Betreuungsvertrag zwischen dem Verein zur Förderung der Grundschule Scheidt e.v. Schulstraße 10, Saarbrücken, 0681/ oder
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1 Betreuungsvertrag zwischen dem Verein zur Förderung der Grundschule Scheidt e.v. Schulstraße 10, Saarbrücken, 0681/ oder und Name des/der Erziehungsberechtigten... Vorname:... Anschrift: Tel:... (privat) (dienstlich) (mobil) Hiermit melde ich mein Kind zur Nachschulischen Kinderbetreuung der FGTS Scheidt an. Name des Kindes... Geburtsdatum:... O Geschwisterkind: Ein Geschwisterkind besucht die FGTS: (Bitte Nachweis beifügen) O kurzes Angebot: Betreuung bis Uhr O langes Angebot: Betreuung bis Uhr (bitte entsprechend ankreuzen) Mein Kind nimmt an folgenden Tagen verbindlich an der Betreuung teil: o Montag o Dienstag o Mittwoch o Donnerstag o Freitag Die Anzahl der Betreuungstage ist für das gesamte Schuljahr bindend. Ein Wechsel der Wochentage ist möglich, nicht jedoch eine Reduzierung der von Ihnen angemeldeten Betreuungstage. Eine Ausweitung der Betreuungstage kann ggf. nach Absprache mit dem Betreuungspersonal erfolgen. Die Ferienzeiten sind von dieser Regelung ausgenommen. 1-
2 Die Vertragsbedingungen basieren auf der Grundlage der Richtlinien für das Förderprogramm Freiwillige Ganztagsschulen im Saarland vom : 1. Der Verein zur Förderung der Grundschule Scheidt e.v. fungiert als Träger der Nachschulischen Betreuung. Gemäß 3 Absatz 1e der Satzung des Fördervereins der FGTS Scheidt e.v. setzt die Anmeldung zur Kinderbetreuung die Mitgliedschaft im Förderverein der FGTS Scheidt e.v. voraus. Der Beitrag hierfür beträgt derzeit 24,-- jährlich und wird gesondert abgebucht. 2. Kurze Gruppe: Verbindliche tägliche Betreuung von Uhr bis Uhr Lange Gruppe: Verbindliche tägliche Betreuung von Uhr bis Uhr mit Ausnahme der vom Träger festgelegten 26 Schließtage sowie der von der Steuerungsgruppe festgelegten schulfreien Ausgleichstage. Die Termine werden rechtzeitig per Aushang mitgeteilt. Zu Ferienbeginn und nach Ausgabe der Schulzeugnisse beginnt die Betreuung um Uhr und endet um Uhr. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Kinder pünktlich um Uhr bzw Uhr (Schulzeit) und Uhr (Ferienzeit) abgeholt werden müssen. Kosten, die uns bei verspäteter Abholung entstehen, werden separat in Rechnung gestellt. (Mind. 5,-- pro angefangene 15 Min.) Sollte es im Einzelfall zur verspäteten Abholung kommen, ist das Betreuungspersonal vorher rechtzeitig zu informieren. 3. Mein Kind ist automatisch zur Teilnahme an der Betreuung während der Schulferien und den sonstigen schulfreien Tagen berechtigt. Die Betreuung findet in dieser Zeit von 7.30 Uhr bis Uhr statt. Die Anmeldung muss entsprechend dem schriftlichen Anmeldeaushang fristgerecht erfolgen. Nach Ablauf der im Aushang angegebenen Anmeldefristen können aus versicherungstechnischen Gründen keine Anmeldungen mehr angenommen werden. 