VG - Eingangsentwicklung

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1 Geschäftslage des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Schleswig im Jahr 216 und Entwicklung im Jahr Verfahrenszahlen: Eingänge, Erledigungen und Bestand Beim Verwaltungsgericht hat die Zahl der im Jahr 216 neu eingegangenen Verfahren mit insgesamt 8445 Verfahren gegenüber dem Vorjahr um rund 53,3 %, d.h. um mehr als die Hälfte, zugenommen. Die Eingangszahlen liegen so hoch wie nie zuvor in den letzten zehn Jahren. VG - Eingangsentwicklung Eingänge Mittel Linear (Eingänge) Diese außergewöhnliche Steigerung beruht im Wesentlichen auf einem Anstieg der Asylverfahren. Im Asylbereich ist im Jahr 216 mit insgesamt 529 neuen Verfahren ein Anstieg der Eingangszahlen um rund 268 % zu verzeichnen gewesen; in absoluten Zahlen bedeutet dies eine Steigerung um Asylverfahren gegenüber dem Jahr 215. Diese Entwicklung setzt sich im Jahr 217 fort; bis Ende Februar 217 sind bereits 1734 Asylverfahren neu eingegangen. Die ansonsten eingangsstärksten Rechtsgebiete im vergangenen Jahr am Verwaltungsgericht sind das Polizei- und Ordnungsrecht (428 Verfahren), das Abgabenrecht (434 Verfahren), das Recht des öffentlichen Dienstes - ohne Disziplinarrecht - (355 Verfahren), das Baurecht und Denkmalschutzrecht (323 Verfahren) und NC-Verfahren (38). In der Gesamtschau haben sich im Jahr 216 nicht nur die Eingangszahlen erhöht, sondern auch die Erledigungszahlen sind im Vergleich zum Vorjahr um 22,66 % gestiegen. Von den insgesamt 688 erledigten Verfahren ist der Anteil der erledigten Asylverfahren mit 3248 Verfahren besonders hervorzuheben. Dennoch hat sich der Bestand der anhängigen Asylverfahren mehr als verdreifacht. Trotz des Umstands, dass zwei Kammern fast ausschließlich für Asylverfahren zuständig sind, und dass vier weitere Richterstellen im Jahr 216 sowie entsprechende Verstärkung im Servicebereich zur Verfügung gestellt wurden, ist die Zahl der beim Verwaltungsgericht am Jahresende 216 insgesamt anhängigen Verfahren von 461 auf 5698 gestiegen. Um der Verfahrensflut zu begegnen, ist der Stellenplan für das Haushaltsjahr 217 1

2 nochmals um vier Richterstellen aufgestockt worden (vgl. zum Personaleinsatz unten Nr. 3). Im Einzelnen stellen sich Eingangs-, Erledigungs- Verwaltungsgericht wie folgt dar: und Bestandszahlen beim Baurecht und Verfahren;,36% Denkmalschutz; 3,85% Bildungsrecht Ausländerrecht; 1,74% Abgabenrecht; 5,13% VG - Eingänge 216 aufgeschlüsselt Disziplinarrecht/ Berufsgerichtliche Kommunal- und Staatsorganisation srecht;,28% (ohne NC- Verfahren); 3,9% NC-Verfahren; 4,5% Recht des öffentlichen Dienstes (ohne Disziplinarrecht); 4,2% Polizei- und Ordnungsrecht; 5,6% Sonstiges;,57% Sozialrecht (ohne Sozialhilfe); 3,33% Umweltrecht; 1,78% Wirtschaftsrecht; 1,61% Asylrecht; 64,51% VG - insgesamt VG - Asyl

3 Beim Oberverwaltungsgericht ist die Zahl der Eingänge im Jahr 216 mit 979 im Vergleich zum Vorjahr um 5,68% erneut gesunken und lag damit aber noch über dem Niveau von 212. Allerdings gab es auch beim Oberverwaltungsgericht eine deutliche Steigerung in den Asyleingangszahlen, die sich gegenüber 215 mehr als verdoppelt haben (rund 13%, in absoluten Zahlen auf 29 Verfahren gegenüber 13 Verfahren im Jahr 215). Es ist zu erwarten, dass sich dieser Trend im Jahr 217 fortsetzt; bis zum 28. Februar 217 sind bereits 29 Neueingänge im Asylbereich zu verzeichnen OVG - Eingangsentwicklung Eingänge Mittel Die Anzahl der erstinstanzlichen Hauptsacheverfahren ist gegenüber dem Vorjahr von 57 Verfahren auf 4 gesunken. Da diese Verfahren aber besonders arbeitsaufwändig und komplex sind, bewegt sich die Anzahl der Neueingänge immer noch auf hohem Niveau. In den unten dargestellten Zahlen sind auch die erstinstanzlichen Eilverfahren mit enthalten (6 Eingänge in 216, 13 Eingänge in 215, 16 Eingänge in 214). OVG - Eingänge 216 aufgeschlüsselt Wirtschaftsrecht 3% Beschwerden (ohne Beschwerden in Eilsachen) 14% Erstinstanzliche Verfahren 5% Abgabenrecht 6% Umweltrecht 5% Asylrecht 21% Sozialrecht (ohne Sozialhilfe) 5% Sonstiges 2% Recht des öffentlichen Dienstes (ohne Disziplinarrecht) 8% Polizei- und Ordnungsrecht 9% NC-Verfahren 3% Kommunal- und Staatsorganisationsrecht 1% Disziplinarrecht/ Berufsgerichtliche Verfahren 1% Ausländerrecht 4% Baurecht und Denkmalschutz 8% Bildungsrecht (ohne NC- Verfahren) 4% 3

