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1 r Ministerium für ~ Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen '~. Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, Düsseldorf JI!;:Jov Seite 1 von 1 An den Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Weiterbildung im nord rhein-westfälischen Landtag Herrn Wolfgang Große Brämer MdL Platz des Landtags Düsseldorf -LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/2466 A15 Aktenzeichen: /7 Nr /14 bel Antwort bitte angeben Auskunft erteilt: Frau Lmder Telefon Telefax / walburga.linder@msw.nrw.de Festlegung der Ferien für die Schuljahre 2017/18 bis 2023/24 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, nachdem die Kultusnllnisterkonferenz die langfnstige Sommerferienregelung für die Jahre 2018 bis 2024 beschlossen hat, waren die Termine für die "Kleinen Fenen" (Ostern,, Herbst, Weihnachten) festzulegen. Als Anlage ist die Fenenordnung für die Schuljahre 2017/18 bis 2023/24 einschließlich der Termine für die Aushändigung der Halbjahreszeugnisse beigefügt. Ich bitte Sie, die Fenenordnung den Ausschussmitgliedern zur Information zukommen zu lassen. Anlage: 60 Exemplare Ferienordnung Anschrift: Völklinger Straße Düsseldorf Telefon Telefax poststelle@msw.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: S-Bahnen S 8, S 11, S 28 (Völklinger Straße) Rhembahn Linien 704, 709 (Georg-Schulhoff-Platz)

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3 Ordnung der Ferien für die Schuljahre 2017/18 bis 2023/24 einschließlich der Termine für die Aushändigung der Halbjahreszeugnisse RdErl. d. Minlstenums für Schule und Weiterbildung v /7 Nr /14 1. Die Ferien für die Schuljahre 2017/18, 2018/19, 2019/20, 2020/21, -2021/22, 2022/23 und 2023/24 werden für die Schulen wie folgt festgelegt: Schuljahr 2017/18 17 Juli August 2017 "23. Oktober November 2017 Weihnachten Mittwoch, Samstag, 27. Dezember Januar März April 2018 Freitag, 22. Mal Mai 2018 Schuljahr 2018/ Juli August Oktober Oktober 2018 Weihnachten Freitag, Freitag, 21 Dezember Januar April April Juni2019

4 Schuljahr 2019/ Juli August Oktober Oktober 2019 Weihnachten fvlontag, Montag, 23. Dezember Januar April April Juni 2020 Schuljahr 2020/ Juni August Oktober Oktober 2020 Weihnachten Mittwoch, Mittwoch, 23. Dezember Januar fvlärz April Mai 2021

5 Schuljahr 2021/22 5. Juli August 2021 Herbst tv1ontag, Samstag, 11. Oktober Oktober 2021 Weihnachten Freitag, Samstag, 24. Dezember Januar April April 2022 Keine Pfingstfenen Schuljahr 2022/23 Ferien Erster Fenentag Letzter Ferientag 27. Juni August 2022 Herbst Samstag, 4. Oktober Oktober 2022 Weihnachten Freitag, Freitag, 23. Dezember Januar April April Mai 2023

6 Schuljahr 2023/24 Ferien Erster Ferientag Letzter Fenentag Sommer Donnerstag, Freitag, 22. Juni August Oktober Oktober 2023 Weihnachten Donnerstag, Freitag, 21. Dezember Januar März April Mai Die Sommerferien der landwirtschaftlichen Fachschulen können im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde den besonderen Bedürfnissen der Landwirtschaft angepasst werden. 3. Der einzelnen Schule stehen in den Schuljahren 2021/22 und 2022/23 drei und in den Schuljahren 2017/18, 2018/19, 2019/20, 2020/21 und 2023/24 vier bewegliche Fenentage zur Verfügung. Mindestens einer der beweglichen Ferientage ist den örtlichen Verhältnissen bel Festen entsprechend, insbesondere bei Volks- und Heimatfesten und in der Karnevalszeit, als Brauchtumstag festzulegen. Die Schulkonferenz entscheidet über die Terminierung der beweglichen Ferientage im Einvernehmen mit dem Schulträger. Eine einheitliche Regelung für alle Schulen einer Gemeinde ist anzustreben. Bei der Festlegung der beweglichen Ferientage sind die Termine für die zentralen Prüfungen zu berücksichtigen. Die Entscheidung ist spätestens acht Wochen vor Beginn der Sommerferien des kommenden Schuljahres zu treffen. Die Schulleitung unterrichtet unverzüglich die Schülerinnen und Schüler, Eltern und die Schulaufsichtsbehörde.

7 4. Aushändigung der Halbjahreszeugnisse an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Förderschulen und Berufskollegs (mit Ausnahme des Bildungsgangs Berufsschule) Schuljahr 2017/18 Freitag, 2. Februar 2018 (Grundschulen: 29. Januar bis 2. Februar 2018) Schuljahr 2018/19 Freitag, 8. Februar 2019 (Grundschulen: 4. Februar bis 8. Februar 2019) Schuljahr 2019/20 Freitag, 31. Januar 2020 (Grundschulen: 27. Januar bis 31. Januar 2020) Schuljahr 2020/21 Freitag, 29. Januar 2021 (Grundschulen: 25. Januar bis 29. Januar 2021) Schuljahr 2021/22 Freitag, 28. Januar 2022 (Grundschulen: 24. Januar bis 28. Januar 2022) Schuljahr 2022/23 Freitag, 20. Januar 2023 (Grundschulen: 16. Januar bis 20. Januar 2023) Schuljahr 2023/24 Freitag, 26. Januar 2024 (Grundschulen: 22. Januar bis 26. Januar 2024) Schulen, die nicht durchgehend die Fünf-Tage-Woche eingeführt haben und planmäßig an dem jeweiligen Samstag Unterricht hätten, wird empfohlen, diesen Unterrichtssamstag gegen einen freien Samstag zu tauschen, damit den Schülerinnen und Schülern nach der Zeugnisausgabe ein freies Wochenende zur Verfügung steht. Dieser Runderlass wird im ABI. NRW. veröffentlicht.

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