NORDWEST. Soziale Absicherung für Existenzgründer
|
|
- Heiko Fischer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Soziale Absicherung für Existenzgründer
2 Sozialversicherung für Selbstständige Grundsätzlich gilt für Selbstständige: Sie sind nicht rentenversicherungspflichtig Es besteht keine Pflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Sie sind nicht in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert 2
3 Ausnahme: Rentenversicherungspflicht nach 2 SGB VI Versicherungspflichtige Selbständige: Lehrer und Erzieher (auch Trainer, Moderatoren und Coaches) Pflegepersonen (Kranken- u. Kinderpflege, Physio- und Ergotherapeuten) Hebammen und Entbindungspfleger Künstler und Publizisten (Künstlersozialkasse) Handwerker (Eintrag in Handwerksrolle, zulassungspflichtiges Handwerk) Selbstständige mit einem Auftraggeber (ohne angestellte Arbeitnehmer) Meldepflicht: spätestens 3 Monate nach Aufnahme der selbst. Tätigkeit 3
4 Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Auf Antrag möglich für: Handwerker mit mindestens 216 Monaten (18 Jahre) Pflichtbeiträgen Existenzgründer mit einem Auftraggeber (für max. 3 Jahre, bei erstmaliger oder zweiter Existenzgründung) 4
5 Selbständigkeit in geringem Umfang Geringfügig Tätige sind versicherungsfrei in der Rentenversicherung Geringfügigkeit: Arbeitseinkommen regelmäßig nicht über 450 pro Monat Mehrere geringfügige selbst. Tätigkeiten werden zusammengerechnet Achtung! Einkommensgrenze für kostenfreie Familienversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung: 395 / Monat Ausnahme: 450 -Job (abhängige Beschäftigung) 5
6 Nebenberufliche Selbständigkeit Selbständigkeit neben einer abhängigen Beschäftigung Tätigkeit gilt in der Sozialversicherung als nebenberuflich, wenn: Zeitaufwand und Wirtschaftliche Bedeutung der abhängigen Beschäftigung überwiegt Vorteil für den Bereich der Sozialversicherung: Beiträge sind ggfs. nur aus abhängiger Beschäftigung zu zahlen Absicherung besteht weiterhin durch den Hauptjob 6
7 Sozialversicherung und Gründungszuschuss Bezieher werden wie Selbstständige behandelt, d. h. Es besteht grds. keine Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung Es besteht keine Versicherungspflicht zur gesetzlichen Krankenund Pflegeversicherung 7
8 Freiwillige Rentenversicherung: Sinnvoll für den Erhalt des Anspruchs auf Erwerbsminderungsrenten, allerdings nur möglich, wenn: 5 Jahre mit Beitragszeiten vor dem ab dem lückenlose Versicherung Erhalt der Ansprüche auf Reha-Maßnahmen Vorteil: frei wählbare Beitragshöhe zw. 85,05 Euro und 1.124,55 Euro Beitragszeiten frei wählbar 8
9 Rentenversicherungspflicht auf Antrag Sinnvoll für: Erhalt der Erwerbsminderungsrentenansprüche Erhalt der Ansprüche auf Reha-Maßnahmen Staatlich geförderte Riester-Rente Innerhalb von 5 Jahren nach Beginn der Selbstständigkeit möglich Für vollen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente: Antrag spätestens 24 Monate nach Beginn der Selbständigkeit Auf Versicherungspflicht kann später nicht verzichtet werden! 9
10 Rentenversicherungspflicht auf Antrag Beitragsgestaltung im Vergleich zur freiwilligen Versicherung weniger flexibel Beitragshöhen 2014: Voller Regelbeitrag 2.765,00 x 18,9% = 522,59 Euro 1/2 Regelbeitrag 1.382,50 x 18,9% = 261,29 Euro oder Einkommensgerecht Minimum 85,05 Euro Maximum 1.124,55 Euro Grundlage: Gewinn aus selbständiger Tätigkeit laut Einkommensteuerrecht 10
11 Krankenversicherung Gesetzlicher oder privater Versicherungsschutz wählbar Vorteile der Freiwilligen (gesetzlichen) Versicherung: einkommensabhängige Beiträge günstige Einstiegsbeiträge für Bezieher des Gründungszuschusses kostenlose Familienversicherung für Angehörige keine Gesundheitsprüfung finanzielle Absicherung im Krankheitsfall durch optionales Krankengeld möglich Nutzung weiterer individueller Wahltarife 11
12 Krankenversicherung Beitragshöhe ist abhängig von: erwarteten Gewinn nach dem Einkommensteuerrecht Gründungszuschuss abzgl. Sozialsicherungspauschale in Höhe von 300,00 Euro Mindestbeitrag für Bezieher des Gründungszuschusses: Krankenversicherung: 205,99 Pflegeversicherung: 28,34 (31,80 für Kinderlose) (Ausgangswert: monatliche Einnahmen von 1382,50 ) 12
