des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Öl- und Gasgewinnung in Deutschland und Baden-Württemberg
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- Rüdiger Grosser
- vor 8 Jahren
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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Abg. Rosa Grünstein u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Öl- und Gasgewinnung in Deutschland und Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche in Deutschland relevanten Arten der Gewinnung von Öl und Gas ihr bekannt sind; 2. wie sie zwischen unkonventionellem und konventionellem Fracking unterscheidet; 3. welche konventionellen Kohlenwasserstoff- und Tight-Gas-Vorkommen in Baden-Württemberg ihr bekannt sind; 4. ob es in Baden-Württemberg konventionelle oder Tight-Gas-Lagerstätten gibt, die noch ausgebeutet werden könnten und ggf. wo, in welcher Tiefe und mit welcher vermuteten Größe; 5. welche chemischen Additive in der Regel im Frack-Fluid beim Fracking in konventionellen Lagerstätten, in Tight-Gas-Lagerstätten sowie in Schiefergaslagerstätten eingesetzt werden und wie bedenklich diese insbesondere im Blick auf den Grundwasserschutz sind; 6. welche zusätzlichen gesetzlichen Vorgaben zum Schutz des Trinkwassers und Grundwassers sie für nötig hält, um das Fracking in konventionellen und Tight- Gas-Vorkommen weiterhin ökologisch vertretbar zu ermöglichen; 7. wie sie die Eckpunkte der Bundesregierung für die Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bergrechtes sowie des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz) bewertet; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
2 8. ob zwischen 1950 und 1997 bei der Erdöl- und Erdgasförderung am Bodensee aus Sandstein- und Mollasseschichten gefrackt wurde Grünstein, Stober, Gruber, Gürakar, Rolland SPD Begründung Die derzeitige Diskussion um das Fracking in Deutschland und die in Arbeit befindlichen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zum Schutz der Umwelt vor Fracking machen deutlich, dass es unterschiedlichste Methoden zur Gewinnung von Öl und Gas gibt, wobei der Einsatz wassergefährdender Substanzen nicht auf die unkonventionelle Gasgewinnung mittels Fracking beschränkt ist. Mindestens 325 der rund 330 Fracks, die in Deutschland seit 1961 durchgeführt worden sind, fanden in konventionellen und Tight-Gas-Lagerstätten statt (Quelle: UBA 2012). Schiefergaslagerstätten spielen mit bislang drei Fracks in Deutschland daher eine eher untergeordnete Rolle. Außerdem unterscheiden sich die Zusammensetzungen von modernen Frack-Fluiden für die Schiefergasförderung und die Tight-Gas-Förderung stark. So bestehen moderne Frack-Fluide zum Aufsprengen von Schiefergaslagerstätten nach Angaben von Förderfirmen nur noch aus zwei bis drei Substanzen, wohingegen Frack-Fluide zum Einsatz in Tight-Gas-Lagerstätten noch immer aus mindestens 25 Additiven zusammengesetzt sind. Laut einem im Internet frei zugänglichen Papier der Universität Freiburg wurden zwischen 1950 und 1997 Erdöl und Erdgas in der Region Bodensee aus Sandsteinschichten zwischen 800 und 2000 Metern Tiefe gewonnen. Stellungnahme Mit Schreiben vom 26. August 2014 Nr. 41W /35/1 nimmt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche in Deutschland relevanten Arten der Gewinnung von Öl und Gas ihr bekannt sind; Zu 1.: Der Bericht Erdöl und Erdgas in der Bundesrepublik Deutschland des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie des Landes Niedersachsen (LBEG) hat die genutzten Kohlenwasserstoff-Lagerstätten in Deutschland zum Gegenstand. Er beschreibt die geologische Situation der einzelnen Lagerstätten, die Gewinnungsmengen und aktuelle Produktionstechnologien. Der Bericht wird jährlich neu aufgelegt und ist auf der Homepage des LBEG verfügbar: Dem aktuellen Bericht für das Berichtsjahr 2013 ist wie für die Jahre zuvor zu entnehmen, dass der Schwerpunkt der Erdöl- und Erdgasgewinnung in Deutschland in den Bundesländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein liegt. Daneben 2
