1 Zielsetzung. 2 Geltungsbereich. 3 Regelungsgegenstand

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1 Zielsetzung Die Unternehmensleitung und der Betriebsrat der Momentive Performance Materials GmbH ("MPM") am Standort Leverkusen vereinbaren - entsprechend des 6 Nr. 2 (Umkleidezeit) MTV der chemischen Industrie - einen Ausgleich für die Zeit des durch den Arbeitgeber angeordneten Umkleidens, auf dem Industriegelände im "Chempark Leverkusen". 2 Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Mitarbeiter (Produktionsbereiche/Werkstatt), für die das Umkleiden in den von MPM angemieteten Sozialgebäuden aus produktionstechnischen oder hygienischen Gründen erforderlich ist. Eine regelmäßige Überprüfung der Arbeitsplätze dieser Mitarbeiter wird in Abstimmung mit den Betriebsleitern, der Personalabteilung und dem Betriebsrat vorgenommen. 3 Regelungsgegenstand Die Umkleide- und Wegezeit wird für die betroffenen Mitarbeiter in Summe mit 20 Minuten pro Arbeitstag/Schicht ausgeglichen. 10 Minuten werden als Entgeltpauschale über die monatliche Entgeltabrechnung ausbezahlt. Weitere 10 Minuten werden pro Arbeitstag pauschal in Arbeitszeit gewährt. 3.1 Berechnung der Entgeltpauschale: Der tarifliche Stundensatz E08/Anfangssatz dividiert durch 6, ergibt den Bruttobetrag für 10 Minuten pro Arbeitstag/Schicht. Eine Rundung erfolgt nach der zweiten Kommastelle. Zum Zeitpunkt des entspricht dies 3,01. Der Ausgleich für die betroffenen Mitarbeiter im Vollkontinuierlichen Schichtbetrieb erfolgt pauschal auf Basis von 18 Schichten/Monat.

2 Regelungsgegenstand (Fortsetzung) Der Ausgleich für Mitarbeiter im Teilkontinuierlichen Schichtbetrieb erfolgt pauschal auf Basis von 19 Schichten/Monat. Der Ausgleich für die Tagschichtmitarbeiter erfolgt pauschal auf Basis von 20 Schichten/Monat. Teilzeit-Mitarbeiter erhalten einen Ausgleich anteilig entsprechend ihrer vereinbarten monatlichen Arbeitstage. Die Auszahlung erfolgt jeweils mit der monatlichen Entgeltabrechnung. Die Entgeltpauschale wird gemäß der jährlichen Tariferhöhung angepasst. 3.2 Zeitgutschrift: Die Zeitgutschrift erfolgt pauschal am Ende jeden Monats auf dem Arbeitszeitkonto der betroffenen Mitarbeiter. Dies bedeutet für die einzelnen Arbeitszeitmodelle: Mitarbeiter im vollkontinuierlichen Schichtbetrieb erhalten pauschal 2,67 Stunden Gutschrift pro Monat. Somit reduzieren sich die Ausgleichsschichten (AGS) um 4 AGS, von 12 AGS pro Jahr auf 8 AGS pro Jahr (Basis Betriebsvereinbarung "Neues 5-Schicht-System C-3, AG-1.45"). Für Mitarbeiter im Vollkontinuierlichen Schichtbetrieb, die Anspruch auf die tariflich vereinbarte Altersfreizeit haben, gilt folgendes: Bei Mindest-Alter 55/Betriebszugehörigkeit < 15 Jahre in Vollkonti-Wechselschicht, reduzieren sich die bislang zu leistenden jährlichen 8 AGS auf jährlich 4 zu leistende AGS (auf Basis Betriebsvereinbarung "Neues 5-Schichtsystem C-3, AG-1.45"). Bei Mindest-Alter 55/Betriebszugehörigkeit > 15 Jahre in Vollkonti-Wechselschicht, reduzieren sich die bislang zu leistenden jährlichen 2 AGS auf null. Dass darüber hinaus anfallende Plus-Saldo kann durch 2 Freizeitausgleichsschichten abgebaut werden (auf Basis Betriebsvereinbarung "Neues 5-Schichtsystem C-3, AG-1.45").

3 Regelungsgegenstand (Fortsetzung) Bei Tagschichtmitarbeitern erfolgt eine Zeit-Gutschrift von 3,33 Std./Monat auf dem Arbeitszeit-Konto. Mitarbeiter im Teil-Kontinuierlichen Schichtbetrieb erhalten als Ausgleich für die Zeitgutschrift 2,67 Stunden pro Monat auf ihr Arbeitszeitkonto. Das Plus Saldo kann durch 4 Freizeitausgleichsschichten ausgeglichen werden. Teilzeit-Mitarbeiter erhalten eine Zeitgutschrift pro Monat, anteilig entsprechend ihrer Arbeitstage. Bei Unklarheiten entscheiden die beiden Vertragsparteien einvernehmlich. Die pauschale monatliche Zeitgutschrift entfällt, wenn der berechtigte Mitarbeiter weniger als 12 Arbeitstage/Monat Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung hat. 4 Eintritt und/oder Austritt aus dem Arbeitszeitmodell im laufenden Kalenderjahr Treten Mitarbeiter im laufenden Kalenderjahr in ein Arbeitszeitmodell ein oder aus, werden die Entgeltpauschale und die Zeitgutschrift anteilig angepasst. Die betroffenen Mitarbeiter erhalten 1/12 der Entgeltpauschale und Zeitgutschrift pro Beschäftigungsmonat, entsprechend des jeweiligen Arbeitszeitmodells. 5 Freizeitabbau aus dem Arbeitszeitkonto Der Abbau der oben beschriebenen Zeitgutschrift soll für Tagschichtmitarbeiter, Teilkonti-Mitarbeiter und Mitarbeiter im vollkontinuierlichen Schichtbetrieb mit Altersfreizeit - im Rahmen eines Freizeitausgleiches bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres (im Kalenderjahr) - in Abstimmung mit dem Vorgesetzten erfolgen.

