Langzeitpflege in der Europäischen Union

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1 Langzeitpflege in der Europäischen Union Europäische Kommission

2 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort...1 Einleitung...2 Entwicklung einzelstaatlicher Politikkonzepte Zugang zu angemessener Langzeitpflege Hohes Qualitätsniveau bei Langzeitpflegediensten Langfristige Finanzierbarkeit...10 Schlussfolgerung Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit Referat E.4 Manuskript abgeschlossen im August Weder die Europäische Kommission noch Personen, die in ihrem Namen handeln, sind für die Verwendung der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen verantwortlich. cover: istockphoto Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa ( Europäische Gemeinschaften, 2008 Nachdruck mit Quellenangabe gestattet. Bibliografische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2008 ISBN DOI /28679 Printed in Belgium PRINTED ON WHITE CHLORINE-FREE PAPER

3 Vorwort Langzeitpflege in der Europäischen Union Ein umfassender Schutz der Bürger vor den durch Krankheit und Abhängigkeit entstehenden Risiken gehört zu den zentralen Zielen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union. Die Fähigkeit unserer Gesellschaften, Langzeitpflegedienste hoher Qualität für alle Menschen mit entsprechendem Bedarf bereitzustellen, muss gesichert und aufrechterhalten werden. In Europa wurden die verschiedensten Ansätze zur Bereitstellung von Langzeitpflege entwickelt. Damit steht eine Fülle an Erfahrungen und Ideen zur Verfügung, auf die die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen zur Modernisierung, Ausweitung und Verbesserung der Leistungen zurückgreifen können, um der demografischen Alterung und anderen Herausforderungen Rechnung zu tragen. Die Tatsache, dass die Mitgliedstaaten gemeinsame Ziele auf europäischer Ebene im Rahmen der offenen Methode der Koordinierung im Bereich Sozialschutz und soziale Eingliederung vereinbart haben, ist sehr ermutigend. Sie haben die Bereitstellung eines universellen Zugangs zu hochwertiger, erschwinglicher Langzeitpflege zu einem Hauptziel gemacht, und die Europäi sche Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten zusammen, um ihnen dabei zu helfen, dieser Verpflichtung gerecht zu werden. Die Europäische Union bietet auch Untestützung für gegenseitiges Lernen der Mitgliedstaaten, die mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert sind. Auf diese Weise können die nationalen Behörden voneinander lernen, optimal von den gewonnenen Erfahrungen profitieren und bewährte Methoden herauskristallisieren. Der zusätzliche Nutzen dieser Herangehensweise wird in dieser Broschüre, die mit Blick auf ein breites Spektrum an betroffenen Bürgern und Interessengruppen erstellt wurde, umfassend dargelegt. Sie enthält eine Zusammenfassung der Ergebnisse eines Berichts zu den vielfältigen Herausforderungen bei der Bereitstellung von Langzeitpflege in der Union. Auch einige wichtige politische Lektionen, die die Mitgliedstaaten aus ihren Erfahrungen gelernt haben, werden besonders behandelt. Selbstverständlich darf der Zugang zu Pflegeleistungen nicht in immer stärkerem Maße abhängig von der Zahlungskraft des Einzelnen werden. Um ein solches Szenario zu vermeiden, muss möglicherweise eine nachhaltige Kombination aus öffentlicher und privater Finanzierung gefunden werden. In der Zwischenzeit können höhere Wirtschaftlichkeit und Pflegekontinui tät durch sorgfältige Koordination sozialer und me di zinischer Leistungen erreicht werden. Insbesondere bessere Erschwinglichkeit und höhere Kapazität lassen sich ohne Abstriche bei der Autonomie oder Würde des Bürgers er zielen, indem der Entwicklung der häuslichen und gemeindenahen Pflege Priorität gegen über Wohneinrichtungen gegeben wird. Zur Erzielung der qualitativ hochwertigen Pflege, die die EU anstrebt, bedarf es möglicherweise einer stärkeren Unterstützung informeller Pflegepersonen sowie Verbesserungen bei den Einstellungs- und Arbeitsbedingungen für Pflegepersonal. Ich bin davon überzeugt, dass diese Veröffentlichung dem Leser viele interessante Informationen über die jüngsten Entwicklungen bei den Langzeitpflegesystemen in Europa bietet und möchte sie allen Lesern sehr ans Herz legen. Vladimír Špidla Mitglied der Kommission, zuständig für Beschäftigung, Soziales & Chancengleichheit 1

