Mehr finanzielle Sicherheit im Alter

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1 RIS bietet mit Pflege-Bahr neues staatlich gefördertes Versicherungsprodukt Mehr finanzielle Sicherheit im Alter aw Düsseldorf. Schon heute sind in Deutschland etwa 2,5 Millionen Menschen pflegebedürftig. Durch die steigende Lebenserwartung wird die Anzahl der Pflegebedürftigen in etwa 20 Jahren noch um rund eine Million anwachsen. Die gesetzliche Pflegeversicherung trägt häufig nur rund die Hälfte der Kosten. Um die hierdurch entstehende Versorgungslücke zu schließen, hat der Gesetzgeber die rechtlichen Grundlagen für eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung geschaffen, die seit Jahresbeginn 2013 von unterschiedlichen Versicherungsunternehmen angeboten wird. Die staatliche Förderung setzt die Einhaltung vorgegebener Regelungen für die nach dem Gesundheitsminister Daniel Bahr als Pflege-Bahr bezeichnete Versicherung voraus. So sind die bei privaten Pflegeversicherungen ansonsten üblichen Gesundheitsüberprüfungen nicht zulässig; zudem sind die Höhe der zulässigen Abschluss- und Vertragskosten sowie die Mindesthöhe der Leistungen im Falle der Pflegebedürftigkeit für die einzelnen Pflegestufen vorgegeben. Auch die Rheinmetall Insurance Services GmbH (RIS) erstellt interessierten Mitarbeitern des Rheinmetall- Konzerns ein auf die persönlichen Belange zugeschnittenes, attraktives Angebot. Wer sich frühzeitig Gedanken über die Absicherung im Alter macht, profititert von günstigen Beiträgen. Schon heute sind in Deutschland etwa 2,5 Millionen Menschen pflegebedürftig; durch die steigende Lebenserwartung wird die Anzahl der Pflegebedürftigen in etwa 20 Jahren noch einmal um rund eine Million anwachsen. Die gesetzliche Pflegeversicherung, für die Kinderlose derzeit 2,3 Prozent vom beitragspflichtigen Bruttolohn und Personen mit Kindern 2,05 Prozent zahlen, trägt häufig nur rund die Hälfte der Kosten; die übrigen Kosten müssen aus den Renten der Betroffenen gedeckt und häufig mit Mitteln aus der Sozialversicherung auf- 1

2 gestockt werden. Nicht selten werden auch die Kinder aufgefordert, im Rahmen des so genannten Elternunterhalts finanziell zur Deckung der Pflegekosten beizutragen. Um ein Beispiel zu nennen: Die Pflegekosten bei der Pflegestufe III belaufen sich auf durchschnittlich Nach Abzug der Leistung aus der sozialen Pflegeversicherung von monatlich 1550 verbleibt für den Pflegebedürftigen ein Eigenanteil von 1710 pro Monat. Hinzu kommen noch die Kosten für den persönlichen Bedarf. Um diese Versorgungslücke zu schließen, hat der Gesetzgeber die rechtlichen Grundlagen für eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung geschaffen, die seit Jahresbeginn 2013 nach und nach von unterschiedlichen Versicherungsunternehmen angeboten wird. Michael Sünger, Geschäftsführer der Rheinmetall Insurance Services GmbH: Die Politik ruft die Bürger mit diesem neuen Versicherungsprodukt zu mehr Eigenverantwortung auf und unterstützt die Versicherten durch einen staatlichen Zuschuss. Dafür stehen 100 Millionen bereit, die für mehr als 1,6 Millionen Pflege-Bahr-Policen ausreichen. Bisher ist das Interesse an den neuen Pflege-Bahr-Tarifen bei den Mittvierzigern am größten. Diese Personengruppe erlebt derzeit häufig die Problematik der Versorgungslücke der Pflegekosten bei den eigenen Eltern. Voraussetzung für den steuerfinanzierten Zuschuss von fünf monatlich ist die Einhaltung gesetzlich vorgegebener Regelungen für den Pflege-Bahr. Die Versicherten müssen bereit sein, einen Eigenanteil von mindestens 10 pro Monat zu leisten; der Monatsbeitrag muss also mindestens 15 betragen. Die folgende Übersicht zeigt den Eigenanteil der monatlich durchschnittlich zu zahlenden Beiträge (ohne Berücksichtigung der Förderung) für den Pflege-Bahr in Abhängigkeit vom Alter in Jahren, in dem der Vertrag abgeschlossen wird: Die bei privaten Pflegeversicherungen ansonsten üblichen Gesundheitsüberprüfungen sind nicht zulässig; auch Risikozuschläge aufgrund von Vorerkrankungen oder Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt. Versichern kann sich jeder in der sozialen oder privaten Pflegeversicherung versicherte deutsche Bürger ab Vollendung des 18. Lebensjahres, egal, ob privat oder gesetzlich krankenversichert. Stefan Heinrich, Rechtsanwalt bei der Rheinmetall Insurance Services GmbH: Pro Person kann ein förderfähiger Vertrag abgeschlossen werden kann. Wer bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung pflegebedürftig ist oder schon einmal pflegebedürftig war, kann in einem Pflege-Bahr-Tarif nicht mehr versichert werden, weil es sich um eine vorsorgliche Versicherungsleistung handelt. Die Pflege-Bahr-Tarife sind mit einer Wartezeit von bis zu fünf Jahren ab Versicherungsbeginn ausgestattet; ein Leistungsanspruch im Falle der Pflegebedürftigkeit 2

