Meldebeispiele für das Jahr 2017 für den Abrechnungsverband II
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- Frank Meissner
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1 Meldebeispiele für das Jahr 2017 für den Abrechnungsverband II Einleitung... 2 Steuerrechtliche Rahmenbedingungen... 2 Meldeverkehr: Erläuterungen zum Buchungsschlüssel... 2 Meldeverkehr: Aufteilung des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts... 3 Muster 1: Gesamtbeitrag übersteigt nicht den Steuerfreibetrag nach 3 Nr. 63 EStG in Höhe von (Altzusage)... 4 Muster 2: Arbeitgeberanteil am Beitrag übersteigt nicht den Steuerfreibetrag nach 3 Nr. 63 EStG in Höhe von (Altzusage)... 5 Muster 3: Arbeitgeberanteil am Beitrag übersteigt den Steuerfreibetrag nach 3 Nr. 63 EStG in Höhe von (Altzusage)... 6 Muster 4: Arbeitgeberanteil am Beitrag übersteigt den Steuerfreibetrag von und den maximalen Pauschalversteuerungsbetrag von 1.073,76 (Altzusage)... 8 Muster 5: Gesamtbeitrag übersteigt nicht den Steuerfreibetrag nach 3 Nr. 63 EStG in Höhe von (Neuzusage)... 9 Muster 6: Arbeitgeberanteil am Beitrag übersteigt den Steuerfreibetrag nach 3 Nr. 63 EStG in Höhe von (Neuzusage) Muster 7: Minijob als einziges Beschäftigungsverhältnis Muster 8: Minijob neben einer Hauptbeschäftigung, Entgelt + Beitrag < Muster 9: Minijob neben Hauptbeschäftigung, Entgelt + Beitrag > Muster 10: Fall mit Entgeltumwandlungsvereinbarung Muster 11: Beurlaubung kürzer als ein voller Kalendermonat Muster 12: Beurlaubung länger als ein voller Kalendermonat Muster 13 : Saisonarbeitnehmer mit Rahmenarbeitsvertrag Muster 14 : Saisonarbeitnehmer mit befristeten Beschäftigungen, aber mit Wiedereinstellungsanspruch Muster 15: Mutterschutz und Elternzeit mit Jahressonderzahlung Muster 16: Freiwilliger Wehrdienst Muster 17: Altersteilzeit (ATZ): Vereinbarung der ATZ nach dem Muster 18: Altersteilzeit (ATZ): Vereinbarung der ATZ nach dem und Zahlung von Überstundenvergütung Muster 19: Ausscheiden wegen Erreichens der Altersgrenze Muster 20: Ruhen des Arbeitsverhältnisses wegen Erwerbsminderung auf Zeit Muster 21: Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erwerbsminderung auf Dauer Muster 22: Rückrechnung von Entgelt aus dem Vorjahr Muster 23: Rückrechnung für Vorjahr mit Wegfall von Umlagemonaten Muster 24: Rückrechnung für Vorjahr mit Wegfall von Umlagemonaten ohne laufendes Entgelt 35 Muster 25: Nachzahlung im laufenden Jahr - Rückwirkende Anmeldung Seite 1 von 36
2 Einleitung Im kapitalgedeckten Abrechnungsverband II ist für die Finanzierung der KVK ZusatzRente im Jahr 2017 ein Gesamtbeitragssatz von 5,40 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts zu entrichten. Davon zahlt der Arbeitgeber einen Anteil von 5,2 %, der Arbeitnehmer einen Anteil von 0,2 %. Steuerrechtliche Rahmenbedingungen Nach 3 Nr. 63 EStG ist dieser Beitrag für ein erstes Dienstverhältnis bis zu einem Grenzbetrag von 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (im Jahr 2017 = 3.048,00 ) steuerfrei und nach 1 Abs. 1 Nr. 9 Sozialversicherungsentgeltverordnung sozialabgabenfrei. Die Steuerfreiheit nach 3 Nr. 63 EStG gilt ebenso für den Beitragsanteil des Arbeitnehmers (vgl. Schreiben des Bundesministerium der Finanzen vom Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung Randnummer 304). Begann oder beginnt die Pflichtversicherung nach dem (Neuzusage), ist noch ein zusätzlicher Betrag von steuerfrei ( 3 Nr. 63 EStG). Der steuerfreie Beitrag ist vorrangig vom Arbeitgeber auszuschöpfen. Wurde durch den Arbeitgeberanteil an dem Beitrag der Steuerfreibetrag nicht vollständig ausgeschöpft, dann ist die Steuerfreiheit bei dem Arbeitnehmeranteil zu berücksichtigen (Rd-Nr. 310 des BMF-Schreibens vom ). Bei Altzusagen, also wenn die Pflichtversicherung vor dem begonnen hat, kann der Arbeitgeber für den über den Betrag nach 3 Nr. 63 EStG hinausgehenden Beitrag die Pauschalversteuerung nach 40 b EStG alte Fassung nutzen (vgl. Randnummer 362 des BMF-Schreibens vom ). Steuerrechtlich gilt hierfür ein Höchstbetrag von pro Jahr; tarifvertraglich ist bei der Pflichtversicherung allerdings gemäß 16 Abs. 2 ATV-K eine Grenzziehung bei der Pauschalversteuerung bei den kommunalen Zusatzversorgungskassen in Höhe von jährlich [89,48 x 12 =] 1.073,76 vorhanden (vgl. Rundschreiben des Hessischen Arbeitgeberverbandes Nr. 42/2005 Punkt 2). Möchte sich der Arbeitnehmer eine KVK ZusatzRentePlus durch Entgeltumwandlung aufbauen, kann er dafür nur den noch nicht im Rahmen der KVK ZusatzRente verbrauchten Steuerfreibetrag nach 3 Nr. 63 EStG nutzen. Meldeverkehr: Erläuterungen zum Buchungsschlüssel Einzahler 01 Mitglied (=Arbeitgeber) 03 Arbeitgeber (Beteiligter/Mitglied) für den Arbeitnehmerbeitrag gemäß entsprechender tarifvertraglicher oder sonstiger kollektivvertraglicher Arbeitsrechtsregelung (VM) 15 Pflichtbeitrag (zusatzversorgungspflichtiges Entgelt) (die anderen e unterscheiden sich nicht von den en im Abrechnungsverband I) Seite 2 von 36
3 Steuermerkmale (STM) 00 für Versicherungsabschnitte einer Pflichtversicherung ohne Aufwendungen, z. B. bei 40 (Fehlzeit) 01 Steuerfreier Beitrag ( 3 Nr. 63 EStG) 02 pauschal versteuerter Beitrag ( 40 b EStG) 03 Vom Arbeitnehmer individuell versteuerter Beitrag 05 Pauschalversteuerung nach 40 a EStG Höchstmögliches Entgelt, das mit (Steuerfreiheit) gemeldet werden kann: in ,44 bei Altzusagen (Pflichtversicherung bestand schon vor dem ) (= 3.048,00 : 5,4 %) ,78 bei Neuzusagen (Pflichtversicherung ab dem ) (obiger Betrag zuzüglich 1.800,also 4.848,00 : 5,4%) Höchstmögliches Entgelt, das mit Steuermerkmal 02 (Pauschalversteuerung) gemeldet werden kann (nur bei Altzusagen) in ,44 (1.752 : 5,4 %), ,44 (1.073,76 : 5,4 %) bei tarifgebundenen Mitgliedern Meldeverkehr: Aufteilung des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts Für Meldungen ab dem ist ein zusätzlicher Meldesatz mit erforderlich. Hiermit wird der Arbeitnehmeranteil am Beitrag abgebildet. Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt ist aufzuteilen in den Anteil, der auf Arbeitgeberbeiträge und auf den Anteil, der auf Arbeitnehmerbeiträge entfällt. Seite 3 von 36
4 Muster 1: Gesamtbeitrag übersteigt nicht den Steuerfreibetrag nach 3 Nr. 63 EStG in Höhe von (Altzusage) zv-pflichtiges Entgelt ,00 Abschnitt Buchungsschlüssel Entgelt Jahr des Zuflusse s Steuer- merkmal , , Hinweise zur Entgeltaufteilung: ,00 x 5,2 % 1.820, ,00 : 5,4 % , ,00 x 0,2 % 70,00 70,00 : 5,4 % 1.296,30 insgesamt verbrauchter Steuerfreibetrag 1.890,00 Erläuterungen zum : 15 Pflichtbeitrag (zusatzversorgungspflichtiges Entgelt) Seite 4 von 36
5 Muster 2: Arbeitgeberanteil am Beitrag übersteigt nicht den Steuerfreibetrag nach 3 Nr. 63 EStG in Höhe von (Altzusage) zv-pflichtiges Entgelt ,00 Abschnitt Buchungsschlüssel Entgelt Jahr des Zufluss es Steuer- merkmal , , , Hinweise zur Entgeltaufteilung: davon individuell versteuert STM ,00 x 5,2 % 3.016, ,00 : 5,4 % , ,00 x 0,2 % 116,00 32,00 : 5,4 % 592,59 84,00 : 5,4 % 1.555,56 insgesamt verbrauchter Steuerfreibetrag 3.048,00 Erläuterungen zum : 15 Pflichtbeitrag (zusatzversorgungspflichtiges Entgelt) Steuermerkmal 03 Vom Arbeitnehmer individuell versteuerter Beitrag Seite 5 von 36
6 Muster 3: Arbeitgeberanteil am Beitrag übersteigt den Steuerfreibetrag nach 3 Nr. 63 EStG in Höhe von (Altzusage) zv-pflichtiges Entgelt ,00 Abschnitt Buchungsschlüssel Entgelt Jahr des Zufluss es Steuer- merkmal , , , Hinweise zur Entgeltaufteilung: davon pauschal versteuert STM 02, max davon individuell versteuert STM ,00 x 5,2 % 3.380, ,00 : 5,4 % ,44 332,00 : 5,4 % 6.148, ,00 x 0,2 % 130,00 0,00 : 5,4 % 130,00 : 5,4 % 2.407,41 insgesamt verbrauchter Steuerfreibetrag insgesamt verbrauchter Pauschalversteuerungsbetrag 3.048,00 332,00 Seite 6 von 36
7 Erläuterungen zum : 15 Pflichtbeitrag (zusatzversorgungspflichtiges Entgelt) Steuermerkmal 02 pauschal versteuerter Beitrag ( 40 b EStG) Steuermerkmal 03 Vom Arbeitnehmer individuell versteuerter Beitrag Seite 7 von 36
8 Muster 4: Arbeitgeberanteil am Beitrag übersteigt den Steuerfreibetrag von und den maximalen Pauschalversteuerungsbetrag von 1.073,76 (Altzusage) zv-pflichtiges Entgelt ,00 Abschnitt Buchungsschlüssel Entgelt Jahr des merkmal Steuer , , , , Hinweise zur Entgeltaufteilung: davon pauschal versteuert STM 02, max davon individuell versteuert STM 03 davon individuell versteuert STM 03 insgesamt verbrauchter Steuerfreibetrag insgesamt verbrauchter Pauschalsteuerbetrag ,00 x 5,2 % 5.564, ,00 : 5,4 % , ,76 : 5,4 % , ,24 : 5,4 % , ,00 x 0,2 % 214,00 0,00 : 5,4 % 214,00 : 5,4 % 3.962, , ,76 Erläuterungen zum : 15 zusatzversorgungspflichtiges Entgelt Steuerfreiheit der Beiträge ( 3 Nr. 63 EStG) Steuermerkmal 02 pauschal versteuerter Beitrag ( 40 b EStG Steuermerkmal 03 vom Arbeitnehmer individuell versteuerter Beitrag Seite 8 von 36