3 erfolgt eine nennenswerte Gewinnung dieser Rohstoffe in Mittel- und Norddeutschland sowie in Rheinland-Pfalz (Oberrheingraben) und Bayern (Alpenvorland). Die Gewinnung erfolgt aus Erdöl- und Erdgasfallen sowie aus Tight-Gas-Lagerstätten. In Niedersachsen wird Tight-Gas aus Einzelbohrungen in Tiefen von mehr als Meter unter der Geländeoberfläche gefördert. Die jüngeren Bohrungen sind horizontal in das Reservoirgestein abgelenkt und mittels Multi-Fracs stimuliert. Bohrcluster mit zahlreichen horizontal abgelenkten Bohrungen von einem Bohrplatz aus nach amerikanischem Vorbild gibt es in Niedersachsen nicht. In Baden-Württemberg wird derzeit weder Erdöl noch Erdgas gewonnen. Ein jährliches Aufkommen von wenigen hundert Tonnen Kohlenwasserstoffkondensat steht im Zusammenhang mit dem Betrieb des Gasspeichers Fronhofen-Illmensee (Oberschwaben). Im Jahr 2013 wurde eine Probebohrung zur Erkundung von Erdöl in geologischen Fallen auf Gemarkung Eggenstein-Leopoldshafen, Landkreis Karlsruhe, niedergebracht. Die Bohrarbeiten sind abgeschlossen. Die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet. 2. wie sie zwischen unkonventionellem und konventionellem Fracking unterscheidet; Zu 2.: Die Bildung von Erdöl- und/oder Erdgas-Lagerstätten setzt voraus, dass Kohlenstoff aus organischer Substanz in maßgeblichem Umfang in einem Sediment (Muttergestein) eingeschlossen und dort im Lauf seiner geologischen Geschichte durch erhöhten Druck und Temperatur zu Erdöl und/oder Erdgas umgewandelt wird. Aufgrund ihrer geringeren Dichte als das umgebende Gebirge steigen Erdöl und/oder Erdgas über und in porösen und durchlässigen Gesteinen (Speichergestein) üblicherweise in Richtung der Erdoberfläche auf (Migration), bis ihr Weg durch geringdurchlässige Gesteine abgeschnitten wird. Sofern entsprechende geologische Strukturen (Erdöl- und/oder Erdgasfallen) vorhanden sind, können sich größere Vorkommen ansammeln, die wirtschaftlich nutzbar sind (Lagerstätten). Typisch für diese Erdöl- und Erdgaslagerstätten in geologischen Fallen ist, dass Öl und Gas zumindest zu einem bestimmten Anteil allein durch die Lagerstättenverhältnisse (Durchlässigkeit des Speichergesteins und hydraulischer Druck in der Lagerstätte) den Erschließungsbohrungen zuströmen. In bestimmten Fällen wandert das Erdgas aus dem Muttergestein in ein darüber liegendes, poröses Speichergestein. Porenvolumen und Durchlässigkeit dieses Speichergesteins werden jedoch im Lauf seiner geologischen Entwicklung durch den zunehmenden Druck des überlagernden Gebirges vermindert. Fortschreitende Kompaktion und Verfestigung bzw. zusätzliches Wachstum von Mineralkörnern führt zu einer deutlichen Verringerung des Porenraumes im Speichergestein und einem weitgehenden Verlust seiner Durchlässigkeit. Das Erdgas ist gefangen und eine weitere Migration nahezu unterbunden. Solche Gasvorkommen werden aufgrund des verdichteten Speichergesteins als Tight-Gas bezeichnet. Sie sind nicht zwingend an geologische Fallen gebunden. Sie liegen häufig in Tiefen größer als Meter unter der Erdoberfläche. Aufgrund der geringen Durchlässigkeit der Speichergesteine strömt das Gas nicht frei oder