NACHSCHLAGEN. WAS WICHTIG IST. JEDERZEIT.

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1 NACHSCHLAGEN. WAS WICHTIG IST. JEDERZEIT. Hintergrundinformationen zu GENERATION business für die betriebliche Altersversorgung VERMITTLER- INFORMATION GENERATION BUSINESS

2 GENERATION BUSINESS DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK PRODUKTBESCHREIBUNG Produktart Zusatzoption Aufgeschobene, fondsbasierte Rentenversicherung, die speziell für die betriebliche Altersversorgung entwickelt wurde (für Direktversicherung, rückgedeckte Pensionszusage und rückgedeckte Unterstützungskasse) Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN Mindesteintrittsalter Höchsteintrittsalter bei laufender Beitragszahlung und Einmalbeiträgen Mindestaufschubdauer Spätester Rentenbeginn 15 Jahre bei laufender Zahlung 65 Jahre bei Einmalbeiträgen 70 Jahre für die Zusatzoption Beitragsbefreiung bei BU 50 Jahre bei laufender Zahlung 12 Jahre bei Einmalbeiträgen 10 Jahre 80. Lebensjahr, wobei der Rentenbeginn einmalig bis auf das 85. Lebensjahr hinausgeschoben werden kann BEITRAGSZAHLUNG Zahlungsweise Ratenzuschlag Monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich; Einmalbeiträge möglich (außer bei rückgedeckter Unterstützungskasse) Wird nicht erhoben Mindestbeiträge Monatlich 50, vierteljährlich 150, halbjährlich 300, jährlich 600, Einmalbeitrag Mindestbeiträge mit Zusatzoptionen Normaler Mindestbeitrag zzgl. der Gebühr für die Zusatzoption; Beispiel: ,25 = 53,25 monatlich (siehe Berechnungssoftware) Höchstbeiträge Monatlich , vierteljährlich , halbjährlich , jährlich , Einmalbeitrag Zuzahlungen Mindestens 2.500, bei Direktversicherung mindestens Beitragszahlungsdauer Planmäßige Erhöhung 3 %, 5 %, 7 % mindestens 10 Jahre maximal bis zum 75. Lebensjahr BESONDERHEITEN Boni Fondsauswahl Garantierte Wertentwicklung Treueboni während der Aufschubzeit möglicher Schlussbonus zum Rentenbeginn GENERATION UWP-Fonds I (Unitised-With-Profits-Prinzip) Spezielles Glättungsverfahren des UWP-Fonds garantiert für den Vertrag eine durchschnittliche Wertentwicklung von 1,5 % p. a. zum ursprünglichen Rentenbeginn RENTENZAHLUNG Rentenbeginn Optionen bei Rentenbeginn Der Rentenbeginn kann unter Berücksichtigung der Mindest aufschubdauer einmalig vorverlegt oder bis zum 85. Lebensjahr hinausgeschoben werden. Frühester Rentenbeginn ist in der Regel das 62. Lebensjahr. lebenslange Leibrente (wahlweise mit Hinterbliebenenrente) Kapitalauszahlung Rentengarantiezeiten Teilkapitalisierung von bis zu 30 % mit Verrentung des restlichen Kapitals standardmäßige jährliche Steigerung der laufenden Rente in Höhe von 1 % p. a. (Rentenanpassung); alternativ jährliche Steigerung der Rente bzw. Hinterbliebenenrente um entweder 3 % p. a. oder 5 % p. a. wählbar (Rentendynamik) MARKTOPTION andere Rentenzahlungsmodelle

3 2 // 3 01 PRODUKTDETAILS Ergänzend zu der nebenstehenden Übersicht Das Wichtigste auf einen Blick finden Sie in diesem Abschnitt weitere wichtige Informationen zu GENERATION business, der fondsbasierten Rentenversicherung für die betriebliche Alters versorgung (bav) von Canada Life, die Sie für den Verkauf benötigen. 02 UWP-PRINZIP Das Herzstück des GENERATION business ist das sogenannte Unitised- With-Profits-Prinzip (UWP). Erfahren Sie hier, wie es funktioniert und was das Besondere des Canada Life UWP-Fonds ist. Denn die betriebliche Altersversorgung Ihres Kunden ist nur so gut wie die Kapitalanlage dahinter. 03 VERTRIEBS- UND FACHINFORMATIONEN Als Unterstützung für Ihre Kundengespräche finden Sie in diesem Abschnitt einige vertriebliche Hintergrundinformationen zu GENERATION business wie auch zur bav. So erhalten Sie hier unter anderem einige Ideen und Anregungen zu möglichen Einsatz gebieten, zur Vorteilsargumentation sowie zu Personen kreisen, für die GENERATION business besonders geeignet ist.

4 01 PRODUKTDETAILS GENERATION business von Canada Life ist eine fondsbasierte, aufgeschobene Rentenversicherung, die speziell für den Bereich der betrieblichen Alters versorgung entwickelt wurde und Sicherheit mit Renditechancen verbindet. LEISTUNGEN LEISTUNG BEI RENTENBEGINN Ab dem Zeitpunkt des aktuellen Rentenbeginns zahlen wir eine laufende Rente, die insbesondere auf Basis des zur Verfügung stehenden Rentenvermögens ermittelt wird. Im Fall einer Rentenvorverlegung wird hierbei eine eventuell zu erhebende Storno gebühr berücksichtigt. GARANTIEN Bei Verträgen mit laufenden Beiträgen geben wir zum Rentenbeginn oder bei Kündigung in den letzten 5 Jahren vor ursprünglichem Rentenbeginn folgende Garantien: der Kunde genießt in vollem Umfang den von uns festgelegten Wertzuwachs der Anteile, d. h., dass wir keine Wertangleichung vornehmen werden, auch wenn der tatsächliche Marktwert unter dem geglätteten Wert liegt, und der durchschnittliche geglättete Wertzuwachs der dem Vertrag zum Rentenbeginn zustehenden Anteile beträgt mindestens 1,5 % pro Jahr, und der Kunde erhält den vollen Differenzbetrag zwischen dem geglätteten Wert und einem möglichen höheren tatsächlichen Wert seines Anteilguthabens als Schlussbonus. Beachten Sie hierzu den Abschnitt Schlussbonus. Die Voraussetzungen hierfür sind: der Vertrag hat mindestens 12 Jahre bestanden (auch beitragsfrei bestanden, wenn das geglättete Anteilguthaben zu Beginn der Beitragsfreistellung mindes tens betragen hat) und der Rentenbeginn bzw. die Kündigung liegt nicht früher als 5 Jahre vor dem ursprünglich gewählten Rentenbeginn. Weiter wird zum Rentenbeginn garantiert, dass das Rentenvermögen nicht niedriger als die Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich etwaiger Kosten für die Zusatz option Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit sein wird. Dies setzt voraus, dass der Vertrag unter den ursprünglich vereinbarten Bedingungen durchgeführt wurde. In Fällen von Beitragsreduktionen oder Beitragsfreistellungen wird deshalb eine neue garantierte Ablaufsumme festgesetzt.

