Insolvenz des Arbeitgebers
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- Chantal Lorentz
- vor 6 Jahren
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1 Insolvenz des Arbeitgebers Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweisen 3.1. Abrechnung bis zum Vortag der Insolvenzeröffnung 3.2. Anlage von weiteren Insolvenzmandanten 3.3. Abrechnung der weiterbeschäftigten Arbeitnehmer 3.4. Abrechnung der sofort freigestellten Arbeitnehmer 3.5. Abrechnung der später freigestellten Arbeitnehmer 3.6. Ablehnung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse 3.7. Abrechnung der freigestellten Arbeitnehmer bei Ablehnung mangels Masse 4. Details 4.1. Abrechnung von sonstigen Bezügen/Einmalzahlungen 4.2. UV-Jahresmeldung Grund SV-Jahresmeldungen bei Insolvenzfällen 4.4. Insolvenzgeld 4.5. Ausweis des Insolvenzgelds auf der Lohnsteuerbescheinigung 4.6. Auswertungen
2 Seite 2 1. Ziel Das Info beschreibt die Besonderheiten im Beitrags- und Meldeverfahren bei Insolvenz des Arbeitgebers in LOHN. 2. Voraussetzungen Die Abrechnung einer Insolvenz ist für Abrechnungszeiträume ab 2017 möglich. Folgende Insolvenzereignisse sind zu unterscheiden: Eröffnung des Insolvenzverfahrens ( 27 InsO) Nicht eröffnete Insolvenzverfahren: o o Abweisung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse ( 26 InsO) Vollständige Betriebseinstellung ohne Antrag auf Insolvenzeröffnung, weil der Antrag mangels Masse keine Aussicht auf Akzeptanz hätte. Wir empfehlen bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens - vor Abrechnung des Mandanten - die Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter. 3. Vorgehensweisen Das Insolvenzrecht erfordert eine tagesgenaue Abgrenzung der Meldungen und Beitragsnachweise bis zum Vortag der Insolvenz und ab dem Tag der Insolvenz. Für Abrechnungszeiträume ab Insolvenzeröffnung müssen weiterbeschäftigte und freigestellte Arbeitnehmer zwingend in separaten Mandanten 5 abgerechnet werden. Mandant 1: Bisher abgerechneter Mandant bis zum Vortag der Insolvenz Mandant 2: Mandant für weiterbeschäftigte 7 Arbeitnehmer ab dem Tag der Insolvenz 8 Mandant 3: Mandant für freigestellte Arbeitnehmer ab dem Tag der Insolvenz 12 Mandant 4: Mandant für später freigestellte Arbeitnehmer bei Wechsel der Betriebsnummer
3 Seite Abrechnung bis zum Vortag der Insolvenzeröffnung Erfassen Sie bei einer Insolvenzeröffnung im bisher abgerechneten Mandanten das Datum der Insolvenz und als»status der Arbeitnehmer«<Austritt wegen Insolvenz>. 1. Festlegung in den Mandanten-Programmdaten»Stammdaten Mandanten-Programmdaten Register: Insolvenz«Wenn der Insolvenzverwalter eine neue Betriebsnummer beantragt hat, aktivieren Sie die Kontrollkästchen <Abwicklung der Insolvenz mit neuer Betriebsnummer>. Achtung Nach der Insolvenzeröffnung müssen weiterbeschäftigte und freigestellte Arbeitnehmer in separaten Mandanten abgerechnet werden. Die neuen Mandantennummern können anschließend eingetragen werden. Die Angaben der Folgemandanten sind optional und dienen nur zur Information. 2. Erstellung der Beitragsnachweise Im Monat des Insolvenzbeginns ist eine Trennung der Beiträge vorzunehmen: Im bisherigen Mandanten bis zum Vortag der Insolvenz In den weitergeführten Mandaten für weiterbeschäftigte und freigestellte Arbeitnehmer ab dem Tag der Insolvenz. Im obigen Beispiel werden die Beitragsnachweise mit dem nächsten Schätzlauf bzw. Monatsberechnung für den Zeitraum erzeugt.
