Checkliste für Hygienebegehungen von Zahnarztpraxen. Kommentar der Landeszahnärztekammer Hessen

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1 Kommentar der Landeszahnärztekammer Hessen Dr. Andreas Dehler Referent für Praxisführung der LZKH Rhonestraße Frankfurt am Main Telefon Seite 1

2 Arbeitsgruppe Hygiene in der Zahnarztpraxis im Auftrag des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (ehem. HSM) Rhonestraße Frankfurt am Main Telefon Seite 2

3 GÄ können nach Infektionsschutzgesetz und RP s nach MPG hoheitlich begehen, kontrollieren, Maßnahmen vorschreiben und ggf. Bußgelder verhängen. Dabei wird die gesamte Hygienekette gecheckt. In Hessen werden die Maßnahmen mit Hilfe der vorliegenden Liste durchgeführt. Es besteht zwischen LZKH, GÄ, RP und HMSI keine gemeinsame Interpretation Die LZKH hat die vorliegende Liste anhand der bestehenden Normen kommentiert. Zur genauen Umsetzung der vorgegebenen Verfahren dienen die von der LZKH zur Verfügung gestellten Standardarbeitsanweisungen, die den Praxisgegebenheiten angepasst und individualisiert werden müssen. Rhonestraße Frankfurt am Main Telefon Seite 3

4 ja nein 3 Berufskleidung und persönliche Schutzausrüstung 3.1 Getrennte Aufbewahrung von Berufs- und Straßenkleidung im Umkleideraum? 3.2 Aufbereitung der Berufskleidung erfolgt: A durch externen Dienstleister z.b. Wäscherei A1 Ist die Aufbereitung vertraglich geregelt? A2 Hat der Dienstleister ein RABC System? B durch Praxisbetreiber/-personal in der praxiseigenen Waschmaschine B2 Wird ein desinfizierendes Waschverfahren verwendet? B2 Desinfektionsverfahren: chemothermisch thermisch Rhonestraße Frankfurt am Main Telefon Seite 4

5 ja nein C durch Praxisbetreiber/-personal außerhalb der Praxis (z.b. in der privaten Waschmaschine zuhause) C1 Wird ein desinfizierendes Waschverfahren verwendet? C2 Desinfektionsverfahren: chemothermisch thermisch 3.3 Für Personal- bzw. Patientenschutz sind vorhanden: Einmaluntersuchungshandschuhe sterile OP Handschuhe 3.4 Handschuhe sind: Latex gepudert ungepudert latexfrei 3.5 geeignete Handschuhe für Umgang mit Desinfektionsmittellösung 3.6 Persönliche Schutzausrüstung wie folgt vorhanden? Schutzkittel Schürze Mund-Nasenschutz Schutzbrille 3.7 Verwendung doppelter Handschuhe bei invasiven Maßnahmen an bekannt infektiösen Patienten? Rhonestraße Frankfurt am Main Telefon Seite 5

6 Aufbereitung von Berufs- und Schutzkleidung Berufskleidung Kann im Haushalt gewaschen werden Wird sie kontaminiert, ist sie wie Schutzkleidung aufzubereiten (TRBA 250) Rhonestraße Frankfurt am Main Telefon Seite 6

7 Schutzkleidung Separate Waschmaschine Chemisch-thermisch (<90 + desinfizierendes Waschmittel) Thermisch (90 ) Fremdvergabe Wäscherei muss nach DIN EN arbeiten (RABC-System Risikoanalyse und Kontrollsysem Biokontamination) Schriftliche Bestätigung fordern Rhonestraße Frankfurt am Main Telefon Seite 7

8 ja nein 5.3 Organisation der Aufbereitung Sind Standarbeitsanweisung (SAA) für alle Aufbereitungsschritte vorhanden? Werden bei der Aufbereitung die Herstellerangaben in Bezug auf Aufbereitungszyklen, Demontage, Pflege, etc. berücksichtigt? Gibt es Vorgaben für die Durchführung und Dokumentation der Routineprüfung der verwendeten Geräte? Bitte spezifizieren: U-Schallbad RDG Siegelgerät Sterilisator Wurden die Vorgaben der Leistungsqualifikation bei der Aufstellung der Liste der Routineprüfungen berücksichtigt? Werden benutzte MP zwecks Aufbereitung im geeigneten Behältnis transportiert? Rhonestraße Frankfurt am Main Telefon Seite 8

9 Organisation der Aufbereitung Standardarbeitsanweisungen (SAA) ZQMS Individuell Aktuell Teil des Hygieneplans Unterweisung der Mitarbeiter (dokumentieren!) Herstellerangaben zu Aufbereitungszyklen, Demontage, Pflege etc. vorhalten Rhonestraße Frankfurt am Main Telefon Seite 9

10 ja nein 6 Validierung 6.1 Liegt für die folgenden Geräte des maschinellen Aufbereitungsverfahrens eine aktuelle Leistungsqualifikation ("PQ") vor? RDG Sterilisator Siegelgerät 6.2 Wurde bei der Leistungsqualifikation des RDG und des Sterilisators die "worst case" Beladung berücksichtigt? 6.3 Sind im PQ-Bericht Angaben zu erforderlichen Routineprüfungen enthalten? 6.4 Wurde im PQ-Bericht der Zeitpunkt für die Durchführung der nächsten Leistungsqualifikation genannt? 6.5 Liegt im Falle der manuellen Reinigung und Desinfektion der Nachweis der Äquivalenz zu einem maschinellem Verfahren vor? (Vorlage des Wirksamkeitsnachweises) 6.6 Liegt eine Validierung des gesamten Aufbereitungsprozesses vor? Rhonestraße Frankfurt am Main Telefon Seite 10

11 Validierung RKI Empfehlung 2012, Anlagen 1-4 Installationsqualifikation (IQ) Betriebsqualifikation (OQ) Leistungsqualifikation (PQ) Intervall für erneute LQ legt der Betreiber fest (DIN 15883) Intervall kann verlängert werden, wenn die Prozesse ständig stabil laufen (AGMP) Rhonestraße Frankfurt am Main Telefon Seite 11

12 Voraussetzung für Intervallverlängerung bei RDG und Sterilisator (HMSI) Regelrecht validiertes RDG Angemessenes QM-System (ZQMS) Verfahren stabil, ohne Beanstandungen Routineprüfungen werden durchgeführt Gleiche Beladungen Sachkundige Bedienung und Wartung Betriebswasser regelgerecht Keine relevante Änderung des Verfahrens Rhonestraße Frankfurt am Main Telefon Seite 12

13 Manuelle Reinigung und Desinfektion Reproduzierbarkeit schwer nachzuweisen Beleg der Äquivalenz zu maschinellen Verfahren Vorlage Wirksamkeitsnachweis Werden von den Aufsichtsbehörden i. d. R. nicht anerkannt Rhonestraße Frankfurt am Main Telefon Seite 13

14 Wasseruntersuchung Behandlungseinheit RKI 2006 Infektionsprävention in der Zahnheilkunde Anforderungen an die Hygiene 1 mal jährlich 1 Entnahmestelle je Behandlungseinheit Bestimmung: Koloniezahl bei 36 C Legionellen Selbstentnahme durch geschultes Personal Entnahme der Probe nach Ablaufen des Wassers über einen Zeitraum von 20 Sek. Rhonestraße Frankfurt am Main Telefon Seite 14

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