Praktische Beispiele zur Umsetzung von Brandschutzkonzepten
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- Gisela Fuhrmann
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1 Praktische Beispiele zur Umsetzung von en Brandsicherheit wird in der Landesbauordnung durch einige grundsätzliche Anforderungen gewährleistet: a) Forderung von Abständen zu benachbarten Gebäuden (auf dem Baugrundstück und im Verhältnis zu angrenzenden Grundstücken) und damit Verhindern von Brandübertragung. b) Es besteht ein grundsätzliches Verbot leicht entflammbarer Baustoffe. c) Tragende Teile einer baulichen Anlage müssen eine bestimmte Feuerwiderstandsklasse aufweisen, um die Standsicherheit im Brandfalle zu Gewähr leisten. d) Durch Abschottung und Bildung von Brandabschnitten soll die Brandausweitung begrenzt werden. e) Die Landesbauordnung fordert zwei alternative Rettungswege je Nutzungseinheit. f) Die Zufahrt der Lösch- und Rettungsfahrzeuge zum bebauten Grundstück muss gesichert sein. g) Es muss ausreichend Löschwasser zur Verfügung gestellt werden. h) Die Landesbauordnung schreibt für bestimmte bauliche Anlagen die Anordnung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen vor
2 Nutzungsänderung eines ehem. landwirtschaftlichen Hofstelle Lageplan und Luftbild Nutzungsänderung eines ehem. landwirtschaftlichen Hofstelle Ansichten
3 Nutzungsänderung eines ehem. landwirtschaftlichen Hofstelle Erdgeschoss BW F Nutzungsänderung eines ehem. landwirtschaftlichen Hofstelle Obergeschoss 2 1 BW F
4 Nutzungsänderung eines ehem. landwirtschaftlichen Hofstelle Schnitt > 5,00 m F Nutzungsänderung eines ehem. landwirtschaftlichen Hofstelle Ansichten
5 Errichtung einer weiteren Wohneinheit Ansicht Rettungsweg 90/120 cm i.l DVGW Arbeitsblatt
6 Erweiterung eines Milchviehbetriebes Lageplan <1600 qm 110m³ Erweiterung eines Milchviehbetriebes > 40,00 m (Abweichung) > 3,00 m
7 Erweiterung eines Milchviehbetriebes Schnitte und Ansichten Neubau eines Milchviehbetriebes Lageplan <3000 qm <300 m 1600 l/min
8 Neubau eines Milchviehbetriebes Grundriss <3000 qm 35 m > 40,00 m > 5,0 5,0 m Neubau eines Milchviehbetriebes Lage, Schnitte und Ansichten
9 Biogasanlage / Schweinehaltung Lageplan Biogasanlage / Schweinehaltung Stallgrundriss > 40,00 m
10 Inhalte und Ertüchtigungsmöglichkeiten Bestand Konstruktion und bauliche Merkmale Aufbau, Konstruktion, Baustoffe, Grundfläche, Besonderheiten Einordnung des Gebäudes Geschosse, Höhe (geringe Höhe) <1600 qm, <3000 qm, <4000 qm, >4000qm Zuwegung für die Feuerwehr Breite >3m, Neigung <10%, Tragfähigkeit, Anfahrbarkeit Objekte Löschwasserversorgung / -rückhaltung <300 m, Leistung (z.b. 800 l/min) Wassergefährdende Stoffe Brandabschnitte/Brandbekämpfungsabschnitte Rettungswege <35 m oder bis zu 1,5-fach (ortskundig, Kontrollzwecke, geringe Brandlasten, übersichtlich) Beschilderung Inhalte und Ertüchtigungsmöglichkeiten Bestand Haustechnische Anlagen Heizung Lüftung Leitungen Rauchabschnitte, Rauch- und Wärmeabzugsanlage Alarmierungseinrichtungen Brandbekämpfungsabschnitte Sicherheitsstromversorgung Hydrantenpläne Brandmeldeanlage (auch zur Kompensation) Feuerwehrpläne Brandbekämpfung Feuerlöscher, Hydrant Brandschutzmaßnahmen während der Bauzeit
