Fit für den Jahresabschluss 2015 UGB-Update SPEZIAL

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1 Fit für den Jahresabschluss 2015 UGB-Update SPEZIAL Personalrückstellungen reloaded: RÄG 2014 und die AFRAC- Stellungnahme Helmut Kerschbaumer 5. Oktober

2 Gut Ding braucht Weile Entwurf des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision und internes public posting Änderungen durch das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 Veröffentlichung der AFRAC Stellungnahme 10/ /2015 KWT- Fachgutachten (Entwurf) Übergabe an AFRAC RÄG 2014 AFRAC-Stellungnahme / / /2015 Start des Projekts im Fachsenat der KWT zur Überarbeitung von KFS/RL 2 und KFS/RL 3 Weiterarbeit auf Grundlage des KWT-Entwurfes an AFRAC Veröffentlichung des Entwurfs; Kommentierungsfrist bis Zurücknahme KFS/RL 2 und KFS/RL 3 1

3 Einflussfaktoren auf die neue Stellungnahme IAS 19 dhgb KFS/RL 2 KFS/RL 3 RÄG 2014 Anwender & User Aktuelle Zinslandschaft 2

4 Personalrückstellungen im RÄG 2014 Ansatz ( 198 Abs 8 Z 4 UGB) Keine Änderung bei den Ansatzvorschriften Bewertung ( 211 Abs 1 und 2 UGB) Verbindlichkeiten zu ihrem Erfüllungsbetrag Personalrückstellungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen Betrifft die Ermittlung des Erfüllungsbetrages und die Ansammlung über den Ansammlungszeitraum Zinssatz: Marktüblicher Zinssatz vereinfachend anhand eines durchschnittlichen Marktzinssatzes für eine Restlaufzeit von 15 Jahren 3

5 AFRAC Stellungnahme: Regelungsumfang Regelungsumfang Ansatz und Bewertung von Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeldund vergleichbare Verpflichtungen nur leistungsorientierte Verpflichtungen direkte und ausgelagerte (leistungsorientierte) Verpflichtungen erforderliche Angaben im Anhang Übergangsbestimmungen Nicht umfasste Sachverhalte Arbeitsrechtliche und steuerrechtliche Fragen Rückdeckungsversicherungen Altersteilzeitvereinbarungen 4

6 Ansatz der Rückstellungen Ansatz ( 198 Abs 8 Z 4 UGB) Ansatzpflicht ab Bestehen einer rechtlichen oder faktischen Verpflichtung Rechtlich: Gesetz, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Einzelvertrag Faktisch: betriebliche Übung Spezifische Fragen Wartezeiten bis zur Unverfallbarkeit Wegfall bei bestimmten Voraussetzungen Rückstellungen bei ausgelagerten Pensionsverpflichtungen sind insoweit zu bilden, als die Auslagerung nicht alle Risikokomponenten umfasst 5

7 Bewertung Bewertung ( 211 Abs 1 und 2 UGB) Bewertung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen Zinssatz (gemäß Erläuterungen): Stichtags- oder Durchschnittszinssatz kann von 15-jähriger Restlaufzeit ausgehen Verfahren Teilwert oder PuC-Methode (IAS 19) Nicht zulässig: Gegenwartswertverfahren Bei direkten Verpflichtungen Erfüllungsbetrag entspricht der Gesamtpensionsverpflichtung angesammelt über den Ansammlungszeitraum Bei ausgelagerten Verpflichtungen Rückstellung (Forderung) entspricht Gesamtpensionsverpflichtung abzüglich Deckungsrückstellung beim selbständigen Rechtsträger 6

8 Zinssatz und Methode Die Zinssatz-Methoden-Matrix 4 Kombinationsmöglichkeiten Teilwertverfahren PuC-Methode Durchschnittszinssatz x x Stichtagszinssatz x x Alle Kombinationen sind möglich aber stetige Anwendung Argumente dafür: PuC-Methode und Teilwertverfahren anerkannte Methoden Teilwertverfahren und Durchschnittszinssatz sind nach UGB idf RÄG 2014 zulässig PuC-Methode und Durchschnittszinssatz sind auch nach dhgb zulässig Argumente dagegen: Cherry Picking Für IFRS-Anwender nicht notwendig 7

