Förderverein St. Hildegard e.v. in der Katholischen Kirchengemeinde St. Hildegard

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Förderverein St. Hildegard e.v. in der Katholischen Kirchengemeinde St. Hildegard"

Transkript

1 Satzung des Fördervereins St. Hildegard e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "". (2) Der Verein hat seinen Sitz in Berlin. Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg von Berlin eingetragen. (3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck des Vereins (1) Zweck des Vereins ist die Unterstützung und Förderung der gesamten gemeindekirchlichen Arbeit der Katholischen Kirchengemeinde St. Hildegard. Zu diesen Zwecken gehören insbesondere die Unterstützung und Förderung 1. der Abhaltung von Gottesdiensten einschließlich Kirchenmusik, Küsterei, Sekretariat, Reinigung und Hausmeisterei und 2. der Errichtung, Erweiterung, Ausschmückung und Unterhaltung der Gottesdienststätten und kirchlichen Gemeindehäuser sowie der dazu-gehörigen Anlagen. (2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Er wird als Förderverein nach 58 Nr. 1 Abgabenordnung tätig.

2 (3) Für die Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden. (4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (5) Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke ver-wendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. (6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (7) Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. 3 Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten (1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden. (2) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden. (3) Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck auch in der Öffentlichkeit aktiv und in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen und zu fördern. 4 Beginn und Ende der Mitgliedschaft (1) Über den schriftlichen Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der Vor-stand. Er ist nicht verpflichtet, Ablehnungsgründe dem/der Antragsteller/in mitzuteilen. Ein Aufnahmeanspruch ist ausgeschlossen. (2) Die Mitgliedschaft endet 1. mit dem Tod des Mitglieds 2. durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmit-glied; sie ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig 3. durch Ausschluss aus dem Verein.

3 (3) Ein Mitglied, das in erheblichem Maße gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören. (4) Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt. 5 Mitgliedsbeiträge (1) Die Mitglieder verpflichten sich zur Zahlung eines jährlichen Beitrages, dessen Höhe sie nach freiem Ermessen selbst bestimmen. (2) Abweichend von Absatz 1 kann die Mitgliederversammlung mit Drei-Viertel-Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder bei einer Anwesenheit von mindestens 20% der stimmberechtigten Mitglieder für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge die jeweils gültige Beitragsordnung beschließen. Organe des Vereins sind 1. die Mitgliederversammlung und 2. der Vorstand. 6 Organe des Vereins 7 Mitgliederversammlung (1) Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben: 1. Genehmigung der Haushaltsplanung für das Geschäftsjahr 2. Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes und des Jahres-abschlusses sowie die Entlastung des Vorstandes 3. Wahl des Vorstandes 4. Wahl der Kassenprüfer 5. Beschlüsse über Satzungsänderungen und Vereinsauflösung. (2) Eine ordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand nach Bedarf mindestens aber einmal im Geschäftsjahr einzuberufen. Die Einladung erfolgt unter Einhaltung einer Frist von

4 zwei Wochen schriftlich, auch per Telefax oder , durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein letztbekannte Anschrift der Mitglieder. (3) Der Vorstand hat unverzüglich eine außerordentliche Mitgliederver-sammlung einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert, oder wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder die Einberufung schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe fordert. (4) Der/die Vorsitzende oder eine/r seiner Stellvertreter/innen leitet die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des/der Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung eine/n besonderen Versammlungsleiter/in be-stimmen. (5) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll auf-zunehmen, das von einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. 8 Stimmrecht und Beschlussfähigkeit (1) Jedes Mitglied ist mit Vollendung des 16. Lebensjahrs stimmberechtigt. (2) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. (3) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehr-heit. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt. (4) Abstimmungen in der Mitgliederversammlung sind nur dann schriftlich und geheim durchzuführen, wenn dies auf Verlangen der Mehrheit der an der Beschlussfassung teilnehmenden Mitglieder ausdrücklich verlangt wird. (5) Für Satzungsänderungen und Beschlüsse zur Auflösung des Vereins ist eine Drei-Viertel- Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten erforderlich. Voraussetzung ist, dass mindestens 20% der stimmberechtigten Mit-glieder anwesend sind. Jeder Beschluss über die Änderung der Satzung ist, soweit er für die steuerliche Behandlung von Bedeutung sein kann, vor der Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt zur Ab-stimmung vorzulegen. (6) Satzungsänderungen werden allen Mitgliedern schriftlich mitgeteilt.