3 besteht also erst nach Ablauf dieser Karenzzeit. Die Versicherungsleistungen müssen Geldleistungen in Form von Pflegemonatsgeld oder - tagegeld sein, die in den jeweiligen Pflegestufen und bei erheblich eingeschränkter Fähigkeit, den Alltag zu bewältigen, ausgezahlt werden. Für jede Pflegestufe muss der Versicherungsvertrag Leistungen vorsehen, bei der Pflegestufe III sind das mindestens 600. Die vertraglich vereinbarten Leistungen dürfen nicht höher sein als die Leistungen, die von der sozialen Pflegeversicherung gewährt werden. In den brancheneinheitlichen Allgemeinen Versicherungsbedingungen wurde geregelt, dass der Leistungsumfang in der Pflegestufe 0 (Demenz) mindestens bei 10 Prozent, in der Pflegestufe I mindestens bei 20 Prozent und in der Pflegestufe II mindestens bei 30 Prozent des vereinbarten Pflegemonatsgeldes der Pflegestufe III liegen muss. Sünger: Natürlich können hier auch höhere Prozentzahlen vereinbart werden oder eben auch ein höherer Betrag für die Pflegestufe III. Will man insbesondere für die häusliche Pflege im Alter vorsorgen, wäre es sicherlich sinnvoll, einen Vertrag abzuschließen, der in den unteren Pflegestufen höhere Leistungen als die vorgeschriebenen Mindestwerte anbietet. Hier ist wichtig zu wissen, dass etwa 90 Prozent der Pflegebedürftigen in den Pflegestufen I und II sind, der Anteil der Pflegebedürftigen in der Pflegestufe III ist also relativ gering und die Bezugsdauer der Leistungen deutlich kürzer als die der anderen Pflegestufen. In die Police des Pflege-Bahr muss entsprechend der gesetzlichen Vorgaben eine Regelung aufgenommen sein, dass Hilfebedürftige die Möglichkeit haben, den Vertrag rückwirkend zum Eintritt der Hilfebedürftigkeit zu kündigen oder ruhend zu stellen, um die finanzielle Belastung dieser Personen zu minimieren. Wenn der Versicherte Grundsicherung oder Sozialhilfe erhält, kann der Vertrag bis zu drei Jahre ruhen. Danach gehen die angesparten Alterungsrückstellungen allerdings verloren. Das gilt auch immer dann, wenn der Vertrag gekündigt wird. Im Pflegefall müssen die Beiträge grundsätzlich weitergezahlt werden. Als Voraussetzung für den Erhalt der staatlichen Förderung ist außerdem die vertragliche Bindung der Versicherungsunternehmen gesetzlich geregelt, sich bei der Feststellung des Leistungsfalls an die Feststellungen der zuständigen Pflegekasse zu halten. Eigene Prüfungen der Versicherungen zur Einordnung in die einzelnen Pflegestufen sind also unzulässig. Kommt es zum Leistungsfall, kann der Versicherte frei über das Geld verfügen. Die Muster- 3

