Ausbildungsstatistik Stand: 9. März Übersicht über die Ergebnisse der Ersten Juristischen Prüfung im Jahre 2014 (neues Recht) 1)

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1 Übersicht über die Ergebnisse der Ersten Juristischen Prüfung im Jahre 2014 (neues Recht) 1) Erfolgreiche Kandidaten Notenverteilung bei den erfolgreichen Kandidaten sehr gut gut voll ausreichend Baden-Württemberg ,5 6 0,6 76 7, , , ,4 Bayern 2) 3) ,2 8 0, , , , ,2 Berlin 2) 3) ,1 0 0,0 33 5, , , ,6 Brandenburg 2) 3) ,0 0 0,0 13 5, , , ,0 Bremen ,2 1 1,4 3 4,2 9 12, , ,9 Hamburg 2) 3) 4) 6) ,5 1 0,2 40 9, , , ,6 Hessen 3) ,4 2 0,4 31 5, , , ,0 Mecklenburg-Vorpommern 2) 6) ,5 2 1,9 1 0, , , ,2 Niedersachsen 2) 3) 5) 6) ,0 2 0,4 30 5, , , ,6 Nordrhein-Westfalen 2) 3) 6) ,0 4 0,2 97 5, , , ,6 Rheinland-Pfalz 3) ,6 0 0,0 24 5, , , ,3 Saarland 2) 3) 6) ,5 1 0,9 9 7, , , ,9 Sachsen 2) 3) ,2 0 0,0 11 4, , , ,4 Sachsen-Anhalt 2) 3) 5) ,9 0 0, , , , ,3 Schleswig-Holstein 2) ,8 0 0,0 10 5, , , ,2 Thüringen 2) ,8 0 0,0 11 5, , , ,6 Zusammen ,5 27 0, , , , ,9 1) Berücksichtigt sind nur die im Erhebungsjahr abgeschlossenen Ersten Juristischen Prüfungen. 2) Es wurden alle Prüflinge, einschließlich jener, die das Prüfungsverfahren zur Notenverbesserung absolviert haben, einbezogen. 3) Für die Erhebung der Ergebnisse ist der Zeitpunkt der Beendigung des Prüfungsverfahrens der Tag, an dem der Bescheid über die Feststellung des Gesamtergebnisses erlassen worden ist. 4) Hierin sind die Kandidaten der Bucerius Law School enthalten. 5) In Niedersachsen haben 62 Kandidaten nach der alten Prüfungsordnung (NJAG 2003) und 471 Kandidaten nach dem NJAG 2009 das Examen bestanden. In Sachsen-Anhalt haben 86 Kandidaten nach der alten Prüfungsordnung (JAPrVO 2003) und 5 Kandidaten nach der JAPrVO 2014 das Examen bestanden. 6) In Hamburg sind in den Angaben 73 Notenverbesserer enthalten. In Mecklenburg-Vorpommern sind in den Angaben 16 Notenverbesserer enthalten. In Nordrhein-Westfalen sind in den Angaben 283 Notenverbesserer enthalten. In Niedersachsen sind in den Angaben 170 Notenverbesserer enthalten. Im Saarland sind in den Angaben 15 Notenverbesserer enthalten. Anl 1 1. Jur. Prüfung neu

