FACTSHEET BAULEISTUNGEN

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1 Warum gibt es eigene umsatzsteuerliche Regelungen ( Reverse Charge ) bei Bauleistungen? In der Baubranche kam es vor Einführung der Reverse-Charge-Regelung zu hohen Abgabenausfällen, da die leistenden Bauunternehmen Umsatzsteuer fakturierten, manche von ihnen diese jedoch nie an das Finanzamt abführten. Der Leistungsempfänger konnte unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vorsteuer trotzdem abziehen. Um diese Steuerausfälle zu vermeiden, schuldet der Auftraggeber (=Leistungsempfänger) die Umsatzsteuer, die er aber zugleich unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Vorsteuer geltend machen kann. Wer fällt unter die Sonderregelung? Die Umsatzsteuer wird vom Leistungsempfänger geschuldet, wenn der leistende Unternehmer eine Bauleistung an einen begünstigten Leistungsempfänger ausführt, o der mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt ist oder o der üblicherweise Bauleistungen erbringt. Es ist somit nicht erforderlich, dass der Leistende ein Unternehmer ist, der üblicherweise Bauleistungen erbringt (Beispiel: Steuerberater reinigt das Büro eines Installateurs es liegt eine Bauleistung an einen begünstigen Empfänger vor. Steuerschuldner ist der Installateur.). Bedeutung von üblicherweise im Zusammenhang mit der Erbringung von Bauleistungen Wenn mehr als 50% der Leistungen des Auftraggebers (=Leistungsempfänger) Bauleistungen zuzuordnen sind, spricht man von üblicherweise. Welche Unternehmen gehören in die Gruppe, die üblicherweise Bauleistungen erbringen? Installateure, Baumeister, Elektriker, Maler und Bauspengler - Eine detaillierte Liste finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass es auch bei diesen Gruppen zu Zweifelsfällen kommen kann. Wenn zum Beispiel ein Fliesenleger zu 60% als Fliesenhändler tätig ist und nur zu 40% Fliesenlegearbeiten verrichtet, ist dieser kein Unternehmer, der üblicherweise Bauleistungen erbringt. Wir empfehlen, im Zweifelsfall den Auftraggeber (Leistungsempfänger) zu fragen und die Auskunft schriftlich festzuhalten. Was sind Bauleistungen? Bauleistungen sind alle Leistungen, die im Zusammenhang mit der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Reinigung und Änderung oder Beseitigung von Bauwerken stehen.

2 Was zählt zum Bauwerk und Gebäude? Der Begriff des Bauwerks umfasst nicht nur das eigentliche Gebäude, sondern sämtliche mit dem Erdboden verbundene oder auf ihm ruhende aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen (Hoch und Tiefbau), wie zum Beispiel Straßen, Tunnels, auch Fenster, Türen, Bodenbeläge, Heizungsanlagen und Einrichtungsgegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind (zb Schaufensteranlagen und Einbauküchen). Vorgehensweise bei Zweifel, ob eine Bauleistung vorliegt Werden umsatzsteuerrechtlich selbstständige Leistungen erbracht, die teilweise Bauleistungen (z.b. Grabungsarbeiten) und teilweise keine Bauleistungen sind (zb Materiallieferung, Transport), können diese nicht einheitlich als Bauleistung betrachtet werden. Der Leistende und der Leistungsempfänger haben 2 Möglichkeiten: Beide gehen einvernehmlich davon aus, dass eine Bauleistung vorliegt und regeln sinnvollerweise schriftlich: Leistender und Leistungsempfänger vereinbaren einvernehmlich, dass es sich bei der vorliegenden Leistung um eine Bauleistung handelt. Sollte es sich im Nachhinein als falsch erweisen, gilt die Vereinbarung. Beide gehen einvernehmlich davon aus, dass es sich um keine Bauleistung handelt. Sollte sich diese Annahme nachträglich als falsch herausstellen, muss der Leistungsempfänger nachweisen, dass es zu keinem Steuerausfall gekommen ist. Rechnungslegung und Umsatzsteuer Merkmale der Rechnung kein Umsatzsteuerausweis Angabe der UID-Nummer des Leistungsempfängers Angabe des Hinweises Die Steuerschuld geht gemäß 19 Abs. 1a UStG 1994 auf den Empfänger über. Von der Reverse-Charge Regelung ausgenommen sind folgende Fälle: Erbringung einer Bauleistung an Private Erbringung einer Bauleistung an ein Unternehmen, das selber üblicherweise keine Bauleistungen erbringt (zb Frisör) Grafische Zusammenfassung Ausgangsrechnung mit Umsatzsteuer ohne Umsatzsteuer mit Reverse Charge Der Empfänger ist o kein begünstigter Empfänger oder o eine Privatperson Es liegt eine Bauleistung bzw. keine Bauleistung vor Es liegt eine Bauleistung vor und Der Empfänger ist begünstigt

