Die Thüringer Aufbaubank - aktueller Stand der Förderprogramme 2012

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1 Die Thüringer Aufbaubank - aktueller Stand der Förderprogramme 2012

2 Mehr Kundennähe durch regionale Beratungscenter TAB-Kundencenter Suhl Mauerstraße Suhl Ansprechpartner: Jan Güssow Corinna Bleßberg / info@aufbaubank.de 2

3 Wirtschaftsförderung in Thüringen Zulagen / Zuschüsse -Investitionszulage -GA/GRW -Thüringen- Technologie -Thüringen-Invest -Energieeffizienzberatung -Tourismus -Agrarinvestitionsförderung (AFP) -Marktstruktur (MSV) -Wasserwirtschaft Darlehen / Besicherungen - Thüringen Invest- Darlehen -Thüringen- Dynamik -GuW Plus - Bürgschaften - Konsolidierungsfonds - Kommunalkredite Eigenkapital / Beteiligungen - Thüringen- Kapital - beteiligungsmanagement thüringen gmbh - MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbh 3

4 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Gegenstand der Förderung Ansiedlung (erstmalige Errichtung einer neuen Betriebsstätte in Thüringen durch ein in Thüringen noch nicht ansässiges Unternehmen) sonstige Fälle der Errichtung einer neuen Betriebsstätte Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte grundlegende Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte 4

5 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Wer wird gefördert? Betriebsstätten des verarbeitenden Gewerbes, deren Umsatz überwiegend aus Tätigkeiten gemäß Positivliste erzielt wird oder deren überregionale Tätigkeit im Einzelfall nachgewiesen wird. Betriebsstätten des Dienstleistungsbereichs, deren Umsatz überwiegend überregional erfolgt oder deren Umsatz aus nachfolgenden Tätigkeiten erzielt wird: - Forschungs- und Entwicklungsleistungen für die Wirtschaft - Datenbe- und -verarbeitung einschl. Datenbanken und Softwareproduktion -Verlage - Laborleistungen für die gewerbliche Wirtschaft - Hauptverwaltungen von Industrieunternehmen und von überregional tätigen Dienstleistungsunternehmen - Tourismusbetriebsstätten, bei erheblichem tourismuspolitischen Interesse und wenn mind. 50 % des Umsatzes mit eigenen Beherbergungsgästen erzielt wird - Ausstellungs- und Messen-Einrichtungen als Unternehmen - Film-, Fernseh-, Video- und Audioproduktion - Informations- und Kommunikationsdienstleistungen 5

6 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Nicht förderfähige Branchen: - Baugewerbe - baunahe Wirtschaftszweige - Rückgewinnung von Altmaterialien und Reststoffen - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei - Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erde - Zellstoff, Holzschliff, Papier und Pappe und die entsprechenden Erzeugnisse - Druckerzeugnisse - Einzel- oder Versandhandel - Import-/Exportgroßhandel - Transport- und Lagergewerbe - Herstellung von Ersatzbrenn,-heiz und -kraftstoffen - Veranstaltung von Kongressen - betriebswirtschaftliche und technische Unternehmensberatung - Markt- und Meinungsforschung - Werbeleistungen für die gewerbliche Wirtschaft - logistische Dienstleistungen Förderung gemeinnütziger, außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen: Diese Förderung ist auf bauliche Investitionen beschränkt und richtet sich nach den Regelungen des GRW-Rahmenplans. Die Mindestinvestitionssumme von gilt hierfür nicht. 6

7 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Förderung Tourismusgewerbe - Betriebsstätten können nur gefördert werden, wenn ein erhebliches tourismuspolitisches Interesse besteht - Beherbergungsgewerbe: überwiegender Umsatz (mehr als 50 %) muß mit eigenen Beherbergungsgästen erbracht werden - sonstige Tourismusbetriebsstätten: Umsatz muß überwiegend mit Gästen erzielt werden, deren Wohnsitz außerhalb der Region liegt - keine Förderung von: Bars, Diskotheken und Gaststätten Saunaanlagen, Fitnesscenter, Kegelbahnen und Go-Kart-Bahnen Ausstellungen, Museen und kulturelle Einrichtungen (z.b. Kinos, Theater) Reit-, Golf- und Tennisanlagen einschließlich deren Nebeneinrichtungen Tierparks und zoologischen Einrichtungen mit den aufgezählten Einrichtungen vergleichbare Tourismusbetriebsstätten 7

