Preis- und Leistungsverzeichnis der NordFinanz Bank Aktiengesellschaft Martinistraße 48, Bremen
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- Christa Koenig
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1 Preis- und Leistungsverzeichnis der NordFinanz Bank Aktiengesellschaft Martinistraße 48, Bremen Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und im Überweisungs- und Scheckverkehr sowie im kartengestützten Zahlungsverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten (siehe auch Hinweis auf Seite 2) Fassung: Seite 1 Stand:
2 Inhaltsverzeichnis 1 Sparkonto 1.1 Allgemeine Entgelte 2 Privatkonto 2.1 Kontoführung 2.2 Kontoauszug 2.3 Lastschriftverkehr 2.4 Reiseschecks 2.5 Wertstellungen (außer Überweisungsverkehr) 3 Kartengestützter Zahlungsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 3.1 Debit-Karten 3.2 GeldKarte 3.3 Kreditkarten 3.4 Kartensperre 4 Überweisungsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Überweisungen innerhalb von Deutschland 4.2 Grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der Europäischen Union und der EWR-Staaten 4.3 Grenzüberschreitende Überweisungen in Staaten außerhalb der Europäischen Union und der EWR-Staaten (Drittstaaten) 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5.1 Allgemein 5.2 Zahlungen in das Ausland 5.3 Scheckgutschrift (Eingang vorbehalten) aus dem Ausland 6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatkunden und Geschäftskunden 7 Kredite 7.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft 7.2 Avale 8 Auskünfte 9 Schrankfächer 10 Wertpapierdienstleistungen 10.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 10.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 10.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) 11 Sonstiges 12 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren Hinweis: Für in diesem Preis- und Leistungsverzeichnis nicht aufgeführte Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die Bank die Höhe der Entgelte nach billigem Ermessen ( 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches) bestimmen. Der Kunde trägt alle Auslagen, die anfallen, wenn die Bank in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwaltet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut). Fassung: Seite 2 Stand:
3 1 Sparkonto 1.1 Allgemeine Entgelte Kennwortvereinbarung Zusendung eines Kontoauszugs beim Loseblattsparbuch Ausstellung eines Ersatz-Sparbuchs 1 10,00 EUR entgeltfrei 15,00 EUR 1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seines Sparbuches zu vertreten hat. Fassung: Seite 3 Stand:
4 2 Privatkonto 2.1 Kontoführung Preise für Spar-Girokonto Abrechnungszeitraum Habenzinsen Grundpreis p.m. Postengebühr Beleghafte Überweisung Daueraufträge (Einrichtung / Änderung / Aussetzung) als Schalterauftrag per InternetBanking Kontoauszug Selbstabholer Postzustellung Sollzinsen (Dispositionskredit) geduldete Überziehung Debitkarte* MasterCard Standard* Quartal 0,50 % p.a. 5,00 EUR entgeltfrei 0,50 EUR 2,00 EUR 0,50 EUR 1,50 EUR 1,00 EUR 13,25 % p.a. 18,75 % p.a. entgeltfrei 10,00 EUR * Weiteres zu Debitkarten und MasterCard s siehe Kapitel Kontoauszug 1 Selbstabholer Postzustellung Zusendung der gesammelten und nicht abgeholten Kontoauszüge (zzgl. Porto) nach sechs Wochen 1,50 EUR 1,00 EUR 1,50 EUR Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) Zusendung von Anlagen Erstellung eines Belegs über beleglose Umsätze 1,50 EUR 3,00 EUR 1,50 EUR 3,00 EUR 2.3 Lastschriftverkehr Im Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsverfahren Lastschrifteinlösung entgeltfrei 1 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; eine Form der Kontoauszugerstellung wird kostenlos angeboten. Fassung: Seite 4 Stand:
5 2.3.2 Im Abbuchungsverfahren Vormerkung eines Abbuchungsauftrages auf Wunsch des Kunden 5,50 EUR 2.4 Reiseschecks Verkauf von Euro-Reiseschecks 1,00 %, mindestens -- EUR Barauszahlung von Euro-Reiseschecks 1,00 %, mindestens 6,00 EUR Rücknahme von Euro-Reiseschecks -- %, mindestens nur fremde Kosten 2.5 Wertstellungen (außer Überweisungsverkehr 1 ) Bei Gutschriften Bareinzahlung (Spar- und Girokonto) Lastschrifteinreichung Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut 2 aus Lastschriftrückgabe wegen Widerruf des Zahlungspflichtigen am Tag der Einzahlung gemäß Inkassovereinbarung am Tag der Buchung 2 Arbeitstage nach Buchungstag am Tag der Belastung aus Scheck- und Lastschriftrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto des Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen am Tag der Belastung Bei Belastungen Barauszahlung (Spar- und Girokonto) Lastschrift Scheck am Tag der Auszahlung am Tag der Belastungsbuchung für die Bank am Tag der Belastungsbuchung für die Bank Scheck- und Lastschriftrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers am Tag der Wertstellung der ursprünglichen Gutschrift 1 Zum Überweisungsverkehr siehe Kapitel 4 Überweisungsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden. 2 Kann nach Sitz der bezogenen Bank unterschiedlich sein. Fassung: Seite 5 Stand:
6 3 Kartengestützter Zahlungsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 3.1 Debit-Karten Maestro-BankKarte - Erstkarte pro Jahr 10,00 EUR - Ersatzkarte 1 pro Jahr 10,00 EUR 3.2 GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Geldautomaten an Ladeterminals bzw. Geldautomaten anderer Kreditinstitute entgeltfrei 0,50 %, mind. 1,00 EUR - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte anderer Kreditinstitute 0,50 %, mind. 1,00 EUR 3.3 Kreditkarten MasterCard Hauptkarte - ohne Bild pro Jahr 20,00 EUR - mit Bild pro Jahr 30,00 EUR Zusatzkarte - ohne Bild pro Jahr 20,00 EUR - mit Bild pro Jahr 30,00 EUR Ersatzkarte 2 - bei Versendung weltweit 20,00 EUR - bei Versendung außerhalb Europas per Kurier 30,00 EUR Auslandseinsatz 3 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 4 und der EWR-Staaten 5 1,00 % vom Umsatz 1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner vorhergehenden Karte zu vertreten hat. 2 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner vorhergehenden Karte zu vertreten hat. 3 Bei der Umrechnung wird der Devisenbriefkurs des dem Eingang des Umsatzes vorausgehenden Börsentages zugrunde gelegt. 4 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 5 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Fassung: Seite 6 Stand:
7 3.3.2 MasterCard GOLD Hauptkarte - ohne Bild pro Jahr 70,00 EUR - mit Bild pro Jahr 80,00 EUR Zusatzkarte - ohne Bild pro Jahr 70,00 EUR - mit Bild pro Jahr 80,00 EUR Ersatzkarte 1 - bei Versendung weltweit 20,00 EUR - bei Versendung außerhalb Europas per Kurier 30,00 EUR Auslandseinsatz 2 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 3 und der EWR-Staaten 4 1,00 % vom Umsatz 3.4 Kartensperre Kartensperre, wenn der Kunde der Rückgabeaufforderung der Bank nicht nachkommt 5 20,00 EUR 1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner vorhergehenden Karte zu vertreten hat. 2 Bei der Umrechnung wird der Devisenbriefkurs des dem Eingang des Umsatzes vorausgehenden Börsentages zugrunde gelegt. 3 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 4 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 5 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Kartensperre zu vertreten hat. Fassung: Seite 7 Stand:
8 4 Überweisungsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Überweisungen innerhalb von Deutschland Dieses Kapitel gilt für folgende Überweisungen an ein Kreditinstitut des Begünstigten innerhalb von Deutschland ( Inlandsüberweisung ). 1. Eine Inlandsüberweisung mit Kontonummer und Bankleitzahl ist eine vom überweisenden Kunden erteilte Überweisung an ein Kreditinstitut des Begünstigten innerhalb von Deutschland bei der der Überweisende in der Überweisung, die Kontonummer des Begünstigten und die Bankleitzahl und den Namen des Kreditinstituts des Begünstigten angegeben hat. 2. Eine Inlandsüberweisung mit IBAN * und BIC ** ist eine vom überweisenden Kunden erteilte Überweisung an ein Kreditinstitut des Begünstigten innerhalb von Deutschland in Euro, bei der der Überweisende in der Überweisung, die IBAN * des Begünstigten und den BIC ** des Kreditinstituts des Begünstigten angegeben hat. * IBAN ist die Abkürzung für die internationale Bankkontonummer (International Bank Account Number). ** BIC ist die Abkürzung für die internationale Bankleitzahl/Bankidentifikationsnummer (Bank Identifier Code) Überweisungsausgänge Annahmefrist(en) für Überweisungen Mo - Do 15:00 Uhr Fr 13:00 Uhr werktags, außer Sonnabende, Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember) Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt, längstens jedoch innerhalb der