Arbeitsmarktreport Januar März 2016
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- Kilian Neumann
- vor 6 Jahren
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1 Arbeitsmarktreport 2016 Januar März 2016
2 Inhaltsverzeichnis I. Eckdaten zur Grundsicherung...4 II. Arbeitslosenstatistik...7 III. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen...8 IV. Unterbeschäftigung im Rechtskreis SGB II...9 V. Kennzahlen nach 48a SGB II VI. Mit dem Land Thüringen zusätzlich vereinbarte Ziele VII. Equalizer - Kennzahlen nach 48 a SGB II... Impressum Grundsicherungsamt Jobcenter des Landkreises Eichsfeld Friedensplatz Heilbad Heiligenstadt Amtsleiter Herr Ingo Steinicke Telefon: / Telefax: / jobcenter@kreis-eic.de Internet: Datenstand: März 2016 Die vorliegenden Daten wurden zu einem Großteil aus der offiziellen Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit entnommen und aufbereitet. Es handelt sich dabei um vorläufige, hochgerechnete Daten bzw. Daten nach einer Wartezeit von drei Monaten. Die gesamte Statistik kann unter abgerufen werden. * Zahlenwerte kleiner 3 und korrespondierende Werte werden aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen.
3 Kurzüberblick Mrz 2016 (vorläufig) 20 Mrz 20 Bedarfsgemeinschaften erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Arbeitslosenquote SGB II 2,7 % 2,7 % 2,6 Arbeitslose SGB II Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Instrumenten Unterbeschäftigungsquote 3,5 3,8 4,0 Unterbeschäftigung SGB II Im Monat März 2016 waren im Landkreis Eichsfeld Bedarfsgemeinschaften (BG) gemeldet. Das sind 2 Bedarfsgemeinschaften mehr als im Monat ember 20 und 220 Bedarfsgemeinschaften weniger als im Vorjahr. Insgesamt waren Personen leistungsberechtigt, wovon Personen als erwerbsfähig gemeldet sind. Das sind 1,2 Prozent mehr erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elb) als im ember 20 und 6,3 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Als arbeitslos im Rechtskreis des SGB II waren im März Leistungsberechtigte gemeldet. Damit lag die Zahl der Arbeitslosen um 1,2 Prozentpunkte unter dem Wert des Monats ember 20 und um 2,6 Prozentpunkte höher als im Vorjahr. Ingo Steinicke (Amtsleiter) Seite 3
4 I. Eckdaten zur Grundsicherung Bedarfsgemeinschaften Bedarfsgemeinschaften (BG) Mrz 2016 (vorläufig) 20 Mrz 20 Bestand , ,7 Zeitreihe Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Jan 16 Feb 16 Mrz 16 BG endgültige Werte vorläufige Werte BG - endgl. Werte BG - vorl. Werte Was sind Bedarfsgemeinschaften (BG)? Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) bezeichnet eine Konstellation von Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Eine Bedarfsgemeinschaft (nach 7 SGB II) hat mindestens einen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Der Begriff der Bedarfsgemeinschaft ist enger gefasst als derjenige der Haushaltsgemeinschaft, zu der alle Personen gehören, die auf Dauer mit einer Bedarfsgemeinschaft in einem Haushalt leben. So zählen z.b. Kinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, Großeltern und Enkelkinder sowie sonstige Verwandte und Verschwägerte nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Von jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wird erwartet, dass es sein Einkommen und Vermögen zur Deckung des Gesamtbedarfs aller Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft einsetzt (Ausnahme Kinder). Zweckgemeinschaften (wie z. B. Studenten-WG) fallen nicht unter die Definition der Bedarfsgemeinschaft. Bedarfsgemeinschaften (BG) 20 Sep Bestand , ,9 davon mit 1 Person , ,9 mit 2 Personen , ,2 mit 3 Personen , ,8 mit 4 Personen ,4 7-5,1 mit 5 und mehr Personen ,5 87-1,1 Seite 4
5 Personen in Bedarfsgemeinschaften Personen in Bedarfsgemeinschaften Mrz 2016 (vorläufig) 20 Mrz 20 Bestand , ,0 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elb) erwerbsfähige Leitungsberechtigte (elb) Mrz 2016 (vorläufig) 20 Mrz 20 Bestand , ,3 Zeitreihe Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Jan 16 Feb 16 Mrz 16 BG endgültige Werte vorläufige Werte elb - endgl. Werte elb - vorl. Werte Was sind Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elb)? Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elb) gelten gem. 7 SGB II Personen, die das. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach 7 a SGB II noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Als erwerbsfähig gilt gem. 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Hilfebedürftig ist gem. 9 SGB II, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen erhält. erwerbsfähige Leitungsberechtigte (elb) 20 Sep Bestand , ,4 davon Männer , ,9 Frauen , ,2 unter 25 Jahre , ,6 25 bis unter 50 Jahre , ,3 über 50 Jahre , ,7 Ausländer , ,0 Alleinerziehende , ,0 Seite 5