5 9 Vorstand (1) Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: 1. Ein/Eine Vorsitzende/r 2. ein/eine stellvertretende/r Vorsitzende/r 3. ein/eine Schatzmeister/in 4. ein/eine Schriftführer/in und 5. ein/eine Beisitzer/in. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zur Bestellung ihrer Nachfolger im Amt. (2) Der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit nach Maßgabe der Satzung. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben und kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung einsetzen. Der jeweils im Amt befindliche Pfarrer der Katholischen Kirchengemeinde St. Hildegard kann jederzeit beratend an den Sitzungen des Vorstands und an den Mitgliederversammlungen teilneh-men. Bei der Verfolgung der Satzungszwecke arbeitet der Vorstand eng mit dem Pfarrgemeinderat und dem Kirchenvorstand der Katholischen Kirchengemeinde St. Hildegard zusammen. (3) Vorstand im Sinn des 26 BGB sind der/die erste Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende sowie der/die Schatzmeister/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. (4) Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind oder einer Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren zustimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. (5) Über Beschlüsse des Vorstands wird ein Protokoll aufgenommen, das von mindestens zwei vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen ist. (6) Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner/ihrer Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt. 10 Kassenprüfer (1) Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer für die Dauer von zwei Jahren. Die Kassenprüfer dürfen weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein.

6 (2) Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu überprüfen sowie mindestens einmal jährlich den Kassenbestand des abgelaufenen Kalenderjahrs festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand getätigten Ausgaben. Die Kassenprüfer haben die Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Kassenprüfung zu unterrichten. 11 Auflösung des Vereins und Liquidatoren (1) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Katholische Kirchengemeinde St. Hildegard, die es unmittelbar und ausschließlich für kirchliche Zwecke zu verwenden hat. (2) Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes abweichend beschließt. 12 Datenschutz Mit dem Beitritt erklären sich die Mitglieder einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft benötigten personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefon-nummer und Beitrittsdatum, nach Maßgabe der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes auch mittels elektronischer Datenverarbeitung ausschließlich für Vereinszwecke erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Eine anderweitige Verarbeitung oder Nutzung (z.b. Übermittlung an Dritte) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Mitglieds. Berlin, den 4. Dezember 2006

Förderverein Naturbadesee Arheilger Mühlchen e.v.

Förderverein Naturbadesee Arheilger Mühlchen e.v. Förderverein Naturbadesee Arheilger Mühlchen e.v. Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Naturbadesee Arheilger Mühlchen e. V. - im Folgenden Verein genannt -

Mehr

Satzung des Vereins Sporthilfe für Togo e. V.

Satzung des Vereins Sporthilfe für Togo e. V. Satzung des Vereins Sporthilfe für Togo e. V.! 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr! 1. Der Verein führt den Namen Sporthilfe für Togo e. V.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Mainz und ist im Vereinsregister

Mehr

Satzung des Fördervereins Freunde des SV Auingen

Satzung des Fördervereins Freunde des SV Auingen - 1 Satzung des Fördervereins Freunde des SV Auingen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Freunde des SV Auingen und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach

Mehr

Satzung Förderverein Freibad Bielstein e.v.

Satzung Förderverein Freibad Bielstein e.v. Förderverein Freibad Bielstein e.v. Förderverein Freibad Bielstein e.v. - Bielsteiner Straße 43-51674 Wiehl Bielsteiner Straße 43 51674 Wiehl Bielstein Telefon 02262 690505 Satzung Förderverein Freibad

Mehr

Satzung für den Verein landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen Löbau e.v.

Satzung für den Verein landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen Löbau e.v. Satzung für den Verein landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen Löbau e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Verein landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen Löbau - im folgenden

Mehr

Verband der Regionalen Berufsbildungszentren in Schleswig-Holstein e.v.

Verband der Regionalen Berufsbildungszentren in Schleswig-Holstein e.v. Verband der Regionalen Berufsbildungszentren in Schleswig-Holstein e.v. Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Verband der Regionalen Berufsbildungszentren in Schleswig-Holstein

Mehr

SATZUNG. FUSSBALL-FÖRDERVEREIN-MURNAU e.v.

SATZUNG. FUSSBALL-FÖRDERVEREIN-MURNAU e.v. SATZUNG FUSSBALL-FÖRDERVEREIN-MURNAU e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Fußball-Förderverein-Murnau e.v." im folgenden "Verein" genannt. 2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Sag JA! Zu Dorsten e.v. (im folgenden Verein genannt)

1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Sag JA! Zu Dorsten e.v. (im folgenden Verein genannt) S a t z u n g Sag JA! Zu Dorsten e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Sag JA! Zu Dorsten e.v. (im folgenden Verein genannt) 2. Der Verein hat seinen Sitz in Dorsten und wird

Mehr

Verein zur Förderung der Forschungsstelle Osteuropa Bremen e. V.

