Baugebiet An den Hecken
|
|
- Adam Voss
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Baugebiet An den Hecken Erläuterung der wichtigsten Bauvorschriften
2 Das Baugebiet An den Hecken Das Baugebiet An den Hecken befindet sich am südöstlichen Ortsrand der Stadt Burgdorf und ist etwa 8,3 ha groß. Es ist der erste Baustein möglicher weiterer Siedlungsentwicklungen in diesem Bereich perspektivisch sind weitere Baugebiete südwestlich und ggf. nördlich des neuen Baugebiets An den Hecken angedacht. Das Baugebiet wird gegliedert durch vorhandene landschaftsbildprägende Baumhecken (daher der Name des Baugebiets An den Hecken ). Diese Baumhecken dienen ansässigen Fledermäusen als Jagdrevier und bleiben daher erhalten. Baugebiet An den Hecken Abgesehen von einer neuen Kindertagesstätte im Süden des Baugebiets und einer kleineren Fläche für Mehrfamilienhäuser im Norden ist im neuen Baugebiet größtenteils eine Bebauung mit Einfamilienhäusern geplant. Allerdings ist nicht in jedem Teilbereich jeder Gebäudetyp zulässig. Aufgrund örtlicher Gegebenheiten ist das Baugebiet in mehrere Teilbaugebiete gegliedert, in denen jeweils nur ganz bestimmte Gebäudetypen zulässig sind: Bautyp 1 (WA1): Bungalows, 1geschossig, flache bis mittlere Dachneigung Bautyp 2 (WA2): Stadtvillen, 2geschossig, flache Dachneigung Bautyp 3 (WA3): Einfamilienhäuser mit Satteldach (höhere Bebauung) Bautyp 4 (WA4): Einfamilienhäuser mit Satteldach (niedrigere Bebauung) Bautyp 5 (WA7): Einfamilienhäuser mit flachen Pultdächer Diese vorliegende Erläuterung der Bauvorschriften konkretisiert auf den nächsten Seiten, warum an welcher Stelle im Baugebiet welche Gebäudetypen zulässig sind. Diese Konkretisierung ersetzt aber nicht die Festsetzungen des Bebauungsplans. Im Zweifel gelten die Bestimmungen des Bebauungsplans. Wichtiger Hinweis: Der Bebauungsplan enthält weitergehende Bestimmungen. In dieser Broschüre wurden lediglich diejenigen aufgeführt, die für einen ersten Eindruck der jeweiligen Bebauungsmöglichkeiten wichtig sind. 2
3 Bautyp 2 (WA2) Geschosswohnungsbau bzw. verdichtete Bebauung (WA 5 und WA 6) Bautyp 1 (WA1) Geplante Kindertagesstätte mit Familienzentrum Bautyp 5 (WA7) Bautyp 4 (WA4) Bautyp 3 (WA3) 3
4 Bautyp 1 (WA1): Bungalows und niedrige Häuser Die Grundstücke im Teilbaugebiet WA1 grenzen unmittelbar an das bereits bestehende Baugebiet an der Leipziger Straße an. Um die Belichtungssituation für die bestehende Bebauung nicht zu verschlechtern, wurde festgelegt, dass die neue Bebauung in diesem Bereich verhältnismäßig niedrig ist. Dies führt in der Folge dazu, dass hier in erster Linie Bungalows und andere Formen niedriger Bebauung realisiert werden können. Um dennoch ausreichend große Wohnflächen zu ermöglichen, wurde der Grundstücksanteil, der bebaut werden darf, mit 40% relativ hoch bemessen (Grundflächenzahl GRZ 0,4). Es sind unterschiedliche Dachformen und Dachneigungen zulässig. Geschosswohnungsbau bzw. verdichtete Bebauung Geplante Kindertagesstätte mit Familienzentrum 4
5 Dachformen: Es sind Sattel-, Walm- und Pultdächer zulässig. Satteldächer Walmdächer Pultdächer Dachneigungen: Die Mindestdachneigung beträgt 10 Grad, die maximal zulässige Dachneigung beträgt 35 Grad. Gebäudehöhen: Die Traufhöhe (siehe auch Glossar auf Seite 16) darf maximal 4,0 Meter betragen. Das Gebäude darf nicht höher als 6,50 Meter sein. max. 6,5 m max. 6,5 m max. 6,5 m max. 4,0 m max. 4,0 m max. 4,0 m Wichtiger Hinweis: Im nördlichen Gebietsbereich (Stichstraßen) ist aufgrund örtlicher Gegebenheiten die mögliche Gebäudelänge in Ost-West-Richtung auf ca. 13 Meter beschränkt! 5
6 Bautyp 2 (WA2): Stadtvillen Die Grundstücke im Teilbaugebiet WA2 befinden sich östlich und westlich der im Plangebiet bestehenden Baumhecke. Zwar werden die Gebäude in diesem Teilbaugebiet einen Abstand von mindestens 16 Metern zu dieser Baumhecke einhalten, dennoch kann sich in den Wintermonaten aufgrund der Höhe der bestehenden Baumhecke eine gewisse Verschattungssituation ergeben. Aus diesem Grund legt der Bebauungsplan fest, dass sämtliche Gebäude neben dem Erdgeschoss auch über ein vollwertiges Obergeschoss verfügen müssen. Die Festlegungen des Bebauungsplans führen dazu, dass in diesem Teil des Baugebiets nur so genannte Stadtvillen realisiert werden können. Geschosswohnungsbau bzw. verdichtete Bebauung Geplante Kindertagesstätte mit Familienzentrum 6
7 Dachformen: Es sind nur Zelt- oder Walmdächer zulässig. Zeltdächer Walmdächer Dachneigung: Die Mindestdachneigung beträgt 10 Grad, die maximal zulässige Dachneigung beträgt 22 Grad. Gebäudehöhen: Die Traufhöhe (siehe auch Glossar auf Seite 16) muss zwischen mindestens 5,50 Meter und höchstens 6,50 Meter betragen. min. 5,5 m max. 6,5 m 7
