Grundlagen Arbeitsschutz. Dipl.-Ing. Roland Hilfenhaus RhönEnergie Effizienz + Service GmbH Fulda, 1. Juni 2017

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1 Grundlagen Arbeitsschutz Dipl.-Ing. Roland Hilfenhaus RhönEnergie Effizienz + Service GmbH Fulda, 1. Juni 2017

2 Agendag Teil A: Allgemeine Grundlagen Einführung Rechtliche Grundlagen Pflichten des Arbeitgebers Pflichten des Arbeitnehmers Innerbetriebliche Organisation des Arbeitsschutzes Teil B: Arbeitsschutz in der Praxis Gefährdungsbeurteilungen Betriebsanweisungen Ex-Schutz Flucht- und Rettungswegeplan / Notfall- und Alarmplan / Erste Hilfe Organisationseinheit 2 von 23

3 Einführung Was gehört zum Arbeitsschutz - Verhütung von Arbeitsunfällen - Verhütung von Berufskrankheiten - Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren - Menschengerechte Gestaltung der Arbeit - Fragen der Arbeitszeit (z.b. Sonn- und Feiertagsarbeit) - Schutz besonders schutzbedürftiger Personengruppen (z.b. Jugendliche, Schwangere) - Nicht zum Arbeitsschutz dagegen zählen Fragen der Beschäftigung (z.b. Arbeitsverträge) oder der Bezahlung (z.b. Tarifverträge) Organisationseinheit 3 von 23

4 Einführung Arbeitssicherheit = anzustrebender gefahrenfreier Zustand bei der Ausübung des Berufes Arbeitsschutz = Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit - umfassender Schutz der Beschäftigten vor berufsbedingten Gefahren vor schädigenden Belastungen bei der Arbeit - umfasst die Sachverhalte Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie Gesundheitsförderung Ziel: Verletzungsfreier und krankheitsfreier Betrieb sowie das Verbessern der körperlichen und psychischen Gesundheit der Beschäftigten und die Förderung der Leistungsfähigkeit ( 1 ArbSchG) Organisationseinheit 4 von 23

5 Einführung Unfall = ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt Organisationseinheit 5 von 23

6 Einführung 3-Stufen-Konzept Organisationseinheit 6 von 23

7 Grundlagen Duales Arbeitsschutzsystem in Deutschland - Staat und Unfallversicherungsträger sind verantwortlich (siehe linke Abb.) Umsetzung des Arbeitsschutzrechtes - Die rechte Abbildung zeigt eine Zusammenstellung der verschiedenen Vorschriften und Regelungsarten (Richtlinien, Regeln, Normen etc., konkretisieren die Gesetze, Verordnungen und Vorschriften) Organisationseinheit 7 von 23

8 Rechtliche Grundlagen RL 89/391: Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz RL 92/58: Gesundheitsschutz Sozialer Arbeitsschutz ArbSchG BetrSichV SGB VII ArbZG ASiG LärmVibrationsArbSchV MuSchG MuSchArbV BioStoffV JArbSchG JArbSchUV ArbStättV BaustellV PSA-BV BildscharbV LastenhandhabV Organisationseinheit 8 von 23

9 Pflichten des Arbeitgebers Grundpflichten des Arbeitgebers basieren auf folgenden Rechtsvorschriften: - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG 3, 4, 13) - Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG-SGB VII 21) - Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1) - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB 618) - Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG 1) Der Unternehmer ist unmittelbar rechtlich verantwortlich für die Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit Organisationseinheit 9 von 23

10 Pflichten des Arbeitgebers (Beispiele) Sicherstellung einer geeigneten Organisation Sichere Einrichtung von Betriebsstätten Beschaffung sicherer Arbeitsmittel Erteilung von Anleitungen für einen sicheren Betriebsablauf Unterrichtung über Sicherheitsbestimmungen Auswahl und Bestellung geeigneter Führungskräfte Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe, Bestellung von Ersthelfern Organisation der Brandbekämpfung und Evakuierung Bestellung von Sicherheitsbeauftragten Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Dokumentation Koordination der Zusammenarbeit bei mehreren Unternehmen Überwachung der erteilten Anweisungen Vorkehrungen treffen bei besonderen Gefahren Unterrichtung des Personal-/ Betriebsrates über Arbeitsschutzmaßnahmen Regeln arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Anzeigen von Unfällen Bei der Vergabe von Aufträgen schriftliche Verpflichtung des Auftragnehmers, Vorschriften und Regeln des Arbeitsschutzes zu beachten Bildung eines Arbeitsschutzausschusses Organisationseinheit 10 von 23

11 Pflichten des Arbeitnehmers Grundpflichten des Arbeitnehmers basieren auf folgenden Rechtsvorschriften: - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG 15, 16) - UVV Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift ) - Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG-SGB VII 21 (3)) Ihre wesentlichen Aufgaben sind: - Weisungen des Unternehmers befolgen - Persönliche Schutzausrüstung tragen - Einrichtungen bestimmungsgemäß benutzen - Mängel beseitigen bzw. anzeigen - Erste Hilfe unterstützen Die Versicherten (Beschäftigten) haben alle der Arbeitssicherheit dienenden Maßnahmen zu unterstützen Organisationseinheit 11 von 23