4 OVG - insgesamt OVG - Asyl OVG - 1. Instanz Im Vergleich lag das Oberverwaltungsgericht im Jahr 215 (neuere Vergleichszahlen liegen noch nicht vor) sowohl bei den Eingängen insgesamt als auch bei den Eingangszahlen und den Erledigungszahlen bezogen auf Berufungen, Berufungszulassungen und Beschwerden jeweils auf Platz eins, d.h. mit 123 Verfahren pro Richter/in deutlich über dem Bundesdurchschnitt (81 Verfahren pro Richter/in) und bei den Erledigungen mit 117 pro Richter/in ebenfalls deutlich über dem Bundesdurchschnitt (78 Erledigungen pro Richter/in). Gleichwohl wachsen die Bestandszahlen. Das Oberverwaltungsgericht lag im Jahr 215 beim Bestand mit 6 Verfahren pro Richter/in über dem Bundesdurchschnitt (49 Verfahren) - auch hier liegen noch keine neueren Zahlen vor. Die Zahl erscheint aber angesichts der bundesweit höchsten Eingangszahl und höchsten Erledigungsquote als niedrig. Zudem gelang es den Richterinnen und Richtern trotz dieser hohen Bestandszahl die Verfahrensdauer im Jahr 215 mit 6,3 Monaten deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von zehn Monaten zu halten (Platz drei im Jahr 215) (vgl. auch unter 2.). 4

5 2. Durchschnittliche Verfahrensdauer in Monaten: Beim Verwaltungsgericht ist die durchschnittliche Verfahrensdauer in Hauptsacheverfahren im Jahr 216 um 2,2 Monate gegenüber dem Vorjahr gesunken und liegt mit 9,8 Monaten nur geringfügig über dem Bundesdurchschnitt von 215 (9,7 - neuere Vergleichszahlen liegen noch nicht vor). Die Dauer der Eilverfahren hat sich im Jahr 216 ebenfalls erheblich verkürzt und beträgt nur noch 1, Monate. Der schon im Vorjahr insoweit belegte Spitzenplatz hat sich mehr als bestätigt (Verfahrensdauer Eilverfahren im Bundesdurchschnitt 215: 1,8 Monate). Betrachtet man allein die Asylverfahren, so dauerten Klageverfahren durchschnittlich nur 5,9 Monate und Eilverfahren lediglich,7 Monate. VG - Verfahrensdauer ,6 12 9,8 5 1,3 1,5 1 Hauptsacheverfahren Eilverfahren Auch bei den erstinstanzlichen Hauptsacheverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht ist die Verfahrensdauer gesunken und zwar von 17,2 Monaten im Vorjahr auf 12 Monate im Jahr 216; sie liegt damit weit unter dem Bundesdurchschnitt des Jahres 215 von 17,1 Monaten. Die Dauer von durch Urteil entschiedenen Berufungsverfahren (ab Eingang des Rechtsmittels beim OVG) beträgt im Jahr ,9 Monate und liegt ebenfalls weit unter dem Bundesdurchschnitt des Vorjahres (18,8 Monate). Verfahren über Berufungszulassungsanträge dauerten im Jahr 216 durchschnittlich 5,3 Monate. Die Dauer von Beschwerdeverfahren in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im Jahr 216 beträgt 2,1 Monate; sie liegt damit weiterhin unter dem Bundesdurchschnitt des Jahres 215 von 3,1 Monaten. Diejenige von erstinstanzlichen Eilrechtsschutzverfahren hat sich auf 3,2 Monate im Jahr 216 nur wenig erhöht. OVG - Verfahrensdauer 1. Instanz OVG - Verfahrensdauer 2. Instanz ,9 17,2 12 2,8 2,9 3,2 2 15,2 12,4 14,9 5,4 2,3 4,9 2 5,3 2,1 Berufungszulassungsanträge Berufungen mit Urteil Hauptsacheverfahren Eilrechtsschutz Beschwerdeverfahren-Eilrechtsschutz 5

6 3. Personaleinsatz in Arbeitskraftanteilen Die Personalausstattung am Oberverwaltungsgericht im richterlichen Dienst ist im Jahr 216 gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen, hat aber das Niveau von 214 noch nicht erreicht. Am Verwaltungsgericht ist die Personalausstattung im richterlichen Dienst im Jahr 216 um drei Arbeitskraftanteile (dies meint drei volle Stellen) gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Damit hat sich die Zahl der Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht im Jahr 216 auf 39,8 Arbeitskraftanteile erhöht. Auch im nichtrichterlichen Dienst von OVG und VG ist die Personalausstattung im Jahr 216 entsprechend aufgestockt worden. Personaleinsatz 11,55 1,65 11,4 34,8 36,8 39,8 4,49 4,75 41,97 OVG und VG nichtrichterl. Dienst VG richterl. Dienst OVG richterl. Dienst 6

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