8 Bautyp 3 (WA3): Einfamilienhäuser mit Satteldach (höhere Bebauung) Die Grundstücke im Teilbaugebiet WA3 befinden sich entlang der am östlichen Rand des Baugebiets verlaufenden Baumhecke. In Entsprechung zum angrenzenden Teilbaugebiet WA4 (siehe nachfolgend) ist hier der Bau von Häusern mit Satteldächern vorgesehen. Die Bestimmungen des Bebauungsplans lassen ein Erdgeschoss, ein Obergeschoss mit Dachschrägen und ggf. zusätzlich mit Spitzboden zu. Wie im Teilbaugebiet WA2 kann sich in den Wintermonaten aufgrund der Höhe der bestehenden Baumhecke eine Verschattungssituation ergeben. Aus diesem Grund ist hier eine höhere Bebauung zulässig als in den übrigen Teilbaugebieten. Es erfolgt anders als in Teilbaugebiet WA4 keine Festlegung der Firstrichtung. Geschosswohnungsbau bzw. verdichtete Bebauung Geplante Kindertagesstätte mit Familienzentrum 8
9 Dachformen: Es sind nur Satteldächer oder Krüppelwalmdächer zulässig. Satteldächer Krüppelwalmdächer Dachneigung: Die Mindestdachneigung beträgt 35 Grad, die maximal zulässige Dachneigung beträgt 50 Grad. Gebäudehöhen: Die Traufhöhe (siehe auch Glossar auf Seite 16) darf maximal 4,50 Meter betragen. Das Gebäude darf nicht höher als 9,00 Meter sein. 9
10 Bautyp 4 (WA4): Einfamilienhäuser mit Satteldach (niedrigere Bebauung) Die Baugrundstücke, die weder unmittelbar an bestehende Bebauung noch unmittelbar an die bestehenden Baumhecken angrenzen, sind dem Teilbaugebiet WA4 zugeordnet. Hier ist der Bau von Einfamilienhäusern mit Satteldach vorgesehen. Die Bestimmungen des Bebauungsplans lassen ein Erdgeschoss und ein Obergeschoss mit Dachschrägen zu. Hier ist allerdings zu beachten, dass eine flexible Begrenzung der maximalen Höhe gilt: Um auch in den Wintermonaten Verschattungen durch südlich gelegene Gebäude zu vermeiden und eine optimale Besonnung zu gewährleisten, ist die zulässige Firsthöhe zusätzlich durch eine so genannte Hüllkurve begrenzt (siehe nächste Seite). Geschosswohnungsbau bzw. verdichtete Bebauung Geplante Kindertagesstätte mit Familienzentrum 10
11 Dachformen: Es sind nur Satteldächer oder Krüppelwalmdächer zulässig. Die Firstrichtung ist vorgegeben (Ost-West-Richtung). Satteldächer Krüppelwalmdächer Dachneigung: Die Mindestdachneigung beträgt 35 Grad, die maximal zulässige Dachneigung beträgt 50 Grad. Sonderthema Hüllkurve: Auch im Winter sollen nicht nur die Dachflächen, sondern möglichst auch die Südfassaden besonnt werden. Dies erfordert eine besondere Regelung zur Höhenbegrenzung, damit Gebäude nicht vom südlich gelegenen Nachbarn verschattet werden bzw. ihrerseits einen nördlich angrenzenden Nachbarn nicht verschatten. Gebäudehöhen: Die Traufhöhe (siehe auch Glossar auf Seite 16) darf maximal 4,00 Meter betragen. Die maximale Gebäudehöhe beträgt 8,50 Meter; durch die nebenstehende Hüllkurve ergeben sich aber möglicherweise geringere zulässige Gebäudehöhen! (weitere Beschränkungen durch die Hüllkurve!) Die Hüllkurve bestimmt eine flexible Begrenzung der Gebäudehöhe in Abhängigkeit vom Abstand zur nördlichen Nachbargrenze: Je weiter das Gebäude von der nördlichen Nachbargrenze abrückt, desto höher darf es gebaut werden. Allerdings ist die maximale Höhe auf 8,50 Meter begrenzt. Umgekehrt gilt: Je näher das Gebäude an die nördliche Nachbargrenze heranrückt, desto niedriger muss es errichtet werden und kann möglicherweise die maximal zulässige Höhe von 8,50 Metern nicht voll ausschöpfen. Für Dachgauben und ähnliches gelten Ausnahmen. Dachgaube 11
12 Bautyp 5 (WA7): Einfamilienhäuser mit Pultdach Im Zentrum des Baugebiets ist eine Abwandlung des Gebäudetyps 2 Stadtvilla vorgesehen: Anstelle von Walm- und Zeltdächern sind hier flach geneigte Pultdächer und zueinander versetzte Pultdächer zulässig. Nach Norden, zur Erschließungsstraße und zu einer neu angepflanzten Baumhecke hin, sollen die Gebäude zweigeschossig wirken, daher wird hier eine entsprechende einzuhaltende Traufhöhe festgesetzt. Nach Süden, zum Garten hin, können auch niedrigere Gebäudeteile errichtet werden (z.b., falls gegeneinander versetzte Pultdächer vorgesehen werden sollen). Die für das südlich angrenzende Teilbaugebiet WA4 vorgeschriebene Hüllkurve stellt sicher, dass die Gebäude des Gebäudetyps 5 ausreichend besonnt werden. Geschosswohnungsbau bzw. verdichtete Bebauung (WA5 und WA6) Geplante Kindertagesstätte mit Familienzentrum 12
13 Dachformen: Es sind nur Pultdächer oder versetzte Pultdächer zulässig. Die Firstrichtung ist vorgegeben (Ost-West-Richtung). Pultdächer versetzte Pultdächer Dachneigung: Die Mindestdachneigung beträgt 10 Grad, die maximal zulässige Dachneigung beträgt 22 Grad. Gebäudehöhen: Die Traufhöhe (siehe auch Glossar auf Seite 16) muss sofern die Traufseite zur Straße hin gewandt ist - zwischen mindestens 5,00 Meter und höchstens 6,50 Meter betragen. Die maximale Gebäudehöhe darf 9,00 Meter nicht überschreiten. 13
