Mobilitäts Masterplan Kärnten

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1 Mobilitäts Masterplan Kärnten 2035

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3 Inhalt VORWORT ZUSAMMENFASSUNG AUFTRAG & RAHMENBEDINGUNGEN HERAUSFORDERUNGEN STRATEGIE HANDLUNGSFELDER & MASSNAHMEN PRIORISIERTE MASSNAHMEN FINANZIERUNG MONITORING PROZESS & BETEILIGTE GLOSSAR

4 VORWORT 04 Mobilitätsangebote sind für die Bevölkerung da daher war mir eine Einbindung der Menschen besonders wichtig. Wie kann Kärntens Mobilität der Zukunft aussehen? Diese Frage haben sich in den vergangenen Monaten ausgewiesene Expertinnen und Experten und über interessierte Kärntnerinnen und Kärntner gestellt. In mehr als 40 BürgerInnenbeteiligungsworkshops wurden kreative Ideen und Vorschläge erarbeitet. Mobilitätsangebote sind für die Bevölkerung da daher war mir eine Einbindung der Menschen besonders wichtig. Der vorliegende Mobilitäts Masterplan 2035 bringt die Antwort auf diese wichtige Zukunftsfrage. Bahn und Bus, E-Mobilität, Rad- und Fußverkehr: Eine klimaund umweltfreundliche Mobilität im Personen- und Güterverkehr ist für Kärnten von zentraler Bedeutung. Sie ist der Schlüssel für ein modernes Land und einen zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort. Der Masterplan kombiniert eine hohe Verfügbarkeit mit einer sehr guten Erreichbarkeit von Mobilitätsangeboten im Zentralraum und in den ländlichen Regionen. Ich danke allen Beteiligten für ihre Mitarbeit am Mobilitäts Masterplan und freue mich auf die gemeinsame Umsetzung! Rolf Holub Landesrat für Umwelt, Energie, Nachhaltigkeit und Öffentlicher Verkehr ressourcenschonend & effi zient technische Entwicklung vernetzt kooperativ Politik sicher

5 Gesellschaft fair & gesund Kärnten ist nachhaltig unterwegs Umwelt und Klima Energie erreichbar Kärnten setzt auf alternative Mobilität und auf neue Mobilitätskonzepte. Kärntens Zukunftskoalition bekennt sich zu einer nachhaltigen Energie- und Umweltpolitik sowie zu Ausbau und Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs. Mehr Bus- und Bahnverkehr, mehr E-Moblilität, mehr Rad- und Fußverkehr, weniger Individualverkehr, weniger Verkehrslärm, dennoch optimale Erreichbarkeit: Kärnten setzt auf alternative Mobilität und auf neue Mobilitätskonzepte. Kärntens Mobilitäts Masterplan ist ein neues Gesamtkonzept, initiiert von LR Rolf Holub unter Mitwirkung vieler Experteninnen und Experten sowie sehr breiter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Dieser Mobilitäts Masterplan forciert die umwelt- und klimafreundliche Mobilität und bestmögliche Vernetzung aller Mobilitätsangebote und ist damit zukunftsweisend. VORWORT 05 Es ist der Fahrplan für die innovative Verkehrsplanung und Verkehrspolitik Kärntens der nächsten Jahre. umweltfreundlich Wirtschaft Dr. Peter Kaiser Landeshauptmann von Kärnten

6 Zusammenfassung ZUSAMMENFASSUNG 06 Das letzte Gesamtverkehrskonzept für Kärnten stammt aus dem Jahr 1995 und ist jetzt über 20 Jahre alt. Daher ist es Zeit für einen umfassenden neuen Mobilitäts Masterplan für Kärnten. Vor dem Hintergrund einer sinkenden Einwohnerzahl und den budgetären Restriktionen des Landes gilt es, Entwicklungspotenziale und neue Technologien zu erkennen und innovative Lösungen zu realisieren. Der gesamte Mobilitäts Masterplan Kärnten besteht aus drei Teilen: der Analyse, der Strategie und den Handlungsfeldern inklusive Maßnahmen. Da diese drei detaillierten Teile in Summe ca. 250 Seiten ausmachen, wurde aus Gründen leichterer Lesbarkeit die vorliegende Fassung erstellt. Vision des Landes Kärnten Die Vision des Landes Kärnten ist es, langfristig den Anteil des öffentlichen Personenverkehrs am Gesamtverkehr auf 20 % zu erhöhen, den Anteil des Rad- und Fußgängerverkehrs auf 40 % zu heben und den motorisierten Individualverkehr von derzeit über 77 % auf 40 % zu senken. Bis 2035 soll in jedem Fall der Anteil des öffentlichen Verkehrs und des Radverkehrs verdoppelt werden. Gleichzeitig sollen die Erreichbarkeit des Landes Kärnten verbessert und die Umweltbelastungen reduziert werden. Die Mobilitätsbedürfnisse der KärntnerInnen stehen dabei im Vordergrund. Leitprinzipien für die Erstellung des Mobilitäts Masterplans 2035 Auf Basis einer umfangreichen Analyse, der vom Land Kärnten vorgegebenen verkehrspolitischen Vision und der zu beachtenden übergeordneten Strategien wurden 7 Leitprinzipien inklusive konkreter Ziele für die folgenden 20 Jahre definiert. Diese Ziele geben die Richtung vor, der die Verkehrspolitik und die Verkehrsplanung unter Anwendung der Leitprinzipien bis 2035 folgen sollen. Um den Fortschritt bei der Erreichung der Ziele evaluieren zu können, wurden begleitend Indikatoren festgelegt. Für jedes nachstehend angeführte Leitprinzip gibt es zugehörige Ziele und Indikatoren. Handlungsfelder und Maßnahmen Von der Vision und der Strategie wurden im nächsten Schritt wiederum 7 Handlungsfelder und die zugehörigen Maßnahmen zur Strategieumsetzung abgeleitet. Handlungsfelder fassen unterschiedliche Maßnahmen verkehrsträgerübergreifend zusammen und stellen somit eine thematische Gliederung der einzelnen Maßnahmen dar. Es bestehen Wechselwirkungen und Querbeziehungen zwischen den einzelnen Maßnahmen. Jede Maßnahme leistet ihren Betrag zur Erreichung der definierten Ziele und wurde daher entsprechend priorisiert (siehe Punkt: Priorisierte Maßnahmen). Monitoring und Steuerung der Strategieumsetzung Dieser Bericht soll zur Information auch dem Kärntner Landtag vorgelegt werden. Weiters soll der MoMaK einem Monitoring unterzogen werden. Dies geschieht in der Absicht, den MoMaK alle fünf Jahre auf seine Ziel- und Maßnahmensetzung zu evaluieren. Diese Evaluierung soll durch die Abteilung 7 Wirtschaft, Tourismus, Infrastruktur und Mobilität im eigenen Wirkungsbereich, mit Unterstützung anderer Verwaltungsabteilungen, durchgeführt werden. Gerade in einer Welt ständiger Veränderungen und hochgradig schneller Innovationen ist es sinnvoll, die Leitprinzipien, Ziele und Maßnahmen gegebenenfalls auch die Indikatoren auf Grund der gesellschaftlichen, sozialen

7 und technischen Neuerungen zu hinterfragen und allenfalls anzupassen. Für ein konsequentes Vorantreiben dieses Themas wird die Installation eines Mobilitätskompetenzzentrums auf Landesebene empfohlen. vernetzt umweltfreundlich ressourcenschonend & effizient voll informiert für eine bessere Umwelt besser / effizienter organisiert kooperativ und alternativ mobil kooperativ Infrastruktur als Rückgrat der Mobilität erreichbar leistbare Mobilität gut und sicher unterwegs LEITPRINZIPIEN UND HANDLUNGSFELDER Prozess der Strategieentwicklung Auf Initiative von Landesrat Rolf Holub und dem einstimmigen Beschluss der Kärntner Landesregierung vom 8. April 2014 wurde entschieden, dass das bisher gültige Verkehrskonzept evaluiert und durch den neuen Mobilitäts Masterplan ersetzt werden soll. Am 7. Mai 2015 erfolgte dann der offizielle Startschuss zur Entwicklung des MoMaK In einem breit angelegten Partizipationsprozess galt es mit allen relevanten Stakeholdern und der Bevölkerung den Mobilitäts Masterplan für Kärnten für den Zeithorizont 2035 zu entwickeln. Über die gesamte Projektlaufzeit arbeiteten dann vier Arbeitsgruppen gemeinsam mit den externen und internen ExpertInnen der Kärntner Landesregierung an Analyse, Strategie und Maßnahmen. Zwischenergebnisse der Arbeitsgruppen wurden im Prozessverlauf mehrmals einem eigens dafür eingerichteten Beirat vorgestellt fair & gesund und dessen Rückmeldungen im weiteren Projektverlauf rückgekoppelt. sicher Parallel zu den Arbeitsgruppen gab es mehr als 40 BürgerInnenveranstaltungen in Kärntner Gemeinden. Dabei wurden den BürgerInnen die Analyse und beispielhafte strategische Maßnahmenschwerpunkte vorgestellt und deren Bedürfnisse und Anregungen eingeholt. Dieses BürgerInnenfeedback wurde in den MoMaK eingeflochten. ZUSAMMENFASSUNG 07

8 Summary SUMMARY 08 he last overall traffic concept for Carinthia dates back to 1995 and T is now over 20 years old. It is therefore time for a comprehensive, new Mobility Master Plan for Carinthia. Considering the declining number of inhabitants and the budgetary restrictions of the province, development potential and new technologies must be recognised and innovative solutions implemented. The entire Carinthian Mobility Master Plan (MoMaK) consists of three parts: analysis, strategy and the areas of activity (including special measures). As these three detailed parts make up a total of about 250 pages, for ease of reading, the present condensed version was created. Vision for the province of Carinthia The vision for the province of Carinthia is, in the long term, to increase the percentage of people using public transport to 20% of overall traffic, to increase the percentage of cyclists and pedestrians to 40%, and to reduce motorised private transport from over 77% currently to 40%. By 2035, the percentages of people using public transport and cyclists should certainly double. Simultaneously, the accessibility of the province of Carinthia should be improved, and the environmental burden reduced. The mobility needs of Carinthians are paramount. Guiding principles for the creation of the Mobility Master Plan 2035 Based on a comprehensive analysis of the traffic policy vision outlined by the province of Carinthia and the respective overarching strategies, 7 guiding principles have been defined, which include specific objectives for the following 20 years. These objectives specify the direction in which traffic policy and traffic planning should be going by 2035, by applying the guiding principles. In order to be able to evaluate the progress made towards the set objectives, accompanying indicators were specified. For each of the following guiding principles there are related objectives and indicators. Areas of activity and measures In the next step, vision and strategy were used to derive 7 areas of activity and the associated measures to implement the strategy. Fields of activity combine different measures pertaining to all transport modes, thus representing a topical classification of the individual measures. There is interaction and cross-linking between the individual measures. Each measure contributes to the achievement of the defined goals and is prioritized accordingly (see Prioritized Measures ). Monitoring and controlling the implementation of strategy This report is also to be submitted for information to the state parliament of Carinthia. Moreover, the MoMaK is to be subjected to monitoring. For that purpose, it is the intention to evaluate its objectives and its measures every five years. This evaluation is to be carried out internally by Division 7 - Economics, Tourism, Infrastructure and Mobility with the support of other administrative divisions. In a world of constant change and super-rapid innovations, it makes sense to question and if need be adapt the guiding principles, goals and measures - perhaps also the indicators - on the basis of new economic, social and

9 technical developments. For the consistent pursuit of this subject, the installation of a mobility centre of excellence on a federal-state level is recommended. Process of the strategy development On the initiative of the provincial member of government, Rolf Holub, and the unanimous decision by the Carinthian provincial government on 8th April 2014, it was decided that the currently valid traffic concept should be evaluated and replaced by a new overall mobility concept. On 7 th May 2015, the development of the MoMaK 2035 was officially launched. In a broadly based participation process, all relevant stakeholders and the general population have been involved in developing the Carinthian Mobility Master networked environmentfriendly resource-friendly & efficient fully informed for a better environment better / more efficiently organized cooperative and alternatively mobile GUIDING PRINCIPLES AND AREAS OF ACTIVITY cooperative infrastructure as the backbone of mobility achievable affordable mobility comfortably and safely on the move safe Plan for the year Throughout the entire duration of the project, four work groups worked together on diagnosis, strategy, and measures with external and internal experts in the Carinthian provincial government. Intermediate results from the work groups were presented several times during the course of the project to an advisory board especially created for the purpose, and their responses were fed back over the further course of the project. fair & healthy Parallel to the work groups, there were more than 40 citizen meetings in Carinthian municipalities. Citizens were presented the analysis and the exemplary strategic main areas of action, and they, in turn, presented their needs and ideas. This feedback from the citizens was then incorporated into the MoMaK project. SUMMARY 09

10 AUFTRAG & RAHMENBEDINGUNGEN Auftrag & Rahmenbedingungen 10 Das Gesamtverkehrskonzept Kärnten stammt aus dem Jahr 1995, ist nunmehr also über 20 Jahre alt. Seit damals haben sich die Rahmenbedingungen der Mobilität stark gewandelt. Der vorliegende Mobilitäts Masterplan Kärnten 2035 soll auf diese Veränderungen reagieren und sich den aktuellen Herausforderungen des Bundeslandes stellen. Dabei gilt es, Entwicklungspotenziale zu erkennen, sich mit neuen Technologien auseinanderzusetzen und innovative Lösungen anzustreben. Das Land Kärnten will mit diesem Masterplan nicht nur die Verantwortung für ein intaktes ökologisches, soziales und ökonomisches Gefüge für künftige Generationen übernehmen, sondern auch kurz- und mittelfristige Akzente setzen. Dies vor dem Hintergrund einer sinkenden Einwohnerzahl eine der wohl größten Herausforderungen, die das Land in Zukunft bewältigen muss. Gleichzeitig muss der Standort Kärnten in Österreich und in Europa gestärkt werden, um die Zukunft des Landes nicht nur in Fragen der Mobilität und des Verkehrs zu sichern. Neben den aktuellen Rahmenbedingungen ist es also wichtig, sich auch mit jenen Entwicklungsmöglichkeiten auseinanderzusetzen, die mittel- oder langfristig neue Ziele und Schwerpunkte nahelegen. Die Entwicklung von Visionen und das Denken über Grenzen hinweg können dabei helfen, sich auf eine noch unbekannte Zukunft vorzubereiten, schließlich sind Verkehr und Mobilität stark von äußeren Einflüssen bestimmt und haben Wechselwirkungen mit anderen Politikund Gesellschaftsbereichen (siehe Grafik rechts). Die Vision des Landes Kärnten ist, langfristig den Anteil des öffentlichen Personenverkehrs am Gesamtverkehr auf 20 % zu erhöhen, den Anteil des Rad- & Fußgängerverkehrs auf 40 % zu heben und den motorisierten Individualverkehr von derzeit über 77 % auf 40 % zu senken. Bis 2035 soll in jedem Fall der Anteil des öffentlichen Verkehrs und des Rad- & Fußgängerverkehrs verdoppelt werden. Gleichzeitig sollen die Erreichbarkeit des Landes Kärnten verbessert und die Umweltbelastungen reduziert werden.

11 Lebensstile Altersstruktur Bevölkerungszahl Wachstum Einkommensverteilung & Wohlstand Handelsbeziehungen Geopolitische Ereignisse Gesellschaft Wirtschaft Verkehr und Mobilität Umwelt und Klima Klimawandel & Anpassung Umweltbelastungen Energie Energiequellen Energieverfügbarkeit Preise Geopolitische Ereignisse AUFTRAG & RAHMENBEDINGUNGEN 11 Gesetze Steuern & Abgaben Förderungen Geopolitische Ereignisse Politik technische Entwicklung Fahrzeugantriebstechnologien Digitalisierung Digitale Vernetzung

12 Demographische Entwicklung Wachstum und Wohlstand AUFTRAG & RAHMENBEDINGUNGEN 12 Auch wenn viele technologische und gesellschaftliche Veränderungen heute noch nicht abschätzbar sind, will das Bundesland Kärnten im Sinne von Resilienz und einer nachhaltigen Entwicklung in Mobilitätsfragen fit für die Zukunft, offen für Neues sowie lern- und wandlungsfähig sein. Die verkehrspolitischen Strategien des Landes dienen dazu, aktuelle Entwicklungen einzuordnen und rechtzeitig erforderliche Korrekturen einleiten zu können. Folgende Themen sind daher von Bedeutung und müssen den Diskurs zwischen Bevölkerung, Politik und Verwaltung prägen: Im Jahr 2011 war die Bevölkerungszahl Kärntens erstmals seit den 1960er Jahren rückläufig. Diese Entwicklung geht mit einer Alterung der Gesellschaft einher, vor allem in den ländlichen Gebieten. Das Land Kärnten muss sich dieser Herausforderung stellen es wird auszuloten sein, welche Einflüsse diese demografische Entwicklung auf die Mobilität und die Raumentwicklung hat, wie die Erreichbarkeit sichergestellt werden kann und welche Auswirkungen neue Infrastrukturprojekte, wie beispielsweise die Koralmbahn, auf diese Entwicklung haben werden. Gesellschaftliche Trends und Veränderungen Teilen und Teilhabe sind Bestandteile unserer Gesellschaft. Durch die Verbreitung technologischer Innovationen wie Internet und Smartphones wurden in den letzten Jahren neue Zielgruppen und Themenbereiche erschlossen. Wie sich das Teilen statt Besitzen und die sogenannten Sharing Economies weiter entwickeln werden und welche gesellschaftlichen Werte in Zukunft unser Handeln bestimmen, ist derzeit noch unbekannt. Ausgelöst durch instabile Finanzmärkte, die Wirtschaftskrise 2007/2008 und die in Folge geringen Wachstumsraten des Bruttoinlandsproduktes ist eine Debatte um die Abkopplung des Wirtschaftswachstums von den Ressourcen, insbesondere fossilen Energieträgern, entstanden. Europa stellt sich die Frage, ob unser Wohlstand weiterhin aufrechterhalten bleibt und wie Wachstum in Zukunft definiert werden kann. Damit muss auch darüber nachgedacht werden, welche Bedeutung ökonomische Fest steht allerdings, dass die digitale Vernetzung nicht nur die klassische Nachbarschaftshilfe über Grenzen hinweg sichtbar macht, sondern auch neue Formen der Mobilität und eine effizientere Nutzung von privaten oder gemeinschaftlichen Fahrzeugen ermöglichen kann. Auch wenn Auswirkungen auf die Personenmobilität und den Güterverkehr heute noch nicht konkret messbar sind, kann diese Entwicklung die Verkehrslogistik und damit auch das Mobilitätsverhalten der Menschen beeinflussen.

