Attraktivität. Praxen, die zur Übernahme angeboten werden, sind nicht attraktiv genug Einzelpraxen, kleinere Praxen, Kooperationen sind schlecht möglich. Das Werteverständnis hat sich gewandelt, die sogenannte Work-Life-Balance spielt für Ärzte eine größere Rolle. Die ärztliche Berufsausübung wird immer mehr von Frauen wahrgenommen. Diese wünschen sich mehr Teilzeitangebote und bessere Betreuungsmöglichkeiten. Wirtschaftliche Risiken sind aufgrund ständiger Änderungen der Honorarsystematik noch unkalkulierbarer geworden. Partnerärzte: Anstellung von Ärzten auch in Teilzeit Mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz 2006 (VÄndG) wurden die Möglichkeiten für Praxisinhaber (Vertragsärzte), Kollegen anzustellen, ausgebaut. Dies ermöglicht eine Anstellung von bis zu drei Ärzten als Angestellte auch in Teilzeit. Die Anstellung muss hierbei vom Zulassungsausschuss genehmigt werden und der Arbeitszeitumfang des angestellten Arztes wird auf den Versorgungsgrad angerechnet. Bei den Partnerärzten handelt es sich um Ärzte, die mit anderen Ärzten in einer Berufsausübungsgemeinschaft arbeiten. Ein Partnerarzt kann sich auch in einem gesperrten Planungsbereich niederlassen, wenn der Partner bereits eine Zulassung besitzt. Zusammen dürfen jedoch nicht mehr Leistungen erbracht werden, als es der bereits zugelassene Kollege bisher getan hat. Partnerärzte angestellte Ärzte Gesamt Quelle: Bundesarztregister der KBV / eigene Darstellung Im Jahr 2010 konnte deutschlandweit eine Gesamtzahl von Ärzten ausgewiesen werden dies ist eine 11%-ige Steigerung im Vergleich zum Jahr Mit nebenstehender Tabelle wird die Entwicklung der Partnerärzte und angestellten Ärzten sowie der Gesamtzahl aller Ärzte in den Jahren 2000 bis 2010 dargestellt. 8

11 Anhand der grafischen Darstellung ist ersichtlich, dass die Zahlen sowohl der Partnerärzte als auch der angestellten Ärzte jährlich steigen. Insbesondere bei der Anzahl der angestellten Ärzte ist erkennbar, dass diese seit 2007 erheblich steigen. Daraus lässt sich deuten, dass der Trend immer mehr hin zu Kooperationsformen geht und die Tätigkeiten in klassischen Einzelpraxen abnehmen. Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren gewinnen immer mehr an Bedeutung Partnerärzte angestellte Ärzte Quelle: Bundesarztregister der KBV / eigene Darstellung Ärzte in Gemeinschaftspraxen Diese Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zeigen die Entwicklung der Ärzteverteilung in den Gemeinschaftspraxen. Die Anzahl der Allgemein- und praktischen Ärzte ist in den Jahren 1993 bis 2010 im Verhältnis zu den anderen Arztgruppen nur gering gestiegen, wohingegen sich die Zahl der Fachärzte in Gemeinschaftspraxen mehr als verdoppelt hat. Die Tendenz geht immer mehr in Richtung Gemeinschaftspraxis, in welcher sich mehrere Fachärzte zusammenschließen. Der Zusammenschluss von Ärzten in einer Praxisgemeinschaft ermöglicht ihnen eine gemeinschaftliche Nutzung der Praxisräume und -einrichtung sowie die gemeinsame Beschäftigung vom Personal. d. Unterstützungsleistungen Hessischer Gesundheitspakt Hessen verfügt über eine gute ärztliche Versorgung. Es zeigen sich jedoch Entwicklungen, die die bestehenden Versorgungsstrukturen mittel- bis langfristig verändern insbesondere in ländlichen Regionen. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat daher für die Jahre 2012 bis 2014 den Hessischen Gesundheitspakt initiiert und mit den wesentlichen Akteuren des hessischen Gesundheitswesens ratifiziert: 9

12 Zur Stärkung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin wurden an den hessischen Universitäten mit einem Lehrstuhl für Allgemeinmedizin Kompetenzzentren eingerichtet, um den Auf- und Ausbau von regionalen Weiterbildungsverbünden zu unterstützen und für Interessierte Weiterbildungsplätze in der Allgemeinmedizin zu vermitteln. Um auch künftig eine möglichst wohnortnahe medizinische Versorgung sicherstellen zu können, wird die Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in Gebieten mit regionalem Versorgungsbedarf mit jeweils bis zu Euro je Arzt-Sitz gemeinsam vom Land Hessen, der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen in Hessen gefördert. Die Förderanträge sind bei den regionalen Beratungs-Centern der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zu stellen. Förderung ehrenamtlicher Pendel- und Begleitdienste: Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden hat sich das Land Hessen darauf verständigt, Qualifizierungsmaßnahmen für Personen anzubieten, die einen Mobilitätsdienst gründen wollen. Zudem sollen die Mobilitätsdienste durch die Kommunen in Abstimmung mit der Ärzteschaft Hilfestellung bei der Terminvergabe und Einteilung der verfügbaren Fahrer erhalten. Näheres erfahren Sie bei den Ansprechpartnern in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Landesregierung fördert Regionale Gesundheitsnetze Die demografische Entwicklung und der Strukturwandel im Gesundheitswesen vollziehen sich in den hessischen Landkreisen und Städten nicht gleichmäßig, sondern regional und lokal differenziert. Aus diesem Grund sind Lösungen notwendig, die diese regionalen Entwicklungen der Demografie und Morbidität der Bevölkerung berücksichtigen. Mit der Förderung von regionalen Gesundheitsnetzen will die Hessische Landesregierung eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige medizinische und pflegerische Gesundheitsversorgung ermöglichen. Deshalb wurden neun Modellregionen im Rahmen eines Wettbewerbs ermittelt, die mit verschiedenen Kooperationspartnern gemeinsame, sektorenübergreifende Konzepte für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung in der Region entwickeln. Um Diskussionsprozesse in den Regionen über die Zukunft der gesundheitlichen Versorgung zu unterstützen und zu begleiten, wurde im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration zudem eine Servicestelle Regionale Gesundheitsnetze eingerichtet. Bei konkreten Sachverhalten können demografische Rahmendaten und die Versorgungsanalysen zur Verfügung gestellt werden. Zudem wird Unterstützung bei der Initiierung von regionalen Auswertungen, bei der Vermittlung von Kontakten zu den Entscheidungsträgern oder bei der Prüfung von Fördermöglichkeiten gegeben. 10

13 Kassenärztliche Vereinigung Hessen hilft Als wichtiger Akteur des Gesundheitsmarktes stellt die Kassenärztliche Vereinigung Hessen eine ausreichende, wohnortnahe und qualifizierte ärztliche Versorgung sicher. Dazu gehört auch die Bereitstellung der ärztlichen Bereitschaftsdienste in den sprechstundenfreien Zeiten. Diese Aufgabe wird als Sicherstellungsauftrag bezeichnet. Gleichzeitig vertritt die Kassenärztliche Vereinigung Hessen die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber der Politik und den Krankenkassen. Als Vertreter ihrer Mitglieder handelt die Kassenärztliche Vereinigung Hessen mit den Krankenkassen die Vergütungen im Rahmen des Kollektivvertrags sowie der Selektivverträge aus. Ärztliche Qualitätsstandards werden durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen als Institution überwacht und geprüft. Außerdem nimmt die Kassenärztliche Vereinigung Hessen die Interessen von Ärzten und Psychotherapeuten wahr und berät sie in allen Fragen rund um Niederlassung, Praxisführung und Abrechnung. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen ist nach der Errechnung des Nachfolgebedarfs für die Ausschreibung und Vermittlung von freien Arztsitzen zuständig und kümmert sich um das Funktionieren der Bedarfsplanung. Gleichzeitig bestehen Kooperationen mit dem Hessischen Landkreistag sowie Förderungsmöglichkeiten über den Hessischen Gesundheitspakt. Die Berater der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen nehmen an regionalen Gesundheitskonferenzen teil. Des Weiteren werden regionale Dialogstrukturen etabliert, eine Koordinierungsstelle für die Weiterbildung der Allgemeinmedizin wurde gegründet und es finden regelmäßig Gründer- und Abgeber-Foren statt, um erfahrene Ärzte mit jungen Arztabsolventen zusammen zu bringen. Der Weg in die Niederlassung soll durch kompetente und gut koordinierte Begleitung in der Weiterbildung erleichtert werden. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen ist bereits im Sommer 2009 eine Kooperation mit dem Hessischen Landkreistag eingegangen. Ziel dieser Kooperation ist es, gemeinsame Initiativen durchzuführen, um auch langfristig die ambulante medizinische Versorgung gerade in den ländlichen Regionen in Hessen zu sichern. Auch der Bedarf an hausärztlicher und pflegerischer Betreuung von chronisch Kranken sowie die Erwartungen an die ärztliche Primärversorgung steigen. Aus diesen Gründen haben sich die maßgeblichen Akteure des Gesundheitswesens unter Federführung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration zusammengeschlossen und in 2011 den Hessischen Pakt zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung aufgebaut. Hiermit möchte man die Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in Gebieten mit regionalem Versorgungsbedarf fördern. Auch die in 2013 gestartete Kampagne Sei Arzt. In Praxis. Leb Hessen! bietet jungen Ärztinnen und Ärzten Unterstützung und Beratung auf dem Weg zur eigenen Praxis. Medizinstudenten sollen hiermit für eine Niederlassung in Hessen begeistert werden. 11