Verein zur Förderung der Forschungsstelle Osteuropa Bremen e. V. SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung der Forschungsstelle Osteuropa Bremen e. V. - im Folgenden Verein genannt 2. Der Verein hat seinen Sitz in Bremen

Mehr

Förderverein zur Unterstützung des Sportbetriebs beim TSV Malmsheim. S a t z u n g

Förderverein zur Unterstützung des Sportbetriebs beim TSV Malmsheim. S a t z u n g 1 Name und Sitz Förderverein zur Unterstützung des Sportbetriebs beim TSV Malmsheim S a t z u n g 1. Der Verein führt den Namen Förderverein zur Unterstützung des Sportbetriebs beim TSV Malmsheim. Er ist

Mehr

Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v.

Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v. Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost Der Verein soll in das Vereinsregister

Mehr

Satzung Förderverein Fußball TSV Dachau 1865 e. V.

Satzung Förderverein Fußball TSV Dachau 1865 e. V. Satzung Förderverein Fußball TSV Dachau 1865 e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen, Förderverein Fußball TSV Dachau 1865 e. V. 1. Der Verein hat seinen Sitz in Dachau und ist

Mehr

Förderkreis Freunde der Käte-Lassen-Schule e.v. * Mommsenstr. 45 * Flensburg S A T Z U N G

Förderkreis Freunde der Käte-Lassen-Schule e.v. * Mommsenstr. 45 * Flensburg S A T Z U N G S A T Z U N G 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Freunde der Käte-Lassen-Schule e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Flensburg und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht

Mehr

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. 1 Name und Sitz Der Verein Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden im Nachfolgenden

Mehr

Satzung für den Förderverein "Förderer 58" SATZUNG

Satzung für den Förderverein Förderer 58 SATZUNG Satzung für den Förderverein "Förderer 58" SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1 1. Der Verein führt den Namen Förderverein "Förderer 58 e. V." - im Folgenden Verein genannt - 1 2. Der Verein hat seinen

Mehr

Satzungsmuster für einen Förderverein (e. V.)

Satzungsmuster für einen Förderverein (e. V.) Satzungsmuster für einen Förderverein (e. V.) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr SATZUNG Der Verein führt den Namen Förderverein e. V. den Namen Verein zur Förderung e. V. - im Folgenden Verein genannt - Der

Mehr

S A T Z U N G. des Fördervereins Dudweiler Bäder e.v.

S A T Z U N G. des Fördervereins Dudweiler Bäder e.v. S A T Z U N G des Fördervereins Dudweiler Bäder e.v. In der Satzung wird aus Gründen der leichteren Lesbarkeit auf die weibliche Form der Schreibweise verzichtet, soweit in den Bestimmungen dieser Satzung

Mehr

Förderverein Fußball Wanfried Satzung

Förderverein Fußball Wanfried Satzung Förderverein Fußball Wanfried Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Fußball Wanfried e.v. (nachfolgend Verein genannt). (2) Der Verein hat seinen Sitz in 37281

Mehr

Satzung des Vereins zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Ev.-ref. Kirchengemeinde Gildehaus

Satzung des Vereins zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Ev.-ref. Kirchengemeinde Gildehaus Satzung des Vereins zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Ev.-ref. Kirchengemeinde Gildehaus 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Kinder- und

Mehr

Satzung. Verein zur Förderung der Ev. Kirchengemeinde Stahnsdorf. gemeinnütziger Verein. Dorfplatz Stahnsdorf. 1. Fassung vom 06.

Satzung. Verein zur Förderung der Ev. Kirchengemeinde Stahnsdorf. gemeinnütziger Verein. Dorfplatz Stahnsdorf. 1. Fassung vom 06. Satzung Verein zur Förderung der Ev. Kirchengemeinde Stahnsdorf gemeinnütziger Verein Dorfplatz 3 14532 Stahnsdorf 1. Fassung vom 06. Juni 2001 zuletzt geändert durch die Versammlung der Mitglieder am

Mehr

Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.

Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. Satzung Bündnis Familie Bad Oeynhausen e.v. 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung des Fördervereins der Grundschule Sonnenhalde

Satzung des Fördervereins der Grundschule Sonnenhalde Satzung des Fördervereins der Grundschule Sonnenhalde 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Förderverein führt den Namen Förderverein der Grundschule Sonnenhalde Konstanz e.v.. 2. Der Förderverein hat

Mehr

Muster-Satzung für einen Förderverein (e. V.)

