Der Motorabgas-Check für das Kraftfahrzeug-Handwerk. Eine Handlungshilfe gegen Gefährdungen durch Motorabgase. Hamburg
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- Helmuth Hartmann
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1 Der Motorabgas-Check für das Kraftfahrzeug-Handwerk Eine Handlungshilfe gegen Gefährdungen durch Motorabgase Hamburg
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3 Inhalt Der Motorabgas-Check 4 Motorabgase in Kfz-Werkstätten 5 Grunddaten: Arbeitsplatz und Fahrzeuge 6 Raumlüftung 6 Arbeitsplatzabsaugung 7 Abgasuntersuchungen und Leistungsprüfstände 7 Festlegen der Schutzmaßnahmen 8 Ihre Ansprechpartner 10 Impressum 11 3
4 Der Motorabgas-Check* Eine Handlungshilfe gegen Gefährdungen durch Motorabgase Der Motorabgas-Check hilft Ihnen, die Gefährdungen durch Motorabgase zu ermitteln und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Eine Gefährdung liegt vor, wenn durch die Aufnahme von Motorabgasen über die Atemwege eine Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten nicht auszuschließen ist. Als Unternehmer sind Sie verpflichtet vor Aufnahme von Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die Ergebnisse zu dokumentieren. An den Ampelfarben in der Checkliste erkennen Sie, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Grün Bei Grün stellen Sie den erforderlichen Schutz sicher. Es besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Rot Bei Rot besteht umgehender Handlungsbedarf. Sie müssen Schutzmaßnahmen einleiten Für besondere Personengruppen, beispielsweise Jugendliche und Schwangere, gelten besondere Schutzvorschriften, die in den jeweiligen Gesetzen geregelt sind! Sollten Sie selbst nicht über ausreichende Kenntnisse verfügen, so lassen Sie sich durch eine fachkundige Person beraten, zum Beispiel durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder einen Betriebsarzt. * Der Motorabgas-Check wurde in einem Projekt der ArbeitsschutzPartnerschaft Hamburg entwickelt. Er ergänzt den Gefahrstoff-Check, der dem Kraftfahrtzeug Handwerk die Umsetzung der Gefahrstoffverordnung erleichtert. Das Hamburger Bündnis für eine sichere und gesunde Arbeitswelt stellt alle Handlungshilfen aus seinen Projekten im Internet bereit: siehe Link: Projekte und Handlungshilfen. 4
5 Motorabgase in Kfz-Werkstätten Ein zentrales Problem in Kfz-Werkstätten ist die Belastung der Luft durch Abgase aus Diesel- oder Benzinmotoren. Die Abgase enthalten mehrere Gefahrstoffe, wie Kohlenstoffmonoxid (CO) und Dieselmotoremissionen (DME). Die giftigen Abgase haben sowohl Kurz-, als auch Langzeitwirkungen auf die menschliche Gesundheit, z.b. Kopfschmerzen, Augenreizung, Übelkeit, Belastung der Lunge durch Dieselmotoremissionen (DME) und können Krebserkrankung auslösen. Die wichtigsten Bestandteile der Abgase sind: Gefahrstoff Gefährdungen/Auswirkungen (Auswahl) Kohlenstoffmonoxid (CO) Giftig beim Einatmen, Kann das Kind im Mutterleib schädigen Kohlenstoffdioxid (CO 2 ) Schwefeldioxid Dieselmotoremissionen (DME ) Kohlenwasserstoffe (unverbrannter Kraftstoff) Stickoxide ( NO X ) Erstickend in hoher Konzentration Giftig beim Einatmen Krebserzeugend z.b. Otto-Kraftstoff: Kann u.a. Krebs erzeugen und Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen Sehr giftig beim Einatmen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) 1 35 mg/m mg/m 3 2,5 mg/m 3 * * in Bearbeitung 1 nach TRGS 900, siehe: * Stoffe, die als krebserzeugend eingestuft sind, haben zurzeit keinen Grenzwert. Sie müssen nach dem Stand der Technik so weit wie möglich reduziert werden (Minimierungsgebot). Bewertung nach Bekanntmachung 910 des Regelwerks zu Gefahrstoffen (BekGS 910) Da die Anzahl der dieselbetriebenen Fahrzeuge zugenommen hat, ist die Empfehlung der