5 4 // 5 Bei Verträgen mit Einmalbeitrag sagen wir, mit Ausnahme der letztgenannten Garantie, dieselben Garantien bei Erreichen des ursprünglich gewählten Rentenbeginns zu. Voraussetzung hierfür ist, dass der Vertrag mindestens 10 Jahre seit Versicherungsbeginn bestanden hat und dass in den letzten 10 Jahren vor Rentenbeginn keine weiteren Einmalbeiträge eingezahlt wurden. 01 _ PRODUKTDETAILS Die Garantie gilt unter Einhaltung der Voraussetzung auch zum hinausgeschobenen Rentenbeginn, nicht aber bei Kündigung oder vorgezogenem Rentenbeginn. SCHLUSSBONUS Als Schlussbonus bezeichnen wir einen möglichen Überschuss des tatsächlichen Werts des Anteilguthabens gegenüber dem geglätteten Wert. Wenn die Garantievoraussetzungen nicht erfüllt sind, besteht kein Anspruch auf einen Schlussbonus. Dennoch können wir Ihnen den vollen Schlussbonus oder einen Teil davon gewähren, wenn nach unserer Einschätzung die anderen am GENRATION UWP-Fonds I beteiligten Versicherungsnehmer dadurch auf kurze oder lange Sicht nicht unangemessen benachteiligt werden. ZUTEILUNGSSÄTZE Für Verträge mit laufenden Beiträgen hängen die Zuteilungssätze von der vereinbarten Beitragszahlungsdauer und der Beitragshöhe ab. Detaillierte Tabellen für die reduzierten Zuteilungssätze in den ersten 10 Jahren der Vertragslaufzeit finden sich in 11 der Versicherungsbedingungen. Diese Zuteilungssätze in den ersten 10 Jahren können ggf. dazu führen, dass eventuelle Rückkaufswerte niedriger sind als die Summe der eingezahlten Beiträge (siehe dazu auch die Beispielrechnung aus der Berechnungssoftware). Ab dem 11. Versicherungsjahr gewähren wir einen Zuteilungssatz von 101 % des Beitrags. Hiermit belohnen wir die Vertragstreue des Kunden. ZUTEILUNG DER ANTEILE BEI VERTRÄGEN MIT EINMALBEITRAG ODER BEI ZUZAHLUNG BEITRAG ZUTEILUNGSSATZ Bis % Von bis % und mehr 100 %

6 TREUEBONI Auf alle Verträge gegen laufende Beitragszahlung, die zum jeweiligen Stichtag der Treuebonuszuteilung nicht beitragsfrei gestellt sind, werden zu verschiedenen Zeitpunkten zusätzliche Anteile als Treuebonus gewährt: A) LAUFENDER TREUEBONUS VERSICHERUNGSJAHR PROZENTSATZ DER ZUSÄTZLICHEN ANTEILE zwischen 6. und 14. 0,4 % ab 15. bis zum aktuellen Rentenbeginn 0,6 % B) EINMALIGER ZUSÄTZLICHER TREUEBONUS IM 12. VERSICHERUNGSJAHR URSPRÜNGLICH VEREINBARTE AUFSCHUBDAUER IN JAHREN URSPRÜNGLICHER JAHRESBEITRAG PROZENTSATZ DER ZUSÄTZLICHEN ANTEILE 10 bis 15 bis zu ,5 % 10 bis und mehr 6,0 % Über 15 bis 20 alle 4,5 % Über 20 alle 3,0 % C) RENTENTREUEBONI Darüber hinaus teilen wir Ihrem GENERATION business als weitere einmalige Treueboni ein, zwei und drei Jahre vor Ihrem ursprünglichen Rentenbeginn sowie zum Rentenbeginn jeweils 3,5 % zusätzliche Anteile zu.

7 6 // 7 BEISPIELE FÜR TREUEBONIZUTEILUNG Laufzeit 12 Jahre Beitrag bis zu jährlich Bonus in % Beitrag und mehr jährlich 01 _ PRODUKTDETAILS Versicherungsjahr Versicherungsjahr zusätzlicher Treuebonus: 4,5 % Rententreueboni: 3,5 % laufender Treuebonus: 0,4 % p. a. zusätzlicher Treuebonus: 6 % Rententreueboni: 3,5 % laufender Treuebonus: 0,4 % p. a. Laufzeit 12 bis 15 Jahre Bonus in % Beitrag bis zu jährlich Beitrag und mehr jährlich Versicherungsjahr zusätzlicher Treuebonus: 4,5 % Rententreueboni: 3,5 % laufender Treuebonus: 0,4 % p. a. laufender Treuebonus: 0,6 % Versicherungsjahr zusätzlicher Treuebonus: 6 % Rententreueboni: 3,5 % laufender Treuebonus: 0,4 % p. a. laufender Treuebonus: 0,6 % Bei Laufzeiten von 12, 13 und 14 Jahren verschieben sich die weiteren Treueboni entsprechend bis frühestens zum Versicherungsjahr 9. Laufzeit 16 bis 20 Jahre Laufzeit über 20 Jahre Bonus in % Versicherungsjahr Versicherungsjahr zusätzlicher Treuebonus: 4,5 % Rententreueboni: 3,5 % laufender Treuebonus: 0,4 % p. a. laufender Treuebonus: 0,6 % Bei Laufzeiten von 16 bis 20 Jahren verschieben sich die weiteren Treueboni entsprechend bis frühestens zum Versicherungsjahr 13. zusätzlicher Treuebonus: 3 % Rententreueboni: 3,5 % laufender Treuebonus: 0,4 % p. a. laufender Treuebonus: 0,6 % Beispielhafte Darstellung anhand einer 30-jährigen Laufzeit