3 Folgen einer falschen Rechnungsstellung Falls die Rechnung über eine erbrachte Bauleistung an einen begünstigen Empfänger falsch mit 20% Umsatzsteuer erstellt wird, ist der leistende Unternehmer zur Abfuhr der Steuerschuld verpflichtet und der Leistungsempfänger darf aus dieser falsch ausgestellten Rechnung den Vorsteuerabzug nicht geltend machen. Falls die Voraussetzungen für den Übergang der Steuerschuld nicht vorliegen und der leistende Unternehmer dennoch ohne Umsatzsteuer fakturiert, schuldet der leistende Unternehmer die nicht verrechnete Umsatzsteuer und muss sie abführen und den Leistungsempfänger treffen keinerlei negativen Folgen, sollte er den Reverse-Charge Vorgang in seiner Umsatzsteuervoranmeldung durchgeführt haben. Sonstige Besonderheiten bei Bauleistungen Bei der Weitergabe von Aufträgen im Bereich von Bauleistungen haftet der Auftraggeber für alle Beiträge (Krankenkasse, Finanzamt) des beauftragten Unternehmens. Nähere Informationen zum Thema Auftraggeberhaftung finden Sie hier. Nähere Informationen zum Thema Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz tritt mit in Kraft finden Sie hier. Nachfolgend finden Sie Beispiele zu typischen Bauleistungen und zur Beurteilung von Einzelfällen. Die Beispiele dienen Ihnen als Hilfestellung bei der Beurteilung einer allfälligen Bauleistung. Die Zuordnung von Leistungen zu Bauleistungen ist nicht immer sehr eindeutig und daher individuell zu beurteilen. Wir stehen sehr gerne für Ihre Fragen und zur korrekten Beurteilung Ihres Geschäftsfalles zur Verfügung.

4 Typische Bauleistungen (auszugsweise detailliertere Beispiel finden Sie im Anhang 4 der Umsatzsteuerrichtlinien. Reinigungsleistungen Herstellungs- und Instandsetzungsleistungen Instandhaltungsarbeiten Weitere Beispiele im Zusammenhang mit Bauleistungen Bauendreinigung, Reinigung von Gebäuden, Fassaden, Fenstern, Swimmingpools, Kanälen, Straßen sowie Parkplätzen, Schneeräumung, Büroreinigung, Gartenarbeiten im Zusammenhang mit Errichten von Wegen und Anlegen von Teichen : Grünflächenbetreuung, Rasenmähen, Textilreinigung Es handelt sich dabei um alle Arbeiten, die die Wesensart eines Gebäudes verändern (z.b. Gebäudeaufstockung, Zusammenlegung von Wohnungen, Einbau Heizanlage und Montage einer Einbauküche einschließlich der Geräte) Wartungsarbeiten, bei denen Teile von Bauwerken verändert, bearbeitet oder ausgetauscht werden (z.b. Reparatur einer im Gebäude eingebaute Klimaanlage und Austausch des Fußbodenbelages) Montage von Türen und Fenstern Vermietung von Containern, wenn diese die vom Vermieter aufgestellt und mit Grund und Boden verbunden werden Vermietung von Geräten mit Beistellung von Personal Personalleasing von Arbeitskräften, die für Bauleistungen eingesetzt werden Nachstehend finden Sie eine angeführte Liste von ausgewählten Leistungen mit Einzelfällen (Quelle: Umsatzsteuerrichtlinien): Einbauküchen Lieferung und Montage der Küche und Geräte Bauleistung Reine Lieferung der Geräte Gartenarbeiten Allgemeine Tätigkeiten (z.b. Bepflanzungen und Sträucher schneiden) Errichten von Wegen und Anlegen eines Teiches Bauleistungen Gerüstaufbau Auf- und Abbau des Gerüstes vom Vermieter Bauleistung Inbetriebnahme von Anlagen Lieferung der Anlage mit oder ohne Inbetriebnahme des Empfängers Maschinen Maschinen werden mit Grund und Boden verbunden (z.b. Heizungs- und Lüftungsanlagen) Bauleistung Restaurationen Arbeiten am Gebäude Bauleistung Tribünenaufbau z.b. Theater-, Konzertbühnen Bauleistung