13 Krankenversicherung und Selbstständigkeit ohne Gründungszuschuss Gesetzlich vorgegebener Mindestbeitrag für Selbständige NORDWEST Einstiegsbeitrag Krankenversicherung: Pflegeversicherung: (Kinderlose: 2.073,75 EUR x 14,90 % = 308,99 Euro/Monat 2.073,75 EUR x 2,05 % = 42,51 Euro/Monat 2.073,75 EUR x 2,3 % = 47,70 Euro/Monat 13
14 Krankenversicherung und Selbstständigkeit NORDWEST Beitragsreduzierung möglich: auf Antrag des Versicherten besondere Einkommensprüfung erforderlich fiktives Mindesteinkommen kann für bestimmte geringverdienende oder weitgehend nicht vermögende Selbstständige auf einen Betrag ab 1.382,50 Euro festgelegt werden = mtl. Beitrag von insgesamt 234,33 (200,78 KV, 27,62 PV) Einzelheiten regelt die Satzung des GKV-Spitzenverbands 14
15 Krankenversicherung Krankengeldanspruch für Selbstständige Selbstständige können ihren Versicherungsschutz optional mit einem Krankengeldanspruch ausstatten Höhe die Krankengeldes ist abhängig vom Verdienstausfall Für eine individuelle Beratung sprechen Sie uns bitte an! 15
16 Krankenversicherung Selbstständige ohne aktuellen Krankenversicherungsschutz versicherungspflichtig werden ehemals Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne aktuellen Versicherungsschutz Versicherungspflicht beginnt u. U. rückwirkend die Beitragsbemessung erfolgt wie bei freiwilligen Mitgliedern nach den persönlichen Einkünften Ehemals Privatversicherte: Anspruch auf Versicherung im Basistarif 16
17 Arbeitslosenversicherung Versicherungspflicht auf Antrag für Selbständige, deren Tätigkeit mind. 15 Stunden wöchentlich umfasst Voraussetzung, u. a.: In den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis nach dem SGB III Höhe des Beitrags: 2014: 82,95 monatlich Hälfte des Beitrags in der sogenannten Startphase (im Jahr der Aufnahme der Selbst. u. im folgenden Kalenderjahr) 17
18 Ihr Ansprechpartner Viel Erfolg! wünscht Ihre Regionaldirektion Paderborn Friedrichstr , Paderborn Tel.: 05251/ Hans-Josef Möhring - 18
Soziale Absicherung für Existenzgründer. Absicherung für den Krankheitsfall und im Alter
Soziale Absicherung für Existenzgründer Absicherung für den Krankheitsfall und im Alter Sozialversicherung für Selbstständige Grundsätzlich gilt für Selbstständige: Sie sind nicht rentenversicherungspflichtig
MehrSoziale Absicherung der Existenzgründer. Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen
Soziale Absicherung der Existenzgründer Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen Die fünf Säulen der Sozialversicherung in Deutschland Kranken- versicherung (KV) Unfall-
MehrExistenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135
Existenzgründung Informationen zum Versicherungsrecht BARMER GEK Paderborn Bahnhofstr. 50 33102 Paderborn Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135 Datum:
MehrFreiwillige Krankenversicherung
Freiwillige Krankenversicherung Nach Ende einer Versicherungspflicht oder Familienversicherung wird die Versicherung als freiwillige Mitgliedschaft fortgeführt Die Prüfung der Vorversicherungszeit entfällt
MehrExistenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit
Existenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit AOK - Die Gesundheitskasse Soziale Absicherung in der Krankenund Pflegeversicherung Bad Tölz, 25. März 2011 - Die Gesundheitskasse AGENDA Kranken- und
MehrVoraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010
KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen
MehrExistenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135
Existenzgründung Informationen zum Versicherungsrecht BARMER GEK Paderborn Bahnhofstr. 50 33102 Paderborn Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135 Datum:
Mehr54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40
Sozialversicherungsdaten 2009 Nachfolgend finden Sie die ab dem 01.01.2009 geltenden Daten zu den Sozialversicherungszweigen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Rentenversicherung
MehrVoraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007
KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen
MehrNiederlassung Coesfeld
Gründerwoche der wfc Kreis Coesfeld Versicherungen für Existenzgründer Niederlassung Coesfeld Themen Sozialversicherung für den Unternehmer Welche Versicherungen sind sonst sinnvoll Gründerwoche der wfc
MehrInhaltsverzeichnis. 2. Arbeitslosenversicherung 5 2.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 5 2.2 Bezugsgröße 5 2.3 Beitragssatz 5 2.