8 LEISTUNGEN IM TODESFALL Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn zahlen wir eine laufende Rente auf das Leben des bezugs be rechtigten Hinterbliebenen, die sich aus dem Gesamtguthaben, mindestens jedoch aus der Summe der eingezahlten Beiträge, abzüglich des Wertes getätigter Teilkündigungen, ergibt. Neben der Auszahlung in Form einer Rente ist zu diesem Zeitpunkt auch die Wahl einer einmaligen Kapitalleistung möglich. Wenn bei Rentenbeginn eine Rentengarantiezeit vereinbart wurde, wird bei Tod der versicherten Person nach Rentenbeginn die Rente bis zum Ende der Garantiezeit ausgezahlt. Wenn daneben eine Witwen-, Witwer- oder Lebenspart nerrente gewählt wird, kann ihr Beginn entweder am Ende der Garantiezeit liegen oder für den Todesfall der versicherten Person während der Garantiezeit ver einbart werden, also parallel zur Auszahlung kommen. Im Fall der Direkt versicherung darf eine Auszahlung dieser Rente nur an Hinterbliebene im Sinne des Steuerrechts erfolgen. BEITRAGSBEFREIUNG BEI BERUFSUNFÄHIGKEIT Es kann Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (bis zum gewählten Rentendatum, max. bis 67 Jahre) vereinbart werden. Falls der Kunde eine planmäßige Erhöhung der Beiträge vereinbart hat, endet diese bei Eintritt der Berufsunfähigkeit und lebt nicht wieder auf. Diese Zusatzoption ist auch mit Risikozuschlägen bis 100 % vereinbar. OPTIONEN BEI RENTENBEGINN AUSZAHLUNGSMÖGLICHKEITEN Persönliche Rente Das Rentenvermögen wird in Form einer lebenslangen Leibrente ausgezahlt, die entweder monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sowie entweder vorschüssig oder nachschüssig gezahlt werden kann. Die Rente steigt um mindestens 1 % p. a. an. Bei Beginn der Ansparzeit garantieren wir einen Rentenfaktor und weisen einen garantierten Rentenwert aus. Kapitalauszahlung Anstelle einer Rente kann der Kunde zum Zeitpunkt des aktuellen Rentenbeginns auch eine Kapitalauszahlung oder eine Teilkapitalisierung von bis zu 30 % mit Verrentung des restlichen Kapitals wählen. Rente mit zusätzlicher Witwen-, Witwer- oder Lebenspartnerrente Witwen-, Witwer- oder Lebenspartnerrente kann zum Rentenbeginn in Prozent der Standardrente vereinbart werden. Bei Tod der versicherten Person beginnt die Zahlung dieser Zusatzrente entweder sofort oder, sofern vereinbart, erst bei Ende der Garantiezeit der Standard rente. RENTENGARANTIEZEIT Es kann eine Rentengarantiezeit zwischen 1 und 23 Jahren gewählt werden, bis zu dem Jahr, in dem die versicherte Person das 85. Lebensjahr vollendet. Die Rentengarantiezeit sollte aus steuerlichen Gründen die mittlere Lebenserwartung der versicherten Person nicht übersteigen. RENTENDYNAMIK Statt der standardmäßigen Steigerung der Rente von 1 % kann auch eine Steigerung um 3 % oder 5 % vereinbart werden.

9 8 // 9 MARKTOPTION Auf Anfrage werden für den Kunden kurz vor Rentenbeginn Angebote für Renten anderer für Canada Life verfügbarer Versicherer eingeholt. Dadurch hat der Kunde zum Rentenbeginn die Möglichkeit, mit seinem bei Canada Life aufgebauten Rentenvermögen eine für ihn eventuell günstigere Rente auf Grundlage des Angebots eines anderen Anbieters zu erhalten. Er ist also nicht an das Rentenangebot der Canada Life gebunden. 01 _ PRODUKTDETAILS VERTRAGSÄNDERUNGEN HINAUSGESCHOBENER RENTENBEGINN Der Rentenbeginn kann einmalig bis höchstens zum Alter 85 hinausgeschoben werden. Das Anteilguthaben verbleibt im GENERATION UWP-Fonds I und partizipiert weiterhin am Wertzuwachs der Fondsanteile. Die Pflicht zur Beitragszahlung erlischt mit ursprünglichem Rentenbeginn. Wenn die Garantievoraussetzungen bei ursprünglichem Rentenbeginn erfüllt sind, gelten unsere Garantien auch zum Zeitpunkt des hinausgescho benen Rentenbeginns. VORGEZOGENER RENTENBEGINN Der ursprüngliche Rentenbeginn kann einmalig auf einen früheren Termin vor verlegt werden. Frühester Renten beginn ist nach einer Mindestaufschubdauer von 12 Jahren bei laufenden Beiträgen bzw. 10 Jahren bei Einmalbeiträgen möglich. Hinweis: Für alle Durchführungswege der betrieblichen Altersvers or gung ist für die steuerrechtliche Anerkennung grundsätzlich ein Mindestalter von 62 bei Rentenbeginn erforderlich. Bei Pensionszusagen an Gesellschafter- Geschäftsführer ist hingegen steuerrechtlich in der Regel eine Altersleistung nicht vor dem 65. Lebensjahr möglich. Diese Anforderung erhöht sich bis zum 67. Lebensjahr bei Geburtsjahrgängen nach Bei Verträgen mit laufenden Beiträgen wird keine Wertangleichung vorgenommen, wenn die Garantievor aussetzungen erfüllt sind. Sind diese nicht erfüllt und liegt der tatsächliche Wert unter dem geglätteten Wert des Anteilguthabens, dann kann der Wert des Vertrags auf den tatsächlichen Wert beschränkt werden. So wird der Wert des gesamten Fonds für andere Versicherungsnehmer nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt. Der Treuebonus entfällt für die jeweiligen Stichtage nach dem Datum des vorgezogenen Rentenbeginns. KÜNDIGUNG Eine vollständige Kündigung des Vertrags ist bedingungsgemäß jederzeit möglich. Bei Kündigung zahlen wir den Rückkaufswert, soweit der Auszahlung nicht gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Eine Teilkündigung ist erst nach 24 Monaten möglich. Der auszuzahlende Betrag muss mindestens 250 und der verbleibende geglättete Wert mindes tens betragen. Bei einer Kündigung in den letzten 5 Versicherungsjahren vor dem ursprünglich gewählten Rentenbeginn wird keine Stornogebühr erhoben. Es kann eine Wertangleichung des Anteilguthabens vorgenommen werden, falls die Garantievoraussetzungen nicht erfüllt sind und der tatsächliche Wert unter dem geglätteten Wert des Anteilguthabens liegt.