Muster-Satzung für einen Förderverein (e. V.) Muster-Satzung für einen Förderverein (e. V.) Muster-Satzung SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein e. V. den Namen Verein zur Förderung e. V. - im Folgenden

Mehr

SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v.

SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. (2) Er hat seinen Sitz in Mülheim an der Ruhr, Bachstraße

Mehr

Satzung des Bürgerverein Sellerhausen-Stünz e.v.

Satzung des Bürgerverein Sellerhausen-Stünz e.v. Satzung des Bürgerverein Sellerhausen-Stünz e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Bürgerverein Sellerhausen-Stünz e.v. - im Folgenden BSS e.v. genannt. (2) Der Verein hat seinen

Mehr

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. Satzung für den Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e.v.", der in das Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

Reisen mit Rollstuhl e.v.

Reisen mit Rollstuhl e.v. Reisen mit Rollstuhl e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Reisen mit Rollstuhl. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.. Der Sitz des Vereins

Mehr

Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V.

Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V. Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Alter Krug Heiden. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz

Mehr

Freifunk Oldenburg e.v.i.g. Satzung. Beschlossen durch die Gründungsversammlung Oldenburg den 21. Juli 2013

Freifunk Oldenburg e.v.i.g. Satzung. Beschlossen durch die Gründungsversammlung Oldenburg den 21. Juli 2013 Freifunk Oldenburg e.v.i.g. Satzung Beschlossen durch die Gründungsversammlung Oldenburg den 21. Juli 2013 1 Allgemeines 1) Der Verein trägt den Namen Freifunk Oldenburg 2) Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr

SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr SATZUNG 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr 1. Der am 02.03.1989 in Münster gegründete Verein führt den Namen: Förderkreis Hochschulsport Münster e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Münster (Westfalen).

Mehr

Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V.

Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V. Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V. 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins 1. Der aufgrund des Gründungsbeschlusses vom 03. Dezember 2013 gegründeter Verein führt den Namen Förderverein

Mehr

Vereinssatzung Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Idar-Oberstein Kirn e.v. Gültig ab 20. Januar 2015

Vereinssatzung Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Idar-Oberstein Kirn e.v. Gültig ab 20. Januar 2015 Vereinssatzung Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Idar-Oberstein Kirn e.v. Gültig ab 20. Januar 2015 1 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Idar-Oberstein-

Mehr

Förderverein Europas Challenge e.v. Satzung

Förderverein Europas Challenge e.v. Satzung Förderverein Europas Challenge e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Europas Challenge e.v. Der Verein soll in das Vereinsregister in Göttingen eingetragen werden. Er hat

Mehr

Satzung für den Förderverein Kalmitbad Maikammer e.v.

Satzung für den Förderverein Kalmitbad Maikammer e.v. Satzung für den Förderverein Kalmitbad Maikammer e.v. (Gleichstellungsklausel: Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird auf die wechselweise geschlechterspezifische Darstellung verzichtet. Sämtliche Bezeichnungen

Mehr

FÖRDERVEREIN DES TSV TEMPELHOF-MARIENDORF E.V. SATZUNG

FÖRDERVEREIN DES TSV TEMPELHOF-MARIENDORF E.V. SATZUNG FÖRDERVEREIN DES TSV TEMPELHOF-MARIENDORF E.V. SATZUNG 11.02.2016 Satzung SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein des TSV Tempelhof-Mariendorf e.v. 2. Der Verein

Mehr

Satzung des Fördervereins Dorfkirche Techentin

Satzung des Fördervereins Dorfkirche Techentin Satzung des Fördervereins Dorfkirche Techentin 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Dorfkirche Techentin e. V. - im Folgenden Verein genannt - 2. Der Verein hat seinen

Mehr

Satzung. Verein zur Förderung gemeinnütziger Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Bildung, Soziales und Sport der Stadt Schwäbisch Hall e. V.

Satzung. Verein zur Förderung gemeinnütziger Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Bildung, Soziales und Sport der Stadt Schwäbisch Hall e. V. Satzung Verein zur Förderung gemeinnütziger Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Bildung, Soziales und Sport der Stadt Schwäbisch Hall e. V. 1. Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Mehr

Satzung des Förderverein Förderverein Tierrettung Neckar-Alb e.v.

Satzung des Förderverein Förderverein Tierrettung Neckar-Alb e.v. Satzung des Förderverein Förderverein Tierrettung Neckar-Alb e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Tierrettung Neckar-Alb e.v. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

Satzung des Vereins Helfen mit Herz e.v.