Inhaltsverzeichnis Seite 1. Rentenversicherung/RV 4 1.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 4 1.2 Bezugsgröße 4 1.3 Beitragssatz 4 1.4 Geringfügigkeitsgrenze 4 1.5 Höchstbeitrag in der RV der Arbeiter und Angestellten
MehrUnternehmenspräsentation
Seite 1 Orientierungsveranstaltung Existenzgründung Unternehmenspräsentation Gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung Max Mustermann 30.06.2012 Ansprechpartner: Stefan Schirmer 05251.879779201 stefan.schirmer@ikk-classic.de
MehrVollkasko für Unternehmer? - Versicherungen und Vorsorge
Vollkasko für Unternehmer? - Versicherungen und Vorsorge Aktiv und Gesund Sorgenfrei Erstklassig Servicestark Effizient und Flexibel dafür steht die BARMER! Gründungsforum 2009/2010 Region Göttingen Überlegen
MehrKurzseminar nebenberufliche Selbständigkeit
Herzlich Willkommen Kurzseminar nebenberufliche Selbständigkeit Referent Stephan Kerkhoff Inhalt Rechtsprechung zum Begriff geringfügige (nebenberufliche) selbständige Tätigkeit Selbständigkeit neben einer
MehrSoziale Absicherung. Was ist wichtig? Frank Hämmerlein
Was ist wichtig? Beispiel: Skiunfall mit diversen komplizierten Knochenbrüchen 2 Wochen Krankenhaus 3 Wochen Rehabilitation Ärztliche Behandlung Krankengymnastik Hilfsmittel (z.b. Gehhilfe) Gesamtkosten
MehrSoziale Absicherung. Rentenversicherung. ISK02t
Soziale Absicherung Rentenversicherung 1 ISK02t Die deutsche Sozialversicherung Gesetzliche Grundlagen Arbeitsförderung Krankenversicherung Unfallversicherung Pflegeversicherung Grundsicherung SGB III
MehrSoziale Sicherung für Existenzgründer
Soziale Sicherung für Existenzgründer Christine Pertl Bahnhofstr. 17 82256 Fürstenfeldbruck Telefon: 08141/5369 420 Email: Christine.Pertl@by.aok.de 0 Krankenversicherung Ihre Wahlmöglichkeiten Gesetzliche
MehrSelbstständig? Richtig und gut rentenversichert!
Selbstständig? Richtig und gut rentenversichert! Rentenversicherung 1 ISK02t Aufgaben und Leistungen der Rentenversicherung Überblick Aufklärung, Auskunft, Beratung Leistungen Heilbehandlung, Leistungen
MehrDie Rechengrößen in der Sozialversicherung Alte Bundesländer / Neue Bundesländer
Sozialversicherungsdaten 2007 Die Rechengrößen in der Sozialversicherung Alte Bundesländer / Neue Bundesländer Für das Jahr 2007 lagen zum Redaktionsschluss nur die voraussichtlichen Daten vor Es sind
MehrBlitzlicht Versicherung. Worauf Sie beim Start achten müssen!