9 Muster 5: Gesamtbeitrag übersteigt nicht den Steuerfreibetrag nach 3 Nr. 63 EStG in Höhe von (Neuzusage) zv-pflichtiges Entgelt ,00 Abschnitt Buchungsschlüssel Entgelt Jahr des Steuer- merkmal , , Hinweise zur Entgeltaufteilung: ,00 x 5,2 % 4.576, ,00 : 5,4 % , ,00 x 0,2 % 176,00 176,00 : 5,4 % 3.259,26 insgesamt verbrauchter Steuerfreibetrag 4.752,00 Erläuterungen zum : 15 Pflichtbeitrag (zusatzversorgungspflichtiges Entgelt) Seite 9 von 36
10 Muster 6: Arbeitgeberanteil am Beitrag übersteigt den Steuerfreibetrag nach 3 Nr. 63 EStG in Höhe von (Neuzusage) zv-pflichtiges Entgelt ,00 Abschnitt Buchungsschlüssel Entgelt Jahr Steuer- merkmal des Zufluss , , , es Hinweise zur Entgeltaufteilung: davon individuell versteuert STM 03 davon individuell versteuert STM 03 insgesamt verbrauchter Steuerfreibetrag ,00 x 5,2 % 5.044, ,00 : 5,4 % ,78 196,00 : 5,4 % 3.629, ,00 x 0,2 % 194,00 0,00 194,00 : 5,4 % 3.592, ,00 Erläuterungen zum : 15 Pflichtbeitrag (zusatzversorgungspflichtiges Entgelt) Steuermerkmal 03 Vom Arbeitnehmer individuell versteuerter Beitrag Seite 10 von 36
11 Muster 7: Minijob als einziges Beschäftigungsverhältnis zv-pflichtiges Entgelt aus Minijob 5.000,00 Abschnitt Buchungsschlüssel Entgelt Steuer- merkmal Jahr des , , Da es sich bei dem Minijob um ein erstes Dienstverhältnis handelt, ist der Beitrag nach 3 Nr. 63 EStG steuerfrei. Hinweise zur Entgeltaufteilung: 5.000,00 x 5,2 % 260,00 260,00 : 5,4 % 4.814, ,00 x 0,2 % 10,00 10,00 : 5,4 % 185,19 Erläuterungen zum : 15 Pflichtbeitrag (zusatzversorgungspflichtiges Entgelt) Seite 11 von 36
12 Muster 8: Minijob neben einer Hauptbeschäftigung, Entgelt + Beitrag < zv-pflichtiges Entgelt aus Minijob, der nicht das erste Dienstverhältnis ist 5.040,00 Abschnitt Buchungsschlüssel Entgelt Jahr des merkmal Steuer , , Handelt es sich bei der geringfügigen Beschäftigung nicht um das erste Dienstverhältnis, so kann der Beitrag nicht nach 3 Nr.63 EStG steuerfrei gestellt und auch nicht nach 40 b EStG pauschal versteuert werden. Handelt es sich bei der geringfügigen Beschäftigung um den zuerst begonnenen, also zeitlich ersten Minijob, können das Arbeitsentgelt und der Beitrag mit Pauschalabgaben nach 40 a Abs. 2 EStG belegt werden, wenn das Entgelt zuzüglich des Beitrags nicht den Betrag von monatlich 450 übersteigt. In diesem Fall ist als Steuermerkmal die Kennziffer 05 zu melden. Im obigen Beispiel liegt der monatliche Verdienst bei 420,00. Daraus wird ein Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 5,2 % entrichtet = 21,84. Die Summe aus Verdienst und Beitrag beträgt 441,84 und liegt damit unter 450. Ist der Arbeitgeber nicht bereit, die pauschale Lohnsteuer zu zahlen, wäre das Steuermerkmal 03 = vom Arbeitnehmer individuell versteuerter Beitrag anzugeben. Hinweise zur Entgeltaufteilung: davon pauschal versteuert STM 05 davon individuell versteuert STM ,00 x 5,2 % 262,08 262,08 : 5,4 % 4.853, ,00 x 0,2 % 10,08 10,08 : 5,4 % 186,67 Erläuterungen zum : 15 Pflichtbeitrag (zusatzversorgungspflichtiges Entgelt) Steuermerkmal 03 Vom Arbeitnehmer individuell versteuerter Beitrag Steuermerkmal 05 pauschal versteuerter Beitrag nach 40 a EStG Seite 12 von 36
13 Muster 9: Minijob neben Hauptbeschäftigung, Entgelt + Beitrag > zv-pflichtiges Entgelt aus Minijob, der nicht das erste Dienstverhältnis ist 5.400,00 Abschnitt Buchungsschlüssel Entgelt Jahr des merkmal Steuer , , Handelt es sich bei der geringfügigen Beschäftigung nicht um das erste Dienstverhältnis, so kann der Beitrag nicht nach 3 Nr. 63 EStG steuerfrei gestellt und auch nicht nach 40 b EStG pauschal versteuert werden. Übersteigt das Entgelt zuzüglich des Beitrags zur Zusatzversorgungskasse den Betrag von monatlich 450, können keine Pauschalabgaben und keine Pauschalsteuer nach 40 a EStG entrichtet werden. Das Entgelt und der Beitrag müssen vom Arbeitnehmer individuell versteuert werden. Das gleiche gilt, wenn es sich bei dem Minijob neben der Hauptbeschäftigung nicht um den zuerst begonnenen Minijob handelt. Im obigen Beispiel liegt der monatliche Verdienst bei 450,00. Daraus wird ein Beitrag in Höhe von 5,2 % entrichtet = 23,40. Die Summe aus Verdienst und Beitrag beträgt 473,40 und liegt damit über 450, also über der Geringfügigkeitsgrenze. Wegen der individuellen Versteuerung ist für das Steuermerkmal 03 anzugeben. Hinweise zur Entgeltaufteilung: davon individuell versteuert STM 03 davon individuell versteuert STM ,00 x 5,2 % 280,80 280,80 : 5,4 % 5.200, ,00 x 0,2 % 10,80 10,80 : 5,4 % 200,00 Erläuterungen zum : 15 Pflichtbeitrag (zusatzversorgungspflichtiges Entgelt) Steuermerkmal 03 vom Arbeitnehmer individuell versteuerter Beitrag Seite 13 von 36