4 Einleitung Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich dazu verpflichtet, für ihre Bürger einen universellen Zugang zu einer qualitativ hochwertigen und erschwinglichen Langzeitpflege sicherzustellen. Mit zunehmender Bevölkerungsalterung werden die finanziellen und logistischen Herausforderungen bei der Umsetzung dieses Versprechens an die älteren Menschen immer größer. Dies gilt schon heute und wird sich in der Zukunft noch weiter verstärken, da die Regierungen mit begrenzten Ressourcen immer höheren und konkurrierenden Anforderungen gerecht werden müssen. istockphoto Diese Veröffentlichung stützt sich auf die Erfahrungen nationaler Behörden aus den der Europäischen Kommission im September 2006 vorgelegten Berichten, in denen diese ihre Politikkonzepte im Hinblick auf soziale Eingliederung, Renten sowie Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege dargelegt haben. Unser Hauptaugenmerk gilt dem letzten der vier genannten Bereiche. Auf den folgenden Seiten werden die zentralen Herausforderungen für die nationalen Behörden im Bereich der Langzeitpflege sowie die Strategien analysiert, die diese entwerfen, um sicherzustellen, dass ihre übergeordnete politische Verpflichtung praktisch umgesetzt und den Bedürfnissen des Einzelnen gerecht wird. Die nationalen Definitionen zur Langzeitpflege variieren innerhalb der Europäischen Union. Sie spiegeln Unterschiede bei der Dauer des Aufenthalts, dem Spektrum der Leistungsempfänger und der oftmals unscharfen Trennlinie zwischen den verfügbaren medizinischen (Gesundheits-) und nichtmedizinischen (Sozial-) Diensten wider. In einigen Ländern beispielsweise wird früher der Schwerpunkt auf die ambulante Rehabilitation gelegt als in anderen, wo die Pflege stärker auf Krankenhäuser oder vergleichbare Einrichtungen ausgerichtet ist. 2 LANGZEITPFLEGE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

5 Für die OECD ist die Langzeitpflege ein politisches Querschnittsthema, bei dem eine ganze Reihe von Dienstleistungen für Personen, die über einen längeren Zeitraum Hilfe bei grundlegenden, alltäglichen Verrichtungen benötigen, zusammenlaufen (a cross-cutting policy issue that brings together a range of services for persons who are dependent on help with basic activities of daily living (ADLs) over an extended period of time). Die Langzeitpflege kann Rehabilitation, grundlegende medizinische Behandlung, häusliche Pflege, soziale Betreuung, Unterbringung sowie Dienstleistungen wie Transport, Mahl - zeiten, berufliche Unterstützung und Hilfe bei der Bewältigung des Alltags umfassen. Die Betreuung kommt in der Regel Personen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen, gebrechlichen, älteren Menschen sowie Personen, die besondere Hilfe bei der Bewältigung des Alltags benötigen, zugute. Die OECD merkt an: Der Langzeitpflegebedarf betrifft vor - wiegend die höchsten Altersgruppen, bei denen das größte Risiko chronischer Langzeiterkrankungen besteht, die zu körperlichen oder geistigen Behinderungen führen (Long-term care needs are most prevalent in the oldest age groups who are most at risk of long-standing chronic conditions causing physical or mental disability). Da die Europäer immer länger leben, sind die öffentlichen Mittel für Gesundheit und Langzeitpflege nach den Ausgaben für Alters- und Hinterbliebenenrenten der zweitgrößte Posten bei den Gesamtausgaben für die soziale Sicherung. Mit steigender Lebenserwartung der Bürger erhöht sich auch der Bedarf an Langzeitpflegeleistungen, sei es im häuslichen Umfeld oder in einer entsprechenden Einrichtung. istockphoto Schätzungen zufolge wird die Gesamtanzahl der über 65-Jährigen bis 2050 im Vergleich zu 2004 um 77 % steigen. Der Anstieg bei den über 80-Jährigen wird mit 174 % noch höher ausfallen. Nach einer Eurobarometer-Umfrage aus dem Jahr 2007 halten es die meisten Europäer entweder für wahrscheinlich oder möglich, dass sie irgendwann in ihrem Leben auf Langzeitpflege angewiesen sein werden. Vor diesem Hintergrund zeigen die 2006 vom Ausschuss für Wirtschaftspolitik und der Europäischen Kommission erstellten Projektionen, dass die öffentlichen Ausgaben für die Langzeitpflege im Jahr 2050 aufgrund der Bevölkerungsalterung gegenüber 2004 um 0,7 Prozent des BIP steigen werden. 3

6 Entwicklung einzelstaatlicher Politikkonzepte Für die Langzeitpflege wurden drei einvernehmlich festgelegte und miteinander verknüpfte Ziele für die erbrachten Leistungen definiert: Zugänglichkeit, Qualität und langfristige Finanzierbarkeit. 1. Zugang zu angemessener Langzeitpflege Es besteht allgemeine Einigkeit darüber, dass der Zugang zur Gesundheitsversorgung nicht durch die individuelle Zahlungskraft beschränkt oder vom Einkommen/Wohlstand des Einzelnen abhängig sein sollte. Pflegebedürftigkeit sollte nicht zu Armut oder finanzieller Abhängigkeit führen. istockphoto Universelle Rechte gewährleisten jedoch nicht immer auch einen universellen Zugang, und Ungleichheiten sowie Hindernisse be - stehen nach wie vor. Die Hürden reichen von fehlendem Versicherungsschutz und dem Fehlen bestimmter Pflegearten bis zu langen Wartezeiten, unzureichender Information und komplexen administrativen Verfahren. Diese können nicht nur zwischen den Mitgliedstaaten, sondern auch innerhalb eines Landes von Region zu Region variieren. Es kann sich als schwierig erweisen, das von manchen Personen benötigte Pflegekontinuum bereitzustellen. Die Bemühungen einiger Länder, Patienten durch Rehabilitationspflege wieder zu einem Höchstmaß an Eigenständigkeit zu verhelfen, können beispielsweise konterkariert werden, wenn für Elemente der Langzeitpflege in bestimmten sozialen Krankenversicherungssystemen keine Kostenübernahme erfolgt. Auch die Kosten können ein Hindernis darstellen, insbesondere für niedrige Einkommensgruppen, die möglicherweise einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Manche Länder, beispielsweise Zypern, Estland und Irland, haben Eigenbeteiligungen für die Langzeitpflege eingeführt. In Deutschland hat ein kleiner, aber steigender Prozentsatz der Bevölkerung (derzeit 1 %) freiwillige private Zusatzversicherungen zur Abdeckung von Kosten wie der Unterbringung in Pflegeheimen abgeschlossen. Dies bildet eine Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung und Sozialhilfe. 4 LANGZEITPFLEGE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