13 Einbrüche für unsere tägliche Mobilität haben, schließlich werden 15 Prozent der privaten Haushaltsbudgets in Österreich für Verkehr ausgegeben 1. Die Europäische Kommission zielt in ihrer Strategie Europa auf eine ressourcenschonende Wirtschaft ab. Diese Kritik an traditionellen Wohlstandsmodellen mündet möglicherweise zukünftig in einem Konzept wirtschaftlicher Resilienz, welches nicht wie bisher an hohen Wachstumsraten des Bruttoinlandsproduktes orientiert ist. Klimawandel und Umweltschutz Eine der Hauptursachen für das Verfehlen bisheriger nationaler und globaler Klimaschutzstrategien ist der von fossilen Treibstoffen abhängige Kfz-Verkehr. Hier braucht es eine klare Weichenstellung, die im Energiemasterplan Kärnten bereits vorgegeben ist. Im Zusammenhang mit einer digitalen Vernetzung und regenerativen Antriebstechnologien könnte die Dominanz des herkömmlichen Pkw reduziert und Mobilität neu definiert werden. Ein Umstieg vom Benzin- oder Dieselfahrzeug auf ein Elektroauto alleine wird allerdings nicht den Umwelt- oder Klimazielen gerecht, weiterhin steht eine Verhaltensänderung im Vordergrund einer verkehrspolitischen Vision. AUFTRAG & RAHMENBEDINGUNGEN 13 Digitale Infrastrukturen und digitale Vernetzung Neben Verkehrswegen und der Energieversorgung ist bereits heute der Zugang zu leistungsfähigen digitalen Infrastrukturen für unsere gesellschaftliche Entwicklung wesentlich. Das Internet hat unsere Welt verändert und beeinflusst, wie wir leben, arbeiten und kommunizieren und das über Grenzen hinweg. Schnelle und leistungsstarke digitale Netze sind ein wichtiger Beitrag zum Fortschritt und zur Entwicklung Kärntens und bieten die Möglichkeit für innovative und kreative Lösungen, auch in der Daseinsvorsorge. Verkehrsträger und Verkehrsmittel auf eine intelligente Art zu vernetzen, ist eine erfolgversprechende verkehrspolitische Strategie. Bereits heute gibt es Carsharing und Leihfahrräder. Die weitere Digitalisierung wird als disruptive technologische Entwicklung den Verkehrs- und Mobilitätsmarkt verändern, indem sie reibungslose Übergänge von einem Verkehrsmittel zum anderen ermöglicht und Interaktionen nicht nur zwischen Verkehrsunternehmen und dem Menschen schafft, sondern auch zwischen den NutzerInnen von Mobilitätsangeboten. Ob beispielsweise selbstfahrende, miteinander kommunizierende Fahrzeuge das bisherige Verkehrssystem nachhaltig verändern werden, ist heute noch unklar. Offen bleibt also, welche Verkehrs- und Vernetzungstechnologien sich langfristig durchsetzen, welchen Einfluss sie haben und ob sich diese Technologien und die Vernetzung substituierend oder induzierend auf den Verkehr auswirken werden. 1) Statistik Austria (2011): Konsumerhebung 2009/10 2) European Commission (2011): A resource-efficient Europe Flagship initiative under the Europe 2020 Strategy.

14 Herausforderungen neue Technologie weniger Budget fotolia.de sinkende Einwohnerzahl

15 Basis für die Ausarbeitung der MoMaK-Strategie war eine sehr umfangreiche Analyse aller relevanten Themen. Aus dieser Analyse wurden die zentralen Herausforderungen für die Mobilität in Kärnten bis 2035 abgeleitet. Dabei muss unterschieden werden zwischen Herausforderungen, die wir möglicherweise noch gar nicht genau kennen, aber schon heute antizipieren müssen (z. B. Klimawandel), Herausforderungen, die auf Landesebene nicht beeinflusst werden können (globale Trends), und jenen spezifischen Herausforderungen in der Mobilität, denen sich das Land Kärnten direkt stellen muss. Aufgrund der angespannten finanziellen Situation des Landes und der Kommunen sind auch im Verkehr Einsparungen zu erwarten. Massivere Einschnitte können zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden. Des Weiteren ist Kärnten das einzige Bundesland, das in den letzten 10 Jahren einen Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen hatte. Gepaart mit der anhaltenden Bevölkerungsbewegung in Richtung der Zentren bedeutet dies für die Zukunft eine weitere Ausdünnung der Bevölkerung in den peripheren Regionen. Dies hat massive Konsequenzen u. a. für die bestehenden Mobilitätsangebote. Zum Beispiel reduzieren sich die Einnahmen aus der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt durch die sinkenden SchülerInnenzahlen schon heute jährlich um eine halbe Million Euro. Demgegenüber steht die Zunahme der älteren Bevölkerung, welche andere Anforderungen an das Mobilitätssystem mit sich bringt. Beschränkte Budgets auf Landes- und Gemeindeebene reduzieren die Spielräume für Verbesserungen. Im Hinblick auf einen effizienten Mitteleinsatz ist die Bedienung der peripheren Regionen, insbesondere im streubesiedelten Hügelland Unterkärntens, mit dem herkömmlichen öffentlichen Linienverkehr noch stärker zu hinterfragen. Eine starke Ausdünnung des Angebots ist zu erwarten. Hier gilt es, bestehende Angebote in sogenannten Mobilitätsknoten zu bündeln und Zubringerverkehre zu diesen Knoten neu zu gestalten: So könnten bedarfsgesteuerte Mobilitätsangebote und entsprechende Maßnahmen im Radverkehr die Zugänglichkeit dieser Schnittstellen für größere Bevölkerungsteile verbessern. Unter diesen Rahmenbedingungen wird der Schwerpunkt der Maßnahmen künftig im Bereich der effizienteren Gestaltung und Organisation der Angebote liegen müssen. Verbesserungen können durch eine effizientere Nutzung erzielt werden. Der Wille zur Zusammenarbeit der handelnden AkteurInnen und das notwendige politische Commitment sind eine Voraussetzung dafür. Darüber hinaus wird sich die Bevölkerung in stärkerem Maße engagieren müssen, um die Lebensqualität auf dem heutigen Niveau halten zu können. Bewährte Praktiken wie die Nachbarschaftshilfe können insbesondere für die Mobilität in den Gemeinden eine entscheidende Rolle spielen. Mobilitätspartnerschaften mit AkteurInnen aus anderen Bereichen wie dem Tourismus können dazu dienen, Lücken in der Finanzierung zu schließen. Dabei sind kreative Lösungen gefragt bzw. müssen alte Dogmen überwunden werden. Innovationen und neue Technologien können nur bedingt Lösungen bieten, schließlich sind die Herausforderungen durch gesellschaftliche oder ökologische Trends z. B. durch den Klimawandel beeinflusst. Insbesondere für die effizientere Nutzung der Angebote und der Vernetzung der Verkehrsmittel und Verkehrsträger ist eine unterstützende Wirkung zu erwarten. Nichtsdestotrotz stellt sich das Bundesland Kärnten mit seinen Gemeinden diesen Herausforderungen und sieht einer kooperativen Zukunft in der Mobilität entgegen. Wenn diese Herausforderungen zu mehr Kreativität, Innovation und Engagement führen, könnte Kärnten somit ein Vorzeigemodell für andere Regionen werden. HERAUSFORDERUNGEN 15

16 Strategie Als Strategie wird ein langfristiges, zielorientiertes Rahmenkonzept verstanden, das aus Leitprinzipien abgeleitet wird. Das nachstehende Bild beschreibt die Logik des MoMaK Strategieentwicklungsprozesses. STRATEGIE 16 Strategie Leitsatz/Leitprinzipien Ziele und Indikatoren Handlungsfelder Maßnahmen Analyse Analyse/Herausforderungen Es gilt die Erkenntnisse aus der Analyse ebenso zu berücksichtigen wie die vom Land Kärnten vorgegebenen strategischen Wirkungsziele und die verkehrspolitische Vision. In der Gegenüberstellung der Ziele und der in der Analyse identifizierten Herausforderungen ergeben sich Handlungsfelder, welche in Form eines Maßnahmenprogramms weiter konkretisiert werden.

17 ÜBERGEORDNETER RECHTSRAHMEN Mit dem Beitritt zur Europäischen Union im Jahr 1995 gilt für Österreich das Gemeinschaftsrecht. Regelungen auf EU-Ebene haben seither einen erheblichen Einfluss auf unterschiedliche Bereiche des täglichen Lebens. So auch auf die Mobilität. EU-Richtlinien und deren Umsetzung in der nationalen Gesetzgebung stellen somit den übergeordneten rechtlichen Handlungsrahmen für die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen im Mobilitäts Masterplan Kärnten dar. Mit den 2014 beschlossenen TEN-V Leitlinien definierte die EU einen neuen Rahmen für den Verkehrsinfrastrukturausbau in Europa. Für das Land Kärnten war die Aufnahme des Baltisch-Adriatischen Korridors, mit der Koralmbahn als einem der wesentlichsten Ausbauprojekte, in die Liste der neuen Kernnetzkorridore ( Core Network Corridors ) wesentlich. Neben den Infrastrukturprojekten und deren Kofinanzierung spielen vor allem die verkehrspolitischen Ziele im EU-Weißbuch (2011) eine Rolle. Die ambitionierten Ziele lauten: minus 60 % bei den verkehrsbedingten Emissionen bis 2050 sowie eine Verlagerung von 30 % des Straßengüterverkehrs auf Strecken über 300 km bis 2030 von der Straße auf Bahn oder Schiff (bis %). Erreicht werden soll dies durch eine Senkung des Anteils an Fahrzeugen mit konventionellen Verbrennungsmotoren im Stadtverkehr um 50 % bis Bis 2050 sollen diese gänzlich aus den Städten verschwunden sein. Ebenso haben sich die Ziele zur Reduktion der Luftschadstoff emissionen des Klimavertrags von Paris in den Maßnahmen widerzuspiegeln. Eine weitere übergeordnete Rahmenbedingung ist die Alpenkonvention. Gemeinsam mit den anderen Alpenländern hat sich Österreich und somit auch Kärnten verpflichtet, die in den Protokollen enthaltenen Maßnahmen umzusetzen. Die Republik Österreich verpflichtet sich zu einer nachhaltigen Verkehrspolitik, die die durch den Verkehr auftretenden Belastungen auf ein erträgliches Maß reduziert, wobei unter anderem auf eine verstärkte Verlagerung des Verkehrs, insbesondere des Güterverkehrs, auf die Schiene abzuzielen ist. Weiters wird der effizienteren Nutzung des bestehenden Verkehrssystems eine maßgebliche Rolle zugedacht. STRATEGIE 17 fotolia.de

18 STRATEGIE 18 Während die Vertragsparteien auf den Bau neuer hochrangiger Straßen für den alpenquerenden Verkehr verzichten, wird die Erhaltung ausreichender Verkehrsinfrastrukturen in den peripheren Regionen als wesentlich erachtet. Im Tourismus sollen die Schaffung und Erhaltung von verkehrsberuhigten und verkehrsfreien Zonen, die Einrichtung autofreier Tourismusorte sowie Maßnahmen zur Förderung der autofreien Anreise und des autofreien Aufenthalts von Urlaubsgästen gefördert werden. Die UN Behindertenrechtskonvention zielt darauf ab, die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen mit größtmöglicher Unabhängigkeit im Sinne von Selbstbestimmung sicherzustellen. Damit verpflichtet sich Österreich und in weiterer Folge das Land Kärnten u. a. Maßnahmen zu setzen, die die Mobilität zu erschwinglichen Kosten und mit Wahlmöglichkeiten, die sich auf die Art und Weise sowie den Zeitpunkt beziehen, zu erleichtern. Um dies zu erreichen, ist für Menschen mit Behinderungen der gleichberechtigte Zugang zu Transportmitteln und Information einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen, zu gewährleisten. Mit dem Gesamtverkehrsplan für Österreich legte das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) Ziele und Leitlinien der österreichischen Verkehrspolitik bis 2025 vor. Für das Bundesland Kärnten wird neben Straßeninfrastrukturprojekten vor allem der Bau der Koralmbahn als integraler Bestandteil der Baltisch-Adriatischen Achse genannt. Eine weitere Vorgabe des Bundes sind die im Jahr 2014 gemeinsam mit den LandesverkehrsreferentInnen beschlossenen Mindestangebote für die Versorgung mit ÖV. Damit liegen abhängig von Anzahl, Dichte und Mobilitätsbedürfnissen der Bevölkerung erstmals einheitliche Bedienstandards für die Versorgung mit öffentlichen Verkehrsmitteln vor. Auf Landesebene gelten als Vorgabe für den Mobilitäts Masterplan die Räumliche Strategie zur Landesentwicklung Kärntens STRALE!K im Bereich der Raumordnung sowie der Energiemasterplan Kärnten. Im STRALE!K wurden Strategien und Maßnahmen zur räumlichen Entwicklung unter den sich verändernden wirtschaftlichen und regionalpolitischen Rahmenbedingungen ausgearbeitet. Die Strategie geht vor allem auf Erreichbarkeitsveränderungen durch Infrastrukturausbauten wie die Koralmbahn und die Positionierung als Wirtschaftsstandort im Zentrum Europas ein, aber auch auf den Bevölkerungsrückgang, den das Bundesland in den nächsten Jahrzehnten zu verkraften hat. Abseits zentraler Lagen sind daher Strategien zur Umnutzung von ungenutzten Wohnungen und den dazugehörigen Flächen sowie zur Grundversorgung mit sozialen Einrichtungen und mit einem Verkehrsangebot erforderlich. Im Verkehrsbereich steht das grundsätzliche Ziel der Verkehrsvermeidung durch eine sparsame und abgestimmte Siedlungsentwicklung und die Koordination der Siedlungsentwicklung mit dem ÖV-Netz bzw. -Angebot im Vordergrund. Der Energiemasterplan Kärnten hat zum Ziel, den Verkehrssektor bis 2035 unabhängig von fossilen und atomaren Energieträgern zu machen. Mit diesen Vorgaben steht Kärnten weit über den nationalen und internationalen Verpflichtungen. Das Ziel der Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern soll schrittweise durch eine Verdoppelung sowie eine Elektrifizierung des ÖV und durch die Elektrifizierung des Individualverkehrs erreicht werden. Der STRALE!K und dem Energiemasterplan zum Ziel ist eine höhere Effizienz und ein ressourcenschonender Umgang mit Energie und Boden.

19 ÜBERGEORDNETE STRATEGIEN IM ÜBERBLICK Klimaziele Paris Energiemasterplan Kärnten räumliche Strategie zur Landesentwicklung Kärntens STRALE!K Mindestangebote für die Versorgung mit öffentlichen Verkehrsmitteln Barrierefreiheit EU- Weißbuch TEN-V Leitlinien Alpenkonvention Gesamtverkehrsplan für Österreich STRATEGIE 19 fotolia.de

20 STRATEGIE 20 MOMAK LEITPRINZIPIEN, ZIELE UND INDIKATOREN Das Bundesland Kärnten soll auch in Zukunft lebenswert sein; ein Bundesland, in dem die Menschen gerne leben, arbeiten, einkaufen, ihre Freizeit verbringen oder Urlaub machen. Dabei stehen die Bedürfnisse der KärntnerInnen besonders im Vordergrund. Die verkehrspolitischen Leitprinzipien spiegeln die Absicht des Landes wider, mit dem Mobilitäts Masterplan Kärnten 2035 auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren zu können und sich den aktuellen verkehrs- und umweltpolitischen Herausforderungen zu stellen. Parallel zum Analyseprozess wurde eine verkehrspolitische Vision für das Jahr 2035 von der Verkehrspolitik vorgegeben. Im Zentrum dieser Vision steht das Ziel, das Verkehrsmittelwahlverhalten zugunsten des ÖV und der aktiven Mobilitätsformen zu beeinflussen. Gleichzeitig soll die Erreichbarkeit verbessert werden. Zur Erreichung dieser äußerst ambitionierten Ziele wurden mehrere Themenschwerpunkte identifiziert. Basierend auf den Erkenntnissen aus der Analyse wurde diese Vision zu einem verkehrspolitischen Leitsatz und dementsprechenden Leitprinzipien weiterentwickelt. LEITPRINZIPIEN DES MOBILITÄTS MASTERPLANS KÄRNTEN 2035 vernetzt ressourcenschonend & effizient umweltfreundlich erreichbar kooperativ fair & gesund sicher Ziele geben die Richtung vor, der die Verkehrspolitik und die Verkehrsplanung unter Anwendung der Leitprinzipien bis 2035 folgen werden. Um den Fortschritt bei der Erreichung der Ziele evaluieren zu können, bedarf es messbarer Indikatoren. Die Definition der Ziele und Indikatoren für den Mobilitäts Masterplan Kärnten berücksichtigt auch die Festlegungen und Richtwerte auf nationaler und europäischer Ebene. Nachstehend finden Sie für jedes Leitprinzip die zugehörigen Ziele und Indikatoren.