11 NRW Bau O 29 Anforderungen an Bauteile (Wände, Pfeiler, Stützen) Spalte Gebäude Freistehende Wohngebäude Gebäude geringer andere Gebäude Wohngebäude mit nicht mehr als einer geringer Höhe mit nicht Höhe mehr als zwei Wohnung (siehe auch Wohnungen Absatz 2) ZeileBauteile 1a tragende und aussteifende Wände, Pfeiler und Stützen keine F 30 F 30 F 90-AB 1b in Kellergeschossen keine F 30-AB F 90-AB F 90-AB 1c in Geschossen im Dachraum, über keine F 30 F 30 F 90 denen Aufenthaltsräume möglich sind 1d in Geschossen im Dachraum, über keine keine keine keine denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind 2 nichttragende Außenwände sowie keine keine keine A oder F 30 nichttragende Teile von Außenwänden 3 Oberflächen von Außenwänden, Außenwandbekleidun gen und Dämmstoffe in Außenwänden keine keine (siehe jedoch Absatz 3) 4a Trennwände nach 30./. F 30 (siehe jedoch 30 Abs. 4) 4b in obersten Geschossen von Dachräumen./. F 30 (siehe jedoch 30 Abs. 4) 5 Gebäudeabschlusswände nach 31./. F 90-AB (siehe jedoch 31 Abs. 4) keine (siehe jedoch Absatz 3) F 30 (siehe jedoch 30 Abs. 4) F 30 (siehe jedoch 30 Abs. 4) Brandwand (siehe auch Absatz 4) 6 Gebäudetrennwände nach 32../. F 90-AB Brandwand (siehe auch Absatz 4) B 1 F 90-AB (siehe jedoch 30 Abs. 4) F 90-AB (siehe jedoch 30 Abs. 4) Brandwand Brandwand NRW Bau O 34 Anforderungen an Bauteile (Decken) Spalte Gebäude Freistehende Wohngebäude Gebäude geringer andere Gebäude Wohngebäude mit nicht mehr als einer geringer Höhe mit nicht Höhe mehr als zwei Wohnung (siehe auch Wohnungen Absatz 2) ZeileBauteile 1 Decke keine F 30 F 30 F 90-AB 2 Decke über Kellergeschoss keine F 30 F 90-AB F 90-AB 3 Decken im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume möglich sind keine F 30 F 30 F 90 4 Decken im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind keine keine (siehe jedoch 30 Abs. 4) keine (siehe jedoch 30 Ábs.4) keine (siehe jedoch 30 Abs
12 Hinweise Abstände zwischen Einheiten >5,00 m Bereiche von Brandlasten freihalten Abstände zwischen Einheiten <5,00 m Eine Wand als Abschlusswand ohne Öffnungen ausbilden Öffnungen über Eck --- 3,00 m Abstand Brandüberschlag nach oben Geschlossene aufgehende Gebäudeabschlusswand oder vor der aufgehenden Wand 5 m Streifen >F30 je nach Anforderung Öffnungen in klassifizierten Wänden in Brandschutzqualität regelmäßige Überprüfung der Gangbarkeit Keine Holzkeile Durchbrüche für Installationen sind fachgerecht zu schließen Trennung der elektrischen Versorgung und Abschnittsbildung usw Quellen BauGB, NRW BauO Grundsätze zur planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich - Außenbereichserlass - gem. RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr -VI A , u. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - VII-2 - BauGB - vom LEXsoft, LexisNexis Deutschland GmbH Leitfaden vom Kreis Borken