14 Weitere Bestimmungen Gestaltung: Dachgauben: Die Breite von Dachgauben ist auf die Hälfte der Breite der jeweiligen Dachseite begrenzt. 100% max. 50% Dachfarben: Es sind bestimmte Orange-, Rot-, Braun- und Grautöne zulässig. Fassadengestaltung: Zur Fassadengestaltung gibt es weder zu Farben noch zu Materialien Festlegungen. Überbaubare Flächen: Gebäudevorsprünge: Untergeordnete Gebäudeteile (Erker, Windfänge etc.) dürfen die festgesetzten Baugrenzen um einen Meter überschreiten, sofern der Gebäudeteil nicht breiter als 35% der jeweiligen Gebäudeseite ist. max. 35% 100% Baugrenze max. 1m Garagen und Nebenanlagen: In den Teilbaugebieten 1 und 2 müssen Garagen und Nebenanlagen innerhalb der Baugrenzen errichtet werden bzw. dürfen diese um einen Meter überschreiten. In den übrigen Teilbaugebieten können Garagen und Nebenanlagen auch außerhalb der Baugrenzen zugelassen werden. Sofern öffentliche Grünflächen angrenzen, muss hierzu 2 Meter Abstand gehalten werden. Baugrenze 14
15 Einfriedungen: Allgemein sind im gesamten Baugebiet nur Holzzäune und Hecken als Einfriedung zulässig. Die maximale Höhe beträgt in der Regel 2 Meter. Von dieser Regel gibt es 2 Ausnahmen: max. 1,7 m max. 2,0 m Zu angrenzenden Grünflächen sind Einfriedungen nur als Hecken mit einer maximalen Höhe von 2 Metern zulässig. Holzzäune sind bis zu einer Höhe von 1,70 Meter zulässig, sofern sie als Staketenzaun errichtet werden. max. 1,7 m max. 1,0 m Zu angrenzenden Straßenflächen sind auch Mauern zulässig. Diese sowie geschlossene Holzzäune dürfen aber nur 1 Meter hoch sein. Alle anderen zulässigen Einfriedungen (siehe oben) dürfen maximal 1,70 Meter hoch sein. Niederschlagsentwässerung: Regenwasser von Dachflächen und den befestigten Grundstücksflächen muss auf dem eigenen Baugrundstück versickert werden. Auf nebenstehender Karte sind Bereiche markiert, in denen eine Versickerung wegen der Bodenverhältnisse u.u. erschwert ist. Für die in den markierten Bereichen gelegenen Baugrundstücke kann daher bei Bedarf der Anschluss an den städtischen Regenwasserkanal erlaubt werden. Wichtiger Hinweis: Der Bebauungsplan enthält weitergehende Bestimmungen. In dieser Broschüre wurden lediglich diejenigen aufgeführt, die für einen ersten Eindruck der jeweiligen Bebauungsmöglichkeiten wichtig sind. 15
16 Glossar Dachgaube: Dachneigung: Ein Dachaufbau in einem geneigten Dach eines Gebäudes wird Dachgaube genannt und dient der Belichtung der Räume unter dem Dach. Als Dachneigung wird das Gefälle der Dachfläche bezeichnet, die in Grad angegeben wird. Gesamt-/Gebäudehöhe: Als Gesamt- bzw. Gebäudehöhe gilt der höchste Punkt des Gebäudes inklusive des Dachs und der Dachaufbauten. GRZ: Hüllkurve: Traufhöhe: Vollgeschoss: WA: Grundflächenzahl; gibt den Flächenanteil an, der auf dem Grundstück überbaut werden darf; wird meist mit ein oder zwei Kommastellen angeben. Eine GRZ von 1,0 würde einer vollständig bebaubaren Fläche entsprechen. Eine GRZ von 0,3 entspricht einer Fläche, die zu 30 % bebaut werden darf. Die Hüllkurve wird für das Teilbaugebiet 4 genutzt, um optimale Energieerträge durch Sonneneinstrahlung zu ermöglichen. Mit Hilfe der Hüllkurve wird damit die Höhe der Wohngebäude in Abhängigkeit von ihrem Abstand zum nördlich angrenzenden Grundstück bestimmt. So wird für alle im Teilbaugebiet 4 errichten Gebäude eine gute Sonneneinstrahlung in der Zeit vom 06. Januar bis 06. Dezember ermöglicht. Die Traufe bezeichnet die untere Kante eines geneigten Daches. Die Traufhöhe ist der Schnittpunkt der traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut. Die Niedersächsische Bauordnung regelt den Begriff des Vollgeschosses wie folgt: Vollgeschoss ist ein oberirdisches Geschoss, das über mindestens der Hälfte seiner Grundfläche eine lichte Höhe von 2,20 m oder mehr hat. Ein oberstes Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte lichte Höhe über mehr als zwei Dritteln der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat. Zwischendecken oder Zwischenböden, die unbegehbare Hohlräume von einem Geschoss abtrennen, bleiben bei Anwendung der Sätze 1 und 2 unberücksichtigt. Hohlräume zwischen der obersten Decke und der Dachhaut, in denen Aufenthaltsräume wegen der erforderlichen lichten Höhe nicht möglich sind, gelten nicht als oberste Geschosse. ( 2 Abs. 7 NBauO) Die Abkürzung WA steht für die Gebietskategorie Allgemeines Wohngebiet der Baunutzungsverordnung BauNVO ( 4 BauNVO). Wenn wie im vorliegenden Fall ein Gesamtbaugebiet in einzelne Teilbaugebiete gegliedert wird, erhält jedes dieser Teilbaugebiete eine eigene Nummerierung (WA1, WA2, WA3 usw.). Impressum Stadt Burgdorf Stadtplanungsabteilung Burgdorf Inhaltlicher Stand: Luftbilder Titel und Seite 2: Ackers Partner Städtebau, Braunschweig 16
Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom
www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und
MehrDer Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m².
Begründung zum Bebauungsplan "Sandäcker II - 1. Änderung" Gemeinde Landkreis Regierungsbezirk Ravensburg Tübingen 1 Anlass der Planänderung Das Gewerbegebiet Sandäcker II liegt am südlichen Ortsrand der.
MehrBEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke
BEBAUUNGSPLAN NR. 1 zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke - BAUNUTZUNGSPLAN - vom 24. Juli 1963 in der Änderungsfassung vom 26.05.1971 Dieser Plan besteht aus dem folgenden Text
MehrENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE
ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE Gemeinde: Landkreis: Stadt Pulsnitz Bautzen Planverfasser: Planungsbüro Schubert Architektur & Freiraum Friedhofstraße 2 01454 Radeberg
MehrA n d e r B i e s e l h e i d e
Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89
MehrÖrtliche Bauvorschrift
Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung der Bebauung an den Kanälen Seite 1 von 5 Örtliche Bauvorschrift der Stadt Papenburg über die Gestaltung der Bebauung an den Kanälen in der Fassung vom 15.12.1988,
MehrSatzung. über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Baugestaltungssatzung) für. den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16/77/III - Leimbacher Berg -
Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Baugestaltungssatzung) für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16/77/III - Leimbacher Berg - einschl. der Änderungen zu diesem Bebauungsplan vom 09.
Mehr(BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung 9 (1) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit (i.v.m.) 1.1 Sondergebiet - Klinik (SO Klinik) 11 (2) Baunutzungsverordnung
Textteil zum Bebauungsplanentwurf Nr. 879 - Stand: 30.11.2011 Seite 1 A. Planungsrechtliche Festsetzungen 9 (1) Baugesetzbuch () 1. Art der baulichen Nutzung 9 (1) Nr. 1 in Verbindung mit () 1.1 Sondergebiet
Mehr1. Planungsrechtliche Festsetzungen
Die Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrB e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB
B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa
MehrVerkauf von Baugrundstücken
Bebauungsplan Röblinseesiedlung Mitte Verkauf von Baugrundstücken Die Stadt Fürstenberg/ Havel beabsichtigt den Verkauf von Baugrundstücken, geeignet zur Bebauung, entsprechend den Festsetzungen des B-Planes,
MehrGEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)
GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) BEBAUUNGSPLAN NR. 89 "ORTSMITTE - WESTLICH DER LANDSHUTER STRASSE" TEIL 1 IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB TEXTTEIL 0 m 25 m 50 m Norden Maßstab 1:500 Eberhard von
MehrB E B A U U N G S P L A N Vorderer Bau
B E B A U U N G S P L A N Vorderer Bau 3. Änderung Gemarkung Bachhagel Gemeinde Bachhagel Landkreis Dillingen Gemeinde Bachhagel Bearbeitung: Plandatum: 01.09.2009 Ulrich Mäck Dipl.-Ing. (FH) Projektleitung
MehrOrtsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen
Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan "Auf dem Jägermorgen" Fassung für die Bekanntmachung gemäß 10 (3) BauGB (Stand :14.01.2005) Bearbeitet im Auftrag
MehrAusschnitt aus dem Flächennutzungsplan, 1. Fortschreibung, Maßstab 1:5.000
Landkreis Ludwigsburg Stadt Bietigheim-Bissingen Gemarkung Bietigheim B E G R Ü N D U N G nach 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan BUCH MITTE NORD, 2. Änderung Planbereich 3.3 Der Geltungsbereich
Mehrlassy architektur + raumplanung 1 Gestaltungs- und Bebauungsrichtlinie Windhaag bei Perg WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013
lassy architektur + raumplanung 1 WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013 lassy architektur + raumplanung 2 PRÄAMBEL Ziel dieser Richtlinie ist, das historische und neue Straßen-, Orts- und Landschaftsbild
MehrGemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr. 5 An der Auwiese
Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr. 5 An der Auwiese 1 Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr. 5 An der Auwiese Öffentlichkeitsbeteiligung am 20. September 2011 Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr.
MehrFAQ für Bauherren. Sehr geehrte Bauplatzinteressentin, sehr geehrter Bauplatzinteressent,
FAQ für Bauherren Sehr geehrte Bauplatzinteressentin, sehr geehrter Bauplatzinteressent, für die meisten Menschen treten jede Menge Fragen auf, wenn sie zum ersten Mal bauen. Um Ihnen diesen Prozess zu
MehrStädtebauliche Begründung
Städtebauliche Begründung Stadtteil Troisdorf- Spich, Bereich Hauptstraße, Im Kreuzfeld Änderung überbaubarer Flächen zur Blockentkernung Vorentwurf, Stand: 13.11.2014 Stadt Troisdorf Der Bürgermeister
MehrIm Bebauungsplan kann aus städtebaulichen Gründen die Bauweise festgesetzt werden ( 9 Absatz 1 Nummer 2 BauGB).