Blitzlicht Versicherung Worauf Sie beim Start achten müssen! Gründung einer Kochschule ( 1 ) mtl. 360,00 Gewinn./. 0,00 KV./. 0,00 RV./. 100,00 EKSt. = 260,00 Gründung einer Kochschule ( 2 ) mtl. 1.000,00
MehrSoziale Sicherung Solo-Selbstständiger. Soziale Absicherung von (Solo-) Selbstständigen. Selbstständige und ihre Gewerkschaft
Soziale Sicherung Solo-r Soziale Absicherung von (Solo-) n Die Säulen der sozialen Sicherung Wie können / müssen sich absichern? Krankenversicherung (gesetzlich / privat) Pflegeversicherung Altersversorgung
MehrSoziale Absicherung in der Selbständigkeit der Existenzgründer
Soziale Absicherung in der Selbständigkeit der Existenzgründer Christiane Hochhut Rechtsanwältin und Mediatorin Fachanwältin für Arbeits und Sozialrecht Selbständig erwerbstätig Aufbruch zu neuen Ufern
Mehrfür Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan
für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim
MehrExistenzgründung aus der Arbeitslosigkeit - Gründungszuschuss -
Folie 1 Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit - Gründungszuschuss - START Messe Essen 14. 16.09.2007 Torsten Schubert Helmut Kleinen - RD NRW - - G.I.B. NRW - Folie 2 Agenda Überblick Anlaufstellen
MehrSoziale Absicherung erforderlich? Wichtige Informationen für den Existenzgründer
Soziale Absicherung erforderlich? Wichtige Informationen für den Existenzgründer Informationen für Existenzgründer gesetzliche Krankenversicherung Besonderheiten der freiwilligen Versicherung Ermittlung
MehrIngo Beyersdorf. SIGNAL IDUNA Gruppe Ardeystr. 93-95 44139 Dortmund Im Hause der Handwerkskammer Dortmund
Ingo Beyersdorf SIGNAL IDUNA Gruppe Ardeystr. 93-95 44139 Dortmund Im Hause der Handwerkskammer Dortmund 0231 / 55 74 06-19 ingo.beyersdorf@signal-iduna.net Privatperson Geschäftsperson Sinn und Unsinn
Mehr2 Sozialrechtlich relevante Regelungen
2 Sozialrechtlich relevante Regelungen In diesem Abschnitt werden die wichtigsten sozialrechtlichen Regelungen für Selbständige und Arbeitnehmer im Vergleich zusammenfassend dargestellt, wie sie am 31.05.2012
MehrKarriereStart 23. 25.01.2015 Persönliche Absicherung für Selbständige
KarriereStart 23. 25.01.2015 Persönliche Absicherung für Selbständige www.bmwi.de Persönliche Absicherung allgemein Sozialversicherung des Existenzgründers Krankenversicherung Pflegeversicherung Rentenversicherung
MehrSoziale Absicherung. Mustertext 05.05.05. Deutsche Rentenversicherung Bund 1. Rentenversicherung
Soziale Absicherung Rentenversicherung 1 ISK02t Die deutsche Sozialversicherung Gesetzliche Grlagen Arbeitsförderung Krankenversicherung Unfallversicherung Pflegeversicherung Grsicherung SGB III SGB V
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrAgentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Agentur für Arbeit Bad Homburg Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Gründungszuschuss Mit einem Gründungszuschuss kann Ihnen der Start in die Selbständigkeit erleichtert werden. Außerdem
MehrDie JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs
Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit Informationen für Arbeitnehmer Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung Wir vermitteln: befristete und geringfügige Beschäftigungen jeder Art. Stunden-,
MehrPersönliche Absicherung für Selbständige Berlin 09.10. - 10.10.2015
Persönliche Absicherung für Selbständige Berlin 09.10. - 10.10.2015 Tetra Images/Corbis www.bmwi.de Persönliche Absicherung allgemein Sozialversicherung des Existenzgründers Krankenversicherung Pflegeversicherung
MehrSoziale Absicherung und Versicherungen
Sinn und Unsinn von Absicherungen? Häufige Situation Sinn und Unsinn von Absicherungen? Die Absicherung des eigenen Hab & Gutes und der eigenen Gesundheit und Arbeitskraft kann ein wichtiger Faktor im
MehrKrankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )
Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung
MehrMaik Großmann, Teamleiter Beiträge Krankenkassenbetriebswirt Leipzig, im März 2013
Freiwillige Versicherung indergkv Maik Großmann, Teamleiter Beiträge Krankenkassenbetriebswirt Leipzig, im März 2013 Agenda Freiwillige Versicherung Krankenversicherung für Nichtversicherte Beitragsberechnung
MehrBeck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12.
Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth Von Wilfried Hauptmann Stand: 1.12.1993 Deutscher Taschenbuch Verlag I. Kapitel i Was muß ich wissen, wenn ich Versicherter
MehrExistenzgründung. Sozialversicherung. www.aok-business.de
Existenzgründung Sozialversicherung www.aok-business.de UNSERE THEMEN» Allgemeines zur Sozialversicherung» Roter Faden» Kurz notiert» Unterlagen zur Beitragsberechnung» Beiträge / Berechnung» AOK Service»
MehrDas Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37
2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450
MehrButter bei die Fische. Studium und Selbständigkeit. 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center
Butter bei die Fische Studium und Selbständigkeit 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center Grundsätzlich Während der Vorlesungszeit: nicht mehr als 20 Wochenstunden bzw. 26 Wochen im
MehrMonatliche Rechengrößen Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht 2015
Monatliche Rechengrößen Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht 2015 (Stand 12/2014) Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (für Personen ohne substitutive private vor Inkrafttreten des
MehrKrankenversicherung und Pflegeversicherung. Vortrag IHK Heilbronn-Franken Heilbronn, den 19. November 2013
Krankenversicherung und Pflegeversicherung Vortrag IHK Heilbronn-Franken Heilbronn, den 19. November 2013 Inhalte gesetzliche und private Krankenversicherung Krankengeldwahltarife Selbstständige Nebentätigkeit
MehrGeringfügige Beschäftigung Mini-Jobs
Mini-Jobs Mini-Jobs Geringfügig Beschäftigte sind gleich zu behandeln wie alle andere Arbeitnehmer Auch für sie gelten Tarifverträge wie für alle Ausnahmen gibt es nur dann, wenn geringfügig Beschäftigte
MehrBetreuung von Tagespflegekindern
Betreuung von Tagespflegekindern Kostenbeiträge und laufende Geldleistungen Dietzenbach 11.03.2010 G. Horcher, Fachdienstleiter Jugend und Soziales Gliederung 1. Rechtliche und politische Ausgangslage
MehrSozialdaten West Sozialversicherungsdaten ab 1. 1. 2009 KV 4050,00 ( 48600 ) Pflichtgrenze 3675,00 ( 44100 ) Pflichtgrenze für privatvers. AN am 31.12.02 3675,00 ( 44100 ) Beitragsbemessungsgrenze AG-Zuschuss
MehrWas Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen
Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -
MehrMerkblatt über die Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten1
Merkblatt über die Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten 1 (Stand Wintersemester 2015/ 16) 1 (gem. Studentenkrankenversicherungs Meldeverordnung vom 27.03.1996; aktualisiert zum Wintersemester
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! Soziale Absicherung bei der Existenzgründung Christian Olfens 07. Mai 2009 Pflichtversicherung freiwillige Versicherung Der Unterschied: Pflichtversicherung freiwillige Versicherung
MehrExistenzgründung aus der Arbeitslosigkeit
Selbstständig werden selbstständig bleiben Agentur für Arbeit Holzkirchen Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit Referent: Stephan Dieterich, Agentur für Arbeit Holzkirchen monatliche Hilfen für den
Mehrkranken- und pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld
kranken- und pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld Bezieher von Arbeitslosengeld 3 Liebe Leserin, lieber Leser, wer Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit erhält, soll während
MehrSchutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme
Schutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme 20 Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme Während einer selbstständigen Tätigkeit sind viele Gewerbetreibende und Freiberufler
MehrTeilnahmebedingungen. AOK-Wahltarif Krankengeld. gemäß Satzung der AOK Hessen. für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige
Teilnahmebedingungen gemäß Satzung der AOK Hessen AOK-Wahltarif Krankengeld AOK Die Gesundheitskasse in Hessen. für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige Wer kann den Tarif wählen? Hauptberuflich
MehrBegriff der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit
Selbstständig Unternehmenspräsentation im Nebenerwerb Dirk Max Langert Mustermann 19. Januar 30.06.2012 2016, IHK OWL, Bielefeld Seite 1 Grundsätzliches Begriff der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit
MehrRechtsforum 10. Mai 2012 Sozialversicherungsrechtliche Probleme und Risiken in der Selbständigkeit
Rechtsforum 10. Mai 2012 Sozialversicherungsrechtliche Probleme und Risiken Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Unternehmensberatung WWW.ECOVIS.COM/BERLIN-ERP Referent: RA Marcus Bodem 2 Ernst-Reuter-Platz
MehrSV-Rechengrößen in 2014 und 2013
SV-Rechengrößen in und Beitragssätze Krankenversicherung (allgemeiner ) ermäßigter pauschaler für geringfügig Beschäftigte in der Krankenversicherung 13. % 13. % Pflegeversicherung (ohne Sachsen) Pflegeversicherung
MehrReferent: Frank Niehuisen Datum: 28.04.2015
Student und Selbständigkeit Referent: Frank Niehuisen Datum: 28.04.2015 Agenda Versicherung als Student Versicherung als Selbständiger Abgrenzung Student oder Selbständig Folie 2 Krankenversicherung als
MehrSelbständig? Richtig und gut rentenversichert!