Satzung des Vereins Helfen mit Herz e.v. Satzung des Vereins Helfen mit Herz e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Helfen mit Herz e.v. (2) Er hat den Sitz in 71287 Weissach, Auf der Steige 20 (3) Er soll

Mehr

Satzung der Vereins Lazos de amistad Bänder der Freundschaft

Satzung der Vereins Lazos de amistad Bänder der Freundschaft Satzung der Vereins Lazos de amistad Bänder der Freundschaft 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Lazos de amistad Bänder der Freundschaft. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und

Mehr

Freundeskreis des Kinderschutz-Zentrums Westküste

Freundeskreis des Kinderschutz-Zentrums Westküste Freundeskreis des Kinderschutz-Zentrums Westküste Diakonisches Werk Husum ggmbh Theodor Storm - Str. 7 25813 Husum Tel.: 04841 691450 Satzung - 1 - 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Freundeskreis

Mehr

Vereinssatzung Ranchhorse e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Gammertingen und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Sigmaringen eingetragen.

Vereinssatzung Ranchhorse e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Gammertingen und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Sigmaringen eingetragen. Vereinssatzung Ranchhorse e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Ranchhorse e.v. - im folgenden Verein genannt. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Gammertingen und ist im Vereinsregister

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen: Verein zur Förderung Gemeinsam gegen Brustkrebs, im Folgenden Verein genannt. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach

Mehr

Förderverein Dorfkirche Wegendorf e.v.

Förderverein Dorfkirche Wegendorf e.v. Satzung des Fördervereins Dorfkirche Wegendorf e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Förderverein Dorfkirche Wegendorf" und ist seit dem 29.06.2009 unter dem Aktenzeichen VR 5562

Mehr

Satzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016. Name und Sitz

Satzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016. Name und Sitz Satzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016 1 Name und Sitz 1) Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. 2) Er wird

Mehr

Satzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung

Satzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung Satzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich

Mehr

Satzung des Vereins PiA Palliativ im Alltag e. V.

Satzung des Vereins PiA Palliativ im Alltag e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen PiA Palliativ im Alltag e.v. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Sitz des Vereins ist Frankfurt am Main. Der Verein verfolgt ausschließlich und

Mehr

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V.

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein Rosenheim e. V.. Er hat seinen Sitz in Rosenheim und ist in das Vereinsregister

Mehr

Satzung für den Förderverein Rautalschule (e.v.)

Satzung für den Förderverein Rautalschule (e.v.) Satzung für den Förderverein Rautalschule (e.v.) SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Rautalschule e. V. - im Folgenden Verein genannt - Der Verein hat seinen

Mehr

Satzung. des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta)

Satzung. des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta) Satzung des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta) 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Verein der Förderer und Freunde

Mehr

Satzung des Fördervereins der Christian-Reichart-Grundschule Erfurt e. V.

Satzung des Fördervereins der Christian-Reichart-Grundschule Erfurt e. V. Satzung des Fördervereins der Christian-Reichart-Grundschule Erfurt e. V. (beschlossen in der Mitgliederversammlung am 12. November 2014) 1 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Förderverein der

Mehr

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Mehr

Vereinssatzung der Placebo Kickers Hamburg e.v.

Vereinssatzung der Placebo Kickers Hamburg e.v. Vereinssatzung der Placebo Kickers Hamburg e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Placebo Kickers Hamburg e.v. (im folgenden "Verein" genannt). 2. Der Verein hat seinen Sitz

Mehr

Name, Sitz, Geschäftsjahr

Name, Sitz, Geschäftsjahr 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Swingolfclub Harz e.v. 2. Der Verein ist am 21.07.2005 gegründet und hat seinen Sitz in 38667 Bad Harzburg, Landkreis Goslar. Der Verein ist eingetragen

Mehr

Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH

Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH 1 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH. Er wird im Vereinsregister

Mehr

Satzung des. Kultur- und Förderverein Rühme e. V.