8 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen Antragstellung bei der TAB vor Investitionsbeginn Investitionsbeginn erst nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt sind Betriebsstätte erzielt Umsatz zu mehr als 50 % aus einer förderfähigen Tätigkeit mit der Investition Schaffung von neuen Arbeits- oder Ausbildungsplätzen Für bestehende Betriebsstätten gilt: Erhöht sich die Zahl der Arbeitsplätze um weniger als 15 Prozent, muss gleichzeitig das Afa-Kriterium erfüllt werden förderfähige Summe pro zusätzlichen DAP oder Ausbildungsplatz = TEUR 500 gilt ausnahmslos für betriebsangehörig Beschäftigte (keine Leiharbeiter!) Finanzierung der Investitionsvorhaben gesichert Investitionsvolumen mindestens EUR (ggf. Thüringen Invest möglich) 8

9 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Förderfähige Kosten Anschaffungs- / Herstellungskosten der zum Vorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (Ausnahme: Erwerb von verbundenen Unternehmen). Anschaffungskosten von geleasten und gemieteten Wirtschaftsgütern unter bestimmten Voraussetzungen. Nicht förderfähige Kosten Kosten des Grundstückserwerbs gebrauchte Wirtschaftsgüter Investitionen, die der Ersatzbeschaffung dienen immaterielle Wirtschaftsgüter Wirtschaftsgüter, die nach Anschaffung/Herstellung wieder verkauft und über Leasing, Miete oder Mietkauf zurück geleast, gemietet oder erworben werden Eigenleistungen sowie gezahlte Baukostenzuschüsse Gebühren und Finanzierungen aller Art, Versicherungen, Umsatzsteuer PKW, Kombi s, LKW, Omnibusse, Luftfahrzeuge, Schiffe und Schienenfahrzeuge sowie sonstige Fahrzeuge, die im Straßenverkehr zugelassen sind und primär dem Transport dienen Stromerzeugungsanlagen, die keine Demonstrationsanlagen darstellen eingeräumte Skonti und Rabatte unabhängig von ihrer Inanspruchnahme geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu 410 EUR sowie im Pool aktivierte WG s Wirtschaftsgüter, deren Anschaffung/Herstellung für den Geschäftsbetrieb nicht unbedingt erforderlich ist (z.b. Kunstgegenstände, Richtfest) 9

10 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Wichtige Änderungen seit 01. April 2011 Fokussierung Zieldefinition auf die Schaffung nachhaltiger, wettbewerbsfähiger Beschäftigung (Die bloße Sicherung von Dauerarbeitsplätzen reicht nicht mehr aus!) Besetzung zu schaffender Arbeitsplätze durch zusätzliches eigenes Personal Bindung Förderfähigkeit bzw. Förderhöhe an den Anteil von Leiharbeitnehmern: (gilt nicht für Errichtungsinvestitionen/Ansiedlungsinvestitionen!) - Beschränkung auf Basisfördersatz für Unternehmen mit mehr als 10 % und weniger als 30 % Leiharbeitern - keine Förderung für Unternehmen mit mehr als 30 % Leiharbeitern Keine Förderung mehr von: - Lohnkosten - immateriellen Wirtschaftsgütern - Wirtschaftsgütern mit Rechnungsbetrag bis geringwertigen Wirtschaftsgütern (auch im Pool gemäß 6 Abs. 2a EStG aktivierte Güter nicht mehr förderfähig) 10

11 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Wichtige Änderungen seit Juli 2011 Antragsboom aufgrund der erfreulichen Wirtschaftsentwicklung Nachfrage nach GRW-Mitteln übersteigt seit 2011 die zur Verfügung stehende Fördersumme um ein Vielfaches. Die im Jahr 2011 verfügbaren Mittel wurden inzwischen mittels Priorisierungsverfahren abschließend vergeben. Dabei wurden alle bis zum vorliegenden vollständigen Anträge danach priorisiert, bei welchen Projekten je zusätzlichem Dauerarbeitsplatz die wenigsten Zuschussmittel aufgewandt werden mussten. Soweit ein Förderantrag nicht berücksichtigt wurde bzw. später eingegangen war, wurde dieser nicht abgelehnt. Für diese Antragsteller gilt, dass eine abschließende Förderentscheidung im Jahr 2012 mit Blick auf die neue GRW- Richtlinie getroffen wird. 11