5 Vermietung Container Aufstellung vom Vermieter sowie mit Grund und Boden verbunden Bauleistung Vermietung Autokran Autokran mit Personal Bauleistung Autokran ohne Personal, der nur zum Abladen vermietet wird Überlassung von Arbeitskräften zur Erbringung von Bauleistungen Bauleistung Materiallieferungen mit Zusatzarbeiten angefertigte Fenster werden nur geliefert angefertigte Fenster werden geliefert und in die Vorrichtungen gehängt angefertigte Fenster werden geliefert und montiert Bauleistung Anlieferung von 50 Türen, nur 5 Türen werden montiert Bauleistung im Zusammenhang mit 5 Türen Materiallieferung mit untergeordneten Arbeiten Lieferung eines Servers und Versetzen einer Steckdose Restliche 45 Türen = Warenlieferung, keine Bauleistung en, wenn es sich um selbstständige Hauptleistungen handelt (Leistungen, die nicht gemeinsam mit der einer typischen Bauleistung erbracht werden) Planerische Leistungen Beförderungsleistungen Vermietung von Geräten ohne Beistellung eines Personals Reparatur und Wartungsarbeiten eines Baugerätes Reine Wartungsarbeiten an Bauwerken oder Teilen von Bauwerken z.b. von Architekten, Statikern und Vermessungsingenieuren z.b. Abholung und Entsorgung von Bauschutt z.b. Austausch der Sicherungen oder Lampen bei der Wartung von Aufzugsanlagen Bauaufsicht und Rechnungskontrolle Reine Materiallieferungen z.b. Lieferung von Fenstern, Baumaterialien, Küchengeräten, Transportbeton und Betonfertigteilen Weitere praktische Beispiele Teichausgrabung und Anlegen eines Weges zum Teich ein Malerbetrieb Leistungsempfänger = begünstigter Empfänger, der üblicherweise Bauleistungen erbringt

6 Rechnung ohne Umsatzsteuer, Reverse Charge Thermenwartung ein Dachdecker Leistung = reine Wartungsarbeit, keine Bauleistung Thermenwartung mit Austausch von Ventilen ein Installateur Leistung = reine Wartungsarbeit, keine Bauleistung Leistung: Es handelt sich um Wartungsarbeiten, verbunden mit Austausch von Teilen = Bauleistung. Da aber nun noch unterschieden werden muss, ob diese Arbeiten erheblich sind oder untergeordnet, ist zu empfehlen, dass Leistender und Leistungsempfänger schriftlich vereinbaren, dass es sich um eine Bauleistung handelt Rechnung ohne Umsatzsteuer, Reverse Charge Architekt reinigt ein Büro ein Bautischler Leistungsempfänger = begünstigter Empfänger Rechnung ohne Umsatzsteuer, Reverse Charge

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