Satzung des. Kultur- und Förderverein Rühme e. V. Satzung des Kultur- und Förderverein Rühme e. V. 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) Der Verein führt den Namen Kultur- und Förderverein Rühme. Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz

Mehr

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Vereinssatzung Verein zur Förderung des Kindergartens, der Einhornschule und der gemeinnützigen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Scharzfeld e.v. Ausgabe: 03.2012 1 Name und Sitz Der Verein führt

Mehr

Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins

Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins Wie erstellt man eine Satzung für einen gemeinnützigen Verein? Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen. Er

Mehr

Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins

Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) Der gemeinnützige Verein führt den Namen keltisch-druidische Glaubensgemeinschaft. Er ist eine Religionsgemeinschaft

Mehr

des Heimatvereins Neuglobsow / Dagow e. V.

des Heimatvereins Neuglobsow / Dagow e. V. Satzung des Heimatvereins Neuglobsow / Dagow e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der am 04. 04. 2003 gegründete Verein für die Gemeinde Stechlin der Ortsteile Neuglobsow und Dagow führt den Namen

Mehr

SATZUNG. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

SATZUNG. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Zukunft- Adler Meidelstetten e. V. - im Folgenden Verein genannt - 2. Der Verein hat seinen Sitz in Hohenstein-Meidelstetten

Mehr

Satzung des Freundeskreis der Bundeswehr Leipzig e.v.

Satzung des Freundeskreis der Bundeswehr Leipzig e.v. Satzung des Freundeskreis der Bundeswehr Leipzig e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Bundeswehr Leipzig e.v.. (2) Der Sitz des Vereins ist Landsberger Straße

Mehr

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v.

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. 1 Name und Sitz Der Verein heißt: Rettet das Filmstudio e.v. Der Sitz ist Essen. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 Zweck Der Verein verfolgt

Mehr

Für den Verband der privaten Erste Hilfe Schulen e.v.

Für den Verband der privaten Erste Hilfe Schulen e.v. Satzung Für den Verband der privaten Erste Hilfe Schulen e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Verband der Privaten Erste Hilfe Schulen e.v.. Seine Abkürzung lautet

Mehr

Satzung des Kindergarten-Fördervereins Ansbach-St.Gumbertus/Lenauweg e.v.

Satzung des Kindergarten-Fördervereins Ansbach-St.Gumbertus/Lenauweg e.v. Satzung des Kindergarten-Fördervereins Ansbach-St.Gumbertus/Lenauweg e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Kindergarten-Förderverein Ansbach- St.Gumbertus/Lenauweg. (2) Der Verein

Mehr

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Artikel 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kammeroper Schloß Rheinsberg eingetragener Verein ( e.

Mehr

1. Der Verein führt den Namen Marketingrat Lüttringhausen und erhält nach seiner Eintragung ins Vereinsregister den Zusatz e.v.

1. Der Verein führt den Namen Marketingrat Lüttringhausen und erhält nach seiner Eintragung ins Vereinsregister den Zusatz e.v. Satzung des Vereins Marketingrat Lüttringhausen e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Marketingrat Lüttringhausen und erhält nach seiner Eintragung ins Vereinsregister den Zusatz

Mehr

Satzung des CSD Münster e.v.

Satzung des CSD Münster e.v. Satzung des CSD Münster e.v. Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz 2 Geschäftsjahr 3 Zweck des Vereins 4 Selbstlose Tätigkeit 5 Mittelverwendung 6 Verbot von Begünstigungen 7 Erwerb der Mitgliedschaft 8 Beendigung

Mehr

SATZUNG. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Leonberg und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen.

SATZUNG. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Leonberg und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen. SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen 15 Minuten fürs Überleben e. V., - im Folgenden Verein genannt. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne

Mehr

Förder- und Freundeskreis Elliniko SATZUNG

Förder- und Freundeskreis Elliniko SATZUNG Förder- und Freundeskreis Elliniko SATZUNG Hamburg, den 22. November 2013 Seite 1 von 4 SATZUNG FÖRDER- UND FREUNDESKREIS ELLINIKO 1 Name und Sitz Der Verein heißt Förder- und Freundeskreis Elliniko e.

Mehr

V e r e i n s s a t z u n g

V e r e i n s s a t z u n g V e r e i n s s a t z u n g des Fördervereins der Stiftung Internationale Stiftung Neurobionik e. V. 1. Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Förderverein der Stiftung Internationale Stiftung

Mehr

Freunde des TIZ Theater im Zehnthaus e.v. Theater hautnah. Mitgliedsantrag:

Freunde des TIZ Theater im Zehnthaus e.v. Theater hautnah. Mitgliedsantrag: Freunde des TIZ Theater im Zehnthaus e.v. Theater hautnah Mitgliedsantrag: Ich möchte Mitglied im Verein Freunde des TIZ Theater im Zehnthaus werden. Ich habe die Satzung (im Anhang) gelesen und akzeptiert.

