Ausbau des vorhandenen Dachgeschosses zu zwei Wohneinheiten. Rückbau der Souterrain Wohnung zur Gewerbefläche.
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- Benedikt Kuntz
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1 Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Altona Bezirksamt Altona - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Hamburg Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt A/WBZ2 Fachamt Bauprüfung Jessenstraße Hamburg Telefon Telefax Zentrum-Wirtschaft-Bauen- Umwelt@altona.hamburg.de Ansprechpartnerin: Zimmer Telefon Telefax GZ.: A/WBZ/05126/2014 Hamburg, den 27. November 2014 Verfahren Vorbescheidsverfahren nach 63 HBauO Eingang Belegenheit Baublock Flurstück 95 in der Gemarkung: Sternschanze Ausbau des vorhandenen Dachgeschosses zu zwei Wohneinheiten. Rückbau der Souterrain Wohnung zur Gewerbefläche. VORBESCHEID Nach 63 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in der geltenden Fassung werden unbeschadet der Rechte Dritter die im Antrag gestellten Fragen beantwortet. Der Vorbescheid gilt zwei Jahre ( 73 Abs. 2 HBauO). Die Geltungsdauer kann auf Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden ( 73 Abs. 3 HBauO). WC Sprechzeiten: nach Vereinbarung im Service Zentrum oder beim Sachbearbeiter Öffentliche Verkehrsmittel: S1, S11, S2, S3, S31 Altona 112, 155 Große Bergstraße
2 Grundlage der Entscheidung Grundlage der Entscheidung ist bzw. sind - der Baustufenplan St. Pauli mit den Festsetzungen: in Verbindung mit: W 4g der Baupolizeiverordnung vom in der geltenden Fassung - die Erhaltungsverordnung Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Stadtteil Sternschanze Ausführungsgrundlagen - die beigefügten Vorlagen Nummer 3 / S-11 3 / 8 Fragen Ansicht Straßenfront 3 / 9 Ansicht Rückfront 3 / 15 Grundriss DG 3 / 16 Schnitte unter der Maßgabe der nachfolgenden Entscheidungen, Nebenbestimmungen, Hinweise und grünen Eintragungen in den Vorlagen Beantwortung der Einzelfragen Frage 1: Ist es baurechtlich möglich, einen Ausbau des vorhandenen Dachgeschosses zu zwei Wohneinheiten herzustellen? Ja, unter der Vorrausetzung, dass alle bauordnungsrechtlichen Anforderungen, die für den Ausbau eines Dachgeschosses mit zwei Wohnungen gelten gemäß der aktuell gültigen Hamburger Bauordnung eingehalten werden. Dieses betrifft insbesondere die Anforderungen an den Brandschutz, die für den Ausbau eines Dachgeschosses mit Wohnraum in einem Gebäude der Gebäudeklasse 5 mit einem innenliegenden Treppenhaus mit einer Höhe von mehr als 13m einzuhalten sind. Das Gebäude verfügt bereits im Bestand über 6 Vollgeschosse. Die Überschreitung der Geschossigkeit gemäß der Ausweisung des Baustufenplan St.Pauli mit 4 Vollgeschossen genießt daher Bestandsschutz. Da die Trauf und Gebäudehöhe des Denkmalensembles nicht verändert wird, bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Im weiteren Baugenehmigungsverfahren muß der Dachgeschossgrundriss in 1 m Höhe geschnitten werden, so dass die Dachfläche und Gauben sichtbar werden. Auch die Gestaltung der Dachgauben ist im weiteren Baugenehmigungsverfahren abzustimmen. Frage 2: Ist ein Rückbau der Souterrainwohnungen zu drei in sich abgeschlossenen Gewerbeflächen (Büro) möglich? Nein, die Belegenheit liegt im Geltungsbereich der Sozialen Erhaltungsverordnung Sternschanze, die gemäß 172 Abs, 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB am 22. März 2013 im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 10 veröffentlicht worden ist. Anliegen der Verordnung ist es, die Struktur der Wohnbevölkerung im Stadtteil Sternschanze aus städtebaulichen Gründen zu erhalten. Bewohner sollen somit A/WBZ/05126/2014 Seite 2 von 5
