Soziale Absicherung erforderlich? Wichtige Informationen für den Existenzgründer
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- Jutta Kaiser
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Soziale Absicherung erforderlich? Wichtige Informationen für den Existenzgründer
2 Informationen für Existenzgründer gesetzliche Krankenversicherung Besonderheiten der freiwilligen Versicherung Ermittlung der Beitragshöhe Krankengeldanspruch Renten-/Arbeitslosen-/Unfallversicherung??
3 Solidaritätsprinzip Sozialversicherung beruht auf dem Prinzip der Solidarität - im Gegensatz zur Privatversicherung. Das Solidaritätsprinzip besagt, dass sich die Beiträge nach der finanziellen Leistungsfähigkeit (Einkünften) der Versicherten richten. Dagegen richtet sich der Leistungsanspruch in der Regel nach der Bedürftigkeit und nicht nach dem Beitrag. Das Solidaritätsprinzip lässt sich kurz durch den Grundsatz Einer für alle, alle für einen charakterisieren.
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5 Ein Beitrag für eine Familie Kostenfreie Versicherung für Ehe- und Lebenspartner (im Sinne des LPartG) sowie Kinder ohne eigenes Einkommen. Kinder- und familienfreundliche Leistungen Altersgrenze für Kinder
6 Gesetzliche Krankenversicherung Vorteile und Nachteile für Sie persönlich? Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse auch nach Beitragserstattung in Form von Wahltarifen Beitragsfreiheit während des Krankengeldbezugs
7 Rückkehr von privater zu gesetzlicher Krankenversicherung möglich?? Bei der Rückkehr aus der privaten Krankenversicherung werden die gesetzlichen Aufnahmekriterien (insbesondere Vorversicherungszeiten) oftmals nicht mehr erfüllt. Die Tür zur GKV bleibt dann verschlossen. Lediglich in Ausnahmefällen, z.b. durch den Bezug von Arbeitslosengeld (Pflichtversicherung), öffnet sie sich wieder. Achtung! Gilt ab nicht mehr für ALG II-Bezug.
8 Besonderheiten Ich habe ein Wahlrecht beim Krankengeldanspruch Ich bin für die Beitragszahlung verantwortlich
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10 Varianten zur Beitragshöhe Einstufung ist möglich als Existenzgründer/in Selbständige/r Mindest - Einstufung Beitrag 224,44 Bemessung nach 1312,50 (bes. Kriterien) Regel - Einstufung Beitrag 336,65 Bemessung nach mindestens 1968,75 Höchst Einstufung 654,08 Bemessung 3825,00
11 wichtige Hinweise zur Einstufung Ersteinstufung immer vorläufig Schätzungen zu Beginn der Tätigkeit sind variabel Steuerbescheid als Grundlage für endgültige Einstufung Nachforderungen oder Erstattungen sind möglich Steuerbescheide nach Erhalt gleich vorlegen
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13 Beratung zur Rentenversicherung Selbständige sind nur im Ausnahmefall versicherungspflichtig zur RV ( Bsp: Erzieher, Landwirte, Handwerksmeister ) Antrag auf Versicherungspflicht möglich /Frist: innerhalb von 5 Jahren nach Beginn der Tätigkeit Pflichtversicherung bietet Vorteile: BU/EU-Rente nur bei Zahlung von Pflichtbeiträgen möglich! freiwillige Beitragszahlung ebenfalls möglich der Selbständige führt die Beiträge selbst an die Rentenversicherung ab
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15 Beratung zur Arbeitslosenversicherung freiwillige Versicherung ist möglich Antragsfrist: drei Monate nach Beginn der selbständigen Tätigkeit Vorversicherungszeiten sind zu erfüllen Monatsbeitrag aktuell 2012: Euro 39,38 (für das erste Jahr, danach 78,75) nähere Informationen erteilt die Agentur für Arbeit
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17 Beratung zur Unfallversicherung Selbständige sind nicht versicherungspflichtig! ein freiwilliger Beitritt entsprechend der jeweiligen Satzung ist allerdings möglich Beitragshöhe richtet sich nach der Satzung Vorteile: Unfallrente, Maßnahmen zur Rehabilitation Zwingend erforderlich ist eine Info an die zuständige BG über die Eröffnung des jeweiligen Unternehmens (innerhalb einer Woche!) weitere Infos beim Hauptverband der Berufsgenossenschaften, Alte Heerstraße 111, St. Augustin,
18 Lassen Sie sich persönlich beraten!!! Alles Gute und viel Erfolg!
19 Danke für Ihr Interesse!! Bei Fragen sind wir sehr gern für Sie da.
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