10 STORNOGEBÜHREN BEI VERTRÄGEN MIT LAUFENDER BEITRAGSZAHLUNG Wir erheben ggf. eine Stornogebühr bei vorgezogenem Rentenbeginn und bei (Teil-)Kündigung. Diese richtet sich nach der ursprünglich vereinbarten Beitragszahlungsdauer und dem Zeitpunkt der Kündigung oder des vorgezogenen Rentenbeginns, wie in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. ERHEBEN VON STORNOGEBÜHR BEITRAGSZAHLUNGSDAUER ANWENDUNG DER STORNOGEBÜHR 12 bis 17 Jahre Stornogebühr wird nur in den ersten 4 Versicherungsjahren erhoben. 17 bis 20 Jahre Stornogebühr wird nur in den ersten 6 Versicherungsjahren erhoben. 20 bis 25 Jahre Stornogebühr wird nur in den ersten 7 Versicherungsjahren erhoben. Über 25 Es wird bis auf die letzten 18 Jahre vor dem ursprünglichen Rentenbeginn eine Stornogebühr erhoben. Sollte eine Stornogebühr anfallen, richtet sich die Höhe nach der Tabelle in der Anlage 1 der Versicherungsbedingungen. ÄNDERUNGEN DER BEITRAGSHÖHE Eine Änderung der Beitragshöhe ist möglich. Dies kann jedoch Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der Vertragsleistung haben. Bitte beachten Sie, dass in den ersten zwei Versicherungsjahren der Beitrag um höchstens 25 % reduziert werden kann. Mindest- bzw. Höchstbeiträge müssen beachtet werden. Eine Änderung der Beitragshöhe wirkt sich auf die Höhe der garantierten Leistung aus. BEITRAGSFREISTELLUNG Eine Beitragsfreistellung kann jederzeit beantragt werden. Wir garantieren Ihnen bei Ihrem aktuellen Rentenbeginn, dass das ge glättete Anteilguthaben mindestens dem geglätteten Wert zum Zeit punkt der letzten Beitragsfrei stellung vor Rentenbeginn entspricht. Die Garantie greift jedoch erst, wenn das geglättete Anteilguthaben zu Beginn der Beitragsfreistellung mindestens beträgt. Während der Beitragsfreistellung fallen weiterhin alle für den GENERATION business mit laufenden Beiträgen geltenden Kosten und Gebühren an. Ist Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit mitversichert, so erlischt der Versicherungsschutz bei Beitragsfreistellung. Eine Beitragsfreistellung kann sich ggf. auf die übrigen Garantien auswirken.

11 10 // 11 BEITRAGSURLAUB Neben der bedingungsgemäßen Beitragsfreistellung ist ein vorübergehender Beitrags urlaub von bis zu 12 Monaten in den Fällen möglich, in denen aufgrund von Eltern zeit, Scheidung, Arbeitslosigkeit oder Ende der Lohnfortzahlung im Krank heits fall die Beiträge vorübergehend nicht geleistet werden können. 01 _ PRODUKTDETAILS FORTSETZUNG DES GENERATION BUSINESS NACH ELTERNZEIT Wird ein vom Arbeitgeber zugunsten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers abgeschlossener GENERATION business wegen Nichtzahlung der während der Elternzeit fälligen Beiträge in eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt, kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Elternzeit verlangen, dass der Vertrag zu den vor der Umwandlung vereinbarten Bedingungen fortgesetzt wird, wenn während der Elternzeit das Arbeitsverhältnis ohne Entgelt gemäß 1a Absatz 4 BetrAVG fortgesetzt wurde. WIEDERAUFNAHME DER BEITRAGSZAHLUNG Der Kunde kann die Beitragszahlungen jederzeit wieder aufnehmen. BEITRAGSZAHLUNGSDAUER Die Beitragszahlungsdauer kann während der Vertragslaufzeit verlängert werden. Eine nachträgliche Verkürzung der Beitragszahlungsdauer ist nicht möglich. Bei Vertragsabschluss kann aber eine abgekürzte Beitragszahlungsdauer vereinbart werden, wenn es sich um eine Direktversicherung oder um eine Rückdeckungsversicherung einer Pensionszusage handelt und die Beitragszahlungsdauer mindestens 10 Jahre beträgt. Zudem muss bei einer Laufzeit von 15 bis 19 Jahren der monatliche Beitrag mindestens 200 betragen bzw. bei einer Laufzeit von 20 Jahren und mehr mindestens 100. KOSTEN UND GEBÜHREN ABSCHLUSS- UND VERTRIEBSKOSTEN Für Verträge mit laufenden Beiträgen werden die Abschluss- und Vertriebskosten durch einen verringerten Zuteilungssatz für die auf die ersten 5 Jahre gezahlten Beiträge beglichen. Dieser Zuteilungssatz besteht aus der Differenz zwischen dem Zuteilungssatz des Beitrages nach der Tabelle A und der Tabelle B in 11 Absatz 2. Dieses gilt für außerplanmäßige Beitragserhöhungen gemäß 22 Absatz 1 entsprechend. Bei Verträgen gegen Einmalbeitrag werden die Abschluss- und Vertriebskosten abhängig von der Höhe des Einmalbeitrags durch die in 11 Absatz 5 dargestellten und unter 100 % liegenden Zuteilungssätze der Anteile und durch die Differenz zwischen dem Ausgabe- und Rücknahmekurs für die Anteile in Höhe von 5 % der Rücknahmeabschlag beglichen (siehe 13). Dies gilt für Zuzahlungen gemäß 21 entsprechend.