14 II. Bevölkerungsprognose 1 Ausgehend von 6,062 Mio. Einwohnern zu Beginn des Jahres 2010 wird die Bevölkerung Hessens bis 2020 zunächst nur relativ geringfügig ( ) auf 6,001 Millionen Einwohner zurückgehen. Im Jahr 2030 wird dann die Bevölkerungszahl deutlich unter der 6 Millionenmarke liegen mit voraussichtlich 5,911 Mio. In den darauf folgenden zwei Jahrzehnten wird sich der Rückgang aber beschleunigen (2030 bis 2050: ). Die Einwohnerzahl Hessens wird in der Mitte dieses Jahrhunderts (2050: 5,532 Mio.) voraussichtlich um rund 8,7% unter dem Ausgangsniveau des Jahres 2009 liegen und damit in etwa wieder auf den Stand der 70er und 80er Jahre des letzten Jahrhunderts zurückfallen. Insgesamt wird sich die Bevölkerung in den hessischen Regierungsbezirken in den kommenden Jahren sehr unterschiedlich entwickeln: Im Regierungsbezirk Darmstadt ist mit einer weiteren Zunahme der Bevölkerung bis zum Jahr 2026 zu rechnen. Erst danach setzt in Südhessen ein Schrumpfungsprozess ein, der bis zum Jahr 2050 anhält. Dann werden im Vergleich zu heute 1,6% Menschen weniger im Regierungsbezirk Darmstadt leben. Im Regierungsbezirk Gießen wird sich der Schrumpfungsprozess weiter fortsetzen und insbesondere ab dem Jahr 2020 weiter verstärken. Im Jahr 2050 werden im Vergleich zu heute rund 17% Menschen weniger leben. Im Regierungsbezirk Kassel ist der Rückgang der Bevölkerung am stärksten ausgeprägt. Für das Jahr 2050 ist von einem Bevölkerungsbestand auszugehen, der fast 24% unter dem heutigen Niveau liegen wird. Kleinräumige Bevölkerungsentwicklung von 2009 bis 2030 Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung: Bevölkerungsvorausschätzung für die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte, Hessen Agentur Report Nr. 791 und 792,

15 Anhand dieser Grafik ist die Bevölkerungsdichte in den Landkreisen erkennbar. Der Hessische Durchschnitt liegt hier bei 285 Einwohnern pro Quadratkilometer. Der Landkreis Waldeck-Frankenberg, der Werra-Meißner-Kreis sowie der Vogelsbergkreis liegen weit unter dem Durchschnitt mit bis zu 100 Einwohnern pro Quadratkilometer, wohingegen auch hier erkennbar ist, dass in Mittelhessen die Bevölkerungsdichte mit mehr als Einwohnern am höchsten ist. 13

16 III. Die neue Bedarfsplanung ein Überblick Die Bedarfsplanung wurde vom Gesetzgeber 1993 eingeführt, um bundesweit eine ausgewogene haus- und fachärztliche ambulante Versorgung zu sichern und um der Ärzteschwemme Herr zu werden. Sie soll als Planungs- und Steuerungsinstrument regeln, wie viele Ärzte und Psychotherapeuten sich in einer bestimmten Region niederlassen dürfen. Gleichzeitig dient sie zur Bestimmungen von Unter- und Überversorgung im ambulanten ärztlichen Bereich ( 99 SGB V). Ende Dezember 2012 wurde eine neue Bedarfsplanungsrichtlinie verabschiedet, in welcher von Unterversorgung gesprochen wird, wenn der Versorgungsgrad im hausärztlichen Bereich < 75% und im fachärztlichen Bereich < 50% liegt. Von Überversorgung wird in beiden Versorgungsbereichen ab 110% gesprochen. Mit der neuen Bedarfsplanung möchte man einen gleichmäßigen Versorgungszugang für alle gesetzlich Versicherten sicherstellen und die wohnortnahe Versorgung, besonders in ländlichen Regionen, fördern. Auch die Planungssicherheit für Vertragsärzte und -psychotherapeuten hinsichtlich einer Niederlassung sowie die Anpassung der Verhältniszahlen (Einwohner-Arzt-Relation) stellen hier Ziele der Richtlinie dar. 4 Versorgungsebenen mit 23 Arztgruppen in 99 Planungsbereichen: Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Hessen Der allgemeine Versorgungsgrad wird durch arztgruppenspezifische Verhältniszahlen ausgedrückt, welcher mit einem Demografie-Faktor modifiziert werden kann. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten bei der Berücksichtigung regionaler Besonderheiten: die regionale Demografie räumliche Faktoren die regionale Morbidität infrastrukturelle Besonderheiten sozioökonomische Faktoren 14

17 Die Berücksichtigung der Besonderheiten kann z.b. durch eine abweichende Abgrenzung der Planungsbereiche oder abweichende Verhältniszahlen erfolgen. Die neue Bedarfsplanung ermöglicht durch die neuen Bestimmungen unter Einbeziehung des Demografie-Faktors individuelle Möglichkeiten zur Niederlassung und trägt damit zu einer Verbesserung der Versorgungsstruktur bei. Ebenfalls können die Mitversorgungseffekte eine bedeutende Rolle spielen, welche im Kapitel V. Wohnortnahe fachärztliche Versorgung (Buchstabe e. Patientenströme Mitversorgungseffekte) näher erläutert werden. Im Bereich der hausärztlichen Versorgungsebene gibt es durch die neuen Bestimmungen erhebliche Veränderungen aufgrund der neu zugeordneten Mittelbereiche. Der kleinräumige Zuschnitt ermöglicht eine Feststellung von Unterversorgung bzw. drohender Unterversorgung in den bereits bekannten ländlichen Regionen. Um hier gegenzusteuern, müssen gesetzliche Möglichkeiten genutzt werden, aber auch die Einbindung der jeweiligen Landkreise ist von großer Bedeutung, um die ländlichen Regionen attraktiver zu machen. Die fachärztliche Versorgung zeigt in Hessen eine gute flächendeckende Versorgungssituation auf. Hier ist jedoch eine Ausgewogenheit das Ziel der Planung für diesen Versorgungsbereich. Lediglich wenige Fachbereiche, wie z. B. die Augenheilkunde im Odenwaldkreis, weisen eine Unterversorgung auf, für welche die gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen. 15

18 IV. Hausärztliche Versorgung a. Versorgungsgrade der hausärztlichen Mittelbereiche Hessen gliedert sich nach dem Beschluss des Landesausschusses insgesamt in vier Versorgungsebenen mit 23 Arztgruppen und 99 Planungsbereiche. In der hausärztlichen Versorgung gibt es 67 Mittelbereiche als Planungsregionen. Hierzu zählen alle niedergelassenen Ärzte und es wird eine Verhältniszahl von Einwohnern pro Arzt abgebildet. Die Verhältniszahl wird durch einen Demografie-Faktor korrigiert, um veränderte Alters- und Morbiditätsstrukturen zu berücksichtigen. Von den 67 Mittelbereichen aus der Gruppe der hausärztlichen Versorgung haben einen Versorgungsgrad von < 100 % 16 Mittelbereiche 100 bis < 110 % 21 Mittelbereiche > 110 % 30 Mittelbereiche, d. h. sind gesperrt wegen Überversorgung 16