2 Übersicht über die Ergebnisse der staatlichen Pflichtfachprüfung im Jahre 2014 (neues Recht) 1) 2) Geprüfte Kandidaten Von den geprüften Kandidaten bestanden Baden-Württemberg 3) , , ,1 4 0,3 58 4, , , , , ,0 68 4,8 Bayern 3) 4) 9) , , ,1 6 0,2 86 3, , , , , , ,7 Berlin 5) , , ,8 0 0,0 21 2, , , , , ,6 31 4,0 Brandenburg 5) , , ,5 0 0,0 6 1,7 28 7, , , , ,4 19 5,4 Bremen , , ,9 1 0,8 1 0,8 10 8, , , , ,2 10 8,0 Hamburg 3) 4) 5) 6) 9) , , ,5 1 0,2 25 4, , , , , ,7 19 3,4 Hessen 7) , , ,6 1 0,1 13 1, , , , , ,8 39 5,7 Mecklenburg-Vorpommern 4) 7) , , ,0 1 0,6 2 1,2 9 5, , , , ,0 11 6,6 Niedersachsen 3) 4) 5) 8) 9) , , ,0 1 0,1 12 1, , , , , ,0 29 3,9 Nordrhein-Westfalen 3) 4) , , ,1 6 0, , , , , , ,6 47 1,6 Rheinland-Pfalz 3) , , ,5 0 0,0 17 2, , , , , ,6 14 2,3 Saarland 3) 4) 9) , , ,3 1 0,4 6 2, , , , , ,4 15 5,8 Sachsen 3) , , ,3 0 0,0 9 2,3 32 8, , , , ,8 22 5,6 Sachsen-Anhalt 3) 4) 7) 8) 9) , , ,4 0 0,0 3 2, , , , , ,1 9 6,5 Schleswig-Holstein 3) 4) 9) , , ,8 0 0,0 6 2,2 19 7, , , , ,8 14 5,2 Thüringen 4) 5) , , ,7 0 0,0 8 3, , , , , ,4 9 3,7 Zusammen , , ,9 22 0, , , , , , , ,3 1) Zu den Prüfungsleistungen siehe nachfolgende Zusammenstellung, zu Anl 1a. 2) Berücksichtigt sind die im Erhebungsjahr isoliert abgeschlossenen Staatlichen Pflichtfachprüfungen. 3) In den Angaben ist die sämtlicher geprüfter Kandidaten einschließlich der Wiederholer, der Teilnehmer zur Notenverbesserung und der durchgefallenen Kandidaten einbezogen. 4) In Bayern sind in den Angaben 338 Notenverbesserer enthalten. In Hamburg sind in den Angaben 112 Notenverbesserer enthalten. In Mecklenburg-Vorpommern sind in den Angaben 16 Notenverbesserer enthalten. In Niedersachsen sind in den Angaben 171 Notenverbesserer enthalten. In Nordrhein-Westfalen sind in den Angaben 471 Notenverbesserer enthalten. Im Saarland sind in den Angaben 23 Notenverbesserer enthalten. In Sachsen-Anhalt sind in den Angaben 12 Notenverbesserer enthalten. In Schleswig-Holstein sind in den Angaben 22 Notenverbesserer enthalten. In Thüringen sind in den Angaben 39 Notenverbesserer enthalten. 5) Es wurden alle Prüflinge, einschließlich jener, die das Prüfungsverfahren zur Notenverbesserung absolviert haben, einbezogen. 6) Hierin sind die Kandidaten der Bucerius Law School enthalten. 7) In den Angaben ist die der geprüften Kandidaten und der Wiederholer enthalten. 8) In Niedersachsen sind 82 Kandidaten nach der alten Prüfungsordnung (NJAG 2003) und 670 Kandidaten nach dem NJAG 2009 geprüft worden. In Sachsen-Anhalt sind 108 Kandidaten nach der alten Prüfungsordnung (JAPrVO 2003) und 30 Kandidaten nach der JAPrVO 2014 geprüft worden. 9) In Bayern haben 60 Notenverbesserer die Prüfung nicht bestanden. In Hamburg haben 7 Notenverbesserer gem. 18, 32 gem. 25 JAG (Abbruch) die Prüfung nicht bestanden. In Niedersachsen haben 78 Notenverbesserer die Prüfung nicht bestanden. Im Saarland haben 6 Notenverbesserer die Prüfung nicht bestanden. In Sachsen-Anhalt haben 3 Notenverbesserer die Prüfung nicht bestanden. In Schleswig-Holstein haben 3 Notenverbesserer die Prüfung nicht bestanden. Sp 5 sehr gut gut bestanden mit der Note voll ausreichend bestanden nicht Sp 19 dar. endgültig nicht bestanden Anl 1a Staatliche Prüfung neu

3 Art und Gewichtung der in der staatlichen Pflichtfachprüfung zu erbringenden Leistungen (nach neuem Recht) 1) Baden-Württemberg Bayern Berlin 2) Brandenburg 2) Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen (nach NJAG 2003) Niedersachsen (nach NJAG 2009) 3) Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt (JAPrVO 2003) 4) Art der Leistung Anteil Gesamtnote: - 6 Klausuren 70 - mündliche Prüfung 30-6 Klausuren 75 - mündliche Prüfung 25-7 Klausuren 63 - mündliche Prüfung 37 - Aktenvortrag 13 - Prüfungsgespräch 24-7 Klausuren 63 - mündliche Prüfung 37 - Aktenvortrag 13 - Prüfungsgespräch 24-6 Klausuren 2/3 - mündliche Prüfung 1/3-6 Klausuren minütiger Kurzvortrag und Prüfungsgespräch 25-6 Klausuren 2/3 - mündliche Prüfung 1/3-6 Klausuren 70 - mündliche Prüfung 30-6 Klausuren 60 - mündliche Prüfung 30 - Vortrag 10-6 Klausuren 64 - mündliche Prüfung 36-6 Klausuren 60 - mündliche Prüfung 30 - Vortrag 10-6 Klausuren 2/3 - mündliche Prüfung 1/3-6 Klausuren 70,59 - mündliche Prüfung 29,41-5 Klausuren 67 - Prüfungsgespräch 20 - Vortrag 13-6 Klausuren 60 - mündliche Prüfung 30 - Vortrag 10 Sachsen-Anhalt - 6 Klausuren 60 (JAPrVO 2014) - mündliche Prüfung 40 Schleswig-Holstein Thüringen - 6 Klausuren - 6 Klausuren 2/ mündliche Prüfung - mündliche Prüfung 1/3 35 1) Das Gesamtergebnis der Ersten Juristischen Prüfung setzt sich zu 70 vom Hundert aus dem Ergebnis der bestandenen staatlichen Pflichtfachprüfung und zu 30 vom Hundert aus dem Ergebnis der bestandenen universitären Schwerpunktbereichsprüfung zusammen. 2) Die Länder Berlin und Brandenburg haben ein Gemeinsames Prüfungsamt in Berlin. 3) Nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG 2009) ist bei der staatlichen Pflichtfachprüfung der Vortrag weggefallen. 4) In Sachsen-Anhalt können Kandidaten entsprechend der Übergangsvorschriften der JAPrVO 2014 bei Vorliegen der Voraussetzungen die mündliche Prüfung noch bis zum 30. Juni 2016 mit Vortrag ablegen. zu Anl 1a Art und Gewichtung