Mehr

Satzung der Verein zur Förderung der Heilpädagogischen Tagesstätte Elsdorf

Satzung der Verein zur Förderung der Heilpädagogischen Tagesstätte Elsdorf Satzung der Verein zur Förderung der Heilpädagogischen Tagesstätte Elsdorf Seite 1 von 8 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein hat den Namen "Kinderbrücke e.v. - Verein der Förderer

Mehr

Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom

Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom 06.10.2009 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Mukoviszidose Förderverein Halle (Saale) e.v. (2) Der Verein hat seinen

Mehr

Satzung Vereins EL21

Satzung Vereins EL21 Satzung Vereins EL21 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Verein EL21-für Emscher-Lippe als Region mit Zukunft-. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung

Mehr

Satzung. des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. Name und Sitz

Satzung. des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. Name und Sitz Satzung des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. mit Sitz in Breitbrunn. 2. Das Geschäftsjahr entspricht dem

Mehr

Satzung Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA)

Satzung Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) Satzung Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) 1 Name Der Verein trägt den Namen Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA). Er wird in das

Mehr

Neue Schule Wolfsburg

Neue Schule Wolfsburg Satzung des Vereins der Eltern und Freunde der Neuen Schule Wolfsburg e.v. FÖRDERVEREIN Name, Sitz und Zweck Der Verein der Eltern und Freunde der Neuen Schule Wolfsburg e.v. -Förderverein - verfolgt ausschließlich

Mehr

DAAD-Freundeskreis e.v.

DAAD-Freundeskreis e.v. DAAD-Freundeskreis e.v. S A T Z U N G 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen DAAD-Freundeskreis e.v.. 2) Der Sitz des Vereins ist Bonn. 3) Der Verein ist in das Vereinsregister des

Mehr

Satzung des Vereins. Fassung It. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30. November 2013

Satzung des Vereins. Fassung It. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30. November 2013 Satzung des Vereins Fassung It. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30. November 2013 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Verein der Freunde und Förderer des Michaelsberges in Siegburg". Er

Mehr

Satzung des Heimat- und Kulturvereins Heidenau e.v.

Satzung des Heimat- und Kulturvereins Heidenau e.v. Satzung des Heimat- und Kulturvereins Heidenau e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Heimat- und Kulturverein Heidenau e.v. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Pirna eingetragen.

Mehr

(1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.

(1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. Satzung 1 (1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. (2) Der Sitz des Vereins ist Kaarst. (3) Das Geschäftsjahr

Mehr

Satzung des Förderkreis Schiedsrichtervereinigung Gießen e.v.

Satzung des Förderkreis Schiedsrichtervereinigung Gießen e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderkreis Schiedsrichtervereinigung Gießen und hat seinen Sitz in Fernwald-Annerod. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung. 1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereins. 3 Mitgliedschaft

Satzung. 1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereins. 3 Mitgliedschaft Diese Satzung wurde am 31. Januar 2003 auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung einstimmig angenommen. Sie ersetzt die vorherige Satzung vom 31. Januar 1975 vollständig. Am 20. Februar 2009 wurde die

Mehr

Satzung des Chorverbands Bad Tölz Wolfratshausen

Satzung des Chorverbands Bad Tölz Wolfratshausen Satzung des Chorverbands Bad Tölz Wolfratshausen 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein, der Mitglied im Bayerischen Sängerbund e.v. und im Deutschen Sängerbund e.v. ist, führt den Namen Chorverband Bad

Mehr

Satzung des Karneval Ausschuss Gemütlichkeit Ossenberg e.v.

Satzung des Karneval Ausschuss Gemütlichkeit Ossenberg e.v. Satzung des Karneval Ausschuss Gemütlichkeit Ossenberg e.v. 1 Name 1. Der Verein führt den Namen Karneval Ausschuss Gemütlichkeit (KAG) Ossenberg. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach

Mehr

Satzung des Fördervereins "Freunde der KiTa Gartenstraße" in Göttingen

Satzung des Fördervereins Freunde der KiTa Gartenstraße in Göttingen 1 Satzung des Fördervereins "Freunde der KiTa Gartenstraße" in Göttingen 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein trägt den Namen "Freunde der KiTa Gartenstraße" Förderverein - nach Eintrag in das Vereinsregister

Mehr

Satzung. des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013

Satzung. des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013 Satzung des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Hamburg Financial Research Center. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden;

Mehr

Frau und Familie e. V.