19 Name der Mittelbereiche Versorgungsgrad Allendorf (Eder) / Battenberg 74,16 Idstein 78,70 Biedenkopf 80,06 Haiger/Dillenburg 82,74 Borken (Hessen) 88,20 Heusenstamm / Rödermark / Rodgau / Dietzenbach / Obertshausen 90,35 Kirchhain 91,43 Butzbach 92,53 Dieburg / Groß-Umstadt 95,11 Rüsselsheim 95,52 Stadtallendorf 95,94 Homberg (Efze) 97,02 Melsungen 97,07 Lich / Hungen 97,27 Lampertheim / Viernheim / Bensheim / Heppenheim / Bürstadt / Lorsch 98,97 Wächtersbach / Bad Soden-Salmünster 99,69 Schlüchtern 100,33 Herborn 100,82 Korbach 101,01 Hanau 101,23 Michelstadt / Erbach 103,48 Taunusstein 103,50 Darmstadt 103,94 Alsfeld 104,55 Neu-Isenburg / Dreieich / Langen 104,86 Sontra 105,04 Limburg 105,06 Büdingen 105,41 Friedberg / Bad Nauheim 106,57 Hofgeismar 106,61 Wolfhagen 106,89 Offenbach 107,37 Bad Orb 107,52 Frankenberg (Eder) 107,61 Hessen 108,56 Bad Hersfeld 109,50 Bad Schwalbach 109,90 Gelnhausen 109,95 Bad Homburg / Oberursel / Friedrichsdorf 111,80 Königstein / Kronberg / Schwalbach / Bad Soden / Eschborn 111,80 Nidda 111,87 Usingen 112,00 Kassel 112,14 Eschwege 112,38 Gießen 112,64 Lauterbach 113,54 Bebra/Rotenburg a.d. Fulda 114,98 Hattersheim / Hofheim / Kelkheim 115,50 Fritzlar 116,14 Wiesbaden 116,34 Rüdesheim / Geisenheim 116,60 Frankfurt 117,12 Witzenhausen 118,91 Schwalmstadt 120,09 Grünberg / Laubach 120,20 Seligenstadt 121,10 Hochheim / Flörsheim 121,80 Wetzlar 122,79 Hünfeld 123,62 Fulda 124,61 Gladenbach 125,72 Eltville 127,40 Hessisch Lichtenau 127,46 Bad Arolsen 128,28 Marburg 128,42 Weilburg 130,36 Bad Wildungen 135,76 Heringen (Werra) 136,31 17

20 b. Anzahl und räumliche Verteilung der Arztsitze Mit der grafischen Darstellung sollen die Praxisstandorte der Hausärzte in Hessen unter Berücksichtigung der Bevölkerungsdichte aufgezeigt werden. Nach vorliegenden Daten gibt es in Hessen insgesamt 26 Landkreise und kreisfreie Städte mit Hausärzten an Standorten. Dabei können unter einer Anschrift mehrere Hausärzte, beispielweise in einer Berufsausübungsgemeinschaft, tätig sein; auch Abweichungen sind möglich. Mit dieser Abbildung werden die jeweiligen Gemeinden in Hessen dargestellt. Besonders auffallend ist hierbei Mittelhessen aber auch die Städte Kassel und Gießen, welche bis unter oder und mehr Einwohner pro Quadratkilometer aufweisen. Hier ist die Bevölkerungsdichte am höchsten und hier wurden ebenfalls die meisten Praxisstandorte ermittelt. In Ost- und Nordhessen dagegen gibt es einige Landkreise und Gemeinden, welche eine eher geringere Einwohnerzahl mit ebenfalls weniger Praxisstandorten aufzeigen, wie z. B. der Landkreis Fulda, Waldeck-Frankenberg oder der Vogelsbergkreis. Bei diesen Regionen handelt es sich um die ländlichen Regionen in Hessen. 18

21 c. Altersstruktur der Ärzteschaft Diese Grafik zeigt die Verteilung der zugelassenen Hausärzte in Hessen nach Altersstufen in 10er Schritten. Hier ist zu erkennen, dass die größte Anzahl der Hausärzte sich auf die Altersgruppe Jahre verteilt, dies macht 40,13% aus. Auch die Gruppe der 60-Jährigen und Älteren macht einen Prozentsatz von 29,51% aus, gefolgt von den Jährigen mit 25,53%. Die jungen Ärzte und somit Nachfolger machen hier den geringsten Anteil aus mit 4,81%. Dieses Ergebnis zeigt auf, dass der Nachfolgebedarf groß ist und Medizin-Absolventen für die hausärztliche Versorgung gewonnen werden müssen. 19

22 Anhand der folgenden Darstellung ist der Anteil der Hausärzte über 55 Jahre bezogen auf Gesamthessen ersichtlich. Es zeigt sich, dass der Anteil der Hausärzte über 55 Jahre besonders in Ost- und Nordhessen bei über 50% liegt. Aber auch einzelne Gemeinden in der Region Starkenburg und in Mittelhessen weisen einen Anteil von über 50% der über 55-jährigen Hausärzte auf. In den anderen Landkreisen liegt der Anteil unter 50%, wo somit insgesamt eine höhere Anzahl von Ärzten nachzuweisen ist. 20

23 Stadtallendorf ,41 Usingen ,35 Rüdesheim/Geisenheim ,33 Heusenstamm/Rödermark/Rodagau/Dietzenbach/Obertshausen ,21 Kirchhain ,29 Taunusstein ,29 Hofgeismar ,36 Schlüchtern ,36 Weilburg ,36 Wiesbaden ,92 Offenbach ,61 Korbach ,24 Frankenberg (Eder) ,13 Friedberg/Bad Nauheim ,58 Seligenstadt ,18 Limburg ,46 Grünberg/Laubach ,94 Idstein ,86 Schwalmstadt ,18 Bad Schwalbach ,48 Rüsselsheim ,64 Bad Homburg/Oberursel/Friedrichsdorf ,75 Lich/Hungen ,75 Gladenbach ,44 Neu-Isenburg/Dreieich/Langen ,58 Marburg ,79 Dieburg/Groß-Umstadt ,83 Eltville ,00 Lampertheim/Viernheim/Bensheim/Heppenheim/Bürstadt/Lorsch ,12 Hanau ,19 Gelnhausen ,71 Fulda ,93 Kassel ,04 Büdingen ,34 Wetzlar ,55 Frankfurt ,93 Hessen 47,36 Butzbach ,37 Darmstadt ,23 Giessen ,30 Hattersheim/Hofheim/Kelkheim ,33 Bad Wildungen ,00 Sontra ,00 Königstein/Kronberg/Schwalbach/Bad Soden/Eschborn ,00 Borken (Hessen) ,00 Hünfeld ,00 Biedenkopf ,63 Eschwege ,94 Haiger/Dillenburg ,13 Hessisch Lichtenau ,33 Bebra/Rotenburg a.d.fulda ,57 Homberg (Efze) ,85 Melsungen ,17 Bad Arolsen ,55 Bad Orb ,55 Bad Hersfeld ,76 Alsfeld ,17 Herborn ,17 Michelstadt/Erbach ,14 Allendorf (Eder)/Battenberg ,14 Wächtersbach/Bad Soden-Salmünster ,09 Hochheim/Flörsheim ,50 Fritzlar ,50 Wolfhagen ,71 Witzenhausen ,67 Lauterbach ,74 Nidda ,78 21

24 d. Erreichbarkeit von Arztpraxen Mit diesen Darstellungen soll die Erreichbarkeit von Arztpraxen dargestellt werden. Hier wurde die Distanz der Wegstrecke des Patienten vom Wohnort zur Praxis errechnet. Es konnte ein hessenweiter Durchschnitt für die Verfügbarkeit der Hausärzte von 5,1 km ermittelt werden. In der linken Grafik ist erkennbar, dass es viele Regionen in Hessen gibt, in welchen die Patienten einen Anfahrtsweg zu ihrem Hausarzt von bis zu sieben Kilometern auf sich nehmen müssen. Nur der Vogelsbergkreis liegt über dem Durchschnittswert von 5,1 km: hier legen Patienten eine Durchschnittsstrecke von 8,1 km zurück, um zu ihrem Hausarzt zu kommen. Parallel hierzu gibt es jedoch auch einige Gebiete, in denen der durchschnittliche Weg zur nächsten Praxis von maximal fünf Kilometern ermittelt werden konnte. Hierbei handelt es sich um Landkreise im Rhein- Main-Gebiet und in Südhessen. Kreis Wegstrecke Offenbach 3,52 Bergstraße 3,89 Wiesbaden 3,97 Kassel 4,08 Darmstadt 4,20 Groß-Gerau 4,37 Frankfurt 4,44 Main-Taunus-Kreis 4,51 Offenbach (Landkreis) 4,54 Darmstadt-Dieburg 4,56 Lk.Kassel 5,02 Hessen 5,10 Lahn-Dill-Kreis 5,19 Gießen 5,19 Hochtaunuskreis 5,22 Main-Kinzig-Kreis 5,63 Werra-Meißner-Kreis 5,68 Limburg-Weilburg 5,73 Marburg-Biedenkopf 5,82 Wetteraukreis 5,82 Schwalm-Eder-Kreis 5,88 Odenwaldkreis 5,91 Rheingau-Taunus-Kreis 6,05 Fulda 6,18 Hersfeld-Rotenburg 6,18 Waldeck-Frankenberg 6,84 Vogelsbergkreis 8,11 22