4 Seite 4 3. Erfassung der Personaldaten Erstellung der SV-Meldungen Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach 27 InsO sind zum Vortag des Insolvenzereignisses alle Arbeitnehmer abzumelden. Unterscheiden Sie zwischen: Weiterbeschäftigte Arbeitnehmer: 1. Erfassen Sie das Austrittsdatum - entsprechend dem Tag vor der Insolvenz. ( für das obige Beispiel)»Stammdaten Personaldaten Register: Adresse«Die Arbeitnehmer werden mit Grund 33 bzw. 30 bei Abwicklung der Insolvenz mit neuer Betriebsnummer abgemeldet. Freigestellte Arbeitnehmer 1. Erfassen Sie das Austrittsdatum - entsprechend dem Tag vor der Insolvenz. ( für das obige Beispiel)»Stammdaten Personaldaten Register: Adresse«2. Erfassen Sie zum Tag des Austritts den Kalenderschlüssel 71»Freistellung von der Beschäftigung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens/Abweisung mangels Masse«im Kalender.»Stammdaten Personaldaten Register: Kalender«Die Abmeldungen der Arbeitnehmer erfolgen automatisch mit dem Meldegrund 71»Meldung des Vortages der Insolvenz/der Freistellung«Hinweis Zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung ist keine UV-Jahresmeldung Grund 92 abzugeben. Die bis 17 zum Insolvenzdatum aufgelaufenen BG-Werte müssen als Vorträge in die Folgemandanten übernommen werden.
5 Seite Anlage von weiteren Insolvenzmandanten 1. Anlage der neuen Mandanten Um die Anlage der weitergeführten Mandanten zu erleichtern, empfehlen wir folgende Vorgehensweise: 1. Agenda Arbeitsplatz öffnen. 2. Navigationspunkt»Neuanlage & Bearbeiten«. 3. Übersicht Mandanten mit öffnen. Rechtsklick auf den gewünschten Mandanten und»mandanten Stammdaten kopieren«auswählen. 4. Neue Mandanten-Nummer vergeben. Ggf. Firmenname anpassen. 5. Abrechnungsbeginn in Register»Mandat«erfassen. 6. Neu angelegten Mandanten auswählen. 7. Mandanten-Programmdaten wie gewohnt in LOHN unter»stammdaten Mandanten-Programmdaten«anlegen.
6 Seite 6 2. Anlage der Stammdaten Stammdaten wie Personaldaten, Mandanten-Krankenkassen usw. können aus dem Quell-Mandanten übernommen werden. Gehen Sie hierzu wie folgt vor: 1. LOHN öffnen»stammdaten Stammdaten duplizieren«2. Überschreiben Sie das Eintrittsdatum der Arbeitnehmer mit dem Tag der Insolvenz.»Stammdaten Personaldaten Register: Adresse Eintritt«3. Erfassen Sie falls notwendig SV-Vortragswerte zur Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft.»Stammdaten Personaldaten Arbeitnehmer öffnen Register: Dialog Schaltfläche: Lohnkontovorträge«4. Die Stammdaten zur Berufsgenossenschaft (Betriebsnummer, Mitgliedsnummer und PIN) und die BG-Stammdaten aus dem Insolvenz- Mandanten müssen identisch sein. Versenden Sie die Stammdatenabfrage. Nr Digitaler Lohnnachweis Hinweis Arbeitnehmer, die in diesem Mandanten nicht benötigt werden, können anschließend über das Symbol gelöscht werden.