14 Muster 10: Fall mit Entgeltumwandlungsvereinbarung zv-pflichtiges Entgelt , Entgeltumwandlung jährlich 1.200,00 Abschnitt Buchungsschlüssel Entgelt Jahr des Steuer- merkmal , , Die Höhe des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts wird durch die Entgeltumwandlung nicht beeinflusst. Der Arbeitgeber nutzt vorrangig vor dem Arbeitnehmer die Steuerfreiheit nach 3 Nr. 63 EStG. Der Arbeitnehmer kann für die Entgeltumwandlung nur noch den Restbetrag des Steuerfreibetrags nach 3 Nr. 63 EStG nutzen. In diesem Fall wurden für den Beitrag für die KVK ZusatzRente von Arbeitgeber und Arbeitnehmer insgesamt 2.160,00 des Steuerfreibetrags genutzt. Bei einer Neuzusage kann der Arbeitnehmer also noch 4.848, ,00 = 2.688,00 als steuerfreien und sozialversicherungsfreien Beitrag im Rahmen der Entgeltumwandlung in seine Altersvorsorge einzahlen. Hinweise zur Entgeltaufteilung: ,00 x 5,2 % 2.080, ,00 : 5,4 % , ,00 x 0,2 % 80,00 80,00 : 5,4 % 1.481,48 Erläuterungen zum : 15 Pflichtbeitrag (zusatzversorgungspflichtiges Entgelt) Seite 14 von 36
15 Muster 11: Beurlaubung kürzer als ein voller Kalendermonat zv-pflichtiges Entgelt , Beurlaubung zv-pflichtiges Entgelt ,00 Abschnitt Buchungsschlüssel Entgelt Steuermerkmal Jahr des , , Eine Unterbrechung, z. B. Beurlaubung (mit 40) ist immer nur dann zu melden, wenn die Unterbrechung mehr als einen Kalendermonat beträgt. Ist dies nicht der Fall, wird das Versicherungsverhältnis fortlaufend, ohne Berücksichtigung der Unterbrechung, gemeldet. Hinweise zur Entgeltaufteilung: ,00 x 5,2 % 1.586, ,00 : 5,4 % , ,00 x 0,2 % 61,00 61,00 : 5,4 % 1.129,63 Erläuterungen zum : 15 Pflichtbeitrag (zusatzversorgungspflichtiges Entgelt) Seite 15 von 36
16 Muster 12: Beurlaubung länger als ein voller Kalendermonat zv-pflichtiges Entgelt , Beurlaubung zv-pflichtiges Entgelt ,00 Abschnitt Buchungsschlüssel Entgelt Steuermerkmal Jahr des , , , , Eine Unterbrechung, z. B. Beurlaubung (mit 40) ist immer dann zu melden, wenn die Unterbrechung mehr als ein Kalendermonat beträgt. Zeiten, in denen kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt bezogen wird, werden mit dem Steuermerkmal 00 gemeldet. Hinweise zur Entgeltaufteilung: ,00 x 5,2 % 936,00 936,00 : 5,4 % , ,00 x 0,2 % 36,00 36,00 : 5,4 % 666, ,00 x 5,2 % 520,00 520,00 : 5,4 % 9.629, ,00 x 0,2 % 20,00 20,00 : 5,4 % 370,37 Erläuterungen zum : 15 Pflichtbeitrag (zusatzversorgungspflichtiges Entgelt) 40 Fehlzeit - keine Aufwendung während Pflichtversicherung, z.b. Mutterschutz, Krankheit, Beurlaubung Steuermerkmal 00 für Fehlzeiten während der Pflichtversicherung (ohne Aufwendungen) Seite 16 von 36
17 Muster 13 : Saisonarbeitnehmer mit Rahmenarbeitsvertrag Beginn des Beschäftigungsverhältnisses zv-pflichtiges Entgelt 120, zv-pflichtiges Entgelt 420, zv-pflichtiges Entgelt 1.250, zv-pflichtiges Entgelt 690,00 Abschnitt Buchungsschlüssel Entgelt von bis Einzahler Steuermerkmal Jahr des , , , , , , , , Der Arbeitnehmer ist zum Beginn des Beschäftigungsverhältnisses zur Pflichtversicherung anzumelden. Da mit ihm ein Rahmenarbeitsvertrag geschlossen wurde, ist er für die Zeit der Nichtbeschäftigung nicht von der Pflichtversicherung abzumelden. Stattdessen wird im Rahmen der Jahresmeldung für diese Zeiten das 40 gemeldet, sofern die beschäftigungslose Zeit mindestens einen vollen Kalendermonat beträgt. Seite 17 von 36