25 e. Szenario 2020 Diese Grafik beschäftigt sich mit dem Bedarf an Hausärzten in Hessen bis zum Jahr 2020 bei einer Praxisabgabe mit 65 Jahren. Dabei wird simuliert, wie viele Hausärzte in den Jahren 2015, 2017 und 2020 aus Altergründen eine Praxisnachfolge suchen werden. Man kann deutlich erkennen, dass der Wiederbesetzungsbedarf stetig steigen wird: Im aktuellen Jahr 2013 können wir niedergelassene Hausärzte melden, wovon im Jahr 2015 nach diesen Berechnungen 716 Hausärzte eine Nachfolge suchen werden, in 2017 sind es bereits Hausärzte und in Hausärzte. Eine feste Altersgrenze, nach der Ärzte ihre Kassenzulassung zurückgeben müssen, gibt es nicht mehr. Das faktische Renteneintrittsalter in Deutschland beträgt 63 Jahre. Wenn die Hausärzte in Hessen ihre Praxis mit 65 Jahren abgeben, liegt der Wiederbesetzungsbedarf im Jahr 2020 bei knapp 40%. Bezogen darauf lässt sich festhalten, dass es in jedem Fall spätestens im Jahr 2020 einen erheblichen Bedarf an Hausärzten in Hessen geben wird. 23

26 Mit dieser grafischen Darstellung soll die Abgabe der Kassenzulassung im Alter von 65 Jahren zum jetzigen Zeitpunkt sowie im Szenario 2020 dargestellt werden. Die grauen Fahnen symbolisieren hierbei den aktuellen Stand und die roten Fahnen die Praxen, die bis 2020 geschlossen werden bei der Annahme, dass die jeweiligen Ärzte ihre praktische Tätigkeit mit 65 Jahren aufgeben. 24

27 V. Wohnortnahe fachärztliche Versorgung a. Definition der Arztgruppen Die allgemeine fachärztliche Versorgung gliedert sich in folgende Arztgruppen: Augenärzte Nervenärzte Chirurgen Orthopäden Frauenärzte Psychotherapeuten Hautärzte Urologen HNO-Ärzte Kinderärzte In diesem Gesundheitsreport werden folgende Arztgruppen aus der fachärztlichen Versorgungsebene ausgewertet: Augenärzte Urologen Frauenärzte Kinderärzte HNO-Ärzte Es ist zu berücksichtigen, dass die genannten Facharztgruppen eine erste Auswahl darstellen, perspektivisch werden die weiteren fünf Facharztgruppen ausgewertet. Etwas größer als die hausärztliche Versorgung fallen die Planungsbereiche für die wohnortnahe fachärztliche Versorgung aus. Die Planungsbereiche sind unterteilt in die kreisfreien Städte, in Landkreise und die Kreisregionen gemäß Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Das Besondere hierbei ist der Zuschnitt der Planungsbereiche, welche auch die sogenannten Mitversorgungseffekte der Städte berücksichtigen sollen. Denn so werden z. B. Fachärzte in den Ballungszentren häufig auch von Patienten aus den umliegenden Ortschaften aufgesucht. Insgesamt zeigt die fachärztliche Versorgung in Hessen in ihrer Gesamtschau eine gute flächendeckende Versorgung. Das Erreichen einer Ausgewogenheit ist Ziel der Planung in den fachärztlichen Versorgungsebenen. Punktuell ist Handlungsbedarf zum Abbau einer Unterversorgung (Versorgungsgrad unter 50%) festzustellen die gesetzlich gegebenen Möglichkeiten sind hierbei auszuschöpfen. Eine bestehende Überversorgung (Versorgungsgrad über 110%) ist langfristig abzubauen. Hierfür ist eine fundierte Analyse der Versorgungsbedarfsfaktoren auf regionaler Ebene notwendig, um gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zum Abbau einer Überversorgung zu ergreifen. Zeigen Analysen auf regionaler Ebene einen höheren tatsächlichen Versorgungsbedarf als sich dieser unter Anwendung der Versorgungsberechnungen nach der Bedarfsplanungsrichtlinie darstellt, sind Korrekturen vorzunehmen. 25

28 b. Versorgungsgrad Diese Tabelle gibt eine Übersicht über die unterschiedlichen Versorgungsebenen im fachärztlichen Bereich gemäß dem Beschluss des Landesausschusses. Insbesondere in den großen Städten wie Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden, aber auch in Kassel und einigen anderen Städten und Landkreisen ist erkennbar, dass diese Regionen gut versorgt sind und kein Bedarf an neuen Ärzten notwendig ist. Dennoch gibt es erste fachärztliche Nachwuchsprobleme in den strukturell schwachen Regionen wie z.b. im Vogelsbergkreis, im Landkreis Hersfeld- Rotenburg, im Schwalm-Eder-Kreis sowie im Landkreis Werra-Meißner. In diesen Regionen liegt der Versorgungsgrad unter 100% und es müssen neue Ärzte in den unterschiedlichen Fachbereichen gefunden und nachbesetzt werden. Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Hessen / eigene Darstellung 26

29 c. Anzahl und räumliche Verteilung der Arztsitze Anzahl der Ärzte in Hessen Standorte Augenärzte Gynäkologen Hals-Nasen- Ohren-Ärzte Kinder- und Jugendärzte Urologen Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Hessen; Stand: Mit dieser grafischen Darstellung sollen die Praxisstandorte der Ärzte aus den Fachbereichen Augenheilkunde, Gynäkologie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kinder- und Jugend-Heilkunde und die Urologie in Hessen unter Berücksichtigung der Bevölkerungsdichte aufzeigt werden. Insgesamt verteilen sich die Fachärzte in Hessen wie folgt: 27

30 Anhand der Grafik lässt sich erkennen, dass es in Hessen viele Regionen gibt, welche nur unter 100 Einwohner pro Quadratkilometer aufweisen können, insbesondere in Ost- und Nordhessen. Hier handelt es sich überwiegend um ländliche Regionen, in denen die Ärzte sich weniger niederlassen möchten als in den Ballungszentren in Mittelhessen oder auch in Nordhessen in der kreisfreien Stadt Kassel. Auch die Bevölkerungsdichte ist in diesen Regionen wesentlich höher als in den ländlichen Regionen, in welchen die Versorgungssituation geringer ist. Nach den vorliegenden Daten verteilen sich insgesamt Fachärzte aus den Facharztgruppen der Augenheilkunde, Gynäkologie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kinder- und Jugend-Heilkunde sowie der Urologie an Standorten in Hessen. Dabei können unter einer Anschrift mehrere Hausärzte, beispielweise in einer Berufsausübungsgemeinschaft, tätig sein; auch Abweichungen sind möglich. d. Altersstruktur der Ärzteschaft Diese Grafik zeigt die Verteilung der zugelassenen Fachärzte in Hessen nach Altersstufen in 10er Schritten. Der hessische Altersdurchschnitt liegt bei 51 Jahren. Es ist direkt ersichtlich, dass die Altersgruppe Jahre mit 37,95% den größten Anteil ausmacht, dicht gefolgt von den Jährigen mit 34,89%. Bereits 20,82% der Augenärzte, Gynäkologen, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Kinder- und Jugendärzte sowie der Urologen befinden sich in der Altersgruppe 60 Jahre und älter. Im Kontrast hierzu gibt es nur 137 (6,34%) von Fachärzten, welche zwischen 30 und 39 Jahre alt sind. Somit ist ersichtlich, dass es in den 28

31 kommenden Jahren einen hohen Nachfolgebedarf geben wird und junge Medizin-Absolventen für die praktische Tätigkeit als niedergelassener Arzt gewonnen werden müssen. e. Patientenströme Mitversorgungseffekte Bei den regionalen Mitversorgungsbeziehungen geht es um die vertragsärztlichen Leistungen, bei denen der Wohnort der Patienten vom Ort der Leistungserbringung abweicht. Bei der Bedarfsplanung ist es wichtig, auch das räumliche Inanspruchnahmeverhalten der Patienten zu untersuchen. Dies ermöglicht eine Präzisierung der Bezugsgröße für die Ermittlung der notwendigen Arztzahl in einer Region. Um die Unterschiede zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städte auszugleichen, wurde durch die neue Bedarfsplanung eine weitere Differenzierung nach dem Grad der sogenannten Mitversorgungseffekte vorgenommen. Ärzte in städtischen Zentren versorgen oft in bedeutendem Ausmaß Patienten aus den umliegenden Landkreisen mit, wodurch es in der Vergangenheit zu Verzerrungen kam. Dies betrifft insbesondere die fachärztliche Versorgung. Beispielsweise in Darmstadt wurde bewiesen, dass weit über die Hälfte der Facharztpatienten (58,2%) aus der Umgebung stammen. Dies bestätigt sich in allen hessischen Großstädten: in Frankfurt erbringen Fachärzte fast ein Drittel (31,8%) ihrer Leistungen für Patienten aus dem Umland. In Wiesbaden liegt der Anteil der Mitversorgung sogar bei 36,4%, in Offenbach bei 49,6% und Kassel liegt mit 50,8% an der Spitze. Diese Zahlen zeigen auf, dass Pendlerströme jederzeit bei der Planung berücksichtigt werden müssen und die Anzahl der Fachärzte in den Ballungsgebieten nicht reduziert werden darf, weil man dadurch die Versorgung der Patienten aus den ländlichen Regionen noch mehr verschlechtern würde. In der allgemeinen fachärztlichen Versorgung wurden aus diesen Gründen fünf Versorgungszonen festgelegt, welche in den Verhältniszahlen berücksichtigt werden: Typ 1: Regionen, die starke Mitversorgungsleistungen erbringen Typ 2: Regionen, die von Mitversorgung profitieren und selbst angrenzende Regionen mitversorgen (Dualversorgung) Typ 3 + 4: Regionen, die von der städtischen Mitversorgung mehr oder weniger stark profitieren Typ 5: Eigenversorgte (zumeist ländliche) Regionen 29