4 Übersicht über die Ergebnisse der universitären Schwerpunktbereichsprüfung im Jahre 2014 (neues Recht) 1) Geprüfte Kandidaten Von den geprüften Kandidaten bestanden Sp 5 sehr gut gut Baden-Württemberg , , ,8 63 4, , , , ,3 29 2, ,6 2 0,2 Bayern , , , , , , , ,0 16 0,8 9 56,3 4 0,2 Berlin , , ,6 45 7, , , ,2 58 9,4 31 5, ,9 1 0,2 Brandenburg , , ,1 15 3,4 44 9, , , ,1 35 7, ,6 2 0,4 Bremen , , ,9 1 1, , , ,6 1 1,8 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Hamburg , , ,5 22 4, , , , ,4 6 1,1 3 50,0 3 0,6 Hessen , , ,7 42 7, , , ,6 33 6,1 32 5, ,6 0 0,0 Mecklenburg-Vorpommern , , ,1 3 2, , , , ,7 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Niedersachsen , , ,8 38 8, , , ,2 33 7,6 6 1,4 4 66,7 1 0,2 Nordrhein-Westfalen , , ,4 33 2, , , , ,5 81 6, ,4 0 0,0 Rheinland-Pfalz , , ,8 9 2,2 39 9, , , , , ,8 5 1,2 Saarland , , ,1 9 6,3 10 7, , , , ,6 7 46,7 0 0,0 Sachsen , , ,1 8 3, , , , ,2 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Sachsen-Anhalt , , , , , , , ,3 6 5,7 4 66,7 1 0,9 Schleswig-Holstein , , ,3 14 5, , , ,6 17 7, , ,5 3 1,3 Thüringen , , ,5 3 2, , , ,2 11 7,5 2 1,4 0 0,0 2 1,4 Zusammen , , , , , , , , , ,0 24 0,3 bestanden mit der Note voll ausreichend bestanden nicht Sp 19 dar. endgültig nicht bestanden 1) Berücksichtigt sind alle im Erhebungsjahr abgelegten universitären Prüfungen. Anl 1b abgel. Uni. Prüfung neu

5 Übersicht über die Ergebnisse der Ersten Juristischen Staatsprüfung im Jahre 2014 (altes Recht) 1) Geprüfte Kandidaten Von den geprüften Kandidaten bestanden bestanden mit der Note dar. nicht bestanden Sp 5 sehr gut gut voll bestanden nicht wurden wiederholt geprüft Baden-Württemberg 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0, Bayern 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0, Berlin 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0, Brandenburg 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0, Bremen ,0 1 25, ,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 1 25,0 3 75,0 2 66, Hamburg 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0, Hessen 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0, Mecklenburg-Vorpommern 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0, Niedersachsen , , ,0 0 0,0 0 0,0 0 0, ,0 0 0,0 0 0,0 0 0, Nordrhein-Westfalen 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0, Rheinland-Pfalz 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0, Saarland 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0, Sachsen 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0, Sachsen-Anhalt 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0, Schleswig-Holstein 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0, Thüringen 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0, Zusammen ,0 2 40, ,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 1 20,0 1 20,0 3 60,0 2 66, ausreichend Sp 19 dar. zur Notenverbesserung nicht erreicht 1) Zu den Prüfungsleistungen siehe nachfolgende Zusammenstellung, zu Anl 1c. Anl 1c 1. Jur. Staatspr. alt