12 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Wichtige Änderungen seit 01. Januar 2012 Anpassung der Fördersätze - Maximalförderung für Ansiedlungsinvestitionen - verringerte Basisfördersätze für alle weiteren Investitionen Förderausschluss für die Branchen Logistik, Herstellung von Zellstoff-, Papier-, Pappe- u. Druckerzeugnissen wiederholte Förderung nur noch, wenn im Rahmen des Zuschlagsystems mindestens ein Zuschlag gewährt werden kann Reduzierung des Zuschlagssystems für produzierende Unternehmen auf nur noch drei Hauptkriterien mit je 2-3 Merkmalen Auswahlverfahren im Rahmen einer kriterienorientierten Förderung Reporting zu folgenden Stichtagen: 31.3., und Änderung letzte Abruffrist im Kalenderjahr auf den

13 Neu in der GRW-Förderung GRW-Auswahlverfahren GRW-Auswahlverfahren 2012: 2012: Kriterienorientierte Kriterienorientierte Förderung Förderung Verfahren: Drei Stichtage in 2012: 31. März, 30. Juni und 31. August Mittelaufteilung auf die jeweiligen Stichtage: 31. März: 50% der geplanten Mittel Juni: 50% der geplanten Mittel August: Rückflüsse + ggf. zusätzliche Mittel Am Auswahlverfahren nehmen alle Vorhaben teil, die zum jeweiligen Stichtag bewilligungsreif sind, d.h. die Anträge müssen vollständig sein. 13

14 Neu in der GRW-Förderung GRW-Auswahlverfahren GRW-Auswahlverfahren 2012: 2012: Kriterienorientierte Kriterienorientierte Förderung Förderung Rangfolge für zum jeweiligen Stichtag bewilligungsreife (vollständige) gewerbliche Investitionsvorhaben: 1. Vorhaben, die über einen Letter of Intent (LOI) verfügen. 2. Ansiedlungen 3. Sonstige Errichtungen und Erweiterungen, gestaffelt nach der Zahl der Zuschläge 3 Zuschläge 2 Zuschläge 1 Zuschlag 4. Vorhaben ohne Zuschlag Anhand der Rangfolge werden so viele Vorhaben ausgewählt, bis das für den Stichtag zur Verfügung stehende Bewilligungsvolumina aufgebraucht ist. 14

15 Neu in der GRW-Förderung GRW-Auswahlverfahren GRW-Auswahlverfahren 2012: 2012: Kriterienorientierte Kriterienorientierte Förderung Förderung Reicht das Bewilligungsvolumen in einer Kategorie nicht aus, wird für die Auswahl innerhalb der Kategorie das Verhältnis von Zuschuss pro geschaffenem Arbeitsplatz zugrunde gelegt, beginnend mit dem Vorhaben, welches den geringsten Zuschussbedarf pro Arbeitsplatz hat. Das Auswahlverfahren mit den die Stichtagen wird auf der Internetseite der TAB veröffentlicht und damit transparent gemacht. 15

16 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Es können Investitionen des herstellenden Gewerbes sowie überregional tätiger Dienstleister in Höhe von mindestens über einen Zuschuss gefördert werden, sofern kein Förderausschluß besteht. Maximale Subventionswerte (Summe aller Vorteile aus öffentlichen Finanzierungshilfen) Der maximale Subventionswert kann durch Kumulierung mit weiteren Fördermitteln (z.b. mit der Investitionszulage) erreicht werden. kleine Unternehmen bis 50 % mittlere Unternehmen bis 40 % Großunternehmen bis 30 % Ansiedlungsinvestitionen können bis zu dieser Höhe gefördert werden! GRW-Fördersätze für Nicht- Ansiedlungsinvestitionen: Basisfördersatz Zuschlagmöglichkeit Fördersatz Kleine Unternehmen Mittlere Unternehmen 12,5 % 0,0-15,0 % = max. 27,5 % 12,5 % 0,0-15,0 % = max. 27,5 % Große Unternehmen 10,0 % 0,0-15,0 % = max. 25,0 % 16