32 Diese Grafik veranschaulicht parallel zur eben aufgezeigten Tabelle die verschiedenen Raumtypen. Auch hier bestätigt sich erneut, dass die großen Städte Wiesbaden, Frankfurt, Darmstadt und Kassel eine große Mitversorgungsfunktion in Hessen aufweisen. Der Landkreis Offenbach, der Hochtaunuskreis und Main-Taunus-Kreis sowie Groß-Gerau sind Regionen, welche sowohl mitversorgen als auch mitversorgt werden durch andere Landkreise. Besonders Osthessen sowie Mittel- und Teile Nordhessens sind eigenversorgte Regionen, da es sich hierbei überwiegend um ländliche Regionen handelt. 30

33 f. Erreichbarkeit von Arztpraxen Die hier dargestellte Abbildung stellt die Distanzberechnung der Wegstrecke des Patienten vom Wohnort zur Praxis dar. Hier konnte ein hessenweiter Durchschnitt von 11,2 km errechnet werden. Es ist erneut zu erkennen, dass in den ländlichen Regionen weniger Ärzte niedergelassen sind als zum Beispiel im Rhein-Main-Gebiet und in Südhessen. Somit gibt es außerhalb der Ballungsgebiete einige Regionen, welche eine durchschnittliche Wegstrecke von bis zu 22 km aufweisen. Viele andere Regionen müssen 11 16,5 km pro Strecke auf sich nehmen. Auffallend sind aber auch die größeren Städte, insbesondere im Rhein-Main-Gebiet, wie z. B. Frankfurt und Wiesbaden: hier können die Patienten die Fachärzte in einem Umkreis von maximal 11 km erreichen. Kreis Wegstrecke Offenbach 5,15 Kassel 5,54 Wiesbaden 6,51 Darmstadt 6,58 Frankfurt 6,90 Bergstraße 7,14 Groß-Gerau 8,21 Main-Taunus-Kreis 8,25 Lk.Offenbach 8,35 Darmstadt-Dieburg 9,62 Hochtaunuskreis 9,70 Hessen 11,20 Lk.Kassel 10,62 Rheingau-Taunus-Kr. 12,07 Lahn-Dill-Kreis 14,23 Marburg-Biedenkopf 14,35 Main-Kinzig-Kreis 14,38 Odenwaldkreis 14,42 Wetteraukreis 14,66 Werra-Meißner-Kreis 14,93 Fulda 15,57 Limburg-Weilburg 15,91 Gießen 16,07 Hersfeld-Rotenburg 16,56 Schwalm-Eder-Kreis 16,65 Vogelsbergkreis 17,97 Waldeck-Frankenberg 20,76 g. Szenario 2020 Die nächsten Grafiken beschäftigen sich mit dem Bedarf an den jeweiligen Fachärzten in Hessen bis zum Jahr 2020 bei einer Praxisabgabe mit 65 Jahren. Ebenfalls wird in drei Szenarien simuliert, wie viele Ärzte ihre Praxis jeweils in den Jahren 2015, 2017 und 2020 abgeben werden. Eine feste Altersgrenze, nach der Ärzte ihre Kassenzulassung zurückgeben müssen, gibt es auch bei den Fachärzten nicht mehr. Das faktische Renteneintrittsalter in Deutschland beträgt 63 Jahre. 31

34 Augenärzte Aktuell gibt es in Hessen 403 zugelassene Augenärzte, wovon bereits im Jahr Ärzte das entspricht 17% ihre Praxis mit 65 Jahren schließen könnten. In den weiteren zwei Jahren bis 2017 könnten 89 Augenärzte im Alter von 65 Jahren ihre Praxis schließen, und in 2020 bereits 126, was dann bei den ausgeschiedenen Augenärzten einen Prozentsatz von 31% ausmachen würde. Gynäkologen In der Gynäkologie können aktuell 806 zugelassene Ärzte in Hessen gezählt werden. In 2015 kann bereits ein Nachfolgebedarf von 14% und in 2017 von 19% errechnet werden. Schaut man sich das Jahr 2020 an und geht man davon aus, dass die niedergelassenen Ärzte ihre Praxis mit 65 Jahren schließen, so besteht bis dahin ein Bedarf an 219 Gynäkologen, das macht einen Prozentsatz von 27% aus. 32

35 Hals-Nasen-Ohren-Ärzte In der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde können zum jetzigen Zeitpunkt 302 zugelassene Ärzte in Hessen nachgewiesen werden. Hier ist der Nachfolgebedarf in 2015 mit 38 Ärzten noch nicht sehr hoch, bis zum Jahr 2020 steigt der Bedarf jedoch auf 80 Ärzte dies macht einen Prozentsatz von 26% aus. Kinder- und Jugendärzte In Hessen gibt es zurzeit 452 zugelassene Kinder- und Jugendärzte. Bei der Prognose für den Nachfolgebedarf bis 2020 bei einer Praxisabgabe mit 65 Jahren konnte für 2015 ein Rückgang um 57 Ärzte, in 2017 um 89 Ärzte und im Jahr 2020 um 149 Kinder- und Jugendärzte errechnet werden. Das bedeutet in 2020 einen prozentualen Rückgang um 33% der bestehenden niedergelassenen Ärzte. Urologen Der Facharztbereich der Urologie ist aktuell in Hessen durch 200 zugelassene Ärzte vertreten. Bis zum Jahr 2020 werden nach den Prognosen 61 Ärzte ihre Praxis schließen, was einem Rückgang von 31% entspräche. 33

36 VI. Apotheken 1 a. Anzahl der Apotheken in Hessen Die Anzahl der Apotheken entwickelt sich in Hessen rückläufig. Insbesondere in der jüngsten Vergangenheit von 2010 auf 2011 hat sich die Zahl der Apotheken von auf (-1,5%) reduziert. Trotz des Rückgangs der Anzahl der Apotheken liegt die Versorgungsdichte in Hessen im Jahr 2011 über dem bundesweiten Durchschnitt. Im EU-Durchschnitt versorgt eine Apotheke etwa Einwohner. In Deutschland liegt die Betreuungsquote einer Apotheke mit Einwohnern pro Apotheke um etwa 16,8% darüber n=1.312; k.a.: 266; 1.578; Ø 52,6 Jahre b. Altersstruktur der Apotheker (Betriebsinhaber) Das durchschnittliche Alter der Betriebsinhaber von Apotheken in Hessen beträgt 52,6 Jahre. Die folgende Abbildung zeigt die Verteilung der Altersstruktur der Betriebsinhaber von Apotheken im gesamten Bundesland. Hierbei ist erkennbar, dass sich der größte Teil auf die Altersgruppen von 46 bis 50 (18,9%) und von 51 bis 55 (18,4%) Jahren konzentriert. Des Weiteren wird deutlich, dass fast 10% der Betriebsinhaber über 65 Jahre alt sind. 4,5% 8,2% ,0% ,9% ,4% ,7% ,9% 182 Absolutangabe: Anzahl Betriebsinhaber in dieser Altersgruppe Prozentangabe: Anteil der Betriebsinhaber dieser Altersgruppe an der Gesamtanzahl 5,0% 4,3% unter bis bis bis bis bis bis bis 70 über 70 n=1.312; k.a.: 266; 1.578; Ø 52,6 Jahre 34

37 c. Prognose des Nachfolgebedarfs bis 2025 Der Nachfolgebedarf an Betriebsinhabern von Apotheken bis 2025 in Hessen wird in der folgenden Abbildung dargestellt. In drei verschiedenen Szenarien wird der Nachfolgebedarf simuliert: Wenn die Apothekenabgabe mit 68 Jahren erfolgt, gibt es im Jahr 2025 einen Bedarf von 542 Apothekeninhabern, bei Apothekenabgabe mit 65 Jahren gibt es im Jahr 2025 einen Bedarf von 694 Apothekeninhabern, bei einer früheren Apothekenabgabe mit 60 Jahren sind es 948 Betriebsinhaber, die benötigt werden, um die Anzahl von allen Apotheken in Hessen im Jahr 2012 auch im Jahr 2025 zu erhalten. Der relative Nachbesetzungsbedarf zur Sicherstellung der heutigen Versorgungsquote liegt damit bei 41,3% bis 72,3%. ausgeschieden bei Apothekenabgabe mit 60 Jahren ausgeschieden bei Apothekenabgabe mit 65 Jahren ausgeschieden bei Apothekenabgabe mit 68 Jahren verblieben n=1.312; k.a.: 266; Quelle: Hessischer Apothekerverband, Versorgungssituation mit Apotheken in Hessen (Datenstand 2011), September