7 Es gibt zahlreiche Regelungen, um die direkten Pflegekosten für den Einzelnen zu senken, und zwar u. a.: Befreiung von der Eigenbeteiligung und einkommensabhängige Eigenbeteiligung, zusätzliche Finanzhilfen und Sozialleistungen für ältere Menschen, Pflegebedürftige, Behinderte und chronisch Kranke, staatliche Übernahme der Langzeitpflege für Haushalte mit geringem Einkommen, landesweite Einheitlichkeit der Selbstbeteiligungen und staatliche Beihilfen für die Inanspruch nahme privater Dienstleistungen. Es gibt außer bei Personen mit schweren Behinde rungen einen allgemeinen Trend weg von der institutionellen Pflege hin zur Entwicklung einer bedarfsgerechten häuslichen und gemeindenahen Pflege. Moderne Technologie in Form von ehealth, Fernüberwachung und Telemedizin sowie Systeme für selbstbestimmtes Wohnen SPL/Van Parys Spanien: Bekämpfung von Wartezeiten Ein Mangel an öffentlich finanzierten Langzeitpflegediensten führt unweigerlich zu erheblichen Wartezeiten bei der Behandlung und insbesondere bei der Heimpflege. Diese können regional unterschiedlich sein und auch zwischen städtischen und ländlichen Regionen variieren. Spanien geht dieses Problem an, indem der Zugang zur Langzeitpflege landesweit in allen autonomen Regionen zu einer Priorität bei der Sozialeingliederungspolitik gemacht wird. Mit dem System für die Wahrung der persönlichen Selbstständigkeit und die Erbringung von Pflegeleistungen, das auf die Förderung der Selbstständigkeit ausgelegt ist, soll bis 2015 eine 100 %ige Abdeckung für Pflegebedürftige erreicht werden. Das System umfasst ein breites Spektrum an Pflegeleistungen im häuslichen Umfeld und in entsprechenden Zentren sowie finanzielle Hilfe und Alltagsunterstützung für Familien. er leich tern die Pflege im eigenen Heim oder in der Gemeinde. Die Verlagerung des Schwerpunkts bietet dem Einzelnen größere Wahlfreiheit hinsichtlich der benötigten Betreuung. Dadurch können Menschen so lange wie mög - lich in ihrer vertrauten Umgebung im eige nen Zuhause und nahe bei Angehörigen und Freunden leben aber sind gleichzeitig bei Bedarf durch eine institutionelle Pflege abgesichert. 5

8 Um dies zu erreichen, bedarf es einer sorgfältigen Kooperation zwischen nationalen, regionalen und lokalen Behörden sowie konstruktiver Partnerschaften mit privaten und freiwilligen Akteuren. Wird dieser integrierte Ansatz nicht weiterentwickelt, kann es zu einer Fragmentierung der verschiedenen Dienste sowie administrativen Hürden kommen, durch den Menschen der Zugang zur benötigten Pflege erschwert wird. Hier ein Beispiel: Nach einer Krankenhausentlassung sollte die Möglichkeit des Zugangs zu bedarfsgerechter häuslicher Pflege oder gemeindenaher Inanspruchnahme dieser Dienste bestehen. Wenn solche Nachbetreuungsmöglichkeiten nicht vorhanden sind, ist der Zugang zu bedarfsgerechter Langzeitpflege eingeschränkt. Deutschland geht diese Problematik an, indem Patienten, die beim Übergang vom Krankenhaus ins eigene Zuhause oder in eine andere Einrichtung vorübergehend Pflege benötigen, ein sogenannter Case Manager zugeordnet wird. Ab 2009 werden damit alle Aspekte der Organisation der Langzeitpflege zur individuellen Unterstützung abgedeckt, und Pflegeberater werden die Patienten unabhängig vom Ort ihrer Betreuung aufsuchen. Individuell abgestimmte Leistungen: Tschechische Republik In Ceska Lìpa wurde im Rahmen der gemeindenahen Planung für die Betreuung Demenzkranker eine kurzzeitige Betreuung in Tageskliniken eingeführt. Zudem wurde eine lokal finanzierte Tagesstätte für ältere Menschen zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen eröffnet. In Ostrava wurden verschiedene gemeindeorientierte Dienstleistungen entwickelt, da die vorhandenen Wohneinrichtungen renoviert werden. Der Schwerpunkt liegt auf der Ausweitung der Vor-Ort-Leistungen für ambulante Patienten sowie gemeindeorientierter Leistungen zur Förderung der Eigenständigkeit von Patienten. Carl Cordonnier/ Dailylife 6 LANGZEITPFLEGE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