6.1 Allgemeines Im Bebauungsplan kann aus städtebaulichen Gründen die Bauweise festgesetzt werden ( 9 Absatz 1 Nummer 2 BauGB). Die Bauweise kann im Bebauungsplan als offene, geschlossene oder abweichende
MehrBaugebiet in Heidmühle
Baugebiet in Heidmühle Brauerwiesen Am Apfelgarten Baugebiet in Heidmühle Brauerwiesen Am Apfelgarten 27 Grundstücke zwischen ca. 600 m² und 810 m² - landschaftlich schön eingebunden - Hoher Wohn- und
MehrStadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung
Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich
MehrÖrtliche Bauvorschrift
1 Örtliche Bauvorschrift über besondere Anforderungen an die Gestaltung von Gebäuden und baulichen Anlagen innerhalb des Wohnhofes Im Eichenbrink (Gestaltungssatzung für einen Teilbereich des Geltungsbereiches
MehrGEMEINDE ROETGEN BEBAUUNGSPLAN NR. 15 HACKJANSBEND 1. ÄNDERUNG
BEBAUUNGSPLAN NR. 15 HACKJANSBEND 1. ÄNDERUNG GESTALTUNGSSATZUNG RaumPlan Aachen Uwe Schnuis Uli Wildschütz Lütticher Strasse 10 12 52064 Aachen 08. November 2006 INHALT: 1. Geltungsbereich 2. Gestaltung
MehrStadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung
Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Bürgerinformationsabend am 01.03.2016 GERHARDT.stadtplaner.architekten VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN GERHARDT.stadtplaner.architekten
MehrBebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung
Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung Entscheidungsbegründung Stand: 12.07..2007 Inhalt: 1 Erfordernis der Planaufstellung und allgemeine Ziele 1.1 Geltungsbereich/Lage des
MehrO R T S S A T Z U N G. der Stadt Neunkirchen (Saar) über Örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Stockfeld"
64.30-1 O R T S S A T Z U N G der Stadt Neunkirchen (Saar) über Örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Stockfeld" in der Fassung der Änderungssatzungen vom 15.11.1983 und 16.12.1987
MehrSatzung nach 74 LBO über örtliche Bauvorschriften
Kreis Alb-Donau-Kreis Gemeinde Rottenacker Projekt Bebauungsplan "Kapellenäcker/Am Silberberg I" Nr. 10.908 hier: Satzung nach 74 LBO über örtliche Bauvorschriften Diese Satzung umfasst insgesamt 5 Seiten
MehrS A T Z U N G. über die Gestaltung baulicher Anlagen für den Bereich des Bebauungsplanes Nr Hofenbornstraße vom
S A T Z U N G über die Gestaltung baulicher Anlagen für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 837 - Hofenbornstraße vom 19.4.2002 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
MehrBauplatz. Flurstücks Nr.1544 Gemeinde Frittlingen. Lageplan und / oder Fotos. Adresse. Die genaue Adresse des Grundstücks erhalten Sie vom Anbieter
LEADER-Flächenmanagement Bärenthal Buchheim Denkingen Frittlingen Irndorf Kolbingen Renquishausen Bauplatz Flurstücks Nr.1544 Gemeinde Frittlingen Lageplan und / oder Fotos Adresse Die genaue Adresse des
MehrSollten Sie Fragen zur Bauordnung oder Baugenehmigung haben, so wenden Sie sich bitte an die Abteilung 16.4 Bauordnung -,
Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, Sie haben eine Option auf ein Grundstück im fünften Bauabschnitt des Vogelrutherfeldes erhalten. Die planungsrechtliche Grundlage für die Bebauung Ihres Grundstückes
Mehr1. Änderungs- und Erweiterungssatzung zur Örtlichen Bauvorschrift
1. Änderungs- und Erweiterungssatzung zur Örtlichen Bauvorschrift zur Gestaltung des Orts- und Straßenbildes des Stadtteiles Mardorf der Stadt Neustadt a. Rbge. (Gestaltungssatzung Mardorf) Aufgrund der
Mehr7. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 52: UNTERHOFKIRCHEN
7. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 52: UNTERHOFKIRCHEN Begründung zur 7. Bebauungsplanänderung Architekt: Dipl.-Ing. Architekt Alexander Groh Roßmayrgasse 17 85435 Erding Tel: 08122-880020 Fassung vom 16.09.2014
MehrDer Bebauungsplan umfasst die Flurstücksnummer bzw. Teile der Flurstücksnummer 466 und 464, Gemarkung Wörth
Dieser Bebauungsplan ist auf dem derzeitig aktuellen Stand, in die sämtliche Änderungen eingearbeitet wurden. Er beinhaltet weder Aussagen über das Inkrafttreten noch ist er unterzeichnet, da es sich in
MehrBerechnung zum Maß der baulichen Nutzung
Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung zum Bauantrag vom zum Antrag auf Vorbescheid vom (Zutreffendes bitte ankreuzen) Bauherr Baugrundstück 1. Bauplanungsrechtliche Vorgaben 1.1. Bebauungsplan mit Festsetzungen
MehrStadt Marktoberdorf. Örtliche Bauvorschriften. (Stand der 2. Änderung)
www.buerosieber.de Örtliche Bauvorschriften (Stand der 2. Änderung) Stadt Marktoberdorf Fassung vom 15.11.2016 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis 2 2 Rechtsgrundlagen 3 3 Geltungsbereiche 4 4 Vorschriften
MehrGestaltungssatzung. Präambel
Gestaltungssatzung der Stadt Meckenheim über die Gestaltung baulicher Anlagen für einen Teilbereich des Bebauungsplans 118 Bahnhof - Nördliche Stadterweiterung I Präambel Die Erscheinungsform von Gebäuden
MehrLaufener Straße für das Gebiet an der Untersurheimer Straße nach 13a BauGB
1 GEMEINDE SAALDORF-SURHEIM 11. Änderung des Bebauungsplans Laufener Straße für das Gebiet an der Untersurheimer Straße nach 13a BauGB MIT GRÜNORDNUNGSPLAN Gemarkung Surheim Ortsteil Surheim SATZUNG Stand
Mehr1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient vorwiegend dem Wohnen.
Spath+Nagel Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-64a VE Arbeitsfassung, Stand: 16.06.2014 Textliche Festsetzungen: ART DER NUTZUNG 1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient
MehrJAKOBY + SCHREINER J +
1. Planungsrechtliche Festsetzungen: Ortsgemeinde Hecken 2. Änderung Bebauungsplan Im obersten Kappesgarten Ergänzung der textliche Festsetzungen 1.1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB,
Mehr>> Hochwiese 1. Erweiterung 4. Änderung <<
GEMEINDE ORTSTEIL LANDKREIS DUNNINGEN SEEDORF ROTTWEIL >> Hochwiese 1. Erweiterung 4. Änderung
MehrSatzung. über die Gestaltung von Dachgauben und vergleichbaren Dachaufbauten im Stadtgebiet der Stadt Friedberg