38 VII. Krankenhäuser 2 Überblick über die Versorgungsgebiete 2 Quelle: Hessen Agentur - Leistungsreport der hessischen Plankrankenhäuser , Report Nr. 855, Wiesbaden 2014, sowie ergänzende Auswertungen der Hessen Agentur 36

39 Leistungsdaten je Versorgungsgebiet und Hessen insgesamt im Jahr 2012 Versorgungsgebiet Aufgestellt Betten dar: Beleg Tage Fallzahl VWD Auslastung aufg. Betten Ambulante OP Entbindungen Versorgungsgebiet Kassel ,3 78,0% Versorgungsgebiet Fulda - Bad Hersfeld ,0 77,8% Versorgungsgebiet Gießen - Marburg ,1 80,3% Versorgungsgebiet Frankfurt - Offenbach ,3 75,4% Versorgungsgebiet Wiesbaden - Limburg ,0 78,8% Versorgungsgebiet Darmstadt ,4 76,9% HESSEN ,7 77,5% Leistungsdaten im Zeitverlauf in Hessen Jahr Anzahl KH Betten dar: Beleg Tage Fallzahl VWD Auslastung AufgB Intensivmedizin Betten Tage Plätze Teilstationär Entbindungen Aufgestellt Entlassene Ambulante OP ,0 85,9% ,7 82,5% ,4 78,2% ,3 73,7% ,1 77,4% ,0 78,2% ,9 77,4% ,7 77,4% ,7 77,5% ,5% -16,8% -49,3% -24,7% 27,7% -40,8% -9,8% 42,6% 47,3% ,4% 1,1% -6,7% 1,6% 1,8% 0,0% 0,1% 4,6% 6,5% 14,7% -0,9% -6,8% -0,2% 37

40 Leistungsdaten der Fachabteilungen im Zeitverlauf in Hessen 1 Jahr Anzahl FA/ KH Aufgestellt Betten Plan dar: Beleg Tage Fallzahl VWD Auslastung Betten Augenheilkunde Intensivmedizin Betten Tage Plätze ,5 57,2% 0 0 Teilstationär Entlassene ,0 60,1% ,6 71,0% ,5 70,6% ,4 69,2% ,9% -47,6% -93,3% -36,6% -14,1% -24,4% 21,0% ,0% 0,7% 20,0% -0,9% 2,5% -2,9% -2,0% ,1% Chirurgie ,5 74,6% ,5 67,6% ,9 73,4% ,6 72,1% ,5 71,2% ,0% -5,7% -16,7% -10,0% 17,1% -23,5% -4,6% 4,9% 1,9% ,1% 0,4% -9,8% -0,5% 1,6% -1,5% -1,2% 5,7% 4,8% 0,0% 2,3% Herzchirurgie ,4 85,8% ,7 93,6% ,5 86,9% ,1 88,1% ,0% 6,8% -- 8,5% 2,7% 5,7% 1,4% 9,8% 2,5% Frauenheilkunde und Geburtshilfe ,5 66,0% ,9 62,7% ,6 60,6% ,5 60,9% ,3 59,9% ,8% -36,5% -64,0% -42,4% -26,7% -21,8% -9,2% 46,7% 138,4% ,4% -2,3% -10,0% -3,7% -0,2% -4,4% -1,6% 10,0% 8,1% 0,0% -- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde ,6 74,5% ,8 60,7% ,3 61,8% ,2 62,1% ,0 63,2% ,0% -24,0% -41,9% -35,5% -9,8% -28,6% -15,2% -75,0% -55,4% ,0% -3,3% -4,9% -1,4% 1,7% -4,8% 1,8% 0,0% 11,3% Ambulante OP Entbindun -gen 1 Die Leistungsdaten der einzelnen Fachabteilungen basieren ausschließlich auf Krankenhäusern, die im jeweiligen Fachgebiet über einen Versorgungsauftrag verfügen. Die Angabe der Anzahl der Fachabteilungen berücksichtigt nur diejenigen Fachabteilungen, für die im Jahr 2012 Leistungsdaten vorlagen. In den nicht somatischen Fachgebieten bezieht sich die Bettenauslastung auf die Planbetten. 38

41 Jahr Anzahl FA/ KH Aufgestellt Betten Plan dar: Beleg Tage Fallzahl VWD Auslastung Betten Haut- u. Geschlechtskrankheiten Intensivmedizin Betten Tage Plätze ,2 79,8% 0 0 Teilstationär Entlassene ,7 73,3% ,5 77,7% ,2 75,4% ,9 77,8% ,0% -18,3% 16,7% -20,3% 23,1% -35,9% -2,5% ,0% -7,6% -6,7% -4,4% 0,2% -4,8% 3,2% ,0% 0,0% -11,3% Innere Medizin ,1 83,0% ,9 75,5% ,3 80,5% ,1 79,8% ,0 79,4% ,0% -6,3% -26,1% -10,4% 22,1% -25,9% -4,3% 21,0% 23,2% ,0% 0,9% -3,8% 0,7% 2,4% -1,6% -0,5% 0,8% 3,0% 13,3% -1,0% Klinische Geriatrie ,9 81,9% ,6 84,2% ,9 86,6% ,7 89,2% ,7 90,2% ,0% 71,7% -- 89,2% 121,9% -14,6% 10,1% ,1% ,0% 2,8% -- 4,2% 4,2% 0,0% 1,1% -60,0% 34,5% -7,2% 0,1% Kinderheilkunde ,2 76,5% ,3 71,4% ,9 71,1% ,9 71,5% ,8 71,0% ,0% -6,7% -15,4% -13,4% 11,7% -22,6% -7,2% 14,1% -5,8% ,0% 2,8% 0,0% 2,4% 4,1% -2,0% -0,7% 10,0% 12,6% 60,9% 40,7% Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie ,3 56,2% ,3 51,4% ,3 69,6% ,3 63,4% ,9 64,9% ,1% -25,4% -60,9% -13,9% 17,0% -26,4% 15,5% ,4% ,1% -1,9% 3,8% 0,8% 9,0% -9,3% 2,4% -33,3% 39,4% Ambulante OP Entbindun -gen 39

42 Jahr Anzahl FA/ KH Aufgestellt Betten Plan dar: Beleg Tage Fallzahl VWD Auslastung Betten Neurochirurgie Intensivmedizin Betten Tage Plätze ,3 92,8% Teilstationär Entlassene ,7 79,7% ,7 79,2% ,5 80,6% ,8 84,6% ,1% 2,8% -- -6,2% 10,8% -14,6% -8,8% 30,0% 22,2% ,0% -1,7% -- 3,5% 0,9% 3,5% 5,0% 12,1% 7,3% Neurologie ,4 87,4% ,1 87,4% ,4 82,8% ,3 85,0% ,0 88,3% ,1% 36,7% -70,0% 38,2% 74,6% -21,1% 1,0% 173,6% 172,9% ,5% 5,1% 0,0% 9,6% 0,5% 8,4% 3,9% 18,9% 27,2% Urologie ,0 79,1% ,8 68,2% ,0 66,4% ,8 69,2% ,8 72,1% ,9% -16,9% -38,0% -24,3% 11,3% -31,4% -8,8% 28,6% 69,7% ,0% -0,8% -4,5% 3,7% 3,4% 0,0% 4,2% 12,5% 13,8% 0,0% -- Nuklearmedizin ,3 64,0% ,2 54,7% ,3 53,5% ,6 49,0% ,0% 41,2% 0,0% 29,7% 21,3% 9,1% -8,4% Strahlentherapie ,2 74,6% ,4 66,5% ,2 63,0% ,6 53,6% ,0% 1,8% ,2% -17,8% 5,6% -14,9% ,1% 0,0% -- Ambulante OP Entbindun -gen 40