7 Seite Abrechnung der weiterbeschäftigten Arbeitnehmer Legen Sie zuerst einen neuen Mandanten an, um weiterbeschäftigte Arbeitnehmer abzurechnen. Erfassen Sie bei einer Insolvenzeröffnung für weiterbeschäftigte Arbeitnehmer im neuen Mandanten das Datum der Insolvenz und als»status der Arbeitnehmer«<Weiterbeschäftigung bei Insolvenz>. 1. Festlegung in den Mandanten-Programmdaten»Stammdaten Mandanten-Programmdaten Register: Insolvenz«Für Abrechnungszeiträume ab Eintritt des Insolvenzereignisses (bei Fortführung eines Betriebs durch den Insolvenzverwalter) ist keine Insolvenzgeldumlage zu zahlen. LOHN deaktiviert das Kontrollkästchen automatisch bei Auswahl»Status der Arbeitnehmer«: <Freistellung ab Insolvenzereignis> <Freistellung nach Weiterbeschäftigung bei Insolvenz> <Weiterbeschäftigung bei Insolvenz> Wenn der Insolvenzverwalter eine neue Betriebsnummer beantragt hat, aktivieren Sie das Kontrollkästchen <Abwicklung der Insolvenz mit neuer Betriebsnummer>. 2. Erfassung der Personaldaten Erstellung der SV-Meldungen bei Weiterbeschäftigung Die Arbeitnehmer werden mit dem Tag der Insolvenz mit Meldegrund 13»Anmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis«bzw. bei einer Abwicklung der Insolvenz mit neuer Betriebsnummer mit Meldegrund 10»Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung«angemeldet. Hinweis Für weiterbeschäftigte Arbeitnehmer, die später freigestellt werden, erfolgt eine Meldung mit Meldegrund 71»Meldung des Vortages der Insolvenz/der Freistellung«. Erfassen Sie das Austrittsdatum und den Kalenderschlüssel 71»Freistellung von der Beschäftigung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens/Abweisung mangels Masse«im Kalender. 3. Erstellung der Beitragsnachweise bei Weiterbeschäftigung Die Beitragsnachweise für den Monat des Insolvenzereignisses werden mit Datum»Tag der Insolvenz«bis zum Monatsletzten erstellt. Im obigen Beispiel werden die Beitragsnachweise mit dem nächsten Schätzlauf bzw. der nächsten Monatsberechnung für den Zeitraum erstellt.
8 Seite Abrechnung der sofort freigestellten Arbeitnehmer Legen Sie zuerst einen neuen Mandanten an, um sofort freigestellte Arbeitnehmer abzurechnen. Erfassen Sie bei einer Insolvenzeröffnung das Datum der Insolvenz und als»status der Arbeitnehmer«<Freistellung ab Insolvenzereignis>. 1. Festlegung der Mandaten-Programmdaten»Stammdaten Mandanten-Programmdaten Register: Insolvenz«Für Abrechnungszeiten ab Eintritt des Insolvenzereignisses (bei Fortführung eines Betriebs durch den Insolvenzverwalter) ist keine Insolvenzgeldumlage zu zahlen. LOHN deaktiviert das Kontrollkästchen automatisch bei Auswahl»Status der Arbeitnehmer«: <Freistellung ab Insolvenzereignis> <Freistellung nach Weiterbeschäftigung bei Insolvenz> <Weiterbeschäftigung bei Insolvenz> Wenn der Insolvenzverwalter eine neue Betriebsnummer beantragt hat, aktivieren Sie das Kontrollkästchen <Abwicklung der Insolvenz mit neuer Betriebsnummer>.
9 Seite 9 Besonderheiten der Entgeltabrechnungen für freigestellte Arbeitnehmer Auf Grundlage der besonderen Entgeltabrechnung dürfen freigestellte Arbeitnehmer für die Dauer der Freistellung kein Arbeitsentgelt erhalten. Das arbeitsrechtlich zustehende Entgelt unterliegt in der Freistellungsphase der Beitragspflicht. Sie müssen eine fiktive Entgeltabrechnung durchführen, um Beitragsabrechnungen, Beitragsnachweise und entsprechende Meldungen zu erzeugen. Für die Umsetzung der SV-rechtlichen Vorgaben und Abrechnung empfehlen wir die Anlage folgender individueller Lohnarten:»Stammdaten Lohnarten«Anlage der Lohnart»Berechnung von SV-pflichtigen Bezügen während der Freistellung«
10 Seite 10 Anlage der Lohnart»Nettoabzug während der Freistellung«Hinweis Auf Basis des Entgeltanspruchs besteht Versicherungspflicht in allen Sozialversicherungszweigen bis zur arbeitsrechtlichen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, maximal bis zur Aufnahme einer Beschäftigung bei einem neuen Arbeitgeber. Achtung Zur lohnsteuerrechtlichen Behandlung der besonderen Entgeltabrechnung können wir keine Auskunft erteilen. Wenden Sie sich bei Fragen an die Finanzverwaltung.