4 bedingungen für Pflege-Bahr -Verträge schreiben Leistungen zum Beispiel auch für Pflegebedürftigkeit infolge von Terror, Krieg oder Sucht vor. Somit sind die Versicherungsbedingungen deutlich umfassender als die der sonst am Markt erhältlichen, nicht geförderten Pflegeversicherungen. Für die Abschluss- und Verwaltungskosten gibt es gesetzlich vorgeschriebene Grenzen von zwei Monatsbeiträgen bzw. zehn Prozent der Bruttoprämie, die nicht überschritten werden dürfen; sie liegen weit unter den marktüblichen Kosten für private Versicherungsverträge. Im Ausland werden die Leistungen des Pflege- Bahr nur dann gezahlt, wenn die gesetzliche Pflegeversicherung dort ebenfalls Leistungen erbringt. Das ist in der Europäischen Union und den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums regelmäßig der Fall. Die jährliche Beantragung der Förderung übernimmt das Versicherungsunternehmen. Zuständig für die Abwicklung der staatlichen Zulagen ist eine zentrale Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Das ist auch dann der Fall, wenn der Versicherte bisher nicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist; für die Zulagenförderung werden die Daten dann neu erfasst. Fotos (5): Shutterstock Noch einmal Stefan Heinrich: Die Idee des Gesetzgebers für den Pflege-Bahr ist grundsätzlich richtig. Die Bürger müssen für das Thema Pflegebedürftigkeit und den damit verbundenen hohen Kosten sensibilisiert werden. Auch der Ansatz einer staatlichen Förderung ist, wie bei den Riester-Verträgen, positiv zu bewerten; trotzdem beobachten wir eine starke Zurückhaltung beim Abschluss solcher Verträge. Die Abschlusszahlen sind im Moment noch sehr niedrig. Die Kunden sind verunsichert, nutzen die Angebote bisher kaum und warten ab. Das ist auch richtig. Die Versicherungsbranche hatte nämlich ab dem Beschluss über die Bedingungen zum Pflege-Bahr im November 2012 nur wenig Zeit für die Umsetzung und Ausar- 4

5 beitung der Policen. Darum haben auch wir den Markt erst einmal beobachtet, um den Konzern-Mitarbeitern das beste Produkt vorstellen zu können. Der Rheinmetall Insurance Services GmbH ist als 100-prozentige Tochtergesellschaft der Rheinmetall AG ein unabhängiger Vermittler und arbeitet mit namhaften Versicherungsanbietern zusammen. Gemeinsam mit der Deutschen Telekom Assekuranz werden auf die persönlichen Belange zugeschnittene Angebote für die Mitarbeiter des Rheinmetall-Konzerns unter der Marke RIS Monheim erstellt. Bis heute bieten 14 Unternehmen die staatlich geförderte Pflegeversicherung mit recht unterschiedlichen Konditionen an. Vor allem die Höhe der Leistungen in den Pflegestufen I und II differiert, da die gesetzlich geforderten Mindestleistungen als zu gering angesehen werden. Derzeit können sich Interessierte auf der Internetseite der RIS registrieren. Voraussichtlich Anfang Juni 2013 werden dann individuelle Vertragsangebote seitens der RIS erstellt. Natürlich beantworten wir gerne auch schon vorher individuelle Fragen zum Thema Pflege-Bahr, bietet Sünger an. Interessierte Mitarbeiter können sich unter der Telefonnummer montags bis freitags von 8.00 bis Uhr weitergehend informieren. Foto: DeTeAssekurranz 5

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