Service Selbständig? Richtig und gut rentenversichert! Elisabeth Benen Deutsche Rentenversicherung Westfalen Auskunfts- und Beratungsstelle Bielefeld 0 Kreis der versicherten Personen Überblick Beschäftigte
MehrMinijobs: Bestehende Beschä1igungsverhältnisse (Gül:g ab 01.01.2013)
Minijobs: Bestehende Beschä1igungsverhältnisse (Gül:g ab 01.01.2013) Verdienstgrenze bis maximal EUR 400,00 Bisher ohne Verdienstgrenze bis maximal EUR 400,00 Bisher mit Erhöhung Verdienstgrenze auf mehr
MehrMach Dein Ding Durchstarten im Nebenerwerb - Rentenversicherung -
Mach Dein Ding Durchstarten im Nebenerwerb - Rentenversicherung - STARTERCENTER NRW Märkische Region bei der SIHK zu Hagen 22.10.2015 Telefon +49(0)27 22 / 95 52 0 Telefax +49(0)27 22 / 95 52 55 Themenüberblick
MehrSeminar Versicherungspflicht/-freiheit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. SBK für Arbeitgeber. Stark fürs Leben.
Seminar Versicherungspflicht/-freiheit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung SBK für Arbeitgeber. Stark fürs Leben. 2 Headline Personenkreis Versicherungspflichtige Arbeitnehmer Sozialversicherungspflicht
MehrDie wichtigsten Rahmenbedingungen
6 Die wichtigsten Rahmenbedingungen Teilzeitjobs und Aushilfsbeschrftigungen werden in nahezu allen Betrieben und Wirtschaftszweigen angeboten. Sie sind aus der betrieblichen Praxis heute kaum mehr wegzudenken.
MehrUnterscheidung gesetzliche und private Krankenversicherung. nebenberuflich selbständig hauptberuflich selbständig
Inhalte: Unterscheidung gesetzliche und private Krankenversicherung Krankengeldwahltarife nebenberuflich selbständig hauptberuflich selbständig Beschäftigung von Familienangehörigen Pflegeversicherung
MehrGesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
Änderungen bei Mini- und Midijobs Alt-Regelung 1. Mini-Jobs ( 8, 8a SGB IV) Arbeitsentgelt (AE) bis 400 EUR Arbeitgeber-(ArbGeb)Pauschalbeiträge in Prozent [15/13/2 ( 8) bzw. 5/5/2 ( 8a)] Versicherungsfrei:
MehrMonatliche Rechengrößen Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht im Jahre 2009
(Stand 06/2009) Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (für Personen ohne substitutive private vor Inkrafttreten des BSSichG) 4.050,00 (jährlich: 48.600 ) Vorjahr: 4.012,50 (jährlich: 48.150 ) Grenze für
MehrMerkblatt Gründungszuschuss
Gründungszuschuss 1 Merkblatt Gründungszuschuss Der Gründungszuschuss (früher bekannt unter Ich-AG Zuschuss und Überbrückungsgeld) hat sich Anfang 2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen
Mehrkranken- und pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld II
kranken- und pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld II Bezieher von Arbeitslosengeld II 3 Liebe Leserin, lieber Leser, mit dieser Broschüre möchten wir Sie über Ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz
MehrFaktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass
Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag
MehrWICHTIGE GRENZWERTE AB 01.JANUAR 2011 Quelle: Jung, DMS & Cie. AG 2011
WICHTIGE GRENZWERTE AB 01.JANUAR 2011 Quelle: Jung, DMS & Cie. AG 2011 BEMESSUNGS- UND EINKOMMENSGRENZEN. 1. Rentenversicherung Alte Bundesländer Neue Bundesländer Beitragsbemessungsgrenze (jährlich) 66.000,00
MehrInhaltsübersicht. Rentnerbeiträge - Freiwillig Versicherte. Normen 240 SGB V. Kurzinfo
Rentnerbeiträge - Freiwillig Versicherte Normen 240 SGB V Kurzinfo Für freiwillig versicherte Rentner gelten bei der Beitragsbemessung die gleichen Grundsätze wie bei allen anderen freiwillig versicherten
MehrFreiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung
Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung ZB Produkte und Programme Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 (BGBl I Nr. 65, S. 2848) Einführung des
MehrKrankenversicherung. Krankenversicherung
spflicht (1) StudentInnen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) versicherungspflichtig......entweder beitragsfrei in der elterlichen Familienversicherung oder -wenn kein Anspruch darauf bestehtin einer
MehrKranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Alter (Stand April 2014)
1 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Alter (Stand April 2014) Die nachfolgende Auflistung zeigt, für welche Einnahmen auch Rentner Krankenund Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssen. Die Höhe
MehrIhr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis
Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis Die energie-bkk ist für Berufstätige mehr als nur eine Krankenkasse. Sie ist Partner in der Arbeitswelt. Aber auch nach dem
MehrWas bleibt unterm Strich?