nachstehenden Fristen: Inlandsüberweisung mit Kontonummer und Bankleitzahl oder mit IBAN und BIC in Euro Überweisungsart Ausführungsfrist in Bankgeschäftstagen * Inlandsüberweisung in Euro an ein anderes Kreditinstitut binnen drei Bankgeschäftstagen auf das Konto des Kreditinstituts des Begünstigten Inlandsüberweisung in Euro innerhalb einer Haupt- oder binnen eines Bankgeschäftstags auf das Konto des Begünstigten Zweigstelle der Bank (Hausüberweisung) Inlandsüberweisung in Euro an eine andere Haupt- oder binnen zwei Bankgeschäftstagen auf das Konto des Begünstigten Zweigstelle der Bank in Deutschland * Bankgeschäftstage sind Werktage, an denen alle an der Ausführung der Überweisung beteiligten Kreditinstitute gewöhnlich geöffnet haben, ausgenommen Sonnabende ( 676 a Abs. 2 BGB). Fassung: Seite 8 Stand:
9 Inlandsüberweisung mit Kontonummer und Bankleitzahl in einer anderen Währung eines EU- oder EWR- Mitgliedstaates oder in einer Drittstaatenwährung Überweisungsart Ausführungsfrist in Bankgeschäftstagen * Inlandsüberweisung an ein anderes Kreditinstitut, die auf eine andere Währung ** eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates bis zu einem Gegenwert von höchstens Euro lautet *** Inlandsüberweisung innerhalb der Bank, die auf eine andere Währung ** eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates bis zu einem Gegenwert von höchstens Euro lautet *** Inlandsüberweisung, die weder auf Euro noch auf eine Währung eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates lautet *** (Drittstaaten-Währung) **** binnen fünf Bankgeschäftstagen auf das Konto des Kreditinstituts des Begünstigten binnen fünf Bankgeschäftstagen auf das Konto des Begünstigten werden baldmöglichst bewirkt * Bankgeschäftstage sind Werktage, an denen alle an der Ausführung der Überweisung beteiligten Kreditinstitute gewöhnlich geöffnet haben, ausgenommen Sonnabende ( 676 a Abs. 2 BGB). ** Währungen derzeit: Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. *** Diese Zahlungen werden als Auslandszahlungen abgewickelt. **** Z. B.: US-Dollar Ausführungsfristbeginn Die Ausführungsfrist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem bis zu den unter bekannt gegebenen Annahmefristen die nach Nr. II. 1 der Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr zur Ausführung der Überweisung erforderlichen Angaben vorliegen und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist (Deckung) Entgelte Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleghafte Überweisung elektronisch übermittelte per Dauerauf- Privatgirokonto Geschäftsgirokonto Überweisung * trag je Überweisung per Zahlschein als telegrafische Überweisung zusätzlich Überweisungsart EUR EUR EUR EUR EUR EUR Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl 0,50 1,00 0,40 0,40 3,00 18,00 in Euro an ein anderes Kreditinstitut Inlandsüberweisung mit IBAN/BIC in Euro 0,50 1,00 0,40 0,40 3,00 18,00 an ein anderes Kreditinstitut Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl 0,50 1,00 0,40 0,40 3,00 in Euro innerhalb der Bank Inlandsüberweisung mit IBAN/BIC in Euro 0,50 1,00 0,40 0,40 3,00 innerhalb der Bank Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl, die auf eine andere Währung *** eines EU- oder EWR- Mitgliedstaates lautet zusätzlich 18,00 Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl, die weder auf Euro noch auf eine andere Währung *** eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates lautet (Drittstaatenwährung) **** zusätzlich 18,00 * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** Z. B. telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking. *** Währungen derzeit: Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. **** Z. B.: US-Dollar. Hinweis: Die Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Inlandsüberweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs- Komplettpaket abgegolten ist (siehe 2.1 Kontoführung ). Fassung: Seite 9 Stand:
10 Wertstellung am Tag des Zahlungsausgangs bei der Bank Überweisungseingänge Gutschrift auf Girokonto maximal ein Bankgeschäftstag 1 nach Eingang des Überweisungsbetrages bei der Bank Wertstellung Tag des Zahlungseingangs bei der Bank Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung - als Schalterauftrag 2,00 EUR - per InternetBanking 0,50 EUR 4.2 Grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der Europäischen Union 2 und der EWR-Staaten 3 Dieses Kapitel gilt für die folgenden grenzüberschreitenden Überweisungen innerhalb der Europäischen Union und der EWR- Staaten 1. grenzüberschreitende Überweisungen mit Angabe der IBAN * des Begünstigten und des BIC ** des Kreditinstituts des Begünstigten, in Euro und 2. grenzüberschreitende Überweisungen in einer anderen Währung als Euro ( sonstige Überweisungen ). * IBAN ist die Abkürzung für die internationale Bankkontonummer (International Bank Account Number). ** BIC ist die Abkürzung für die internationale Bankleitzahl/Bankidentifikationsnummer (Bank Identifier Code) Überweisungsausgänge Annahmefrist(en) für Überweisungen 11:00 Uhr werktags, außer Sonnabende, Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember) 1 Bankgeschäftstage sind Werktage, an denen alle beteiligten Kreditinstitute gewöhnlich geöffnet haben, ausgenommen Sonnabende ( 676 a Abs. 2 BGB). 2 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 3 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Fassung: Seite 10 Stand:
11 Ausführungsfrist Die Zeitspanne bis zur Gutschrift der Überweisung auf dem Konto des Kreditinstituts des Begünstigten (Ausführungsfrist) beträgt bis zu einem Wert von höchstens Euro 1 maximal: Zielland Mitgliedsstaaten der EU 2 und EWR- Staaten 3 Anzahl der Bankgeschäftstage * bei konventioneller Abwicklung in Euro konventioneller Abwicklung oder Währung des Empfängerlandes in anderen Währungen binnen fünf Bankgeschäfts-tagen auf binnen fünf Bankgeschäfts-tagen auf das Konto des Begünstigten das Konto des Begünstigten * Bankgeschäftstage sind Werktage, an denen alle beteiligten Kreditinstitute gewöhnlich geöffnet haben, ausgenommen Sonnabende ( 676 a Abs. 2 BGB). Die Ausführungsfrist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem bis zu den unter bekannt gegebenen Annahmefristen die nach Nr. III. 1 der Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr zur Ausführung der Überweisung erforderlichen Angaben vorliegen und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist (Deckung) Entgelte Überweisungen in Euro mit Angabe von IBAN * und BIC ** Es gilt das Entgelt für eine Überweisung innerhalb von Deutschland ( Inlandsüberweisung ) in Euro, mit der Angabe der IBAN * des Begünstigten und des BIC ** des Kreditinstitutes des Begünstigten. (vgl. Kapitel ) * IBAN ist die Abkürzung für die internationale Bankkontonummer (International Bank Account Number). ** BIC ist die Abkürzung für die internationale Bankleitzahl/Bankidentifikationsnummer (Bank Identifier Code) Sonstige Überweisungen Entgeltpflichtiger Der Überweisende trägt alle Entgelte (= OUR-Überweisung), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Folgende Vereinbarungen sind möglich: SHARE-Überweisung = Überweisender trägt Entgelte bei seiner Bank und Begünstigter trägt die übrigen Entgelte BEN-Überweisung = Begünstigter trägt alle Entgelte (das von der Bank in Abzug gebrachte Entgelt entspricht dem Entgelt einer SHARE-Überweisung) Hinweis: Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Kreditinstitute (überweisendes, zwischengeschaltetes oder begünstigtes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 1 Überweisungen mit einem Wert von mehr als Euro werden baldmöglichst bewirkt, längstens jedoch binnen fünf Bankgeschäftstagen. 2 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 3 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Fassung: Seite 11 Stand:
12 Höhe der Entgelte Zielland Überweisungs- Konventionelle Abwicklung betrag OUR SHARE EUR EUR Mitgliedstaat der Europäischen Union * /des EWR ** bis zu EUR zzgl. 12,50 Mitgliedstaat der Europäischen bis zu EUR Union * /des EWR ** zzgl. 17,50 Mitgliedstaat der Europäischen über EUR Union * /des EWR ** zzgl. 25,00 Mitgliedstaat der Europäischen Union * /des EWR ** Schwedische Kronen bis zu einem Gegenwert von Euro Es gilt der Preis für eine Inlandsüberweisung in Schwedischen Kronen, wenn der Überweisende die IBAN *** des Begünstigten und den BIC **** des Kreditinstituts des Begünstigten angibt (vgl. Kapitel ) * Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). ** EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). *** IBAN ist die Abkürzung für die internationale Bankkontonummer (International Bank Account Number). **** BIC ist die Abkürzung für die internationale Bankleitzahl/Bankidentifikationsnummer (Bank Identifier Code) Wertstellung am Tag des Zahlungsausgangs bei der Bank Überweisungseingänge Gutschrift auf Girokonto maximal ein Bankgeschäftstag 1 nach Eingang des Überweisungsbetrages bei der Bank Wertstellung Tag des Zahlungseingangs bei der Bank 1 Bankgeschäftstage sind Werktage, an denen alle beteiligten Kreditinstitute gewöhnlich geöffnet haben, ausgenommen Sonnabende ( 676 a Abs. 2 BGB). Fassung: Seite 12 Stand:
13 Entgelte Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: OUR-Überweisung = Überweisender trägt alle Entgelte SHARE-Überweisung = Überweisender trägt Entgelte bei seiner Bank und Begünstigter trägt die übrigen Entgelte BEN-Überweisung = Begünstigter trägt alle Entgelte Hinweis: Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Kreditinstitute (überweisendes, zwischengeschaltetes oder begünstigtes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden Höhe der Entgelte Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung EUR Mitgliedstaat der Europäischen Union * /des EWR ** keine Betragsbegrenzung * Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). ** EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 4.3 Grenzüberschreitende Überweisungen in Staaten außerhalb der Europäischen Union und der EWR-Staaten (Drittstaaten) Überweisungen in die und aus der Schweiz in Euro Dieses Kapitel gilt für grenzüberschreitende Überweisungen in die Schweiz in Euro mit Angabe der IBAN * des Begünstigten und des BIC ** des Kreditinstituts des Begünstigten mit Angabe der IBAN * des Überweisenden und des BIC ** des Kreditinstituts des Überweisenden * IBAN ist die Abkürzung für die internationale Bankkontonummer (International Bank Account Number). ** BIC ist die Abkürzung für die internationale Bankleitzahl/Bankidentifikationsnummer (Bank Identifier Code). 1 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb der Europäischen Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern) und außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Fassung: Seite 13 Stand:
14 Entgelte bei Überweisungsausgängen Entgeltpflichtiger Der Überweisende trägt alle Entgelte (= OUR-Überweisung), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Folgende Vereinbarungen sind möglich: SHARE-Überweisung = Überweisender trägt Entgelte bei seiner Bank und Begünstigter trägt die übrigen Entgelte BEN-Überweisung = Begünstigter trägt alle Entgelte (das von der Bank in Abzug gebrachte Entgelt entspricht dem Entgelt einer SHARE-Überweisung) Hinweis: Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Kreditinstitute (überweisendes, zwischengeschaltetes oder begünstigtes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden Höhe der Entgelte Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung OUR SHARE EUR EUR bis zu EUR zzgl. 12,50 Es gilt das Entgelt für eine Überweisung innerhalb von Deutschland ( Inlandsüberweisung ) in Euro, mit der Angabe der IBAN * des Begünstigten und des BIC ** des Kreditinstitutes des Begünstigten. (vgl. Kapitel ) bis zu EUR zzgl. 17,50 Es gilt das Entgelt für eine Überweisung innerhalb von Deutschland ( Inlandsüberweisung ) in Euro, mit der Angabe der IBAN * des Begünstigten und des BIC ** des Kreditinstitutes des Begünstigten. (vgl. Kapitel ) über EUR zzgl. 25,00 * IBAN ist die Abkürzung für die internationale Bankkontonummer (International Bank Account Number). ** BIC ist die Abkürzung für die internationale Bankleitzahl/Bankidentifikationsnummer (Bank Identifier Code). Es gilt das Entgelt für eine Überweisung innerhalb von Deutschland ( Inlandsüberweisung ) in Euro, mit der Angabe der IBAN * des Begünstigten und des BIC ** des Kreditinstitutes des Begünstigten. (vgl. Kapitel ) Fassung: Seite 14 Stand:
15 Entgelte bei Überweisungseingängen Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: OUR-Überweisung = Überweisender trägt alle Entgelte SHARE-Überweisung = Überweisender trägt Entgelte bei seiner Bank und Begünstigter trägt die übrigen Entgelte BEN-Überweisung = Begünstigter trägt alle Entgelte Hinweis: Bei einer SHARE-Überweisung können bereits durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen worden sein. Bei einer BEN-Überweisung können bereits von jedem der vorgeschalteten Kreditinstitute (überweisendes oder zwischengeschaltetes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen worden sein Höhe der Entgelte Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsbetrag keine Betragsbegrenzung Konventionelle Abwicklung SHARE EUR Es gilt das Entgelt für eine Überweisung innerhalb von Deutschland ( Inlandsüberweisung ) in Euro, mit der Angabe der IBAN * des Begünstigten und des BIC ** des Kreditinstitutes des Begünstigten. (vgl. Kapitel ) * IBAN ist die Abkürzung für die internationale Bankkontonummer (International Bank Account Number). ** BIC ist die Abkürzung für die internationale Bankleitzahl/Bankidentifikationsnummer (Bank Identifier Code). BEN EUR Sonstige Überweisungen Entgelte bei Überweisungsausgängen Entgeltpflichtiger Der Überweisende trägt alle Entgelte (= OUR-Überweisung), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Folgende Vereinbarungen sind möglich: SHARE-Überweisung = Überweisender trägt Entgelte bei seiner Bank und Begünstigter trägt die übrigen Entgelte BEN-Überweisung = Begünstigter trägt alle Entgelte (das von der Bank in Abzug gebrachte Entgelt entspricht dem Entgelt einer SHARE-Überweisung) Hinweis: Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Kreditinstitute (überweisendes, zwischengeschaltetes oder begünstigtes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Fassung: Seite 15 Stand:
16 Höhe der Entgelte Zielland Überweisungs- Konventionelle Abwicklung betrag OUR SHARE EUR EUR Alle Staaten außerhalb der Europäischen Union * /des EWR ** bis zu EUR zzgl. 12,50 Alle Staaten außerhalb der bis zu EUR Europäischen Union * /des EWR ** zzgl. 17,50 Alle Staaten außerhalb der über EUR Europäischen Union * /des EWR ** zzgl. 25,00 * Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). ** EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen) Entgelte bei Überweisungseingängen Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: OUR-Überweisung = Überweisender trägt alle Entgelte SHARE-Überweisung = Überweisender trägt Entgelte bei seiner Bank und Begünstigter trägt die übrigen Entgelte BEN-Überweisung = Begünstigter trägt alle Entgelte Hinweis: Bei einer SHARE-Überweisung können bereits durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen worden sein. Bei einer BEN-Überweisung können bereits von jedem der vorgeschalteten Kreditinstitute (überweisendes oder zwischengeschaltetes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen worden sein Höhe der Entgelte Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung EUR Alle Staaten außerhalb der Europäischen Union * /des EWR ** keine Betragsbegrenzung * Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). ** EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Fassung: Seite 16 Stand:
17 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5.1 Allgemein Scheckvordrucke (pro Stück) Zusendung von Scheckvordrucken auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) Vormerkung einer Schecksperre Verlängerung einer Schecksperre entgeltfrei 6,00 EUR 20,00 EUR 20,00 EUR Bereitstellung eines bestätigten LZB-Schecks 0,50, mindestens 15,00 EUR maximal 200,00 EUR Einlösung eines vom Kunden ausgestellten Schecks Einzug eines vom Kunden eingereichten inländischen Schecks entgeltfrei entgeltfrei 5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) per Verrechnungsscheck in Euro: 1,50, mindestens 15,00 EUR maximal 200,00 EUR in Fremdwährung: 1,50, mindestens 15,00 EUR maximal 200,00 EUR zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 5,00 EUR per Bankscheck in Euro: 1,50, mindestens 15,00 EUR maximal 200,00 EUR in Fremdwährung: 1,50, mindestens 15,00 EUR maximal 200,00 EUR zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 5,00 EUR 5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) in Euro: 1,50, mindestens 15,00 EUR maximal 200,00 EUR in Fremdwährung: 1,50, mindestens 15,00 EUR maximal 200,00 EUR zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 5,00 EUR Fassung: Seite 17 Stand:
18 6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatkunden und Geschäftskunden Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs. Fassung: Seite 18 Stand:
19 7 Kredite 7.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft bei der Kreditbearbeitung Zinsbescheinigung zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobescheinigung Ratenänderung auf Wunsch des Kunden Tilgungsaussetzung Stundung Rückzinsberechnung bei nachträglich vereinbarter Sondertilgung 15,00 EUR 17,50 EUR 10,00 EUR 15,00 EUR 15,00 EUR 15,00 EUR 15,00 EUR bei der Sicherheitenbearbeitung Einsichtnahme in das Grundbuch oder Einholung eines Grundbuchauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Grundbuchgebühren) Einsichtnahme in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister, Güterstandsregister) oder Einholung eines Registerauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Registergebühren) 30,00 EUR 30,00 EUR Austausch von Sicherheiten (wird im Einzelfall nach Aufwand berechnet) Rangänderung bei einem Grundpfandrecht (zzgl. Auslagen) sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Grundpfandrechten, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank dazu besteht Erteilung von Treuhandaufträgen Abwicklung von Treuhandaufträgen 1 % vom Nom.-Betrag mind. 100,00 EUR 1 % vom Nom.-Betrag mind. 100,00 EUR 1 % vom Nom.-Betrag mind. 100,00 EUR 1 % vom Nom.-Betrag mind. 100,00 EUR 7.2 Avale Bearbeitungsentgelt Provision 50,00 EUR 3 % p.a mind. 50,00 EUR Fassung: Seite 19 Stand:
20 8 Auskünfte Bankauskunft im Inland einholen Bankauskunft im Inland als Eilauskunft einholen Bankauskunft im Ausland einholen Bankauskunft im Ausland als Eilauskunft einholen sonstige eingeholte Auskünfte (zzgl. Auslagen) Büroauskunft Ausland 25,00 EUR 50,00 EUR 40,00 EUR 65,00 EUR 25,00 EUR 50,00 EUR Fassung: Seite 20 Stand:
21 9 Schrankfächer Mietpreis für Schrankfach (inkl. USt) bis 30,4 x 6,0 x 35,4 cm für 1 Jahr 45,00 EUR bis 30,4 x 6,0 x 35,4 cm unterjährig mtl. 15,00 EUR Fassung: Seite 21 Stand:
22 10 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 10.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) Kauf und Verkauf Provision Ausführung im Inland Provision: % vom Kurswert Ausführung im Ausland Provision: % vom Kurswert Wertpapierart Minimum/ Minimum/ Grundpreis Grundpreis EUR EUR Aktien 1,00 15,00 1,00 38,00 Optionsscheine 1,00 15,00 1,00 38,00 Verzinsliche Wertpapiere 0,50 15,00 0,50 38,00 Wandelanleihen 0,50 15,00 0,50 38,00 Optionsanleihen 0,50 15,00 0,50 38,00 Zero Bonds 0,50 15,00 0,50 38,00 Genussscheine/Genussrechte 1,00 15,00 1,00 38,00 Investmentanteile außerbörslich - mit Ausgabeaufschlag Kauf 0,00 0,00 0,00 0,00 - mit Ausgabeaufschlag Verkauf 0,25 25,00 0,25 38,00 - ohne Ausgabeaufschlag Kauf 0,25 25,00 0,25 38,00 - ohne Ausgabeaufschlag Verkauf 0,25 25,00 0,25 38,00 Investmentanteile Ausführung Börse - Kauf 0,50 25,00 0,50 38,00 - Verkauf 0,50 25,00 0,50 38,00 Bezugsrechte/Teilrechte 1,00 5,00 1,00 10,00 Sonstige Wertpapiere entfällt entfällt Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern Zeichnungsaufträge Im Rahmen der Abwicklung von Zeichnungsaufträgen wird im Falle der Zuteilung ein Entgelt wie bei einem entsprechenden Kommissionsgeschäft erhoben Abwicklungsentgelt für den Erwerb und die Einlieferung entfällt Teilausführungen Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen, so wird ein Mischkurs ausgewiesen Vormerkung von Aufträgen 0,00 EUR Ablauf/Vormerkung eines Limits 1 5,00 EUR 1 Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird. Fassung: Seite 22 Stand:
23 Änderung eines Auftrags (z. B. Änderung des Limits, der Gültigkeitsdauer etc.) 5,00 EUR Streichung eines Auftrags auf Wunsch des Kunden 5,00 EUR 10.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren einschließlich Erstellung eines Jahresdepotauszuges (inkl. USt) (Die Berechnung erfolgt für das abgelaufene Jahr auf den Depotbestand per des Vorjahres) Berechnungsmodus Girosammelverwahrung Streifbandverwahrung Wertpapierrechnung Aktien % vom Kurswert 0,119 0,238 0,357 Optionsscheine % vom Kurswert 0,119 0,238 0,357 Verzinsliche Wertpapiere % vom Nennwert 0,119 0,238 0,357 Wandelanleihen % vom Nennwert 0,119 0,238 0,357 Optionsanleihen % vom Nennwert 0,119 0,238 0,357 Zero Bonds % vom Kurswert 0,119 0,238 0,357 Genussscheine % vom Kurswert 0,119 0,238 0,357 Investmentanteile % vom Kurswert 0,119 0,238 0,357 Bezugsrechte/Teilrechte keine Berechnung Sonstige Wertpapiere keine Berechnung Bestände ohne Kurswert keine Berechnung Mindestpreis pro Depot (inkl. USt) Mindestpreis pro Bestandsposten (inkl. USt) Depots ohne Bestand (inkl. USt) Aufwandsersatz für Porto/Auslagen (inkl. USt) 15,47 EUR entfällt 15,47 EUR entfällt Bei unterjährigen Depoteröffnungen- oder Schließungen erfolgt die Berechnung zeitanteilig Übertragung von Wertpapieren zugunsten eines Depots - Wertpapiereingang - (inkl. USt; steuerfrei, wenn die Übertragung anlässlich eines Verkaufs/Kaufs erfolgt) - Girosammelverwahrung 0,00 EUR - Wertpapierrechnung 0,00 EUR Einlieferung effektiver Stücke (inkl. USt)* - Girosammelverwahrung 0,00 EUR - Streifbandverwahrung 0,00 EUR - Wertpapierrechnung 0,00 EUR * zzgl. uns in Rechnung gestellter fremder Kosten / Lieferentgelte Fassung: Seite 23 Stand:
24 Auslieferung effektiver Stücke (inkl. USt)* - Girosammelverwahrung 11,90 EUR - Streifbandverwahrung 17,85 EUR - Wertpapierrechnung 30,94 EUR * zzgl. uns in Rechnung gestellter fremder Kosten / Lieferentgelte Kapitalveränderungen Bezug von Inland Ausland in % vom Kurswert in % vom Kurswert Mindestprovision EUR 15,00 EUR 38,00 jungen Aktien 1,00 1,00 Options-, Wandelanleihen 1,00 1,00 Genussscheinen 1,00 1,00 Ausgabe von Bonus- und Berichtigungsaktien, 0,00* 0,00* Stockdividenden, Split und Umtausch, Spin off, Reverse Split Re-Investitionen 0,00* 0,00* * zzgl. uns in Rechnung gestellter fremder Kosten / Lieferentgelte Resteinzahlungen in % vom Kurswert 1,00 % Ausübung von Options- und Wandelrechten in % vom Kurswert Trennung von Optionsscheinen gemäß Kundenauftrag (inkl. USt)* 0,00 % Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen* 1,00 % Ausübung von Wandelrechten* 1,00 % * zzgl. uns in Rechnung gestellter fremder Kosten /Lieferentgelte Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien - Inland (inkl. USt, wenn nicht in Zusammenhang mit Erwerbsvorgang) 4,17 EUR - Ausland (inkl. USt, wenn nicht in Zusammenhang mit Erwerbsvorgang) 4,17 EUR Umtausch von Wertpapier-Urkunden Übernahmeangebote/Barabfindungen/Rückkaufangebote/ Wiederanlage Bardividende* Umtausch von Originalaktien in Miteigentumsanteile/Rücktausch (inkl. USt, wenn nicht aus Anlass Kauf und Verkauf)* 10,00 EUR 10,00 EUR * zzgl. uns in Rechnung gestellter fremder Kosten / Lieferentgelte Bond-Stripping (inkl. USt)* 0,00 EUR * zzgl. uns in Rechnung gestellter fremder Kosten / Lieferentgelte Fassung: Seite 24 Stand:
25 Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Kapitalertrag- und Körperschaftsteuern sowie ausländischen Quellensteuern (inkl. USt) - Erstattung ausländischer Quellensteuer gemäß Doppelbesteuerungsabkommen 0,00 EUR zzgl. uns in Rechnung gestellter fremder Kosten / Lieferentgelte - Abrechnungskorrekturen (Zinsabschlagsteuer, Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer) auf Wunsch des Kunden 23,80 EUR Auf Kundenwunsch Erstellen von: - Depotaufstellung (inkl. USt) 9,52 EUR jede weitere Seite 5,95 EUR - Jahressteuerbescheinigung (inkl. USt) 9,52 EUR jede weitere Seite 5,95 EUR Erstellen von Zweitschriften (inkl. USt) 9,52 EUR zzgl. uns in Rechnung gestellter fremder Kosten Weitere Dienstleistungen - Besorgung von Geschäftsberichten ausländischer Gesellschaften (inkl. USt)* 0,00 EUR - Bearbeitung von "class actions" im Erstattungsfall (inkl. USt)* 0,00 EUR - Verpfändung/Sperren zugunsten Dritter (inkl. USt)* 0,00 EUR * zzgl. uns in Rechnung gestellter fremder Kosten Fassung: Seite 25 Stand:
26 11 Sonstiges Saldenbestätigung, außerhalb der Quartalsabrechnung - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 11,90 EUR - ansonsten 10,00 EUR Telefonat, im Auftrag des Kunden ausgeführt - inkl. USt, sofern nicht als Nebenleistung einer umsatzsteuerfreien Hauptleistung, zzgl. Auslagen 3,57 EUR - ansonsten 3,00 EUR Telefax, im Auftrag des Kunden ausgeführt - inkl. USt, sofern nicht als Nebenleistung einer umsatzsteuerfreien Hauptleistung, zzgl. Auslagen 3,57 EUR - ansonsten 3,00 EUR Fotokopie, im Auftrag des Kunden ausgeführt - inkl. USt, sofern nicht als Nebenleistung einer umsatzsteuerfreien Hauptleistung, 3,57 EUR - ansonsten 3,00 EUR Nachforschung (im Auftrag des Kunden ausgeführt), wenn die Nachforschung durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 11,90 EUR - ansonsten 10,00 EUR Vertrag zugunsten Dritter - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 29,75 EUR - ansonsten 25,00 EUR etresor, Preis pro MB Speicherplatz pro Monat (incl. USt) 0,18 EUR Fassung: Seite 26 Stand:
27 12 Außergerichtliche Streitschlichtung Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.v., Postfach , Berlin, zu richten. Fassung: Seite 27 Stand:
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