nicht in wirtschaftlich gewinnbaren Mengen frei den Erschließungsbohrungen zu. Schiefergas ( Shale Gas ) ist gar nicht erst dazu gekommen in ein Speichergestein zu migrieren, sondern befindet sich noch in seinem Muttergestein, einem ursprünglich kohlenstoffreichen Tonstein oder Tonschiefer. Auch in Kohleflöz-Gesteinen ist Erdgas gebunden. Es wird von Kohle in bedeutendem Umfang adsorbiert. Diese Art von Gasvorkommen wird auch als Gas aus Schiefer- und Kohleflözgestein bezeichnet. Aufgrund der im Lauf der geologischen Geschichte verminderten Durchlässigkeit der Muttergesteine strömt das Gas nicht frei oder nicht in wirtschaftlich gewinnbaren Mengen frei den Erschließungsbohrungen zu. Der Begriff des Hydraulic Fracturing, kurz Fracking, umfasst eine nicht exakt definierte Methode zum Aufbrechen von Gesteinen unter hydraulischem Druck aus Tiefbohrungen heraus. Die Bandbreite reicht von Bohrlochstimulationen bis zum Aufbrechen von Schiefer- und Kohleflözgestein, wobei sich abhängig von der konkreten Lagerstätte die Menge des verpressten Wassers, der aufgebrachte Druck, 3
4 die Häufigkeit des Einsatzes der Maßnahme und Art und Menge der Additive zum Teil erheblich unterscheiden können. Zur Aufsuchung und wirtschaftlichen Gewinnung von Tight-Gas sowie von Gas aus Schiefer- und Kohleflözgestein wird die Technik des Hydraulic Fracturing eingesetzt. Ziel ist es hierbei, die geringe Durchlässigkeit des Speichergesteins (Tight-Gas) bzw. des Muttergesteins (Schiefer- und Kohleflözgestein) durch künstlich geschaffene Risse zu erhöhen und dadurch den Gaszufluss zu einem Bohrloch zu ermöglichen, um den Rohstoff gewinnen zu können. Das gezielte Aufbrechen des Gesteins durch hohen Druck erhöht die Produktivität einer Lagerstätte und wird seit den 1950er Jahren angewendet, in Deutschland in Tight-Gas-Lagerstätten routinemäßig seit Für Gas in Schiefergestein ist der Einsatz des Hydraulic Fracturing in den USA ab den 1970er Jahren kommerziell zur Anwendung gekommen. Dies ging mit der fortschreitenden Entwicklung der Technik abgelenkter (Vertikal-) Bohrungen bzw. der Horizontalbohrtechnik einher. Auch zur Gewinnung von Erdöl und/oder Erdgas in geologischen Fallen kann die Technik des Hydraulic Fracturing eingesetzt werden, wenn bspw. die natürlichen Lagerstättenverhältnisse eine wirtschaftliche Gewinnung nicht oder nicht mehr ermöglichen. Im Unterschied zum Fracking in Tight-Gas- sowie Schiefer- und Kohleflöz-Lagerstätten dient hier das Aufbrechen des Gesteins regelmäßig nicht dazu, die Gewinnung des Rohstoffs überhaupt erst zu ermöglichen, sondern mit der Durchlässigkeit des Gesteins zugleich die Fließrate auf ein wirtschaftlich rentables Maß zu erhöhen. In der aktuellen Diskussion werden die Begriffspaare konventionelle und unkonventionelle Kohlenwasserstoff-Lagerstätten ebenso wie konventionelles und unkonventionelles Fracking nicht einheitlich verwendet. Teilweise wird nach dem ursprünglich freien Zustrom des Rohstoffs oder eines maßgeblichen Anteils davon zu einer Erschließungsbohrung unterschieden. Erdöl und/oder Erdgas in geologischen Fallen fällt dann unter die konventionellen Kohlenwasserstoffe, Tight-Gas und Gas aus Schiefer- oder Kohleflözgestein unter die unkonventionellen Kohlenwasserstoffe. Andere Unterscheidungen setzen am Lagerstättentypus an, wobei die konventionellen Lagerstätten im Vergleich zu den unkonventionellen hier durch ihre Eigenschaft als Speichergestein, in das der Rohstoff aus einem Muttergestein migriert ist, gekennzeichnet sind. Erdöl- und/oder Erdgas in geologischen Fallen und Tight-Gas werden dann als konventionelle