12 Innerbetriebliche Organisation des Arbeitsschutzes Unternehmer / Arbeitgeber Fachkraft für Arbeitssicherheit Betriebsarzt Betriebsrat / Personalrat Vorgesetzter Besonders Beauftragter (Koordinator) Sicherheitsbeauftragter Mitarbeiter Ersthelfer Brandschutz-/ Evakuierungsbeauftragter Organisationseinheit 12 von 23

13 Innerbetriebliche Organisation des Arbeitsschutzes Es ist notwendig: Unternehmer / Arbeitgeber Fachkraft für Arbeitssicherheit Besonders Beauftragter (Koordinator) für eine geeignete Organisation zu sorgen, Betriebsarzt erforderliche Mittel bereitzustellen, Sicherheitsbeauftragter Vorgesetzter Mitarbeiter Betriebsrat / Personalrat Maßnahmen zu ergreifen, damit die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können. Ersthelfer Brandschutz-/ Evakuierungsbeauftragter Organisationseinheit 13 von 23

14 Gefährdungsbeurteilungen Gefährdungsbeurteilungen = Mittel, um Maßnahmen zur Verbesserung der vorherrschenden Arbeitsbedingungen zu bestimmen - Die Ermittlung von Gefährdungen ist das Analysieren, ob und in welchem Maß ein Arbeitssystem von bestimmten Faktoren beeinflusst wird Rechtsgrundlagen: - Um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu gewährleisten, verpflichtet 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz den Arbeitgeber zu einer Beurteilung und Dokumentation der Arbeitsbedingungen. - Weitere geltende Rechtsvorschriften: 3 BetrSichV 3 BildscharbV 2 MuSchG 7 GefStoffV 8 BioStoffV 7 BGV B3 Lärm 3 ArbStättV 2 LasthandhabV Organisationseinheit 14 von 23

15 Betriebsanweisungen Betriebsanweisungen = Anweisungen und Angaben des Betreibers bzw. Verwenders von Einrichtungen, technischen Erzeugnissen, Arbeitsverfahren, Stoffen oder Zubereitungen an seine Mitarbeiter mit dem Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden Rechtsgrundlagen: - Beschäftigte sind verpflichtet Betriebsanweisungen einzuhalten - Laut 15 BGV A 1 sind Weisungen des Unternehmers zum Arbeitsschutz zu befolgen, mit Ausnahme von Weisungen, die erkennbar gegen Sicherheit und Gesundheit gerichtet sind - Weitere geltende Rechtsvorschriften: 4 ArbSchG 9 Abs. 1 ArbSchG 12 Abs. 1 ArbSchG 9 BetrSichV 12 BiostoffV 14 GefStoffV 2 Abs. 1 UVV Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1) Organisationseinheit 15 von 23

16 Betriebsanweisungen Folgender Inhalt wird vorgeschlagen: - Anwendungsbereich - Gefahren für Mensch und Umwelt - Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln - Verhalten bei Störungen - Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe - Instandhaltung - Folgen der Nichtbeachtung Organisationseinheit 16 von 23

17 Ex-Schutz Aus dem Explosionsschutzdokument muss hervorgehen: - dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen wurden, - dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen, - welche Bereiche in Zonen eingeteilt wurden, - für welche Bereiche die Mindestvorschriften gemäß Anhang 4 der BetrSichV gelten. Rechtsgrundlagen: - Laut 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber unabhängig von der Zahl der Beschäftigten im Rahmen seiner Pflichten sicherzustellen, dass ein Dokument (Explosionsschutzdokument) erstellt und auf dem aktuellen Stand gehalten wird Organisationseinheit 17 von 23

18 Ex-Schutz Folgender Inhalt wird vorgeschlagen: - Angabe/ Benennung des Betriebes/ Betriebsteils/ Arbeitsbereichs - Angabe/ Benennung des Verantwortlichen für den Betrieb/ Betriebsteil/ Betriebsbereich, Erstellungsdatum und Anhänge - Kurzbeschreibung der baulichen und örtlichen Gegebenheiten - Verfahrens-/ Tätigkeitsbeschreibung für den Explosionsschutz wesentliche Verfahrensparameter - Stoffdaten Stoffdaten für brennbare Flüssigkeiten/ Gase Stoffdaten für brennbare Stäube - Gefährdungsbeurteilung - Explosionsschutzmaßnahmen Schutzkonzept (technische und organisatorische Maßnahmen) Organisationseinheit 18 von 23

19 Ex-Schutz Beispiel KLA Lüdertal: Organisationseinheit 19 von 23

20 Flucht- und Rettungswegeplan - Beispiel Organisationseinheit 20 von 23

21 Notfall- und Alarmplan - Beispiel Organisationseinheit 21 von 23

22 Erste Hilfe - Beispiel Organisationseinheit 22 von 23

23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Organisationseinheit 23 von 23

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