18 Hinweise zur Entgeltaufteilung: 120,00 x 5,2 % 6,24 6,24 : 5,4 % 115,56 120,00 x 0,2 % 0,24 0,24 : 5,4 % 4,44 420,00 x 5,2 % 21,84 21,84 : 5,4 % 404,44 420,00 x 0,2 % 0,84 0,84 : 5,4 % 15, ,00 x 5,2 % 65,00 65,00 : 5,4 % 1.203, ,00 x 0,2 % 2,50 2,50 : 5,4 % 46,30 690,00 x 5,2 % 35,88 35,88 : 5,4 % 664,44 690,00 x 0,2 % 1,38 1,38 : 5,4 % 25,56 Erläuterungen zum : 15 Pflichtbeitrag (zusatzversorgungspflichtiges Entgelt) 40 Fehlzeit - keine Aufwendung während Pflichtversicherung, z.b. Mutterschutz, Krankheit, Beurlaubung Steuermerkmal 00 für Fehlzeiten während der Pflichtversicherung (ohne Aufwendungen) Seite 18 von 36
19 Muster 14 : Beginn des Beschäftigungsverhältnisses zv-pflichtiges Entgelt , Ende der Saison, Ende des befristeten Beschäftigungsverhältnisses Abschnitt Buchungsschlüssel Entgelt von bis Saisonarbeitnehmer mit befristeten Beschäftigungen, aber mit Wiedereinstellungsanspruch Einzahler Steuermerkmal Jahr des , , Der Arbeitnehmer ist zum Beginn des Beschäftigungsverhältnisses zur Pflichtversicherung anzumelden. Da mit ihm kein Rahmenarbeitsvertrag geschlossen wurde, sondern ein befristetes Beschäftigungsverhältnis, ist er für die Zeit der Nichtbeschäftigung nicht von der Pflichtversicherung abzumelden. Besteht ein Wiedereinstellungsanspruch in der nächsten Saison, muss auf der Abmeldung von der Pflichtversicherung der Abmeldegrund 27 = Ende der Versicherung für Waldarbeiter, sonstige Arbeitnehmer oder Saisonarbeitnehmer mit Anspruch auf Wiedereinstellung eingetragen werden. Die Zeit der Nichtbeschäftigung wird mit dem 72 gemeldet. Hinweise zur Entgeltaufteilung: ,00 x 5,2 % 520,00 520,00 : 5,4 % 9.629, ,00 x 0,2 % 20,00 20,00 : 5,4 % 370,37 Erläuterungen zum : 15 Pflichtbeitrag (zusatzversorgungspflichtiges Entgelt) 72 Beendigung der Pflichtversicherung bei Saisonarbeitnehmern mit Wiedereinstellungsanspruch Steuermerkmal 00 für Fehlzeiten während der Pflichtversicherung (ohne Aufwendungen) Seite 19 von 36
20 Muster 15: Mutterschutz und Elternzeit mit Jahressonderzahlung zv-pflichtiges Entgelt , Mutterschutz, fiktives Entgelt 9.100, Geburt des Kindes Nov 2017 Jahressonderzahlung 2.100,00 Abschnitt Buchungsschlüssel Entgelt Anz. Kinder Jahr des Steuermerkmal , , , , , Für den Zeitraum des Mutterschutzes vor und nach der Geburt des Kindes ist das fiktive Entgelt nach 21 TVöD mit dem 27 zu melden. Da für das fiktive zusatzversorgungspflichtige Entgelt keine Umlagen oder Beiträge zu zahlen sind, ist das Steuermerkmal 00 zu melden. Die Elternzeit schließt sich als neuer Versicherungsabschnitt mit dem 28 an die Mutterschutzzeit an. Der Monat November, in dem die Jahressonderzahlung gezahlt wird, wird als gesonderter Versicherungsabschnitt gemeldet. Die Jahressonderzahlung wird zwar tariflich in voller Höhe gezahlt, ist aber nur zu so vielen Zwölfteln zusatzversorgungspflichtig, wie Umlagemonate im laufenden Jahr belegt sind. Mutterschutzzeiten werden nun auch wie Umlagemonate behandelt, so dass die Jahressonderzahlung in diesem Fall zu 8/12 zusatzversorgungspflichtig ist. In diesem Fall sind insgesamt 1.400,00 der Jahressonderzahlung zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Seite 20 von 36
21 Hinweise zur Entgeltaufteilung: ,00 x 5,2 % 650,00 650,00 : 5,4 % , ,00 x 0,2 % 25,00 25,00 : 5,4 % 462, ,00 x 5,2 % 72,80 72,80 : 5,4 % 1.348, ,00 x 0,2 % 2,80 2,80 : 5,4 % 51,85 Erläuterungen zum : 15 Pflichtbeitrag (zusatzversorgungspflichtiges Entgelt) 27 Mutterschutz 28 Elternzeit Steuermerkmal 00 für Fehlzeiten während der Pflichtversicherung (ohne Aufwendungen) Seite 21 von 36
22 Muster 16: Freiwilliger Wehrdienst zv-pflichtiges Entgelt 9.000, Freiwilliger Wehrdienst, fiktives Entgelt , Wiederaufnahme der Beschäftigung 7.000,00 Abschnitt Buchungsschlüssel Entgelt Steuermerkmal Jahr des , , Während des freiwillig geleisteten Wehrdienstes ruht das Beschäftigungsverhältnis. Die Versicherungspflicht in der Zusatzversorgung wird dadurch nicht berührt, d. h. die Versicherung besteht weiterhin. Für die Dauer des freiwilligen Grundwehrdienstes (bis zu 6 Monate) sowie eines sich daran anschließenden zusätzlichen freiwilligen Wehrdienstes (bis zu 17 Monate) hat der Arbeitgeber die Beiträge weiter zu entrichten. Sie fallen in der Höhe an, in der sie zu entrichten gewesen wären, wenn das Arbeitsverhältnis nicht ruhen würde ( 14 a Arbeitsplatzschutzgesetz). Bemessungsgrundlage ist hierbei das Entgelt, das bei einer unterstellten Tätigkeit bezogen worden wäre (fiktives Entgelt). Nach 3 Nr. 62 EStG sind Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers steuerfrei, soweit der Arbeitgeber dazu nach sozialversicherungsrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften oder nach einer auf gesetzlicher Ermächtigung beruhenden Bestimmung verpflichtet ist und es sich nicht um Zuwendungen oder Beiträge des Arbeitgebers nach dem 3 Nr. 56 oder Nr. 63 EStG handelt. Die Steuerbefreiungen in 3 Nr. 56 und 63 EStG gehen daher dem Grunde nach und nicht nur der Höhe nach dem 3 Nr. 62 EStG vor. Die Regelungen zur Steuerfreiheit der Beiträge nach 3 Nr. 63 EStG greifen folglich auch für Beiträge aus fiktivem Entgelt. Bezüglich der Entgeltmeldung ergeben sich deshalb keine Besonderheiten. Die auf der Grundlage des gezahlten Entgelts gezahlten Beiträge, Umlagen und Sanierungsgelder werden dem Arbeitgeber vom Bundesministerium der Verteidigung oder der von ihm bestimmten Stelle wieder erstattet. Ergänzender Hinweis: Während des Bundesfreiwilligendienstes besteht keine Versicherungspflicht in der Zusatzversorgung, so dass dieser Zeitraum als Fehlzeit zu melden wäre. Seite 22 von 36
23 Hinweise zur Entgeltaufteilung: ,00 x 5,2 % 1.924, ,00 : 5,4 % , ,00 x 0,2 % 74,00 74,00 : 5,4 % 1.370,37 Erläuterungen zum : 15 Pflichtbeitrag (zusatzversorgungspflichtiges Entgelt) Seite 23 von 36
24 Muster 17: Altersteilzeit (ATZ): Vereinbarung der ATZ nach dem zv-pflichtiges Entgelt , Beginn Altersteilzeit, tatsächliches Entgelt während ATZ 9.000,00 daraus ergibt sich ein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt von 9.000,00 x 1, ,00 Abschnitt Buchungsschlüssel Entgelt Steuermerkmal Jahr des , , , , Während der ATZ werden die tatsächlichen Entgelte - ohne Aufstockungsbetrag mit dem Faktor 1,8 hochgerechnet gem. 62 Abs. 3 der Satzung gemeldet und verbeitragt. Der Arbeitgeber multipliziert das Entgelt mit dem Faktor 1,8. Hinweise zur Entgeltaufteilung: ,00 x 5,2 % 1.560, ,00 : 5,4 % , ,00 x 0,2 % 60,00 60,00 : 5,4 % 1.111, ,00 x 5,2 % 842,40 842,40 : 5,4 % , ,00 x 0,2 % 32,40 32,40 : 5,4 % 600,00 Erläuterungen zum : 15 Pflichtbeitrag (zusatzversorgungspflichtiges Entgelt) 23 Altersteilzeit nach dem vereinbart Steuermerkmal 00 für Fehlzeiten während der Pflichtversicherung (ohne Aufwendungen) Seite 24 von 36
25 Muster 18: Altersteilzeit (ATZ): Vereinbarung der ATZ nach dem und Zahlung von Überstundenvergütung zv-pflichtiges Entgelt 7.500, Beginn Altersteilzeit, tatsächliches Entgelt während ATZ ,00 daraus ergibt sich ein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt von ,00 x 1, , Überstundenvergütung 400,00 Abschnitt Buchungsschlüssel Entgelt Steuermerkmal Jahr des Zuflusse , , , , s Während der Altersteilzeit wird das ATZ-Entgelt - ohne Aufstockungsbetrag - mit dem Faktor 1,8 hochgerechnet ( 62 Abs. 3 der Satzung). Der Arbeitgeber multipliziert das Entgelt mit dem Faktor 1,8. Entgeltbestandteile, die während der ATZ in voller Höhe ausgezahlt werden, sind vom Arbeitgeber dem zv-pflichtigen ATZ-Entgelt hinzuzurechnen, aber nicht mit dem Faktor 1,8 zu erhöhen. Hinweise zur Entgeltaufteilung: 7.500,00 x 5,2 % 390,00 390,00 : 5,4 % 7.222, ,00 x 0,2 % 15,00 15,00 : 5,4 % 277, ,00 x 5,2 % 1.073, ,80 : 5,4 % , ,00 x 0,2 % 41,30 41,30 : 5,4 % 764,81 Seite 25 von 36
26 Erläuterungen zum : 15 Pflichtbeitrag (zusatzversorgungspflichtiges Entgelt) 23 Altersteilzeit nach dem vereinbart Steuermerkmal 00 für Fehlzeiten während der Pflichtversicherung (ohne Aufwendungen) Seite 26 von 36
27 Muster 19: Ausscheiden wegen Erreichens der Altersgrenze zv-pflichtiges Entgelt , Ausscheiden wegen Erreichens der Altersgrenze Abschnitt Buchungsschlüssel Entgelt Jahr des Steuer- merkmal , , Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses und damit der Beendigung der Pflichtversicherung muss eine Abmeldung auf dem Vordruck Meldung zur Pflichtversicherung erfolgen. In diesem Beispiel wäre als Abmeldegrund 03 = Rente wegen Alters anzugeben. Hinweise zur Entgeltaufteilung: ,00 x 5,2 % 1.365, ,00 : 5,4 % , ,00 x 0,2 % 52,50 52,50 : 5,4 % 972,22 Erläuterungen zum : 15 Pflichtbeitrag (zusatzversorgungspflichtiges Entgelt) Seite 27 von 36