Kohlenwasserstoffe bezeichnet, Gas aus Schiefer- oder Kohleflözgestein als unkonventionelle Kohlenwasserstoffe. Vor diesem Hintergrund wird auch der Einsatz der Technik des Hydraulic Fracturing in Abhängigkeit vom jeweiligen Klassifikationsschema der Lagerstätten, in denen sie zur Anwendung kommt, als konventionelles und unkonventionelles Fracking bezeichnet. Diese Nomenklatur ist nicht eindeutig und deshalb verwirrend. Eine Legaldefinition liegt bisher nicht vor. Dennoch wird in der politischen Debatte überwiegend Erdöl und/oder Erdgas in geologischen Fallen sowie Tight- Gas als konventionelle Kohlenwasserstoffe bezeichnet, Gas aus Schiefer- oder Kohleflözgestein als unkonventionelle Kohlenwasserstoffe. Daher erscheint es generell sinnvoll, bei der Betrachtung und Bewertung der Technik des Hydraulic Fracturing auf den jeweils betrachteten Lagerstättentyp (Kohlenwasserstoffe in geologischen Fallen, Tight-Gas, Gas aus Schiefer- und Kohleflözgestein) abzustellen. 3. welche konventionellen Kohlenwasserstoff- und Tight-Gas-Vorkommen in Baden-Wüttemberg ihr bekannt sind; 4
5 4. ob es in Baden-Württemberg konventionelle oder Tight-Gas-Lagerstätten gibt, die noch ausgebeutet werden könnten und ggf. wo, in welcher Tiefe und mit welcher vermuteten Größe; Zu 3. und 4.: Die Erkundung, Erschließung und Bewirtschaftung von Kohlenwasserstoff-Lagerstätten ist nicht Aufgabe des Landes. Sie bleibt nach den gesetzlichen Regelungen des Bundesberggesetzes der privaten Wirtschaft vorbehalten. Eine rohstoffgeologische Kartierung und Bewertung des Lagerstättenpotentials für Kohlenwasserstoffe durch den geologischen Dienst des Landes vergleichbar der Bearbeitung von Lagerstätten oberflächennaher mineralischer Rohstoffe existiert nicht. Die bekannten, in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts genutzten Kohlenwasserstoff-Lagerstätten in geologischen Fallen in Baden-Württemberg entsprechen den Darstellungen in den Anlagen 1 und 2 des Berichts Erdöl und Erdgas in der Bundesrepublik Deutschland 2013 (siehe Ziffer 1). Es ist davon auszugehen, dass diese geologischen Fallen alle weniger als 3000 Meter unter der Erdoberfläche liegen. Hinsichtlich der vermuteten Größe lassen sich derzeit keine konkreten Aussagen machen. Im Oberrheingraben konzentrieren sich diese Lagerstätten am mittleren Oberrhein. In Oberschwaben liegen sie im Wesentlichen entlang eines Bandes von etwa Fronhofen-Illmensee bis Kirchberg an der Iller und vereinzelt nördlich des Feldes Fronhofen-Illmensee. Tight-Gas-Lagerstätten sind in Baden-Württemberg aufgrund allgemeiner geologischer Annahmen nicht grundsätzlich auszuschließen, jedoch unwahrscheinlich. Theoretische Bildungsvoraussetzungen sind bestenfalls in sehr wenigen Teilbereichen der tiefen geologischen Becken am Oberrhein (Oberrheingraben) und in Oberschwaben (Molassebecken) anzunehmen. Unklar ist beispielsweise, ob die Verbreitung von Muttergesteinen und die Verbreitung möglicher Speichergesteine in entsprechenden Tiefen zur Deckung kommen und damit eine Lagerstättenbildung grundsätzlich möglich ist. Tight-Gas-Lagerstätten waren in Baden-Württemberg bisher nicht Gegenstand der Gewinnung. Sie sind bisher auch nicht erklärtes Aufsuchungsziel. Unternehmensberichte und darüber hinaus gehende Informationen oder Bewertungen liegen dazu nicht vor. 5. welche chemischen Additive in der Regel im Frack-Fluid beim Fracking in konventionellen Lagerstätten, in Tight-Gas-Lagerstätten sowie in Schiefergaslagerstätten eingesetzt werden und wie bedenklich diese insbesondere im Blick auf den Grundwasserschutz sind; Zu 5.: In