Satzung über die Gestaltung von Dachgauben und vergleichbaren Dachaufbauten im Stadtgebiet der Stadt Friedberg Beschluss: 30.07.1998 Genehmigung: - Ausfertigung: 05.08.1998 Inkrafttreten: 08.08.1998 Seite
MehrÖrtliche Bauvorschriften Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen ( 74 Abs.1 Nr.1 LBO)... 3
Gemeinde Walzbachtal Bebauungsplan Gageneck - der 3. Änderung OT Jöhlingen Örtliche Bauvorschriften in der Fassung I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Örtliche Bauvorschriften... 3 1. Anforderungen an
MehrStadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach
Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach für die Fl. Nrn. 1200/9 und 1137/21 (Bauflächen-Nr. 41), Gemarkung Freilassing B E G R Ü N D U N G Lerach Planungs-GmbH
MehrSTADT WEHR GEMARKUNG WEHR
STADT WEHR GEMARKUNG WEHR BEBAUUNGSPLAN GROßE ZELG II TEIL 3 GEOPLAN BÜRO FÜR STADTPLANUNG DIPL.- GEOGRAPH/FREIER STADTPLANER TILL O. FLEISCHER LACHENSTRAßE 16 TELEFON: 07762/52 08 55 79664 WEHR FAX: 07762/52
MehrBauanträge und Bauvoranfragen
Stadt BU-Nr. 038/2013 Amt für Bauwesen, Umweltschutz und Stadtentwicklung Vorlage an den Bauausschuss zur Beratung in der Sitzung am 15.05.2013 (öffentlich). Bauanträge und Bauvoranfragen A. Baugenehmigungsverfahren
MehrVII B/1/2. Anhang: Erläuterungen und Skizzen zu den Begriffsbestimmungen (Art ) Stand: 1. Juli 2011
Anhang: Erläuterungen und Skizzen zu den Begriffsbestimmungen (Art. 31 63) Stand: 1. Juli 2011 Zu Art. 32 Gebäude Die Gebäude weisen eine festgelegte Mindestgrösse auf, die mit Höhenmassen, Längenmassen
MehrAuszug aus den Gestaltungsregeln für die Wohnbebauung am Phoenix See, Teilbereich C Wohnen am Südufer
Übergeben von: Projektbüro Barcelonaweg 14 44269 Dortmund Tel.: 0231.22 22 77 10 Fax: 0231.22 22 77 19 E-Mail: s.roemer@dsw21.de Auszug aus den Gestaltungsregeln für die Wohnbebauung am Phoenix See, Teilbereich
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13 i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 16.7.2015 STADT BOCKENEM STADTTEIL MAHLUM BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFT NR. 10-04 ÜBERNWEG 1. ÄNDERUNG BÜRO
MehrPlanungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB
A Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB 1. Art der baulichen Nutzung (gem. 9 Abs.1 Nr.1 BauGB in Vbdg. mit 4 BauNVO) Allgemeine Wohngebiete (gem. 4 BauNVO) a) Die gemäß 4 Abs.2 Nr.1-3 BauNVO beschriebenen
MehrExposé zum Verkauf städtischer Grundstücke im Neubaugebiet Hm01 Dechant-Blum-Straße / Am Aegidiushäuschen
Exposé zum Verkauf städtischer Grundstücke im Neubaugebiet Hm01 Dechant-Blum-Straße / Am Aegidiushäuschen Stand 16.07.2010 (01/2008) Seite 1 von 5 Lage Die Baugrundstücke liegen in einer ruhigen Wohngegend
MehrEingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Bewertungssystem und Ökokonto imbodenseekreis. Anlage 5
Anlage 5 1 Beispiel Ein fiktives Beispiel soll die Anwendung des vorstehend beschriebenen Bewertungssystems verdeutlichen. Dargestellt wird eine typische Situation, wie sie in zahlreichen Gemeinden immer
MehrB E B A U U N G S P L A N
GEMEINDE ZÖSCHINGEN B E B A U U N G S P L A N Bei den Flecken 5. Änderung Satzung: 10.08.2015 Ingenieurbüro Gansloser GmbH & Co. KG INGENIEURE & PLANER Weigandweg 2 89407 Dillingen Telefon: 0 90 71 7 29
MehrStadt Soltau. Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln
Stadt Soltau Bebauungsplan Nr. 116 Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln - mit örtlicher Bauvorschrift - im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Präambel mit Verfahrensvermerken
MehrGEMEINDE SIMMERATH. Bebauungsplan Nr. 167 Lohmühlenstraße gem. 13a BauGB TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
GEMEINDE SIMMERATH Bebauungsplan Nr. 167 Lohmühlenstraße gem. 13a BauGB TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 23. April 2013 A PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN ( 9 BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr.
MehrBaupolizeiverordnung
64.90-1 Baupolizeiverordnung über die Bebauung des Geländes Gemarkung Kohlhof, östlich der Ludwigsthaler Straße (3. Bauabschnitt), im Ortsteil Haus Furpach in der Stadt Neunkirchen/Saar, Kreis Ottweiler
MehrBeratung im StUWi Drucksache Nr. 10/2014
Fachbereich : F3.1 Vorlage der Verwaltung Aktenzeichen : F3.1.6 Stu Datum : 02.01.2014 Beratung im StUWi Drucksache 10/2014 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:
MehrBEBAUUNGSVORSCHRIFTEN
Stand: 09.04.2014.. Rechtskraft: 17.04.2014 BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN Bebauungsplan "Im Lichtberg II" der Stadt Stockach - Stadtteil Winterspüren (Landkreis Konstanz) Art der baulichen Nutzung 1.1 Das Gebiet
MehrStadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG
Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG Bearbeitung: Büro Dr. Klaus Thomas Ritterstraße 8 61118 Bad Vilbel Tel: 06101/ 582106 Fax 06101/ 582108 info@buerothomas.com
MehrStadt Oranienburg Bebauungsplan Nr. 34 Oranienburg Süd zwischen Birkenallee, Berliner Straße und Sebastian-Bach-Promenade
Stadt Oranienburg Bebauungsplan Nr. 34 Oranienburg Süd zwischen Birkenallee, Berliner Straße und Sebastian-Bach-Promenade Textbebauungsplan einfacher Bebauungsplan gemäß 9 BauGB i.v.m. 30 Abs. 3 BauGB
MehrJAKOBY + SCHREINER J +
PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN ART DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 (1) Ziff. 1 BauGB) Ortsgemeinde Nannhausen 1. Änderung Bebauungsplan Auf der Norr 1. Bauabschnitt Textliche Festsetzungen Als Art der baulichen
MehrM A G I S T R A T D E R S T A D T W I E N MA 21 B Stadtteilplanung und Flächennutzung Süd-Nordost
M A G I S T R A T D E R S T A D T W I E N MA 21 B Stadtteilplanung und Flächennutzung Süd-Nordost Plandokument 7915 Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes Der Gemeinderat hat in
MehrPotential-Check Photovoltaik
Gebäude: Dienstgebäude (3 Stk.) Friedhof Adresse: Kirchgasse 4,5 und 15 Die Gebäude haben Flachdächer. Die Dächer sind sehr klein Durch die umliegenden Bäume und die Kirche sind die Dachflächen stark verschattet.