21 umweltfreundlich ZIELE UND INDIKATOREN Der motorisierte Individualverkehr ist der Hauptverursacher von Luftschadstoffemissionen. Diese sollen wie auch von der EU und nationalen Gesetzen vorgegeben reduziert werden. Der Pkw- Verkehr wird in Zukunft vor allem auf das Fahrrad, den ÖV und auf Fußwege verlagert, der Lkw-Verkehr auf die Schiene. Die KärntnerInnen sind umweltfreundlicher unterwegs. Dies gilt insbesondere für kurze Wege und in den Städten. Eine Reduktion des motorisierten Individualverkehrs wirkt sich auch positiv auf die Lärmsituation aus. 1. Den Anteil des Umweltverbunds verdoppeln Der Modal Split der KärntnerInnen ändert sich zugunsten umweltfreundlicher Verkehrsmittel. Im Jahr 2035 sollen sich die Wege, die mit dem ÖV (Bus, Bahn, alternative Verkehrsmittel wie Mikro-ÖV) zurückgelegt werden, verdoppeln. Ebenso soll sich der Prozentanteil der zurückgelegten Fahrradwege von 4 auf 8 Prozent verdoppeln. Darüber hinaus soll der Fußwegeanteil erhöht werden. Als vorgegebene, langfristige verkehrspolitische Vision für die Wege der KärntnerInnen stehen folgende Ziele am Horizont: 20 Prozent ÖV, 40 Prozent Fuß- und Radverkehr, 40 Prozent motorisierter Individualverkehr. Für 2035 heißt das konkret: Verdoppelung des ÖV-Anteiles am Modal Split Verdoppelung des Radverkehrs am Modal Split 2. Luftschadstoffe, Lärm und CO2 reduzieren Die durch den Verkehr verursachten Luftschadstoffe und Treibhausgasemissionen gehen ebenso zurück wie die Lärmbelastung. Das wirkt sich positiv auf das Klima und die Gesundheit der KärntnerInnen aus. Zum Schutz des Menschen und der Ökosysteme legen gesetzliche Vorgaben und Vereinbarungen, wie zum Beispiel das Immissionsschutzgesetz-Luft, der Klimavertrag von Paris oder das Kyoto-Protokoll, für die wichtigsten Luftschadstoffe Grenz- und Zielwerte fest, welche sich im folgenden Indikator widerspiegeln. Das heißt: Laufende Senkung der absoluten Emissionen im Verkehr (PM10, NOx, Treibhausgase) STRATEGIE 21

22 ZIELE UND INDIKATOREN STRATEGIE 22 vernetzt Die Anforderungen an die Mobilität und den Verkehr werden komplexer. Die arbeitsteilige Wirtschaft, Just-in-Time-Lieferungen, vielfältige soziale Beziehungen und die Diversifizierung von Lebensstilen haben Auswirkungen auf den Verkehr. Die verschiedenen Verkehrsträger müssen gut miteinander vernetzt sein, Mobilitätsknoten und Online-Dienste dienen als Servicedienststellen und Schnittstellen sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr. 1. Multimodalität stärken Das am besten geeignete Verkehrsmittel wird für die täglichen Mobilitätsbedürfnisse situativ genutzt. Dazu muss der Zugang zu den Verkehrsmitteln bzw. der Wechsel zwischen den Verkehrsmitteln reibungslos funktionieren. Bestehende Verkehrsangebote werden besser aufeinander abgestimmt (Bus Bahn, Bus Bus, Park & Ride, Bike & Ride, Kiss & Ride, Park & Drive), Umsteigezeiten sind optimiert. Das heißt konkret: Steigerung des Anteiles der intermodalen Wegketten fotolia.de

23 ZIELE UND INDIKATOREN sicher Kärntens Straßen sind sicher. Nationalen und internationalen Vorgaben folgend setzt auch das Bundesland Kärnten auf eine Reduktion der Unfallzahlen. 1. Weniger Unfälle Bis zum Jahr 2035 soll sowohl die Zahl der Verunglückten als auch die Zahl der Unfälle mit Personenschaden (UPS) weiter zurückgehen. Ein spezielles Augenmerk soll dabei auf die RadfahrerInnen und FußgängerInnen gelegt werden. Das heißt: Senkung der Anzahl der Unfälle mit Personenschaden sowie der Anzahl der Verunglückten im Verkehr STRATEGIE 23 fotolia.de

24 STRATEGIE 24 ressoucenschonend und effizient Die Lebensqualität der KärntnerInnen soll durch die Reduktion von Umweltbelastungen und Ressourcenverbrauch verbessert werden. Die Ressourcen werden auch durch den Einsatz neuer Technologien effizient genutzt. Insbesondere bei den neuen Antriebstechnologien will das Land Kärnten national federführend sein. Innovationen bei der Optimierung von Verkehrssystemen und zur effizienten Bewirtschaftung der Infrastruktur können dazu beitragen. 1. Mehr erneuerbare Energie effizienter nutzen Der Verbrauch von fossiler Energie im Verkehrsbereich soll sinken. Laut Energiemasterplan Kärnten soll 2035 Mobilität zu 100 % aus erneuerbaren Energieträgern gespeist werden. Umweltfreundliche Energie spiegelt sich im Personenverkehr bei der Förderung des ÖV, insbesondere des Schienenverkehrs, sowie der Umrüstung von Fahrzeugflotten auf E-Fahrzeuge wider. Im Güterverkehr wird eine Verlagerung auf die Schiene angestrebt. Für 2035 heißt dies konkret: Senkung des Energieverbrauchs im Personenverkehr um 50 % ZIELE UND INDIKATOREN 2. Verkehr ressourcenschonend abwickeln Durch die Weiterentwicklung umweltfreundlicher Verkehrssysteme und eine umweltschonende Verkehrslogistik sollen die vorhandenen Ressourcen künftig effizienter eingesetzt werden. Dabei geht es neben dem bedarfsgerechten Rückbau der bestehenden Straßeninfrastruktur, der Konzentration der Baulandausweisungen im Nahbereich von ÖV-Haltestellen vor allem um die verstärkte Nutzung der Schiene im Güterverkehr. Für 2035 heißt das konkret: Erhöhung des Schienen-Güterverkehrs auf der Tauernachse auf 40 % Erhöhung des Schienen-Güterverkehrs auf der Baltisch-Adriatischen Achse auf mindestens 33 %

25 ZIELE UND INDIKATOREN erreichbar Erreichbarkeit schafft Mobilitätschancen. Je mehr Mobilitätschancen ein Mensch hat, desto robuster ist er gegenüber sich ändernden Lebensumständen (Arbeitsplatzwechsel, Einkommenseinschnitte etc.). Die wichtigsten Ziele der KärntnerInnen sei es das regionale Zentrum, der Arbeitsplatz, der Schulstandort, die Nahversorgungseinrichtung (auch aus dem ländlichen Raum) sollen schnell und komfortabel erreicht werden können. Unabhängig davon, ob die Menschen über einen eigenen PKW verfügen oder nicht. Darüber hinaus wird die internationale Erreichbarkeit des Landes Kärnten im ÖV weiter verbessert. 1. Grundversorgung im ÖV sicherstellen Der Zugang zum ÖV soll für alle Bevölkerungsgruppen in entsprechender Qualität sichergestellt werden. Bedarfsgesteuerte Angebote stellen die Grundversorgung in jenen Regionen sicher, die nicht mit liniengebundenem ÖV versorgt werden können. Diese Zielsetzung berücksichtigt die Beschlussfassung der Landesverkehrsreferentenkonferenz zur Fest legung von Angebotsstandards im ÖV sowie die Kärntner Mindeststandards. Für 2035 heißt das konkret: Erhöhung des Anteils der Kärntner Bevölkerung, die innerhalb von 300 m zu Fuß oder m mit dem Fahrrad eine Haltestelle erreicht auf 75 % (300 m) und 100 % (1.400 m) Erhöhung des Anteils der Siedlungs kerne >251 EW mit einem Angebot, das den bundesweiten Mindeststandards entspricht, auf 100 % Erhöhung des Anteils der Siedlungskerne zwischen 50 und 250 EW mit einem Angebot, das den kärntenweiten Mindeststandards entspricht, auf 100 % 2. Erreichbarkeit der Unter- Mittel- und Oberzentren mit dem ÖV sicherstellen Adäquate Angebote ermöglichen es den KärntnerInnen, werktags die wichtigsten Ziele zu erreichen. Die Erreichbarkeit der regionalen und überregionalen Zentren sowie der wichtigsten Arbeitsplatzzentren mit dem ÖV soll verbessert werden. Für 2035 heißt das konkret: Erhöhung des Anteils der Bevölkerung, der innerhalb von 30/50 Minuten mit dem öffentlichen Verkehr eine Bezirkshauptstadt (Villach bzw. Klagenfurt) erreichen kann auf 75 % (30 min.) und 60 % (50 min.) 3. (Straßen-)Verkehrsinfrastruktur (schaffen und) erhalten Aufgrund der geografischen Verhältnisse und der Siedlungsstruktur, welche nicht in allen Fällen eine effiziente Bedienung mit öffentlichen Verkehrsmitteln erlauben, kommt der Schaffung und Erhaltung von ausreichenden Verkehrsinfrastrukturen für einen funktionierenden Individualverkehr eine bedeutende Rolle zu. Im Hinblick auf einen effizienteren Mitteleinsatz ist eine Neubewertung der Landesstraßen B + L entsprechend ihrer Erschließungs- und Verkehrsbedeutung für die Region vorzunehmen. Das heißt: Senkung des Anteils der Landesstraßen B + L, welche die Erhaltungs kategorien schlechter Zustand und sehr schlechter Zustand aufweisen STRATEGIE 25

26 ZIELE UND INDIKATOREN STRATEGIE 26 fair und gesund Aktive Mobilität wie Radfahren und Zu-Fuß-Gehen auch in Kombination mit der Benutzung des ÖV fördert die körperliche und seelische Gesundheit. Vor allem Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Brust- und Darmkrebs und Diabetes können durch körperliche Aktivität positiv beeinflusst werden. Durch eine Veränderung der Verkehrsmittelwahl und eine gute Vernetzung der Verkehrsträger wird aktive Mobilität der KärntnerInnen gefördert. Der gerechte, faire und leistbare Zugang zu unterschiedlichen Verkehrsmitteln und -Arten ist dabei sichergestellt. Auf die Mobilitätsbedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen, insbesondere von Kindern, älteren Menschen und mobilitätseingeschränkten Personen, ist dabei Bedacht zu nehmen. 1. Gesund mobil sein Neben dem Schutz der menschlichen Gesundheit durch Luftreinhaltemaßnahmen wird die aktive Mobilität in Zukunft gefördert. Sie ist gesund und jederzeit möglich. Die Zahl der KärntnerInnen, die im Rahmen ihrer Alltagsmobilität zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren, soll steigen. Darüber hinaus sollten auch im Ausflugs- und Freizeitverkehr der KärntnerInnen am Wochenende mehr Wege zu Fuß und mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Für 2035 heißt das konkret: Verdoppelung der Tage im Jahr, an welchen AutofahrerInnen ihre alltägliche Bewegung mit dem Fahrrad absolvieren Verdoppelung der Tage im Jahr, an welchen AutofahrerInnen ihre alltägliche Bewegung zu Fuß über mindestens 250 m absolvieren 2. Gender- und alltagsgerecht planen Forschungen zeigen, dass zum Beispiel Menschen, die regelmäßig Hausarbeit und Familienaufgaben übernehmen, vielfältigere Lebens- und Mobilitätsmuster mit größerem Nahraumbezug, mehr Fußwegen und vielfältigeren Wegezwecken haben als Vollzeit erwerbstätige Menschen ohne Familien. Ebenso ist den Sicherheitsbedürfnissen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen Rechnung zu tragen und sind die österreichischen Standards im Bereich der Barrierefreiheit bei der Planung zu berücksichtigen. 3. Leistbar mobil sein Mobilitätsangebote, insbesondere im ÖV, sind für alle KärntnerInnen leistbar. Derzeit geben die KärntnerInnen 14,8 % ihres Haushaltseinkommens für Verkehr aus. 5,4 % entfallen auf die Kfz-Anschaffung, 8,8 % für den Betrieb des Kfz und nur 0,7 % für den öffentlichen Verkehr. Das heißt konkret: Halten der Obergrenze, dass KärntnerInnen weiterhin maximal 15 % des Haushaltseinkommens für Mobilität ausgeben

27 kooperativ ZIELE UND INDIKATOREN Verkehrslösungen sollen künftig noch stärker als bisher als kooperative Aufgabe zwischen Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft verstanden werden. Die gemeinsame Arbeit beginnt bei der Ideenfindung, geht über die Planung und muss künftig auch in verstärktem Maß in der Umsetzung stattfinden. Die Evaluierung der Zielerreichung erfolgt qualitativ. 1. Gemeinsam planen Gemeinsame Planung endet nicht an der Gemeinde- bzw. Landesgrenze. Für tragfähige Lösungen muss über Gemeinde-, Länder- und Staatsgrenzen, aber auch über einzelne Fachbereiche hinausgedacht werden. 2. Gemeinsam umsetzen Mobilitätsangebote kommen unterschiedlichen Nutzergruppen zugute. Dementsprechend sollten die spezifi schen Anforderungen bei der Planung berücksichtigt werden. In Zeiten schwindender Budgets seitens der öffentlichen Hand wird es notwendig sein, dass sich die NutznießerInnen in stärkerem Maße auch an der Umsetzung beteiligen. Diese Beteiligung kann etwa über einen fi nanziellen Beitrag oder ehrenamtliche Leistungen erfolgen. STRATEGIE 27 fotolia.de

28 HANDLUNGSFELDER & MASSNAHMEN Handlungsfelder & Maßnahmen 28 Die strategischen Festlegungen und die Erkenntnisse aus der Analyse berücksichtigend werden im nächsten Schritt Handlungsfelder für die Verkehrspolitik Kärntens in den nächsten 20 Jahren abgeleitet. Handlungsfelder fassen unterschiedliche Maßnahmen verkehrsträgerübergreifend zusammen und stellen somit eine thematische Gliederung der einzelnen Maßnahmen dar. Dabei können durchaus Wechselwirkungen und Querbeziehungen zwischen den einzelnen Maßnahmen bestehen. Jede Maßnahme für sich leistet wiederum einen Beitrag zur Erreichung der definierten Ziele. Darüber hinaus sind bei der Entwicklung von einzelnen Maßnahmen für die genannten Handlungsfelder die Leitprinzipien in all ihren Dimensionen mitzudenken.

29 ressourcenschonend & effi zient erreichbar vernetzt voll informiert besser / effi zienter organisiert Infrastruktur als Rückgrat der Mobilität leistbare Mobilität fair & gesund HANDLUNGSFELDER & MASSNAHMEN 29 umweltfreundlich für eine bessere Umwelt kooperativ und alternativ mobil gut und sicher unterwegs sicher kooperativ LEITPRINZIPIEN UND HANDLUNGSFELDER

30 HANDLUNGSFELDER & MASSNAHMEN 30 ZENTRALE AUFGABEN Der Diskurs mit der Bevölkerung, den Gemeinden und Städten zeigt, dass das Land Kärnten die anstehenden Herausforderungen nicht alleine bewältigen wird können. Dementsprechend müssen die zentralen Aufgaben des Landes Kärnten auf zwei strategisch wichtigen Säulen beruhen: strategische Partnerschaften mit den Städten und die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten im ländlichen Raum. Städte wie Villach und Klagenfurt, aber auch die anderen städtischen Agglomerationen, leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, dass die verkehrspolitischen Ziele des Landes erreicht werden können. Es sind daher alle Anstrengungen zu unternehmen, strategische Partnerschaften mit den Städten aufzubauen. Das betrifft insbesondere die Bereiche Abstimmung der Parkraumpolitik, Forcierung des Rad- und Fußverkehrs und Ausbau der öffentlichen Verkehrsangebote. Im ländlichen Raum geht es in Zukunft vor allem um die Erhaltung und Weiterentwicklung der Daseinsvorsorge. Die derzeitige Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung legt nahe, dass der Zivilgesellschaft in Zukunft mehr Aufgaben zugeschrieben werden müssen. Hier geht es um eigenes Engagement, um gute Ideen und Projekte. Dies gilt insbesondere beim bedarfsorientierten öffentlichen Verkehr, Carsharing, bei Mitfahrbörsen und anderen neuen Mobilitätslösungen. Eine besondere Aufgabe fällt dabei dem Land Kärnten als Förder- und Koordinationsstelle zu: bei der Umsetzung von Leitprojekten, bei der Erarbeitung von Regional- und Stadtentwicklungsplänen und Mobilitätskonzepten. So sollen in Zukunft ExpertInnen aus der Landesverwaltung bei der Erarbeitung derartiger Konzepte und Pläne beigezogen werden. Dafür soll im Rahmen der Landesverwaltung ein Kärntner Mobilitätskompetenzzentrum gegründet werden, welches Ideen und Projekte organisatorisch und fachlich unterstützt. Dieses fungiert auch als Anlaufstelle für Mobilitätsinitiativen und als Schnittstelle zwischen den beteiligten AkteurInnen. Das Mobilitätskompetenzzentrum soll besonders integrative Lösungen unterstützen und organisatorische, technische oder soziale Innovationen fördern. Im Sinne des Empowerments sollen möglichst viele Menschen, Unternehmen und Gemeinden eingebunden werden. BESSER UND EFFIZIENTER ORGANISIEREN Je effizienter und besser Verkehrsangebote aufeinander abgestimmt sind, desto einfacher und attraktiver ist es, diese zu nutzen. Wenn die NutzerInnen das Verkehrsmittel wechseln, muss dies reibungslos funktionieren. Umsteigezeiten sind optimal aufeinander abzustimmen. Der konkrete Bedarf vor Ort ist ausschlaggebend für die Verfügbarkeit der Angebote. Das jeweils am besten ökologisch und auch ökonomisch geeignete Verkehrsmittel soll genutzt werden können. Um die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs abseits von zusätzlichen Angeboten zu steigern, muss diesem insbesondere in den Ballungszentren Vorrang gegenüber dem motorisierten Individualverkehr eingeräumt werden. Neben infrastrukturellen Maßnahmen ist hierfür der politische Wille ein entscheidendes Kriterium für die erfolgreiche Umsetzung. Die Nutzbarkeit hängt aber auch von der zur Verfügung stehenden Information und der Möglichkeit, diese Angebote verkehrsmittelübergreifend und unabhängig vom jeweiligen (Verkehrs-)Unternehmen zu buchen, ab. Über die Vereinheitlichung der Tarife im öffentlichen Verkehr hinausgehend gilt es, Verträge mit AnbieterInnen weiterer Mobilitätsangebote abzuschließen und somit einfach buchbare Angebote aus einer Hand bereit zu stellen. Entsprechend attraktive Angebote im Güterverkehr sind die Voraussetzung, dass die gewünschte Verlagerung von der Straße auf die Schiene bzw. auf den kombinierten Verkehr erzielt wird. Dazu ist in den hochrangigen Logistikknoten sowie an den Verladestellen die entsprechende Infrastruktur für eine effiziente Verladung der zu transportierenden Güter bereitzustellen.