6 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (nelb) nicht erwerbsfähige Leitungsberechtigte (nelb) Mrz 2016 (vorläufig) 20 Mrz 20 Bestand , ,8 Zeitreihe Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Jan 16 Feb 16 Mrz 16 BG endgültige Werte vorläufige Werte nelb - endgl. Werte nelb - vorl. Werte Was sind nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (nelb)? Alle Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (BG), die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit und evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten, können als nicht erwerbsfähige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft bei Hilfebedürftigkeit Leistungen erhalten. nicht erwerbsfähige Leitungsberechtigte (elb) 20 Sep Bestand , ,2 davon Männer , ,7 Frauen , ,9 unter Jahre , ,1 Ausländer , ,0 Seite 6
7 II. Arbeitslosenstatistik Arbeitslose im Rechtskreis SGB II Arbeitslose im Rechtskreis SGB II Mrz Mrz 20 Bestand , ,6 davon Männer , ,6 Frauen , ,2 bis unter 25 Jahre ,2 95-3,2 50 Jahre und älter , ,1 Langzeitarbeitslose , ,0 Schwerbehinderte ,5 0 +0,7 Ausländer , ,9 Wer ist arbeitslos? Personen die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben, eine versicherungspflichtige mindestens Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeitsfähig und bereit sind in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, nicht jünger als Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben, sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben Für Leistungsberechtigte nach dem SGB II findet nach 53 a Abs. 1 SGB II die Arbeitslosendefinition des 16 SGB III sinngemäß Anwendung. Arbeitslosenquoten im Berichtsmonat Arbeitslosenquote bezogen auf Mrz Mrz 20 alle zivilen Erwerbspersonen insgesamt 5,4 5,2 5,7 davon SGB III 2,8 2,5 3,1 SGB II 2,7 2,7 2,6 Wie berechnet sich die Arbeitslosenquote? Arbeitslosenquoten zeigen die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots an, indem sie die (registrierten) Arbeitslosen zu den Erwerbspersonen (EP = Erwerbstätige + Arbeitslose) in Beziehung setzen. Der Kreis der Erwerbspersonen bzw. der Erwerbstätigen kann unterschiedlich abgegrenzt werden. In diesem Bericht wird die Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen (EP) abgebildet. Alle zivilen Erwerbstätigen sind die Summe aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen. Seite 7
8 Arbeitslosenquote im Vergleich im Rechtskreis SGB II 6 5,5 5 4,5 4 3,5 3 2,5 2 Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Jan 16 Feb Mrz Eichsfeld Thüringen Deutschland Arbeitslosenquote SGB II im Vergleich zu den umliegenden Landkreisen Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Jan 16 Feb Mrz EIC NDH UH KYF GÖ ESW OHA III. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen Maßnahmeteilnehmer Maßnahmeteilnehmer Mrz 2016 (vorläufig) 20 Mrz 20 Insgesamt , ,6 1. Aktivierung und berufliche Eingliederung , ,6 2. Berufswahl und Berufsausbildung 8 * * 13-38,5 3. Berufliche Weiterbildung , ,2 4. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit , ,6 5. besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen * * - * - 6. Beschäftigung schaffende Maßnahmen * * - * - 7. Freie Förderung / Sonstige Förderung * * - * - Seite 8
