13. Deutsche Investorenkonferenz

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1 HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK 13. Deutsche Investorenkonferenz Boris Dürr Frankfurt, 15. März 2016

2 Wer hat wann HEUKING was gewusst? KÜHN - LÜER Warum WOJTEK die Kenntniszurechnung bei Private Equity Transaktionen an Bedeutung gewinnt

3 I. Relevanz der Kenntniszurechnung bei M&A-Transaktionen (1/2) 1. Relevanz aus Verkäufersicht: Offenlegungspflicht vor Vertragsabschluss Verpflichtung des Verkäufers, alle Informationen offenzulegen, die für Kaufentscheidung wesentlich sind Offenlegung aller wesentlichen bekannten Umstände Keine Auskünfte ins Blaue hinein Kenntnisabhängige Garantie Garantien werden grundsätzlich objektiv abgegeben Zur Einschränkung der Haftung werden teilweise kenntnisabhängige Garantien vereinbart ( best knowledge ) 3

4 I. Relevanz der Kenntniszurechnung bei M&A-Transaktionen (2/2) 2. Relevanz aus Käufersicht: Haftungsausschluss bei Kenntnis 442 BGB enthält Haftungsausschluss bei Kenntnis/grob fahrlässiger Unkenntnis beim Unternehmenskauf wird gesetzliche Regelung regelmäßig durch spezielles Haftungsregime ersetzt Kenntnisabhängige Verjährung Verjährung beginnt nach dem Gesetz erst mit Kenntnis zu laufen beim Unternehmenskauf wird gesetzliche Regelung regelmäßig durch spezielles Verjährungsregime ersetzt 4

5 II. Besondere Komplexität bei Private Equity Transaktionen Verkäufer 5

6 II. Besondere Komplexität bei Private Equity Transaktionen Käufer Verkäufer 6

7 II. Besondere Komplexität bei Private Equity Transaktionen Käufer Verkäufer Target 7

8 II. Besondere Komplexität bei Private Equity Transaktionen Gesellschafter Käufer Gesellschafter Verkäufer MA GF Berater MA GF Berater Target 8

9 II. Besondere Komplexität bei Private Equity Transaktionen Käufer Verkäufer Management Target 9

10 II. Besondere Komplexität bei Private Equity Transaktionen Käufer Verkäufer AkquiCo Management Target 10

11 II. Besondere Komplexität bei Private Equity Transaktionen Käufer Verkäufer AkquiCo Management Banken Target 11

12 II. Besondere Komplexität bei Private Equity Transaktionen Käufer Verkäufer FinCo AkquiCo Management Banken Target 12

13 II. Besondere Komplexität bei Private Equity Transaktionen Käufer Verkäufer FinCo AkquiCo Management Banken Target Versicherer 13

14 II. Besondere Komplexität bei Private Equity Transaktionen Käufer Verkäufer MA GF Berater MA GF Berater FinCo GF AkquiCo GF Berater Berater Management Banken MA Target GF Berater Versicherer 14

15 III. Ausschluss der Garantiehaftung bei Kenntnis des Käufers Haftungsausschluss bei positiver Kenntnis üblich (Argument: venire contra factum proprium) Typische Verhandlungspunkte sind: Zurechnung der Kenntnis dritter Personen (Berater, Mitarbeiter) Zurechnung offengelegter Information Haftung für (grob fahrlässige) Unkenntnis Beweislast für Kenntnis Sonderthema: Einbindung Management bei MBO 15

16 IV. Kenntnisabhängige Garantien Grundsätzlich werden Garantien objektiv, d.h. verschuldensunabhängig und kenntnisunabhängig abgegeben Kenntnisabhängige Garantien daher grundsätzlich eher die Ausnahme; typischerweise gilt: Garantien sichern den objektiv ermittelten Unternehmenswert ab Kenntnisabhängige Garantien daher überhaupt nur bei Garantien, die von externen Faktoren abhängig sind Ausgestaltung: knowledge, best knowlege, actual knowledge Wichtig: Umgang mit offengelegten Informationen (insbesondere Datenraum) sorgfältig regeln Sonderthema: Frühzeitig Einbindung der W&I-Insurance 16

17 v. Handlungsempfehlungen Frühzeitig Gedanken über Wissensorganisation machen Falls W&I-Insurance in Betracht kommt, sollte frühzeitig das Thema objektive/subjektive Garantien geklärt werde Konzept zur Kompensation der Haftungslücke durch reduzierte Garantien seitens institutioneller Verkäufer ausarbeiten Verkäufer: Sorgfältige Aufbereitung des Datenraum Käufer: Problem der Wissenszurechnung bei Einbindung des Managements berücksichtigen 17

18 Boris Dürr Rechtsanwalt / Partner Kompetenzen Mergers & Acquisitions Börseneinführungen und Anleiheplatzierungen Private Equity Aktien- und Kapitalmarktrecht Ausgewählte Veröffentlichungen BILD (7,5 x 5,2 cm) München Prinzregentenstraße München T F b.duerr@heuking.de Der Deutsche Corporate Governance Kodex und dessen Bedeutung für die Kapitalmarkt Compliance in: Kapitalmarkt Compliance, Verlag C. F. Müller, 2014 Kommentierung der AktG (Stimmrecht, Vorzugsaktien) und AktG (ordentliche Kapitalerhöhung, bedingte Kapitalerhöhung, genehmigtes Kapital) in Wachter, Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Aufl Stimmverbot für Vorstände und Aufsichtsräte auch bei Absicht der Stimmabgabe für Sonderprüfung, EWiR 2011, 69 Durchführung einer "Bis-zu-Kapitalerhöhung" nur innerhalb eines begrenzten Zeitraums zulässig, GWR 2009, 375 Gewährung eines Greenshoe aus genehmigtem Kapital zulässig, GWR 2009, 112 Beschlussfassung im Aufsichtsrat mit und ohne Sitzung, Der Aufsichtsrat 2009, 6 Sonstiges Aufsichtsratsvorsitzender bzw. Aufsichtsratsmitglied diverser Aktiengesellschaften Empfohlen in JUVE 2015/2016 und 2014/15 (Zitat Mandant: hohe fachliche Kompetenz, umfangreiche Transaktionserfahrung, sehr pragmatisch, hohe Verfügbarkeit ) 14

19 Unsere Standorte 15

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Heuking Kühn Lüer Wojtek

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