31 Angebot Bahn & Bus verbessern Um den Wegeanteil im öffentlichen Verkehr in den nächsten 20 Jahren zu verdoppeln, sind weitreichende Angebotsverbesserungen notwendig. Mit der Fertigstellung der Koralmbahn wird 2024 endlich eine leistungsfähige Schieneninfrastruktur zur Anbindung Kärntens an Graz und ab 2026 darüber hinaus nach Wien zur Verfügung stehen. Die Maßnahmen zur Verbesserung des Angebots auf der Schiene werden im Rahmen der Erstellung eines Schienenverkehrskonzepts Kärnten gesamthaft erarbeitet. Das Schienenverkehrskonzept sollte abgesehen von den verkehrspolitischen Zielsetzungen des Landes die geplanten Infrastrukturausbaumaßnahmen, die potenziellen Fahrgastzuwächse und die Potenziale durch einen optimierten Fahrzeugeinsatz berücksichtigen. Ergänzend dazu sind die Angebote im Bereich der Stadt- und Regionalbusse als wesentliche Zubringer zur Schiene abzustimmen und wesentlich zu verbessern. In dünn besiedelten ländlichen Bereichen ist der Einsatz von Mikro- ÖV-Systemen zu forcieren. Folgende konkrete Maßnahmen sind geplant: Erarbeitung eines Schienenverkehrskonzeptes Einführung eines integrierten landesweiten Taktfahrplans Angebotskonzept für die bestehende Südbahnstrecke Optimierter, harmonisierter Fahrzeugeinsatz auf der Schiene Internationale Direktverbindungen erhalten und verbessern Fernbus als Ergänzung zum internationalen Schienenverkehr, wo keine Bahninfrastruktur vorhanden ist Überarbeitung Regionalverkehrsplan 2011 Ausschreibungen Busleistungen Verstärkter Ausbau des Stadt- und Regionalbusverkehrs Anschlusssicherung Bus an die Bahn Staffelung der Schulbeginnzeiten Weiterentwicklung Qualitätsstandards des öffentlichen Verkehrs HANDLUNGSFELDER & MASSNAHMEN 31 R 223 Lienz Salzburg / Schwarzach St.Veit Mallnitz-Obervellach R 220 S 1 Spittal-Millstättersee Bruck an der Mur Neumarkt in der Steiermark R 600 Friesach R 620 Bad St. Leonhard Wolfsberg Sillian San Candido/ Innichen S 1 S 2 Feldkirchen i. K. St. Veit an der Glan Kötschach Mauthen R 670 Hermagor S 4 Arnoldstein Villach Klagenfurt a. W. R 660 Weizelsdorf S 3 Bleiburg Marburg S-Bahn Kärnten Udine Jesenice

32 HANDLUNGSFELDER & MASSNAHMEN 32 Landesweite (E-)Mobilitätsknoten etablieren Das Land Kärnten verfolgt das Ziel, die Nutzung des jeweils bestgeeigneten Verkehrsmittels für die täglichen Mobilitätsbedürfnisse einfach und komfortabel möglich zu machen. Die NutzerInnen sollen an leicht zugänglichen Mobilitätsknoten auf den jeweiligen Bedarf abgestimmte Mobilitätsangebote vorfi nden. Zentrale Bus- oder Bahnhaltestellen bieten sich an, um weitere multimodale Infrastrukturen und Services zu bündeln. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der reibungslosen und vor allem einfachen Nutzung der zur Verfügung stehenden Angebote. Neue, bedarfsgesteuerte Angebote und Sharing-Modelle füllen die Lücken in Schwachlastzeiten bzw. in Regionen, die nicht (mehr) mit dem herkömmlichen Linienverkehr abgedeckt werden können. Ziel des Landes ist es, pro Gemeinde mindestens einen Mobilitätsknoten zu etablieren. Dafür wurden sechs Kategorien defi niert, welche verschiedene Ausstattungsmerkmale abhängig von der Einwohnerzahl aufweisen. Bedarfsgerechte Angebote Konzept für alle Kärntner Gemeinden Gemeinsam entwickelt & umgesetzt Effi ziente Vernetzung in Mobilitätsknoten Einfach unterwegs sein In den letzten Jahren wurden Anstrengungen unternommen, Verkehrsinformationen zu harmonisieren und verkehrsmittel- und regionsübergreifend zur Verfügung zu stellen (siehe VAO Verkehrsauskunft Österreich). Durch die zunehmend bessere Abstimmung zwischen den Verkehrsmittel-Betreibern rückt die Vision einer reibungslosen multimodalen Mobilitätskette näher. Überregionale Buchungsportale (z. B. der ÖBB-Ticketshop) ermöglichen heute die anbieterübergreifende Buchung und Bezahlung von Fahrscheinen. Um die Nutzung der gesamten Palette von Mobilitätsangeboten für die NutzerInnen weiter zu erleichtern und den Zugang insbesondere zum ÖV attraktiver zu gestalten, sind weitere Schritte vorzusehen. Folgende konkrete Maßnahmen sind geplant: Vertiefende Tarifintegration und unternehmensübergreifende Buchung Erarbeitung Jahreskartenmodell NEU (langfristig) eticket als Mobilitätskarte für Kärnten P+D P+R B+R fotolia.de

33 Den Umweltverbund bevorrangen, lenken und steuern Busse haben Vorrang! Schnell und zuverlässig, auch wenn die Pkw im Stau stehen. Bereits im Regionalverkehrsplan 2011 wurden in Zonen hoher Pendlerbelastung Maßnahmen zur Bevorrangung und Beschleunigung des straßengebundenen ÖV identifiziert. Das Ziel, den Anteil der Wege im öffentlichen Verkehr bis 2035 zu verdoppeln, macht eine konsequente Bevorrangung des ÖV notwendiger denn je und ist in anderen österreichischen Städten eine Erfolgsgeschichte. Insbesondere in den bevölkerungsreichen Städten werden damit die Voraussetzungen für die notwendige Attraktivierung des ÖV geschaffen. Darüber hinaus sind Maßnahmen zu setzen um die Attraktivität des Zu-Fuß-Gehens und des Radfahrens zu erhöhen. Folgende konkrete Maßnahmen sind geplant: Temporäre und fixe Busspuren einführen ÖV bevorzugte Ampelschaltungen an Haupteinfahrtsstraßen etablieren Koordinierung von Verkehrslichtsignalanlagen Kurze Wartezeiten bei Ampeln für FußgängerInnen und RadfahrerInnen Abbau von Verkehrslichtsignalanlagen bei geringem Verkehrsaufkommen Güterverkehr optimieren In Summe geht es um die Verringerung bzw. Optimierung des straßengebundenen Wirtschaftsverkehrs durch Koordinierung, Effizienzsteigerung und Verlagerung auf die Bahn. Dies ist sowohl auf überregionalen Verkehrsrouten anzuwenden und bedeutet auch, besondere Lösungen für Städte, Regionen/Talschaften und den Tourismus zu finden. Dabei ist auf moderne Technologien und auf die Digitalisierung Rücksicht zu nehmen bzw. sind deren Vorteile zu nutzen. Folgende konkrete Maßnahmen sind geplant: Bündelung/Optimierung des städtischen Güterverkehrs Citylogistik. Festlegen von Zonen, die mit Fahrzeugen mit alternativen Antriebssystemen zu beliefern sind Kaufförderung für Elektrofahrzeuge im städtischen Güterverkehr (z. B.: Lastenfahrräder) Zeitliche und räumliche Beschränkung der Anlieferung in Zentren in gemeinsamer Entwicklung mit Gemeinden und Wirtschaftstreibenden Regionale Güterverteilszentren etablieren Zentrale Packstationen einführen Informationsplattform für Liefer- und Logistikmanagement aufbauen HANDLUNGSFELDER & MASSNAHMEN 33

34 Kombiverkehre fördern HANDLUNGSFELDER & MASSNAHMEN 34 Verkehrspolitisches Ziel auf europäischer Ebene ist die Verlagerung von Transporten von über 300 km auf die Schiene. Bis 2030 sollen 30 %, bis % des Straßengüterverkehrs auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel verlagert werden. Derzeit belasten rund eine Million Lkw pro Jahr (Tendenz steigend) die Tauernroute. Aus diesem Grund soll über Push-Maßnahmen zur Verlagerung des Güterschwerverkehrs in Analogie zum Brenner nachgedacht werden. Beispielsweise generelle Mautzuschläge für die Alpenquerung oder eine höhere Nachtmaut, da die Schallund Schadstoffimmissionen in den Nachtstunden besonders schädlich sind. Darüber hinaus ist auf eine strikte Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten, der zulässigen Gesamtgewichte und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu achten, die weitere Digitalisierung eröffnet hier neue Möglichkeiten. Es sind technische und computerunterstützte Kontrollen durchzuführen auf diesem Wege wird die Verkehrssicherheit erhöht und es werden eventuell Verlagerungseffekte erzielt. Die Zukunft gehört allerdings dem unbegleiteten kombinierten Verkehr (UKV), weil damit die Stärken unterschiedlicher Verkehrsträger optimal genutzt werden und der Güterverkehr somit effizient und umweltschonend abgewickelt werden kann. Aus diesen Gründen sollten der UKV massiv gefördert und die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden. Folgende konkrete Maßnahmen sind geplant: Förderung intermodaler Transportketten durch Schaffung entsprechender Angebote Förderung von Kombiverkehrsangeboten bei Etablierung des Trockenhafens Villach-Fürnitz Intensivierung der Kontrollen des Straßen güterverkehrs (Geschwindigkeit, Gewicht, Breite, Länge, technische Kontrollen, Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten) Verursachergerechte Kosten einfordern fritzpress

35 Die internationale Erreichbarkeit Kärntens verbessern Bologna INFRASTRUKTUR ALS RÜCKGRAT DER MOBILITÄT Straßen und Schienen sind das Rückgrat des Verkehrssystems in Kärnten. Während der Fokus im letzten Gesamtverkehrskonzept 1995 stark auf dem Aus- und Neubau der Infrastruktur lag, setzt das Land mit dem MoMaK 2035 nunmehr verstärkt auf die Erhaltung der bestehenden Infrastruktur, auf Lückenschlüsse im Verkehrsnetz, insbesondere aber auf den Ausbau im Radwegenetz und die Neugestaltung des Straßenraums im Ortsgebiet. Salzburg Alpine-Western Balkan Corridor Udine Villach/Fürnitz Trieste Spittal/Drau Flughafen Klagenfurt Lubljana Klagenfurt a.w. Danzig Graz Baltic- Adriatic- Axis Thessaloniki Die internationale Erreichbarkeit Kärntens wird sich durch den Bau der Koralmbahn deutlich verbessern. In Kombination mit der bereits guten Anbindung über das hochrangige Straßennetz wird Kärnten nun auch im Schienenverkehr näher an den Ballungsraum Wien und darüber hinaus an die mittel- und osteuropäischen Zentren rücken. Das bringt Vorteile für die Bevölkerung und die Wirtschaft in Kärnten. Um diese Vorteile bestmöglich nutzen zu können, müssen weitere Maßnahmen gesetzt werden. Darüber hinaus ist der nachhaltige Betrieb des Flughafens Klagenfurt sicherzustellen. Folgende konkrete Maßnahmen sind geplant: Fertigstellung der Koralmbahn als Teil der Baltisch-Adriatischen Achse bis 2023 Ausbau Bahninfrastruktur Kärntner Zentralraum, Wörtherseekorridor und Lösung der Knotenproblematik Klagenfurt und Villach Anerkennung des Alpine-Western Balkan Korridors als TEN-V Kernnetzkorridor Entwicklung von Villach-Fürnitz zum Logistikkompetenzzentrum ALPLOG Nachhaltige Absicherung des Flughafens Klagenfurt Tunnel Göriach 5,4 km Velden a. W. Tunnel Tibitsch 3,8 km Wörthersee Tunnel Pörtschach a.w. 1,7 km Pörtschach a. W. TRASSENFÜHRUNG IM KÄRNTNER ZENTRALRAUM AUSWAHLTRASSE W2 Tunnel Wörthersee 7,5 km (Freyenthurn bis Pörtschach a. W.) A2 Wörthersee W2 Klagenfurt a.w. Tunnel offene Strecke HANDLUNGSFELDER & MASSNAHMEN 35

36 Regionale Bahninfrastruktur ausbauen/verbessern Logistikknoten etablieren HANDLUNGSFELDER & MASSNAHMEN 36 Die Schieneninfrastruktur ist das Rückgrat des öffentlichen Verkehrs in Kärnten. Planung und Bau von Schieneninfrastruktur sind teuer und benötigen lange Vorlaufzeiten. Ausbaumaßnahmen müssen künftig auf das notwendige Angebot (Personen- und Güterverkehr) abgestimmt werden. Folgende konkrete Maßnahmen sind geplant: Ausbau und Attraktivierung der S1 Lienz Spittal Villach Klagenfurt St. Veit - Friesach Kapazitätserhöhung auf der S2 Rosenbach Villach Feldkirchen St. Veit Attraktivierung der S3 zwischen Weizelsdorf und Klagenfurt und Verlängerung bis Kühnsdorf und Wolfsberg Einrichtung S4 zwischen Arnoldstein und Hermagor Modernisierung der Bahnhöfe Inwertsetzung der Koralmbahn für die Region ÖBB Kärntenpaket umsetzen Die Weiterentwicklung und Aufwertung des Logistikstandorts Kärnten ist eine der zentralen Herausforderungen des Landes. Leistungsfähige Logistikknoten sind Motoren der wirtschaftlichen Entwicklung und stellen darüber hinaus eine der wesentlichen Voraussetzungen für die erfolgreiche Verlagerung eines Großteils der Transportgüter auf die Schiene dar. Eine Logistikdrehscheibe Kärnten könnte aus vier Standorten zusammengesetzt sein, die miteinander koordiniert sind und an denen Infrastruktur und Dienstleistungen im Logistikbereich angeboten werden, aber auch Betriebsgebiete mit Schwerpunkten entstehen, die sich nicht konkurrenzieren, sondern sinnvoll ergänzen. Mit einigen wenigen Standorten lässt sich die Nachfrage auch soweit bündeln, dass ein wirtschaftlicher Betrieb der Logistikknoten möglich ist. Als Standorte wären beispielsweise neben Villach/Fürnitz der Raum Lavanttal/Völkermarkt (Kühnsdorf), der Großraum Klagenfurt und der Raum Spittal an der Drau vorstellbar. ÖBB Infrastruktur Folgende konkrete Maßnahmen sind geplant: Villach-Fürnitz als internationale Logistikdrehscheibe etablieren Weitere Standorte für Logistikknoten mit den Betriebsschwerpunkten Infrastruktur erarbeiten Kooperation mit nordadriatischen Häfen Nutzung strategischer Allianzen mit den Ländern/Regionen entlang der Baltisch-Adriatischen Achse Einsetzen eines Logistikkoordinators in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft

37 Straßennetz erhalten Ein alltagsgerechtes Radwegenetz aufbauen Das Bundesland Kärnten verfügt über 260 km Autobahnen, km Landesstraßen L und B und km Gemeindestraßen. Während in der Vergangenheit der Fokus im Straßennetzausbau lag, wird es in der Zukunft um die bauliche und betriebliche Straßenerhaltung und Neugestaltung des Straßen- und Ortsraumes gehen. Straßenneubau wird nur noch in einem sehr geringen Ausmaß erforderlich sein. Dies korrespondiert mit der Vision des MoMaK, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs langfristig auf 40 % zu senken. Folgende konkrete Maßnahmen sind geplant: Neuevaluierung der Anschlussstellen Völkermarkt Mitte und Wernberg Neugestaltung der Anschlussstelle Lendorf Bedarfsgerechte Adaptierung der S37 Klagenfurter Schnellstraße und B317 Friesacher Straße Bedarfsgerechter Um-/Ausbau der B100 Drautal Straße Forcierung der Orts- und Straßenraumgestaltung in Zentren Kategorisierung Landesstraßennetz erweitern Dem Ausbau des Radwegenetzes kommt eine zentrale Rolle zu, denn das Angebot von Infrastruktur beeinflusst das Verkehrsverhalten maßgeblich. Dem Radverkehr ist bei allen Straßeninfrastrukturvorhaben Vorrang zu geben, um das Modal Split Ziel für 2035 nämlich die Verdoppelung des Radverkehrsanteils von 4 auf 8 % an allen Wegen zu erreichen. Die Investitionen in den Radverkehr lohnen sich, sie sind vergleichsweise günstig in der Finanzierung und in der Erhaltung und das investierte Geld kommt über geringere Krankheits- und Umweltkosten wieder zurück ins Landesbudget. Radwege kontinuierlich auszubauen ist also eine Voraussetzung für ein nachhaltiges und für die Zukunft tragfähiges Verkehrssystem. Das Land Kärnten hat mit dem Ausbau des überregionalen Radwegenetzes bereits Mitte der 1980er Jahre erfolgreich begonnen und zahlreiche überregionale Radrouten mit einer Gesamtlänge von über km errichtet. Die gesellschaftlichen Trends zeigen allerdings eine neue Bedeutung des Radverkehrs auf im Alltag wird immer mehr Rad gefahren; nicht zuletzt hat auch die E-Mobilität dem Fahrrad Rückenwind verschafft. Nunmehr gilt es also, die Fahrradinfrastruktur auch für Arbeitswege, Wege zur Schule und zum Einkaufen auszubauen. Folgende konkrete Maßnahmen sind geplant: Förderung regionaler Radroutenkonzepte Schließen von Lücken im überregionalen Radwegenetz inklusive Wörthersee Südufer Weiterentwicklung und Verdichtung des lokalen Radwegenetzes Anbindung von überregionalen Radwegen an die Zentren Optimierung der baulichen Qualitäten und der Radwegeführung Vorrangradrouten etablieren Einheitliche Wegweisung und Radwegerhaltung Servicepaket zum Radverkehr für Gemeinden Kooperation mit Städten zur Förderung des Radverkehrs HANDLUNGSFELDER & MASSNAHMEN 37

38 Verkehrsinfrastruktur barrierefrei gestalten HANDLUNGSFELDER & MASSNAHMEN 38 Der Landesetappenplan Barrierefreiheit konstatiert, dass die Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr, in den Bahnhöfen und Busstationen sowie den dazugehörigen bzw. benutzten öffentlichen Flächen derzeit nicht lückenlos gegeben ist. Die unterschiedlichen Verkehrsträger sowie die Zugänge zu den jeweiligen Mobilitätsangeboten sind hinsichtlich der Barrierefreiheit zu wenig aufeinander abgestimmt. Für die angestrebten Neuerrichtungen sind die österreichischen Standards anzuwenden. Barrierefreiheit ist grundsätzlich eine Querschnittsmaterie und daher in allen Bereichen zu berücksichtigen. Folgende konkrete Maßnahmen sind geplant: Erhebung des baulichen Ist-Zustandes Rasche Umsetzung notwendiger Adaptierungsmaßnahmen Behindertengleichstellungsgesetz als Kriterium im Rahmen der Möglichkeiten in öffentlichen Ausschreibungen für Infrastrukturprojekte berücksichtigen Verstärkter Einsatz digitaler Kommunikationsmöglichkeiten fotolia.de