17 GRW-Förderung Erläuterungen zum Zuschlagsystem für produzierendes Gewerbe Der Basisfördersatz kann um bis zu 15 % bis zur Höhe des maximal zulässigen Subventionswertes angehoben werden. Die Zuschläge werden anhand eines Zuschlagsystems berechnet. Es setzt sich aus drei Kriterien mit jeweils zwei oder drei Merkmalen zusammen. Diese sind speziell auf die Ziele der Landespolitik ausgerichtet und ermöglichen dem Land, zielgerichtet zu fördern. Kriterium Merkmal Zuschlag bei Erfüllung Beschäftigung Innovation - zusätzliche Dauerarbeitsplätze in % und absolut - tarifgerechte Entlohnung /Branchentarifbindung - Qualifikationsniveau der zusätzl. Dauerarbeitsplätze - Unternehmenszertifikate - nachhaltiges Bauen bzw. Primärenergiebedarf nach aktueller EnEV (Neubau/Bestandsimmobilien) 5,0 % 5,0 % Unternehmen - Forschungs- und Entwicklungsintensität - Exportanteil vom Umsatz 5,0 % max. 15,0 % 17

18 GRW-Förderung Erläuterungen zum Zuschlagsystem für Tourismus/Fremdenverkehr Der Basisfördersatz kann um bis zu 15 % bis zur Höhe des maximal zulässigen Subventionswertes angehoben werden. Die Zuschläge werden anhand eines Zuschlagsystems berechnet. Es setzt sich aus vier Kriterien mit jeweils drei Merkmalen zusammen. Diese sind speziell auf die Ziele der Landespolitik ausgerichtet und ermöglichen dem Land, zielgerichtet zu fördern. Kriterium Merkmal Zuschlag bei Erfüllung Wachstum Beschäftigung Standort Unternehmen - Ausrichtung des Investitionsvorhabens - Barrierefreiheit - Entwicklung der Übernachtungszahlen - zusätzliche Dauerarbeitsplätze in % - zusätzliche Dauerarbeitsplätze absolut - Qualifikationsniveau der zusätzl. Dauerarbeitsplätze - notwendiger zukünftiger öffentlicher Investitionsaufwand für das Vorhaben - Kooperation - Zusammenarbeit - Qualität - Kategorie - Mehrsprachigkeit 4,0 % 4,0 % 3,5 % 3,5 % max. 15,0 % 18

19 Plakatmotiv 19

20 Thüringen-Invest Gefördert werden KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnahe Freiberufler, die keinen GRW-Zuschuss erhalten können (sofern kein weiterer Förderausschluss vorliegt). Gefördert werden Investitionen in Sachanlagen (bauliche Investitionen und Anschaffung neuer Maschinen und Einrichtungen) sowie Investitionen in immaterielle Wirtschaftsgüter. Förderkonditionen: Zuschuss in Höhe von 20 %, jedoch maximal EUR + zinsgünstiges Darlehen bis EUR (50% Haftungsfreistellung für beantragende Hausbank) für Existenzgründer sowie bei Schaffung von einem zusätzlichen Arbeitsplatz oder Abschluss eine neuen Ausbildungsvertrages 20

21 Thüringen-Invest Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen - Investition muss in Thüringen durchgeführt werden - zuwendungsfähige Investitionssumme mindestens 10 TEUR - Vorhabensbeginn nicht vor Antragseingang bei der TAB - angemessene Eigenmittel und gesicherte Gesamtfinanzierung Was wird gefördert? -Investitionen von KMU, die zur Schaffung von Arbeits- bzw. Ausbildungsplätzen beitragen oder Investitionen von Existenzgründern - alle zum Investitionsvorhaben gehörenden neuen und aktivierungsfähigen Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens und immaterielle Wirtschaftsgüter - keine Förderung von: - gebrauchten Wirtschaftsgütern - Betriebsmittel, Warenlager, Fahrzeugen - Grundstücks- bzw. Immobilienerwerb - Geschäftsanteilen, Firmenwert, Kundenstamm - Eigenleistungen, Leasing- und Ratenkaufverträge 21

22 Thüringen-Invest Zuwendungsempfänger - KMU des Handels, des Handwerks, des Dienstleistungssektors, des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes sowie der wirtschaftsnahen Freien Berufe - KMU, die keine GRW- Förderung erhalten - ausgeschlossen sind insbesondere Unternehmen des Bauhauptgewerbes, der Land- und Forstwirtschaft, des Vermittlergewerbes, des Verkehrsgewerbes (Spedition- und Frachtverkehr) sowie Unternehmen, die auf Grund ihrer Tätigkeit dem Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrarsektor unterliegen (Lebensmitteleinzelhandel, Fleischerei, Blumenhändler), Callcenter, Bildungseinrichtungen, 22