6 Art und Gewichtung der in der Ersten Juristischen Staatsprüfung zu erbringenden Leistungen (nach altem Recht) Baden-Württemberg Bayern Berlin 1) Brandenburg 1) Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Art der Leistung Anteil Gesamtnote: - 7 Aufsichtsarbeiten 70 - mündliche Prüfung 30-7 Aufsichtsarbeiten 75 - mündliche Prüfung 25-9 Aufsichtsarbeiten 60 - mündliche Prüfung 40-9 Aufsichtsarbeiten 9/13 - mündliche Prüfung 4/13-5 Aufsichtsarbeiten 45 - Hausarbeit 30 - mündliche Prüfung 25 - Hausarbeit 24-3 Aufsichtsarbeiten 36 - mündliche Prüfung 40 - Hausarbeit 1/3-4 Aufsichtsarbeiten 1/3 - mündliche Prüfung 1/3-8 Aufsichtsarbeiten 2/3 - mündliche Prüfung 1/3 - Hausarbeit 20-4 Aufsichtsarbeiten 40 - mündliche Prüfung 40 - Hausarbeit 20-5 Aufsichtsarbeiten 40 - mündliche Prüfung 40-8 Aufsichtsarbeiten 2/3 - mündliche Prüfung 1/3-8 Aufsichtsarbeiten 12/17 - mündliche Prüfung 5/17-7 Aufsichtsarbeiten 2/3 - mündliche Prüfung 1/3-7 Aufsichtsarbeiten 63 - mündliche Prüfung mit 3 Pflichtgesprächen 21 1 Pflichtwahlgespräch 16 - Hausarbeit 24-3 Aufsichtsarbeiten 36 - mündliche Prüfung 40-5 Aufsichtsarbeiten 45 - Hausarbeit 27 - mündliche Prüfung oder 28-8 Aufsichtsarbeiten 72 - mündliche Prüfung 28 1) Die Länder Berlin und Brandenburg haben ein Gemeinsames Prüfungsamt in Berlin. zu Anl 1c Art und Gewichtung

7 voll sehr gut gut Sp Baden-Württemberg , , ,4 0 0,0 21 2, , , ,4 60 8, , Bayern 3) 7) , , ,9 1 0,1 25 1, , , , , , Berlin 4) , , ,2 0 0,0 25 2, , , , , , Brandenburg 4) , , ,6 0 0,0 2 1, , , , , , Bremen 5) , , ,4 0 0,0 3 3,8 9 11, , , , ,9 6 2 Hamburg 5) , , ,5 1 0,3 23 6, , , ,3 25 7,3 7 28, Hessen , , ,1 0 0,0 15 1, , , , , , Mecklenburg-Vorpommern 3) 4) 7) , , ,6 0 0,0 1 1,4 3 4, , ,6 4 5,7 3 75,0 6 1 Niedersachsen 3) 7) , , ,7 0 0,0 4 0, , , , , , Nordrhein-Westfalen 3) , , ,3 1 0,0 68 3, , , , , , Rheinland-Pfalz , , ,7 0 0,0 1 0, , , ,5 34 8, , Saarland 3) 4) , , ,8 0 0,0 0 0, , , ,7 5 7,4 3 60, Sachsen 4) , , ,0 1 0,4 3 1, , , , , , Sachsen-Anhalt 3) 4) 6) 7) , , ,7 0 0,0 1 1,1 4 4, , , , , Schleswig-Holstein 5) , , ,8 0 0,0 7 2, , , , , , Thüringen 3) 4) 6) 7) , , ,1 0 0,0 3 2, , , , , , Zusammen , , ,6 4 0, , , , , , , ) Zu den Prüfungsleistungen siehe nachfolgende Zusammenstellung, Anl 2a. 2) Berücksichtigt sind nur die im Erhebungsjahr abgeschlossenen Prüfungen. 3) In Bayern sind in der Gesamtzahl 103 Notenverbesserer enthalten. In Mecklenburg-Vorpommern sind in der Gesamtzahl 3 Notenverbesserer enthalten. In Niedersachsen sind in der Gesamtzahl 80 Notenverbesserer enthalten. In Nordrhein-Westfalen sind in der Gesamtzahl 383 Notenverbesserer enthalten. Im Saarland sind in der Gesamtzahl 8 Notenverbesserer enthalten. In Sachsen-Anhalt sind in der Gesamtzahl 3 Notenverbesserer enthalten. In Thüringen sind in der Gesamtzahl 14 Notenverbesserer enthalten. 4) Es wurden alle Prüflinge, einschließlich jener, die das Prüfungsverfahren zur Notenverbesserung absolviert haben, einbezogen. 5) Die Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein haben ein Gemeinsames Prüfungsamt in Hamburg. 6) In den Spalten 23 und 24 wurden nur die ursprünglich "nicht bestandenen" Prüflinge erfasst. 7) In Bayern haben von den 103 zur Notenverbesserung angetretenen Prüflingen 8 die Prüfung nicht bestanden. In Mecklenburg-Vorpommern hat von den 3 zur Notenverbesserung angetretenen Prüflingen 1 Kandidat die Prüfung nicht bestanden. In Niedersachsen haben von den 80 zur Notenverbesserung angetretenen Prüflingen 10 Kandidaten die Prüfung nicht bestanden. Im Saarland haben von den 8 zur Notenverbesserung angetretenen Prüflingen 0 Kandidaten die Prüfung nicht bestanden. In Sachsen-Anhalt haben von den 3 zur Notenverbesserung angetretenen Prüflingen 0 Kandidaten die Prüfung nicht bestanden. In Thüringen haben von den 14 zur Notenverbesserung angetretenen Prüflingen 3 Kandidaten die Prüfung nicht bestanden. Übersicht über die Ergebnisse der Zweiten Juristischen Staatsprüfung im Jahre ) Geprüfte Kandidaten 2) Von den geprüften Kandidaten bestanden bestanden mit der Note bestanden nicht ausreichend Sp 19 wurden wiederholt geprüft dar. nicht bestanden Anl 2 Ergebnis 2. Staatsprüfung

