Architekten und Ingenieure
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- Kirsten Beck
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1 Architekten und Ingenieure SVV-Infotagung Bern 26. Mai 2014, René Oefeli
2 Warum Architekten und Bauingenieure? ArbG Musterbedingungen/AVB/ZAB AVB-Ueberarbeitung gemacht neue AVB erschienen 2013 ZAB-Bearbeitung: welche bearbeiten? aufgrund von Marktentwicklungen, veränderten Risikosituationen ZAB-Bearbeitung von A&E (T. 31) STAND der Arbeiten heute (!), Produkt noch nicht final, einige Fragen und Problemstellungen sind noch zu lösen, da extrem komplexes Themengebiet Bevor neues Deckungskonzept vorgestellt, lohnt es sich, das A&E- Umfeld kurz anzuschauen. Wo bewegen wir uns? Illustrative Schadenbeispiele zu Schäden und Mängeln 2
3 Die Haftungsregelung des Planers Vertragliche Haftung Planungsvertrag = Werkvertrag Bauleitung = Auftrag, OR 394ff. Gesamtvertrag = gemischter Vertrag aus Werkvertrag und Auftrag Unterscheidung nach der Vertragsart Befugte Übertragung von Arbeiten Nichterfüllung der vereinbarten Leistungspflichten
4 Die wesentlichen Pflichten des Planers Sorgfältige Ausführung des Auftrags Treuepflicht Handeln nach den Weisungen des Bauherrn Beratungs- und Informationspflichten Pflicht zur Unfallverhütung
5 Hallenbad Uster Personen-, Sach- und Bautenschaden
6 Garageneinsturz Gretzenbach Personen-, Sach- und Bautenschaden
7 Rheinbrücke Laufenburg Bautenmangel
8 Weitere Bautenmängel
9 Weitere Bautenmängel 9
10 Weitere Bautenmängel Source: Source:
11 Weitere Bautenmängel Source: Source:
12 Reiner Vermögensschaden Source:
13 Die am Bau beteiligten Parteien Totalunternehmer Handwerker BAUHERR Lieferanten
14 Verschiedene am Bau Beteiligte Architekten & Ingenieure als einzeln auftretende 'Firmen' Architekten & Ingenieure, die einzelne Teilbereiche der Arbeiten an beigezogene Dritte weitervergeben sowie spezielle 'Konstellationen', wie Generalplaner (GP), verantwortlich für die gesamte Planung/Bauleitung Generalunternehmer (GU), im vorliegenden Planer-Deckungskonzept nicht erwähnt, da verantwortlich für gesamte 'Ausführung' 'physical work' Totalunternehmer (TU) 'Fusion' von GP und GU (verantwortlich für Planung und Ausführung) Planergemeinschaft (T. 31) analog Arbeitsgemeinschaft (T. 12.3) separate Police, da in Grundpolice ausgeschlossen! 14
15 Das Deckungskonzept für Architekten/Ingenieure Grundrisiko Bautenschäden Reine Vermögensschäden Personen- und Sachschäden sowie Vermögensfolgeschäden (ohne Bautenschäden) Schäden und Mängel an Bauwerken, die aufgrund von Plänen oder unter der Bauleitung des VN erstellt werden, sowie Vermögensschäden als Folge eines dem Geschädigten zugefügten versicherten Bautenschadens Vermögensschäden, die weder die Folge eines Personenschadens noch die Folge eines dem Geschädigten zugefügten Sach- oder Bautenschadens sind
16 Altbekanntes Deckungskonzept : 5 Arten von Schäden/Mängeln Personen schäden Reine Vermögens schäden Schäden Bautenschäden Bautenmängel Sachschäden
17 'ALT' vs. 'NEU' Thema ALT NEU 1) Versichertes Risiko Arch./Bauing. 2) Art der Schäden Bautenschäden/ Bautenmängel Arch. & Bauing. sowie Gebäudetechnik-Ing. BS/BM sowie Anlageschäden & -mängel 3) 'Trigger' Verursachung Schadenseintritt (Occ.) ist "SVV- System", auch Claims Made (oft in BRH!), aber Occ. beste Marktakzeptanz 4) Versicherte Eigenschaften ('Auftritt' als was?) Sonderregelung für - GU - TU Sonderregelung für - Subplaner - Generalplaner/GP - Totalunternehmer/TU 17
18 NEU: Sonderregelung für Subplaner/Generalplaner/Totalunternehmer Mitversicherung der Haftpflicht des VN aus folgender Aktivität: Weitervergabe von Arbeiten an Subplaner (aus eigenem oder 'fremdem' Arbeitsgebiet) als Generalplaner (GP) als Totalunternehmer (TU) * * Ausdehnung für BS/BM/AS/AM aus TU-Eigenschaft auch für Bauleitung, wenn solche Schäden/Mängel zurückzuführen sind auf Pläne, schriftlich protokollierte Berechnungen und/oder schriftliche Ausführungsanweisungen der verantwortlichen Bau-/Montageleiter Vorhandener Versicherungsschutz (BRH-Police) der beigezogenen Dritten als DECKUNGSVORAUSSETZUNG, nicht (nur) Obliegenheit 18
19 Offene Punkte Überprüfung der Ausschlüsse 'Haustechnik' Was noch? 19
20 20
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