Berufsgenossenschaft nicht mehr gültig (BG/BIA-Empfehlungen zur Überwachung von Arbeitsbereichen Instandhaltungsarbeiten an Personenkraftwagen in Werkstätten, Oktober 1999). Sie besagte, dass CO sich wegen relativ einfacher Messmöglichkeiten als Leitkomponente für die Beurteilung der Gefahrstoffbelastung in den PKW-Werkstätten eignet. Ab einem Anteil von etwa 25% Dieselfahrzeugen (Stand Januar 2009) muss parallel zu CO - auch die DME-Belastung beurteilt werden. Folgende Faktoren beeinflussen die Belastung durch Motorabgase: Bauliche Voraussetzungen der Werkstatt Art der technischen Lüftung Luftwechselrate Betriebliche Organisation Rangieren in der Werkstatt Länge und Häufigkeit der Fahrbewegungen Technischer Zustand von Motoren Motor- und Katalysatortemperatur 5
6 Grunddaten: Arbeitsplatz und Fahrzeuge Erreichen des Arbeitsplatzes in der Werkstatt ja nein Der Arbeitsplatz befindet sich weniger als 5 Meter vom nächsten Hallentor entfernt? m m Es sind keine Rangierarbeiten in der Werkstatt notwendig? m m Hierbei handelt es sich um Richtwerte. Bei ungünstigen Konstellationen (Form der Halle, ungünstige Luftbewegungen etc.) können auch schon wenige Fahrbewegungen, besonders mit kaltem Motor, zu einer unzulässigen Überschreitung der Grenzwerte führen. Auf jeden Fall sollten Sie sich von einem Experten beraten lassen. Fahrzeugarten Die Fahrzeugarten sind aufgrund ihrer Abgaszusammensetzung unterschiedlich zu bewerten. Daraus können in der Gefährdungsbeurteilung erste Rückschlüsse auf die erforderlichen Messkomponenten gewonnen werden. Für eine eventuelle Messung ist es notwendig, die jeweiligen Anteile und die Anzahl der einzelnen Fahrzeugarten zu kennen. Anzahl Fahrzeuge mit Ottomotor Anzahl Dieselfahrzeuge mit Partikelfilter Anzahl Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter pro Woche pro Woche pro Woche Raumlüftung Unter bestimmten Bedingungen (Rangierfahrten, Hallengröße, Motorlaufzeiten ohne Absaugung) ist zusätzlich eine Raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) zu installieren. Die gesamte technische Lüftungsanlage müssen Sie in gutem Zustand halten und von gerätefachkundigem Personal regelmäßig warten lassen. Sie müssen die Funktionsfähigkeit der Lüftungsanlage durch eine jährliche Prüfung gewährleisten. Die Prüfungsergebnisse sind zu dokumentieren (Wirksamkeitsprüfung). Tatsächliche Leistung: m³/std. ja nein Ist die technische Raumlüftung ausreichend? m m (mindestens 3-facher Luftwechsel/Std.) 6
7 Arbeitsplatzabsaugung Um die Belastungen möglichst gering zu halten, müssen an den Arbeitsplätzen die Motorabgase am Abgasendrohr abgesaugt werden. Die Abgasleitungen müssen ins Freie führen. Das abgesaugte Luftvolumen muss mindestens 60 m³/std.* betragen. Die gesamte technische Absauganlage muss in gutem Zustand gehalten und von gerätefachkundigem Personal regelmäßig gewartet werden. Durch eine jährliche Prüfung ist die Funktionsfähigkeit der Absauganlage sicherzustellen. Die Prüfungsergebnisse sind von Ihnen zu dokumentieren (Wirksamkeitsprüfung). Tatsächliche Leistung: m³/std. ja nein Ist die Absaugung am Arbeitsplatz ausreichend? m m (mindestens 60 m³/std.) Wird die Absaugung am Arbeitsplatz konsequent eingesetzt? m m Abgasuntersuchung und Leistungsprüfstände Die bei der AU-Prüfung (Abgasuntersuchung) und bei Leistungsprüfungen ausgestoßenen Abgasmengen sind sehr hoch und müssen direkt abgesaugt werden. Stand der Technik ist das Abführen der erfassten Abgase gefahrlos ins Freie. Das abgesaugte Luftvolumen muss mindestens 600 m³/std.