9 IV. Unterbeschäftigung im Rechtskreis SGB II Unterbeschäftigung Mrz 2016 (vorläufig) 20 Mrz 20 Arbeitslosigkeit , ,6 zuzüglich Personen, die im weiteren Sinne arbeitslos sind (Teilnehmer an Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie Personen, die nach 53a SGB II vorruhestandsähnliche Regelung behandelt werden) , ,1 = Arbeitslosigkeit im weiteren Sinne , ,4 zuzüglich Personen, die nah am Arbeitslosenstatus sind (Teilnehmer an Maßnahmen der Beruflichen Weiterbildung inkl. Förd. behindert. Menschen, Arbeitsgelegenheiten, Fremdförderung, Beschäftigungsphase Bürgerarbeit, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Beschäftigungszuschuss sowie Personen, die nach den Regelungen nach 428 SGB III / 65 Abs. 4 SGB II / 252 Abs. 8 SGB VI vorruhestandähnliche Regelung behandelt werden und Personen, die kurzfristig arbeitsunfähig erkrankt sind) , ,3 = Unterbeschäftigung im engeren Sinne , ,1 zuzüglich Personen, die fern vom Arbeitslosenstatus sind, in Maßnahmen, die gesamtwirtschaftlich entlasten (Personen, die einen Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld Variante: Selbständigkeit erhalten, sowie Personen in Altersteilzeit) , ,7 = Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) , ,0 Unterbeschäftigungsquote 3,5 3,8-7,9 4,0-12,5 Anteil der Arbeitslosigkeit an der Unterbeschäftigung 74,4 69,6 6,9 63,8 +16,6 Was bedeutet Unterbeschäftigung? In der Unterbeschäftigung werden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen erfasst, die nicht als arbeitslos im Sinne des SGB gelten, weil sie Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik sind oder einen arbeitsmarktbedingten Sonderstatus besitzen. Es wird unterstellt, dass ohne den Einsatz dieser Maßnahmen die Arbeitslosigkeit entsprechend höher ausfallen würde. Mit dem Konzept der Unterbeschäftigung wird zweierlei geleistet. Zum einen wird ein möglichst umfassendes Bild vom Defizit an regulärer Beschäftigung in einer Volkswirtschaft gegeben. Zum anderen können realwirtschaftliche (insbesondere konjunkturell) bedingte Einflüsse auf den Arbeitsmarkt besser erkannt werden, weil der Einsatz entlastender Arbeitsmarktpolitik zwar die Arbeitslosigkeit, nicht aber die Unterbeschäftigung verändert. Seite 9
10 V. Kennzahlen nach 48a SGB II (Stand: ember 20) ZIEL 1 - VERRINGERUNG DER HILFEBEDÜRFTIGKEIT Definition Basiszahlen K1 der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung) Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung) im Bezugsmonat im Verhältnis zum Vorjahresmonat. Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt im Bezugsmonat Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt im Bezugsmonat des Vorjahres K1E1 der Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung Sep ,2 % -4,1 % -0,8 % ,8 % -10,0 % -3,8 % Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung des Bezugsmonats im Verhältnis zum Vorjahresmonat. Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung des Bezugsmonats Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung des Bezugsmonat des Vorjahres K1E2 der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten -7,4 % -5,8 % -4,6 % Verhältnis der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Bezugsmonat zu denen des Vorjahresmonats. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Bezugsmonat Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Vorjahresmonat K1E3 Durchschnittliche Zugangsrate der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Der durchschnittliche Zugang der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten der letzten 12 Monate im Verhältnis zum durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten der letzten 12 Monate. Durchschnitt der zugegangenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den vergangenen zwölf Monaten Durchschnittlicher Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den vergangenen zwölf Monaten K1E4 Durchschnittliche Abgangsrate der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ,5 % 3,4 % 3,4 % ,1 % 3,9 % 4,0 % Der durchschnittliche Abgang von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten der letzten 12 Monate im Verhältnis zum durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den 12 Monaten vor dem Bezugsmonat. Durchschnitt der abgegangen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den vergangenen zwölf Monaten Durchschnittlicher Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den zwölf Monaten vor dem Bezugsmonat Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt im Bezugsmonat Seite 10