Mehr1. Änderungssatzung. Artikel I Satzungsänderung. 5 Abrechnungsgebiet
1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Suderburg über die Erhebung von Beiträgen nach 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung -
MehrI. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB
B-Plan 78 Uetersen NVZ An der Klosterkoppel 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Sondergebiet Einzelhandel ( 11 BauNVO) (1) Das Sondergebiet Einzelhandel dient der Unterbringung von Einzelhandelsbetrieben
MehrBebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"
Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung" Gemeinde Bekond Kreis Trier-Saarburg Begründung Entwurf September 2009 Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.09.2009 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt,
MehrINTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2066 der Landeshauptstadt München Frankfurter Ring (südlich) (Teiländerung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1943 b) Bitte beachten Sie
MehrStadt Kerpen, Bebauungsplan HO 183/1.Änderung "Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem. Textliche Festsetzungen (Ergänzung) Aufstellung: S.
Aufstellung: S. 1 A RECHTSGRUNDLAGEN Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I S. 2141, 1998 I, S.137), zuletzt geändert durch Artikel 21G vom 21.06.2005 (BGBL. I S. 1818)
MehrVORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN Wohnen am Hofgut Auf den Flst u
Kreis Stadt Gemarkung Ludwigsburg Vaihingen a.d. Enz Vaihingen a.d. Enz V03031TIT01.doc VORHABEN UND ERSCHLIESSUNGSPLAN Wohnen am Hofgut Auf den Flst. 18591865 u. 17871794 Inhaltsverzeichnis Erläuterungsbericht
MehrMarkt Titting. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 mit integriertem Grünordnungsplan Tittinger Berg. Satzung
Markt Titting 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 mit integriertem Grünordnungsplan Tittinger Berg Satzung Ausfertigung i. d. F. vom 26.02.2015 2. Änderung des B-Plans Tittinger Berg Satzung Markt Titting
MehrBauanträge und Bauvoranfragen
Stadt Laichingen BU-Nr. 035/2012 Amt für Bauwesen, Umweltschutz und Stadtentwicklung Vorlage An den Bauausschuss zur Beratung in der Sitzung am 25.04.2012 (öffentlich). Bauanträge und Bauvoranfragen A.
MehrBaugebiet Backhausgewann II
Verkaufsexposé Baugebiet Backhausgewann II 55278 Dalheim Inhalt 1 1. Übersichtsplan 2 2. Lageplan (Nord) 3 3. Lageplan (Süd) 4 4. Bebauungsplan 5 5. Standort- und Objektbeschreibung 6/7 I. Lage II. Objekt
MehrSTADT AHLEN Verkauf von Wohnbaugrundstücken Hohle Eiche Walther-Rathenau-Straße
STADT AHLEN Verkauf von Wohnbaugrundstücken Hohle Eiche Walther-Rathenau-Straße Inhalt 1. Wohnbaugrundstücke Hohle Eiche 3 2. Wohnbaugrundstücke Walther-Rathenau-Straße 3 3. Vergabekriterien für Hohle
MehrBebauungsplan der Stadt Wolfsburg
Benachbarte Bebauungspläne:. Innenstadt des Stadtteiles Vorsfelde. Ernst-August-Str. und Luisenstr., I.Teilbereich. Ernst-August-Str., Alter Mühlenweg I Lange Straße Amtsstraße M.:000 Stadt Wolfsburg Geschäftsbereich
MehrBaupolizeiverordnung. für das Gelände "Auf Labenacker" in der Gemeinde Wiebelskirchen, Kreis Ottweiler
65.22-1 Baupolizeiverordnung für das Gelände "Auf Labenacker" in der Gemeinde Wiebelskirchen, Kreis Ottweiler Aufgrund des Polizeiverwaltungsgesetzes (PVG) vom 01.06.1931 (GS, S. 77) und der 14 bis 16
MehrDie folgenden Seiten geben Antworten oder Hinweise auf Quellen, um diese Fragen zu beantworten.
5.2 Bauformen Problem Als zukünftiger Bauherr oder Käufer haben Sie Vorstellungen über die äußere Form Ihres Hauses. Es sind aber eine Vielzahl von Faktoren zu beachten, die Einfluss auf Ihr zukünftiges
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393
MehrGemeinde Volkertshausen Landkreis Konstanz
Gemeinde Volkertshausen 621.438-028 Landkreis Konstanz BEBAUUNGSPLAN und ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "Leimgrube" Textliche Festsetzungen A) Rechtsgrundlagen (1) Baugesetzbuch (BauGB) (2) Verordnung über die
MehrBaugrundstücke im Herzen von Meckenbeuren zu verkaufen
Baugrundstücke im Herzen von Meckenbeuren zu verkaufen Immobilienverwaltung Tel. 0 75 41 / 92 10-90 Charlottenstraße 57 Fax 0 75 41 / 92 10-36 88045 Friedrichshafen www.fraenkel-fn.de Der Standort Die
MehrWohngebiet Der große Judenacker II Stadtteil Steinau
Wohngebiet Der große Judenacker II Stadtteil Steinau Allgemeine Informationen Noch unbebaut 30 Bauplätze, davon noch 19 private Bauplätze frei Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 700m Entfernung zum Bahnhof:
MehrBebauungsplan Hindenburgstraße /Nord mit Örtlichen Bauvorschriften ( )
Bebauungsplan Hindenburgstraße /Nord mit Örtlichen Bauvorschriften (26.04.2004) TEXTTEIL Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.8.1997/ 23.7.2002 Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.1.1990/ 22.4.1993
Mehr2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 Maxim-Gorki-Straße SATZUNG. Gemeinde Glienicke/Nordbahn
Gemeinde Glienicke/Nordbahn 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 Maxim-Gorki-Straße Auftraggeber: Gemeinde Glienicke/Nordbahn Hauptstraße 19 16548 Glienicke/Nordbahn Planverfasser: architekturbüro civitas Dr.