11 Seite Erfassung der Personaldaten Erstellung der SV-Meldungen Das Eintrittsdatum für sofort freigestellte Arbeitnehmer entspricht dem Tag der Insolvenz. Es erfolgen keine SV-Anmeldungen. Abmeldungen müssen mit dem Meldegrund 72 erfolgen. Vorgehensweise Abmeldungen: Die Meldung mit Grund 72»Entgeltmeldung zum rechtlichen Ende der Beschäftigung«wird ausgelöst durch: Erfassung des Austrittsdatums»Stammdaten Personaldaten Register: Adresse Austritt«oder Vorzeitige Erfassung des Kalenderschlüssels 72»Abmeldung bei Insolvenz wegen Aufnahme einer SV-pflichtigen Beschäftigung«im Kalender erzeugt.»stammdaten Personaldaten Register: Kalender«Hinweis Für freigestellte Arbeitnehmer, die über den Jahreswechsel hinaus»beschäftigt«sind, wird automatisch mit der Monatsberechnung Januar eine Meldung mit dem Grund 70»Jahresmeldung für freigestellte Beschäftigte«erstellt. UV-Jahresmeldung Für Abrechnungszeiten der unwiderruflichen Freistellung entfällt die Pflicht zur Abgabe einer UV-Jahresmeldung mit Grund 92: 1.»Stammdaten Personaldaten Arbeitnehmer öffnen Register»BG«2. Im Bereich»BG-Pflicht«den Befreiungsgrund <Befreiung wegen unwiderruflicher Freistellung bei Insolvenz> wählen. Hinweis Zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung ist keine UV-Jahresmeldung Grund 92 abzugeben. Die bis 17 zum Insolvenzdatum aufgelaufenen BG-Werte müssen als Vorträge in die Folgemandanten übernommen werden. 3. Erstellung der Beitragsnachweise Die Beitragsnachweise für den Monat des Insolvenzereignisses werden mit Datum»Tag der Insolvenz«bis zum Monatsletzten erstellt. Im obigen Beispiel werden die Beitragsnachweise mit dem nächsten Schätzlauf bzw. Monatsberechnung für den Zeitraum erstellt.
12 Seite Abrechnung der später freigestellten Arbeitnehmer Nach Eintritt der Insolvenz können weiterbeschäftigte Arbeitnehmer nachträglich freigestellt werden. Wenn der insolvente Mandant nicht mit einer neuen Betriebsnummer weitergeführt wird: Legen Sie die Arbeitnehmer im Mandanten der sofort freigestellten Arbeitnehmer an. Wenn der insolvente Mandant mit neuer Betriebsnummer weitergeführt wird: Legen Sie die Arbeitnehmer zwingend in einem weiteren Mandanten zur weiteren Berechnung an. Erfassen Sie das Datum der Insolvenzeröffnung und als»status der Arbeitnehmer«<Freistellung nach Weiterbeschäftigung bei Insolvenz>. 1. Festlegung in den Mandanten-Programmdaten»Stammdaten Mandanten-Programmdaten Register: Insolvenz«. Für Abrechnungszeiten ab Eintritt des Insolvenzereignisses (bei Fortführung eines Betriebs durch den Insolvenzverwalter) ist keine Insolvenzgeldumlage zu zahlen. LOHN deaktiviert das Kontrollkästchen automatisch bei Auswahl»Status der Arbeitnehmer«: <Freistellung ab Insolvenzereignis> <Freistellung nach Weiterbeschäftigung bei Insolvenz> <Weiterbeschäftigung bei Insolvenz> Wenn der Insolvenzverwalter eine neue Betriebsnummer beantragt hat, aktivieren Sie das Kontrollkästchen <Abwicklung der Insolvenz mit neuer Betriebsnummer>.