Baden-Württemberg liegen derzeit keine Anträge auf Tiefbohrungen mit begleitender Injektion chemischer Additive zur Aufsuchung oder Gewinnung von Kohlenwasserstoffen vor. Die letzte Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus geologischen Fallen wurde 1997 eingestellt. Kenntnisse über die damals eingesetzten Additive liegen dem Umweltministerium nicht vor. Die Additive dürften ohnehin nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entsprechen. Im Falle eines neuen Antrags wären Art und Umfang der einzusetzenden Additive Antrags- und Prüfgegenstand des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Die Studie des Umweltbundesamtes (Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten Risikobewertung, Handlungsempfehlungen und Evaluierung bestehender rechtlicher Regelungen und Verwaltungsstrukturen) vom August 2012 führt in einer breiten Übersicht über 100 Einzelsubstanzen auf, die unterschiedliche Gefährdungsklassen bis zu Wassergefährdungsklasse III aufweisen. Bei der Bewertung des Einsatzes dieser Substanzen sind die jeweiligen Konzentrationen und Frachten zu berücksichtigen. Die Fa. Exxon Mobil Deutschland veröffentlicht im Internet Frac-Additive der letzten Projekte unter: foerderung/hydraulic_fracturing/frac_massnahmen.html. Darüber hinaus ist es aber kaum möglich, Informationen über verwendete Frac-Additive außerhalb 5
6 von Förderanträgen und den sich daraus ergebenden wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren zu erhalten, da fast alle Unternehmen, die insbesondere in den USA Fracking-Vorhaben betreiben, die Offenlegung der Zusammensetzung ihrer Frac-Fluide unter Berufung auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen ablehnen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die jeweilige Zusammensetzung stark schwanken kann und spezifisch auf die einzelne Lagerstätte abzustimmen ist. So werden bei Tight-Gas-Lagerstätten aufgrund der normalerweise größeren Tiefe und damit der größeren Temperaturen und Drücke teilweise mehr Additive benötigt, bei Schiefergaslagerstätten aufgrund der im Vergleich zu Tight-Gas-Lagerstätten geringeren natürlichen Durchlässigkeit jedoch mehr Flüssigkeitsmengen und Additive zur Stabilisierung der Tonminerale. Zur Zusammensetzung von Additiven bei der Gewinnung aus geologischen Fallen fehlen in Baden-Württemberg aus o. g. Gründen die Erkenntnisse. Eine strikte Unterteilung der Additive für die einzelnen Lagerstättentypen kann nicht vorgenommen werden. Darüber hinaus reichende Kenntnisse zu chemischen Additiven liegen dem Umweltministerium derzeit nicht vor. 6. welche zusätzlichen gesetzlichen Vorgaben zum Schutz des Trinkwassers und Grundwassers sie für nötig hält, um das Fracking in konventionellen und Tight-Gas-Vorkommen weiterhin ökologisch vertretbar zu ermöglichen; Zu 6.: Mit der Novelle des baden-württembergischen Wassergesetzes wird bereits sichergestellt, dass tiefe Bohrungen, wie sie für Fracking genutzt werden, dem wasserrechtlichen Rechtsregime einschließlich des Besorgnisgrundsatzes unterworfen sind. Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist immer dann erforderlich, wenn Bohrungen in den Grundwasserleiter eindringen oder diesen durchstoßen. Aufgrund dieser Norm kann auch der Einsatz wassergefährdender Stoffe (z. B. Frac-Fluide) in den Bohrungen betrachtet und ausgeschlossen werden. Darüber hinaus besteht ein allgemeiner Konsens, die bundesgesetzlichen Vorgaben zur Umweltverträglichkeitsprüfung zu erweitern und eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung für das Aufbrechen von Gesteinen unter hydraulischem