9 2. Hohes Qualitätsniveau bei Langzeitpflegediensten Die Qualität der geleisteten Langzeitpflegedienste variiert ganz erheblich. Daher überrascht es nicht, dass in Umfragen und Berichten Unzufriedenheiten offengelegt und die Auf - merksamkeit auf Mängel gelenkt wurde. Die thematisierten Aspekte reichen von unangemessener Unterbringung und Mangel an Privatsphäre in Pflegeheimen bis hin zum unangemessenen Einsatz freiheitseinschränkender Maßnahmen und Gewaltanwendung. Diese Beschwerden gehören zu den Gründen dafür, warum die Mitgliedstaaten Vorschriften und Gesetze entwickeln oder ändern, um sicherzustellen, dass ausreichend hohe Standards eta bliert und eingehalten werden. Die Qualität der verschiedenen Langzeitpflegeleistungen ist nicht leicht zu bewerten. Dies ist bereits für stationäre Pflegeeinrichtungen wie Pflegeheime und Krankenhäuser schwierig genug, in informellen Umgebungen wie dem eigenen Haushalt oder dem von Freunden/ Angehörigen jedoch noch komplizierter. Die OECD klassifiziert die verschiedenen verwendeten Indikatoren anhand von Struktur (Zimmergröße und Personalquote), Prozess (vorhandene Mechanismen und Bewertungen) und Ergebnis (Prävalenz bestimmter Erkrankungen). Diese zeigen insgesamt eine Tendenz zu einer Qualitätsverbesserung. Der Schwerpunkt bei der Langzeitpflege verlagert sich zunehmend von der Einhaltung bestimmter Mindestanforderungen weg und hin zu einer umfassenderen Qualitätssicherung, bei der auch Aspekte wie die Patientenrechte und kontinuierliche Fortbildung des Pflegepersonals berücksichtigt werden. Zugleich sind zur SPL/Van Parys Sicherstellung einer hochwertigen Pflege Standardindikatoren wie Personalquoten und angemessene Ausbildung zur Bewertung der häuslichen Pflege durch informelle Pflegepersonen unter Umständen nicht geeignet. Die nationalen Behörden reagieren auf unterschiedliche Weise auf die Notwendigkeit qualitätssteigernder Maßnahmen. Einige (Niederlande, Slowakei) nutzen Akkreditierungsmaßnahmen in Verbindung mit Überwachungssystemen (Zypern, Deutschland, Griechenland, Frankreich, Niederlande). Andere (Deutschland, Luxemburg) setzen klinische Leitlinien auf Grundlage der evidenzbasierten Medizin ein. Zur Vermeidung regionaler Ungleichheiten bei der Bereitstellung von Langzeitpflege sowie willkürlicher Beurteilungen der Patientenbedürfnisse durch regionale und lokale Behörden wenden viele Länder (Tschechische Republik, Deutschland, Spanien, Estland, Lettland, Litauen, Slowenien, Schweden, Vereinigtes Königreich) einheitliche Qualitätssicherungsmechanismen an. 7

10 Die Beurteilungsmaßstäbe für die erbrachte Pflegequalität werden zunehmend ausgereifter und zuverlässiger. In vielen Mitgliedstaaten befinden sie sich jedoch noch in den Anfängen. Dazu gehören Faktoren wie die Unterstützung für informelle Pflegepersonen, mehr Wahlfreiheit für den Patienten, Sicherstellung der Personalkapazität im Bereich der Langzeitpflege sowie die Technologien zu deren Unterstützung. Die Evaluierung des Standards der erbrachten Pflege ist komplex. Dies gilt insbesondere, wenn die Pflege in einem informellen statt einem institutionellen Umfeld erfolgt und häufig auf Messungen des Zufriedenheitsgrads und der nicht erfüllten Bedürfnisse basiert. SPL/Van Parys Deutschland: Qualitätssicherung in der Langzeitpflege Bei häuslicher Langzeitpflege haben die pflegenden Angehörigen Anspruch auf verschiedene Beihilfen. Dazu gehören das Pflegegeld, Sachleistungen und andere Ansprüche wie Rentenbeiträge, Unfallversicherung und Schu lungskurse. Auch eine ambulante Betreu ung ist zur Entlastung der Angehörigen verfügbar. Zur Gewährleistung der Qualität der häuslichen Pflege machen die Medizinischen Dienste der Krankenkassen gesetzlich vorgeschriebene Besuche, bieten ausgebildete Pflegekräfte eine obligatorische Pflegeberatung und müssen Pflegeversicherer kostenlose Pflegekurse für Angehörige und Freiwillige anbieten. Zusätzliche Dienstleistungen (Einrichtungen für die teilstationäre ambulante Betreuung, technische Hilfsmittel usw.) sollen ebenfalls zur Entlastung pflegender Angehöriger beitragen. Das Pflegeversicherungsgesetz fördert die Entwicklung eines internen Qualitätsmanagements in Pflegeeinrichtungen, kombiniert mit externen Kontrollen nach bundesweit einheitlichen Leitlinien für die Qualitätsprüfung. Die Pflegeversicherung wird durch Verträge zwischen den Pflegeversicherern und Leistungserbringern abgesichert. Letztere sind für die Qualitätssicherung verantwortlich (internes Qualitätsmanagement/Struktur und Prozess). Erstere überwachen die Qualität der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Pflegeleistungen und verfügen über Sanktionsbefugnisse. Im Rahmen dieser vertraglichen Vereinbarungen haben die Versicherer das Recht, Einrichtungen zu inspizieren und Strafen zu verhängen, wenn die Bedingungen nicht zufriedenstellend sind. 8 LANGZEITPFLEGE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

