für das Studium der Didaktik des Unterrichtsfaches Sport im Rahmen des Studiums der Didaktik der Fächergruppe für die GRUNDSCHULE ( 40 LPO I)

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1 INSTITUT FÜR SPORTWISSENSCHAFT UND SPORTZENTRUM DER JULIUS-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT WÜRZBURG RUTH WEINECK, ADIN Judenbühlweg Würzburg Tel. 0931/ / 21 Fax: 0931/ / 05 Oktober 2007 für das Studium der Didaktik des Unterrichtsfaches Sport im Rahmen des Studiums der Didaktik der Fächergruppe für die GRUNDSCHULE ( 40 LPO I)

2 2 1. Informationen zum Studiengang Das Studienangebot im Didaktikfach Sport LGS gliedert sich wie folgt: Verpflichtende Veranstaltungen: 1.1 Didaktische Grundkurse einstündig: Kleine Spiele, Turnen, Gymnastik und Tanz, Leichtathletik, Schwimmen; zweistündig: Sportspiele. Diese Veranstaltungen sind Pflichtveranstaltungen, die regelmäßig und erfolgreich besucht werden müssen, d.h. mindestens 80 % der Stunden Anwesenheit und mindestens 50 % der Stunden aktive Teilnahme. Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt in der 1. Semesterwoche (gemäß Aushang). 1.2 Ein Skikurs oder ein Eislaufkurs (semesterbegleitend im Wintersemester bzw. als Kompaktlehrgang) 1.3 Das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze der Wasserwacht oder der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft = DLRG 1.4 Der 1. Hilfe-Schein (darf bei der Anmeldung zum Examen nicht älter als fünf Jahre sein) 1.5 Abschlussklausur über die Inhalte der Vorlesung Einführung in die Sportdidaktik (1 SWSt. im WS) als Voraussetzung für die Teilnahme an Ein Seminar in Sportdidaktik (1 SWSt.) Freiwillige Veranstaltungen: 1.7 Spezielle Vorlesungen (Die Teilnahme an den folgenden Veranstaltungen ist freiwillig, wird aber dringend empfohlen!) Sportpädagogik I/ II Sportbiologie Weitere Angebote: siehe Vorlesungsverzeichnis 1.8 Musik- und Bewegungserziehung 1.9 "Demos" (Übungsangebot zur Verbesserung der eigenen Demonstrationsfähigkeit) bzw. AG`s (Arbeitsgemeinschaften) als Vorbereitung auf sportpraktische Prüfungen. Keine Anmeldung erforderlich.

3 2. Prüfungsordnung, Erste Staatsprüfung Fachliche Zulassungsvoraussetzungen (vgl. 1.) Lehrveranstaltungen in der Didaktik des Unterrichtsfaches Sport durch folgende Einzelnachweise: Nachweis der regelmäßigen und erfolgreichen Teilnahme an den fachdidaktischen Veranstaltungen (Theorie und Praxis) Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze (der frühere Grundschein) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Grundausbildung im Skilauf oder Eislauf Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar in Sportdidaktik Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe (16 h) - (darf zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Staatsexamen nicht älter als 5 Jahre sein!) 2.2 Inhaltliche Prüfungsanforderungen Didaktik des Sportunterrichts - Einblick in die anthropologische, pädagogische und gesellschaftliche Bedeutung des Faches Sport im Rahmen des Erziehungs- und Bildungsauftrages der Grundschule - Kenntnis der Didaktik des Sportunterrichts in der Grundschule - Kenntnis der Grundlagen des motorischen Lernens und sportlichen Handelns - Kenntnisse in Sportbiologie für den Sportunterricht der Grundschule - Kenntnis der Grundlagen und der Bedeutung der Sicherheitserziehung sowie der Maßnahmen zur Unfallverhütung im Sportunterricht Spezielle Didaktik der Sportarten der Grundschule Demonstration von Grundtechniken in den Sportarten: - Gerätturnen - Gymnastik und Tanz - Leichtathletik - Schwimmen - Sportspiele (BB / FB / HB / VB) Die Prüfungsinhalte bemessen sich nach den Inhalten und Lernzielen der Lehrpläne für die Grundschule. Im praktischen Bereich ist der jeweils entsprechende didaktische Aspekt mit zu berücksichtigen (LPO I 40 Abs. 2, Ziff. 7 c)

4 4 2.3 Prüfungsteile Didaktik des Sportunterrichts und Spezielle Didaktik der Sportarten der Grundschule einschließlich der Kleinen Spiele Mündliche Prüfung (Dauer: Dreißig Minuten) Demonstration spezifischer Techniken in folgenden Sportarten: Gerätturnen Demonstration turnerischer Grundformen am Reck oder Stufenbarren, am Boden und einem Sprunggerät Gymnastik und Tanz Demonstration grundschulspezifischer Variationen und Kombinationen in den Bereichen Gymnastik ohne Handgerät Gymnastik mit Handgerät Tanz Leichtathletik Demonstration der Technik des Starts, einer Sprungtechnik (Weit- oder Hochsprung nach Wahl des Prüfungsteilnehmers) und der Technik des geraden Wurfs Schwimmen Demonstration des Brustschwimmens und einer zweiten international zugelassenen Schwimmart nach Wahl des Prüfungsteilnehmers, einschließlich Start und Wende über 50 m Spiele Demonstration spielspezifischer Grundtechniken (je 1 Komplexübung) aus drei der folgenden Sportspiele: - Basketball - Fußball - Handball - Volleyball nach Wahl des Prüfungsteilnehmers.