39 KOOPERATIV UND ALTERNATIV MOBIL Gemeinsam Mobilität anders denken! Verkehrslösungen sollen künftig noch stärker als bisher als kooperative Aufgabe zwischen Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft verstanden werden. Durch gemeinsame Planung und Umsetzung können Angebote entwickelt werden, die dem Bedarf der unterschiedlichen NutzerInnengruppen gerecht und dementsprechend in Anspruch genommen werden. Dabei gilt es über den Tellerrand hinauszublicken. Es wird künftig nicht mehr so stark auf die alleinige Verlagerung vom Pkw hin zum öffentlichen Verkehr hinauslaufen. Die Abgrenzung zwischen den Verkehrsmitteln wird sich immer mehr auflösen. Die für den jeweiligen Bedarf bestgeeignete Kombination von Verkehrsmitteln wird ausschlaggebend sein. Ein wesentliches Augenmerk sollte dabei auf alternative, neue Mobilitätsformen gelegt werden. Unterschiedlichste Carsharing Modelle werden dem Trend vom Besitzen hin zum Nutzen gerecht. Der Abbau von rechtlichen Barrieren und Sicherheitsproblemen unterstützt durch den Trend der Digitalisierung wird Mitfahrzentralen und ähnlichen Diensten weiteren Zulauf bescheren. Klassische Verkehrsunternehmen wandeln sich zu Anbietern umfassender Mobilitätsangebote. Damit wird auch die verkehrsmittelübergreifende Nutzung einfacher. Durch den Rückzug des klassischen liniengebunden öffentlichen Verkehrs aus Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte steigt in Zukunft der Bedarf nach flexiblen ÖV-Angeboten. Ob diese Angebote von der Gemeinde mit eigenen/ehrenamtlichen FahrerInnen, von einem Taxiunternehmen im Auftrag einer Gemeinde oder von einem Verein betrieben werden, hängt von der jeweiligen Situation und den AkteurInnen vor Ort ab. Entsprechend der jeweiligen Bedürfnisse decken diese Mikro-ÖV-Systeme die räumlichen und zeitlichen Lücken im Verkehrssystem ab. Darüber hinaus stellen sie die Grundversorgung auch für jene Bevölkerungsgruppen sicher, die keinen Pkw zur Verfügung haben. Flexibel und bedarfsorientiert unterwegs sein Bedarfsgesteuerte Angebote sind in vielen Regionen eine sinnvolle Ergänzung zum klassischen öffentlichen Linienverkehr. Die Palette der möglichen Lösungen reicht von Anruf- Sammeltaxis, die hauptsächlich als Zu- und Abbringer zu und von Bahn- oder Bushaltestellen dienen, bis hin zu Gemeindebussystemen mit ehrenamtlichen FahrerInnen. Ein wesentliches Kriterium für die Auswahl eines Systems stellen, neben dem konkreten Bedarf, die finanziellen Möglichkeiten des Betreibers dar. Richtig geplant, führt ein Mikro-ÖV-System nicht zur Konkurrenzierung bestehender Busoder Bahnangebote, sondern zur Stärkung des gesamten ÖV-Systems und zusätzlichen Mobilitätschancen für die Bevölkerung. Folgende konkrete Maßnahmen sind geplant: Erarbeitung eines Baukasten Mikro-ÖV Beratungsleistungen für Gemeinden/Vereine Finanzielle und technische Unterstützung des Mikro-ÖV Mikro-ÖV-Systeme rechtlich absichern Angebote im SchülerInnengelegenheitsverkehr für alle öffnen HANDLUNGSFELDER & MASSNAHMEN 39

40 Park & Ride: vom Auto auf Bahn und Bus umsteigen HANDLUNGSFELDER & MASSNAHMEN Park & Ride ist ein Angebot für alle PendlerInnen, die bei ihrem Weg zum Arbeitsplatz öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, in den Ballungszentren nicht im Stau stehen und keinen Parkplatz am Zielort suchen wollen. In Kärnten gibt es derzeit an 122 Bahnstationen Pkw-Abstellplätze und 300 Stellplätze für motorisierte Zweiräder. Die Attraktivität und die Wirksamkeit einer Park & Ride Anlage wird einerseits bestimmt durch das Verkehrsangebot im öffentlichen Verkehr, andererseits auch durch die Rahmenbedingungen der Landespolitik. Park & Ride Anlagen sollen in erster Linie die Multimodalität durch das Anbieten einer intermodalen Schnittstelle fördern, den Modal Split zu Gunsten des öffentlichen Verkehrs verschieben das heißt, NeukundInnen gewinnen, den Pkw-Verkehr in den Ballungsräumen reduzieren und damit höherrangige Stadteinfahrten entlasten, Wegelängen im Pkw-Verkehr reduzieren und damit auch Umweltfolgewirkungen wie Lärm, Luftschadstoffe und CO 2. Folgende konkrete Maßnahmen sind geplant: Evaluierung des bestehenden Park & Ride Konzeptes Bedarfsorientierte Umsetzung des Park & Ride Konzeptes Nutzung von Park & Ride Anlagen ausschließlich für Park & Ride NutzerInnen 40

41 Bike & Ride: mit dem Rad zur Haltestelle Gemeinsam fahren Mit der Etablierung von Mobilitätsknoten kommt Bike & Ride Anlagen eine besondere Rolle zu. Bislang erfolgte die Situierung und Ausgestaltung von Bike & Ride Anlagen in Kärnten durch lokale Initiativen und Bemühungen. Fahrradabstellanlagen an Mobilitätsknoten unterliegen allerdings unterschiedlichen Nutzungsansprüchen. Einerseits werden an Knoten Fahrräder für längere Zeit abgestellt, das bedeutet, Arbeits- und SchülerpendlerInnen benötigen sichere, praktische, überdachte und gut erreichbare Abstellanlagen. Andererseits haben größere Mobilitätsknoten wie die Bahnhöfe im Kärntner Zentralraum auch andere Funktionen wie beispielsweise Einkaufen. Fahrräder müssen daher auch funktionsgerecht nahe den Zugängen zum Knoten angeboten werden. Derzeit stehen an 106 Bahnhöfen und Haltestellen in Kärnten Bike & Ride Stellplätze zur Verfügung. Gemäß dem Leitprinzip leistbar mobil geht es darum, die Mobilitätskosten so gering wie möglich zu halten. Bei länger werdenden Pendeldistanzen wird das Teilen von Fahrten und damit der Kosten immer attraktiver. Fahrgemeinschaften können zudem in Spitzenzeiten die Verkehrsinfrastruktur entlasten und sind daher nicht nur betriebswirtschaftlich für den Nutzer/die Nutzerin, sondern auch volkswirtschaftlich sinnvoll. Folgende konkrete Maßnahmen sind geplant: Bau von Park & Drive Anlagen im Nahbereich von Autobahnanschlussstellen Kooperation mit Supermärkten für Parkplätze als Abhol- und Bringstation von PendlerInnen Plattform für private Mitfahrgelegenheiten entwickeln HANDLUNGSFELDER & MASSNAHMEN 41 Folgende konkrete Maßnahmen sind geplant: Evaluierung des bestehenden Bike & Ride Konzeptes Bedarfsorientierte Umsetzung des Bike & Ride Konzeptes Erweiterung der Bike & Ride Anlagen mit versperrbaren Fahrradboxen Einführung Rad-Self-Service-Stationen bei Bike & Ride Plätzen

42 Autos gemeinsam nutzen statt besitzen Auf fossile Energie verzichten HANDLUNGSFELDER & MASSNAHMEN 42 Die digitale Vernetzung ermöglicht neue Formen der Mobilität und eine effizientere Nutzung von privaten oder gemeinschaftlichen Fahrzeugen. Teilen statt besitzen und die sogenannten Sharing Economies sind in aller Munde. Auch wenn Auswirkungen auf die Personenmobilität heute noch nicht konkret messbar sind, kann diese Entwicklung das Mobilitätsverhalten der Menschen beeinflussen. Folgende konkrete Maßnahmen sind geplant: Carsharing Modelle als Ergänzung zum ÖV einführen E-Infrastruktur fördern Unterstützung von E-Carsharing Modellen Berücksichtigung von Sharingfahrzeugen beim Bau und bei der Generalsanierung von Wohnanlagen im Rahmen der Wohnbauförderung Die Städte und Ballungsräume leiden unter verkehrsbedingten Emissionen. Gesetzliche Rahmenbedingungen schreiben eine Reduktion von Lärm und Luftschadstoffen sowie CO 2 -Emissionen vor. Der zunehmende Wettbewerb der Gemeinden und Regionen, sich als nachhaltige und robuste Lebensräume zu positionieren, kann die Bereitschaft zu einer emissionsfreien Mobilität in den Zentren, aber auch im ländlichen Raum, erhöhen. Der E-Mobilität werden in diesem Sinne viele positive Eigenschaften zugeschrieben. E-Fahrzeuge sind allerdings nur dann umweltfreundlicher als fossil betriebene Pkw und Lkw, wenn der Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energieträgern stammt. Die Probleme mit langen Beladungszeiten, geringeren Reichweiten, hohen Anschaffungskosten und und der Entsorgung bzw. dem Recycling der Akkus werden in absehbarer Zeit gelöst werden. Für den Energiebereich und die E-Mobilität in Kärnten gilt der Energie Masterplan Kärnten 2025 (emap) als eine verbindliche Richtschnur für die Umsetzungsmaßnahmen der kommenden Jahre. Mit dem emap setzt sich das Bundesland zum Ziel, im Verkehrssektor bis 2035 unabhängig von fossilen und atomaren Energieträgern zu sein. fotolia.de Folgende konkrete Maßnahmen sind geplant: Ausbau von E-(Schnell-)Ladestationen Umstellung des landeseigenen Fuhrparks auf E-Mobilität Beweislastumkehr, warum der Einsatz eines E-Fahrzeugs bei öffentlicher Anschaffung nicht möglich ist Spezifische Förderung der Anschaffung von privaten E-Fahrzeugen Elektrifizierung des öffentlichen Verkehrs Änderung der Stellplatzrichtlinien Schulungsmaßnahmen für Service und Notfall von Elektrofahrzeugen Begleitende Forschung und Bewusstseinsbildung Verknüpfung ÖV mit E-Mobilität auf der letzten Meile

43 Rahmenbedingungen zur besseren Fahrradnutzung Mit dem Tourismus zusammenarbeiten Die Kombination von Fahrradverkehr und öffentlichem Verkehr wird immer wichtiger. Dabei geht es nicht nur um attraktive Bike & Ride Anlagen an Mobilitätsknoten, sondern auch um das Mitnehmen von Rädern in Bus und Bahn. Weiters sind verstärkt geeignete Abstellanlagen für Fahrräder im öffentlichen Raum einzurichten. Diese müssen dem Kärntner Leitfaden für Fahrradparken entsprechen. Um das einfache und bequeme Parken im Wohnumfeld zu ermöglichen, sollte auch in der Kärntner Bauordnung eine Regelung bezüglich Fahrradabstellplätzen aufgenommen werden. Folgende konkrete Maßnahmen sind geplant: Klare Rechtsnorm für die Mitnahme von Fahrrädern im ÖV schaffen Mitnahme von Rädern im ÖV vereinfachen Errichtung qualitativ hochwertiger Abstellanlagen im öffentlichen Raum gemäß Kärntner Leitfaden für Fahrradparken Änderung der Bauvorschriften des Landes Kärnten zugunsten des Fahrradparkens Fahrräder gemeinsam nutzen / Verleihsysteme etablieren 2,8 Millionen Gäste verbrachten ihren Urlaub im Sommerhalbjahr 2014 und im Winterhalbjahr 2014/15 in Kärnten. Immer mehr TouristInnen verwenden für die Anreise die Bahn bzw. bewegen sich vor Ort mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Das ist zum Teil auch darin begründet, dass immer mehr Gäste, insbesondere jene aus den Großstädten im In- und Ausland, über keinen eigenen Pkw mehr verfügen. Dabei werden nicht einmal 1 % der Angebote im öffentlichen Verkehr durch den Tourismus finanziert. Um als Zielland weiter attraktiv zu bleiben, müssen die Gäste in den Zielregionen ein entsprechendes Mobilitätsangebot vorfinden. Angebote, die von TouristInnen und Einheimischen genutzt werden, sollen gemeinsam geplant und finanziert werden. Dies betrifft insbesondere Zusatzbestellleistungen in den Abendstunden bzw. an den Wochenenden. Idealerweise erhält zukünftig jeder Übernachtungsgast bei der Anreise automatisch eine Mobilitätskarte und hat damit die Möglichkeit, während seines Aufenthalts den gesamten öffentlichen Linienverkehr zu nutzen. Es ist anzustreben, dass auch Schifffahrt und Bergbahnen inkludiert sind. HANDLUNGSFELDER & MASSNAHMEN 43 fotolia.de Folgende konkrete Maßnahmen sind geplant: Bedarfsgerechte, kooperative Angebotsplanung Mitfinanzierung des ÖV über Orts-/Nächtigungstaxe Bewusstseins- und Kommunikationsoffensive für ein sanft-mobiles Urlaubserlebnis Kärnten Verstärkte Kooperation mit alpinen Vereinen

44 Umfassende Information immer und überall HANDLUNGSFELDER & MASSNAHMEN 44 VOLL INFORMIERT Informationen erleichtern es, sich multimodal, das heißt situationsspezifisch, mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln zu bewegen. Das Angebot an Mobilitätsdienstleistungen wird aber immer vielfältiger und damit auch unübersichtlicher. Auch wenn bereits ein Großteil der Bevölkerung über ein Smartphone und/oder einen Internetzugang verfügt und die WLAN Hot-Spots dichter werden, heißt dies nicht, dass die Informationen auch übersichtlicher geworden sind. Die Vielzahl an AnbieterInnen für Carsharing oder E-Mobilität, unterschiedliche Verkehrsunternehmen, wie ÖBB, Busunternehmen im Rahmen des Verkehrsverbundes oder Fernbus-Anbieter, machen es dem Nutzer nicht leicht, das passende, schnellste oder mitunter kostengünstigste Angebot zu finden. Die verkehrsmittelbzw. verkehrsunternehmensspezifischen Informationsportale erschweren es, einen Überblick über die vorhandenen Möglichkeiten zu verschaffen. Einer der wichtigsten Informationsbereitsteller wird in Zukunft die VAO, die Verkehrsauskunft Österreich, sein, in der alle relevanten Informationen zusammengeführt werden. Aber auch den Gemeinden und der Verkehrsverbund Kärnten GmbH kommen zentrale Aufgaben zu, schließlich sollen individuelle, lokale Angebote im öffentlichen Verkehr, Carsharing oder E-Mobilität miteinander verknüpft und Synergien geschaffen werden. Verkehrsauskunft Österreich VAO - Multimodale Verkehrsinformationen für alle ÖsterreicherInnen! Davon werden im Laufe des Jahres 2016 auch die KärntnerInnen profitieren. Mit der VAO werden neben Informationen zum Angebot im öffentlichen Verkehr erstmals auch Informationen über Park & Ride und Bike & Ride Standorte, Fahrradverleihstationen, Taxistandplätze, E-Ladestationen sowie sonstige für die Mobilität wichtige Points of Interest (POIs) für das gesamte Bundesgebiet auf Basis eines einheitlichen Datenmodells digital zur Verfügung stehen. Klar definierte Datenpflegeroutinen und Verantwortlichkeiten stellen die Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf Dauer sicher. Diese Daten können nun für unterschiedliche Services genutzt werden! Darüber hinaus haben sich über die Jahre Mobilitätszentralen als Anlaufstellen für Informationen und Beratung im Mobilitätsbereich in vielen Regionen Österreichs etabliert. Sie tragen damit dem Umstand Rechnung, dass immer noch sehr viele Menschen die persönliche Auskunft der digitalen Informationsbereitstellung vorziehen. Folgende konkrete Maßnahmen sind geplant: Bereitstellung umfassender Mobilitätsinformation im Sinne der VAO (Verkehrsauskunft Österreich) Bereitstellen von digitalen Verkehrsdateninfrastrukturen (GIP, VAO...) für intelligente multimodale Verkehrsservices Implementierung barrierefreier Benutzeroberflächen bei Auskunftssystemen (z. B. Screenreader) Neue Mobilitätsinformationsservices entwickeln und fördern Elektronische Mobilitätsauskunft für Kärnten sicherstellen Einrichtung eines Mobilitätskompetenzzentrums Info-Points in den Gemeinden errichten Mobilitätsbeauftragte in den Gemeinden/Regionen einführen Einrichtung von Mobilitätsbüros/Mobilitätszentralen

45 Bewusstsein schaffen ÖBB/Harald Eisenberger Die Förderung umweltfreundlicher Verkehrsmittel erfordert die Bewusstseinsbildung nicht nur bei der Bevölkerung, sondern auch bei den EntscheidungsträgerInnen und jenen ExpertInnen im Land, die für die Umsetzung von Maßnahmen direkt oder indirekt zuständig sind. Zur Erhöhung des Bewusstseins insbesondere für alle umweltfreundlichen Verkehrsarten sollen verwaltungsinterne Ausbildungen und Workshops für BürgermeisterInnen, BauamtsleiterInnen, Sachverständige, JuristInnen, GesundheitsexpertInnen etc. veranstaltet werden. Dazu gehört auch das Wissen um aktuelle mobilitätsrelevante Fachneuigkeiten, gendergerechte und gendersensible Verkehrsplanung, Barrierefreiheit und Inklusion sowie nationale und internationale Best Practice Beispiele. Bei Kampagnen zum öffentlichen Verkehr, zum Radverkehr oder auch zum Fußverkehr ist der persönliche Nutzen, zum Beispiel die Gesundheit, die Erhöhung der Lebensqualität, die Reduktion der individuellen Kosten, hervorzuheben. Folgende konkrete Maßnahmen sind geplant: Betriebliches Mobilitätsmanagement fördern Jobticket für ArbeitnehmerInnen forcieren Mobilitätserziehung in Schulen etablieren Bewusstseinsbildung für umweltfreundliche Mobilität gemeinsam mit Gemeinden Landesweites ÖV Marketing im Rahmen des Verkehrsverbundes ausbauen Kampagnen für Aktivverkehr umsetzten (inkl. Bewusstsein über Mobilitätskosten) HANDLUNGSFELDER & MASSNAHMEN 45

46 HANDLUNGSFELDER & MASSNAHMEN 46 LEISTBAR MOBIL Weniger SchülerInnen bedeuten auch immer weniger Anträge für die SchülerInnen- und Lehrlingsfreifahrt. Dadurch reduziert sich bereits heute der Beitrag des Bundes über den Familien-Lasten-Ausgleichsfonds (FLAF) zur Finanzierung der öffentlichen Verkehrsangebote in Kärnten. Mit dem prognostizierten Bevölkerungsrückgang geht diese Entwicklung weiter. Die Einsparungsziele auf Landesseite reduzieren den Spielraum für die Finanzierung jener Leistungen, die vom Land bestellt bzw. bezuschusst werden, noch zusätzlich. Gleichzeitig explodiert der Aufwand für die Erhaltung des Straßennetzes in Kärnten. Neben prognostizierten Preissteigerungen sind die höheren Kosten auf nicht getätigte Investitionen im Bereich der Straßenerhaltung und den daraus resultierenden schlechten baulichen Grundzustand der Straßen zurückzuführen. Höhere Kosten für Betrieb und Erhaltung bei gleichzeitig sinkenden Zuschüssen seitens des Landes und des Bundes hinterlassen eine Lücke in der Finanzierung des Verkehrssystems in Kärnten. Eine Lücke, die nur zum Teil durch die effizientere Nutzung der vorhandenen Ressourcen geschlossen werden kann. Um den KärntnerInnen auch weiterhin ein leistbares Verkehrssystem zur Verfügung stellen zu können, müssen bestehende Finanzierungsquellen besser ausgeschöpft und neue erschlossen werden. Hierbei ist ein Schulterschluss mit allen NutzerInnen des Systems zu suchen. Gemeinsam mit den Verantwortlichen im Tourismus, den Frächtern sowie Erregern größerer Verkehrsvolumina, aber auch mit den Gemeinden und der Bevölkerung sind Lösungen zu entwickeln. fotolia.de