11 In Europa besteht allgemeine Einigkeit über die Notwendigkeit, Misshandlungen oder den Missbrauch von Patienten zu verhindern. Dies wurde anlässlich der Konferenz Die Würde von älteren Menschen schützen Prävention von Gewalt gegen ältere Menschen und Vernachlässigung, die im März 2008 in Brüssel stattfand, wiederholt hervorgehoben. Alle Teilnehmer betonten, dass der Respekt der Würde und der Grundrechte gebrechlicher und älterer Menschen eine der wichtigsten Herausforderungen für die Gesellschaft Europas ist. Schwerpunkt der Konferenz waren empfehlenswerte Verfahren, Sensibilisierungskampagnen, Unterstützungs-Hotlines, Qualitätsstandards in Pflegeheimen, die Schulung von Fachkräften und Unterstützung für informelle Pflegepersonen. SPL/Van Parys Schweden: Wahlfreiheit und Würde für Ältere Schweden hat vor kurzem ein System eingeführt, in dem die Nutzer wählen können, wo sie ihre Langzeitpflege in Anspruch nehmen möchten. Sie können zwischen privaten Anbietern für häusliche Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen wählen. Um echte Wahlfreiheit für die Patienten sicherzustellen, besteht allgemeine Einigkeit darüber, dass sie Zugang zu hinreichenden Informationen über die alternativen Anbieter und die verfügbaren Dienstleistungen erhalten müssen, nach Möglichkeit über eine zentrale Anlaufstelle. In einer aktuellen Seminar mit Teilnehmern von anderen EU-Ländern wurde vorgeschlagen, die Wahl zwischen formeller und informeller Pflege durch individuelle Budgets zu ermöglichen. Dabei könnte ein virtuelles Konto für den bedarfsgerechten Einkauf von Pflegedienstleistungen, die Beschäftigung von Hilfskräften oder persönliche Dienstleistungen genutzt werden. 9

12 3. Langfristige Finanzierbarkeit Angesichts der immer älter werdenden Bevölk erungen wird die langfristige Finanzierbarkeit des öffentlichen Gesundheitswesens und ins - be sondere der Langzeitpflege starken Belastungen ausgesetzt sein. Diese Belastungen könnten jedoch abgemildert werden, wenn die Bürger auch mit zunehmendem Alter gesund blieben. Ein präventiver Ansatz, die Integration von Gesundheits- und Pflegeleistungen und die Nutzung neuer Technologien und der IKT können ebenfalls dazu beitragen, die Kosten unter Kontrolle zu halten. Die Finanzierung der Langzeitpflege innerhalb der EU variiert gemäß unterschiedlichen Traditionen und Prioritäten. Vier Faktoren spielen jedoch eine Rolle: durch die Langzeitpflege abgedeckte Systeme und Bevölkerungsgruppen, die Finanzierung der sozialen Sicherungs systeme eines Landes, der Grad der privaten finanziellen Beteiligung und die Abgrenzung zwischen der öffent - lichen und privaten Zuständigkeit für die Langzeitpflege. Umfassende öffentliche Programme können wie folgt finanziert werden: Sozialversicherung (Deutschland, Spanien, Luxemburg), Steuern (skandinavische Staaten, Lettland), bedürftigkeitsabhängige Systeme (Zypern, Vereinigtes Königreich) und SPL/Van Parys gemischte Finanzierungssysteme mit einer Kombination aus Ressourcen von Versicherungssystemen und Steuern mit verschiedenen Budgets und Institutionen, die für die Erbringung und den Einkauf von Langzeitpflegeleistungen zuständig sind (Belgien, Griechenland, Frankreich). Da sich die Erkenntnis der Notwendigkeit, eine solide langfristige Finanzierungsgrundlage für die Langzeitpflege sicherzustellen, zunehmend durchsetzt, versuchen mehrere Mitgliedstaaten (Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Schweden), dies durch die Einrichtung spezifischer allgemeiner Sozialversicherungssysteme und Beiträge oder durch Steuern (Österreich, Schweden) zu erreichen. Obwohl die Erfordernis einer angemessenen Kombination aus öffentlicher und privater Finanzierung anerkannt wird, besteht allgemein Einigkeit darüber, dass eine Sozialversicherung 10 LANGZEITPFLEGE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