Vorstand Henning Groskreutz, Gewerkschaftssekretär im Ressort Arbeits- und Sozialrecht/bAV der IG Metall Was bleibt unterm Strich? Das müssen jobbende Studierende bei der Sozialversicherung beachten Hochschule
MehrGesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab 01.08.2013)
Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden (gültig ab 01.08.2013) Markus Schwab, CC Freiwillige Mitglieder, AOK Die Gesundheitskasse Stuttgart-Böblingen Praktikerforum Gesetz zur
MehrBERUFSAKADEMIE SACHSEN
BERUFSAKADEMIE SACHSEN Staatliche Studienakademie Plauen Merkblatt zur Sozialversicherung der Studenten an der Berufsakademie Sachsen Stand: Dezember 2006 Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie
MehrGUERDAN HATZEL & PARTNER
DARMSTADT GRIESHEIM Europahaus Marie-Curie-Straße 1 Schöneweibergasse 8+10 64293 Darmstadt 64347 Griesheim Tel. 0 61 51 95 11 0 Tel. 0 61 55 84 79-0 Fax 0 61 51 95 11-123 Fax 0 61 55 84 79-79 GUERDAN HATZEL
MehrEinbeziehung der bislang nicht obligatorisch gesicherten Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung: Optionen der rechtlichen Ausgestaltung
Einbeziehung der bislang nicht obligatorisch gesicherten Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung: Optionen der rechtlichen Ausgestaltung Dr. Axel Reimann Mitglied des Direktoriums der Deutschen
MehrVersicherungen Die Deutsche Sozialversicherung sorgt in Deutschland für die soziale Sicherheit der Bürger und ist ein Kernelement des Sozialsystems. Das wichtigste Prinzip ist das Solidaritätsprinzip:
MehrSOZIALVERSICHERUNG. Aktuelle Zahlen 2014 zur Sozialversicherung (Stand: 07/2014) Nur für interne Verwendung
SOZIALVERSICHERUNG Aktuelle Zahlen 04 zur Sozialversicherung (Stand: 07/04) Nur für interne Verwendung Gesetzliche Rentenversicherung Aktueller Rentenwert 8,6 6,39 jährl. 7.400,00 mtl. 5.950,00 jährl.
MehrBERUFSUNFÄHIGKEITS SCHUTZ. Ausgezeichneter Schutz bei Berufsunfähigkeit! Im Fall der Fälle sind Sie jetzt fi nanziell auf der sicheren Seite.