47 Kosten bei Verursachern einfordern Öffentlichen Verkehr und Aktivverkehr fördern Um das Ziel, den öffentlichen Verkehr und den Radverkehr zu verdoppeln, erreichen zu können, müssen die bestehenden Förderungen reformiert und aktiv beworben werden. Förderungen und Finanzierungen müssen gezielt zur Attraktivierung des ÖV und des Aktivverkehrs eingesetzt werden. Folgende konkrete Maßnahmen sind geplant: Fahrtkostenzuschuss Kärnten Verlagerung zum ÖV Initiative zur bundesweiten Reformierung von Pendlerpauschale, Verkehrsabsetzbetrag und Jobticket Bewerbung der Absetzbarkeit des Kilometergelds für RadfahrerInnen und FußgängerInnen Einführung des Kilometergeldes für das Fahrrad Gemeinsame Finanzierungsmöglichkeiten erarbeiten (z. B. Beitrag zur ÖV-Finanzierung, Orts- und Nächtigungstaxe) Vergünstigte Umwelttickets oder Vorteilskarten (z. B. ÖBB) für MitarbeiterInnen bereitstellen Im Jahr 2014/2015 wurden mehrere Studien über die Auswirkungen einer Ausweitung der Lkw- Maut auf Landes- und Gemeindestraßen erstellt. Über die flächendeckende Maut oder andere Finanzierungsmöglichkeiten wird bundesweit nachgedacht, da der Erhaltungsbedarf bei den Landesstraßen immer höhere Kosten verursacht und zusätzliche Investitionen in den öffentlichen Verkehr dringend erforderlich sind. Mit den Mauteinnahmen von österreichweit 577 Millionen Euro (nach Abzug der Kosten für Betrieb und Abschreibung) soll der Erhaltungszustand der Straßen sowie die Reduktion der Fahrleistung um 2 % (mit entsprechender Unfall- und Schadstoffreduktion) erreicht, das Produktionsniveau der Bauwirtschaft erhöht und der öffentliche Verkehr verbessert werden. Darüber hinaus spricht auch die Vermeidung der besonders störenden Mautfluchtverkehre für die flächendeckende Maut. In den derzeitigen Lkw- Mauttarifen sind auch keine externen Kosten etwa für Gesundheits- und Umweltschäden eingerechnet. Schwere LKW verursachen mehr als das bis Fache an Schäden eines Pkw. Folgende konkrete Maßnahme ist geplant: Einführung verursachergerechter Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur und -dienste HANDLUNGSFELDER & MASSNAHMEN 47

48 Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit HANDLUNGSFELDER & MASSNAHMEN 48 GUT UND SICHER UNTERWEGS Während beispielsweise jeder Todesfall aufgrund von Kriminalität große Aufregung verursacht, sind wir an die vielen Verkehrsunfälle mit Toten oder Verletzten gewöhnt und nehmen kaum Notiz davon. Die VerkehrsteilnehmerInnen schätzen das Risiko im Straßenverkehr falsch ein. Die jährlich 40 Verkehrstoten in Kärnten werden im Eintausch für die grenzenlose Mobilität scheinbar in Kauf genommen. Dabei verursacht jeder Unfall mit Personenschaden enormes Leid und hohe volkswirtschaftliche Kosten. In den Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) werden für einen Verkehrstoten Kosten von 2,8 Millionen Euro veranschlagt, ein Schwerverletzter verursacht Kosten von Euro. Der Reduktion von Unfällen mit Personenschäden kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Der positive Trend der letzten Jahre ist deshalb fortzusetzen und entsprechende Maßnahmen sind einzuleiten. Basis dafür bilden die Maßnahmenbündel des Verkehrssicherheitsprogrammes, dessen Ziel es ist, durch mehr Rücksichtnahme, gegenseitiges Verständnis und Selbstverantwortung aller VerkehrsteilnehmerInnen die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Es sind deshalb auch viele Maßnahmen des Verkehrssicherheitsprogrammes in den nachfolgenden Kapiteln integriert. Der Verkehrssicherheit dienen auch Maßnahmen, die ursächlich der Attraktivität und Qualität des Aktivverkehrs dienen, da Gehen, Radfahren und natürlich auch der öffentliche Verkehr deutlich sicherer sind als das private Kraftfahrzeug. Die fußgänger- und radfahrerfreundliche Gestaltung des Straßenraumes, Fußgängerzonen, Begegnungszonen und der Modal Shift hin zum öffentlichen Verkehr sind wichtige Bausteine auf dem Weg zur verkehrspolitischen Vision des Landes Kärnten. Es ist eine Daueraufgabe für das Land und die Gemeinden, für sichere Schulwege zu sorgen. Im Verkehrssicherheitsprogramm werden das Erstellen von Schulwegplänen, Sicherheitsinspektionen im Schulumfeld mit nachfolgender Umsetzung von Gestaltungsmaßnahmen, Schaffung von Anreizen als Schülerlotse oder Schulwegpolizei tätig zu sein, das Projekt Sicheres Halten und Parken vor Schulen und Geschwindigkeitsbeschränkungen im Nahbereich der Schulen vorgeschlagen. Unachtsamkeit, Alkohol und der zu geringe Sicherheitsabstand sind häufig Ursachen für Verkehrsunfälle. Eine immer stärkere Rolle spielt auch die Ablenkung durch das Mobiltelefon und andere Geräte, inzwischen eine der häufigsten Unfallursachen. Ein Problem sind aber nicht nur die FahrzeuglenkerInnen, die während des Fahrens ohne Freisprecheinrichtung telefonieren, Textnachrichten schreiben etc., sondern auch die FußgängerInnen, die in großer Zahl beim Queren der Straße mit dem Smartphone hantieren. Folgende konkrete Maßnahmen sind geplant: Sichere Schulwege und sicheres Schulumfeld schaffen Bedarfsgerechte Überwachungsschwerpunkte setzten Mobilitätserziehung breit etablieren Verkehrsinfrastruktur nach Kriterien der Verkehrssicherheit ausbauen Maßnahmen für sicheres Radfahren umsetzen Verkehr beruhigen und Zentren sicherer gestalten Zu-Fuß-gehen fördern Unfallhäufungsstellen beseitigen Kategorisierung des Straßennetzes erweitern

49 Vielfalt im Ortsraum (er)leben / Ortsraumgestaltung Die Vielfalt der Gesellschaft spiegelt sich auch im gebauten Raum wider. Die BewohnerInnen eines Landes unterscheiden sich je nach Lebenssituation, Lebensphase und vor allem auch dem lokalen Umfeld. Will Planung und damit auch die Verkehrs- und Raumplanung erfolgreich sein, ist eine hohe Sensibilität für die unterschiedlichen Nutzergruppen wesentlich. Das Land Kärnten setzt sich zum Ziel, alle Planungsaufgaben und Planungsschritte nach geschlechts-, alters- und herkunftsspezifischen Ausprägungen zu prüfen. Ein wesentliches Kriterium bei der Verkehrsplanung sind kurze Wege, attraktive öffentliche Räume und die Repräsentanz durch gleichberechtigte Beteiligung aller Gruppen an Entwicklungs- und Entscheidungsprozessen. Konkret bedeutet dies die Mischung von Wohnbebauung und Gewerbestrukturen, das Zur- Verfügung-Stellen von ausreichend Freizeit- und Erholungsinfrastruktur in den Gemeinden nahe am Wohnort sowie die Ermöglichung einer selbständigen Mobilität von Kindern, Jugendlichen, älteren Menschen und Personen, die ohne eigenes Auto mobil sein wollen. Diese Maßnahmen verkürzen die alltäglichen Wege und damit das Verkehrsaufkommen im motorisierten Individualverkehr. Folgende konkrete Maßnahmen sind geplant: Beleuchtung von Siedlungsgebieten, Fußwegen und Radwegen verbessern Winterdienst sicherstellen Velden Tourismus Sichere Querungsstellen von Straßen schaffen Vereinfachung von Verkehrsabläufen in den Städten Einfache Orientierungen und die Etablierung von Fußgängerleitsystemen Umsetzung von selbsterklärenden Straßen Faire Ampelschaltungen einführen Neugestaltung von Angsträumen Grünraumgestaltung, Wasserspender, mehr Sitzgelegenheiten und Toilettenanlagen im öffentlichen Raum HANDLUNGSFELDER & MASSNAHMEN 49

50 HANDLUNGSFELDER & MASSNAHMEN 50 FÜR EINE BESSERE UMWELT Die Attraktivierung der aktiven Mobilitätsformen und des öffentlichen Verkehrs ist zentral, um den Wegeanteil im ÖV und im Radverkehr bis 2035 in Kärnten zu verdoppeln. Neben der Personenmobilität und dazugehörigen Maßnahmen tragen auch Maßnahmen im Güterverkehr zum Umweltschutz bei. Beispielsweise können Lkw-Fahrverbote Menschen, die an Ortsdurchfahrten leben, von Lärm und Erschütterungen entlasten. Aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen sind daher entlang von höherrangiger Infrastruktur, auch entlang der Bahn, notwendig. Denn dauerhafter Lärm kann über Jahre hinweg die Gesundheit beeinträchtigen, es treten Hörschäden, vor allem aber Stressreaktionen des Körpers wie hoher Blutdruck, geringere Schlaftiefe, Muskelanspannungen oder veränderte Herzfrequenzen auf. Ähnliche gesundheitsbeeinträchtigende Wirkungen wie Atemwegs- und Herz- Kreislauf-Erkrankungen werden beim Menschen durch Luftschadstoffe wie Feinstaub und Stickstoffdioxid, deren Hauptverursacher der Straßenverkehr ist, ausgelöst. In der Landeshauptstadt Klagenfurt sind Feinstaubbelastungen in der Vergangenheit aufgrund der Beckenlage immer wieder problematisch gewesen. Emissionen und Immissionen müssen daher nach den nationalen und EUweiten Zielvorgaben und gesetzlichen Bestimmungen weiterhin reduziert werden. Für den Schutz vor Lärm- und Luftschadstoffen gibt es u. a. die Umgebungslärmrichtlinie und darauf aufbauende Schallschutzmaßnahmen sowie das Immissionsschutzgesetz-Luft mit Programmen zur Sanierung, die regelmäßig evaluiert werden. Grundsätzlich ist die Verkehrsverlagerung auf Fuß- und Radwege und öffentliche Verkehrsmittel ein probates Mittel, um Lärm und verkehrsinduzierte Luftschadstoffe zu verringern. Das Land Kärnten setzt für eine bessere Umwelt auf Verkehrsverlagerungen zum öffentlichen und Aktivverkehr, Maßnahmen im Güterverkehr sowie die Förderung der Anschaffung umweltfreundlicher Verkehrsmittel und Fahrzeugflotten. fotolia.de

51 Raumplanung und Verkehr abstimmen und neu regeln Die Abstimmung zwischen der Siedlungsentwicklung und der Verkehrserschließung ist im Kärntner Raumordnungsgesetz zwar verankert, eine konsistente Integration auf der Planungsebene fehlt allerdings. Dazu kommt, dass die Raumplanung in Kärnten derzeit leider eine schwache Steuerungsfunktion hat. Die Verkehrs-, Energie- und Raumordnungspolitik des Landes Kärnten ist stärker miteinander zu verknüpfen. In Zukunft muss der inneren baulichen Verdichtung unter anderem an Mobilitätsknoten Vorrang gegeben werden. Nur so kann insbesondere der motorisierte Individualverkehr vermieden werden. Eine stärkere Siedlungsentwicklung nach innen macht automatisch kurze Wege attraktiver und kann damit auch die Verkehrsmittelwahl verändern. Die derzeitige Wohnbauförderung oder die nicht an ÖV-Erschließungsfragen gebundene Ausweisung von Bauland sind im Sinne einer nachhaltigen Mobilitäts- und Energiepolitik kontraproduktiv. Folgende konkrete Maßnahme ist geplant: Anwendung des ÖV-Güteklassenmodells in der Raum- und Verkehrspolitik Parkraum bewirtschaften und neu ordnen Die Verfügbarkeit eines Stellplatzes am Ausgangspunkt und am Ziel der Fahrt ist ein entscheidendes Kriterium für die Wahl des Verkehrsmittels. Vor dem Hintergrund der gesetzten Ziele (Verdoppelung der Wege mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Verdoppelung der Wege im Radverkehr) müssen Pkw-Wege mithilfe von Parkraumpolitik und Parkraumbewirtschaftung in den Städten reduziert und insbesondere muss der Zielverkehr auf den öffentlichen Verkehr und den Radverkehr verlagert werden. In den Ortszentren können die Parkraumbewirtschaftung und ein zielführendes Stellplatzmanagement im öffentlichen und privaten Raum dazu beitragen, die Bedingungen für FußgängerInnen und RadfahrerInnen und natürlich auch für Geschäftstreibende zu verbessern. Folgende konkrete Maßnahmen sind geplant: Parkraumbewirtschaftung in den Städten einführen Überarbeitung der Stellplatzrichtlinien der Städte und Gemeinden Harmonisierung/Erhöhung der Parkgebühren in den Städten Einführung einer Abgabe für Stellplätze HANDLUNGSFELDER & MASSNAHMEN 51

52 HANDLUNGSFELDER & MASSNAHMEN 52 Geschwindigkeitsregime harmonisieren und anpassen Mit der Reduktion des generellen Geschwindigkeitsniveaus werden mehrere im MoMaK 2035 festgeschriebene Ziele verfolgt: die Reduktion von Luftschadstoffen und Lärm, die effizientere Nutzung von Energie durch einen geringeren Kraftstoffverbrauch sowie die Reduktion von Verkehrsunfällen, vor allem der Unfallschwere. Eine Vereinheitlichung des Geschwindigkeitsregimes und insgesamt die Senkung des Geschwindigkeitsniveaus werden deshalb empfohlen. Tempo 30 im Ortsgebiet sollte der Regelfall, außer auf Hauptverkehrsstraßen (Tempo 50) sein. Der derzeitigen Willkür, die durch die Übertragung der Entscheidung für Tempo 30 auf die Gemeinden gegeben ist und oftmals auf Zuruf verordnet wird, wird auf diese Weise Einhalt geboten. Auf allen Freilandstraßen wird grundsätzlich Tempo 80 empfohlen, wenn es die Verkehrssicherheit oder besondere örtliche Verhältnisse erfordern, wird selbstverständlich eine niedrigere Geschwindigkeit verordnet. Tempo 100 soll auf Autobahnen nach Verkehrsdichte und Umweltbelastung angeordnet werden. Langfristig wird generell Tempo 100 auf den Autobahnen empfohlen. Über die Wirkung dieser Maßnahme gibt es unter den relevanten Stakeholdern differenzierende Meinungen. Darüber hinaus soll der Schilderwald durch Geschwindigkeitsharmonisierung gelichtet werden, beispielsweise könnten zahlreiche kurze Streckenabschnitte mit unterschiedlicher Geschwindigkeitsbeschränkung oder nicht notwendige bestehende Geschwindigkeitsbeschränkungen eliminiert werden. Notwendige, eindeutige und plausible Beschilderung erhöht auch die Akzeptanz der VerkehrsteilnehmerInnen. Entscheidend für die Akzeptanz der Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduktion durch die VerkehrsteilnehmerInnen sind neben der Verordnung von Geschwindigkeitslimits eine entsprechende Gestaltung des Straßenraumes und vor allem die Überwachung. Folgende konkrete Maßnahmen sind geplant: Harmonisierung und Überprüfung bestehender Geschwindigkeitsbeschränkungen Bedarfsgerechte und zweckmäßige Straßenraumgestaltung Initiative zur Übertragung der Strafgeldeinnahmen auf Landesstraßen B an die Länder Überprüfung der tatsächlichen Wirkungen von generellen Geschwindigkeitsreduktionen Initiative für einen bundesweiten Diskussionsprozess zur Anpassung des Geschwindigkeitsregimes

53 Lärm reduzieren Grundsätzlich gilt, dass geringere Geschwindigkeiten im Kfz-Verkehr und weniger Fahrzeuge Lärm reduzieren. Ganz generell gilt, dass bei einer tatsächlichen Reduktion der gefahrenen Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h die Lärmbelastung um 2 bis 3 Dezibel verringert werden kann und damit wie eine Halbierung des Verkehrsaufkommens hörbar wahrgenommen wird. Die Akzeptanz bei AnrainerInnen ist daher in der Regel hoch. In die Kompetenz des Landes fallen Lärmschutzmaßnahmen entlang von Landesstraßen. Im Jahr 2013 wurde von der Abteilung 7 Wirtschaft, Tourismus, Infrastruktur und Mobilität des Amtes der Kärntner Landesregierung der Umgebungslärm-Aktionsplan für das Kärntner Straßennetz erstellt. Der Aktionsplan beruht auf der EU-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, der sogenannten Umgebungslärmrichtlinie. Es sollen dabei die Lärmbelastungen erfasst sowie Maßnahmenpläne, sogenannte Aktionspläne, zur Vermeidung und Verminderung von Lärm erstellt werden. Bei den Autobahnen und Schnellstraßen ist die Asfinag als Straßenbetreiber für Lärmschutz zuständig. Im Schienenverkehr werden in Kooperation zwischen Bund, Land und Gemeinden Verträge für aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen abgeschlossen. Sind aktive Lärmschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Lärmschutzwände nicht möglich, wird den belasteten AnrainerInnen die Förderung einer passiven Lärmschutzmaßnahme (z. B. Lärmschutzfenster) angeboten. Folgende konkrete Maßnahmen sind geplant: Förderung von objektseitigen Schutzmaßnahmen (z. B. Schallschutzfenster) Errichtung von straßenseitigen Schutzmaßnahmen durch den Straßenerhalter (z. B. Lärmschutzwände) Errichtung von schienenseitigen Schutzmaßnahmen (z. B. Lärmschutzwände) Entwicklung von Strategien zur Vermeidung von Leerfahrten im Güterverkehr HANDLUNGSFELDER & MASSNAHMEN 53

54 Lkw-Fahrverbote selektiv einführen HANDLUNGSFELDER & MASSNAHMEN 54 Der Straßengüterverkehr erzeugt erhebliche Umweltbelastungen und Verkehrssicherheitsprobleme in den Ortsdurchfahrten des Landesstraßennetzes. Deshalb wird eine Routenbindung des überregionalen Lkw-Verkehrs auf dem hochrangigen Netz angestrebt. Angesichts der Mautflucht aus diesem Netz sind Restriktionen/Lkw-Fahrverbote in den Gemeinden und Städten notwendig, sowohl für den Schwerverkehr (> 7,5 Tonnen) als auch etwa in Wohngebieten oder im Bereich sensibler Nutzungen für den übrigen Wirtschaftsverkehr (> 3,5 Tonnen). Lkw-Fahrverbote sind allerdings sehr behutsam anzuwenden. Oft sind sie rechtlich schwer umsetzbar, die Ausnahmeregelungen sind nicht klar definierbar und deshalb die Kontrollen schwierig. Ein Problem können auch große Umwege für den Lkw-Verkehr sein, die das Fahrverbot aus Sicht des Umweltschutzes zumindest fragwürdig erscheinen lassen. Folgende konkrete Maßnahmen sind geplant: Ausarbeitung eines Kriterienkatalogs und Erstellung einer Richtlinie zur objektiven Bewertung der Notwendigkeit von Lkw-Fahrverboten Überprüfen der Ausnahmegebiete bestehender Lkw-Fahrverbote im Hinblick auf die oben festgelegten Kriterien Enge Abstimmung zwischen Raumplanung und Verkehrsplanung bei Flächenwidmungsverfahren zur Vermeidung von Lkw-Fahrverboten Enge Abstimmung zwischen allen Beteiligten bei Erlass und Durchsetzung von Lkw-Fahrverboten fotolia.de