43 Jahr Anzahl FA/ KH Aufgestellt Betten Plan dar: Beleg Tage Fallzahl VWD Auslastung Betten Psychiatrie und Psychotherapie Intensivmedizin Betten Tage Plätze ,4 87,0% Teilstationär Entlassene ,0 89,8% ,1 93,3% ,0 91,5% ,2 93,2% ,7% -0,8% -1,7% -- 5,2% 20,2% -12,6% 7,1% -100,0% -100,0% ,0% -0,7% -0,9% -- 1,2% 0,1% 0,9% 1,9% ,0% 15,1% 0,7% Kinder- und Jugendpsychiatrie ,6 85,8% ,1 86,4% ,4 70,9% ,4 73,5% ,8 81,0% ,6% 36,6% 33,9% -- 26,4% 75,2% -27,9% -5,6% ,5% 8,6% 3,5% -- 14,4% 16,1% -1,4% 10,2% ,4% 35,5% Psychosomatische Medizin ,7 94,3% ,4 98,5% ,7 94,5% ,0 99,2% ,3 90,8% ,0% 756,8% 763,9% ,9% 855,8% -12,9% -3,7% ,5% 47,8% 51,3% -- 38,9% 44,4% -3,8% -8,5% ,9% 8,1% Sonstige Betten ,8 67,5% ,5 66,5% ,4 74,1% ,0 70,9% ,6 71,7% ,2% -81,6% -71,8% -80,5% -80,3% -1,4% 6,2% -100,0% -100,0% ,7% -33,2% 0,0% -32,3% -62,8% 82,5% 1,1% -100,0% -100,0% -100,0% -100,0% Alle Fachabteilungen ,4 78,2% Ambulante OP Entbindun -gen ,3 73,7% ,9 77,4% ,7 77,4% ,7 77,5% ,8% -9,1% -42,7% -9,9% 9,8% -18,1% -0,9% 26,9% 28,1% ,4% 1,1% -6,7% 1,6% 1,8% 0,0% 0,1% 4,6% 6,5% 14,7% -0,9% -6,8% -0,2% 41

44 Anzahl der Ermächtigungen in Krankenhäusern In der ambulanten Versorgung werden gesetzlich versicherte Patienten in der Regel von Vertragsärzten behandelt. An der vertragsärztlichen Versorgung können jedoch auch sogenannte ermächtigte Ärzte teilnehmen. Liegt eine Unterversorgung der Bevölkerung vor oder droht eine solche, können Ärzte durch den Zulassungsausschuss für Ärzte, einem paritätisch besetzten Gremium aus Ärzten und Krankenkassenvertretern, eine Ermächtigung erteilt bekommen, um gesetzlich Versicherte ambulant zu behandeln. Der Ausschuss legt bei der Erteilung der Ermächtigung genau fest, wo und in welchem Umfang der Arzt tätig sein darf. In Hessen sind im Rahmen des 116b SGB V zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung 31 Kliniken berechtigt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte, dem jeweiligen regionalen Gesundheitsreport. 42

45 VIII. Pflege a) Entwicklung der Pflegebedürftigkeit 1 Das Schaubild stellt die Versorgung der insgesamt Pflegebedürftigen in Hessen nach Art der Betreuung und nach Pflegestufen dar. Mit Menschen werden mehr als drei Viertel (76%) aller Leistungsempfänger zu Hause versorgt; davon die große Mehrheit (73%) ausschließlich durch Angehörige. Von diesen Pflegebedürftigen waren gut 62% ( Personen) der Pflegestufe I, 29% ( Personen) der Pflegestufe II und rund neun Prozent oder Personen der Pflegestufe III (einschl. Härtefälle) zuzuordnen Beschäftigte in Pflegediensten betreuten die übrigen zu Hause versorgten Pflegebedürftigen. Davon waren oder rund 53% in der Pflegestufe I und (34%) in der Pflegestufe II eingruppiert; in Pflegestufe III waren Menschen (13,5%) erfasst, davon waren 140 Härtefälle. In stationären Einrichtungen wurden Pflegebedürftige vollstationär betreut, davon befanden sich 37% ( Menschen) in der Pflegestufe I und gut 39% ( Menschen) in Pflegestufe II. Mit Menschen waren 22,5% der Pflegestufe III (einschl. Härtefälle) zuzuordnen; 0,8% oder 380 der in stationären Einrichtungen betreuten Pflegebedürftigen waren noch keiner Pflegestufe zugewiesen. Die Versorgung der Pflegebedürftigen in den 783 stationären Einrichtungen erfolgte durch Beschäftigte. Teilstationäre Pflegeleistungen erhielten Pflegebedürftige. Diese Leistungsempfänger erhalten in der Regel aber auch Pflegegeld oder ambulante Pflege und sind daher in der Gesamtzahl der Leistungsempfänger bereits erfasst. Ein Nachweis erfolgt daher hier nur nachrichtlich. 1 Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt, Pflegestatistik, Stichtag:

46 Pflegebedürftige nach Leistungsarten der Pflegeversicherung und nach Altersgruppen in Hessen in den Jahren Leistungsarten der Pflegeversicherung Altersgruppe: Insgesamt Veränderung absolut relativ Stationäre Pflege (Vollstationär) ,0% Ambulante Pflege ,8% Pflegegeldbezug ,8% Pflegebedürftige insgesamt ,2% Altersgruppe: 65 Jahre und älter Stationäre Pflege (Vollstationär) ,7% Ambulante Pflege ,3% Pflegegeldbezug ,2% Pflegebedürftige insgesamt ,4% Altersgruppe: 75 Jahre und älter Stationäre Pflege (Vollstationär) ,6% Ambulante Pflege ,9% Pflegegeldbezug ,8% Pflegebedürftige insgesamt ,6% Altersgruppe: 85 Jahre und älter Stationäre Pflege (Vollstationär) ,7% Ambulante Pflege ,6% Pflegegeldbezug ,1% Pflegebedürftige insgesamt ,0% Anmerkung: Vor 2009 werden zu den Pflegebedürftigen insgesamt auch die teilstationär Versorgten gezählt. Dies verursacht vor 2009 geringe Abweichungen zwischen der Summe der drei Leistungsarten und den Pflegedürftigen insgesamt. Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt , Berechnungen und Zusammenstellung der Hessen Agentur. 44

47 Pflegequoten nach Leistungsarten der Pflegeversicherung und nach Altersgruppen in Hessen in den Jahren 2001 und 2011 Pflegeversicherung nach Leistungsarten Hessen insgesamt Veränderung %-Punkte Altersgruppe: Insgesamt Stationäre Pflege (Vollstationär) 0,6% 0,8% 0,2 Ambulante Pflege 0,5% 0,7% 0,2 Pflegegeldbezug 1,3% 1,8% 0,5 Pflegebedürftige insgesamt 2,4% 3,3% 0,9 Altersgruppe: 65 Jahre und älter Stationäre Pflege (Vollstationär) 3,5% 3,7% 0,2 Ambulante Pflege 2,7% 3,1% 0,4 Pflegegeldbezug 5,7% 6,8% 1,1 Pflegebedürftige insgesamt 11,9% 13,6% 1,7 Altersgruppe: 75 Jahre und älter Stationäre Pflege (Vollstationär) 6,9% 7,0% 0,1 Ambulante Pflege 5,0% 5,6% 0,6 Pflegegeldbezug 9,9% 11,5% 1,6 Pflegebedürftige insgesamt 21,9% 24,1% 2,2 Altersgruppe: 85 Jahre und älter Stationäre Pflege (Vollstationär) 16,9% 15,8% -1,1 Ambulante Pflege 10,3% 10,6% 0,3 Pflegegeldbezug 18,7% 19,5% 0,8 Pflegebedürftige insgesamt 46,1% 45,9% -0,2 Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt , Berechnungen und Zusammenstellung der Hessen Agentur. 45

48 Pflegebedürftige (65 Jahre und älter) in Hessen nach Gebietskörperschaften Veränderung absolut in % Darmstadt, St ,7% Frankfurt am Main, St ,1% Offenbach am Main, St ,1% Wiesbaden, St ,9% LK Bergstraße ,5% LK Darmstadt-Dieburg ,4% LK Groß-Gerau ,9% Hochtaunuskreis ,2% Main-Kinzig-Kreis ,0% Main-Taunus-Kreis ,6% Odenwaldkreis ,9% LK Offenbach ,2% Rheingau-Taunus-Kreis ,6% Wetteraukreis ,9% LK Gießen ,0% Lahn-Dill-Kreis ,8% LK Limburg-Weilburg ,0% LK Marburg-Biedenkopf ,1% Vogelsbergkreis ,7% Kassel, St ,5% LK Fulda ,6% LK Hersfeld-Rotenburg ,5% LK Kassel ,4% Schwalm-Eder-Kreis ,4% LK Waldeck-Frankenberg ,7% Werra-Meißner-Kreis ,8% Hessen ,1% Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt 2011, Vorausberechnung der Hessen Agentur. 46

49 Pflegebedürftige in stationärer Dauerpflege (65 Jahre und älter) nach Gebietskörperschaften Veränderung absolut in % Darmstadt, St ,7% Frankfurt am Main, St ,7% Offenbach am Main, St ,0% Wiesbaden, St ,7% LK Bergstraße ,4% LK Darmstadt-Dieburg ,9% LK Groß-Gerau ,2% Hochtaunuskreis ,7% Main-Kinzig-Kreis ,0% Main-Taunus-Kreis ,0% Odenwaldkreis ,0% LK Offenbach ,6% Rheingau-Taunus-Kreis ,7% Wetteraukreis ,2% LK Gießen ,6% Lahn-Dill-Kreis ,4% LK Limburg-Weilburg ,0% LK Marburg-Biedenkopf ,3% Vogelsbergkreis ,5% Kassel, St ,3% LK Fulda ,0% LK Hersfeld-Rotenburg ,7% LK Kassel ,4% Schwalm-Eder-Kreis ,1% LK Waldeck-Frankenberg ,8% Werra-Meißner-Kreis ,4% Darmstadt, St ,7% Hessen ,8% Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt 2011, Vorausberechnung der Hessen Agentur. 47