13 oder ein steuerbasiertes System effizienter ist als eine vollständig auf privaten Initiativen basierende Lösung. Gleichzeitig ziehen die Mitgliedstaaten insbesondere im sozialen Bereich einen potenziellen Mix aus öffentlicher und privater Leistungserbringung in Erwägung. Die letztgenannten Finanzierungsquellen umfassen in der Regel zwei separate Elemente. Das erste ist die private Pflegeversicherung. Das zweite Element umfasst die Selbstbeteiligung der Einzelnen an öffentlich bereitgestellten Pflegeleistungen, für die nur eine sehr geringe oder keine Kostenübernahme erfolgt. SPL/Van Parys Politikkonzepte im Bereich Prävention und Rehabilitation Die Vorteile der Anregung zu einem aktiven und gesunden Lebensstil für den Einzelnen liegen klar auf der Hand. Dieser bietet zudem das Potenzial umfassenderer Vorteile für die Gesellschaft insgesamt durch Senkung der Kosten für das öffentliche Gesundheitswesen, ein längeres aktives Leben des Einzelnen und die Vermeidung einer Beeinträchtigung der Produktivitätsrate durch krankheitsbedingte Abwesenheiten. In den meisten EU-Ländern gibt es Impf- und Screeningprogramme sowie Kampagnen zur Förderung eines gesunden Alterns. Auch wenn solche Programme ein wichtiger Schritt nach vorne sind, ist es noch zu früh, ihre Auswirkungen zu beurteilen, und eine gute Koordinierung verschiedener Anbieter bei der Förderung von Präventionsmaßnahmen ist wichtig. Die Rehabilitationspflege ist von entscheidender Bedeutung. Sie ermöglicht dem Patienten die Wiedererlangung eines Höchstmaßes an Autarkie, eine möglichst normale Lebensweise und die Rückkehr in ein befriedigendes Arbeitsumfeld. Die effektive Förderung einer solchen Pflege erfordert, wie die Mitgliedstaaten erkannt haben, gut ausgebildetes und qualifiziertes Personal und die effiziente Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT). Slowakei: Prävention und Rehabilitation Die Gemeindebehörden in Zavar und Banska Bystrica haben Projekte unter Beteiligung von lokalen Interessengruppen, Einwohnern und Partnern ins Leben gerufen, um psychisch Kranken und Schwerbehinderten den Zugang zu institutioneller Pflege für ein möglichst würdevolles und integriertes Leben zu ermöglichen. In Zavar bieten Sozialarbeiter Behandlungs- und Pflegepläne mit Ergotherapie, Psychopharmaka-Behandlung und Rehabilitation an. Diese werden nach den individuellen Bedürfnissen erstellt und ermöglichen den Patienten die aktive Teilnahme an lokalen Aktivitäten. 11

14 Pflegekoordination Die Pflegekoordination ist von entscheidender Bedeutung zur Gewährleistung einer hohen Qualität der bereitgestellten Versorgung, einer effizienten Ressourcennutzung und der bedarfsgerechten sowie nahtlosen Betreuung, die einige Patienten benötigen. Sie umfasst die Koordination zwischen nationalen, regionalen und lokalen Behörden und Diensten, um etwaige Hindernisse absehen und überwinden zu können. Problemursachen können die getrennten Budgets zur Finanzierung unterschiedlicher Dienstleistungen, die Organisation der Leistungserbringung und die Vielzahl der beteiligten Akteure aus dem Gesundheits- und Sozialwesen sein. SPL/Van Parys Portugal: Integration der Gesundheits- und Sozialfürsorge Im Rahmen einer weitreichenden Reform des Langzeitpflegesystems erfolgt die Versorgung über ein breites Spektrum multidisziplinärer Dienste: Rekonvaleszenzeinrichtungen, Einrichtungen für die mittelfristige Rehabilitation, Langzeit- und Dauerpflegeeinrichtungen, palliativmedizinische Einrichtungen, Tagesstätten und Einrichtungen zur Förderung der funktionalen Unabhängigkeit, Entlassungsmanagement-Teams, Krankenhausteams zur unterstützenden Palliativpflege, Teams für die integrierte kontinuierliche Pflege sowie Gemeindeteams zur Unterstützung der Pallia tivpflege. Das auf diese Weise geschaffene Netzwerk fördert insbesondere die Kontinuität zwischen gemeindenaher Pflege, Krankenhausversorgung in Akutsituationen und sozialer Unterstützung als Ergänzung zur Grundversorgung und spe - zialisierter Krankenhausversorgung. Dank seiner Flexibilität kann das System landesweit bedarfsgerecht angepasst werden. Der Erfolg bei der Bereitstellung eines Pflegekontinuums lässt sich daran messen, wie gut die medizinischen, pflegerischen und sozialen Dienstleistungen ineinandergreifen, um den spezifischen Bedürfnissen der einzelnen Patienten gerecht zu werden. Um dies zu erreichen, sind zwei Elemente wichtig: die koordinierte Erbringung von Dienstleistungen und ein bes- seres Management des Übergangs zwischen verschiedenen Pflegesettings (im eigenen Zuhause, im Krankenhaus und im Pflegeheim). Die nationalen Behörden widmen der Einführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Effektivität bei der Zusammenarbeit verschiedener Stellen nun mehr Aufmerksamkeit. 12 LANGZEITPFLEGE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

