Artenschutz an Gebäuden Stadt Offenbach am Main Oktober 2016 Daniel Engelhard

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1 Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz Artenschutz an Gebäuden

2 Inhalt Einleitung Gesetzesgrundlage Gebäudebewohnende Tierarten welche gibt es? Gebäudebewohnende Tierarten wann betroffen? Klima- und Artenschutz Hand in Hand

3 Einleitung Wärmesanierung ist großes Thema Förderung energetische Sanierung durch KfW seit ca Jahren energetische Sanierung soll verdoppelt werden (Zielerreichung der Bundesregierung) Wir finden "gut so! Klima.Schutz.Aktion Bestandteil des Klimaschutzkonzeptes Offenbach also seit 2010 Die Energiesparinitiative Offenbach wurde 2003 gegründet. Energetische Sanierungen und Energieberatung standen als Themen immer im Vordergrund

4 Einleitung Artenschutz ist bisher noch kein Thema. Zerstörung geschieht oft unwissentlich und unbemerkt. Heimliche Untermieter haben selten eine Lobby. Aber: Ein Miteinander ist sehr wohl möglich. Aufklärung ist wichtig! 1. Erhalt bestehender Nist- und Lebensstätten 2. zusätzliche Quartiere bei Modernisierung und Neubau

5 Einleitung Gebäudebewohnende Tierarten Als Ersatz für verloren gegangene Biotope nutzen gebäudebewohnende Tierarten jetzt Gebäude als "Kunstfelsen" berggeist007 / pixelio.de :tino / pixelio.de

6 Einleitung Gebäudebewohnende Tierarten altes Mauerwerk, Hohlräume und Nischen als Fortpflanzungs- oder Aufenthaltsplätze Hartmut910 / pixelio.de Harry Hautumm / pixelio.de

7 Gesetzesgrundlage Welche gesetzlichen Grundlagen gelten? Nach 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Die streng geschützten Arten und die europäischen Vogelarten dürfen außerdem während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten nicht erheblich gestört werden. Ebenso ist es verboten, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der besonders geschützten Tierarten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder gar zu zerstören. Lupo / pixelio.de

8 Gesetzesgrundlage Was sind Lebensstätten von Tierarten? Niststätten werden zur Aufzucht von Jungen benutzt. Wohnstätten sind Orte, an denen sich die Tiere zum Ruhen und Schlafen regelmäßig einfinden oder ihren sonstigen Aufenthaltsort haben. Zufluchtsstätten sind Bereiche, in denen sich die Tiere regelmäßig bei Gefahr zurückziehen ein Tier hat zumeist nur eine Nist- oder Brutstätte, kann jedoch über mehrere Wohn- oder Zufluchtsstätten verfügen Wenn Tiere diese Stätten wiederkehrend nutzen, sind diese Stätten auch bei Abwesenheit des Tieres geschützt! Lupo / pixelio.de

9 Gesetzesgrundlage Welche Pflichten obliegen der Bauherrschaft? Überprüfung werden artenschutzrechtliche Belange durch ihr Bauvorhaben beeinträchtigt Ausnahmegenehmigung wenn von der Maßnahme besonders oder streng geschützte Arten betroffen sind Einbindung der Unteren Naturschutzbehörde Diese ist kein Verhinderer! Bei frühzeitiger Einbindung konnte bisher immer eine Lösung gefunden werden Beseitigen der Lebensstätten besonders geschützter Arten ohne die erforderliche Ausnahmegenehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach 69 BNatSchG dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Lupo / pixelio.de

10 Gebäudebewohnende Tierarten welche gibt es? Mauersegler (Apus apus) Kennzeichen: viel größer als Schwalben, braun, sichelförmige Silhouette, Ruf srriiirr-srriiirr-srriiirr Nahrung: ausschließlich Insekten und Spinnentiere die sie im Flug fangen (reduzieren Plagegeister wie z.b. Mücken enorm!) Nest: Höhlenbrüter an Gebäuden und Felsen Entwicklungszeit: Tage Brutzeit; Tage Nestlingsdauer Wanderungen: Heimzug ab Anfang Mai, Wegzug ab Mitte Juli bis Anfang August Gefährdung: Hauptsächlich durch die Zerstörung von Nistmöglichkeiten durch bauliche Veränderungen Bild: Wikipedia (Keta)