8 Art und Gewichtung der in der Zweiten Juristischen Prüfung zu erbringenden Leistungen Baden-Württemberg Bayern Berlin 1) Brandenburg 1) Bremen (GPA) 2) Hamburg (GPA) 2) Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein (GPA) 2) Thüringen Art der Leistung Anteil Gesamtnote: - 8 Klausuren 70 - mündliche Prüfung 30 - Aktenvortrag 6 - Prüfungsgespräch Klausuren 75 - mündliche Prüfung 25-7 Klausuren 60 - mündliche Prüfung 40 - Aktenvortrag 16 - Prüfungsgespräch 24-7 Klausuren 60 - mündliche Prüfung 40 - Aktenvortrag 16 - Prüfungsgespräch 24-8 Klausuren 70 - mündliche Prüfung 30 - Aktenvortrag 8 - Prüfungsgespräch 22-8 Klausuren 70 - mündliche Prüfung 30 - Aktenvortrag 8 - Prüfungsgespräch 22-8 Klausuren 60 - mündliche Prüfung 40 - Aktenvortrag 16 - Prüfungsgespräch 24-8 Klausuren 70 - mündliche Prüfung 30 - Aktenvortrag 6,25 - Prüfungsgespräch 23,75-8 Klausuren 60 - mündliche Prüfung 40 - Aktenvortrag 12 - Prüfungsgespräch 28-8 Klausuren 60 - mündliche Prüfung 40 - Aktenvortrag 10 - Prüfungsgespräch 30-8 Klausuren 70 - mündliche Prüfung 30 - Aktenvortrag 6 - Prüfungsgespräch 24-7 Klausuren 70 - mündliche Prüfung 30 - Aktenvortrag 10 - Prüfungsgespräch 20-9 Klausuren 64,28 - mündliche Prüfung 35,71 - Aktenvortrag 7,14 - Prüfungsgespräch 28,57-8 Klausuren 60 - mündliche Prüfung 40 - Aktenvortrag 10 - Prüfungsgespräch 30-8 Klausuren 70 - mündliche Prüfung 30 - Aktenvortrag 8 - Prüfungsgespräch 22-8 Klausuren 65 - mündliche Prüfung 35 - Aktenvortrag 7 - Prüfungsgespräch 28 1) Die Länder Berlin und Brandenburg haben eines Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt in Berlin. 2) Die Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein haben ein Gemeinsames Prüfungsamt in Hamburg. zu Anl 2 Art und Gewichtung

9 Übersicht über die Ergebnisse der Freiversuche bei der staatlichen Pflichtfachprüfung 2014 (neues Recht) der Kandidaten, die einen Freiversuch unternommen haben 1) Prozentsatz zur aller Kandidaten bestanden Baden-Württemberg , , , ,7 Bayern , , , ,1 Berlin , , , ,9 Brandenburg , , , ,6 Bremen 51 40, , , ,2 Hamburg , , , ,7 Hessen , , ,1 10 5,6 Mecklenburg-Vorpommern 36 21, , , ,8 Niedersachsen 2) , , ,9 17 9,7 Nordrhein-Westfalen , , , ,7 Rheinland-Pfalz , , , ,0 Saarland 87 33, , , ,6 Sachsen , , , ,7 Sachsen-Anhalt 71 51, , , ,2 Schleswig-Holstein , , , ,4 Thüringen , , ,0 8 6,6 Zusammen 1) , , , ,4 1) In Hamburg ist in der Gesamtzahl der Kandidaten ein Kandidat enthalten, der vor Zulassung zurückgetreten ist. darunter bestanden besser als ausreichend nicht bestanden 2) In Niedersachsen haben 2 Kandidaten nach der alten Prüfungsordnung (NJAG 2003) und 173 Kandidaten nach dem NJAG 2009 einen Freiversuch unternommen. Anl 3 Erg. Freiversuche neu