Frau und Familie e. V. Frau und Familie e. V. Mauritiuskirchstr. 3 Frau und Familie e.v. ist Mitglied 10365 Berlin des Paritätischen Berlin SATZUNG des FRAU UND FAMILIE e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein

Mehr

Satzung des Vereins zur Förderung der Katholischen Bekenntnisgrundschule St. Antonius Hau An der Kirche Bedburg-Hau. Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung des Vereins zur Förderung der Katholischen Bekenntnisgrundschule St. Antonius Hau An der Kirche Bedburg-Hau. Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung des Vereins zur Förderung der Katholischen Bekenntnisgrundschule St. Antonius Hau An der Kirche 3 47551 Bedburg-Hau 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein zur Förderung der Kath. Bekenntnisgrundschule

Mehr

Satzung Städtepartnerschaft Leipzig - Houston e.v.

Satzung Städtepartnerschaft Leipzig - Houston e.v. Städtepartnerschaft Leipzig Houston e.v. Satzung Städtepartnerschaft Leipzig - Houston e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Städtepartnerschaft Leipzig - Houston e.v. - im

Mehr

Satzung Bündnis für Familie in Bocholt e.v.

Satzung Bündnis für Familie in Bocholt e.v. Satzung Bündnis für Familie in Bocholt e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Bündnis für Familie in Bocholt. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung

Mehr

Vereinssatzung des Fördervereins der Stadtbücherei Nidderau e. V.

Vereinssatzung des Fördervereins der Stadtbücherei Nidderau e. V. Vereinssatzung des Fördervereins der Stadtbücherei Nidderau e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Förderverein der Stadtbücherei Nidderau". Sein Sitz ist Nidderau. Nach dem Eintrag in das Vereinsregister

Mehr

Satzung des Sport gegen Rassismus e.v.

Satzung des Sport gegen Rassismus e.v. Satzung des Sport gegen Rassismus e.v. 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Sport gegen Rassismus. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Braunschweig eingetragen. Der Sitz des Vereins

Mehr

Die Freibadinitiative Kierdorf e.v. ist beim Amtsgericht Köln unter der Nummer VR in das Vereinsregister eingetragen.

Die Freibadinitiative Kierdorf e.v. ist beim Amtsgericht Köln unter der Nummer VR in das Vereinsregister eingetragen. Die Freibadinitiative Kierdorf e.v. ist beim Amtsgericht Köln unter der Nummer VR 16140 in das Vereinsregister eingetragen. Satzung der Freibadinitiative Kierdorf e.v. Beschlossen auf der Gründungsversammlung

Mehr

Satzung Traktorfreunde Rhein-Selz e.v. Fassung vom 23. März 2012

Satzung Traktorfreunde Rhein-Selz e.v. Fassung vom 23. März 2012 Satzung Traktorfreunde Rhein-Selz e.v. Fassung vom 23. März 2012 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Traktorfreunde Rhein-Selz e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Dexheim. 3.

Mehr

Verein für historische Brücken Erfurt e.v. in der von der Mitgliederversammlung am beschlossenen Fassung

Verein für historische Brücken Erfurt e.v. in der von der Mitgliederversammlung am beschlossenen Fassung Satzung Verein für historische Brücken Erfurt e.v. in der von der Mitgliederversammlung am 08.12.2011 beschlossenen Fassung 1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen: Verein für historische

Mehr

Satzung des Vereins Bensheim hilft

Satzung des Vereins Bensheim hilft Satzung des Vereins Bensheim hilft 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen "Bensheim hilft". 2. Der Verein hat seinen Sitz in Bensheim. 3. Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen. 2 Zweck

Mehr

S A T Z U N G. Pohlitzer Maibaumsetzer e. V.

S A T Z U N G. Pohlitzer Maibaumsetzer e. V. S A T Z U N G Pohlitzer Maibaumsetzer e. V. Mit Beschluss vom 16.02.2001 Inhaltverzeichnis 1 Name und Sitz... 1 2 Vereinszweck... 1 3 Gemeinnützigkeit... 1 4 Mitglieder des Vereins... 2 5 Erwerb der Mitgliedschaft...

Mehr

Satzung des "Fördervereins der Evangelischen Kinder- und Jugendhilfe in Bad Homburg e.v. Haus Gottesgabe

Satzung des Fördervereins der Evangelischen Kinder- und Jugendhilfe in Bad Homburg e.v. Haus Gottesgabe Satzung des "Fördervereins der Evangelischen Kinder- und Jugendhilfe in Bad Homburg e.v. Haus Gottesgabe Seite 1 Name und Sitz des Vereins... 1 2 Zweck des Vereins... 1 3 Selbstlosigkeit, Mittelverwendung...

Mehr