9 Zinssatz und Methode 4 Möglichkeiten Durchschnittszinssatz Teilwertverfahren Geringfügige Zinssatzschwankungen Geringe Volatilität der Verpflichtung Tendenziell höhere Verpflichtung bei fallenden Zinsen PuC-Methode Geringfügige Zinssatzschwankungen Bei fallenden Zinsen ergibt sich möglicherweise nicht angemessene Gesamtverpflichtung Stichtagszinssatz Hohe Volatilität Geringe Relevanz in der Praxis Gemäß IAS 19 anzuwendende Methode Das Gegenwartswertverfahren gem. Steuerrecht ist kein zulässiges Ansammlungsverfahren! 8

10 Die Mystik der Verfahren AFRAC-Stellungnahme gibt klare Handlungsanleitung: 1. Ermittlung des Barwerts der künftigen Pensionsleistung Schätzung der künftigen Zahlung (Zahlungsbeträge, Zeitraum) Abzinsung auf den Beginn des Leistungszeitraumes Valorisierung jedenfalls erforderlich 2. Zuordnung (Ansammlung) dieses Betrages über den Ansammlungszeitraum 1. Zulässiges Ansammlungsverfahren (Teilwert und PuC) 2. Grundsatz: Äquivalenzprinzip Nur hier wirkt sich das Verfahren aus 3. Neuberechnung der Gesamtpensionsverpflichtung zu jedem Stichtag 1. Jeweils aktuelle Sachverhalte und Schätzungen 2. Schätzungsabweichungen werden sofort erfasst Keine Verteilung in die Zukunft 9

11 Zinssatz: Vergleich Stichtags- und Durchschnittszinssatz 5 4,5 4 Durchschnittszins Deutsche Bundesbank 3,5 3 2,5 Stichtagszins Mercer 2 1,5 1 0, jährige Restlaufzeit 15-jährige Restlaufzeit 20-jährige Restlaufzeit 10

12 Abfertigung, Jubiläumsgeld, vergleichbare Verpflichtungen Wesentliche Inhalte Regeln für Pensionen sind sinngemäß anzuwenden Ansammlungszeitraum: Verweis auf AFRAC-Stellungnahme zu IAS 19 (25 Jahre vs Pensionsantritt) Fluktuationsabschlag bei ausreichend verlässlichen statistischen Unterlagen möglich Vereinfachte Bewertung möglich Wenn diese Bewertung zu keinen wesentlichen Unterschieden führt ggf Kontrollrechnung Nicht zulässig: Werte nach Steuerrecht Ähnliche Verpflichtungen bei Sachleistungen Bewertung zu Grenzkosten 11

13 Abfertigung, Jubiläumsgeld, vergleichbare Verpflichtungen Ausweis Bilanz: in den vorgesehenen Posten GuV: Personalaufwand; Zinsen (einschl. Auswirkungen von Zinsänderungen) im Zinsaufwand Aufrechnung von Aufwand und Auflösung (> 0) Angaben Aufbauend auf Generalnorm ( 236 UGB) Aufgliederung der Zahlen Angaben zu Methoden und Annahmen 12

14 Erstmalige Anwendung Erstmalige Anwendung ist verpflichtend für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen. Vorzeitige Anwendung möglich Verteilung des Unterschiedsbetrags aus der erstmaligen Anwendung gemäß den Übergangsbestimmungen des 906 Abs. 33 und 34 UGB idf RÄG 2014 Gleichmäßige Auflösung bzw. Nachholung über längstens fünf Jahre 13

15 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Mag. Helmut Kerschbaumer KPMG Austria GmbH Porzellangasse Wien T: 01 / E: hkerschbaumer@kpmg.at 2015 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von Alle Rechte vorbehalten.

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