11 ZIEL 2 - VERBESSERUNG DER INTEGRATION IN ERWERBSTÄTIGKEIT ZIEL: 26,0 % Definition Basiszahlen 20 Sep K2 Integrationsquote 28,5 % 27,8 % 26,1 % Summe der Integrationen der letzten 12 Monate im Verhältnis zum durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den 12 Monaten vor dem Bezugsmonat Summe der Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten Durchschnittlicher Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den zwölf Monaten vor dem Bezugsmonat K2E1 Quote der Eintritte in geringfügige Beschäftigung 9,0 % 8,9 % 7,5 % Summe der Eintritte in geringfügige Beschäftigung der letzten 12 Monate im Verhältnis zum durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den 12 Monaten vor dem Bezugsmonat Summe der Eintritte in geringfügige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten Durchschnittlicher Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den zwölf Monaten vor dem Bezugsmonat K2E2 Quote der Eintritte in öffentlich geförderte Beschäftigung 9,3 % 10,2 % 13,9 % Summe der Eintritte in öffentlich geförderte Beschäftigung der letzten 12 Monate im Verhältnis zum durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den 12 Monaten vor dem Bezugsmonat Summe der Eintritte in öffentlich geförderte Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten Durchschnittlicher Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den zwölf Monaten vor dem Bezugsmonat K2E3 Nachhaltigkeit der Integration k. A. 67,0 62, Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen 12 Monaten im Verhältnis zur Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Vorjahresmonat und den davorliegenden 11 Monaten Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen 12 Monaten Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Vorjahresmonat und den davorliegenden 11 Monaten K2E4 Integrationsquote der Alleinerziehenden 35,1 % 35,6 % 31,9 % Summe der Integrationen Alleinerziehender der letzten 12 Monate im Verhältnis zum durchschnittlichen Bestand der alleinerziehenden Leistungsberechtigten in den 12 Monaten vor dem Bezugsmonat Summe der Integrationen Alleinerziehender in den vergangenen zwölf Monaten Durchschnittlicher Bestand der alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den zwölf Monaten vor dem Bezugsmonat Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov JFW Integrationsquote Ist 20 JFW Integrationsquote Soll 20 Seite 11
12 ZIEL 3 - VERMEIDUNG VON LANGFRISTIGEM LEISTUNGSBEZUG ZIEL: -3,0 % Definition Basiszahlen 20 Sep 20 Deu 20 K3 des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern (LZB) -7,3 % -6,8 % -4,4 % Verhältnis der erwerbsfähigen LZB im Bezugsmonat zu denen des Vorjahresmonats erwerbsfähige LZB im Bezugsmonat erwerbsfähige LZB im Bezugsmonat des Vorjahres K3E1 Integrationsquote der Langzeitleistungsbezieher 21,0 % 20,2 % 17,3 % Summe der Integrationen von erwerbsfähigen LZB der letzten 12 Monate im Verhältnis zum durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen LZB in den 12 Monaten vor dem Bezugsmonat Summe der Integrationen von erwerbsfähigen LZB in den vergangenen zwölf Monaten Durchschnittlicher Bestand der erwerbsfähigen LZB in den zwölf Monaten vor dem Bezugsmonat K3E2 Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbezieher 5,0 % 11,2 %,5 % Anzahl der erwerbsfähigen LZB die an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung teilnehmen im Verhältnis zu den erwerbsfähigen LZB im Bezugsmonat erwerbsfähige LZB in einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung im Bezugsmonat Erwerbsfähige LZB im Bezugsmonat K3E3 Durchschnittliche Zugangsrate der Langzeitleistungsbezieher 2,1 % 1,9 % 2,0 % Der durchschnittliche Zugang der erwerbsfähigen LZB der letzten 12 Monate im Verhältnis zum durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen LZB der letzten 12 Monate. Durchschnitt der zugegangenen erwerbsfähigen LZB in den vergangen zwölf Monaten Durchschnittlicher Bestand der erwerbsfähigen LZB in den vergangenen zwölf Monaten K3E4 Durchschnittliche Abgangsrate der Langzeitleistungsbezieher 2,6 % 2,5 % 2,4 % Der durchschnittliche Abgang von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten der letzten 12 Monate im Verhältnis zum durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den 12 Monaten vor dem Bezugsmonat. Durchschnitt der abgegangenen erwerbsfähigen LZB in den vergangenen zwölf Monaten Durchschnittlicher Bestand an LZB im Vormonat und den elf davor liegenden Monaten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov JDW der Langzeitleistungsbezieher im Vergleich zum Vorjahr Seite 12
