Kooperationsvereinbarung Bildungspartnerschaft Musikschule und Schule
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- Kilian Armbruster
- vor 6 Jahren
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1 Kooperationsvereinbarung Bildungspartnerschaft Musikschule und Schule Musikschulen und Schulen sind der Vermittlung von Wissen, lebensweltlicher Orientierung und musikalischer und kultureller Bildung verpflichtet. Kulturelle Kompetenzen sind in Zeiten der Globalisierung und kultureller Vielfalt eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Lebensgestaltung. Die Begegnung mit Musik und das eigene Musizieren fördern eine ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung und soziale Kompetenzen und bereichern damit sie die schulische Unterrichtsgestaltung und die Schulkultur. Musikschulen und Schulen ergänzen sich dabei in idealer Weise. Durch eine systematische und auf Dauer angelegte Kooperation beider Institutionen, die über das Engagement Einzelner hinausgeht, soll die Ausgangslage von Musikschule und Schule für die Vermittlung von musikalischen, kulturellen und sozialen Kompetenzen optimiert werden. Diese Kooperation soll Teil einer angestrebten strategischen Bildungspartnerschaft sein.
2 - 2 - Kooperationsvereinbarung zwischen Gemeinschaftsgrundschule Amshausen (nachfolgend die Schule genannt) und Musikschule für den Kreis Gütersloh e. V. (nachfolgend die Musikschule genannt) Ziele 1. Vordringliches Ziel der Zusammenarbeit ist die Entwicklung und Förderung der musikalischen und kulturellen Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern ab der Einschulung. 2. Die Musikschule und die Schule wollen wechselseitig den Kontakt und die Zusammenarbeit zwischen beiden Institutionen verstetigen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten gemeinsam intensivieren und ausbauen. 3. Die Musikschule unterstützt die Schule bei der Einrichtung und Führung von zwei Musikklassen in der jahrgangsgemischten Schuleingangsphase.
3 - 3 - Elemente der Bildungspartnerschaft 1. Die Bildungspartnerschaft von Musikschule und Schule ist von der Schule nach einer Phase der Praxiserprobung verbindlich in das Schulprogramm und Ganztagsprogramm sowie in die schulinternen Curricula einzelner Unterrichtsfächer aufgenommen worden. Solange diese Kooperationsvereinbarung Gültigkeit besitzt, ist sie für alle Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und Eltern der Schule fester und verbindlicher Bestandteil des Schullebens. Alle Musik-Lehrkräfte und Klassenlehrerinnen der betreffenden Klassen der Schule kennen die Angebote und Möglichkeiten der Musikschule. 2. Die Musikschule als externer Partner wird die Schule bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrages unterstützen. Die hierzu möglichen Maßnahmen und Angebote werden gemeinsam an aktuelle Gegebenheiten in Schule und Musikschule angepasst und weiterentwickelt. Die Bildungspartner Musikschule und Schule haben die ihrer Zusammenarbeit zu Grunde liegenden Aktivitäten selber festgelegt und an ihre individuellen Bedingungen angepasst entwickelt. 3. Die vereinbarte Kooperation der Schule und der Musikschule umfasst folgende Aktivitäten: Einrichtung und Führung von zwei Musikklassen in Jahrgangsmischung 1/2. Wöchentlich doppelstündiger Teamunterricht von jeweils zwei Kolleginnen der Musikschule und einer Musiklehrerin der Grundschule Amshausen. Es wird sowohl in Kleingruppen als auch mit der gesamten Klasse gearbeitet. Im Klassenorchester werden die Vorgaben des Lehrplanes Musik umgesetzt. Dazu gehören: Singen und Sprechen Rhythmik Instrumentenkunde und Instrumentenspiel Werkhören und Theorievermittlung (Orffinstrumentarium; bodypercussion; Klavierunterricht am Keyboard (1. Schuljahr) und Blockflöte (2. Schuljahr)). In jedem Quartal wird ein Schwerpunkt mit allen fünf Modulen des Lehrplans erarbeitet. Zum Jahresende (Adventsfeier) und zum Schuljahresende (Abschied der vierten Klassen) wirken die Musikklassen mit je einer Aufführung mit.
4 - 4 - Zeitlicher Rahmen Die Vereinbarung gilt seit dem Schuljahr 2008/2009 und wird fortlaufend verlängert. Organisation Die Schule benennt Frau Carola Wienke als Kontaktperson. Die Musikschule benennt Frau Claudia Hilpert als Kontaktperson. Die permanente, zielgerichtete Kommunikation zwischen beiden Einrichtungen ist durch die wöchentliche gemeinsame Unterrichtsvor- und - nachbereitung gewährleistet. Die Kontaktpersonen treffen sich regelmäßig, um die Zusammenarbeit zu planen, bisherige Maßnahmen zu evaluieren, weiterzuentwickeln. Ein konkreter Maßnahmenkatalog für die Zusammenarbeit ist vereinbart. Über die Kontaktperson der Schule werden auch die Fachkonferenz(en) und die Schulleitung in die Kommunikation mit eingebunden. Die Kontaktpersonen werden bei der Unterzeichnung in die Anlage zur Kooperationsvereinbarung eingetragen. Finanzierung Die Schule und die Musikschule verständigen sich über die Finanzierung ihrer gemeinsamen Aktivitäten. Dabei werden die notwendigen Kosten berücksichtigt, die der Musikschule für professionelles Personal, Arbeitsmaterialien etc. entstehen, ebenso wie die finanziellen Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler bzw. ihrer Familien. Gegebenenfalls werden alternative Finanzierungen vereinbart. Ein abgestimmter, detaillierter Finanzierungsplan wird der Kooperationsvereinbarung als Anlage beigefügt. Steinhagen, den Für die Schule: Für die Musikschule: ( ) ( ) Stempel Schule Stempel Musikschule
5 - 5 - Anlage zur Kooperationsvereinbarung Kontaktpersonen: Name, Vorname Telefon -Adresse Kontaktperson Schule Wienke, Carola 05204/ info@grundschuleamshausen.de Kontaktperson Musikschule Hilpert, Claudia / c.hilpert@bitel.net Schulnummer
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