15 Belgien: Verbesserte Koordination zwischen verschiedenen Regierungsebenen Zwischen der belgischen Bundesregierung und den für die Langzeitpflege- und Sozial - dienste zuständigen regionalen sowie kommunalen Behörden wurden drei Sozialprotokolle unterzeichnet. Zwei davon, die im Jahr 2005 abgeschlossen wurden, zielen auf die Verbesserung der Arbeitsbedingun - gen und der Personalausstattung in der gemeindenahen, häuslichen und Heimpflege ab. Sie beinhalten die Umwandlung reiner Unterbringungseinrichtungen in Einrichtungen mit medizinischen Behandlungs möglichkeiten und die Einführung spezifischer Arbeitsverträge für das Langzeitpflegepersonal. Mit dem dritten Protokoll werden Budget und Organisatorisches für einen Sechsjahreszeitraum geregelt. Zur Umsetzung der einzelnen Elemente des Maßnahmenpakets werden Tarifverträge benötigt. Aufgrund der schleppende Umsetzung dieser Tarifverträge sind bislang lediglich eine kleine Anzahl Wohnheime in Einrichtungen mit umfassenderer medizinischer Versorgung umgewandelt worden. In einigen Ländern wurden nationale Strategien und Prioritäten erarbeitet, um die einheitliche Bereitstellung von Diensten sicherzustellen. Dies ist insbesondere angesichts der Tatsache von Bedeutung, dass die Langzeitpflege in der Regel auf subnationaler Regierungsebene entwickelt und umgesetzt wird (Spanien, Schweden, Vereinigtes Königreich). Ähnliche Ziele lassen sich durch Rahmenverträge zwischen den Pflegeversicherungen und den Anbietern erzielen, wie sie in Deutschland bestehen. Die Integration der Langzeitpflege lässt sich über zentrale Zugangsstellen oder lokale Begutachtungsteams (Niederlande, Vereinigtes Königreich) oder durch Dezentralisierung und Integration von Diensten auf regionaler und lokaler Ebene (Spanien, Schweden, Vereinigtes Königreich) erreichen. In mehreren Ländern wurden Vorkehrungen zur integrierten Langzeitpflege und Sicherstellung einer unterbrechungsfreien Versorgung bereits getroffen (Belgien, Deutschland, Spanien, Finnland) bzw. werden derzeit auf den Weg gebracht (Lettland, Ungarn, Malta, Polen). istockphoto 13

16 Es gibt viele Beispiele für Länder, in denen die Finanzierung der Langzeitpflege mit Komponenten der Gesundheits- und Sozialfürsorge abgestimmt wird: Deutschland: Einführung einer um fassen den Pflegeversicherung zur Unterstützung formeller und informeller Pflegepersonen; Spanien: koordinierte Finanzierung von Gesundheits- und Sozialleistungen auf regionaler Ebene; Österreich: integrierte Pflegebeihilfen für die formelle und informelle Pflege; Schweden: integrierte Finanzierung der kommunalen akutmedizinischen Versor gung und der Langzeitpflege; Vereinigtes Königreich: Übertragung der Finanzierung für die meisten Sozialdienste auf lokale Ebene mit der Möglichkeit für Krankenhäuser, die Kosten an die lokalen Behörden weiterzugeben, wenn Patienten wegen mangelnder Langzeitpflegemöglichkeiten nicht entlassen werden können. Weitere Initiativen sind u. a. Maßnahmen zur Verbes serung der Pflegekoordination, insbesondere zwischen den Gesundheits- und Sozialbudgets (Spanien, Frankreich, Irland, Luxemburg, Lettland, Polen, Portugal) sowie Pläne für gemeinsame Begutachtungssysteme und Evaluie rung durch multidisziplinäre Teams zur Definition der Pflegepläne (Belgien, Dänemark, Tschechische Republik: Verbesserte Koordination zwischen Gesundheits- und Sozialfürsorge Es wurden Maßnahmen ergriffen, um eine möglichst effiziente Finanzierung der Leistungen der Gesundheits- und Sozialfürsorge in Institutionen, in denen diese gemeinsam erbracht werden, sicherzustellen. Die Leitlinien werden zentral definiert, die Entscheidung über den Grad der Koordination und Kooperation liegt jedoch bei den lokalen Behörden und den einzelnen Einrichtungen. Die geriatrische und Nachsorgestation im Krankenhaus Liberec, deren Schwerpunkt neben der herkömmlichen Behandlung und Rehabilitation die psychosoziale Stimulation und Therapie ist, ist ein gutes Beispiel für die praktische Umsetzung des Systems. Besonderes Augenmerk gilt der Sozialarbeit zur Erleichterung der Rückkehr der Patienten nach Hause oder den Übergang in das Sozialdienstsystem. Wenn häusliche Pflege nicht möglich ist, helfen Sozialarbeiter bei der bedarfsgerechten Unterbringung des Patienten in einer medizinischen Einrichtung (Hospiz oder Rehabilitationszentrum) bzw. einer sozialen Einrichtung, beispielsweise einem Pflegeheim oder einer Einrichtung für betreutes Wohnen. Die Entlassung wird zeitlich so koordiniert, dass eine kontinuierliche medizinische und soziale Versorgung sichergestellt ist. 14 LANGZEITPFLEGE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