12 LAUFENDE KOSTEN Kosten für die Zuweisung von Anteilen Bei Verträgen mit laufenden Beiträgen werden die Kosten für die Zuweisung von Anteilen durch die Differenz zwischen dem Ausgabe- und Rücknahmekurs für die Anteile in Höhe von 5 %, der Rücknahmeabschlag, erhoben (siehe 13). Bei Verträgen mit planmäßiger Erhöhung wird für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand ein verringerter Zuteilungssatz bezogen auf die Erhöhung gemäß Absatz 1 angewandt. Bei Verträgen gegen Einmalbeitrag werden keine Kosten für die Zuweisung von Anteilen erhoben. Monatliche Verwaltungsgebühr Zur Deckung unserer allgemeinen Bestandsverwaltungskosten erheben wir bei Verträgen mit laufenden Beiträgen eine monatliche Gebühr in Höhe von 3,90 bei einer Aufschubdauer unter 20 Jahren und einem Jahresbeitrag unter 900, 4,75 bei einer Aufschubdauer unter 20 Jahren und einem Jahresbeitrag unter und 5,55 bei allen anderen Aufschubdauern und Jahresbeiträgen. Es fällt keine monatliche Verwaltungsgebühr für einen GENERATION business mit Einmalbeitrag an. Wir überprüfen jährlich, ob die geltende Verwaltungsgebühr der Entwicklung der tatsächlichen Kosten der Bestandsverwaltung für einen GENERATION business entspricht. Ändern sich diese Kosten um mindestens 2 %, passen wir die monatliche Verwaltungsgebühr im selben Verhältnis mit Wirkung für die Zukunft an. Erhöhungen bzw. Senkungen der monatlichen Verwaltungsgebühr dienen ausschließlich dazu, Steigerungen bzw. Senkungen bei den allgemeinen Bestandsverwaltungskosten des GENERATION business aufzufangen. Wenn wir die monatliche Verwaltungsgebühr anpassen, unterrichten wir den Kunden über die Ergebnisse und die entsprechend danach geltende monatliche Verwaltungsgebühr. Fixkosten Bei Verträgen mit laufenden Beiträgen werden die Fixkosten durch einen verringerten Zuteilungssatz für die auf die ersten zehn Versicherungsjahre gezahlten Beiträge erhoben. Durch die Fixkosten werden die allgemeinen Kosten des Unternehmens gedeckt, die unabhängig von der aktuellen Geschäftsentwicklung entstehen. Für ab dem 11. Versicherungsjahr fällige Beiträge gilt ein Zuteilungssatz von 101 % und der Vertrag wird nicht mehr mit den Fixkosten belastet. Hierdurch belohnen wir vertragstreue Kunden. Garantiegebühr Für die Sicherstellung der Garantie wird eine Garantiegebühr in Höhe von 0,25 % p. a. des Anteilguthabens erhoben.

13 12 // 13 Fondsverwaltungsgebühr Die Fondsverwaltungsgebühr deckt unsere internen Gebühren und beinhaltet unter anderem: die Gebühr der betreuenden Fondsmanagementgesellschaft, sofern wir eine solche Gesellschaft beauftragt haben, Aufwendungen für Einrichtung der Fonds, laufende Kontrolle der Vermögensgegenstände und ihre Anpassung, Aufwendungen für laufende Berichterstattung. Die Fondsverwaltungsgebühr wird bei der Festsetzung des geglätteten Wertzuwachses der Anteile berücksichtigt. Dies geschieht in der Form, dass wir von dem geschätzten Wertzuwachs eine Gebühr in Höhe von 1,5 % p. a. abziehen, um diese Fondsverwaltungsgebühr auszugleichen und den festgesetzten Wertzuwachs zu ermitteln. 01 _ PRODUKTDETAILS Gebühren für vereinbarte Zusatzoptionen Wir erheben zur Deckung der Risikokosten gesonderte Gebühren. Diese Risikogebühren errechnen sich nach anerkannten versicherungsmathematischen Prinzipien mit den zum Vertragsabschluss des GENERATION business gültigen Wahrscheinlichkeitstafeln.

14 02 UNITISED-WITH-PROFITS-PRINZIP (UWP) Eine mögliche Anlageform des GENERATION business: der GENERATION UWP-Fonds I der Canada Life und das sogenannte Unitised-With-Profits-Prinzip (UWP). UNITISED-WITH-PROFITS MIT SICHERHEIT GUT INVESTIERT Das Unitised-With-Profits-Prinzip ist ein jahrzehntelang erprobtes Konzept und stammt aus dem angelsächsischen Raum. Dort ist das UWP-Prinzip bereits eine bewährte Form der Altersvorsorge, die ein klares Ziel verfolgt: Attraktive Renditechancen in Kombination mit Garantien. DER GENERATION UWP-FONDS I Die Kapitalanlage erfolgt durch einen Fonds, der nach dem sogenannten UWP-Prinzip funktioniert. Der GENERATION UWP-Fonds I ist ein interner Fonds, d. h., er wird nicht öffentlich an einer Börse gehandelt. Fondsmanagementgesellschaft ist derzeit Setanta Asset Management Ltd., eine Tochter der Canada Life Gruppe. Als gemischter Fonds investiert er anteilig in Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Immobilien und liquide Mittel. Canada Life legt die Aufteilung dieser unterschiedlichen Anlageklassen regelmäßig neu fest unter Berücksichtigung der langfristigen Renditechancen und der innerhalb des Fonds gegebenen Garantien. Die jeweils aktuelle Zusammensetzung des Fonds finden Sie in unserem Internetauftritt in der Rubrik Fondsinformationen/Unitised-With-Profits-Konzept in den Fondsinformationen zum UWP-Fonds. Für den langfristigen Vermögensaufbau ist die Wahl der geeigneten Anlageklassen entscheidend. Durch einen entsprechend hohen Aktienanteil im UWP-Fonds können langfristig höhere Erträge in Aussicht gestellt werden.* Dennoch werden Anleihen beigemischt, um Schwankungen auszugleichen. Hinzu kommen ausgewählte Immobilienanlagen sowie (kurzlaufende) Geldmarktpapiere. Durch diese Verfahrensweise besteht die Möglichkeit, bedarfsgerechte Garantien aussprechen zu können und gleichzeitig zu einem höheren Anteil in Aktien investiert zu sein. * Wertentwicklungen der Vergangenheit sind keine Garantie für zukünftige Wertentwicklungen.