3 nicht durch bauliche Maßnahmen und die in der Regel damit einhergehenden Mieterhöhungen aus dem Wohngebiet verdrängt werden können. Durch den Rückbau von 3 Souterrainwohnungen geht günstiger Wohnraum verloren. Es wird kein vergleichbarer Ersatzwohnraum im Gebiet der Sozialen Erhaltungsverordnung Sternschanze geschaffen. Der Ausbau der Dachgeschosswohnungen zu 2 Wohneinheiten kann nicht als Schaffung von vergleichbarem Wohnraum im Gebiet der Sozialen Erhaltungsverordnung Sternschanze angesehen werden. Faktisch würde im Gebiet eine kleine Wohneinheit komplett verloren gehen und 2 weitere günstige Wohneinheiten würden durch zwei größere, teurere Wohnungen ersetzt werden. Das Bezirksamt Altona geht davon aus, dass durch die beantragten Maßnahmen Fakten geschaffen werden, die die Ziele der Sozialen Erhaltungsverordnung nachteilig berühren. Die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Gebiet der Sozialen Erhaltungs-verordnung Sternschanze wird durch die geplante Maßnahme <Rückbau der 3 Souterrainwohnungen zu Gewerbeflächen< gefährdet und wird somit nicht genehmigt. Frage 3: Ist eine Genehmigung im Zuge eines Bauantrages wahrscheinlich, bzw. stehen keinerlei Belange diese gegenüber? Eine bauordnungsrechtliche Genehmigung wird nur für den Ausbau des bestehenden Dachgeschosses mit 2 Wohnungen unter der Vorrausetzung in Aussicht gestellt, das alle bauordnungsrechtlichen Anforderungen, die den Ausbau des Dachgeschosses betreffen gemäß der aktuell gültigen Hamburger Bauordnung eingehalten werden. Dieses betrifft insbesondere die Anforderungen an den Brandschutz, die für den Ausbau eines Dachgeschosses mit Wohnraum in einem Gebäude der Gebäudeklasse 5 mit einem innenliegenden Treppenhaus mit einer Höhe von mehr als 13m gelten. In einem Bauantrag ist auf der Grundlage von prüffähigen Unterlagen und einem Brandschutznachweis die Einhaltung des Brandschutz darzustellen. Eine Genehmigung für die Nutzungsänderung der Souterrainwohnungen in Gewerbe wird nicht in Aussicht gestellt. Eine Baugenehmigung ersetzt nicht und beinhaltet nicht eine denkmalrechtliche Genehmigung. Da das Gebäude zu einem Denkmalensemble gehört, ist außerhalb des Bauantrages nach 61 HBauO ein Antrag bei der Kulturbehörde, Abteilung Denkmalschutz zu stellen. Nicht erteilte Genehmigungen nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften 1. Folgende Genehmigung, Erlaubnis, Bewilligung wird nicht erteilt: Hinweis 1.1. Genehmigung nach 173 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) Begründung (siehe Antwort auf Frage 2) Der Vorbescheid ersetzt nicht die Genehmigung für das Vorhaben und berechtigt nicht zum Beginn der entsprechenden Arbeiten ( 59 Abs. 1 HBauO i.v.m. 72 a Abs. 1 HBauO). A/WBZ/05126/2014 Seite 3 von 5
4 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen ( 70 VwGO). Gebühr Über die Gebühr ergeht ein gesonderter Bescheid. Unterschrift Weitere Anlagen Anlage - Statistikangaben zur Umsetzung des HmbTG A/WBZ/05126/2014 Seite 4 von 5
5 Anlage STATISTIKANGABEN ZUR UMSETZUNG DES HmbTG Dieser Bescheid wird im Hamburger Informationsregister veröffentlicht ( 3 Abs. 1 Nr. 13 HmbTG). Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument entfernt. Für das Informationsregister wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt: Art der Baumaßnahme: Nutzungsänderung Art des Gebäudes: Wohngebäude Zahl der Vollgeschosse: 6 Vollgeschosse A/WBZ/05126/2014 Seite 5 von 5
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