10 Übersicht über die Ergebnisse der Freiversuche bei der Ersten Juristischen Staatsprüfung 2014 (altes Recht) der Kandidaten, die einen Freiversuch unternommen haben Prozentsatz zur aller Kandidaten bestanden darunter bestanden besser als ausreichend nicht bestanden Baden-Württemberg 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Bayern 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Berlin 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Brandenburg 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Bremen 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Hamburg 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Hessen 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Mecklenburg-Vorpommern 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Niedersachsen 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Nordrhein-Westfalen 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Rheinland-Pfalz 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Saarland 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Sachsen 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Sachsen-Anhalt 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Schleswig-Holstein 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Thüringen 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Zusammen 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Anl 3a Erg. Freiversuche alt

11 Zeitreihe über die der im Bundesgebiet erfolgreichen Kandidaten Zeitreihe über die der im Bundesgebiet erfolgreichen Kandidaten Erste Juristische Staatsprüfung / Erste juristische Prüfung Zweite Juristische Staatsprüfung Prüfungen in einstufiger Ausbildung Erste Juristische Staatsprüfung / Erste juristische Prüfung Zweite Juristische Staatsprüfung Prüfungen in einstufiger Ausbildung ab Verkürzung der Referendarzeit von 3 1/2 auf 2 1/2 Jahre 2 ab Verkürzung der Referendarzeit von 2 1/2 auf 2 Jahre 3 ab Verlängerung der Referendarzeit von 2 auf 2 1/2 Jahre 4 ab Verkürzung der Referendarzeit von 2 1/2 auf 2 Jahre 5 ab 1991 ohne Bayern und Rheinland-Pfalz 5 6 Erste juristische Staatsprüfung: Nordrhein-Westfalen: 23 Prüfungsverfahren nach neuem Recht Saarland: 2 Kandidaten nach neuem Recht Zweite juristische Staatsprüfung: Bremen: 41 Kandidaten nach neuer Länderübereinkunft Hamburg: 162 Kandidaten nach neuer Länderübereinkunft Schleswig-Holstein: 175 Kandidaten nach neuer Länderübereinkunft Anl 4 erfolgreiche Kandidaten

12 Gesamtzahl Übersicht über die Dauer des Studiums 2014 (Erste Juristische Prüfung - neues Recht -) 1) Die Erste Juristische Prüfung haben erfolgreich abgeschlossen nach... Semestern 4 bis und mehr Baden-Württemberg ,5 38 3, , , ,5 88 8,7 42 4,2 35 3,5 21 2,1 9 0,9 21 2,1 9,9 10,0 Bayern ,1 4 0,2 21 1, , , , , ,6 88 5,2 40 2,4 51 3,0 11,2 11,0 Berlin ,2 9 1,5 11 1,8 37 6, , , ,0 50 8,4 36 6,0 24 4,0 49 8,2 11,3 11,0 Brandenburg ,0 1 0,4 1 0,4 8 3, , , ,7 15 6,6 16 7,0 7 3, ,0 11,7 11,0 Bremen ,0 0 0,0 1 1,4 1 1, ,8 7 9, ,9 9 12,7 4 5,6 2 2,8 6 8,5 11,9 12,0 Hamburg 2) 3) ,0 0 0,0 1 0,3 0 0, ,3 14 4, ,3 29 9, ,0 29 9, ,0 12,6 12,0 Hessen ,0 4 0, , , ,7 52 9,9 26 4,9 25 4,8 24 4,6 17 3,2 48 9,1 10,8 10,0 Mecklenburg-Vorpommern ,9 0 0, ,5 0 0, , , ,3 10 9,4 5 4,7 3 2, ,3 11,5 11,0 Niedersachsen 4) ,0 2 0,4 20 3,8 42 7, , , , ,1 32 6,0 25 4,7 25 4,7 11,3 11,0 Nordrhein-Westfalen ,2 1 0,1 5 0,3 28 1, , , , , ,2 88 5, ,3 12,4 12,0 Rheinland-Pfalz ,9 6 1, ,8 37 8, , , , ,0 28 6,1 17 3,7 34 7,5 11,2 11,0 Saarland ,0 0 0,0 0 0,0 1 0, , , , , ,5 7 6, ,3 13,0 12,0 Sachsen ,0 0 0,0 1 0, , , ,0 17 7,6 17 7,6 10 4,5 3 1,3 7 3,1 10,8 10,0 Sachsen-Anhalt ,0 0 0,0 1 1,1 9 9, ,2 3 3, ,0 4 4,4 6 6,6 2 2, ,4 12,4 10,0 Schleswig-Holstein ,0 3 1,7 3 1, ,4 10 5, , ,2 13 7,2 9 5,0 5 2,8 10 5,5 10,7 10,0 Thüringen ,0 0 0,0 1 0, , , , ,3 10 5,3 3 1,6 3 1,6 6 3,2 10,7 10,0 Zusammen ,3 68 0, , , , , , , , , ,4 11,4 11,0 durchschn. Semesterzahl Median (Zentralwert) 1) Beinhaltet auch die Dauer des Prüfungsverfahrens. Urlaubssemester werden nicht erfasst (Ausnahmen: Bundesländer Berlin und Brandenburg). 2) Die in Hamburg ansässige Bucerius Law School unterteilt das Studienjahr in Trimester und blieb daher bei der Ermittlung der Studiendauer unberücksichtigt. 3) Es handelt sich lediglich um einen Näherungswert, da Hamburg auf das Datum der Meldung zum Staatsexamen für die statistische Erhebung die durchschnittliche Prüfungszeit von einem Semester aufgeschlagen hat. 4) In Niedersachsen haben 62 Kandidaten nach der alten Prüfungsordnung (NJAG 2003) und 471 Kandidaten nach dem NJAG 2009 die Prüfung abgeschlossen. Hinweis: Durch die Neugestaltung des Prüfungsverfahrens mit zwei unabhängigen Teilprüfungen (universitär und staatlich), die es erlaubt beide Prüfungsteile jeweils zu wiederholen, ist es nicht mehr möglich die Erstteilnehmer, die Wiederholer und die Wiederholer zur Notenverbesserung gesondert zu erfassen. Durch eine Tabelle kann der Vielzahl vorstellbarer Prüfungsverläufe nicht mehr Rechnung getragen werden. Die Daten sind daher mit denen der Vorjahre nicht mehr vergleichbar. Anl 5 Dauer des Studiums neu