4 Schlussbestimmungen Die Vereinbarung ist rückwirkend ab dem gültig. Sie kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt werden, erstmalig jedoch zum Im Falle einer Kündigung besitzt die Betriebsvereinbarung keine Nachwirkung. Abweichend hiervon kann diese Betriebsvereinbarung im Falle einer tarifvertraglichen Änderung der Regelung des 6 MTV vom ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist - gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Unternehmensleitung Betriebsrat Leverkusen,

5 "Umsetzung der Betriebsvereinbarung Umkleide- und Wegezeiten A-1, 3.4" Präambel Aufgrund des Abschlusses der Betriebsvereinbarung zur Regelung von Umkleideund Wegezeiten - entsprechend 6 MTV - im September 2014 und der gleichzeitigen rückwirkenden Gültigkeit ab Oktober 2013, einigen sich Betriebsrat und Geschäftsleitung der Momentive Performance Materials GmbH am Standort Leverkusen auf die nachfolgenden Regelungen: 1 Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Tarifmitarbeiter, die unter den Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung Umkleide- und Wegezeiten fallen. 2 Regelungsgegenstand 2.1 Für das Jahr 2013 gilt folgende rückwirkende Regelung: Die Betriebsparteien einigen sich darauf, dass für die Zeit vom (Anpassung des MTV hinsichtlich der Umkleidezeit nach 6 Pkt. 2) bis zum alle betroffenen Mitarbeiter als Ausgleich für die Umkleide- und Wegezeiten pauschal einen Tag zusätzlichen Sonderurlaub erhalten. Damit ist der Anspruch für das Jahr 2013 vollständig abgegolten. 2.2 Für das Jahr 2014 gilt folgende Regelung bezüglich der Zeitgutschrift 3, Punkt 3.2 der Betriebsvereinbarung Umkleidezeit: Mitarbeiter im vollkontinuierlichen Wechselschichtbetrieb erhalten für die Zeit von Januar 2014 bis September 2014 eine einmalige Zeitgutschrift in Höhe von 24,03 Stunden, auf Basis 2,67 Stunden/Monat auf ihr Arbeitszeitkonto. Ab Monat Oktober 2014 erhalten sie eine Zeitgutschrift von 2,67 Stunden/Monat.

6 "Umsetzung der Betriebsvereinbarung Umkleide- und Wegezeiten A-1, 3.4" Regelungsgegenstand (Fortsetzung) Mitarbeiter in Tagschicht erhalten in der Zeit von Januar 2014 bis September 2014 eine einmalige Zeitgutschrift in Höhe von 29,97 Stunden, auf Basis 3,33 Stunden/Monat auf ihr Arbeitszeitkonto. Ab Monat Oktober 2014 erhalten sie eine Zeitgutschrift von 3,33 Stunden/Monat. Mitarbeiter im teilkontinuierlichen Wechselschichtbetrieb erhalten in der Zeit von Januar 2014 bis September 2014 eine einmalige Zeitgutschrift in Höhe von 24,03 Stunden auf Basis 2,67 Stunden/Monat auf ihr Arbeitszeitkonto. Ab Oktober 2014 erhalten Sie eine Zeitgutschrift von 2,67 Stunden/Monat. Teilzeit-Mitarbeiter erhalten in der Zeit von Januar 2014 bis September 2014 eine einmalige Zeitgutschrift auf ihr Arbeitszeitkonto, entsprechend anteilig ihrer vereinbarten Arbeitstage. Ab Oktober 2014 erhalten sie eine monatliche Zeitgutschrift, anteilig ihrer Arbeitstage. Die Zeitgutschrift wird auf dem Arbeitszeitkonto - unter Berücksichtigung des bestehenden Saldos - verbucht. 2.3 Für das Jahr 2014 gilt folgende Regelung bezüglich des Entgeltausgleichs 3, Punkt 3.1 der Betriebsvereinbarung Umkleidezeit: Der für die betroffenen Mitarbeiter berechnete Anspruch nach Betriebsvereinbarung Umkleide- und Wegezeit (A-1, 3.4), wird für den Abrechnungszeitraum bis mit der Entgeltabrechnung für den September rückwirkend als Gesamtbetrag - angewiesen. Ab Oktober 2014 erfolgt die monatliche Anweisung mit der monatlichen Entgeltabrechnung.

7 "Umsetzung der Betriebsvereinbarung Umkleide- und Wegezeiten A-1, 3.4" Sonderurlaub/Zeitgutschrift Der Sonderurlaub/die Zeitgutschrift im Sinne der Vereinbarung zur Umkleide- und Wegezeit, soll bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres (im Kalenderjahr) - in Abstimmung mit dem Vorgesetzten - genommen werden. 4 Schlussbestimmungen Die Betriebsvereinbarung tritt ab dem in Kraft bzw. gilt in Verbindung mit der Betriebsvereinbarung Umkleide- und Wegezeiten (A-1, 3.4). Diese Betriebsvereinbarung endet am ersatzlos, da sie nur für den Übergang zur Umsetzung der Betriebsvereinbarung Umkleide- und Wegezeiten dient. Unternehmensleitung Betriebsrat Leverkusen,

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