4. Der Beitrag beträgt monatlich : Kurzes Angebot: 30,-- je Kalendermonat inkl. Ferienbetreuung bei 12 Monatsbeiträge Langes Angebot: 60,-- je Kalendermonat inkl. Ferienbetreuungen bei 12 Monatsbeiträgen. Alle Maßnahmeträger gewähren eine Geschwisterermäßigung. Der Elternbeitrag reduziert sich für jedes der Geschwisterkinder, das am kurzen Angebot teilnimmt, auf einen Jahresbeitrag von 240,-- (entspricht zwölf Monatsbeiträgen von 20,-- ). Bei einer Teilnahme am langen Angebot sowie einer Teilnahme im Rahmen des Kooperationsmodells Schule Jugendhilfe reduziert sich der Jahresbeitrag auf 480,-- (entspricht zwölf Monatsbeiträgen in Höhe von 40,-- ). Zur Darlegung des Anspruchs auf Geschwisterermäßigung erklären die Erziehungsberechtigten, dass mehrere Kinder die Freiwillige Ganztagsschule am selben und beziehungsweise oder an einem anderen Standort besuchen. 5. Die Teilnahme am Mittagessen ist verpflichtend. Die Kosten für das Essen betragen inkl. Getränkepauschale derzeit 3,-- pro Mahlzeit. Bei Nichtteilnahme am Mittagsessen ist das Essen bis Uhr des Vortages abzumelden. Ansonsten muss das Essen für diesen Tag berechnet werden. 6. Die Zahlung der monatlichen Beiträge sowie die Essensbeiträge erfolgt durch Abbuchung gemäß beiliegendem Lastschriftabbuchungsauftrag am Ende des jeweiligen Monats. Sollten die Essensgelder nicht entrichtet werden, behält sich der Verein den Ausschluss des Kindes vom Mittagessen vor. In diesem Fall muss das Kind vom Erziehungsberechtigten mit ausreichend Proviant für den ganzen Tag versorgt werden. 2-
3 7. Eine Förderung durch das Jugendamt für Betreuungsbeiträge und Mittagessen ist möglich und muss gesondert beantragt werden. 8. Der Förderverein hat das Recht zur fristlosen Kündigung, wenn zwingende Gründe vorliegen, wenn der Elternbeitrag oder Essensgelder nicht entrichtet werden. 9. Der Betreuungsvertrag ist für ein Schuljahr verbindlich gültig. Er beginnt am und endet am Am Schuljahresende endet der Betreuungsvertrag automatisch (ohne Kündigung). 10. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich (z.b. wegen Schulwechsel) und muss mindestens 2 Monate in voraus zum jeweiligen Monatsende schriftlich erfolgen. 11. Der Verein zur Förderung der Grundschule Scheidt e.v. behält sich bei Änderungen der Richtlinien für das Förderprogramm FGTS im Saarland vom oder Kürzung bzw. Wegfall der Zuwendungen ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. 12. Gemäß Beschluss der Generalversammlung des Vereins zur Förderung der Grundschule Scheidt e.v. vom liegt es im Ermessen des Betreuungspersonals, ein Kind auch für einen längeren Zeitraum von der Betreuung auszuschließen, wenn dies zum Schutz der anderen Kinder erforderlich ist. Erkrankte Kinder dürfen die nachschulische Betreuung nicht besuchen. Über jede Krankheit ist das Betreuungspersonal zu informieren. Bei Infektionskrankheiten, auch im häuslichen Bereich muss die Benachrichtigung sofort geschehen, damit geeignete Maßnahmen zum Schutz der anderen Kinder getroffen werden können. Wird in der nachschulischen Betreuung bei einem Kind eine Krankheit festgestellt, sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, das Kind sofort abzuholen. Bei Befall von Ungeziefer kann das Kind die Betreuung erst wieder besuchen, wenn durch ein ärztliches Attest nachgewiesen ist, dass das Kind vom Ungeziefer befreit ist. Eventuell vorhandene Allergien und andere gesundheitliche Auffälligkeiten sind dem Betreuungspersonal unbedingt mitzuteilen. 13. Bei Krankheit oder Abwesenheit ist das Kind nicht nur in der Schule sondern auch in der nachschulischen Betreuung abzumelden. 