28 Muster 20: Ruhen des Arbeitsverhältnisses wegen Erwerbsminderung auf Zeit Eingang Rentenbescheid über Erwerbsminderungsrente auf Zeit Erwerbsminderungsrente auf Zeit wöchige Lohnfortzahlung zv-pflichtiges Entgelt 3.300, zv-pflichtiges Entgelt 1.650,00 ab Krankgeldzuschuss Abschnitt Buchungsschlüssel Entgelt Steuer- merkmal Jahr des , , , , Bei einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses wegen Erwerbsminderungsrente auf Zeit muss eine fiktive Abmeldung auf dem Vordruck Meldung zur Pflichtversicherung zum Rentenbeginn erfolgen. In diesem Beispiel wäre als Abmeldegrund 06 = volle Erwerbsminderungsrente ohne Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und das fiktive Enddatum anzugeben. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bleibt auch über den Rentenbeginn hinaus bestehen. Das Entgelt ist daher mit einem neuen Versicherungsabschnitt zu melden. Hier ist eine taggenaue Meldung erforderlich, damit geprüft werden kann, ob die Dauer des gemeldeten Entgelts mit der Meldung der Krankenkasse über die Zahlung des Krankengeldzuschusses zusammenpasst. Das Entgelt wird beim Eintritt eines späteren Versicherungsfalles bei der Berechnung der KVK ZusatzRente berücksichtigt. Der Zuschuss zum Krankengeld über den Rentenbeginn hinaus kann vom Arbeitgeber zurückgefordert werden. Hierzu kann der Arbeitgeber einen Erstattungsanspruch geltend machen (siehe Antrag auf KVK ZusatzRente). Bei einer teilweisen Erwerbsminderung kann der Arbeitnehmer innerhalb von 2 Wochen nach dem Eingang des Rentenbescheides gegenüber dem Arbeitgeber erklären, dass er weiterarbeiten möchte. Über den Rentenbeginn hinaus gezahlter Krankengeldzuschuss ist auch in diesem Fall vom Arbeitgeber zurückzurechnen und ist kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Abmeldegrund wäre in diesem Fall 04 = teilweise Erwerbsminderung ohne Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Seite 28 von 36
29 Hinweise zur Entgeltaufteilung: 3.300,00 x 5,2 % 171,60 171,60 : 5,4 % 3.177, ,00 x 0,2 % 6,60 6,60 : 5,4 % 122, ,00 x 5,2 % 85,80 85,80 : 5,4 % 1.588, ,00 x 0,2 % 3,30 3,30 : 5,4 % 61,11 Erläuterungen zum : 15 Pflichtbeitrag (zusatzversorgungspflichtiges Entgelt) 41 Bezug einer befristeten Rente Steuermerkmal 00 für Fehlzeiten während der Pflichtversicherung (ohne Aufwendungen) Seite 29 von 36
30 Muster 21: Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erwerbsminderung auf Dauer Eingang Rentenbescheid über Erwerbsminderungsrente auf Zeit ab Erwerbsminderungsrente auf Dauer wöchige Lohnfortzahlung zv-pflichtiges Entgelt 3.300, zv-pflichtiges Entgelt 1.650,00 ab Krankgeldzuschuss Abschnitt Buchungsschlüssel Entgelt Jahr des Steuer- merkmal * , , , , * * 1 fiktives Ende * 2 endgültiges Ende Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erwerbsminderungsrente auf Dauer muss eine Abmeldung auf dem Vordruck Meldung zur Pflichtversicherung zum Ende des Monats, in dem der Rentenbescheid ergangen ist, erfolgen. In diesem Beispiel wäre als Abmeldegrund 07 = volle Erwerbsminderungsrente mit Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und das Enddatum anzugeben. Das Entgelt ist bis zum Tag vor dem Rentenbeginn zu melden. Dieses Entgelt fließt in die Berechnung der Erwerbsminderungsrente ein. Da der Anspruch auf Lohnfortzahlung über den Rentenbeginn hinaus bestehen bleibt, ist das Entgelt mit einem neuen Versicherungsabschnitt ab dem Rentenbeginn zu melden. Hier ist eine taggenaue Meldung erforderlich, damit geprüft werden kann, ob die Dauer des gemeldeten Entgelts mit der Meldung der Krankenkasse über die Zahlung des Krankengeldzuschusses zusammenpasst. Das Entgelt wird beim Eintritt eines späteren Versicherungsfalles bei der Berechnung der KVK ZusatzRente berücksichtigt. Der Krankengeldzuschuss über den Rentenbeginn hinaus kann vom Arbeitgeber zurückgefordert werden. Hierzu kann der Arbeitgeber einen Erstattungsanspruch geltend machen (siehe Antrag auf KVK ZusatzRente). Bei einer teilweisen Erwerbsminderung auf Dauer kann der Arbeitnehmer innerhalb von 2 Wochen nach dem Eingang des Rentenbescheides gegenüber dem Arbeitgeber erklären, dass er weiterarbeiten möchte. Über den Rentenbeginn hinaus gezahlter Krankengeldzuschuss ist auch in diesem Fall vom Arbeitgeber zurückzurechnen und ist kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Abmeldegrund wäre hier 04 = teilweise Erwerbsminderung ohne Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Seite 30 von 36