5 2.4 Informationen zur sportpraktischen Prüfung Die praktische Prüfung muss zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung in den übrigen Prüfungsteilen abgeschlossen sein (LPO I 31,8) Die Einzeltermine werden spätestens zwei Wochen vorher durch Aushang bekanntgegeben (LPO I 18, Satz 4) Das Sportzentrum bietet am Ende eines jeden Semesters einen Prüfungstermin an. Der Bewerber kann die praktische Prüfung als Ganzes oder einzeln in den Sportarten (Turnen, Gymnastik und Tanz, Leichtathletik, Schwimmen, Basketball, Fußball, Handball, Volleyball) ablegen. Es wird jedoch dringend empfohlen, die Prüfungen im Fußball und in der Leichtathletik am Ende eines Sommersemesters abzuleisten Zulassungsvoraussetzung zur Sportprüfung ist in jeder Sportart der Nachweis der regelmäßigen und erfolgreichen Teilnahme an den entsprechenden fachdidaktischen Kursen (LPO I 40 Abs. 1 Ziff. 7 Buchst. c) aa bzw. 42 Abs. 1 Ziff. 5 Buchst. c) Die Zulassung zu den sportpraktischen Prüfungen ist bei der ersten Prüfungsanmeldung am Ende eines Wintersemesters bis spätestens 15. Dezember, am Ende eines Sommersemesters bis spätestens 15. Mai in der Geschäftsstelle des Sportzentrums der Universität Würzburg, Judenbühlweg 11, schriftlich zu beantragen, bei weiteren Prüfungen im SS ca. Mitte Juni, im WS ca. Mitte Januar (siehe gesonderte Anschläge Sportpraktische Prüfungen ) Nach 21, LPO I sind zur Meldung folgende Unterlagen vorzulegen: a) ein Lichtbild b) eine Erklärung des Bewerbers, dass er nicht entmündigt ist und nicht unter vorläufiger Vormundschaft steht und dass gegen ihn kein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren oder gerichtliches Strafverfahren anhängig ist oder gewesen ist. (Vordrucke liegen im Sportzentrum, Zimmer Nr. 6 und in den Anmeldewochen an der Pforte auf!) c) ggf. der Nachweis, dass der Bewerber zur Führung eines akademischen Grades berechtigt ist d) die Erklärung, ob und ggf. wann, wo und mit welchem Erfolg sich der Bewerber bereits früher einer staatlichen Zwischenprüfung bzw. einer Lehramtsprüfung unterzogen hat e) Nachweis der regelmäßigen und erfolgreichen Teilnahme an den fachdidaktischen Veranstaltungen. Achtung: Befindet sich der Bewerber zur Zeit der Antragsstellung noch in einem laufenden Kurs des abzuprüfenden Faches, so reicht er den Nachweis über die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme am Ende des Semesters vor der Prüfung nach!

6 Die Prüfungsanforderungen werden 3 bis 4 Wochen vor dem Termin der praktischen Prüfung durch Anschlag bekanntgegeben (ENS 2/1980, Arbeitskreis der Sportzentren, Ziff ) Die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen erstreckt sich auf die fachgerechte Demonstration der geforderten sportartspezifischen Techniken Die Noten der praktischen Prüfungen können erst nach Abschluß des jeweiligen Semesterprüfungstermins bekanntgegeben werden Kann ein Prüfungsteilnehmer die praktische Prüfung nicht fortsetzen (Krankheit, Verletzung), so hat er unverzüglich eine schriftliche Mitteilung mit amts- /sportärztlichem Zeugnis vorzulegen. Sind bis zu diesem Zeitpunkt nicht mehr als die Hälfte der Prüfungsleistungen, die zum jeweiligen Prüfungstermin angemeldet wurden, erfüllt, so gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Sind mehr als die Hälfte der Prüfungsleistungen erbracht, so gilt die Prüfung als abgelegt. Die fehlenden Prüfungsleistungen sind innerhalb einer vom Prüfungsamt zu bestimmenden Zeit nachzuholen. Es wird aufgrund dieser Regelung empfohlen, die sportpraktischen Prüfungen auf den Studiengang sinnvoll zu verteilen, damit das Risiko weitgehend vermieden wird, nach Verletzung bereits abgelegte Prüfungsleistungen zu verlieren. i.a. Ruth Weineck, ADin

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