MehrEXPOSÉ. Verkauf eines Baugrundstücks in Aachen-Brand, Franz-Wallraff-Straße
EXPOSÉ Verkauf eines Baugrundstücks in Aachen-Brand, Franz-Wallraff-Straße Stadt Aachen Fachbereich Immobilienmanagement Ansprechpartner: Herr Gass Tel. 0241 / 432-2323 Fax: 0241 / 432-2399 mail: Thomas.Gass@mail.aachen.de
MehrBegründung zum Bebauungsplan Verwaltungs, Sport und Freizeitzentrum und Gewerbegebiet im Schlangengarten 7. Änderung Ortsgemeinde Offenbach/Queich
B e g r ü n d u n g Seite 1 Begründung zum Bebauungsplan Verwaltungs, Sport und Freizeitzentrum und Gewerbegebiet im Schlangengarten 7. Änderung Ortsgemeinde Offenbach/Queich 1 ALLGEMEINES... 2 1.1 Lage
MehrSchriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan -Rombachstraße/Vennbahnweg-
FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister zum Bebauungsplan im Stadtbezirk Aachen-Brand für den Bereich zwischen Trierer Straße, Heussstraße, Rombachstraße und Vennbahnweg Lage des
MehrS a t z u n g über den Abwasserbeitrag der Stadt Heidelberg (Abwasserbeitragsatzung - AbwBS)
7.2 S a t z u n g über den Abwasserbeitrag der Stadt Heidelberg (Abwasserbeitragsatzung - AbwBS) vom 23. April 2013 (Heidelberger Stadtblatt vom 2. Mai 2013) Auf Grund des 4 der Gemeindeordnung in der
MehrFAQ zu 6 HBauO Abstandsflächen
Amt für Bauordnung und Hochbau Seite 1 FAQ zu 6 HBauO Abstandsflächen Letzte Ergänzung: 01.12.2014 Inhaltsverzeichnis 6 HBauO Abstandsflächen... 2 Absatz 1... 2 Was ist unter 6 Abs. 1 Satz 2 HBauO Anlagen,
MehrI. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB
Gemeinde Rellingen 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Immissionsschutz 1.1 Schutz von Außenwohnbereichen Bis zu einem Abstand (gemessen von der Straßenmitte Pinneberger Straße) von 41 m, sind bauliche
MehrSatzung. über Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung. von Spielflächen für Kleinkinder. - Kleinkinderspielflächensatzung -
Satzung über Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von Spielflächen für Kleinkinder - Kleinkinderspielflächensatzung - vom 17. September 2001 Aufgrund des 86 Absatz 1 Nummern 3, 4 und
Mehr- 1 - Satzungsentwurf. über örtliche Bauvorschriften Gestaltungsvorschriftenfür das Satzungsgebiet im Olsberger Stadtteil Bruchhausen vom
- 1 - Satzungsentwurf über örtliche Bauvorschriften Gestaltungsvorschriftenfür das Satzungsgebiet im Olsberger Stadtteil Bruchhausen vom Präambel Aufgrund des 86 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
MehrBEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN UNTER DEM MÄHRINGER WEG IN KUSTERDINGEN-WANKHEIM
GEMEINDE KUSTERDINGEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN UNTER DEM MÄHRINGER WEG IN KUSTERDINGEN-WANKHEIM Textliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften (Vorentwurf) Stand: 14.03.2013 Planung:
MehrBonnBau. - Füllen Sie einfach das folgende Formular Wunschhauskalkulation aus. - Wir berechnen kurzfristig ihr individuelles Wunschhaus
Preise - Füllen Sie einfach das folgende Formular Wunschhauskalkulation aus - Wir berechnen kurzfristig ihr individuelles Wunschhaus - Wir bieten kontrollierte Qualität zu günstigem Preis - Jedes Haus
MehrIM BEREICH DER GRUNDSTÜCKE 133/1, 134, 135, 135/1,135/2, 150/4T VEREINFACHTES VERFAHREN NACH 13 BAU GB
IM BEREICH DER GRUNDSTÜCKE 133/1, 134, 135, 135/1,135/2, 150/4T VEREINFACHTES VERFAHREN NACH 13 BAU GB SIEMENSSTRASSE 16 b 84478 WALDKRAIBURG TEL: 08638 / 8863-0 FAX: 08638 / 8863-10 e: buero@lr-architekten.de
MehrNovellierung der Brandenburgischen Bauordnung. Baurecht
Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung Baurecht 79 Ordnungswidrigkeiten (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig... 8. als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder als
MehrStadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung
Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870
MehrBebauungsplan "Alter Unteröwisheimer Weg" Gemarkung Bruchsal Seite 1. Begründung planungsrechtlicher Festsetzungen und örtlicher Bauvorschriften
Gemarkung Bruchsal Seite 1 Teil B Beigefügte Teile zum Bebauungsplan planungsrechtlicher Festsetzungen und örtlicher Bauvorschriften Gemarkung Bruchsal Seite 2 Inhaltsverzeichnis 0 Übersichtsplan 1 Flächennutzungsplan
MehrKrailling Landkreis Starnberg
Gemeinde Krailling Krailling Landkreis Starnberg Bebauungsplan Nr. 26 für das Gebiet zwischen Jahnstraße, Margaretenstraße und Elisenstraße Teiländerung Jahnstraße 5 und 7 Planfertiger Planungsverband
MehrVorhabenbezogener Bebauungsplan Nr Mülheimer Straße / Straßburger Straße -
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 - Mülheimer Straße / Straßburger Straße - Textliche Festsetzungen A. Art und Maß der baulichen Nutzung 1. Allgemeine Wohngebiete 1.1 In den allgemeinen Wohngebieten
MehrBEBAUUNGSPLAN UNTERHASLI VOM 15. OKTOBER 1987
BEBAUUNGSPLAN UNTERHASLI VOM 15. OKTOBER 1987 AUSGABE 5. JULI 1988 NR. 616 INHALT I. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN 3 Art. 1 Abgrenzung 3 Art. 2 Ortsplanung 3 II. BAU- UND GESTALTUNGSVORSCHRIFTEN 3 Art. 3 Bauweise
MehrDie persönlichen Wünsche für Ihr neues Haus
Die persönlichen Wünsche für Ihr neues Haus Mit diesem Fragenkatalog möchten wir Sie unterstützen, Ihr Haus nach Ihren Bedürfnissen zu planen. Nehmen Sie sich ein wenig Zeit und arbeiten die nachfolgend
Mehr