17 Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Italien, Lettland, Portugal, Slowakei, Finnland, Schweden, Vereinigtes Königreich). Die Pflege, sei es in der Gemeinde oder in einem institutionellen Pflegeeinrichtung, ist ein arbeits intensiver Sektor, bei dem die Personalkosten den größten Posten darstellen. Die Gewinnung des richtigen Personals ist für die Behörden insbesondere angesichts des erforderlichen medizinischen und sozialen pflegerischen Fachwissens Anlass zu Besorgnis. Personalmangel muss bewältigt und eine angemessene Ausbildung sichergestellt werden. Letzteres ist besonders wichtig, da die Weiterentwicklung des medizinischen und technologischen Know-hows praktisch eine kontinuierliche Aktualisierung der Fähigkeiten und Qualifikationen des Personals erforderlich machen. Bei der häuslichen Langzeitpflege stellen sich andere Herausforderungen, da die Pflege in der Regel durch Angehörige und Freunde oft ohne einschlägige Ausbildung geleistet wird. In Anbetracht der Personalknappheit haben zahlreiche Mitgliedstaaten (Tschechische Republik, Spanien, Frankreich, Litauen, Schweden) als Reaktion auf den steigenden Bedarf Maßnahmen zur Ausweitung des Pfle gepersonals, zur Verbesserung der Aus bild ung und Bereitstellung von Schulungsrichtlinien für Fachkräfte aus dem medizinischen und sozialen Bereich eingeführt. Einige Länder (Estland, Lettland, Polen) nehmen Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen und der Bezahlung vor, um der Abwanderung von Fachkräften ins Ausland entgegenzuwirken. Eine angemessene Unterstützung für informelle Pflegepersonen ist notwendig. Dazu gehören u. a. Informationen, Schulungen, Beratungen, zeitweilige Ablösung durch Aushilfskräfte, soziale Sicherheit sowie finanzielle Unterstützung. Auch Hilfeleistungen in anderer Form sind verfügbar: Finanzielle Beihilfen (Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Italien, Ungarn, Österreich, Slowakei, Finnland, Schweden), Steuerbegünstigungen und -befreiungen (Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Luxemburg), Freistellung vom Arbeitsplatz für pflegende Angehörige (Deutschland, Spanien, Niederlande, Österreich, Finnland), Anrechnung von Pflegezeiten auf die Rentenansprüche der Pflegeperson, Formelle Anerkennung des Status als Pflegeperson und Aufnahme in die Sozialschutzsysteme. SPL/Van Parys 15

18 Frankreich: Solidarität mit dem Alter Mit diesem Regierungsplan soll die Anzahl der Pflegefachkräfte für ältere Menschen erhöht werden, indem mehr Plätze in Schulungszentren angeboten werden, an denen ein Fachabschluss als Pflegekraft erworben werden kann, und Menschen, die bereits in diesem Sektor tätig sind, die Erlangung einer entsprechenden beruflichen Qualifikation erleichtert wird. Österreich: Unterstützung für informelle Pflegepersonen Ein Pilotprojekt mit Beratungsschecks er -mög licht es rund um die Uhr Pflegebedürftigen und ihren pflegenden Angehörigen, eine qualifizierte Beratung zu einer Reihe von Themen in Anspruch zu nehmen. Eine weitere Initiative in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland bietet pfle genden Familienmitgliedern einen zweiwöchigen Erholungsurlaub sowie ein Rahmenprogramm, beispielsweise einen Erfahrungsaus tausch unter der Leitung eines quali - fizierten Moderators. Während dieser Zeit wird die ggf. notwendige Pflege von bezahlten professionellen Pflegekräften übernommen. Mit einer Änderung der Sozialversicherungsgesetzgebung wurde 2007 die Rentensituation für pflegende Angehörige verbessert. Schlussfolgerung Die nationalen Behörden prüfen verschiedene Wege, dem erwarteten steigenden Bedarf nach Langzeitpflegedienstleistungen gerecht zu werden. Dieser Anstieg erfolgt zu einer Zeit, in der die Anzahl der Frauen und Männer im erwerbsfähigen Alter, die informelle Pflege leisten können, abnimmt, während sich gleichzeitig die Anzahl pflegebedürftiger älterer Menschen erhöht. Zudem verringert sich durch den Trend zu kleineren Familien und die höhere Anzahl Alleinerziehender der Personenkreis, der zur Erbringung informeller Pflegeleistungen in der Lage ist. Es herrscht allgemein Konsens darüber, dass die Pflegeempfänger der Langzeitpflege in der eigenen Wohnung oder in Wohnanlagen einem stationären Pflegeeinrichtung gegenüber den Vorzug geben. Um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden, müssen die Mitgliedstaaten: dem erwartenden Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal entgegenwirken, eine nachhaltige Kombination aus öffentlichen und privaten Finanzierungsquellen entwickeln, die effektive Koordination innerhalb verschiedener Langzeitpflegesysteme sicherstellen und die Prinzipien des universellen Zugangs zur Langzeitpflege in die Praxis umsetzen. 16 LANGZEITPFLEGE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

19 Europäische Kommission Langzeitpflege in der Europäischen Union Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften S. 14,8 21 cm ISBN DOI /28679 Wie kann ich EU-Veröffentlichungen erhalten? Alle kostenpflichtigen Veröffentlichungen des Amtes für Veröffentlichungen sind über den EU-Bookshop erhältlich, bei dem Sie über eine Verkaufsstelle Ihrer Wahl bestellen können. Das Verzeichnis unseres weltweiten Verkaufsstellennetzes können Sie per Fax anfordern: (352)

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