15 14 // 15 BEDARFSGERECHTE GARANTIEN ZUM RENTENBEGINN Erfüllt der Kunde die Garantievoraussetzungen, erhält er zum ursprünglichen Renten beginn den höchsten von drei Werten: Mindestwertentwicklung, geglättetes oder tatsächliches Anteilguthaben. GEGLÄTTETER WERT Der geglättete Wert ist der Sicherheitsbaustein. Unser Glättungsverfahren schützt vor Kurseinbrüchen und sorgt dafür, dass das Guthaben gleichmäßig ansteigt. Der geglättete Wert des Vertrages ergibt sich aus den einzelnen jährlich gutgeschriebenen Wertzuwächsen, die jedes Jahr am 1. April für die folgenden zwölf Monate festgelegt werden. Der jährliche geglättete Wertzuwachs kann nicht negativ sein und gibt an, wie stark das Anteilguthaben im jeweiligen Jahr mindestens wächst. Die Höhe des aktuellen geglätteten Wertzuwachses finden Sie in unserem Internetauftritt in der Rubrik Fondsinformationen/Unitised-With-Profits-Konzept in den Fondsinformationen zum UWP-Fonds. GARANTIERTE MINDESTWERTENTWICKLUNG Die Mindestwertentwicklung des geglätteten Wertes beträgt durchschnittlich 1,5 % pro Jahr für den Vertrag zum Rentenbeginn. TATSÄCHLICHER WERT UND SCHLUSSBONUS Bei starkem Wirtschaftswachstum und aufstrebenden Aktienkursen partizipiert Ihr Kunde beim Unitised-With-Profits- Prinzip durch das Aktieninvestment an den Renditechancen der Wertpapiermärkte. Dann greift am Ende der Vertragslaufzeit bei Erfüllung der Garantievoraussetzungen der sogenannte Schlussbonus. Den bekommt Ihr Kunde immer dann, wenn der tatsächliche Wert seines Anteilguthabens höher als der geglättete Wert ist. Die volle, vertragsgenau gerechnete Differenz kommt so der Altersvorsorge zugute. ZUM RENTENBEGINN WIRD DER HÖCHSTE WERT AUSBEZAHLT* 02 _ UWP-PRINZIP Wert Tatsächliche Wertentwicklung Geglättete Wertentwicklung Tatsächlicher Wert Schlussbonus Geglätteter Wert Garantierte Mindestwertentwicklung des geglätteten Wertes Garantievoraussetzung erfüllt Laufzeit 5 Jahre vor Rentenbeginn, Laufzeit min. 12 Jahre Ursprünglicher Rentenbeginn * bei Erfüllung der Garantievoraussetzungen Schematische Darstellung

16 TRANSPARENTES UND FAIRES PRINZIP Die individuellen geglätteten und tatsächlichen Anteile werden buchhalterisch getrennt. Dadurch kann transparent berechnet werden, wie das individuelle Anlageergebnis zustande kommt. Das Zusammenspiel zwischen geglätteten und tatsächlichen Werten bildet den Kern des UWP-Prinzips. HERVORRAGENDE ABLAUFLEISTUNGEN Möglicher Wert (Wert zum Rentenbeginn entspricht 246,11 % der eingezahlten Beiträge) Eingezahlter Beitrag GENERATION business, 30 Jahre Laufzeit, Beitrag monatlich 150 Garantierter Mindestwert (Wert zum Rentenbeginn entspricht 120,19 % der eingezahlten Beiträge) durchschnittliche Mindestwertentwicklung von 1,5 % p. a. Geglätteter Wert (Wert zum Rentenbeginn entspricht 133,56 % der eingezahlten Beiträge) durchgängig angenommene geglättete Wertentwicklung von 2,2 % p. a. * angenommene tatsächliche Wertentwicklung von 6 % p. a. Garantie Renditechance * Stand: April Der geglättete Wertzuwachs wird jedes Jahr im April für das Folgejahr festgelegt. Hinweis: Es handelt sich bei der Darstellung um ein vereinfachtes Beispiel zur Illustration der Funktionsweise zum Rentenbeginn. Wertentwicklungen aus der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf zukünftige Wertentwicklungen zu. Bitte beachten Sie die bedingungsgemäßen Garantievoraussetzungen. [ ] Der im Vergleich zur klassischen Kapital bildenden Lebens- und Rentenver sicherung hohe Investitionsanteil [der UWP-Policen] in Aktien eröffnet den Versicherten auch höhere Renditechancen. Im Zusammenspiel mit dem Glättungsverfahren, das das Risiko von Kursschwankungen zum Rentenbeginn ausgleicht und ein gleichmäßiges Wachstum des individuellen Vertragsguthabens ermöglicht, ist der Kunde bestens auf verschiedene Börsenszenarien vorbereitet. Bei guter Performance erhalten die Kunden zu Rentenbeginn die volle positive Differenz zwischen dem geglätteten und dem tatsächlichen Vertragswert als Schlussbonus ausbezahlt. [ ] Quelle: wmd brokerchannel,

17 16 // 17 UWP-FONDS DER CANADA LIFE KRISENFEST UND ZEITLOS Der UWP-Fonds der Canada Life hat seit seiner Auflegung im Jahr 2000 bereits bewiesen, dass das Prinzip funktioniert. In verschiedenen und auch schwierigen Marktsituationen und auch im Vergleich zum MSCI World konnte der UWP-Fonds hervorragende Ergebnisse erzielen. MUSTERPOLICE IM ZEITVERLAUF Auflegung UWP-Fonds 2000 Internet- Boom Geglätteter Wertzuwachs 4,0 % 2003 Enron- Skandal 2002 Euro- Einführung 2002 Irak-Krieg 2003 EU- Erweiterung Mio. Fondsvolumen 2005 Geglätteter Wertzuwachs 3,5 % 2007 Allzeit-Hoch des MSCI-World Mio. Fondsvolumen 2008 Banken-Krise 2008 Barack Obama wird US-Präsident 2009 Senkung des Garantiezins auf 1,75 % 2012 Fukushima 2011 Eurokrise Subprime 2007 Geglätteter Wertzuwachs 2,5 % Mio Fondsvolumen 2010 Geglätteter Wert zuwachs 2,2 % _ UWP-PRINZIP UWP tatsächlich UWP geglättet MSCI World Berechnungsgrundlage: 100 monatlich, laufender Beitrag. Wertentwicklung bei laufender Beitrags zahlung. Dargestellt wird die fiktive Entwicklung einer laufenden Einzahlung von monatlich 100 in einen Index (MSCI World) und den UWP-Fonds. Dabei werden keine Versicherungsgebühren berücksichtigt. Wertentwicklung basiert auf Nettowerten. Fondsmanagementgebühren wurden abgezogen. Wertent wick lungen der Vergangenheit sind keine Garantie für Wertent wicklungen in der Zukunft. MSCI-World- Daten aus Finanzen-Software FVBS, Version Daten UWP-Fonds: Setanta