23 Thüringen-Invest Die Darlehenseckdaten Zweck: in Ergänzung zum Zuschuss zinsgünstige Darlehensfinanzierung von Investitionen in dauerhaftes Wachstum für Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige wirtschaftsnaher freier Berufe Eckdaten: Höchstbetrag: Laufzeit: Zinssatz: Die Wachstumsförderung für junge und kleine Unternehmen 100 T je Antragsteller und Vorhaben grundsätzlich 10 Jahre, davon max. 2 tilgungsfrei z.zt. 2,95 % p.a. fest für den Endkreditnehmer (effektiver Zinssatz 2,98 %) Hausbankenmarge: 1,4 % p.a. (im o.g. Zinssatz enthalten) Auszahlung: 100 % Haftungsfreistellung: 50 % für die Hausbank Besonderheiten: jederzeit Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich 23

24 Thüringen-Invest Konditionen

25 Thüringen-Invest geplante Änderungen ab II. Quartal 2012 Erweiterung der förderfähigen Branchen um die kultur- und kreativwirtschaftlichen Freien Berufe Änderung der Förderschwerpunkte: 1. Arbeitsplatzschaffung 2. Existenzgründung 3. Arbeitsplatzsicherung, wenn: - antragstellendes Unternehmen aus den Branchen Kreativwirtschaft und Tourismus/Kulturtourismus - Investitionsvorhaben dient der Realisierung von Energieeffizienzmaßnahmen - Neuinvestitionen im Rahmen der Unternehmensnachfolge oder oder 25

26 Thüringen - Dynamik Gefördert werden KMU der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnahe Freiberufler in der Gründungs- und Wachstumsphase sowie Allgemeinmediziner und Fachärzte (keine Zahnärzte) in unterversorgten Gebieten Gefördert werden Investitionen in neue Sachanlagegüter und auch Betriebsmittel für die Erstausstattung von Material und Warenlager (bis max. 20% des Investitionsdarlehens) Förderkonditionen: zinsgünstige Darlehen in Höhe von mind. T 5 bis max. 2 Mio mit Laufzeiten bis max. 20 Jahren Antragstellung über die Hausbank (auf Wunsch Haftungsfreistellung 50 %) Kombinierbar mit weiteren Zuschuss- und Darlehensprogrammen der TAB und weiteren Fördermöglichkeiten (bspw. I-Zulage) 26

27 Thüringen-Dynamik Eckdaten 27

28 Thüringen-Dynamik Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, mit einer offenen Rückforderungsanordnung der EU-Kommission in Schwierigkeiten im Sinne AGFVO Art. 1 Abs. 7 Eckdaten (3) mit Beihilfeausschluss nach AGFVO Art. 1 bzw. De-minimis-VO Art. 1 Abs. 1 der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, der Energieund Wasserversorgung, des Hoch- und Tiefbaus, Kreditinstitute und Versicherungen bzw. damit verbundene Tätigkeiten Nicht förderfähige Ausgaben: Grundstücks- und Immobilienerwerb Anschaffung immaterieller, gebrauchter oder geringwertiger Wirtschaftsgüter Planungsleistungen, Bodenuntersuchung sowie sonstige vorbereitende bauliche Maßnahmen Eigenleistungen Ausgaben für Beförderungsmittel und Ausrüstungsgegenstände von Unternehmen des Straßengüter- und Luftverkehrs Hinweis: Nicht förderfähige Ausgaben sind i.d.r. über GuW Plus finanzierbar; dazu Kombiantrag nutzen! 28

29 Thüringen-Dynamik Eckdaten Fördervoraussetzungen: - Antragstellung bei Hausbank vor Vorhabensbeginn (schriftl.) - Vorhaben darf bei Zusage durch TAB noch nicht abgeschlossen sein Besondere Fördervoraussetzungen für ein Betriebsmitteldarlehen: - nur in Verbindung mit einem Investitionsvorhaben - Beantragung spätestens sechs Monate vor Investitionsende Stand: 18. Mai