11 Gebäudebewohnende Tierarten welche gibt es? Zwergfledermaus Kleinste europäische Fledermausart (max. 5 cm) Nahrung: Mücken, Fliegen, Falter und andere flugfähige Insekten Wochenstuben (Weibchen): von Ende April bis Mitte August, zwischen 10 und 50 Tiere, Spaltenquartiere wie Verkleidungen, Rollladenkästen, hinter Giebelverschalungen, meist in der Nähe von Gewässern Winterquartiere: Keller, Höhlen, Spalten z.b. zwischen Innenwand und Ziegel, hinter Gemälden und Wandschränken Sommerquartiere (v.a. Männchen): An und in Gebäuden, Wandverkleidungen, Rollläden Ortstreue: Über Jahre werden die gleichen Quartiere genutzt Gefährdung: Verlust oder Entwertung von Gebäude(winter)quartieren durch Umnutzung oder Beseitigung von Spalten, Hohlräumen, Einflugmöglichkeiten; Schließung von Dachböden und Kirchtürmen Bild: Wikipedia (Barracuda1983)

12 Gebäudebewohnende Tierarten welche gibt es? Weitere Arten Hausperling Schwalben Turmfalke Dohle Schleiereule Waldkauz Insekten (vor allem Bienen und Hornissen) Bilder: Wikipedia

13 Gebäudebewohnende Tierarten wann betroffen? Dachbodenausbau/Umnutzung von Scheunen: Hornissen, Fledermäuse, Schleiereule, Mauersegler, Rauch- und Mehlschwalbe, Ringeltaube, Turmfalken (Mauernischen), selten Dohlen. Fassadenrenovierung/Wärmedämmung: Fledermäuse, Hornissen, Hummeln, Mauersegler, Schwalben, Haussperling, Hausrotschwanz, Turmfalke (Mauernischen), Ringeltaube Abriss: Nistplätze für Mauersegler, Schwalben, Lebensstätten von Fledermäusen Roden von Höhlenbäumen, Gebüschen, Hecken: Fledermäuse, Spechte, Gartenrotschwanz, sowie alle Kleinvogelarten (Amsel, Drossel, Fink, Rotkehlchen) RainerSturm_pixelio.de RainerSturm_pixelio.de Rudolpho Duba_pixelio.de Paul-Georg Meister_ pixelio.de

14 Gebäudebewohnende Tierarten wann betroffen? Woran lassen sich Vorkommen dieser Tierarten erkennen? Erkennbare Nester an oder in Dächern, Fassaden, Türmen, Schornsteinen Einflug-/Abflugverhalten von Vögeln u. Fledermäusen, v.a. in den Dämmerungsstunden Lautes Rufen von Vögeln Kotreste, Gewölle oder Federn in Dachräumen, Scheunen, Kellern usw. Erkennbare Baumhöhlen Besonnte vegetationsarme bzw. -freie Flächen (Schotter, Sand, Böschungen, Brachen) Hängende Fledermäuse in Winter- und Sommerquartieren

15 Gebäudebewohnende Tierarten wann betroffen? Haussperling Fledermauskot Fledermaus in Spalte Quelle: BUND (Hrsg.) (2011): Wa rmesanierung und Artenschutz an Geba uden, Bund fu r Umwelt und Naturschutz Deutschland e.v. (BUND), Hannover

16 Gebäudebewohnende Tierarten wann betroffen? Vermutlich Mauersegler Haussperling Quelle: BUND (Hrsg.) (2011): Wa rmesanierung und Artenschutz an Geba uden, Bund fu r Umwelt und Naturschutz Deutschland e.v. (BUND), Hannover

17 Klima- und Artenschutz Hand in Hand Beispiele Quelle: BUND (Hrsg.) (2011): Wa rmesanierung und Artenschutz an Geba uden, Bund fu r Umwelt und Naturschutz Deutschland e.v. (BUND), Hannover

18 Klima- und Artenschutz Hand in Hand Beispiele Quelle: BUND (Hrsg.) (2011): Wa rmesanierung und Artenschutz an Geba uden, Bund fu r Umwelt und Naturschutz Deutschland e.v. (BUND), Hannover

19 Im Rahmen der energetischen Sanierungsmaßnahmen an einem Mehrfamilienhaus mussten die vorhandenen Nistplätze im Dachstuhl weichen und nach Abschluss der Baumaßnahmen durch Nistkästen an der Außenfassade ersetzt werden. Die gute Zusammenarbeit zwischen Bauherr/Architekt und der Naturschutzbehörde war für beide Seiten positiv und soll als Beispiel für zukünftige derartige Bauvorhaben genutzt werden.

20 Informationen zum Weitergeben Bauherrenmerkblatt und Artenschutzflyer der Unteren Naturschutzbehörde Offenbach Broschüre vom BUND Hannover

21 Vielen Dank! Quelle: Fotolia, Mauersegler_Fotolia_

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