18 03 VERTRIEBS- UND FACHINFORMATIONEN In diesem Abschnitt finden Sie einige vertriebliche Ideen und Anregungen zu möglichen Einsatzgebieten, zur Vorteilsargumentation sowie zu Personenkreisen, für die GENERATION business besonders geeignet ist. ZIELGRUPPEN GENERATION business ist für die betriebliche Altersversorgung mittels der Durchführungswege Direktversicherung, rückgedeckte Unterstützungskasse und rückgedeckte Pensionszusage geeignet. DIE HAUPTZIELGRUPPEN Kunden, die an den Renditechancen des Aktienmarkts partizipieren möchten ohne die Sorge, Marktschwankungen zum Rentenbeginn ausgesetzt zu sein Kunden, die ihre Anlageziele individuell vor Risiken absichern möchten Kunden, die Steuern sparen möchten Aufgrund der Mindestwertentwicklung und der renditestarken Anlage spricht GENERATION business eine breite Gruppe von Kunden an. Einige Anregungen zur Ansprache Ihrer Kunden finden Sie im Folgenden.

19 18 // 19 BAV ALS PERSONALPOLITISCHES INSTRUMENT FÜR ARBEITGEBER UNSER GRUNDKONZEPT FÜR DIE BAV IM UNTERNEHMEN Ob Direktversicherung, rückgedeckte Unterstützungskasse oder Pensionszusage, ob arbeitnehmer- oder arbeitgeberfinanziert: Canada Life bietet Ihnen viele Möglichkeiten. Pensionszusage Unterstützungskasse Direktversicherung Gesellschafter- Geschäftsführer Abteilungsleiter Führungskräfte leitende Angestellte AT-Kräfte Basisabsicherung Arbeiter Angestellte DIE WIN-WIN SITUATION IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG UNTERNEHMEN Senkung der Lohnnebenkosten Motivation, Bindung der Arbeitnehmer und somit... MITARBEITER Schließung der Versorgungslücke im Alter Reduzierung der Steuerlast... Erhöhung der eigenen Attraktivität Sparen aus dem Brutto Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen* evtl. Innenfinanzierung, Steuer stundungseffekte Beiträge zur Altersversorgung der Mitarbeiter = Betriebsausgaben Ansparphase: keine Steuer auf Beiträge keine Steuer auf Kapitalerträge Minderung der Sozialversicherungspflicht Hartz-IV-Sicherheit hohe zusätzliche Sicherheiten: Arbeitgeberhaftung (Verschaffungsanspruch) und PSVaG * Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung gemäß 1a BetrAVG GEHALTSZUSCHUSS IM BAV-MANTEL Es kann für den Arbeitgeber von Vorteil sein, seinen Mitarbeitern anstelle einer Gehaltserhöhung eine bav zuzusagen. Er motiviert damit nicht nur seine Mitarbeiter und unterstützt sie bei der notwendigen Altersvorsorge. Vielmehr sind arbeitgeberfinanzierte Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung in gewissen Grenzen auch steuer- sowie sozialversicherungsfrei; es werden also Lohnnebenkosten eingespart. 03 _ VERTRIEBS- UND FACHINFORMATIONEN

20 MITARBEITER GEWINNEN UND BINDEN Eine attraktiv ausgestaltete Unterstützung im Bereich der Altersversorgung kann ein gewichtiges Argument für den potenziellen Interessenten bei der Wahl seines zukünftigen Arbeitgebers sein. Besonders effektiv für die Gewinnung und auch die dauerhafte Bindung von qualifizierten Mitarbeitern ist eine arbeitgeberfinanzierte bav. Arbeitgeber erleben immer öfter, dass dieses Thema in Bewerbungsgesprächen durch den Bewerber zur Sprache gebracht wird. Eine intelligent gestaltete betriebliche Versorgung bietet die Chance, sich gegenüber Wettbewerbern als attraktiver Arbeitgeber abzugrenzen und Mitarbeiter dauerhaft zu motivieren und zu binden! Die Rente ist sicher das war gestern. [ ] Doch [ ] nur 29 Prozent aller Deutschen [verwenden] Teile ihres Gehalts, um sich eine betriebliche Altersversorgung (BAV) aufzubauen. [ ] Eine Umfrage des Marktforschungsinstituts Psychonomics belegt, dass der Beratungsbedarf in Sachen betriebliche Altersvorsorge enorm ist bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern. [ ] Weitere aktuelle Untersuchungen zeigen, dass das Interesse der Arbeitnehmer an der Firmenrente deutlich steigt, wenn ihre Unternehmen sich am Aufbau der Versorgung beteiligen. Dies ist einfach umsetzbar, da die BAV für Arbeitnehmer und Arbeitgeber viele Vorteile bietet. [ ] * Quelle: Handelsblatt, Die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge sind oft unbekannt,