13 Gesamtzahl Übersicht über die Dauer des Studiums (Staatliche Pflichtfachprüfung neues Recht -) 1) Zur staatlichen Pflichtfachprüfung sind zugelassen worden nach... Semestern *) 4 bis und mehr Baden-Württemberg ,5 39 3, , , ,6 89 8,7 42 4,1 35 3,4 21 2,1 9 0,9 21 2,1 9,9 10,0 Bayern 2) ,3 22 1, , , , , ,4 84 5,0 38 2,3 27 1,6 25 1,5 9,7 9,5 Berlin ,3 12 2,0 38 6, , , ,9 51 8,6 34 5,7 24 4,0 11 1,9 35 5,9 10,3 10,0 Brandenburg ,0 1 0,4 8 3, , , ,0 17 7,4 17 7,4 8 3,5 5 2,2 18 7,8 10,7 10,0 Bremen ,1 1 1, ,9 4 5, ,8 9 12,3 7 9,6 4 5,5 4 5,5 2 2,7 2 2,7 10,1 10,0 Hamburg 3) ,0 1 0,3 0 0, ,3 14 4, ,3 29 9, ,0 29 9,7 10 3, ,7 11,7 11,0 Hessen ,0 9 1, , , ,4 50 8,9 28 5,0 29 5,2 22 3,9 16 2,9 44 7,9 9,6 10,0 Mecklenburg-Vorpommern 5) ,9 0 0, ,8 0 0, , , ,0 10 9,2 5 4,6 3 2, ,0 11,4 11,0 Niedersachsen 4) ,0 4 0, , , , , ,6 36 6,7 21 3,9 22 4,1 22 4,1 10,8 10,0 Nordrhein-Westfalen 1) , , ,9 34 1, , , ,2 67 3,5 68 3,5 47 2, ,2 9,5 8,0 Rheinland-Pfalz 5) ,8 6 1, ,8 40 8, , , , ,8 29 6,0 18 3,7 36 7,5 11,2 11,0 Saarland ,0 0 0, , , ,7 6 3,3 12 6,7 14 7,8 8 4,4 3 1,7 12 6,7 10,5 10,0 Sachsen ,0 2 0, , , ,3 11 4,7 17 7,2 5 2,1 4 1,7 2 0,9 4 1,7 9,3 9,0 Sachsen-Anhalt ,0 3 3, , ,6 5 5,3 7 7,4 2 2,1 2 2,1 4 4,3 2 2, ,6 10,5 8,0 Schleswig-Holstein ,0 6 3,2 9 4, ,6 9 4, , ,8 13 7,0 10 5,4 4 2,2 9 4,8 10,5 9,0 Thüringen ,5 4 2, ,2 14 7, , ,4 6 3,0 4 2,0 4 2,0 3 1,5 3 1,5 9,2 8,0 Zusammen , , , , , , , , , , ,1 10,0 10,0 durchschn. Semesterzahl Median (Zentralwert) 2) 1) Die Dauer des Prüfungsverfahrens wird nicht mitgerechnet. Erfasst wird nur, wer tatsächlich und erfolgreich an der Prüfung teilgenommen hat. Urlaubssemester werden nicht erfasst (Ausnahmen: Berlin und Brandenburg). In Nordrhein-Westfalen bleiben Urlaubssemester nur im Rahmen des Freiversuchs unberücksichtigt. 2) Bayern: Bei der durchschnittlichen Semesterzahl und bei dem Median wurden 0,5 Semester in Abzug gebracht, da dort die Prüfung immer in der zweiten Semesterhälfte beginnt. 3) Die in Hamburg ansässige Bucerius Law School unterteilt das Studienjahr in Trimester und blieb daher bei der Ermittlung der Studiendauer unberücksichtigt. 4) In Niedersachsen sind 62 Kandidaten nach der alten Prüfungsordnung (NJAG 2003) und 471 Kandidaten nach dem NJAG 2009 zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen worden. 5) In den Angaben ist die sämtlicher geprüfter Kandidaten einschließlich der Wiederholer, der Teilnehmer zur Notenverbesserung und der durchgefallenen Kandidaten einbezogen. *) Die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung setzt das Bestehen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung nicht voraus. Die staatliche Pflichtfachprüfung kann vor, während oder nach der universitären Schwerpunktbereichsprüfung abgelegt werden. In Nordrhein-Westfalen kann die staatliche Pflichtfachprüfung vor, während oder nach der universitären Schwerpunktbereichsprüfung abgelegt werden ( 10 Abs. 1 S. 2 JAG NRW). In Bayern, Niedersachsen und Thüringen ist Zulassungsvoraussetzung nur, dass der Bewerber noch nicht endgültig in der Schwerpunktbereichsprüfung gescheitert ist ( d. h. entweder Nachweis, dass bestanden ist oder dass noch nicht endgültig gescheitert ist). Ausnahme: Hamburg ( 13 Abs. 1 Nr. 5 HmbJAG). Hinweis: Durch die Neugestaltung des Prüfungsverfahrens mit zwei unabhängigen Teilprüfungen (universitär und staatlich), die es erlaubt beide Prüfungsteile jeweils zu wiederholen, ist es nicht mehr möglich die Erstteilnehmer, die Wiederholer und die Wiederholer zur Notenverbesserung gesondert zu erfassen. Durch eine Tabelle kann der Vielzahl vorstellbarer Prüfungsverläufe nicht mehr Rechnung getragen werden. Die Daten sind daher mit denen der Vorjahre nicht mehr vergleichbar. Anl 5a Dauer staatl.pflfpr.neu