30 Thüringen-Dynamik Konditionentableau

31

32 2. Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen Gründung einer gewerblichen bzw. freiberuflichen Existenz (auch durch Erwerb oder tätige Beteiligung) oder Aktivitäten zur Festigung / Erweiterung einer selbstständigen Existenz Vorhabensbeginn nicht vor Antragstellung Vorhaben in Thüringen (Investitionsort) Erfüllung KMU-Kriterium GuW Plus Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Erfüllung der Voraussetzungen für eine de-minimis-beihilfe Antragstellung erfolgt über die Hausbank Finanzierungsanlass im Thüringen-Dynamik ausgeschlossen 32

33 3. Was wird finanziert? GuW Plus Gründungs- und Wachstumsfinanzierung nur für Investitionsgüter, die nicht über Thüringen-Dynamik finanzierbar sind Investitionen in Anlagevermögen, zum Beispiel: Kauf von Grundstücken und Immobilien gebrauchte Wirtschaftsgüter Kauf von Unternehmensanteilen (sog. share deal ), jedoch keine reinen Finanzinvestitionen Betriebsmittelbedarf, Warenlager Umschuldungen kurzfristiger Bankverbindlichkeiten (Restlaufzeit der Verbindlichkeit nicht länger als ein Jahr) ausserhalb der GuW-Plus-Sonderkonditionen: - immaterielle Investitionen - Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, sofern keine Antragsberechtigung im KfW-Programm Erneuerbare Energien 33 33

34 4. Wer wird finanziert? KMU GuW Plus Gründungs- und Wachstumsfinanzierung natürliche Personen / Existenzgründer Angehörige der freien Berufe (eingeschränkt) Nicht förderfähig sind: Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Sanierungsfälle Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Unternehmen des Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesens, der Energie- und Wasserver- und entsorgung, Apotheken, Rechtsberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsunternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen bzw. damit verbundene Tätigkeiten Unternehmen, die keine De-minimis-Beihilfen erhalten (dazu zählen insbesondere die Bereiche landwirtschaftliche Primärproduktion, Fischerei und Aquakultur, Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport durch Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransportes) 34

35 5. Finanzierungsmodalitäten Umfang der Finanzierung: GuW Plus Gründungs- und Wachstumsfinanzierung - Finanzierungsanteil unter Einbeziehung aller öffentlichen Mittel bis zu 100 % der förderfähigen Kosten - Höchstbetrag pro Jahr 1 Mio., Auszahlung zu 100 % Laufzeiten, Zinssätze und Sicherheiten: siehe Konditionentableau risikogerechtes Zinssystem (analog KfW) Gewährung als De-minimis-Beihilfe, da Darlehen mit Zinsverbilligung Möglichkeit einer bis zu 80 %-igen Ausfallbürgschaft für die Hausbank in Zusammenarbeit mit BBT im gleichen Antragsverfahren oder in Abhängigkeit von der Bürgschaftshöhe über das TAB- Bürgschaftsprogramm (gilt nicht für Umschuldungen) 35

36 GuW Plus Konditionentableau

37

38 Thüringen-Kapital die eigenkapitalnahe Finanzierung für kleine und mittlere Vorhaben in Thüringen Gefördert werden KMU der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnahe Freiberufler in der Gründungs- und Wachstumsphase (keine UiS!) Gefördert werden Investitionen (neu und gebraucht), Erwerb von Unternehmensanteilen (mind. 10%) durch KMU, Innovationen, Kooperationen, Betriebsmittelbedarf (inkl. Kosten der Markteinführung) zur Erweiterung der Haftungsbasis Förderkonditionen: Nachrangdarlehen in Höhe von mind. T 10 bis max. T 200 (je Vorhaben und Antragsteller) mit einer Laufzeit von 10 / 15 Jahren (6 J. tilgungsfrei), Konditionen risikoabhängig Antragstellung direkt bei der TAB (kein Hausbankrisiko!) Erforderlich: tragfähiges Geschäftsmodell, klares Unternehmenskonzept, Intakte Bilanzverhältnisse/Qualifikationsnachweis, gesicherte Gesamt- Finanzierung, anteilige persönliche Bürgschaft(en) des/der Gesellschafter(s) 38

39 Thüringen-Kapital Konditionen 39

40 Thüringer Aufbaubank Kundencenter Suhl Jan Güssow 03681/ Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 40

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