55 Steuern steuernd und umweltfreundlich einsetzen Dieseltreibstoff wird in Österreich geringer besteuert als Benzin. Diese Begünstigung macht Dieselkraftstoff billiger und hat in den letzten Jahrzehnten dazu geführt, dass der Diesel-Pkw-Anteil in Österreich einer der höchsten in Europa ist. In Kärnten sind 58 % aller Pkw Dieselfahrzeuge. Problematisch ist, dass diese deutlich umweltschädigender sind als Benzinfahrzeuge, vor allem was Feinstaub, NOX aber auch CO2 betrifft. Die Steuerbegünstigung von Dieselkraftstoffen wurde durch eine Förderung des gewerblichen Straßengüterverkehrs begründet; sie ist allerdings eine umweltpolitisch kontraproduktive Subvention. Der Staat finanziert Dieselfahrten laut WIFO-Studie in der Höhe von 640 Millionen Euro pro Jahr. Unternehmen können ihren MitarbeiterInnen Dienstwägen zur privaten Benutzung zur Verfügung stellen und mit einem monatlichen Sachbezug steuerlich beim Arbeitnehmer/bei der Arbeitnehmerin geltend machen. Seit der Steuerreform 2016 sind elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge bis 2020 von einer Besteuerung ausgenommen. Grundsätzlich sind Firmenwägen Begünstigungen für MitarbeiterInnen, bei denen sich Unternehmen als Zuwendungen Lohn- und Gehaltskosten ersparen. Die Pauschalierung des Sachbezuges steht in keinem Verhältnis zu den tatsächlich privat gefahrenen Kilometern, dazu kommt, dass oft auch Treibstoff und Reparatur vom Unternehmen gezahlt werden. Die Kosten für die Privatnutzung des Dienstfahrzeuges sind daher gering. Das Land Kärnten fordert vom Bund die Einführung einer kilometerabhängigen Besteuerung von privaten Fahrten mit dem Dienstwagen. Die Einführung digitaler Fahrtenbuch-Applikationen unterstützt diese Forderung. Zukunft der Mobilität Wir befinden uns mitten im digitalen Zeitalter. Dies verändert unser gesamtes Leben und wirkt sich auch besonders auf unsere Mobilitätsmöglichkeiten aus. Einerseits steht uns heute eine ungeahnte Fülle an Mobilitätsinformationen zur Verfügung, die uns auch die Möglichkeiten gibt, das jeweils am besten geeignete Verkehrsmittel zu nutzen, andererseits wird die fortschreitende Automatisierung die Form unserer Mobilität gravierend verändern. Die Palette der Möglichkeiten reicht vom vernetzten bis zum autonomen Fahren und vom teilautomatisierten Warentransport mit dem LKW bis zum vollautomatisierten Gütertransport durch Roboter oder Drohnen. All diese Entwicklungen eröffnen uns neue Chancen und Möglichkeiten, diese führen aber auch zu Gefahren. Um die Möglichkeiten bestmöglich auszunützen und gleichzeitig den Gefahren richtig begegnen zu können, ist es von besonderer Bedeutung für das Land Kärnten, dass Innovationen und neue Entwicklungen konsequent beobachtet und ihre Potenziale für Kärnten analysiert werden. In diesem Kontext und aufgrund der Herausforderungen für Mobilitätslösungen im ländlichen Raum eignet sich Kärnten in diesem Sinne als Pilotregion für automatisiertes Fahren. Es sollen daher konzeptive Überlegungen in unterschiedlichen Szenarien getroffen werden, wie autonome Fahrzeuge gerade in den peripheren Regionen einen gesellschaftlichen Mehrwert erzeugen können. HANDLUNGSFELDER & MASSNAHMEN 55 Folgende konkrete Maßnahmen sind geplant: Abschaffung der Subventionierung für Dieseltreibstoff Abschaffung von Begünstigungen für Privatfahrten bei Dienstwägen Folgende konkrete Maßnahmen sind geplant: Testregion Kärnten automatisiertes Fahren in der letzten Meile im ländlichen Raum Innovationen konsequent beobachten und ihre Potenziale für Kärnten analysieren

56 PRIORISIERTE MASSNAHMEN 56 Prioisierte Maßnahmen Im Rahmen der Erarbeitung des MoMaK wurden durch das ExpertInnenteam detaillierte Maßnahmen ausgearbeitet. Diese sind jedoch in unterschiedlichen Zuständigkeiten der Gebietskörperschaften und erfüllen einen unterschiedlichen Beitrag zur Zielerreichung. Aufgrund dieser Kriterien wurde eine priorisierte Maßnahmenliste erstellt, welche vorrangig durch das Land Kärnten zu forcieren ist. Geordnet nach den Handlungsfeldern sind das folgende Maßnahmen: Kombiverkehr fördern Förderung intermodaler Transportketten durch Schaffung entsprechender Angebote Förderung von Kombiverkehrsangeboten bei Etablierung des Trockenhafens Villach-Fürnitz Güterverkehr optimieren Bündelung/Optimierung des städtischen Güterverkehrs Citylogistik Regionale Güterverteilzentren etablieren Kaufförderung für Elektrofahrzeuge im städtischen Güterverkehr HANDLUNGSFELD besser / effizienter organisiert Einfach mobil sein Vertiefende Tarifintegration und unternehmensübergreifende Buchung Erarbeitung Jahreskartenmodell NEU (langfristig) eticket als Mobilitätskarte für Kärnten Umweltverbund bevorrangen, lenken und steuern Temporäre und fixe Busspuren einrichten ÖV bevorzugte Ampel - schaltungen an den Haupteinfahrtsstraßen einrichten VLSA koordinieren Kurze Wartezeiten bei Ampeln für FußgängerInnen und RadfahrerInnen VLSA abbauen

57 Schienenverkehrskonzept (SVK) entwickeln Landesweiten Taktfahrplan implementieren Angebotskonzept für die bestehende Südbahnstrecke entwickeln Fahrzeugeinsatz optimieren und harmonisieren Ausbau und Attraktivierung des Stadt- und Regionalbusverkehrs Regionalverkehrsplan 2011 überarbeiten Weiterentwicklung der Qualitätsstandards des ÖV Anschlusssicherung forcieren Schulbeginnzeiten staffeln Internationale Erreichbarkeit Kärntens verbessern Koralmbahn fertigstellen Nachhaltige Absicherung des Flughafens Klagenfurt Alpine-Western Balkan Korridor als TEN-T Korridor etablieren Anbindung an die touristischen Herkunftsländer sicherstellen (Direktzüge) HANDLUNGSFELD Infrastruktur als Rückgrat der Mobilität Ein alltagsgerechtes Radwegenetz aufbauen Förderung lokaler Radroutenkonzepte Schließen von Lücken im überregionalen Radwegenetz inklusive Wörthersee Südufer Optimierung der baulichen Qualitäten und der Radwegeführung Servicepaket zum Radverkehr für Gemeinden Kooperation mit Städten zur Förderung des Radverkehrs Bahninfrastruktur ausbauen/verbessern ÖBB Kärntenpaket umsetzen Kapazitätserhöhung auf der S2 Rosenbach Villach Feldkirchen St. Veit Attraktivierung der S3 zwischen Weizelsdorf und Klagenfurt und Verlängerung bis Kühnsdorf und Wolfsberg Errichtung der S4 bis Hermagor Lösungen für die Bahnstrecke im Zentralraum Klagenfurt-Villach entwickeln und umsetzen Lösung für die Bahnknoten Klagenfurt und Villach erarbeiten Laufende Modernisierung der Bahnhöfe Entwicklungspotenzial Koralmbahn sichten und realisieren Verkehrsinfrastruktur barrierefrei gestalten Erhebung des baulichen Ist-Zustandes Rasche Umsetzung notwendiger Adaptierungsmaßnahmen Behindertengleichstellungsgesetz als Kriterium im Rahmen der Möglichkeiten in öffentlichen Ausschreibungen für Infrastrukturprojekte berücksichtigen Verstärkter Einsatz digitaler Kommunikationsmöglichkeiten Straßennetz erhalten Evaluierung der Autobahn-Anschlussstellen Bedarfsgerechter Umoder Ausbau der B100, B317 und S37 Forcierung der Orts- und Straßenraumgestaltung in Zentren Logistikknoten etablieren Internationale Logistikdrehscheibe Villach-Fürnitz auf allen Ebenen forcieren Standorte für Logistik knoten mit Betriebsschwerpunkten und Infrastruktur erarbeiten LogistikkoordinatorIn mit ExpertInnengruppe einsetzen PRIORISIERTE MASSNAHMEN 57

58 Autos gemeinsam nutzen statt besitzen Carsharing Modelle als Ergänzung zum ÖV einführen Berücksichtigung von Sharingfahrzeugen beim Bau und der Generalsanierung von Wohnanlagen im Rahmen der Wohnbauförderung Bike & Ride und Park & Ride Ausbaustrategie bedarfsorientiert umsetzen Flexibel und bedarfsorientiert unterwegs sein Leitfaden Mikro-ÖV erstellen Umsetzungsberatung Mikro-ÖV Finanzielle und technische Unterstützung des laufenden Mikro-ÖV-Betriebes Erarbeitung eines Baukasten- Mikro-ÖV PRIORISIERTE MASSNAHMEN 58 Auf fossile Energie verzichten Ausbau von E-Schnelladestationen Umstellung des landeseigenen Fuhrparks auf E-Mobilität Beweislastumkehr bei der öffentlichen Fahrzeugbeschaffung Spezifische Förderung bei der Anschaffung von E-Fahrzeugen Elektrifizierung des öffentlichen Verkehrs Änderung der Stellplatzrichtlinien HANDLUNGSFELD kooperativ und alternativ mobil Gemeinsam fahren Bau von Park & Drive Anlagen im Nahbereich von Autobahnanschlussstellen Plattform für private Mitfahrgelegenheiten entwickeln Rahmenbedingungen zur besseren Fahrradnutzung Klare Rechtsnorm für die Mitnahme von Fahrrädern im ÖV schaffen Errichtung qualitativ hochwertiger Abstellanlagen Änderung der Bauvorschriften des Landes Kärnten zugunsten des Fahrradparkens Mit dem Tourismus zusammenarbeiten Bedarfsgerechte, kooperative Angebotsplanung Mitfinanzierung des ÖV über Orts-/Nächtigungstaxe Bewusstseins- und Kommunikationsoffensive Verstärkte Kooperation mit alpinen Vereinen

59 HANDLUNGSFELD voll informiert Bewusstsein schaffen Betriebliches Mobilitätsmanagement fördern Jobticket für ArbeitnehmerInnen forcieren Landesweites ÖV Marketing im Rahmen des Verkehrsverbundes ausbauen Umfassende Information immer und überall Bereitstellung umfassender Mobilitätsinformation im Sinne der VAO (Verkehrsauskunft Österreich) Bereitstellen von digitalen Verkehrsdateninfrastrukturen (GIP, VAO...) für intelligente multimodale Verkehrsservices Implementierung barrierefreier Benutzeroberflächen bei Auskunftssystemen (z. B. Screenreader) Elektronische Mobilitätsauskunft für Kärnten sicherstellen Einrichtung eines Mobilitätskompetenz zentrums Info-Points in den Gemeinden errichten Mobilitätsbeauftragte/Mobilitätsbüros/ Mobilitätszentralen in den Gemeinden/ Regionen einführen Öffentlichen Verkehr und Aktivverkehr fördern Fahrtkostenzuschuss Kärnten Verlagerung zum ÖV Bewerbung der Absetzbarkeit des Kilometergeldes für RadfahrerInnen und FußgängerInnen Einführung des Kilometergeldes für das Fahrrad Gemeinsame Finanzierungsmöglichkeiten erarbeiten (z. B. Beitrag zur ÖV-Finanzierung, Orts- und Nächtigungstaxe) HANDLUNGSFELD gut und sicher unterwegs Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Maßnahmen für sicheres Radfahren umsetzen Sichere Schulwege und sicheres Schulumfeld schaffen Mobilitätserziehung breit etablieren Verkehrsinfrastruktur nach Kriterien der Verkehrssicherheit ausbauen HANDLUNGSFELD leistbar mobil Vielfalt im Ortsraum (er)leben / Ortsraumgestaltung Beleuchtung von Siedlungsgebieten, Fußwegen und Radwegen verbessern Vereinfachung von Verkehrsabläufen in den Städten Grünraumgestaltung, Wasserspender und Toilettenanlagen, Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum PRIORISIERTE MASSNAHMEN 59

60 PRIORISIERTE MASSNAHMEN Geschwindigkeitsregime harmonisieren und anpassen Harmonisierung und Überprüfung bestehender Geschwindigkeitsbeschränkungen Bedarfsgerechte und zweckmäßige Straßenraumgestaltung Initiative zur Übertragung der Strafgeldeinnahmen auf Landesstraßen B an die Länder Überprüfung der tatsächlichen Wirkungen von generellen Geschwindigkeitsreduktionen HANDLUNGSFELD für eine bessere Umwelt Parkraum bewirtschaften und neu ordnen Parkraumbewirtschaftung in den Städten einführen Überarbeitung der Stellplatzrichtlinien der Städte und Gemeinden Einführung einer Abgabe für Stellplätze 60 Raumplanung und Verkehr abstimmen und neu regeln Anwendung des ÖV-Güteklassenmodells in der Raum- und Verkehrspolitik Lärm reduzieren Förderung von objektseitigen Schutzmaßnahmen (z. B. Schallschutzfenster) Errichtung von straßenseitigen/ schienenseitigen Schutzmaßnahmen (z. B. Lärmschutzwände) Lkw-Fahrverbote selektiv einführen Ausarbeitung eines Kriterienkatalogs und Erstellung einer Richtlinie zur objektiven Bewertung der Notwendigkeit von Lkw-Fahrverboten Überprüfen der Ausnahmegebiete bestehender Lkw-Fahrverbote im Hinblick auf die oben festgelegten Kriterien Enge Abstimmung zwischen Raumplanung und Verkehrsplanung bei Flächenwidmungsverfahren zur Vermeidung von Lkw- Fahrverboten

61 Zentrale Aufgaben und Zukunft der Mobilität Im Rahmen der Erarbeitung des Mobilitäts Masterplanes wurden Maßnahmen identifiziert, die einerseits eine zentrale Aufgabe für die Erreichung der Ziele einnehmen und andererseits entscheidend für die zukünftige Mobilität sein können. Strategische Partnerschaften mit den Städten und Gemeinden Förderung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten Einführung des Mobilitätskompetenzzentrums Testregion Kärnten automatisiertes Fahren in der letzten Meile im ländlichen Raum Innovationen konsequent beobachten und ihre Potenziale für Kärnten analysieren Darüber hinaus... wurden Maßnahmen erarbeitet, die einen großen Beitrag zur Zielerreichung liefern, die aber nicht im direkten Einflussbereich des Landes Kärnten liegen, welche jedoch vom Land Kärnten in den unter schiedlichen Gremien forciert werden. Diese sind: Mikro-ÖV-Systeme rechtlich absichern Angebote im SchülerInnengelegenheitsverkehr für alle öffnen Pendlerpauschale neu Verkehrsabsetzbetrag neu Jobticket neu Abschaffung der Subventionierung für Dieseltreibstoffe Abschaffung der Begünstigung von Dienst-PKW bei Privatfahrten Verursachergerechte Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsdienste Geschwindigkeitsregime anpassen Angebote für intermodale Transportketten schaffen und fördern (Villach-Fürnitz) PRIORISIERTE MASSNAHMEN 61 fotolia.de

62 FINANZIERUNG Finanzierung 62 Kosten für Verkehr und Mobilität 55 % des Kärntner Landesbudgets für Verkehr werden derzeit für die Straße aufgewendet. Dabei entfällt der größte Anteil auf die bauliche Erhaltung der bestehenden Straßen. Für die betriebliche Erhaltung der Straßen werden derzeit 4 Millionen Euro aufgewendet, wobei die Personalkosten des Landes nicht berücksichtigt sind. Das Landesbudget hält außerdem 1,5 Millionen Euro für den Ausbau der Radwege und Euro für Lärmschutzmaßnahmen bereit. fotolia.de

63 KÄRNTNER LANDESBUDGET FÜR VERKEHR UND MOBILITÄT STRASSE* ÖFFENTLICHER VERKEHR (*ohne Erhaltung der Radwege, ohne finanzielle Förderungen an Privatpersonen...) Verbundabgeltung , Verkehrsdienste Regionalbus , Bestellerzuschüsse Schienenverkehr , 45 % 55 % Bauliche Erhaltung , Betriebliche Erhaltung , Radwegbau , FINANZIERUNG 63 Go-Mobil , Park & Ride , Lärmschutzmaßnahmen , Öffentlicher Verkehr , Straße ,

64 NOTWENDIGES BUDGET STRASSE UND ÖFFENTLICHER VERKEHR BIS Öffentlicher Verkehr Straße FINANZIERUNG Das Landesbudget für den öffentlichen Verkehr entfällt zum Großteil auf die Zuschüsse im Schienenverkehr. Damit trägt das Land rund ein Viertel der im Schienenverkehr in Kärnten anfallenden Kosten. Der Großteil der Kosten im Schienenverkehr wird über die Finanzierung des Grundangebots vom Bund übernommen. Die Kosten für die Leistungen der Verkehrsverbund Kärnten GmbH (v. a. die Aus- und Durchtarifierungsverluste durch die Verbundtarife) und die Beiträge zu den Verkehrsdienstverträgen bei den Regionalbussen halten sich beinahe die Waage. Die 31 GO-Mobil Vereine werden mit Euro unterstützt, während vom Land für den laufenden Ausbau der Park & Ride Stellplätze jährlich ca Euro veranschlagt werden. Um die verkehrspolitischen Ziele des MoMaK also eine Verdoppelung der Wegeanteile im öffentlichen Verkehr und im Radverkehr zu erreichen, sind insbesondere für den ÖV zusätzliche Mittel vorzusehen. Unter der Annahme gleichbleibender Parameter (gleicher Besetzungsgrad im ÖV, Wegelängen, Kosten etc.) würde sich das Ausmaß der finanziellen Mehrbelastung im ÖV durch eine Steigerung von 6 %-Punkten auf die angestrebten 12 % der Verkehrsmittelwahl (Wegeanteile) auf Basis einer groben Abschätzung auf rund 167 Millionen Euro erhöhen. Bei einem gleichbleibenden Verteilungsschlüssel (18 % der Gesamtkosten für den ÖV) würden die Aufwendungen des Landes für den öffentlichen Verkehr im Jahr 2035 bei 49 Millionen Euro liegen (Preisbasis 2014).