13 VI. Mit dem Land Thüringen zusätzlich vereinbarte Ziele Ziel 4 - Verbesserung der Integration Alleinerziehender in Erwerbstätigkeit Definition Basiszahlen 20 Sep K2E4 Integrationsquote der Alleinerziehenden 35,1 % 35,6 % 31,9 % Summe der Integrationen Alleinerziehender der letzten 12 Monate im Verhältnis zum durchschnittlichen Bestand der alleinerziehenden Leistungsberechtigten in den 12 Monaten vor dem Bezugsmonat Summe der Integrationen Alleinerziehender in den vergangenen zwölf Monaten Durchschnittlicher Bestand der alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den zwölf Monaten vor dem Bezugsmonat Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Integrationsquote Alleinerziehender zum Vorjahresmonat Seite 13
14 Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Verbesserung der Integration in Erw erbstätigkeit Verringerung der Hilfebedürftigkeit Arbeitsmarktreport 1. Quartal 2016 VII. Equalizer - Kennzahlen nach 48 a SGB II Equalizer der Trägerbezirke des SGB II-Typs I e des Landes Thüringen Kennzahlen nach 48a SGB II Alle Kennzahlen und Ergänzungsgrößen JC Eichsfeld (09704) im Vergleich zu allen Trägerbezirken des SGB II-Typs Ie des Landes Thüringen (Gebietsstand ) ember 20 (Datenstand: März 2016) Minimum Bund Maximum Bund Bundesspannweite Mittelw ert Bund Ausgewählter Träger übrige Träger des Typs Typenspannweite (mit eingeschränkter Aussagekraft) (mit eingeschränkter Aussagekraft) (mit eingeschränkter Aussagekraft) K1 der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne LUH) K1E1 der Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung K1E2 der Zahl der erw erbsfähigen Leistungsberechtigten K1E3 Durchschnittliche Zugangsrate der erw erbsfähigen Leistungsberechtigten K1E4 Durchschnittliche Abgangsrate der erw erbsfähigen Leistungsberechtigten -13,1 27,5 -,8 17,1 -,2 20,0 2,4 7,8 2,4 7,6 K2 Integrationsquote 17,2 48,6 K2E1 Quote der Eintritte in geringfügige Beschäftigung K2E2 Quote der Eintritte in öffentlich geförderte Beschäftigung 6,2 18,1 0,0 24,1 K2E3 Nachhaltigkeit der Integrationen 0,0 0,0 K2E4 Integrationsquote der Alleinerziehenden 12,9 47,0 K3 des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern K3E1 Integrationsquote der Langzeitleistungsbezieher -,4 11,7 13,0 31,2 K3E2 Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbezieher K3E3 Durchschnittliche Zugangsrate der Langzeitleistungsbezieher K3E4 Durchschnittliche Abgangsrate der Langzeitleistungsbezieher 0,9 23,4 1,4 3,9 1,7 3,8 Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite
15 Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Verbesserung der Integration in Erw erbstätigkeit Verringerung der Hilfebedürftigkeit Arbeitsmarktreport 1. Quartal 2016 Equalizer der Trägerbezirke des SGB II-Typs Deutschland Kennzahlen nach 48a SGB II Alle Kennzahlen und Ergänzungsgrößen JC Eichsfeld (09704) im Vergleich zu allen Trägerbezirken des SGB II-Typs Ie Deutschlands (Gebietsstand ) ember 20 (Datenstand: März 2016) Minimum Bund Maximum Bund Bundesspannweite Mittelw ert Bund Ausgewählter Träger übrige Träger des Typs (mit eingeschränkter Aussagekraft) (mit eingeschränkter Aussagekraft) (mit eingeschränkter Aussagekraft) K1 der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne LUH) K1E1 der Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung K1E2 der Zahl der erw erbsfähigen Leistungsberechtigten K1E3 Durchschnittliche Zugangsrate der erw erbsfähigen Leistungsberechtigten K1E4 Durchschnittliche Abgangsrate der erw erbsfähigen Leistungsberechtigten -13,1 27,5 -,8 17,1 -,2 20,0 2,4 7,8 2,4 7,6 K2 Integrationsquote 17,2 48,6 K2E1 Quote der Eintritte in geringfügige Beschäftigung K2E2 Quote der Eintritte in öffentlich geförderte Beschäftigung 6,2 18,1 0,0 24,1 K2E3 Nachhaltigkeit der Integrationen 0,0 0,0 K2E4 Integrationsquote der Alleinerziehenden 12,9 47,0 K3 des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern K3E1 Integrationsquote der Langzeitleistungsbezieher -,4 11,7 13,0 31,2 K3E2 Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbezieher K3E3 Durchschnittliche Zugangsrate der Langzeitleistungsbezieher K3E4 Durchschnittliche Abgangsrate der Langzeitleistungsbezieher 0,9 23,4 1,4 3,9 1,7 3,8 Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite
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