14. Die Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals beginnt jeweils mit der Ankunft des Kindes in den für die Betreuung vorgesehenen Räumen. Sie endet mit dem Verlassen des Schulhauses. 15. Bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die am Vormittag Anspruch auf die Unterstützung durch einen Eingliederungshelfer haben, muss auch am Nachmittag und in den Ferien von Seiten der Eltern für eine entsprechende Integrationshilfe gesorgt werden. Ansonsten ist die Betreuung des Kindes nicht möglich. Sollte bei Erkrankung des zuständigen Integrationshelfers kein Ersatz gestellt werden, kann Ihr Kind nicht an der Nachbetreuung bzw. Ferienbetreuung teilnehmen. 16. Die Betreuungsplätze werden grundsätzlich nach Betreuungsbedarf vergeben. Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Betreuungsplätze vorhanden sind, entscheidet grundsätzlich die Steuerungsgruppe über die Vergabe der Plätze. Die Annahme des Betreuungsvertrages gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Steuerungsgruppe gemäß Punkt der oben genannten Richtlinien. 3-
4 Von oben genannten Bedingungen habe ich Kenntnis genommen und erkläre mich hiermit einverstanden. Bitte zusätzlich angeben: o Mein Kind bedarf einer integrativen Hilfe o Mein Kind geht um... Uhr alleine heim o Mein Kind wird um... Uhr abgeholt. o Mein Kind darf von folgenden Personen abgeholt werden: o Mein Kind leidet an folgenden Allergien:... o Mein Kind muss folgende Medikamente einnehmen:... o Mein Kind leidet an folgender Krankheit/Auffälligkeit/körperlicher oder geistiger Einschränkung Ort, Datum Unterschrift der/s Erziehungsberechtigten Unterschrift Förderverein der FGTS Scheidt e.v. 4-
5 Förderverein der Grundschule Scheidt e.v. Nachschulische Betreuung ANMELDUNG UND EINZUGSERMÄCHTIGUNG Hiermit melde ich mein Kind... (Name des Kindes) ab... in der Nachschulischen Betreuung verbindlich an. Ich ermächtige den oben genannten Verein zur Abbuchung folgender Beträge: O monatlicher Beitrag in Höhe von 60,-- (nur für langes Angebot) O monatlicher Beitrag in Höhe von 30,-- (nur für kurzes Angebot) O Essensgeld für den jeweiligen Monat, derzeit 3,-- pro Mahlzeit... (Name des Kontoinhabers)... (Wohnort, Straße) Konto Nr....BLZ:... Bank Ort, Datum Unterschrift der/s Erziehungsberechtigten =================================================================== Beitrittserklärung zum Förderverein der Grundschule Scheidt e.v. Ich trete ab... dem Verein zur Förderung der Grundschule Scheidt e.v. bei. Name:... Vorname:... geboren am:... PLZ und Wohnort:... Straße Nr....,Tel. Nr.... O Ich möchte die Aktivitäten des Fördervereins mit meinem persönlichen Engagement unterstützen. (Bitte ankreuzen) Ort, Datum... Unterschrift... (bei Minderjährigen mit Unterschrift der/des ges. Vertreter/s) Ermächtigung zum Einzug des Mitgliedsbeitrags für den Förderverein der Grundschule Scheidt e.v. Ich,..., ermächtige Sie hiermit, widerruflich die von mir/meinem Ehegatten/Sohn/Tochter zu entrichtenden Mitgliederbeiträge in Höhe von zur Zeit 24,00 (Mindestbeitrag) pro Kalenderjahr, bei Fälligkeit zu Lasten meines Girokontos Nr.... bei... BLZ... mittels Lastschrift einzuziehen. Falls mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Ort, Datum...Unterschrift... 5-
um die Aufsichtspflicht Ihrer Kinder gewährleisten zu können, sind noch einige Punkte abzuklären:
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