65 Finanzierungsmöglichkeiten In den unterschiedlichen Handlungsfeldern sind Maßnahmen vorgesehen, die die entstehende Finanzierungslücke zumindest teilweise überbrücken könnten. In der Folge sind diese Maßnahmen angeführt: : ÖBB/Postbus Gleichzeitig steigen die Aufwände für die bauliche und betriebliche Erhaltung der Straßen im Zuständigkeitsbereich des Landes auf ca. 55 Millionen Euro. In Summe sind Budgetsteigerungen für Straße und öffentlichen Verkehr um mehr als 240 % auf in Summe 106 Millionen Euro zu berücksichtigen. Berücksichtigt sind dabei auch jährliche Budgetposten für Park & Ride ( Euro), Lärmschutz ( Euro) und den Radwegebau (1,5 Millionen Euro). MASSNAHME ÖV Straße Lenkungsmaßnahmen (Anteil für ÖV) Lenkungsmaßnahmen (Anteil für Straßenerhaltung) 9,4 ÖV Beiträge 7,9 Erhöhung Orts-/Nächtigungstaxe um einen Euro Verschiebung Fahrtkostenzuschuss zu ÖV ERWARTETER ERTRAG IN MIO. EURO 8,7 2,2 17,7 SUMME 28,2 17,7 Unter der Annahme, dass sämtliche Maßnahmen umgesetzt werden, könnten die Mehrkosten für das Land für den ÖV weitgehend von den Rückflüssen aus der Umsetzung der genannten Maßnahmen abgedeckt werden. Die Mehrkosten im Bereich der Straßenerhaltung können demgegenüber durch die genannten Maßnahmen nur zur Hälfte gedeckt werden. FINANZIERUNG 65

66 Monitoring MONITORING 66 Ein laufendes Monitoring der Maßnahmenumsetzung soll durch eine regelmäßige Behandlung in den politischen Entscheidungsgremien sichergestellt werden. Darüber hinaus soll der Mobilitäts Masterplan Kärnten 2035 in regelmäßigen Abständen evaluiert werden. Es soll alle fünf Jahre ein periodischer Mobilitätsbericht verfasst werden, der wichtige Kenngrößen zum Verkehr und zur Mobilität behandelt. Dieser Bericht soll durch die Abteilung 7 Wirtschaft, Tourismus, Infrastruktur und Mobilität im eigenen Wirkungsbereich, mit Unterstützung anderer Verwaltungsabteilungen, erstellt werden. In diesem Evaluierungsbericht sollen folgende Mindestinhalte enthalten sein: Leitprinzipien und Ziele der Verkehrspolitik: Aktuelle Darstellung, Veränderungen, Abweichungen Entwicklung von Strukturmerkmalen: Bevölkerung, Arbeitsplätze, Beschäftigte, Motorisierungsgrade im Bestand und in der Prognose Entwicklung von Verkehrsdaten: Verkehrsmengen auf Landesund Bundesstraßen, Entwicklung von Beförderungsfällen im Schienenverkehr und Busverkehr, Entwicklung von Tickets für SchülerInnen- und Lehrlingsfreifahrten, Verkehrssicherheit Verkehrsinfrastruktur: Planungen und Projekte im Radwegenetz, im Schienennetz, im Busnetz, im Straßennetz sowie für die Luftfahrt und im Güterverkehr (Verladestellen, Dry Port) Umweltsituation: Klima, Lärm und Luftschafstoffe Tätigkeitsbericht über strategische Partnerschaften mit den Städten Tätigkeitsbericht zum Mobilitätskompetenzzentrum Kärnten Schlussfolgerungen und Ableitung von konkreten Steuerungsmaßnahmen

67 Die Ziele und Maßnahmen des Mobilitäts Masterplans beziehen sich auf den Zeitraum bis zum Jahr Neben den Maßnahmen sind jedenfalls auch die Ziele alle fünf Jahre zu evaluieren und im Mobilitätsbericht einer Prüfung zu unterziehen. Der Zielerreichungsgrad soll über die im Teil 2 Strategie des Mobilitäts Masterplans Kärnten beschriebenen, messbaren Indikatoren kontrolliert werden, die Ergebnisse sollen in den Mobilitätsbericht einfließen. Gerade in einer Welt ständiger Veränderungen und hochgradig schneller Innovationen ist es sinnvoll, die Leitprinzipien, Ziele und Maßnahmen gegebenenfalls auch die Indikatoren den gesellschaftlichen, sozialen und technischen Neuerungen anzupassen. fotolia.de MONITORING 67

68 Prozess & Beteiligte PROZESS & BETEILIGTE 68 MOMAK PROZESS In der Auftaktveranstaltung vom 7. Mai 2015 erfolgte der offizielle Startschuss zur Entwicklung des MoMaK Gemeinsam mit dem internationalen Mobilitätsexperten Prof. Stephan Rammler wurde ein visionärer Blick in die Zukunft der Mobilität geworfen. Über die gesamte Projektlaufzeit arbeiteten dann vier Arbeitsgruppen gemeinsam mit den externen und internen ExpertInnen der Kärntner Landesregierung an Diagnose, Strategie, und Maßnahmen. Zwischenergebnisse der Arbeitsgruppen wurden im Prozessverlauf mehrmals einem eigens dafür eingerichteten Beirat vorgestellt und dessen Rückmeldungen im weiteren Projektverlauf rückgekoppelt. Parallel zu den Arbeitsgruppen gab es mehr als 40 BürgerInnenveranstaltungen in Kärntner Gemeinden. Dabei wurden den BürgerInnen die Analyse und beispielhafte strategische Maßnahmenschwerpunkte vorgestellt und deren Bedürfnisse und Anregungen eingeholt. Dieses BürgerInnenfeedback wurde in der Folge in den MoMaK eingeflochten. In einem Zwischenevent wurden erste Ergebnisse für den MoMaK sichtbar gemacht und Best Practice Beispiele für moderne Mobilität aus Österreich und der Schweiz vorgestellt. Der Schweizer Mobilitätsexperte Professor Jürg Dietiker regte mit seinem Impuls Mobilität anders denken auf allen Ebenen zum Umdenken an. Im Abschlussevent wurde der endgültige MoMaK 2035 vorgestellt. Professor Sprenger, einer der renommiertesten Managementtrainer im deutschsprachigen Raum appellierte an die Selbstverantwortung und Eigenmotivation zur Umsetzung des MoMaK. In Summe wurde der Prozess zur Erarbeitung des Mobilitäts Masterplans Kärnten 2035 durch eine Projektsteuerungsgruppe laufend gesteuert.

69 MOMAK PROZESS Prozesssteuerung Fachliche Bearbeitung Resonanz Veranstaltungen Q 1/2015 Q 2/2015 Q 3/2015 Q 4/2015 Q 1/2016 Steuergruppen Experten & Arbeitsgruppen Beirat Interaktive Projektwebsite Auftakt BürgerInnendialoge Zwischenevent MONITORING 69 Q 2/2016 Abschluss MoMaK 2035 fertig

70 PROZESS & BETEILIGTE 70 Wir bedanken uns bei folgenden Personen für die aktive Teilnahme: Arbeitsgruppenmitglieder Peter Hugo Belohuby, Beatrice Bednar, Volker Bidmon, Anton Burtscher, Günther Einetter, Arnulf Felbinger, Roland Fercher, Stefan Forst, Eva Glavanovics-Widhalm, Max Goritschnig, Philipp Gunzer, Gerald Hackl, Christian Hassler, Christian Heschtera, Katharina Himmel, Richard Hunacek, Karl Hohenberger, Gerald Höher, Franz Janesch, Martin Kahalig, Günther Karrner, Gudrun Kartnig, Joachim Kerschbaumer, Martin Kobald, Walter Kogler, Helmut Köll, Matthias Kranabether, Albert Kreiner, Helmut Lang, Simone Lenz, Reinhold Luschin, Jan Lüke, Manfred Mertel, Thomas Michor, Siegfried Moser, Hannes Obereder, Peter Plaimer, Christian Plozner, Reinhold Pischounig, Gerald Podlesnik, Ingrid Preissegger, Jörg Putzl, Elisabeth Rothmüller-Jannach, Johannes Ruppitsch, Alexander Sablatnig, Alexander Sadila, Christian Salmhofer, Herbert Schaller, Isabella Scheiflinger, Helene Scheriau, Franz Schier, Isabella Scheiflinger, Reinhard Schinner, Hans Schuschnig, Dieter Schwab, Günther Sickl, Ludwig Siedler, Michael Stadler, Ludwig Gustav Steinwender, Maximilian Stießen, Udo Tarmann, Gilbert Waldner, Gernot Weiss, Andrea Weninger, Paco Wrolich, Hannes Zausnig, Mirko Zeichen-Picej, Peter Zenkl MOMAK BETEILIGTE Externe ExpertInnen BürgerInnen Logistik KlimabündnisbetreuerInnen Bildung RegionalmanagerInnen MoMaK 2035 AAU/FH Kärnten Tourismus

71 Kärntner Landesregierung Stakeholder Kärntner Landtag Gemeinden / Magistrate Fachabteilungen & BH des Landes InteressensvertreterInnen MoMaK Beirat (eingeladen) Manfred Ebner, Günther Goach, Ferdinand Hueter, Michael Johann, Klaus Köchl, Christoph Kulterer, Barbara Lesjak, Christian Leyroutz, Hans Mainhart, Jürgen Mandl, Johann Mößler, Hartmut Prasch, Waltraud Rohrer, Martin Rutter, Karin Schabus, Siegfried Schalli, Herwig Seiser, Peter Stauber, Christoph Staudacher, Jakob Strauß, Harald Trettenbrein, Johanna Trodt-Limpl, Robert Unglaub, Franz Wieser, Josef Zappoth PROZESS & BETEILIGTE 71 Unternehmen MoMaK Steuergruppe Andreas Friedwagner, Gerald Hackl, Rolf Holub, Helmut Köll, Albert Kreiner, Mirjam Polzer-Srienz, Reinhard Schinner, Hans Schuschnig, Andrea Weninger, Peter Zenkl Verkehrsunternehmen Lobbying-VertreterInnen

72 Glossar Aktive Mobilität (nicht motorisierter Verkehr) Applikation/App Zu-Fuß-Gehen, Radfahren. Bezeichnet eine Anwendungssoftware für Mobilgeräte wie Smartphones und Tablet-Computer. GLOSSAR Automatisiertes Fahrzeug Barrierefreiheit Beim automatisierten Fahrzeug gibt es unterschiedliche Automatisierungsgrade: Die höchste Stufe ist ein Transportmittel, bei welchem von Start bis zum Ziel kein Fahrer mehr erforderlich ist, das System übernimmt das Fahren, Bremsen, unterschiedliche Geschwindigkeiten oder Routen vollautomatisch der Mensch muss nicht in das System eingreifen können. Bezeichnet eine Gestaltung der baulichen Umwelt sowie von Informationsangeboten, Kommunikation usw., sodass sie von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne zusätzliche Einschränkungen genutzt und wahrgenommen werden können. 72 Begegnungszone Besetzungsgrad Bike & Ride Carsharing CO2 Daseinsvorsorge Emission E-Mobilität Empowerment Erhaltungskategorien Verkehrsfläche, deren Fahrbahn zur gemeinsamen Benützung durch Fahrzeuge und FußgängerInnen bestimmt ist. Sie dient der Verkehrsberuhigung und der Erhöhung der Aufenthaltsqualität. Rechtliche Grundlage ist die Straßenverkehrsordnung. Anzahl der Personen pro Fahrzeug. Anlage zum Abstellen von Fahrrädern an Haltestellen des öffentlichen Verkehrs. Organisierte, gemeinschaftliche Nutzung eines oder mehrerer Fahrzeuge. Kohlenstoffdioxid. Öffentliche Aufgabe der Bereitstellung der für ein menschliches Dasein als notwendig erachteten Güter und Leistungen. Ausstoß von Störfaktoren (Schadstoffe, Lärm) in die Umwelt. Elektro-Mobilität, Nutzung von Elektrofahrzeugen. Strategien und Maßnahmen, um die Selbstbestimmung und die Autonomie von Menschen und Gesellschaften zu erhöhen. Kategorisieren den Erhaltungszustand der Landesstraßen.

73 Fahrerassistenz GIP GO-Mobil Güterverteilzentrum Immission Inklusion Elektronische Einrichtung in Kraftfahrzeugen zur Fahrerunterstützung, z. B. Einparkhilfe, Abstandswarnung, Spurwechselhilfe, Totwinkel-Überwachung, Notbremssysteme, Kameras für Fußgängererkennung uvm. Graphenintegrations-Plattform. Bedarfsgesteuertes Verkehrsangebot in Kärntner Gemeinden. Innerhalb eines Güterverteilzentrums werden Güternah- und Fernverkehr einer oder mehrerer Speditionen miteinander verknüpft. Güter werden nach ihren Bestimmungsorten sortiert und Fahrten miteinander koordiniert. Einwirkung von Störfaktoren (Schadstoffe, Lärm) auf die Umwelt. Die Möglichkeit für jeden Menschen, in seiner Individualität an der Gesellschaft teilhaben und teilnehmen zu können. Kombinierter Verkehr Landesstraßen B Intermodaler Verkehr, bei dem der überwiegende Teil der zurückgelegten Strecke mit der Eisenbahn, mit der Binnen- oder Seeschifffahrt bewältigt wird und der Vor- und Nachlauf auf der Straße so kurz wie möglich gehalten wird. Straßen, die wegen ihrer Bedeutung für den überregionalen Verkehr, insbesondere der Verbindung mit anderen Bundesländern oder mit dem Ausland, mit Landesgesetz zu Landesstraßen erklärt werden. GLOSSAR Landesstraßen L Linienverkehr Mikro-ÖV Mitfahrbörse Mobilitätsmanagement Modal Shift Modal Split Motorisierter Individualverkehr Motorisierungsgrad NOX Straßen, die wegen ihrer Bedeutung für den Verkehr oder die Wirtschaft des Landes oder größere Teile des Landes mit Landesgesetz zu Landesstraßen erklärt werden. Das fahrplanmäßige Verkehren von Fahrzeugen der Personen- oder Güterbeförderung auf vorgegebenen Linien auf Basis des Kraftfahrliniengesetzes. Lokale und klein(st)regionale Systeme des öffentlichen Verkehrs in Regionen, in welchen es keinen öffentlichen Linienverkehr gibt bzw. in Zeiten, wo der Mikro-ÖV den Linienverkehr ergänzt. (hauptsächlich Online-)Angebote zur Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten und Fahrgemeinschaften. Beeinflussung des Mobilitätsverhaltens zugunsten des Umweltverbundes (oder im Güterverkehr: Schiene, Cargobike) durch Information, Beratung und Bewusstseinsbildung. Verkehrsverlagerung zu Verkehrsarten mit günstigeren Umwelteigenschaften (Radfahren, zu Fuß gehen, ÖV). Verkehrsmittelwahl im Personenverkehr, Anteil der Wege je Verkehrsmittel in Prozent. Nutzung eines individuell zur Verfügung stehenden Kraftfahrzeuges (Auto, Motorrad). Anzahl der Pkw pro Einwohner. Stickstoffoxide. 73

74 ÖBB Kärntenpaket Öffentlicher Verkehr (ÖV) ÖV-Güteklassenmodell ÖV-Mindeststandards Park & Drive Park & Ride Infrastrukturpaket der ÖBB und des Landes Kärnten zur Stärkung des Nahverkehrs. Jener Verkehr, der für jede Nutzerin und jeden Nutzer öffentlich zugänglich ist (öffentliche Personenbeförderung mit Bus und Bahn). Modell zur Beurteilung der Qualität des öffentlichen Verkehrs. Von Bund und Ländern gemeinsam festgelegte Bedienstandards im öffentlichen Verkehr, abhängig von der Siedlungskerngröße. Anlage zum Abstellen des Autos zur Bildung von Fahrgemeinschaften. Anlage zum Abstellen des Autos bei Haltestellen des öffentlichen Verkehrs. GLOSSAR POI Resilienz RVS Point of Interest. Widerstandsfähigkeit, Fähigkeit von Systemen/Städten/Ländern, bei einem Teilausfall nicht vollständig zu versagen bzw. Weiterentwicklung unter schwierigen Rahmenbedingungen. Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen. 74 Siedlungskerne Taktfahrplan TEN-V Trockenhafen Unfallhäufungsstelle VAO Verkehrsdienstevertrag VLSA Siedlungskerne sind zusammenhängende, geschlossene Siedlungseinheiten, die nach einer einheitlichen, österreichweiten Methode auf Rasterzellenbasis mit GIS (Geografisches Informationssystem) ermittelt werden. Siedlungskerne werden nach Siedlungskerngrößen klassifiziert. Ein Fahrplan, bei dem Linien des öffentlichen Verkehrs in regelmäßigen, sich periodisch wiederholenden Abständen betrieben werden. Trans-Europäische Verkehrsnetze. Güterverkehrszentrum im Binnenland mit leistungsfähiger (Bahn-)Anbindung an einen Seehafen. Ein Knotenpunkt oder Streckenabschnitt mit mindestens 3 Personenschadensereignissen oder 5 gleichartigen Schadensereignissen (inkl. Sachschaden) pro Jahr. Verkehrsauskunft Österreich. Vertrag zwischen öffentlicher Körperschaft und Verkehrsunternehmen zur Bestellung von Verkehrsleistungen. Verkehrslichtsignalanlagen ( Ampel ).

75 Herausgeber Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 7 Wirtschaft, Tourismus, Infrastruktur und Mobilität Mießtalerstraße 1, 9020 Klagenfurt Inhaltliche Koordination und Projektleitung Albert Kreiner, Hans Schuschnig, Peter Zenkl Abteilung 7 Wirtschaft, Tourismus, Infrastruktur und Mobilität Inhaltliche Bearbeitung Andreas Friedwagner, Verracon GmbH, Eschenbachgasse 11, 1010 Wien Andrea Weninger, Rosinak & Partner ZT GmbH, Schloßgasse 11, 1050 Wien Helmut Köll, Planoptimo Büro Dr. Köll ZT-GmbH, Lus 88, 6103 Reith bei Seefeld Prozessbegleitung Gerald Hackl, Trigon Entwicklungsberatung, Radetzkystraße 2, 9020 Klagenfurt Lektorat Sprachzentrum Koll, Satz & Layout L2 Werbeagentur GmbH, Druck agensketterl Druckerei Gmbh, Quellen Mobilitäts Masterplan Kärnten 2035 Teil 1: Analyse, Klagenfurt 2016 Mobilitäts Masterplan Kärnten 2035 Teil: 2: Strategie, Klagenfurt 2016 Mobilitäts Masterplan Kärnten 2035 Teil 3: Handlungsfelder und Maßnahmen, Klagenfurt 2016 Klagenfurt, im Juni 2016 Diese Broschüre erhalten Sie auch als digitalen Download unter

76 Mobilitäts Masterplan Kärnten 2035

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