13 Seite Erfassung der Personaldaten Erstellung der SV-Meldung Das Eintrittsdatum für später freigestellte Arbeitnehmer entspricht dem Tag der Freistellung: Es erfolgen keine SV-Anmeldungen. Abmeldungen müssen mit Meldegrund 72 erfolgen. Vorgehensweise Abmeldungen Die Abmeldung mit Meldegrund 72»Entgeltmeldung zum rechtlichen Ende der Beschäftigung«wird ausgelöst durch: oder Erfassung des Austrittsdatums»Stammdaten Personaldaten Register: Adresse Austritt«Vorzeitige Erfassung des Kalenderschlüssels 72»Abmeldung bei Insolvenz wegen Aufnahme einer SV-pflichtigen Beschäftigung«im Kalender erzeugt.»stammdaten Personaldaten Register: Kalender«Hinweis Für freigestellte Arbeitnehmer, die über den Jahreswechsel hinaus»beschäftigt«sind, wird mit der Monatsberechnung Januar eine Meldung mit Grund 70»Jahresmeldung für freigestellte Beschäftigte«erstellt. UV-Jahresmeldung Für Abrechnungszeiten der unwiderruflichen Freistellung entfällt die Pflicht zur Abgabe einer UV-Jahresmeldung mit Grund »Stammdaten Personaldaten Arbeitnehmer öffnen Register»BG«. 2. Im Bereich»BG-Pflicht«den Befreiungsgrund <Befreiung wegen unwiderruflicher Freistellung bei Insolvenz> wählen. Hinweis Zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung ist keine UV-Jahresmeldung Grund 92 abzugeben. Die bis zum Insolvenzdatum aufgelaufenen BG-Werte müssen als Vorträge 17 in die Folgemandanten übernommen werden. 3. Erstellung der Beitragsnachweise bei späterer Freistellung Die Beitragsnachweise für den Monat des Insolvenzereignisses werden mit Datum»Tag der Insolvenz«bis zum Monatsletzten erstellt. Im obigen Beispiel werden die Beitragsnachweise mit dem nächsten Schätzlauf bzw. Monatsberechnung für den Zeitraum von bis erstellt.
14 Seite Ablehnung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse Erfassen Sie bei einer Abweisung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse ( 26 InsO) den Tag der Insolvenz und als»status der Arbeitnehmer«<Weiterbeschäftigung bei Ablehnung mangels Masse>. 1. Festlegung in den Mandaten-Programmdaten»Stammdaten Mandanten-Programmdaten Register: Insolvenz«Beispiel: Tag des Insolvenz Die Angabe zum Folgemandanten ist optional und dient nur zur Information. Freigestellte Arbeitnehmer müssen in einem separaten Mandanten weiter geführt werden. Die neu angelegte 5 Mandantennummer kann nachfolgend eingetragen werden. 2. Erfassung der Personaldaten Erstellung der SV-Meldungen Für die weiterbeschäftigten Arbeitnehmer ergeben sich keine melderechtlichen Auswirkungen, da die Arbeitsverhältnisse durchgehend fortbestehen. Für freigestellte Arbeitnehmer müssen Abmeldungen mit dem Meldegrund 71»Meldung des Vortages der Insolvenz/der Freistellung«erfolgen. Vorgehensweise Abmeldungen: 1. Erfassung des Austrittsdatums (entspricht dem Tag vor dem Insolvenzereignis für das obige Bsp.)»Stammdaten Personaldaten Register: Adresse Austritt«2. Erfassung des Kalenderschlüssels 71»Freistellung von der Beschäftigung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens/Abweisung mangels Masse«im Kalender.»Stammdaten Personaldaten Register: Kalender«3.7. Abrechnung der freigestellten Arbeitnehmer bei Ablehnung mangels Masse Gehen Sie wie in Abrechnung der sofort freigestellten Arbeitnehmer 8 beschrieben vor.