14 Gesamtzahl 4 bis 6 7 Übersicht über die Dauer des Studiums (Erste Juristische Staatsprüfung altes Recht -) 1) Zur Ersten Juristischen Staatsprüfung sind zugelassen worden nach... Semestern und mehr Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen b) 1 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0, ,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 10,0 10,0 Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Zusammen b) 1 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0, ,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 10,0 10,0 a) der geprüften Kandidaten, die sich erstmals zur Prüfung gemeldet und die Prüfung bestanden haben. b) aller geprüften Kandidaten einschließlich Wiederholer - ohne Wiederholer zur Notenverbesserung -. 1) Die Dauer des Prüfungsverfahrens wird nicht mitgerechnet. durchschn. Semesterzahl Median (Zentralwert) Anl 5b Dauer des Studiums alt

15 Übersicht über die der Referendare im Vorbereitungsdienst 2015 Referendare am 1. Januar des Jahres darunter Frauen Baden-Württemberg ,8 Bayern ,6 Berlin ,8 Brandenburg ,4 Bremen ,8 Hamburg ,7 Hessen ,0 Mecklenburg-Vorpommern ,3 Niedersachsen ,6 Nordrhein-Westfalen ,8 Rheinland-Pfalz ,6 Saarland ,9 Sachsen 492 keine Angaben Sachsen-Anhalt ,5 Schleswig-Holstein ,0 Thüringen ,2 Zusammen ,5 Das Bundesland Sachsen hat den Frauenanteil nicht erhoben. Für die -Berechnung sind 100 nur die Länder mit Frauenanteil! Anl 6 Referend i Vorbereitungsd

16 Übersicht über die der eingestellten Referendare 2014 Baden-Württemberg 702 Bayern Berlin 702 Brandenburg 152 Bremen 49 Hamburg 310 Hessen 658 Mecklenburg-Vorpommern 43 Niedersachsen 536 Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz 224 Saarland 84 Sachsen 215 Sachsen-Anhalt 56 Schleswig-Holstein 240 Thüringen 77 Zusammen Anl 7 eingestellte Referendare

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