BERUFSUNFÄHIGKEITS SCHUTZ Ausgezeichneter Schutz bei Berufsunfähigkeit! Im Fall der Fälle sind Sie jetzt fi nanziell auf der sicheren Seite. Ihr größtes Vermögen ist Ihre Arbeitskraft. Sichern Sie sich
MehrÄnderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2010/2011
ZDH-Abteilung Soziale Sicherung Dezember 2010 Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2010/2011 Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick: 1. Krankenversicherung Der allgemeine Beitragssatz
MehrExistenzgründung aus der Arbeitslosigkeit - ALG II -
Folie 1 Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit - ALG II - START Messe Essen 14. 16.09.2007 Herr Stein, Frau Schulz, Frau Breckle Helmut Kleinen - RD NRW - - G.I.B. NRW - Folie 2 Agenda Überblick Anlaufstellen
MehrHelmut Kleinen. Gründer- und Nachfolgetag Köln, 02.07.2010. Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit
Helmut Kleinen Gründer- und Nachfolgetag Köln, 02.07.2010 Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit 1 Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit Existenzgründung ein erfolgreicher Weg aus der Arbeitslosigkeit
MehrVersicherungsrechtliche und beitragsrechtliche Beurteilung von
Versicherungsrechtliche und beitragsrechtliche Beurteilung von T P P Tagespflegepersonen Familienversicherung oder freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung? Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit ist
MehrFamilienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.
Familienversicherung Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die Familie gibt ein besonderes Gefühl von Schutz und Geborgenheit.
MehrSozialversicherung. Aktuelle Zahlen 2014 zur Sozialversicherung (Stand: 01/2014) Nur für interne Verwendung
Sozialversicherung Aktuelle Zahlen 2014 zur Sozialversicherung (Stand: 01/2014) Nur für interne Verwendung Gesetzliche Rentenversicherung aktueller Rentenwert 28,14 25,74 jährl. 71.400,00 mtl. 5.950,00
MehrZiele des Gründungszuschusses
Informationsveranstaltung für Existenzgründer Oberbergischer Kreis Wirtschaftsförderung 09.12.2010 Herr Stangier, Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit Waldbröl Gründungszuschuss 57 Sozialgesetzbuch
Mehr---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum)
o Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach 6 Absatz 1b SGB VI Vom Arbeitnehmer auszufüllen Name Vorname RV-Nummer
MehrDaimler Betriebskrankenkasse Im Alter gut versichert.
Daimler Betriebskrankenkasse Im Alter gut versichert. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick verschaffen, wie Ihr Kranken-
MehrSozialversicherung 2012
Sozialversicherung 2012 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 V. GKV-Monatsmeldung
Mehrwww.existenzgruender.de etraining Freie Berufe
www.existenzgruender.de etraining Freie Berufe Altersvorsorge für Freiberufler Hinweis Dieses Script dient als Hilfe für diejenigen, die sich das Training nicht in der interaktiven Version in Flash ansehen
MehrGKV oder PKV, Unterschiede bei Beiträgen und Leistungen
GKV oder, Unterschiede bei Beiträgen und Leistungen 1. Beiträge und srecht (allgemein) Aspekt GKV Grundlage der - Freiwillige (entsprechend der gesetzlichen Regelungen bzw. Satzung der jeweiligen Krankenkasse.
MehrSozialversicherung 2016
Sozialversicherung 2016 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze / Beitragshöhen... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 I.
MehrFreiberuflich tätige KünstlerInnen sind neue Selbständige nach dem GSVG. Es gibt keine spezielle Künstler-Sozialversicherung!
Die GSVG-Pflichtversicherung für KünstlerInnen Dr. Thomas Richter Grundsätze Freiberuflich tätige KünstlerInnen sind neue Selbständige nach dem GSVG. Es gibt keine spezielle Künstler-Sozialversicherung!
Mehrder Studierenden an der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Breitenbrunn
Merkblatt zur Sozialversicherung der Studierenden an der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Breitenbrunn Stand: Januar 2012 Seite 2 Merkblatt zur Sozialversicherung der Studierenden an der
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrMuster. Versicherungsbescheinigung. Die/Der unten genannte Studentin/Student. ist bei uns versichert.
Best.-Nr. 1106 (02.02) Blatt 1 Die/Der unten genannte Studentin/Student ist versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig. Herr/Frau ist bei uns versichert.
MehrDer Gründungszuschuss
Stand: Januar 2011 Der Gründungszuschuss Die Leistung zur Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit Dauer und Höhe ( 58 SGB III) ALG Gründungszuschuss zur Sicherung des Lebensunterhaltes
MehrGemeinsame Grundsätze für die Erstattung der Meldungen der Künstlersozialkasse an die Krankenkassen nach 28a Absatz 13 SGB IV
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN KÜNSTLERSOZIALKASSE, WILHELMSHAVEN 11.07.2014 Gemeinsame Grundsätze für die Erstattung der Meldungen der Künstlersozialkasse an die Krankenkassen nach 28a Absatz 13 SGB IV in
Mehr