Förderrichtlinie des Bundes: Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
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- Clara Holzmann
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1 Förderrichtlinie des Bundes: Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Fachtagung Elektromobilität Ladeinfrastruktur im öffentlich zugänglichen Raum 21. März 2017 in Würzburg Dr. Olaf Münster Geschäftsstelle Energiewende
2 Elektromobilität in Deutschland Start (2017) Ziel (2020) ca öffentlich zugängliche Ladepunkte (davon 230 Schnellladepunkte) 1 ca öffentlich zugängliche Normalladepunkte ca öffentlich zugängliche Schnellladepunkte ca elektrische betriebene Fahrzeuge 2 ca elektrische betriebene Fahrzeuge 1: BDEW Erhebung, Stand: : KBA-Daten, Stand:
3 Staatliche Maßnahmen zum Ausbau der Elektromobilität Anschaffung von Elektroautos (Umweltbonus) Kaufprämie zur Anschaffung eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs 1,2 Mrd. EUR bis 2019 Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur Zuschuss zur Errichtung von Schnell- und Normalladepunkten 300 Mio. EUR bis 2020 Rechtliche Rahmenbedingungen Elektromobilitätsgesetz (EmoG) und Ladesäulenverordnung (LSV) Steuerrechtliche Anpassungen (Steuerbefreiung, geldwerter Vorteil, etc.) Öffentliche Beschaffung Fuhrparkumstellung und Errichtung von Ladepunkten
4 Förderung zum Ausbau der Ladeinfrastruktur Aufbau eines flächendeckenden und bedarfsgerechten Ladenetzes Normalladepunkte (bis einschließlich 22 kw) Schnellladepunkte (mehr als 22 kw) Gesamtbudget beträgt 300 Mio. EUR 100 Mio. EUR für Normalladepunkte 200 Mio. EUR für Schnellladepunkte Laufzeit des Förderprogramms von 2017 bis 2020 Struktur des Förderprogramms Förderrichtlinie definiert den Rahmen des Programms über die Laufzeit von 4 Jahren Förderaufrufe legen die konkrete Ausgestaltung der Förderung über die jeweilige Laufzeit des Aufrufs fest (Anpassung an tatsächliche Entwicklung)
5 Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur I Gegenstand der Förderung Errichtung öffentlich zugänglicher Ladepunkte Anschluss an das Nieder- oder Mittelspannungsnetz (ggf. Pufferspeicher) Ertüchtigung oder Ersatzbeschaffung bestehender Ladesäulen (Mehrwert) Antragsberechtigung Natürliche und juristische Personen Allgemeine Anforderungen Öffentliche Zugänglichkeit der Ladesäule 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche mind. 12 Stunden pro Werktag (Kürzung der Gesamtförderung um 50%) Mindestbetriebsdauer beträgt 6 Jahre Strom für Ladesäule muss aus erneuerbaren Energieformen kommen Inbetriebnahme der Ladesäule spätestens 12 Monate nach Erhalt des Förderbescheids Berichtspflicht an die NOW (halbjährlich)
6 Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur II Technische Anforderungen Vorgaben der aktuellen Ladesäulenverordnung (LSV) Remotefähige Ladesäulen (Anbindung an Backend) Roaming für statische und dynamische Daten, Authentifizierung und Bezahlung Vorgaben des Mess- und Eichwesens Sonstige Empfehlungen Vorbereitung für die Umsetzung der ISO Angeschlagenes Ladekabel Farbliche Kennzeichnung der Ladesäule (auch im Dunkeln gut sichtbar) Farbliche Kennzeichnung des Ladeplatzes (Bodenmarkierung) Frei zugängliches WLAN
7 Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur III Förderhöhen pro Ladepunkt Technik prozentuale Förderung Fördersummen Normalladung (bis einschl. 22 kw) Schnellladung (bis 100 kw) Schnellladung (ab einschl. 100 kw) 60% EUR 60% EUR 60% EUR
8 Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur IV Förderhöhen des Netzanschlusses pro Standort Netzanschluss prozentuale Förderung Fördersummen Niederspannung 60% EUR Mittelspannung 60% EUR Pufferspeicher förderfähig bei positiver Vergleichsrechnung anstelle eines Netzanschlusses Begrenzung der Fördersumme auf 60 Mio. EUR pro Antragsteller
9 1. Förderaufruf: Rahmenbedingungen Laufzeit Antragsbeginn: 1. März 2017 Antragsende: 28. April 2017 Zuständigkeit Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) in Aurich Antragsverfahren Elektronische Antragstellung über das Förderportal des Bundes (easy-online) Einreichung der unterschriebenen Unterlagen innerhalb einer Woche auf dem Postweg sog. Windhundverfahren (Förderbescheid bei Vollständigkeit aller Unterlagen)
10 1. Förderaufruf: Förderhöhen für Ladepunkte Förderhöhen pro Ladepunkt Technik prozentuale Förderung Fördersummen Normalladung (bis 22 kw) Schnellladung (bis 100 kw) Schnellladung (über 100 kw) 40% EUR 40% EUR 40% EUR
11 1. Förderaufruf: Förderhöhen Netzanschluss Förderhöhen des Netzanschlusses pro Standort Netzanschluss prozentuale Förderung Fördersummen Niederspannung 40% EUR Mittelspannung 40% EUR Pufferspeicher förderfähig bei positiver Vergleichsrechnung anstelle eines Netzanschlusses Begrenzung der Fördersumme auf 5 Mio. EUR pro Antragsteller
12 1. Förderaufruf: Regionale Verteilung Schnellladeinfrastruktur: Ladepunkte Bundesländer Ladepunkte je Bundesland Ladepunkte gesamt Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz Berlin, Schleswig-Holstein, Sachsen Brandenburg, Hamburg, Sachsen-Anhalt Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Saarland Normalladeinfrastruktur: 10 Mio. EUR (keine regionale Verteilung)
13 1. Förderaufruf: Weitere Anforderungen I Technische Anforderungen Punktuelles Laden Steckerstandard aus 3 LSV Remotefähigkeit (auch übergreifend in Kombination mit Energie- Lastmanagement) Netzanschlussbedingungen des Netzbetreibers sind einzuhalten Betrieb während der im Förderantrag genannten Zeiten Sachgemäße Wartung und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Betrieb der Ladeinfrastruktur
14 1. Förderaufruf: Weitere Anforderungen II Technische Anforderungen Standorte an Bundesautobahnen Netzanschlussleistung mind. 630 kw Aufrüstung auf höhere Ladeleistungen (150 kw) ohne größeren Aufwand möglich Farbliche Kennzeichnung durch Bodenmarkierung im öffentlichen Straßenraum im nicht-öffentlichen Straßenraum
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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