31 Sowohl für die teilweise als auch für die volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer gilt: Nicht allein die Zustellung des Rentenbescheides führt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern die Beendigung tritt erst nach der schriftlichen Mitteilung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer unter Beachtung einer zweiwöchigen Auslauffrist ein. ( 33 Abs. 2 Satz 1 TVöD i. V. m. 15 Abs. 2 i. V. m. 21 TzBfG, vgl. Rundschreiben des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Hessen Nr. 16/2015) ein. Hinweise zur Entgeltaufteilung: 3.300,00 x 5,2 % 171,60 171,60 : 5,4 % 3.177, ,00 x 0,2 % 6,60 6,60 : 5,4 % 122, ,00 x 5,2 % 85,80 85,80 : 5,4 % 1.588, ,00 x 0,2 % 3,30 3,30 : 5,4 % 61,11 Erläuterungen zum : 15 Pflichtbeitrag (zusatzversorgungspflichtiges Entgelt) 41 Bezug einer befristeten Rente Steuermerkmal 00 für Fehlzeiten während der Pflichtversicherung (ohne Aufwendungen) Seite 31 von 36
32 Muster 22: Rückrechnung von Entgelt aus dem Vorjahr zv-pflichtiges Entgelt 2.500,00 Rückforderung von Entgelt aus dem Jahr 2016 ohne Wegfall von Umlagemonaten 4.000,00 Nach der Verrechnung ergibt sich ein zv-pflichtiges Entgelt ,00 Abschnitt Buchungsschlüssel Entgelt Steuer- merkmal Jahr des , Steuerliches Zuflussprinzip statt rentenrechtliches Aufrollprinzip Zv-pflichtiges Entgelt und Versorgungspunkte sind dem Zeitpunkt zuzuordnen, in welchem der steuerpflichtige Arbeitslohn dem Beschäftigten zugeflossen ist. kein Zuflussprinzip bei Meldungen wegen rückwirkender Rentengewährung Erläuterungen zum : 15 Pflichtbeitrag (zusatzversorgungspflichtiges Entgelt) Seite 32 von 36
33 Muster 23: Rückrechnung für Vorjahr mit Wegfall von Umlagemonaten rückwirkender Wegfall des Entgelts 5.000, Entgelt 2016 zunächst gemeldet ,00 berichtigte Zeiträume 2016: zv-pflichtiges Entgelt , Fehlzeit zv-pflichtiges Entgelt , zv-pflichtiges Entgelt ,00 Februar 2017 Rückrechnung des zu viel gezahlten Entgelts für das Jahr ,00 Zeitraum Buchungsschlüssel Entgelt Jahr des von bis Einzahler Steuermerkmal Jahresmeldung , Berichtigungsmeldung 2/ , , , Jahresmeldung , , Die Jahresmeldung 2016 muss bezüglich der Rückzahlung berichtigt werden, da in den Monaten, für die das gesamte Entgelt zurückgezahlt wurde, keine Umlagemonate berücksichtigt werden dürfen (VM 47). In der Jahresmeldung 2017 wird die Rückzahlung vom laufenden Entgelt in Abzug gebracht. Seite 33 von 36
34 Erläuterungen zum : 15 Pflichtbeitrag (zusatzversorgungspflichtiges Entgelt) 47 Wegfall der Beitrags- /Umlagemonate aufgrund des Wegfalls des Entgelts für diesen Versicherungsabschnitt Seite 34 von 36
35 Muster 24: Rückrechnung für Vorjahr mit Wegfall von Umlagemonaten ohne laufendes Entgelt rückwirkender Wegfall des Entgelts 2.000, Entgelt 2016 zunächst gemeldet ,00 berichtigte Zeiträume 2016: zv-pflichtiges Entgelt , Fehlzeit zv-pflichtiges Entgelt 6.000, Fehlzeit (Beurlaubung) Februar 2017 Rückrechnung des zu viel gezahlten Entgelts für den Monat Oktober ,00 Zeitraum Buchungsschlüssel Entgelt Jahr des Steuermerkmal Jahresmeldung , Berichtigungsmeldung 2/ , , , Jahresmeldung , Erläuterungen zum : 15 Pflichtbeitrag (zusatzversorgungspflichtiges Entgelt) 47 Wegfall der Beitrags- /Umlagemonate aufgrund des Wegfalls des Entgelts für diesen Versicherungsabschnitt 48 Nach- /Rückzahlung ohne Beitrags- /Umlagemonate Die Jahresmeldung 2016 muss bezüglich der Rückzahlung berichtigt werden, da in dem Monat, für den das gesamte Entgelt zurückgezahlt wurde, kein Umlagemonat berücksichtigt werden darf (VM 47). In der Jahresmeldung 2017 muss parallel zur Fehlzeit ein Abschnitt mit VM 48 und negativem Entgelt gemeldet werden. Seite 35 von 36
36 Muster 25: Nachzahlung im laufenden Jahr - Rückwirkende Anmeldung März 2017 rückwirkende Anmeldung zum Januar 2017 Zahlung des Entgelts für Dezember , zv-pflichtiges Jahresentgelt ,00 Zeitraum Buchungsschlüssel Jahr des Steuermerkmal Entgelt Berichtigungsmeldung 2/ Jahresmeldung , , Da das Entgelt 2016 steuerrechtlich erst in 2017 zufließt, wird es in der Jahresmeldung 2017 berücksichtigt. Im Jahr 2016 wird für den Monat Dezember ein Umlagemonat berücksichtigt. Erläuterungen zum : 15 Pflichtbeitrag (zusatzversorgungspflichtiges Entgelt) 49 Beitrags- /Umlagemonate ohne Entgelt aufgrund späteren Seite 36 von 36
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