15 Seite Details Abrechnung von sonstigen Bezügen/Einmalzahlungen Vorträge Steuer und Sozialversicherung Um sonstige Bezüge bzw. Einmalzahlungen in den weitergeführten Mandanten korrekt abzurechnen, muss der Vorverdienst bzw. die SV-Vortragswerte erfasst werden: Erfassen Sie den Vorverdienst/SV-Vortragswerte wie folgt: 1.»Stammdaten Personaldaten«. 2. Arbeitnehmer öffnen. 3. Register»Adresse«: Vorverdienst erfassen. 4. Register»Dialog«: Klick auf <Lohnkontovorträge>. 5. Register»SV«: SV-Werte erfassen.
16 Seite 16 SV-Vorjahreswerte Hinweis Wenn der Eintritt des Insolvenzereignisses in den Abrechnungsmonaten Januar-März stattfindet, müssen zusätzlich die SV-Vorjahreswerte einschließlich der in diesem Zeitraum bereits ausbezahlten Einmalbezüge vorgetragen werden.»stammdaten Personaldaten«1. Arbeitnehmer öffnen. 2. Register»Dialog«. 3. Klick auf <Lohnkontovorträge>. 4. Erfassung im Register»SV-Vorjahreswerte«.
17 Seite UV-Jahresmeldung Grund 92 Vorträge Berufsgenossenschaft Beim Eintritt eines Insolvenzereignisses ist im Insolvenzmandanten keine UV-Jahresmeldung mit Meldegrund 92 zu erstellen. Erfassen Sie die aufgelaufenen BG-Werte als Vortrag im weitergeführten Insolvenz-Mandanten (neuer Mandant).»Stammdaten Personaldaten«. 1. Arbeitnehmer öffnen. 2. Register»Dialog«. 3. Klick auf <Lohnkontovorträge>. 4. Erfassung im Register»BG«.
18 Seite SV-Jahresmeldungen bei Insolvenzfällen Im Abrechnungsmonat Januar erstellt LOHN bei der Monatsberechnung automatisch je nach Status der Arbeitnehmer eine Jahresmeldung. Weiterbeschäftigte Arbeitnehmer: Abgabegrund 50»Jahresmeldung«Freigestellte Arbeitnehmer: Abgabegrund 70»Jahresmeldung für freigestellte Arbeitnehmer«4.4. Insolvenzgeld»Auswertungen Bescheinigungswesen Formulare ohne Assistenten«Wenn Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt vor Eintritt der Insolvenz nur noch teilweise oder gar nicht erhalten haben, zahlt die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen die ausstehenden Entgeltansprüche an die Arbeitnehmer in Form von Insolvenzgeld aus. Folgende Bescheinigungen stehen in LOHN zur Verfügung. Antrag auf Insolvenzgeld Insolvenzgeldbescheinigung Insolvenzgeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Weitere Informationen finden Sie hier: Ausweis des Insolvenzgelds auf der Lohnsteuerbescheinigung Der Bezug von Insolvenzgeld wird auf der Lohnsteuerbescheinigung durch die Anzahl»U«ausgewiesen werden. Erfassen Sie den Kalenderschlüssel 73»Bezug von Insolvenzgeld (Anzahl»U«auf der Lohnsteuerbescheinigung)«für mindestens 5 Tage im Kalender.
19 Seite Auswertungen»Auswertungen Allgemeine Auswertungen Ordner: Beitragsnachweise«Nach der Monatsberechnung werden die erzeugten Meldungen und Beitragsnachweise in den»allgemeinen Auswertungen«im aktuellen Monat abgelegt:
20 Seite 20 Ordner:»Meldungen«
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