50 b.) Pflegestützpunkte Seit Frühjahr 2010 haben 23 hessische Pflegestützpunkte ihre Arbeit aufgenommen. Lediglich im Lahn-Dill-Kreis, Landkreis Offenbach und dem Odenwaldkreis existieren derzeit keine Pflegestützpunkte. Die Pflegestützpunkte sind paritätisch von Mitarbeitern des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt sowie Mitarbeitern der Pflege- und Krankenkassen besetzt. Sie arbeiten auf den Gebieten Erhebung aller sozialen, gesundheitlichen und pflegerischen Versorgungs-, Betreuungs- und Beratungsangebote einschließlich der relevanten Aktivitäten der Selbsthilfe und des bürgerschaftlichen Engagements im Einzugsbereich des Pflegestützpunktes, Erstellung von entsprechenden Informationsunterlagen. Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs-, Betreuungs- und Beratungsangebote. Abstimmung und Koordinierung der für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote. Information, Auskunft und Beratung für alle Bürgerinnen und Bürger ihres Einzugsbereiches. Sie beraten zu Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangebote. Selbsthilfe und bürgerschaftliches Engagement wird in den Pflegestützpunkten eingebunden und begleitet. In den Stützpunkten wird das ehrenamtliche Engagement von Angehörigen und Freiwilligen unterstützt und gefördert. Damit wird die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für Pflege betont. Einbindung von kirchlichen und gesellschaftlichen Trägern und Organisationen, die ihre Angebote und Unterstützungsleistungen für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Pflegestützpunkt bekannt machen sollen. 48

51 c.) Pflegedienste und Pflegeheime Landkreis/Stadt Anzahl der Pflegeheime Anzahl der Pflegeplätze Einwohner Darmstadt Frankfurt am Main Offenbach am Main Wiesbaden Bergstraße Darmstadt-Dieburg Groß-Gerau Hochtaunuskreis Main-Kinzig-Kreis Main-Taunus-Kreis Odenwaldkreis Offenbach Rheingau-Taunus-Kreis Wetteraukreis Gießen Lahn-Dill-Kreis Limburg-Weilburg Marburg-Biedenkopf Vogelsbergkreis Kassel, St Fulda Hersfeld-Rotenburg Kassel Schwalm-Eder-Kreis Waldeck-Frankenberg Werra-Meißner-Kreis GESAMT Quelle: Pflegestatistik HSL, Stichtag:

52 d.) Zukünftiger Bedarf an Pflegefachkräften in der Altenhilfe 1 Im Jahr 2011 gab es hessenweit einen Beschäftigtenstand von insgesamt Altenpfleger/innen in den Einrichtungen der Altenhilfe (in Vollzeitäquivalenten). Für das Jahr 2020 ergibt sich ein Bedarf von , für 2025 von und für 2030 von Altenpfleger/innen. Dieser zukünftige, durch die wachsende Anzahl an pflegebedürftigen Menschen hervorgerufene Bedarf lässt sich mit dem Beschäftigtenbestand von 2011 alleine nicht bewältigen. Es muss also zu einer Erweiterung des Beschäftigtenbestandes kommen, wenn die pflegerische Versorgung auch in Zukunft konstant gehalten werden soll. Für ganz Hessen ergibt sich ein Erweiterungsbedarf an Altenpfleger/innen für 2020, Altenpfleger/innen für 2025 und Altenpfleger/innen für Gemessen am Beschäftigtenstand in 2011 entspricht dies einem Erweiterungsbedarf von 37% im Prognose-Zeitraum. Die einzelnen Regionen Hessens weisen Unterschiede auf. Die Landkreise mit dem relativ höchsten zukünftigen Erweiterungsbedarf sind der Landkreis Offenbach, der Landkreis Darmstadt-Dieburg und der Main-Taunus-Kreis. Hier muss der Beschäftigtenstand um jeweils mehr als 60% erweitert werden. Einen mit 16% eher geringen Erweiterungsbedarf weisen die Landkreise Werra-Meißner und Hersfeld-Rotenburg auf. Der Bestand an Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen in der Altenhilfe betrug im Jahr Vollzeitäquivalente. Schreibt man die Quote von Pflegefachkraft zu Pflegebedürftigen fort, ergeben sich für die Jahre 2020, 2025 und 2030 Bedarfe von insgesamt 6.777, und Vollzeitäquivalenten. Dies führt zu einem Erweiterungsbedarf von 747 Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen für das Jahr 2020, Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen für das Jahr 2025 sowie Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen für das Jahr Im Vergleich zum Jahr 2011 muss der Beschäftigtenstand um 38% erweitert werden. Auch hier ergeben sich allerdings starke regionale Unterschiede. Besonders hohe relative Erweiterungsbedarfe sind im Lahn-Dill-Kreis, im Main-Taunus-Kreis und in der Stadt Darmstadt zu bewältigen. In diesen Regionen entsteht bis 2030 ein Erweiterungsbedarf von jeweils mehr als 60%. Unter 20% liegen die Erweiterungsbedarfe im Rheingau-Taunus-Kreis, im Landkreis Gießen und in der kreisfreien Stadt Offenbach. 1 Quelle: Hessischer Pflegemonitor 50

53 In den kommenden Jahren wird ein beträchtlicher Teil der derzeit in ambulanten Pflegediensten und stationären Altenpflegeeinrichtungen beschäftigten Pflegefachkräfte altersbedingt aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Von den im Jahr 2011 tätigen Altenpfleger/innen (in Vollzeitäquivalenten) müssen bis zum Jahr 2020, bis zum Jahr 2025 und bis zum Jahr 2030 ersetzt werden. Dies entspricht einem altersbedingten Ersatzbedarf von 61% im gesamten Prognose-Zeitraum. Im regionalen Vergleich treten allerdings Unterschiede zutage, die Altersstruktur der Beschäftigten unterscheidet sich recht stark. In einigen Regionen wird schon kurzfristig ein recht hoher Anteil der Beschäftigten aus dem Beruf ausscheiden, in anderen wird dies erst mittel- oder langfristig der Fall sein. Besonders hoch ist der Ersatzbedarf in Relation zum Beschäftigtenstand im Wetteraukreis und in der Stadt Darmstadt. Dort werden bis zum Jahr 2030 mindestens 80% der derzeit noch tätigen Altenpfleger/innen ausscheiden. Am niedrigsten liegt der relative Ersatzbedarf in der Stadt Offenbach und den Landkreisen Kassel und Limburg-Weilburg, wo etwa die Hälfte des aktuellen Bestandes in Rente gehen wird. Für die Berufsgruppe der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen in ambulanten Diensten und stationären Altenpflegeeinrichtungen liegt der altersbedingte Ersatzbedarf höher als in der Berufsgruppe der Altenpfleger/innen. Von den derzeit beschäftigten Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen müssen bis zum Jahr 2020, bis zum Jahr 2025 und bis zum Jahr 2030 im Versorgungssektor der Altenpflege ersetzt werden. Der altersbedingte Ersatzbedarf im Prognose-Zeitraum liegt bei 65%. Im Vergleich der Landkreise und kreisfreien Städte ergeben sich auch für die Berufsgruppe Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen im Versorgungssektor der Altenpflege Unterschiede. In einigen Regionen geht schon bis 2020 ein größerer Teil der Beschäftigten in Rente, in anderen erst in den Folgejahren. Darüber hinaus unterscheiden sich die Gebietskörperschaften hinsichtlich der Höhe des altersbedingten Ersatzbedarfes in Relation zum derzeitigen Beschäftigtenstand: Ausgesprochen hoch ist der altersbedingte Ersatzbedarf im Vogelsbergkreis und im Schwalm-Eder-Kreis, wo 89 bzw. 84% der derzeit noch tätigen Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen im Versorgungssektor der Altenpflege bis 2030 altersbedingt ausscheiden werden. Vergleichsweise gering ist der Ersatzbedarf mit gut 50% in den Landkreisen Hersfeld- Rotenburg und Darmstadt-Dieburg, im Werra-Meißner-Kreis und in der Stadt Kassel. 51

54 e.) Demografie bedingter Erweiterungsbedarf an Pflegefachkräften in der Altenhilfe 2 2 Quelle: Hessischer Pflegemonitor 52

55 f.) Altersbedingter Ersatzbedarf an Pflegefachkräften in der Altenhilfe 3 3 Quelle: Hessischer Pflegemonitor 53

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