Druck aus Tiefbohrungen heraus einzuführen. Dies wird in der gemeinsamen Bundesratsinitiative von Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Hessen ebenso gefordert wie in der Bundesratsinitiative von Niedersachsen und dem atuellen Eckpunktepapier des BMUB. 7. wie sie die Eckpunkte der Bundesregierung für die Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bergrechtes sowie des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz) bewertet; Zu 7.: Der Überblick über die geplante Fracking -Regelung des BMUB vom 4. Juli 2014 umfasst sechs Punkte. Diese sind noch keine ausformulierten Gesetzesänderungsvorhaben, sondern entsprechen eher Absichtserklärungen, deren Konkretisierung für eine Bewertung abzuwarten bleibt. 6 Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Ziffer 1 des Eckpunktepapiers zu entnehmende Meter-Grenze für Fracking-Vorhaben zur Gasförderung aus Schiefer- und Kohleflözgestein aus baden-württembergischer Sicht nicht zielführend erscheint, da sich in Baden-Württemberg wenn auch nur in einem kleinen Bereich Posidonienschiefer in Tiefen von mehr als Meter auffinden lässt. Ob dieser Posidonienschiefer Shale Gas enthält, ist nicht bekannt, es kann aber nicht ausgeschlossen werden. Der Entschließungsantrag, den Baden-Württemberg gemeinsam mit Schleswig-Holstein und Hessen vor der Sommerpause in den Bundesrat eingebracht hat (BR-Drs. 281/14), ist insofern weitergehend, als er die Einführung eines Verbotstatbestandes für Fracking zur Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten unter Einsatz umwelttoxischer Substanzen im Bundesberggesetz fordert. Fracking zur Gasförderung aus Schiefer- und Kohleflözgestein soll damit generell und ohne Tiefenbegrenzung ausgeschlossen werden.
7 Baden-Württemberg hat bisher schon Initiativen unterstützt, die Tiefbohrungen zur Aufsuchung/Gewinnung von Kohlenwasserstoffen mittels hydraulischem Aufbrechen des Gesteins oder zur Verpressung von Lagerstättenwasser in den tieferen Untergrund einer UVP-Pflicht unterwerfen wollten (Änderung der UVP-V Bergbau, siehe auch Ziff. 6). Die beabsichtigte Einführung einer obligatorischen UVP- Pflicht wird daher begrüßt. Bergrechtlich sollte die Bergschadensvermutungsregelung auf Tiefbohrungen ausgeweitet werden, wobei die Frage zu beantworten ist, wie ein Einwirkungsbereich definiert wird, innerhalb dessen die Vermutungsregelung greifen soll. Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) hat Baden-Württemberg dahingehend befürwortet, als der Einsatz der Technik des Hydraulic Fracturing und Versenken von Fluiden unter Beachtung des Besorgnisgrundsatzes (Eingrenzung erlaubter Fluide) erlaubnispflichtig und in bestimmten Gebieten wie Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten, Trink- oder Mineralwassergewinnungsgebieten grundsätzlich verboten werden soll. Entsprechend klare Neuregelungen des Bundesrechts wären zu begrüßen. 8. ob zwischen 1950 und 1997 bei der Erdöl und Erdgasförderung am Bodensee aus Sandstein- und Mollasseschichten gefrackt wurde. Zu 8.: Im angesprochenen Zeitraum wurden zwischen Donau und Bodensee in Oberschwaben rund 300 Tiefbohrungen zur Erkundung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas aus Lagerstätten in geologischen Fallen niedergebracht. Es ist davon auszugehen, dass entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik Hydraulic Fracturing zumindest in einem Teil der Bohrungen zum Einsatz kam, um die Produktivität der Lagerstätten zu prüfen beziehungsweise zu erhöhen. In Vertretung Meinel Ministerialdirektor 7
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