* betragen. Da die Druckänderungen die Messergebnisse verfälschen können, sollte der AU-Prüfstand eine eigene Abluftanlage erhalten, die getrennt von der Werkstatt arbeitet. Auch diese Anlagen müssen regelmäßig gewartet und geprüft werden. Aufgrund der großen Abgasmengen und Geräuschemissionen sollten Abgasuntersuchung und Leistungsprüfung in einem geeigneten abgeschlossenen Prüfraum durchgeführt werden. Prüfarbeiten / AU-Prüfung Tatsächliche Leistung: m³/std. ja nein Werden Prüfarbeiten an laufenden Motoren in einem separaten Prüfraum ausgeführt? m m Ist die Absaugung ausreichend? (ausreichend: mindestens 600 m³/std.) m m Wird die Absaugung am Prüfplatz konsequent eingesetzt? m m Wird der Absaugtrichter korrekt platziert? m m * Technik 10, Kfz-Betrieb 2000, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 7
8 Schutzmaßnahmen festlegen Im Folgenden sind Vorschläge zu Schutzmaßnahmen aufgeführt, die Sie für Ihren Betrieb anpassen und umsetzen müssen. Die folgenden Schutzmaßnahmen müssen Sie für Ihren Betrieb anpassen und umsetzen, wenn Sie mit einer oder mehreren Fragen im roten Bereich liegen (Bitte kreuzen Sie die Maßnahmen an und ergänzen Sie diese um Ihre betrieblichen Details) m m m m m m Raumlufttechnische Anlage (mindestens 3-facher Luftwechsel/Std.) Absaugung am Arbeitsplatz (mindestens 60 m³/std.) Absaugung bei der Abgasuntersuchung (mindestens 600 m³/std) Wartung der Anlage (jährlich dokumentierte Prüfung) Funktionsprüfung (in festgelegten, regelmäßigen Abständen) weitere eventuell notwendige Schutzmaßnahmen: 8
9 Schutzmaßnahmen umsetzen Die Schutzmaßnahmen wurden von mir festgelegt Datum Unterschrift des verantwortlichen Unternehmers Sie sind umzusetzen bis zum: Verantwortlich für die Umsetzung: Herr/Frau Sind alle notwendigen Schutzmaßnahmen komplett durchgeführt? m ja m nein Wenn nicht, erneute Frist und Verantwortlichen eintragen Wirksamkeit prüfen Sind die ergriffenen Schutzmaßnahmen wirksam? m ja m nein Wenn nicht, müssen Sie die Schutzmaßnahmen anpassen! Die Wirksamkeit wurde überprüft am Datum Unterschrift des verantwortlichen Unternehmers Wichtig Sie müssen den Motorabgas-Check aktualisieren, wenn: sich Arbeitsverfahren ändern sich der Anteil an Dieselfahrzeugen erhöht, die Ergebnisse einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung es erfordern! Davon unabhängig empfehlen wir Ihnen, den Motorabgas-Check nach spätestens drei Jahren zu überprüfen. 9
10 Ihre Ansprechpartner Roland Wegener Arbeitsschutztelefon: Amt für Arbeitsschutz Billstraße 80, Hamburg Hans Kreß Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution Telefon: Große Elbstraße 134, Hamburg André Hilbert Präventionsdienst Hamburg Telefon: Berufsgenossenschaft Holz und Metall Rothenbaumchaussee 145, Hamburg Marcus Wellmann Telefon: Kfz-Innung Hamburg Billstraße 41, Hamburg Projekt: Gefährdungsbeurteilung nach neuer Gefahrstoffverordnung in Kfz-Betrieben Link: Projekte und Handlungshilfen 10
11 Impressum Herausgeber: Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz Billstraße Hamburg Arbeitsschutztelefon: Bezug: Gestaltung: Fotos: Diese Broschüre (D43) können Sie im Internet herunterladen unter: Link: Projekte und Handlungshilfen, Gefährdungsbeurteilung nach neuer Gefahrstoffverordnung in Kfz-Betrieben Kerstin Herrmann Amt für Arbeitsschutz mit Genehmigung von Fa. Herbitt Cars und Fa. Oliver Klinck Druck: Eigendruck, Januar 2012 Anmerkungen zur Verteilung Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Das gilt für Bürgerschafts-, Bundestags-, Europawahlen sowie die Wahlen zur Bezirksversammlung. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken, oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Die genannten Beschränkungen gelten unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Druckschriften dem Empfänger zugegangen sind. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung der eigenen Mitglieder zu verwenden. 11
12 Hamburg
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