13 Planungsschritte im Genehmigungsverfahren (NRW) Verfahrensermittlung Vorprüfung durch Baugenehmigungsbehörde Standorttermin, Träger öffentlicher Belange Betriebsanalyse des IST-Betriebes Betriebsziele, Raum- und Funktionsprogramm Wirtschaftlichkeitsberechnung Vorprüfung der Privilegierung (i.d.r. Landwirtschaftskammer) Standortauswahl, Erschließung, Immissionsschutz Vorentwurf, Lageplan, Kostenschätzung Antrag nach BImSchG Anlagen nach 4. BImSchV Prüfung UVP Einfaches Verfahren Förmliches Verfahren Planungsschritte im Genehmigungsverfahren (NRW) Baugenehmigung und genehmigungsfreie Vorhaben Genehmigungsfreie Vorhaben Vorprüfung durch Baugenehmigungsbehörde Standorttermin, Träger öffentlicher Belange Antrag auf Vorbescheid ggf. Beteiligung politischer Gremien (z.b. Planungsausschuss) Bauordnungsamt der Stadt oder des Kreises, Beteiligung der Fachbehörden: Untere Wasserbehörde Landschaftschutz Genehmigungspflichtige Vorhaben Antrag auf Baugenehmigung ggf. Beteiligung politischer Gremien (z.b. Planungsausschuss) Bauordnungsamt der Stadt oder des Kreises, Beteiligung der Fachbehörden: Untere Wasserbehörde Landschaftschutz Baugenehmigung
14 Systematik des 35 BauGB Privilegierte und nicht privilegierte Vorhaben Privilegierte Vorhaben 35 Abs. 1 BauGB Außenbereich 35 BauGB Sonstige Vorhaben 35 Abs. 2 BauGB Nicht privilegierte Vorhaben 35 Abs. 2 BauGB Begünstigte Vorhaben 35 Abs. 4 BauGB Außenbereichssatzung 35 Abs. 6 BauGB Systematik des 35 BauGB Privilegierte Vorhaben und Abgrenzung Landwirtschaftliche Betriebe 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB Forstwirtschaftliche Betriebe 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB Haupterwerbsbetrieb Nebenerwerbsbetrieb Hobbylandwirtschaft ist nicht privilegiert Privilegierte Vorhaben 35 Abs. 1 BauGB Quantitative Weise, angemessene Dauer, Bodenertragsnutzung, Futtergrundlage, wirtschaftliche Grundlage, dienende Funktion Gartenbaubetriebe 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Sonstige privilegierte Vorhaben Anlagen der öffentlichen Versorgung Standortgebundene Betriebe Zweckgebundene Anlagen Anlagen der Wind- und Wasserenergie Biomasseanlagen Kernenergieanlagen 35 Abs. 1 Nr. 3-7 BauGB
15 Systematik des 35 BauGB Sonstige und begünstigte Vorhaben, Außenbereichssatzung Sonstige Vorhaben 35 Abs. 2 BauGB Nutzungsänderung landwirtschaftlicher Ersatzbau Wohngebäude Ersatz zerstörter Gebäude Änderung kulturlandschafts- Erweiterung Wohngebäude Erweiterung Gewerbebetrieb Gebäude Abs. 4 Nr. 1 BauGB Abs. 4 Nr. 2 BauGB Abs. 4 Nr. 3 BauGB prägender Gebäude Abs. 4 Nr. 5 BauGB Abs. 4 Nr. 6 BauGB Abs. 4 Nr. 4 BauGB Erhaltenswerte Bausubstanz Äußere Gestalt bleibt erhalten Aufgabe der Nutzung <7 Jahre räumlichfunktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle höchstens drei Wohnungen je Hofstelle keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorhandene Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden vorhandene Gebäude weist Missstände oder Mängel auf vorhandene Gebäude wird seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird Begünstigte Vorhaben 35 Abs. 4 BauGB durch Brand, Naturereignisse oder andere außergewöhnliche Ereignisse zerstört Änderung oder Nutzungsänderung von erhaltenswerten, das Bild der Kulturlandschaft prägenden Gebäuden Gebäude ist zulässigerweise errichtet Erweiterung ist im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt Außenbereichssatzung 35 Abs. 6 BauGB bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebes, wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen
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