21 20 // 21 KONZEPTE VL DIREKT Viele Arbeitnehmer erhalten vermögenswirksame Leistungen (VL) von ihrem Arbeitgeber. Dies ist für viele jedoch mit Nachteilen verbunden: relativ enge Einkommensgrenzen bzgl. Arbeitnehmersparzulage, Beiträge vollständig steuer- und sozialabgabenpflichtig, meist kein langfristiger Vermögensaufbau. Oft ist es daher sinnvoller, wenn der Anspruch des Arbeitnehmers auf VL zum Beispiel in einen Anspruch auf bav mittels Direktversicherung umgewandelt wird. Dabei profitiert nicht nur der Arbeitnehmer, der steuer- und nach derzeitiger Rechts lage auch sozialversicherungsfrei vorsorgen kann. Denn wandelt der Arbeitnehmer Gehalts bestandteile (etwa VL) um, so spart auch der Arbeitgeber seinen Anteil an den ansons ten fälligen Sozialversicherungs beiträgen. Daneben erfüllt er im Durchführungsweg der Direktversicherung den Rechtsanspruch seiner Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung ( 1a BetrAVG). Und: Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind i. d. R. beim Arbeitgeber, unabhängig von der Art der Finanzierung (Entgeltumwandlung, AG-Finanzierung oder gemischte Finanzierung), als Betriebsausgaben abzugsfähig. MINIJOB Oft besteht bei sogenannten Minijobs das Problem, dass durch einen Anstieg des Stundensatzes der Arbeitnehmer über die Grenze des steuer- und sozialabgabenfreien Gehalts kommt. Die Alternative: an die Stelle höherer Barlöhne tritt in Grenzen eine arbeitgeberfinanzierte bav. Bei richtiger Ausgestaltung bleibt es bei der gering fügigen Beschäftigung des Arbeitnehmers. UNTERNEHMERVERSORGUNG Experten schätzen, dass in Deutschland rund 1,8 Mio. Menschen leben, die zwar in Familienunternehmen offiziell angestellt sind, im Sinne der gesetzlichen Sozialversicherungen jedoch als Unternehmer eingestuft werden. Somit haben sie keinen Anspruch auf Leistung aus diesen Sozialversicherungen. Im Rahmen einer sogenannten sozialversicherungsrechtlichen Statusprüfung kann überprüft werden, ob die betreffende Person tatsächlich sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Ist die Person sozialversicherungsfrei, werden regelmäßig große Teile der bisher geleisteten Sozialversicherungsbeiträge zurückerstattet. Ab diesem Zeitpunkt sind durch die betreffende Person keine Beiträge an die Sozialversicherungsträger mehr zu entrichten. Es ist dann zu entscheiden, wie eine angemessene Altersversorgung sowie Risikoabsicherung herzustellen ist. Hier bieten sich private sowie betriebliche Lösungen an. So kann zum Beispiel im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung mit einer rück gedeckten Unterstützungskasse oft leicht bei gleichem Nettogehalt ein höherer Beitrag in die Altersvorsorge investiert werden. 03 _ VERTRIEBS- UND FACHINFORMATIONEN

22 BILMOG/BEGUTACHTUNG VON PENSIONSZUSAGEN Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25. Mai 2009 trat die umfassendste Reform des deutschen Handelsgesetzbuches der letzten 20 Jahre in Kraft. Die neuen Bilanzierungsregeln finden verpflichtend Anwendung für Geschäftsjahre, die im Kalenderjahr 2010 beginnen. Das Gesetz eröffnet mit seinen weitreichenden Änderungen neue Gestaltungsspielräume bei der Bewertung und Finanzierung von Pensionsverpflichtungen. Ziel der Gesetzesnovelle ist eine realistischere Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmen sowie die Entschlackung des Handelsgesetzbuches wie die Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben. BilMoG stellt somit eine vertriebliche Chance für den Durchführungsweg Direktzusage mit Rückdeckungsversicherung (durch BilMoG: Saldierung des Aktivwerts der Rückdeckungsversicherung mit der Pensionsrückstellung) sowie für Auslagerungsmodelle über den Pensionsfonds bzw. die Unterstützungskasse als auch die Reduzierung von Zusagen dar. Denn die Gesetzesänderungen liefern ein weiteres Motiv für die Attraktivität von Rückdeckungsmodellen: Führen die neuen Bewertungsansätze regelmäßig zu einer erhöhten Rückstellung in der Handelsbilanz und somit zu einer Verringerung der Eigenkapitalquote, so können diese Effekte durch Bildung von Plan Assets abgemildert bzw. gänzlich vermieden werden. Egal, ob die Unternehmen sich dafür entscheiden, die Pensionszusagen auszulagern, zu reduzieren oder auszufinanzieren, sollten die Pensionszusagen gerade vor diesem Hintergrund einer genaueren Analyse unterzogen werden. Dies kann durch eine professionelle Begutachtung der Zusagen erreicht werden. Im Rahmen dieser Begutachtung werden der Text der Zusage ebenso wie die steuerlichen Parameter der Zusage einer genauen Überprüfung unterzogen, um die individuellen Handlungsmöglichkeiten des einzelnen Unternehmens zu erarbeiten. Erst wenn der Status quo der Zusage feststeht, kann eine vernünftige Entscheidung getroffen werden, wie mit der Zusage verfahren werden kann. Wichtig dabei ist, dass es sich um eine versicherungsunabhängige Begutachtung handelt, um maßgeschneiderte Lösungsansätze anbieten zu können. Entscheidend für Finanzdienstleister, Vermittler und Steuerberater ist es dabei, dass die Begutachtung haftungssicher von Juristen und Steuerberatern vollzogen wird.

23 22 // _ VERTRIEBS- UND FACHINFORMATIONEN

24 WEITERE INFORMATIONEN erhalten Sie von Ihrem vertrieblichen Ansprechpartner oder von Canada Life Assurance Europe Limited, Niederlassung für Deutschland Höninger Weg 153a, Köln, HRB 34058, AG Köln Postanschrift: Canada Life Assurance Europe Limited Postfach 1763, Neu-Isenburg Telefon: , Telefax: maklerservice@canadalife.de, Hauptsitz: Canada Life Assurance Europe Limited, Canada Life House, Temple Road, Blackrock, Co. Dublin, Ireland Eingetragener Firmensitz in Irland Nr Canada Life Assurance Europe Limited unterliegt der allgemeinen Aufsicht der Central Bank of Ireland und der Rechtsaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Hinweis: Diese Vermittlerinformation ist zur Information des Vermittlers gedacht. Dem Versicherungsvertrag werden die Versicherungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung zugrunde liegen. Sollte diese Vermittlerinformation von den Versicherungsbedingungen abweichen, so sind immer die mit dem Kunden vereinbarten Versicherungsbedingungen maßgeblich. MI GNB 01 12/2012

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